ANHANG VO (EU) 2018/1533

Technologische Zusatzstoffe: StabilisatorenTechnologische Zusatzstoffe: VerdickungsmittelTechnologische Zusatzstoffe: GeliermittelTechnologische Zusatzstoffe: Bindemittel
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
1d401 Natriumalginat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Natriumalginat Pulver

Charakterisierung des Wirkstoffs

Natriumalginat (≥ 90,8 %) (C6H7NaO6)n

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Natriumalginat im Futtermittelzusatzstoff: — Monografie Natriumalginat, FAO JECFA Combined Compendium of Food Additive Specifications — Monograph No 1 (2006)
Katzen und Hunde 35200
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Mischung verschiedener Quellen von Alginaten darf den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln nicht überschreiten.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
4. November 2028

Andere nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere

Fische

1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
1d402 Kaliumalginat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Kaliumalginat Pulver

Charakterisierung des Wirkstoffs

Kaliumalginat (≥ 89,2 %) (C6H7KO6)n CAS-Nr.: 9005-36-1

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Kaliumalginat im Futtermittelzusatzstoff: — Monografie Kaliumalginat, FAO JECFA Combined Compendium of Food Additive Specifications — Monograph No 1 (2006)
Katzen und Hunde 35200
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Mischung verschiedener Quellen von Alginaten darf den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln nicht überschreiten.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
4. November 2028
1d401 Natriumalginat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Natriumalginat Pulver

Charakterisierung des Wirkstoffs

Natriumalginat (≥ 90,8 %) (C6H7NaO6)n

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Natriumalginat im Futtermittelzusatzstoff: — Monografie Natriumalginat, FAO JECFA Combined Compendium of Food Additive Specifications — Monograph No 1 (2006)
Katzen und Hunde 35200
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Mischung verschiedener Quellen von Alginaten darf den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln nicht überschreiten.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
4. November 2028

Andere nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere

Fische

1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
1d402 Kaliumalginat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Kaliumalginat Pulver

Charakterisierung des Wirkstoffs

Kaliumalginat (≥ 89,2 %) (C6H7KO6)n CAS-Nr.: 9005-36-1

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Kaliumalginat im Futtermittelzusatzstoff: — Monografie Kaliumalginat, FAO JECFA Combined Compendium of Food Additive Specifications — Monograph No 1 (2006)
Katzen und Hunde 35200
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Mischung verschiedener Quellen von Alginaten darf den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln nicht überschreiten.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
4. November 2028
1d401 Natriumalginat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Natriumalginat Pulver

Charakterisierung des Wirkstoffs

Natriumalginat (≥ 90,8 %) (C6H7NaO6)n

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Natriumalginat im Futtermittelzusatzstoff: — Monografie Natriumalginat, FAO JECFA Combined Compendium of Food Additive Specifications — Monograph No 1 (2006)
Katzen und Hunde 35200
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Mischung verschiedener Quellen von Alginaten darf den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln nicht überschreiten.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
4. November 2028

Andere nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere

Fische

1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
1d402 Kaliumalginat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Kaliumalginat Pulver

Charakterisierung des Wirkstoffs

Kaliumalginat (≥ 89,2 %) (C6H7KO6)n CAS-Nr.: 9005-36-1

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Kaliumalginat im Futtermittelzusatzstoff: — Monografie Kaliumalginat, FAO JECFA Combined Compendium of Food Additive Specifications — Monograph No 1 (2006)
Katzen und Hunde 35200
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Mischung verschiedener Quellen von Alginaten darf den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln nicht überschreiten.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
4. November 2028
1d401 Natriumalginat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Natriumalginat Pulver

Charakterisierung des Wirkstoffs

Natriumalginat (≥ 90,8 %) (C6H7NaO6)n

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Natriumalginat im Futtermittelzusatzstoff: — Monografie Natriumalginat, FAO JECFA Combined Compendium of Food Additive Specifications — Monograph No 1 (2006)
Katzen und Hunde 35200
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Mischung verschiedener Quellen von Alginaten darf den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln nicht überschreiten.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
4. November 2028

Andere nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere

Fische

1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
1d402 Kaliumalginat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Kaliumalginat Pulver

Charakterisierung des Wirkstoffs

Kaliumalginat (≥ 89,2 %) (C6H7KO6)n CAS-Nr.: 9005-36-1

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Kaliumalginat im Futtermittelzusatzstoff: — Monografie Kaliumalginat, FAO JECFA Combined Compendium of Food Additive Specifications — Monograph No 1 (2006)
Katzen und Hunde 35200
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Mischung verschiedener Quellen von Alginaten darf den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln nicht überschreiten.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
4. November 2028

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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