Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2018/154

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Januar 2018

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Jerzy Plewa

Generaldirektor

Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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