ANHANG VO (EU) 2018/1550

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der zootechnischen Parameter: Gewichtszunahme oder Futter/Zunahme)Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Senkung des pH-Werts des Urins)
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4d210 DSM Nutritional Products Ltd Benzoesäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzoesäure (≥ 99,9 %)

Charakterisierung des Wirkstoffs

    Benzolcarbonsäure, Phenylcarbonsäure

    C7H6O2

    CAS-Nummer: 65-85-0

Höchstgehalt an Verunreinigungen:

    Phthalsäure: ≤ 100 mg/kg

    Biphenyl: ≤ 100 mg/kg

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung des Gehalts an Benzoesäure im Futtermittelzusatzstoff

Titration mit Natriumhydroxid (Monografie des Europäischen Arzneibuchs 0066).

Zur Quantifizierung des Gehalts an Benzoesäure in den Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffen:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigchromatografie mit UV-Detektion (RP-HPLC/UV) auf der Grundlage von ISO 9231:2008.

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzoesäure (≥ 99,9 %)

Charakterisierung des Wirkstoffs

    Benzolcarbonsäure, Phenylcarbonsäure

    C7H6O2

    CAS-Nummer: 65-85-0

Höchstgehalt an Verunreinigungen:

    Phthalsäure: ≤ 100 mg/kg

    Biphenyl: ≤ 100 mg/kg

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung des Gehalts an Benzoesäure im Futtermittelzusatzstoff:

Titration mit Natriumhydroxid (Monografie des Europäischen Arzneibuchs 0066).

Zur Quantifizierung des Gehalts an Benzoesäure in den Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffen:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigchromatografie mit UV-Detektion (RP-HPLC/UV) auf der Grundlage von ISO 9231:2008.

Ferkel (abgesetzt) 5000
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Empfohlene Mindestdosis: 5000 mg/kg Alleinfuttermittel.
3.
Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Benzoesäure oder Benzoaten verwendet werden.
4.
In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben:

Ergänzungsfuttermittel, die Benzoesäure enthalten, dürfen als solche nicht an Absetzferkel oder Mastschweine verfüttert werden.

Ergänzungsfuttermittel sind gründlich mit anderen Einzelfuttermitteln der täglichen Ration zu mischen.

5.
Zur Verwendung bei Absetzferkeln mit einem Körpergewicht bis 35 kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken bei der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Augen- und Hautschutz, zu tragen.
5. November 2028
4d210 DSM Nutritional Products Ltd Benzoesäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzoesäure (≥ 99,9 %)

Charakterisierung des Wirkstoffs

    Benzolcarbonsäure, Phenylcarbonsäure

    C7H6O2

    CAS-Nummer: 65-85-0

Höchstgehalt an Verunreinigungen:

    Phthalsäure: ≤ 100 mg/kg

    Biphenyl: ≤ 100 mg/kg

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung des Gehalts an Benzoesäure im Futtermittelzusatzstoff:

Titration mit Natriumhydroxid (Monografie des Europäischen Arzneibuchs 0066).

Zur Quantifizierung des Gehalts an Benzoesäure in den Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffen:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigchromatografie mit UV-Detektion (RP-HPLC/UV) auf der Grundlage von ISO 9231:2008.

Mastschweine 5000 10000
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Benzoesäure oder Benzoaten verwendet werden.
3.
In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben:

Ergänzungsfuttermittel, die Benzoesäure enthalten, dürfen als solche nicht an Absetzferkel oder Mastschweine verfüttert werden.

Ergänzungsfuttermittel sind gründlich mit anderen Einzelfuttermitteln der täglichen Ration zu mischen.

4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken bei der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Augen- und Hautschutz, zu tragen.
5. November 2028

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden unter folgender Internetadresse des Referenzlabors: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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