Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2018/154
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. Januar 2018
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Jerzy Plewa
Generaldirektor
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.