ANHANG VO (EU) 2018/1559

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
ml Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
2b161 Kreuzkümmeltinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Kreuzkümmeltinktur aus Cuminum cyminum L.

Charakterisierung des Wirkstoffs

Tinktur aus Cuminum cyminum L. Saatgut gemäß der Definition des Europarats(1).

98 % ± 0,5 % eines Gemisches Wasser/Ethanol (3:1, v/v);

2 ± 0,5 % pflanzliche Inhaltsstoffe;

Gesamtflavonoide ≤ 300 ppm;

Gesamtpolyphenole ≤ 560 ppm;

Gesamt-p-Menth-3-en-7-al ≤ 8 ppm;

phytochemischer Marker: 4-Isopropylbenzaldehyd (Cuminaldehyd): 25 ± 5 ppm.

Flüssig CoE-Nr.: 161

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung des phytochemischen Markers (4-Isopropylbenzaldehyd) im Futtermittelzusatzstoff: Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,03 ml/kg Futtermittel”

4.
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
7. November 2028

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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