Abschnitt IV Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware VO (EU) 2018/1602

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) (25) (26) (27) (28) (29) (30) (31) (32) (33) (34) (35) (36) (37) (38) (39) (40) (41) (42) (43) (44) (45) (46) (47) (48) (49) (50) (51) (52) (53) (54) (55) (56) (57) (58) (59) (60) (61) (62) (63) (64) (65) (66) (67) (68) (69) (70) (71) (72) (73) (74) (75) (76) (77) (78) (79) (80) (81) (82) (83) (84) (85) (86) (87) (88) (89) (90) (91) (92) (93) (94) (95) (96) (97) (98) (99) (100) (101) (102) (103) (104) (105) (106) (107) (108) (109) (110) (111) (112) (113) (114) (115) (116) (117) (118) (119) (120) (121) (122) (123) (124) (125) (126) (127) (128) (129) (130) (131) (132) (133) (134) (135) (136) (137) (138) (139) (140) (141) (142) (143) (144) (145) (146) (147) (148) (149) (150) (151) (152) (153) (154) (155) (156) (157) (158) (159) (160) (161) (162)

TEIL I

TITEL I

A. Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur

Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur gelten folgende Grundsätze:
1.
Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und — soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist — die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften.
2.
a)
Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Sie gilt auch für eine vollständige oder fertige oder nach den vorstehenden Bestimmungen dieser Vorschrift als solche geltende Ware, wenn diese zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellt wird.
b)
Jede Anführung eines Stoffes in einer Position gilt für diesen Stoff sowohl in reinem Zustand als auch gemischt oder in Verbindung mit anderen Stoffen. Jede Anführung von Waren aus einem bestimmten Stoff gilt für Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Stoff bestehen. Solche Mischungen oder aus mehr als einem Stoff bestehende Waren werden nach den Grundsätzen der Allgemeinen Vorschrift 3 eingereiht.
3.
Kommen für die Einreihung von Waren bei Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2 b) oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr Positionen in Betracht, so wird wie folgt verfahren:

a)
Die Position mit der genaueren Warenbezeichnung geht den Positionen mit allgemeiner Warenbezeichnung vor. Zwei oder mehr Positionen, von denen sich jede nur auf einen Teil der in einer gemischten oder zusammengesetzten Ware enthaltenen Stoffe oder nur auf einen oder mehrere Bestandteile einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung bezieht, werden im Hinblick auf diese Waren als gleich genau betrachtet, selbst wenn eine von ihnen eine genauere oder vollständigere Warenbezeichnung enthält.
b)
Mischungen, Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, und für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen, die nach der Allgemeinen Vorschrift 3 a) nicht eingereiht werden können, werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht, wenn dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden kann.
c)
Ist die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 3 a) und 3 b) nicht möglich, wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zugewiesen.

4.
Waren, die nach den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften nicht eingereiht werden können, werden in die Position der Waren eingereiht, denen sie am ähnlichsten sind.
5.
Zusätzlich zu den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften gilt für die nachstehend aufgeführten Waren Folgendes:

a)
Behältnisse für Fotoapparate, Musikinstrumente, Waffen, Zeichengeräte, Schmuck und ähnliche Behältnisse, die zur Aufnahme einer bestimmten Ware oder Warenzusammenstellung besonders gestaltet oder hergerichtet und zum dauernden Gebrauch geeignet sind, werden wie die Waren eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Waren gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden. Diese Allgemeine Vorschrift wird nicht angewendet auf Behältnisse, die dem Ganzen seinen wesentlichen Charakter verleihen.
b)
Vorbehaltlich der vorstehenden Allgemeinen Vorschrift 5 a) werden Verpackungen(1) wie die darin enthaltenen Waren eingereiht, wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind. Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind.

6.
Maßgebend für die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position sind der Wortlaut dieser Unterpositionen, die Anmerkungen zu den Unterpositionen und — sinngemäß — die vorstehenden Allgemeinen Vorschriften. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschrift auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.

B. Allgemeine Vorschriften über die Zollsätze

1.
Die Zollsätze für eingeführte Waren mit Ursprung in Ländern, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind, oder in Ländern, mit denen der Europäischen Union die Meistbegünstigungsklausel auf dem Gebiet der Zölle enthaltende Abkommen geschlossen hat, sind die in Spalte 3 des Zolltarifs aufgeführten vertragsmäßigen Zollsätze. Vorbehaltlich abweichender Regelungen sind diese vertragsmäßigen Zollsätze auch anzuwenden auf andere als die vorgenannten Waren bei deren Einfuhr aus allen Drittländern.

Ab 1. Januar 2019 werden die vertragsmäßigen Zollsätze aus der Spalte 3 angewendet.

Sind die autonomen Zollsätze niedriger als die vertragsmäßigen Zollsätze, sind die in einer Fußnote genannten Zollsätze anzuwenden.

2.
Ziffer 1 wird nicht angewendet, wenn besondere autonome Zollsätze für Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern vorgesehen sind oder wenn Präferenzzölle aufgrund von Abkommen angewendet werden.
3.
Die Bestimmungen der Ziffern 1 und 2 hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, andere Zollsätze als die des Gemeinsamen Zolltarifs anzuwenden, sofern dies durch Recht der Europäischen Union gerechtfertigt ist.
4.
Zollsätze, bei denen als Maßstab Hundertteile angegeben sind, sind Wertzollsätze.
5.
Das Zeichen „EA” bedeutet, dass ein gemäß Anhang 1 festzusetzender Agrarteilbetrag auf die betreffenden Waren zu erheben ist.
6.
Die in den Kapiteln 17 bis 19 angegebenen Zeichen „AD S/Z” bzw. „AD F/M” bedeuten, dass der Höchstzollsatz aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll für bestimmte Arten Zucker oder für Mehl besteht. Dieser Zusatzzoll wird gemäß Anhang 1 festgesetzt.
7.
Das in Kapitel 22 angegebene Zeichen „€/% vol/hl” bedeutet, dass ein spezifischer Zoll, ausgedrückt in Euro für jedes Volumenprozent Alkohol je Hektoliter, zu erheben ist. Das bedeutet, dass der Zollsatz für ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 40 % vol wie folgt berechnet wird:

„1 €/% vol/hl” = 1 € × 40 ergibt einen Zollsatz von 40 € je Hektoliter, oder

„1 €/% vol/hl + 5 €/hl” = 1 € × 40 + 5 € ergibt einen Zollsatz von 45 € je Hektoliter.

Das Zeichen „MIN” (z. B. „1,6 €/% vol/hl, MIN 9 €/hl” ) bedeutet, dass der Zollsatz, der auf Grundlage der oben genannten Regel errechnet wird, mit dem Mindestzollsatz verglichen werden muss (z. B. „9 €/hl” ) und der höhere Zollsatz anzuwenden ist.

8.
Das in den Kapiteln 17 bis 19 und 21 angegebene Zeichen „MAX” bedeutet z. B. in der Formel „(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)” , dass der Zollsatz, der sich durch die Addition von 9 % und dem Agrarteilbetrag (EA) errechnet, die Summe aus 24,2 % und dem Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) nicht überschreiten darf.

C. Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze

1.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die Vorschriften über den Zollwert außer zur Ermittlung des als Bemessungsgrundlage dienenden Wertes bei Wertzollsätzen auch zur Ermittlung des Wertes verwendet, der als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient.
2.
Bei gewichtszollbaren Waren und in den Fällen, in denen das Gewicht als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient, gilt als:

a)
„Rohgewicht” das Gewicht der Ware mit ihren sämtlichen Behältnissen oder Verpackungen,
b)
„Eigengewicht” oder „Gewicht” (ohne nähere Bestimmung) das Gewicht der Ware ohne alle Behältnisse oder Verpackungen.

3.
Die Umrechnung des Euro in die nationalen Währungen anderer als den in der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates(2) genannten Mitgliedstaaten (nachstehend: „nicht teilnehmende Mitgliedstaaten” ) erfolgt gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(3).
4.
Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gewährt werden:

Zu einer Endverwendung bestimmte Waren, für die der einschlägige Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne Endverwendung anwendbar wäre, sind auch ohne Anwendung des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 der Unterposition mit Endverwendung zuzuweisen.

TITEL II

A. Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen

1.
Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für die Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau der in der nachstehenden Übersicht genannten Wasserfahrzeuge eingebaut zu werden, sowie für die Waren, die zur Ausrüstung dieser Wasserfahrzeuge bestimmt sind.
2.
Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für:

a)
Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau

1)
in ortsfesten Bohr- oder Förderplattformen der Unterposition ex843049, die innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten aufgestellt sind,
2)
in schwimmenden oder tauchenden Bohr- und Förderplattformen der Unterposition 890520

eingebaut zu werden, sowie für Waren, die zur Ausrüstung dieser Plattformen bestimmt sind.

Als zum Einbau in Bohr- und Förderplattformen bestimmt gelten auch Waren wie Treib- und Schmierstoffe und Gase, die notwendig sind zum Betreiben der Maschinen und Apparate, die nicht dauerhaft diesen Plattformen zugeordnet und deshalb nicht deren Bestandteil sind, wenn sie an Bord der genannten Plattformen zum Bau, zur Instandsetzung, zur Instandhaltung, zum Umbau oder zur Ausrüstung verwendet werden;

b)
Rohre, Kabel und ihre Verbindungsstücke, die dazu bestimmt sind, diese Bohr- oder Förderplattformen mit dem Festland zu verbinden.

KN-Code Warenbezeichnung 8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Schleppkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern 890110 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe 89011010 für die Seeschifffahrt 890120 Tankschiffe 89012010 für die Seeschifffahrt 890130 Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 890120 89013010 für die Seeschifffahrt 890190 andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind 89019010 für die Seeschifffahrt 890200 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe zum Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen 89020010 für die Seeschifffahrt 8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus andere 890391 Segelboote, auch mit Hilfsmotor 89039110 für die Seeschifffahrt 890392 Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor 89039210 für die Seeschifffahrt 890400 Schlepper und Schubschiffe 89040010 Schlepper Schubschiffe 89040091 für die Seeschifffahrt 8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Hauptverwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen 890510 Schwimmbagger 89051010 für die Seeschifffahrt 890590 andere 89059010 für die Seeschifffahrt 8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und andere Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote 89061000 Kriegsschiffe andere 89069010 für die Seeschifffahrt

3.
Die Gewährung dieser Aussetzungen erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen für die zollamtliche Überwachung der Verwendung dieser Waren.

B. Zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren

1.
Zollfrei sind

zivile Luftfahrzeuge;

bestimmte Waren, die zum Bau, zur Instandsetzung, zur Instandhaltung, zum Umbau, zur Änderung oder zur Umrüstung ziviler Luftfahrzeuge verwendet werden und in diesen verbleiben sollen;

Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon, für die zivile Nutzung bestimmt.

Die Unterpositionen für diese Waren sind in Tabellen in Ziffer 5 aufgeführt.

2.
Zivile Luftfahrzeuge im Sinne der Ziffer 1 erster und zweiter Gedankenstrich sind andere Luftfahrzeuge als solche, die von militärischen oder ähnlichen Behörden in den Mitgliedstaaten genutzt werden und die eine militärische oder vergleichbare Kennzeichnung tragen.
3.
Der Begriff „zivile Luftfahrzeuge” umfasst im Sinne von Ziffer 1 zweiter Gedankenstrich auch Bodengeräte zur Flugausbildung, für zivile Nutzung bestimmt.
4.
Die Zollbefreiung erfolgt vorbehaltlich der in den relevanten rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union festgelegten Bedingungen für die zollamtliche Überwachung solcher Waren (siehe Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013).
Diese Bedingungen gelten nicht in Fällen, in denen zivile Luftfahrzeuge der Unterpositionen 880211, 880212, 880220, 880230 und 880240 gemäß dem Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 ordnungsgemäß in ein Register eines Mitgliedstaates oder Drittstaates eingetragen wurden und die Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr einen Verweis auf die entsprechende Eintragungsbescheinigung enthält.
Die Bestimmungen der Einführenden Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur, Titel I - Allgemeine Vorschriften, Buchstabe C Absatz 4 gelten sinngemäß.
5.
Die für eine Zollbefreiung in Betracht kommenden Waren gehören zu den folgenden Positionen und Unterpositionen:

391740, 401130, 401213, 401220, 681299, 732410, 732620, 830210, 830220, 830242, 830249, 830260, 840710, 840890, 840910, 8411, 841210, 841221, 841229, 841231, 841239, 84128080, 841290, 841319, 841320, 841330, 841350, 841360, 841370, 841381, 841391, 841410, 841420, 841430, 841451, 841459, 841480, 841490, 841581, 841582, 841583, 841810, 841830, 841840, 841861, 841869, 841950, 841981, 842119, 842121, 842123, 842129, 842131, 842139, 842410, 847990, 848310, 848330, 848340, 848350, 848360, 848390, 848410, 848490, 850132, 850152, 850161, 850162, 850163, 8502, 850410, 850431, 850432, 850433, 850440, 850450, 8507, 851110, 851120, 851130, 851140, 851150, 851180, 851810, 851822, 851829, 851830, 851840, 851850, 85198195, 852110, 8526, 852852, 852910, 85311095, 853120, 853180, 853910, 854430, 8801, 880211, 880212, 880220, 880230, 880240, 880310, 880320, 880330, 900190, 900290, 901410, 9025, 90292038, 903031, 903033, 903089, 9032, 9104.

Bei den folgenden Unterpositionen wird eine Zollbefreiung für zivile Luftfahrzeuge nur für die in Spalte 2 beschriebenen Waren gewährt:

Unterposition Warenbeschreibung
39172190, 39172290, 39172390, 39172900, 391731, 391733, 39173900, 741300, 830710, 830790 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
400829 zugeschnittene Profile
400912, 400922, 400932, 400942 für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen
392690, 401610, 401693, 401699 Waren des technischen Bedarfs
450490 Dichtungen
681280 andere, ausgenommen Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen, Papier, Pappe und Filz, Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen
681320, 681381, 681389 auf der Grundlage von Asbest oder anderen mineralischen Stoffen
700721 Windschutzscheiben, nicht gerahmt
732290 Heißlufterzeuger und -verteiler, ausgenommen Teile davon
732490 hygienische Artikel, ausgenommen Teile davon
760810, 760820 für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
810890 Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
841590 von Klimageräten der Unterpositionen 841581, 841582 und 841583
841990 Teile von Wärmeaustauschern
847989 hydropneumatische Akkumulatoren, mechanische Schubumkehrvorrichtungen, ihrer Beschaffenheit nach besonders bestimmte Toiletteneinheiten, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter, nicht elektrische Servo-Vorrichtungen, nicht elektrische Anlasser für Motoren, pneumatische Anlasser für Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propeller-Triebwerke oder andere Gasturbinen, nicht elektrische Scheibenwischer, nicht elektrische Apparate zum Einstellen der Flugzeugpropeller
850120, 850140 mit einer Leistung von mehr als 735 W bis 150 kW
850131 Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren
850133 Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren
850134 Generatoren mit einer Leistung von mehr als 375 kW
850151 mit einer Leistung von mehr als 735 W
850153 mit einer Leistung von 150 kW oder weniger
85168020 nur mit einem einfachen Träger aus Isolierstoff und elektrischen Verbindungen versehen, für den Frostschutz oder zum Entfrosten
852290 Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition 85198195
852990 Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Position 8526
853670 Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, aus Kunststoffen
85437004, 85437090 Flugschreiber, elektrische Synchro- und Umformer, Entfroster und Demister mit elektrischen Widerständen
88039090 einschließlich Segelflugzeuge
902000 ausgenommen Teile davon
902910 elektrische oder elektronische Tourenzähler
902990 für Tourenzähler, Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser
910910, 910990 mit einer Breite oder einem Durchmesser von 50 mm oder weniger
940510, 940560 aus Kunststoffen oder aus unedlen Metallen
940592, 940599 von Waren der Unterposition 940510 oder 940560, aus Kunststoffen oder aus unedlen Metallen

6.
Die in Absatz 5 beschriebenen Waren werden in Form von Unterpositionen in den TARIC integriert, mit einem Fußnotenverweis folgenden Wortlauts: „Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013).”
Die Unterpositionen 880211, 880212, 880220, 880230 und 880240 erhalten einen Fußnotenverweis folgenden Wortlauts:
„Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Diese Voraussetzungen gelten nicht in Fällen, in denen zivile Luftfahrzeuge gemäß dem Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 ordnungsgemäß in ein Register eines Mitgliedstaates oder Drittstaates eingetragen wurden und die Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr einen Verweis auf die entsprechende Eintragungsbescheinigung enthält.”

C. Pharmazeutische Erzeugnisse

1.
Die pharmazeutischen Erzeugnisse der nachstehenden Kategorien werden von den Zöllen befreit:

1)
pharmazeutische Substanzen, die sowohl durch die CAS RN (Chemical Abstracts Service Registry Numbers) identifiziert als auch durch die INN (Internationale Freinamen), aufgelistet im Anhang 3, erfasst werden;
2)
Salze, Ester und Hydrate von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination eines INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sofern diese Erzeugnisse in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;
3)
Salze, Ester und Hydrate von INN, die in Anhang 5 aufgeführt sind und nicht in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;
4)
pharmazeutische Zwischenprodukte des Anhangs 6, die durch eine chemische Bezeichnung und eine CAS RN identifiziert sind, von der bei der Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendeten Art.

2.
Sonderfälle:

1)
Die INN umfassen nur solche Substanzen, die in der Liste der von der WHO vorgeschlagenen und empfohlenen INN erfasst sind. Wenn die Anzahl der von einem INN umfassten Substanzen geringer ist als die von der CAS RN identifizierten, dann gilt die Zollfreiheit nur für die von dem INN erfassten Substanzen.
2)
Wird ein Erzeugnis des Anhangs 3 oder 6 durch eine CAS RN bezeichnet, die einem spezifischen Isomer entspricht, so gilt nur für dieses Isomer Zollfreiheit.
3)
Die Doppelderivate (Salze, Ester und Hydrate) von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination einer INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sind zollfrei, sofern sie in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind.

Beispiel: Alaninmethylester, Hydrochlorid.

4)
Ist ein INN des Anhangs 3 ein Salz (oder ein Ester), so gilt die Zollfreiheit nur für dieses genannte Salz (oder Ester). Für alle anderen Salze (oder Ester) der zugehörigen Säure, die dem jeweiligen INN entspricht, gilt keine Zollfreiheit.

Beispiel: Oxpreonatkalium (INN): zollfrei,

Oxpreonatnatrium: nicht zollfrei.

D. Verzollung zum Pauschalsatz

1.
Ein pauschaler Zollsatz von 2,5 v. H. des Wertes wird auf Waren angewandt, die

in Sendungen von Privatperson an Privatperson enthalten sind oder

im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden,

sofern solchen Einfuhren keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen.

Dieser pauschale Zollsatz von 2,5 v. H. ist anwendbar, wenn der Wert der eingangsabgabenpflichtigen Waren je Sendung oder je Reisenden 700 € nicht übersteigt.

Auf Waren, für die in der Tabelle der Zollsätze der Zollsatz mit „frei” angegeben ist und auf Waren des Kapitels 24, die in einer Sendung oder im persönlichen Gepäck von Reisenden in Mengen enthalten sind, die über die in Artikel 27 bzw. gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen(4) festgesetzten Höchstmengen hinausgehen, wird dieser pauschale Zollsatz nicht angewandt.

2.
Als Einfuhren, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, gelten:

a)
im Fall von Waren in Sendungen von Privatperson an Privatperson Einfuhren, die

gelegentlich erfolgen und

sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt, und

der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung zugesandt erhält;

b)
im Fall von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden Einfuhren, die

gelegentlich erfolgen und

sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder von Angehörigen seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt.

3.
Der pauschale Zollsatz wird auf Waren, die unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 eingeführt werden, nicht angewandt, wenn der Zollbeteiligte vor Beginn der Zollabfertigung die Verzollung der Waren nach den für sie geltenden Einfuhrabgaben beantragt hat. In diesem Fall werden für alle Waren, die Gegenstand der Einfuhr sind, unbeschadet der in den Artikeln 25 bis 27 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 vorgesehenen Befreiungen, die für sie geltenden Einfuhrabgaben erhoben.

Im Sinne von Unterabsatz 1 gelten als Einfuhrabgaben sowohl Zölle und Abgaben gleicher Wirkung als auch sonstige Einfuhrabgaben im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik oder der Sonderregelungen, die auf bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse Anwendung finden.

4.
Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Betrag in Landeswährung, der sich bei der Umrechnung des Betrages von 700 € ergibt, auf- bzw. abrunden.
5.
Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Gegenwert des Betrages von 700 € in Landeswährung unverändert beibehalten, wenn bei der jährlichen Anpassung nach Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, die Umrechnung dieses Betrages vor der Auf- oder Abrundung nach Ziffer 4 dazu führt, dass sich der in Landeswährung ausgedrückte Gegenwert um weniger als 5 v. H. ändert oder dass er sich vermindert.

E. Behältnisse oder Verpackungen

Die nachstehenden Bestimmungen sind anwendbar für die von den Allgemeinen Vorschriften 5 a) und 5 b) erfassten Behältnisse oder Verpackungen, die zur gleichen Zeit wie die Waren, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind, in den freien Verkehr überführt werden:
1.
Soweit die Behältnisse oder Verpackungen entsprechend der Allgemeinen Vorschrift 5 wie die Waren eingereiht werden, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind,

a)
werden sie durch den Zoll wie die Waren erfasst,

wenn die Waren wertzollbar sind oder

wenn die Behältnisse oder Verpackungen zum Zollgewicht der Waren gehören;

b)
sind sie zollfrei,

wenn die Waren zollfrei sind oder

wenn die Waren weder wertzollbar noch gewichtszollbar sind oder

wenn das Gewicht dieser Behältnisse oder Verpackungen nicht zum Zollgewicht der Waren gehört.

2.
Wenn die unter Ziffer 1 Buchstaben a) und b) fallenden Behältnisse oder Verpackungen mehrere Waren verschiedener Gattung enthalten oder mit diesen gestellt werden, wird zur Bestimmung des Zollgewichts oder des Zollwerts das Gewicht oder der Wert der Behältnisse oder Verpackungen anteilig auf das Gewicht oder den Wert der Waren aufgeteilt.

F. Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware

1.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit von Waren gewährt für:

für die Ernährung ungenießbar gemachte Erzeugnisse,

Saatgut,

Müllergaze, nicht konfektioniert,

bestimmte Arten von frischen Tafeltrauben, Tabak und Nitraten.

Die Unterpositionen(5) für diese Waren sind mit einem Hinweiszeichen auf folgende Fußnote versehen: „Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.” oder „Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.”

2.
Waren, für die Ernährung ungenießbar gemacht, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung zugelassen sind, sind im Anhang 8 unter Bezugnahme auf die Position aufgeführt, ebenso die Beschreibung und Mengenangaben der zugelassenen Vergällungsmittel. Solche Waren gelten als für die Ernährung ungenießbar gemacht, wenn die Mischung aus zu vergällendem Erzeugnis und Vergällungsmittel homogen ist und die Bestandteile der Mischung in wirtschaftlich sinnvoller Weise nicht mehr getrennt werden können.
3.
Die nachstehend aufgeführten Waren sind in die entsprechenden Positionen für Saatgut einzureihen, vorausgesetzt, dass die Waren die einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union erfüllen:

süßer Mais (Zea mays var. saccharata), Spelz, Hybridmais, Reis oder Hybridsorghum zur Aussaat (Richtlinie 66/402/EWG des Rates(6)),

Pflanzkartoffeln (Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002(7)),

Ölsamen und ölhaltige Früchte zur Aussaat (Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002(8)).

Süßer Mais (Zea mays var. saccharata), Spelz, Hybridmais, Reis, Hybridsorghum oder Ölsamen und ölhaltige Früchte zur Aussaat, die nicht den landwirtschaftlichen Bestimmungen entsprechen, werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn nachgewiesen wird, dass die Ware tatsächlich zur Aussaat bestimmt ist.

4.
Müllergaze, nicht konfektioniert, wird zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn die Ware unauslöschlich so gekennzeichnet ist, dass sie erkennbar zur Verwendung als Müllergaze oder zu ähnlichen industriellen Zwecken bestimmt ist.
5.
Frische Tafeltrauben, Tabak und Nitrat werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn ein gültiges Zeugnis oder eine Bescheinigung vorgelegt wird. Anhang 9 enthält die für die Zeugnisse und Bescheinigungen geltenden Vorschriften und Muster.

LISTE DER ZEICHEN UND ABKÜRZUNGEN

Kennzeichnet neue Codenummern

Kennzeichnet Codenummern des Vorjahres, jedoch mit anderem Inhalt

AD F/M

Zusatzzoll Mehl

AD S/Z

Zusatzzoll Zucker

b/f

Flasche

cm/s

Zentimeter pro Sekunde

EA

Agrarteilbetrag

Euro

INN

International non-proprietary name

INNM

International non-proprietary name modified

ISO

International Organisation for Standardisation

Kbit

1024 bits

kg/br

Kilogramm, brutto

kg/net

Kilogramm, netto

kg/net eda

Kilogramm Abtropfgewicht

kg/net mas

Kilogramm netto in der Trockenmasse

MAX

Höchstens

Mbit

1048576 bits

MIN

Mindestens

ml/g

Milliliter pro Gramm

mm/s

Millimeter pro Sekunde

ROZ

Research-Oktanzahl

Bemerkung

Die eckigen Klammern in Spalte 1 der Nomenklatur zeigen an, dass diese Position gestrichen ist (Beispiel: Position [1519]). Erscheint in einem Anhang des Zolltarifs ein Verweis auf einen Anhang in eckigen Klammern, zeigt dies an, dass der Inhalt jenes Anhangs gestrichen wurde (Beispiel: [Anhang 7]).

LISTE DER BESONDEREN MASSEINHEITEN

c/k

Anzahl Karat (1 metrisches Karat = 2 × 10–4 kg)

ce/el

Anzahl Zellen

ct/l

Ladetonnen(9)

g

Gramm

gi F/S

Gramm spaltbare Isotope

kg H2O2

Kilogramm Wasserstoffperoxid

kg K2O

Kilogramm Kaliummonoxid

kg KOH

Kilogramm Kaliumhydroxid

kg met.am.

Kilogramm Methylamine

kg N

Kilogramm Stickstoff

kg NaOH

Kilogramm Natriumhydroxid

kg/net eda

Kilogramm Abtropfgewicht

kg P2O5

Kilogramm Diphosphorpentaoxid

kg 90 % sdt

Kilogramm, berechnet auf 90 % trocken

kg U

Kilogramm Uran

1000 kWh

Tausend Kilowattstunden

l

Liter

l alc. 100 %

Liter reiner Alkohol (100 %)

m

Meter

m2

Quadratmeter

m3

Kubikmeter

1000 m3

Tausend Kubikmeter

pa

Anzahl Paar

p/st

Anzahl Stück

100 p/st

Hundert Stück

1000 p/st

Tausend Stück

TJ

Terajoule (oberer Heizwert)

Keine besondere Maßeinheit

TEIL II

ABSCHNITT I

Anmerkungen

1.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.

KAPITEL 1

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 1 gehören alle lebenden Tiere, ausgenommen:

a)
Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere der Positionen 0301, 0306, 0307 und 0308;
b)
Kulturen von Mikroorganismen und andere Waren der Position 3002;
c)
Tiere der Position 9508.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0101 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend Pferde 01012100 reinrassige Zuchttiere(11) frei p/st 010129 andere 01012910 zum Schlachten(12) frei p/st 01012990 andere 11,5 p/st 01013000 Esel 7,7 p/st 01019000 andere 10,9 p/st 0102 Rinder, lebend Hausrinder 010221 reinrassige Zuchttiere(13) 01022110 Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben) frei p/st 01022130 Kühe frei p/st 01022190 andere frei p/st 010229 andere 01022905 der Untergattung Bibos oder Poephagus frei p/st andere 01022910 mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10) p/st mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg 01022921 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01022929 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10) p/st mit einem Gewicht von mehr als 160 kg bis 300 kg 01022941 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01022949 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10) p/st mit einem Gewicht von mehr als 300 kg Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben) 01022951 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01022959 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10) p/st Kühe 01022961 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01022969 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10) p/st andere 01022991 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01022999 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10) p/st Büffel 01023100 reinrassige Zuchttiere(13) frei p/st 010239 andere 01023910 domestizierte Arten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01023990 andere frei p/st 010290 andere 01029020 reinrassige Zuchttiere(13) frei p/st andere 01029091 domestizierte Arten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01029099 andere frei p/st 0103 Schweine, lebend 01031000 reinrassige Zuchttiere(14) frei p/st andere 010391 mit einem Gewicht von weniger als 50 kg 01039110 Hausschweine 41,2 €/100 kg/net p/st 01039190 andere frei p/st 010392 mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr Hausschweine 01039211 Sauen mit einem Gewicht von 160 kg oder mehr, die mindestens einmal geferkelt haben 35,1 €/100 kg/net p/st 01039219 andere 41,2 €/100 kg/net p/st 01039290 andere frei p/st 0104 Schafe und Ziegen, lebend 010410 Schafe 01041010 reinrassige Zuchttiere(15) frei p/st andere 01041030 Lämmer (bis zu einem Jahr alt) 80,5 €/100 kg/net(10) p/st 01041080 andere 80,5 €/100 kg/net(10) p/st 010420 Ziegen 01042010 reinrassige Zuchttiere(15) 3,2 p/st 01042090 andere 80,5 €/100 kg/net(10) p/st 0105 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend mit einem Gewicht von 185 g oder weniger 010511 Hühner weibliche Zucht- und Vermehrungsküken 01051111 Legerassen 52 €/1000 p/st p/st 01051119 andere 52 €/1000 p/st p/st andere 01051191 Legerassen 52 €/1000 p/st p/st 01051199 andere 52 €/1000 p/st p/st 01051200 Truthühner 152 €/1000 p/st p/st 01051300 Enten 52 €/1000 p/st p/st 01051400 Gänse 152 €/1000 p/st p/st 01051500 Perlhühner 52 €/1000 p/st p/st andere 01059400 Hühner 20,9 €/100 kg/net p/st 010599 andere 01059910 Enten 32,3 €/100 kg/net p/st 01059920 Gänse 31,6 €/100 kg/net p/st 01059930 Truthühner 23,8 €/100 kg/net p/st 01059950 Perlhühner 34,5 €/100 kg/net p/st 0106 Andere Tiere, lebend Säugetiere 01061100 Primaten frei p/st 01061200 Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung Cetacea); Rundschwanzseekühe (Manatis) und Gabelschwanzseekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); Robben, Seelöwen und Walrösser (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) frei p/st 01061300 Kamele (Camelidae) frei p/st 010614 Kaninchen und Hasen 01061410 Hauskaninchen 3,8 p/st 01061490 andere frei 01061900 andere frei 01062000 Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) frei p/st Vögel 01063100 Raubvögel frei p/st 01063200 Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus) frei p/st 01063300 Strauße; Emus (Dromaius novaehollandiae) frei p/st 010639 andere 01063910 Tauben 6,4 p/st 01063980 andere frei Insekten 01064100 Bienen frei 01064900 andere frei 01069000 andere frei

KAPITEL 2

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 2 gehören nicht:

a)
Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet;
b)
Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002);
c)
tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).

Zusätzliche Anmerkungen

1.
A.
In den Positionen 0201 und 0202 gelten als:

a)
„ganze Tierkörper von Rindern” im Sinne der Unterpositionen 020110 und 020210 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper” gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren;
b)
„halbe Tierkörper von Rindern” im Sinne der Unterpositionen 020110 und 020210 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper” gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen;
c)
„quartiers compensés” im Sinne der Unterpositionen 02012020 und 02022010 Warensendungen, die bestehen aus:

den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei Rippen,

oder den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit fünf Rippen, mit Bauchlappen und Brust, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit acht Rippen, abgeschnitten.

Die die „quartiers compensés” bildenden Vorderviertel und Hinterviertel müssen gleichzeitig und in gleicher Anzahl gestellt werden; hierbei müssen die Vorderviertel das gleiche Gesamtgewicht aufweisen wie die Hinterviertel. Die zugelassene Toleranz zwischen den Gewichten der beiden Teile der Sendung beträgt höchstens 5 % des Gesamtgewichts des schwereren Teils (Vorderviertel oder Hinterviertel);

d)
„Vorderviertel, zusammen” im Sinne der Unterpositionen 02012030 und 02022030 der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippenpaaren (wobei die ersten vier Rippenpaare ganz sein müssen, die übrigen Rippenpaare teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;
e)
„Vorderviertel, getrennt” im Sinne der Unterpositionen 02012030 und 02022030 der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, mit Hals und Schulter, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen (wobei die ersten vier Rippen ganz sein müssen, die übrigen Rippen teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;
f)
„Hinterviertel, zusammen” im Sinne der Unterpositionen 02012050 und 02022050 der hintere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Keulen, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;
g)
„Hinterviertel, getrennt” im Sinne der Unterpositionen 02012050 und 02022050 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;
h)
1.
„crops” und „chucks and blades” bezeichnete Teile im Sinne der Unterposition 02023050 das Rückenstück des Vorderviertels einschließlich des oberen Teils der Schulter, das von einem Vorderviertel mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen bei einem geraden Schnitt durch den Berührungspunkt der ersten Rippe mit der Brustbeinspitze und dem Ansatzpunkt des Zwerchfellpfeilers bei der zehnten Rippe anfällt;
2.
„briskets” bezeichnete Teilstücke im Sinne der Unterposition 02023050 der untere Teil des Vorderviertels mit Brustspitze, Brustmitte und Querrippe.

B.
Die in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A Buchstaben a bis g genannten Erzeugnisse können mit oder ohne Wirbelsäule gestellt werden.
C.
Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt. Wenn die Wirbelsäule entfernt wurde, werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen berücksichtigt, die sonst mit der Wirbelsäule verbunden wären.
2.
A.
Es gelten als:

a)
„ganze oder halbe Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 02031110 und 02032110 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein;
b)
„Schinken” im Sinne der Unterpositionen 02031211, 02032211, 02101111 und 02101131 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst;

c)
„Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02031911, 02032911, 02101930 und 02101960 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst.

Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt als Teil des Kotelettstrangs, wenn er vom unteren (ventralen) Teil des Vorderteils höchstens kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt wurde;

d)
„Schultern” im Sinne der Unterpositionen 02031219, 02032219, 02101119 und 02101139 der untere Teil des Vorderteils, auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Das Schulterblatt mit der ihm anhaftenden Muskulatur, allein gestellt, gilt als Teil der Schulter;

e)
„Kotelettstränge” im Sinne der Unterpositionen 02031913, 02032913, 02101940 und 02101970 der obere Teil des halben Tierkörpers vom ersten Halswirbel bis zu den Schwanzwirbeln, mit Knochen, mit oder ohne Filet, Schulterblatt, Schwarte oder Speck.

Der Kotelettstrang wird vom unteren Teil des halben Tierkörpers kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt;

f)
„Bäuche” im Sinne der Unterpositionen 02031915, 02032915, 02101211 und 02101219 der auch als Bauchspeck oder durchwachsener Speck bezeichnete untere Teil des halben Tierkörpers zwischen Schinken und Schulter, mit oder ohne Knochen, jedoch mit Schwarte und Speck;
g)
„bacon” -Hälften im Sinne der Unterposition 02101910 die Schweinehälfte ohne Kopf, Backe, Fettbacke, Pfoten, Schwanz, Flomen, Niere, Filet, Schulterblatt, Brustbein, Wirbelsäule, Hüftknochen und Zwerchfell;
h)
„spencers” im Sinne der Unterposition 02101910 die „bacon” -Hälfte ohne Schinken, mit oder ohne Knochen;
ij)
„3/4-sides” im Sinne der Unterposition 02101920 die „bacon” -Hälfte ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen;
k)
„middles” im Sinne der Unterposition 02101920 die „bacon” -Hälfte ohne Schinken und ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen.

Zu dieser Unterposition gehören auch Teile von „middles” , die Gewebe des Kotelettstrangs und des Bauches entsprechend dem natürlichen Verhältnis in den vollständigen „middles” enthalten.

B.
Teile von den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe f beschriebenen Teilstücken gehören nur dann zu denselben Unterpositionen, wenn sie auch die Schwarte und den Speck enthalten.

Werden die zu den Unterpositionen 02101111, 02101119, 02101131, 02101139, 02101930 und 02101960 gehörenden Teilstücke von „bacon” -Hälften gewonnen, von denen die in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe g aufgeführten Knochen bereits entfernt wurden, so folgt die Schnittführung den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstaben b, c und d beschriebenen Linien entsprechend; diese Teilstücke oder Teile davon müssen in jedem Fall Knochen enthalten.

C.
Zu den Unterpositionen 02064900 und 02109949 gehören auch Köpfe, d. h. ganze oder halbe Köpfe von Hausschweinen, mit oder ohne Gehirn, Wangen oder Zunge, sowie Teile davon.

Der Kopf wird vom Rest des halben Tierkörpers wie folgt getrennt:

durch einen geraden Schnitt parallel zum Hinterhaupt oder

durch einen Schnitt, der bis zur Augenhöhe parallel zum Hinterhaupt und dann schräg nach vorn verläuft, wobei die Fettbacke am halben Tierkörper verbleibt.

Als Teile des Kopfes gelten auch Wangen, Rüssel und Ohren sowie das am Kopf verbleibende Fleisch insbesondere des Hinterhauptes. Die knochenlosen Teile des Vorderteils, die allein gestellt werden (Brustspitze, Fettbacke oder Fettbacke und Brustspitze zusammen), gehören jedoch je nach Beschaffenheit zu der Unterposition 02031955, 02032955, 02101950 oder 02101981.

D.
Als „Schweinespeck” im Sinne der Unterpositionen 02091011 und 02091019 gilt das unter der Schwarte befindliche und mit dieser verbundene Fettgewebe von allen Körperteilen des Schweines. In jedem Fall muss das Gewicht des Fettgewebes größer sein als das der Schwarte.

Zu diesen Unterpositionen gehört auch Schweinespeck, von dem die Schwarte entfernt wurde.

E.
Als „getrocknet oder geräuchert” im Sinne der Unterpositionen 02101131, 02101139, 02101219 und 02101960 bis 02101989 gelten Erzeugnisse, bei denen das Verhältnis Wasser/Protein (Stickstoffgehalt × 6,25) im Fleisch 2,8 oder weniger beträgt. Der Stickstoffgehalt ist nach dem ISO-Verfahren 937-1978 zu bestimmen.
3.
A.
Es gelten als:

a)
„ganze Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 020410, 020421, 020430, 020441, 02045011 und 02045051 die ganzen Tierkörper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein;
b)
„halbe Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 020410, 020421, 020430, 020441, 02045011 und 02045051 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch die Mitte des Brustbeins und der Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse;
c)
„Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02042210, 02044210, 02045013 und 02045053 der vordere Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schultern, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren;
d)
„halbe Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02042210, 02044210, 02045013 und 02045053 der vordere Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schulter, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen;
e)
„Rippenstücke” und/oder „Keulenenden” im Sinne der Unterpositionen 02042230, 02044230, 02045015 und 02045055 der nach dem Abtrennen des Schwanzstücks und des Vorderteils verbleibende Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem Rippenstück getrennte Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom Keulenende getrennte Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippenpaare aufweisen;
f)
halbe „Rippenstücke” und/oder „Keulenenden” im Sinne der Unterpositionen 02042230, 02044230, 02045015 und 02045055 der nach dem Abtrennen des halben Schwanzstücks und des halben Vorderteils verbleibende Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem halben Rippenstück getrennte halbe Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom halben Keulenende getrennte halbe Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippen aufweisen;
g)
„Schwanzstücke” im Sinne der Unterpositionen 02042250, 02044250, 02045019 und 02045059 der hintere Teil des ganzen Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keulen, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten;
h)
„halbe Schwanzstücke” im Sinne der Unterpositionen 02042250, 02044250, 02045019 und 02045059 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keule, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten.

B.
Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 3 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt.
4.
Es gelten als:

a)
„Teile von Geflügel, mit Knochen” im Sinne der Unterpositionen 02071320 bis 02071360, 02071420 bis 02071460, 02072620 bis 02072670, 02072720 bis 02072770, 02074421 bis 02074461, 02074521 bis 02074561, 02075421 bis 02075461, 02075521 bis 02075561 und 02076021 bis 02076061: die dort genannten Teile mit allen Knochen.

Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 02071370, 02071470, 02072680, 02072780, 02074471, 02074481, 02074571, 02074581, 02075471, 02075481, 02075571, 02075581 und 02076081;

b)
„Hälften” im Sinne der Unterpositionen 02071320, 02071420, 02072620, 02072720, 02074421, 02074521, 02075421, 02075521 und 02076021: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt;
c)
„Viertel” im Sinne der Unterpositionen 02071320, 02071420, 02072620, 02072720, 02074421, 02074521, 02075421, 02075521 und 02076021: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte;
d)
„ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen” im Sinne der Unterpositionen 02071330, 02071430, 02072630, 02072730, 02074431, 02074531, 02075431, 02075531 und 02076031: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt worden sein. Die Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
e)
„Brüste” im Sinne der Unterpositionen 02071350, 02071450, 02072650, 02072750, 02074451, 02074551, 02075451, 02075551 und 02076051: Teile von Geflügel, bestehend aus Brustbein und beidseitigen Rippen, einschließlich anhaftendem Muskelfleisch;
f)
„Schenkel” im Sinne der Unterpositionen 02071360, 02071460, 02074461, 02074561, 02075461, 02075561 und 02076061: Teile von Geflügel, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
g)
„Unterschenkel von Truthühnern” im Sinne der Unterpositionen 02072660 und 02072760: Teile von Truthühnern, bestehend aus Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
h)
„Schenkel von Truthühnern, andere als Unterschenkel” im Sinne der Unterpositionen 02072670 und 02072770: Teile von Truthühnern, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch, oder aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
ij)
„Entenrümpfe oder Gänserümpfe” im Sinne der Unterpositionen 02074471, 02074571, 02075471 und 02075571: Enten oder Gänse, gerupft und vollständig ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Knochen des Rumpfes (Brustbein, Rippen, Wirbelsäule und Kreuzbein), jedoch mit Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Unterschenkelknochen) und Humerus (Flügelknochen).

5.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

6.
a)
Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt” gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind.
b)
Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
7.
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake” im Sinne der Unterpositionen 021011 bis 021093, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake” im Sinne der Unterposition 021099, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt 02011000 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10) 020120 andere Teile, mit Knochen 02012020 „quartiers compensés” 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10) 02012030 Vorderviertel, zusammen oder getrennt 12,8 + 141,4 €/100 kg/net(10) 02012050 Hinterviertel, zusammen oder getrennt 12,8 + 212,2 €/100 kg/net(10) 02012090 anderes 12,8 + 265,2 €/100 kg/net(10) 02013000 ohne Knochen 12,8 + 303,4 €/100 kg/net(10) 0202 Fleisch von Rindern, gefroren 02021000 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10) 020220 andere Teile, mit Knochen 02022010 „quartiers compensés” 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10) 02022030 Vorderviertel, zusammen oder getrennt 12,8 + 141,4 €/100 kg/net(10) 02022050 Hinterviertel, zusammen oder getrennt 12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10) 02022090 anderes 12,8 + 265,3 €/100 kg/net(10) 020230 ohne Knochen 02023010 Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; „quartiers compensés” in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet 12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10) 02023050 als „crops” , „chucks and blades” und „briskets” bezeichnete Teile(17) 12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10) 02023090 anderes 12,8 + 304,1 €/100 kg/net(10) 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren frisch oder gekühlt 020311 ganze oder halbe Tierkörper 02031110 von Hausschweinen 53,6 €/100 kg/net(10) 02031190 andere frei 020312 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen von Hausschweinen 02031211 Schinken und Teile davon 77,8 €/100 kg/net(10) 02031219 Schultern und Teile davon 60,1 €/100 kg/net(10) 02031290 andere frei 020319 anderes von Hausschweinen 02031911 Vorderteile und Teile davon 60,1 €/100 kg/net(10) 02031913 Kotelettstränge und Teile davon 86,9 €/100 kg/net(10) 02031915 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon 46,7 €/100 kg/net(10) anderes 02031955 ohne Knochen 86,9 €/100 kg/net(10) 02031959 anderes 86,9 €/100 kg/net(10) 02031990 anderes frei gefroren 020321 ganze oder halbe Tierkörper 02032110 von Hausschweinen 53,6 €/100 kg/net(10) 02032190 andere frei 020322 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen von Hausschweinen 02032211 Schinken und Teile davon 77,8 €/100 kg/net(10) 02032219 Schultern und Teile davon 60,1 €/100 kg/net(10) 02032290 andere frei 020329 anderes von Hausschweinen 02032911 Vorderteile und Teile davon 60,1 €/100 kg/net(10) 02032913 Kotelettstränge und Teile davon 86,9 €/100 kg/net(10) 02032915 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon 46,7 €/100 kg/net(10) anderes 02032955 ohne Knochen 86,9 €/100 kg/net(10) 02032959 anderes 86,9 €/100 kg/net(10) 02032990 anderes frei 0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren 02041000 ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt 12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10) anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt 02042100 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10) 020422 andere Teile mit Knochen 02042210 Vorderteile oder halbe Vorderteile 12,8 + 119,9 €/100 kg/net(10) 02042230 Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden 12,8 + 188,5 €/100 kg/net(10) 02042250 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke 12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10) 02042290 andere 12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10) 02042300 ohne Knochen 12,8 + 311,8 €/100 kg/net(10) 02043000 ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren 12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10) anderes Fleisch von Schafen, gefroren 02044100 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10) 020442 andere Teile mit Knochen 02044210 Vorderteile oder halbe Vorderteile 12,8 + 90,2 €/100 kg/net(10) 02044230 Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden 12,8 + 141,7 €/100 kg/net(10) 02044250 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke 12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10) 02044290 andere 12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10) 020443 ohne Knochen 02044310 von Lämmern 12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10) 02044390 anderes 12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10) 020450 Fleisch von Ziegen frisch oder gekühlt 02045011 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10) 02045013 Vorderteile oder halbe Vorderteile 12,8 + 119,9 €/100 kg/net(10) 02045015 Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden 12,8 + 188,5 €/100 kg/net(10) 02045019 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke 12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10) anderes 02045031 Teile mit Knochen 12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10) 02045039 Teile ohne Knochen 12,8 + 311,8 €/100 kg/net(10) gefroren 02045051 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10) 02045053 Vorderteile oder halbe Vorderteile 12,8 + 90,2 €/100 kg/net(10) 02045055 Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden 12,8 + 141,7 €/100 kg/net(10) 02045059 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke 12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10) anderes 02045071 Teile mit Knochen 12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10) 02045079 Teile ohne Knochen 12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10) 020500 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren 02050020 frisch oder gekühlt 5,1 02050080 gefroren 5,1 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren 020610 von Rindern, frisch oder gekühlt 02061010 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12) frei andere 02061095 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch 12,8 + 303,4 €/100 kg/net(10) 02061098 andere frei von Rindern, gefroren 02062100 Zungen frei 02062200 Lebern frei 020629 andere 02062910 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12) frei andere 02062991 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch 12,8 + 304,1 €/100 kg/net(10) 02062999 andere frei 02063000 von Schweinen, frisch oder gekühlt frei von Schweinen, gefroren 02064100 Lebern frei 02064900 andere frei 020680 andere, frisch oder gekühlt 02068010 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12) frei andere 02068091 von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln 6,4 02068099 von Schafen oder Ziegen frei 020690 andere, gefroren 02069010 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12) frei andere 02069091 von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln 6,4 02069099 von Schafen oder Ziegen frei 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren von Hühnern 020711 unzerteilt, frisch oder gekühlt 02071110 gerupft, entdarmt, mit Kopf und Ständern, genannt „Hühner 83 v. H.” 26,2 €/100 kg/net(10) 02071130 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.” 29,9 €/100 kg/net(10) 02071190 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.” ; andere Angebotsformen 32,5 €/100 kg/net(10) 020712 unzerteilt, gefroren 02071210 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.” 29,9 €/100 kg/net(10) 02071290 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.” ; andere Angebotsformen 32,5 €/100 kg/net(10) 020713 Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt Teile 02071310 ohne Knochen 102,4 €/100 kg/net(10) mit Knochen 02071320 Hälften oder Viertel 35,8 €/100 kg/net(10) 02071330 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net(10) 02071340 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net(10) 02071350 Brüste und Teile davon 60,2 €/100 kg/net(10) 02071360 Schenkel und Teile davon 46,3 €/100 kg/net(10) 02071370 andere 100,8 €/100 kg/net(10) Schlachtnebenerzeugnisse 02071391 Lebern 6,4 02071399 andere 18,7 €/100 kg/net 020714 Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren Teile 02071410 ohne Knochen 102,4 €/100 kg/net(10) mit Knochen 02071420 Hälften oder Viertel 35,8 €/100 kg/net(10) 02071430 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net(10) 02071440 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net(10) 02071450 Brüste und Teile davon 60,2 €/100 kg/net(10) 02071460 Schenkel und Teile davon 46,3 €/100 kg/net(10) 02071470 andere 100,8 €/100 kg/net(10) Schlachtnebenerzeugnisse 02071491 Lebern 6,4 02071499 andere 18,7 €/100 kg/net von Truthühnern 020724 unzerteilt, frisch oder gekühlt 02072410 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.” 34 €/100 kg/net(10) 02072490 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.” ; andere Angebotsformen 37,3 €/100 kg/net(10) 020725 unzerteilt, gefroren 02072510 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.” 34 €/100 kg/net(10) 02072590 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.” ; andere Angebotsformen 37,3 €/100 kg/net(10) 020726 Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt Teile 02072610 ohne Knochen 85,1 €/100 kg/net(10) mit Knochen 02072620 Hälften oder Viertel 41 €/100 kg/net(10) 02072630 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net(10) 02072640 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net(10) 02072650 Brüste und Teile davon 67,9 €/100 kg/net(10) Schenkel und Teile davon 02072660 Unterschenkel und Teile davon 25,5 €/100 kg/net(10) 02072670 andere 46 €/100 kg/net(10) 02072680 andere 83 €/100 kg/net(10) Schlachtnebenerzeugnisse 02072691 Lebern 6,4 02072699 andere 18,7 €/100 kg/net 020727 Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren Teile 02072710 ohne Knochen 85,1 €/100 kg/net(10) mit Knochen 02072720 Hälften oder Viertel 41 €/100 kg/net(10) 02072730 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net(10) 02072740 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net(10) 02072750 Brüste und Teile davon 67,9 €/100 kg/net(10) Schenkel und Teile davon 02072760 Unterschenkel und Teile davon 25,5 €/100 kg/net(10) 02072770 andere 46 €/100 kg/net(10) 02072780 andere 83 €/100 kg/net(10) Schlachtnebenerzeugnisse 02072791 Lebern 6,4 02072799 andere 18,7 €/100 kg/net von Enten 020741 unzerteilt, frisch oder gekühlt 02074120 gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt „Enten 85 v. H.” 38 €/100 kg/net 02074130 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.” 46,2 €/100 kg/net 02074180 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.” ; andere Angebotsformen 51,3 €/100 kg/net 020742 unzerteilt, gefroren 02074230 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.” 46,2 €/100 kg/net 02074280 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.” ; andere Angebotsformen 51,3 €/100 kg/net 02074300 Fettlebern, frisch oder gekühlt frei 020744 andere, frisch oder gekühlt Teile 02074410 ohne Knochen 128,3 €/100 kg/net mit Knochen 02074421 Hälften oder Viertel 56,4 €/100 kg/net 02074431 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net 02074441 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net 02074451 Brüste und Teile davon 115,5 €/100 kg/net 02074461 Schenkel und Teile davon 46,3 €/100 kg/net 02074471 Entenrümpfe 66 €/100 kg/net 02074481 andere 123,2 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse 02074491 Lebern (ausgenommen Fettlebern) 6,4 02074499 andere 18,7 €/100 kg/net 020745 andere, gefroren Teile 02074510 ohne Knochen 128,3 €/100 kg/net mit Knochen 02074521 Hälften oder Viertel 56,4 €/100 kg/net 02074531 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net 02074541 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net 02074551 Brüste und Teile davon 115,5 €/100 kg/net 02074561 Schenkel und Teile davon 46,3 €/100 kg/net 02074571 Entenrümpfe 66 €/100 kg/net 02074581 andere 123,2 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse Lebern 02074593 Fettlebern frei 02074595 andere 6,4 02074599 andere 18,7 €/100 kg/net von Gänsen 020751 unzerteilt, frisch oder gekühlt 02075110 gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.” 45,1 €/100 kg/net 02075190 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.” ; andere Angebotsformen 48,1 €/100 kg/net 020752 unzerteilt, gefroren 02075210 gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.” 45,1 €/100 kg/net 02075290 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.” ; andere Angebotsformen 48,1 €/100 kg/net 02075300 Fettlebern, frisch oder gekühlt frei 020754 andere, frisch oder gekühlt Teile 02075410 ohne Knochen 110,5 €/100 kg/net mit Knochen 02075421 Hälften oder Viertel 52,9 €/100 kg/net 02075431 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net 02075441 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net 02075451 Brüste und Teile davon 86,5 €/100 kg/net 02075461 Schenkel und Teile davon 69,7 €/100 kg/net 02075471 Gänserümpfe 66 €/100 kg/net 02075481 andere 123,2 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse 02075491 Lebern (ausgenommen Fettlebern) 6,4 02075499 andere 18,7 €/100 kg/net 020755 andere, gefroren Teile 02075510 ohne Knochen 110,5 €/100 kg/net mit Knochen 02075521 Hälften oder Viertel 52,9 €/100 kg/net 02075531 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net 02075541 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net 02075551 Brüste und Teile davon 86,5 €/100 kg/net 02075561 Schenkel und Teile davon 69,7 €/100 kg/net 02075571 Gänserümpfe 66 €/100 kg/net 02075581 andere 123,2 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse Lebern 02075593 Fettlebern frei 02075595 andere 6,4 02075599 andere 18,7 €/100 kg/net 020760 von Perlhühnern 02076005 unzerteilt, frisch, gekühlt oder gefroren 49,3 €/100 kg/net andere, frisch, gekühlt oder gefroren Teile 02076010 ohne Knochen 128,3 €/100 kg/net mit Knochen 02076021 Hälften oder Viertel 54,2 €/100 kg/net 02076031 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net 02076041 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net 02076051 Brüste und Teile davon 115,5 €/100 kg/net 02076061 Schenkel und Teile davon 46,3 €/100 kg/net 02076081 andere 123,2 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse 02076091 Lebern 6,4 02076099 andere 18,7 €/100 kg/net 0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren 020810 von Kaninchen oder Hasen 02081010 von Hauskaninchen 6,4 02081090 andere frei 02083000 von Primaten 9 020840 von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) 02084010 Walfleisch 6,4 02084020 Robbenfleisch 6,4 02084080 andere 9 02085000 von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) 9 02086000 von Kamelen (Camelidae) 9 020890 andere 02089010 von Haustauben 6,4 02089030 von Wild (ausgenommen von Kaninchen und Hasen) frei 02089060 von Rentieren 9 02089070 Froschschenkel 6,4 02089098 andere 9 0209 Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 020910 von Schweinen Schweinespeck 02091011 frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake 21,4 €/100 kg/net 02091019 getrocknet oder geräuchert 23,6 €/100 kg/net 02091090 Schweinefett 12,9 €/100 kg/net 02099000 andere 41,5 €/100 kg/net 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen Fleisch von Schweinen 021011 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen von Hausschweinen gesalzen oder in Salzlake 02101111 Schinken und Teile davon 77,8 €/100 kg/net 02101119 Schultern und Teile davon 60,1 €/100 kg/net getrocknet oder geräuchert 02101131 Schinken und Teile davon 151,2 €/100 kg/net 02101139 Schultern und Teile davon 119 €/100 kg/net 02101190 andere 15,4 021012 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon von Hausschweinen 02101211 gesalzen oder in Salzlake 46,7 €/100 kg/net 02101219 getrocknet oder geräuchert 77,8 €/100 kg/net 02101290 andere 15,4 021019 anderes von Hausschweinen gesalzen oder in Salzlake 02101910 „bacon” -Hälften oder „spencers” 68,7 €/100 kg/net 02101920 „3/4-sides” oder „middles” 75,1 €/100 kg/net 02101930 Vorderteile und Teile davon 60,1 €/100 kg/net 02101940 Kotelettstränge und Teile davon 86,9 €/100 kg/net 02101950 anderes 86,9 €/100 kg/net getrocknet oder geräuchert 02101960 Vorderteile und Teile davon 119 €/100 kg/net 02101970 Kotelettstränge und Teile davon 149,6 €/100 kg/net anderes 02101981 ohne Knochen 151,2 €/100 kg/net 02101989 anderes 151,2 €/100 kg/net 02101990 anderes 15,4 021020 Fleisch von Rindern 02102010 mit Knochen 15,4 + 265,2 €/100 kg/net 02102090 ohne Knochen 15,4 + 303,4 €/100 kg/net andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen 02109100 von Primaten 15,4 021092 von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) 02109210 von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia) 15,4 andere 02109291 Fleisch 130 €/100 kg/net 02109292 Schlachtnebenerzeugnisse 15,4 02109299 genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen 15,4 + 303,4 €/100 kg/net 02109300 von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) 15,4 021099 andere Fleisch 02109910 von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet 6,4 von Schafen und Ziegen 02109921 mit Knochen 222,7 €/100 kg/net 02109929 ohne Knochen 311,8 €/100 kg/net 02109931 von Rentieren 15,4 02109939 anderes 130 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen 02109941 Lebern 64,9 €/100 kg/net 02109949 andere 47,2 €/100 kg/net von Rindern 02109951 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch 15,4 + 303,4 €/100 kg/net 02109959 andere 12,8 andere Geflügellebern 02109971 Fettlebern von Gänsen oder Enten, gesalzen oder in Salzlake frei 02109979 andere 6,4 02109985 andere 15,4 02109990 genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen 15,4 + 303,4 €/100 kg/net

KAPITEL 3

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 3 gehören nicht:

a)
Säugetiere der Position 0106;
b)
Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210);
c)
Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301);
d)
Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604).

2.
In diesem Kapitel gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Zwecke der Unterpositionen 03053211 und 03053219 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch.

Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 03047110 und 03047190 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.

2.
Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets” auch „Loins” , d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind.

Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen.

Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten:

a)
Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 03044990 und 03048700;
b)
Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 03044500 und 03048400;
c)
Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 03044990 und 03048990;
d)
Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Isuridae) der Unterpositionen 03044790 und 03048819.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0301 Fische, lebend Zierfische 03011100 Süßwasserfische frei 03011900 andere 7,5 andere Fische, lebend 030191 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 03019110 der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster 8 03019190 andere 12 030192 Aale (Anguilla spp.) 03019210 mit einer Länge von weniger als 12 cm frei 03019230 mit einer Länge von 12 cm oder mehr, jedoch weniger als 20 cm frei 03019290 mit einer Länge von 20 cm oder mehr frei 03019300 Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.) 8 030194 Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis) 03019410 Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) 16 03019490 Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis) 16 03019500 Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) 16 030199 andere Süßwasserfische 03019911 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 03019917 andere 8 03019985 andere 16 0302 Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 Salmoniden, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299 030211 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 03021110 der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster 8 03021120 der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 03021180 andere 12 03021300 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus) 2 03021400 Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 03021900 andere 8 Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299 030221 Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis) 03022110 Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) 8 03022130 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 8 03022190 Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis) 15 03022200 Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) 7,5 03022300 Seezungen (Solea spp.) 15 03022400 Steinbutt (Psetta maxima) 15 030229 andere 03022910 Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.) 15 03022980 andere 15 Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299 030231 Weißer Thun (Thunnus alalunga) 03023110 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03023190 anderer 22 030232 Gelbflossenthun (Thunnus albacares) 03023210 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03023290 anderer 22 030233 echter Bonito 03023310 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03023390 anderer 22 030234 Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) 03023410 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03023490 anderer 22 030235 Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis) Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) 03023511 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03023519 anderer 22 Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis) 03023591 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03023599 anderer 22 030236 Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) 03023610 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03023690 anderer 22 030239 andere 03023920 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03023980 andere 22 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Indische Makrelen (Rastrelliger spp.), Seerfische (Scomberomorus spp.), Jack und Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Buchsen, Crevallen (Caranx spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum), Silber Butterfische (Pampus spp.), Pazifischer Makrelenhecht (Cololabis saira), Scads (Decapterus spp.), Lodde (Mallotus villosus), Schwertfisch (Xiphias gladius), Kawakawa (Euthynnus affinis), Bonitos (Sarda spp.), Marline, Segelfische, Speerfische (Istiophoridae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299 03024100 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) (19) 03024200 Sardellen (Engraulis spp.) 15 030243 Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus) 03024310 Sardinen der Art Sardina pilchardus 23 03024330 Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella spp.) 15 03024390 Sprotten (Sprattus sprattus) (20) 03024400 Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) (21) 030245 Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.) 03024510 Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus) 15 03024530 Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi) 15 03024590 anderer 15 03024600 Offiziersbarsch (Rachycentron canadum) 15 03024700 Schwertfisch (Xiphias gladius) 15 030249 andere Kawakawa (Euthynnus affinis) 03024911 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03024919 andere 22 03024990 andere 15 Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299 030251 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 03025110 der Art Gadus morhua 12 03025190 anderer 12 03025200 Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 7,5 03025300 Köhler (Pollachius virens) 7,5 030254 Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.) der Gattung Merluccius 03025411 Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus) 15 03025415 Südlicher Seehecht (Merluccius australis) 15 03025419 andere 15(10) 03025490 der Gattung Urophycis 15 03025500 Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) 7,5 03025600 Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis) 7,5 030259 andere 03025910 Polardorsch (Boreogadus saida) 12 03025920 Merlan (Merlangius merlangus) 7,5 03025930 Pollack (Pollachius pollachius) 7,5 03025940 Leng (Molva spp.) 7,5 03025990 andere 15 Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299 03027100 Tilapia (Oreochromis spp.) 8 03027200 Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.) 8 03027300 Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.). 8 03027400 Aale (Anguilla spp.) frei 03027900 andere 8 andere Fische, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299 030281 Haie 03028115 Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.) 6 03028130 Heringshaie (Lamna nasus) 8 03028140 Blauhaie (Prionace glauca) 8 03028180 andere 8 03028200 Rochen (Rajidae) 15 03028300 Zahnfische (Dissostichus spp.) 15 030284 Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus spp.) 03028410 Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) 15 03028490 andere 15 030285 Meerbrassen (Sparidae) 03028510 Zahnbrasse oder Meerbrasse (Dentex dentex oder Pagellus spp.) 15 03028530 Goldbrassen (Sparus aurata) 15 03028590 andere 15 030289 andere 03028910 Süßwasserfische 8 andere Fische der Gattung Euthynnus, ausgenommen echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 030233 und ausgenommen Kawakawa (Euthynnus affinis) der Unterposition 030249 03028921 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03028929 andere 22 Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes spp.) 03028931 der Art Sebastes marinus 7,5 03028939 andere 7,5 03028940 Brachsenmakrelen (Brama spp.) 15 03028950 Seeteufel (Lophius spp.) 15 03028960 Rosa Kingklip (Genypterus blacodes) 7,5 03028990 andere 15 Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen, Köpfe, Schwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse 03029100 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 10 03029200 Haifischflossen 8 03029900 andere 10 0303 Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 Salmoniden, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399 03031100 Roter Lachs (Oncorhynchus nerka) 2 03031200 andere pazifische Lachse (Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus) 2 03031300 Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 030314 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 03031410 der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster 9 03031420 der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 03031490 andere 12 03031900 andere 9(10) Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399 03032300 Tilapia (Oreochromis spp.) 8 03032400 Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.) 8 03032500 Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.) 8 03032600 Aale (Anguilla spp.) frei 03032900 andere 8 Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399 030331 Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis) 03033110 Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) 7,5 03033130 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 7,5 03033190 Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis) 15 03033200 Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) 15 03033300 Seezungen (Solea spp.) 7,5 03033400 Steinbutt (Psetta maxima) 15 030339 andere 03033910 Flundern (Platichthys flesus) 7,5 03033930 Fische der Gattung Rhombosolea 7,5 03033950 Fische der Arten Pelotreis flavilatus und Peltorhamphus novaezelandiae 7,5 03033985 andere 15 Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399 030341 Weißer Thun (Thunnus alalunga) 03034110 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(10)(18) 03034190 anderer 22 030342 Gelbflossenthun (Thunnus albacares) 03034220 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 20(18)(10) 03034290 anderer 22 030343 echter Bonito 03034310 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03034390 anderer 22 030344 Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) 03034410 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03034490 anderer 22 030345 Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis) Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) 03034512 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03034518 anderer 22 Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis) 03034591 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03034599 anderer 22 030346 Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) 03034610 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03034690 anderer 22 030349 andere 03034920 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03034985 andere 22 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Indische Makrelen (Rastrelliger spp.), Seerfische (Scomberomorus spp.), Jack und Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Buchsen, Crevallen (Caranx spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum), Silber Butterfische (Pampus spp.), Pazifischer Makrelenhecht (Cololabis saira), Scads (Decapterus spp.), Lodde (Mallotus villosus), Schwertfisch (Xiphias gladius), Kawakawa (Euthynnus affinis), Bonitos (Sarda spp.), Marline, Segelfische, Speerfische (Istiophoridae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399 03035100 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) (19) 030353 Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus) 03035310 Sardinen der Art Sardina pilchardus 23 03035330 Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella spp.) 15 03035390 Sprotten (Sprattus sprattus) (20) 030354 Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) 03035410 der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus (21) 03035490 der Art Scomber australasicus 15 030355 Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.) 03035510 Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus) 15 03035530 Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi) 15 03035590 andere 15 03035600 Offiziersbarsch (Rachycentron canadum) 15 03035700 Schwertfisch (Xiphias gladius) 7,5 030359 andere 03035910 Sardellen (Engraulis spp.) 15 Kawakawa (Euthynnus affinis) 03035921 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03035929 andere 22 03035990 andere 15 Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399 030363 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 03036310 der Art Gadus morhua 12 03036330 der Art Gadus ogac 12 03036390 der Art Gadus macrocephalus 12 03036400 Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 7,5 03036500 Köhler (Pollachius virens) 7,5 030366 Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.) der Gattung Merluccius 03036611 Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus) 15 03036612 Patagonischer Seehecht (Merluccius hubbsi) 15 03036613 Südlicher Seehecht (Merluccius australis) 15 03036619 andere 15(10) 03036690 der Gattung Urophycis 15 03036700 Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) 15 030368 Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis) 03036810 Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) 7,5 03036890 Südlicher Wittling (Micromesistius australis) 7,5 030369 andere 03036910 Polardorsch (Boreogadus saida) 12 03036930 Merlan (Merlangius merlangus) 7,5 03036950 Pollack (Pollachius pollachius) 15 03036970 Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae) 7,5 03036980 Leng (Molva spp.) 7,5 03036990 andere 15 andere Fische, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399 030381 Haie 03038115 Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.) 6 03038130 Heringshaie (Lamna nasus) 8 03038140 Blauhaie (Prionace glauca) 8 03038190 andere 8 03038200 Rochen (Rajidae) 15 03038300 Zahnfische (Dissostichus spp.) 15 030384 Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus spp.) 03038410 Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) 15 03038490 andere 15 030389 andere 03038910 Süßwasserfische 8 andere Fische der Gattung Euthynnus, ausgenommen echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 030343 und ausgenommen Kawakawa (Euthynnus affinis) der Unterposition 030359 03038921 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12) 22(18)(10) 03038929 andere 22 Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes spp.) 03038931 der Art Sebastes marinus 7,5 03038939 andere 7,5 03038940 Fische der Art Orcynopsis unicolor (22) 03038950 Zahnbrasse oder Meerbrasse (Dentex dentex oder Pagellus spp.) 15 03038955 Goldbrassen (Sparus aurata) 15 03038960 Brachsenmakrelen (Brama spp.) 15 03038965 Seeteufel (Lophius spp.) 15 03038970 Rosa Kingklip (Genypterus blacodes) 7,5 03038990 andere 15 Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen, Köpfe, Schwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse 030391 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 03039110 Fischrogen und Fischmilch, zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat(12) frei 03039190 andere 10 03039200 Haifischflossen 8 03039900 andere 10 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren frische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.) 03043100 von Tilapia (Oreochromis spp.) 9 03043200 von Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.) 9 03043300 vom Nilbarsch (Lates niloticus) 9 03043900 andere 9 Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen 03044100 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 030442 von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 03044210 der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g 12 03044250 der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster 9 03044290 andere 12 03044300 von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae) 18 030444 von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae 03044410 vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida) 18 03044430 vom Köhler (Pollachius virens) 18 03044490 andere 18 03044500 vom Schwertfisch (Xiphias gladius) 18 03044600 von Zahnfischen (Dissostichus spp.) 18 030447 von Haien 03044710 von Dornhaien (Squalus acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.) 18 03044720 von Heringshaien (Lamna nasus) 18 03044730 von Blauhaien (Prionace glauca) 18 03044790 andere 18 03044800 von Rochen (Rajidae) 18 030449 andere 03044910 von Süßwasserfischen 9 andere 03044950 vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.) 18 03044990 andere 18 andere, frisch oder gekühlt 03045100 von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffischen (Channa spp.) 8 03045200 von Salmoniden 8 03045300 von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae 15 03045400 vom Schwertfisch (Xiphias gladius) 15 03045500 von Zahnfischen (Dissostichus spp.) 15 030456 von Haien 03045610 von Dornhaien (Squalus acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.) 15(10) 03045620 von Heringshaien (Lamna nasus) 15(10) 03045630 von Blauhaien (Prionace glauca) 15(10) 03045690 andere 15(10) 03045700 von Rochen (Rajidae) 15(10) 030459 andere 03045910 von Süßwasserfischen 8 andere 03045950 Heringslappen (19) 03045990 anderes 15(10) gefrorene Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.) 03046100 von Tilapia (Oreochromis spp.) 9 03046200 von Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.) 9 03046300 vom Nilbarsch (Lates niloticus) 9 03046900 andere 9 Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae 030471 vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 03047110 vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus 7,5 03047190 andere 7,5 03047200 vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 7,5 03047300 vom Köhler (Pollachius virens) 7,5 030474 von Seehechten (Merluccius spp., Urophycis spp.) der Gattung Merluccius 03047411 von Kap-Hechten (Merluccius capensis) und von Tiefenwasser-Kapseehechten (Merluccius paradoxus) 7,5 03047415 von Patagonischen Seehechten (Merluccius hubbsi) 7,5 03047419 andere 6,1 03047490 der Gattung Urophycis 7,5 03047500 vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma) 13,7 030479 andere 03047910 vom Polardorsch (Boreogadus saida) 7,5 03047930 vom Merlan (Merlangius merlangus) 7,5 03047950 vom Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae) 7,5 03047980 vom Leng (Molva spp.) 7,5 03047990 andere 15 Gefrorene Filets von anderen Fischen 03048100 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 030482 von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 03048210 der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g 12 03048250 der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster 9 03048290 andere 12 030483 von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae) 03048310 von Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) 7,5 03048330 von Flundern (Platichthys flesus) 7,5 03048350 vom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.) 15 03048390 andere 15 03048400 vom Schwertfisch (Xiphias gladius) 7,5 03048500 von Zahnfischen (Dissostichus spp.) 15 03048600 vom Hering (Clupea harengus, Clupea pallasii) 15 03048700 von Thunfischen der Gattung Thunnus und vom Echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) 18 030488 von Haien und Rochen (Rajidae) von Haien 03048811 von Dornhaien (Squalus acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.) 7,5 03048815 von Heringshaien (Lamna nasus) 7,5 03048818 von Blauhaien (Prionace glauca) 7,5 03048819 andere 7,5 03048890 von Rochen (Rajidae) 15 030489 andere 03048910 von Süßwasserfischen 9 andere vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.) 03048921 der Art Sebastes marinus 7,5 03048929 andere 7,5 03048930 von Fischen der Gattung Euthynnus, andere als dem echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 03048700 18 von Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) und von Fischen der Art Orcynopsis unicolor 03048941 von Makrelen der Art Scomber australasicus 15 03048949 andere 15 03048960 vom Seeteufel (Lophius spp.) 15 03048990 andere 15(10) andere, gefroren 03049100 vom Schwertfisch (Xiphias gladius) 7,5 03049200 von Zahnfischen (Dissostichus spp.) 7,5 030493 von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.) 03049310 Surimi 14,2 03049390 anderes 8 030494 vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma) 03049410 Surimi 14,2 03049490 anderes 7,5 030495 von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) 03049510 Surimi 14,2 anderes vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida) 03049521 der Art Gadus macrocephalus 7,5 03049525 der Art Gadus morhua 7,5 03049529 anderes 7,5 03049530 vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 7,5 03049540 vom Köhler (Pollachius virens) 7,5 03049550 von Seehechten der Gattung Merluccius 7,5 03049560 vom Blauen Wittling (Micromesistius poutassou) 7,5 03049590 andere 7,5 030496 von Haien 03049610 Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.) 7,5 03049620 Heringshaie (Lamna nasus) 7,5 03049630 Blauhaie (Prionace glauca) 7,5 03049690 andere 7,5 03049700 von Rochen (Rajidae) 7,5 030499 andere 03049910 Surimi 14,2 anderes 03049921 von Süßwasserfischen 8 anderes 03049923 vom Hering (Clupea harengus, Clupea pallasii) (19) 03049929 vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.) 8 03049955 vom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.) 15 03049961 von Brachsenmakrelen (Brama spp.) 15 03049965 vom Seeteufel (Lophius spp.) 7,5 03049999 anderes 7,5 0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar 03051000 Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar 13 03052000 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake 11 Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert 03053100 von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.) 16 030532 von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida) 03053211 der Art Gadus macrocephalus 16 03053219 andere 20 03053290 andere 16 030539 andere 03053910 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho), gesalzen oder in Salzlake 15 03053950 vom Schwarzen Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides), gesalzen oder in Salzlake 15 03053990 andere 16 Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse 03054100 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 13 03054200 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) 10 03054300 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 14 030544 Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.) 03054410 Aale (Anguilla spp.) 14 03054490 andere 14 030549 andere 03054910 Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) 15 03054920 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 16 03054930 Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) 14 03054980 andere 14 Fische, getrocknet, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert 030551 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 03055110 getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch) 13(10) 03055190 getrocknet und gesalzen (Klippfisch) 13(10) 03055200 Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.) 12 030553 Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 03055310 Polardorsch (Boreogadus saida) 13(10) 03055390 andere 12 030554 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Indische Makrelen (Rastrelliger spp.), Seerfische (Scomberomorus spp.), Jack und Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Buchsen, Crevallen (Caranx spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum), Silber Butterfische (Pampus spp.), Pazifischer Makrelenhecht (Cololabis saira), Scads (Decapterus spp.), Lodde (Mallotus villosus), Schwertfisch (Xiphias gladius), Kawakawa (Euthynnus affinis), Bonitos (Sarda spp.), Marline, Segelfische, Speerfische (Istiophoridae) 03055430 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) 12 03055450 Sardellen (Engraulis spp.) 10 03055490 andere 12 030559 andere 03055970 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 15 03055985 andere 12 Fische, gesalzen, jedoch weder getrocknet noch geräuchert, und Fische in Salzlake, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse 03056100 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) 12 03056200 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 13(10) 03056300 Sardellen (Engraulis spp.) 10 03056400 Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.) 12 030569 andere 03056910 Polardorsch (Boreogadus saida) 13(10) 03056930 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 15 03056950 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 11 03056980 andere 12 Fischflossen, Fischköpfe, Fischschwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse 03057100 Haifischflossen 12 03057200 Fischköpfe, Fischschwänze und Fischblasen 13 03057900 andere 13 0306 Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar gefroren 030611 Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.) 03061110 Langustenschwänze 12,5 03061190 andere 12,5 030612 Hummer (Homarus spp.) 03061210 ganz 6 03061290 andere 16 030614 Krabben 03061410 Krabben der Arten Paralithodes camchaticus, Chionoecetes spp. oder Callinectes sapidus 7,5 03061430 Taschenkrebse der Art Cancer pagurus 7,5 03061490 andere 7,5 03061500 Kaisergranate (Nephrops norvegicus) 12 030616 Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon) 03061691 Garnelen der Art Crangon crangon 18 03061699 andere 12 030617 andere Garnelen 03061791 Rosa Geißelgarnelen (Parapenaeus longirostris) 12 03061792 Garnelen der Gattung Penaeus 12 03061793 Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus 12 03061794 Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon 12 03061799 andere 12 030619 andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar 03061910 Süßwasserkrebse 7,5 03061990 andere 12 lebend, frisch oder gekühlt 03063100 Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.) 12,5 030632 Hummer (Homarus spp.) 03063210 lebend 8 andere 03063291 ganz 8 03063299 andere 10 030633 Krabben 03063310 Taschenkrebse der Art Cancer pagurus 7,5 03063390 andere 7,5 03063400 Kaisergranate (Nephrops norvegicus) 12 030635 Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon) Garnelen der Art Crangon crangon 03063510 frisch oder gekühlt 18 03063550 andere 18 03063590 andere 12 030636 andere Garnelen 03063610 Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus 12 03063650 Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon 18 03063690 andere 12 030639 andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar 03063910 Süßwasserkrebse 7,5 03063990 andere 12 andere 03069100 Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.) 12,5 030692 Hummer (Homarus spp.) 03069210 ganz 8 03069290 andere 10 030693 Krabben 03069310 Taschenkrebse der Art Cancer pagurus 7,5 03069390 andere 7,5 03069400 Kaisergranate (Nephrops norvegicus) 12 030695 Garnelen Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon) Garnelen der Art Crangon crangon 03069511 nur in Wasser oder Dampf gekocht 18 03069519 andere 18 03069520 Garnelen der Gattung Pandalus spp. 12 andere Garnelen 03069530 Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus 12 03069540 Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon 18 03069590 andere 12 030699 andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar 03069910 Süßwasserkrebse 7,5 03069990 andere 12 0307 Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar Austern 030711 lebend, frisch oder gekühlt 03071110 flache Austern (Ostrea spp.), lebend, mit einem Stückgewicht einschließlich Schale von 40 g oder weniger frei 03071190 andere 9 03071200 gefroren 9 03071900 andere 9 Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten 03072100 lebend, frisch oder gekühlt 8 030722 gefroren 03072210 große Pilger-Muscheln (Pecten maximus) 8 03072290 andere 8 03072900 andere 8 Miesmuscheln (Mytilus spp., Perna spp.) 030731 lebend, frisch oder gekühlt 03073110 Mytilus spp. 10 03073190 Perna spp. 8 030732 gefroren 03073210 Mytilus spp. 10 03073290 Perna spp. 8 030739 andere 03073920 Mytilus spp. 10 03073980 Perna spp. 8 Tintenfische und Kalmare 030742 lebend, frisch oder gekühlt 03074210 Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.) 8 03074220 Loligo spp. 6 03074230 Ommastrephes spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp. 8 03074240 Pfeilkalmar (Todarodes sagittatus) 6 03074290 andere 11 030743 gefroren Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp. Sepiola spp. 03074321 Sepiola rondeleti 6 03074325 andere 8 03074329 Sepia officinalis, Rossia macrosoma 8 Loligo spp. 03074331 Loligo vulgaris 6 03074333 Loligo pealei 6 03074335 Loligo gahi 6 03074338 andere 6 03074391 Ommastrephes spp., ausgenommen Ommastrephes sagittatus, Nototodarus spp., Sepioteuthis spp. 8 03074392 Illex spp. 8 03074395 Todarodes sagittatus (Ommastrephes sagittatus) 6 03074399 andere 11 030749 andere 03074920 Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp. 8 03074940 Loligo spp. 6 03074950 Ommastrephes spp., ausgenommen Ommastrephes sagittatus, Nototodarus spp., Sepioteuthis spp. 8 03074960 Todarodes sagittatus (Ommastrephes sagittatus) 6 03074980 andere 11 Kraken (Octopus spp.) 03075100 lebend, frisch oder gekühlt 8 03075200 gefroren 8 03075900 andere 8 03076000 Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken frei Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln (Familien Arcidae, Arcticidae, Cardiidae, Donacidae, Hiatellidae, Mactridae, Mesodesmatidae, Myidae, Semelidae, Solecurtidae, Solenidae, Tridacnidae und Veneridae) 03077100 lebend, frisch oder gekühlt 11 030772 gefroren 03077210 Sandklaffmuscheln und andere Weichtiere der Familie Veneridae 8 03077290 andere 11 03077900 andere 11 Seeohren (Haliotis spp.) und Fechterschnecken (Strombus spp.) 03078100 Seeohren (Haliotis spp.), lebend, frisch oder gekühlt 11 03078200 Fechterschnecken (Strombus spp.), lebend, frisch oder gekühlt 11 03078300 Seeohren (Haliotis spp.), gefroren 11 03078400 Fechterschnecken (Strombus spp.), gefroren 11 03078700 andere Seeohren (Haliotis spp.) 11 03078800 andere Fechterschnecken (Strombus spp.) 11 andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets, genießbar 03079100 lebend, frisch oder gekühlt 11 03079200 gefroren 11 03079900 andere 11 0308 Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbar Seegurken (Stichopus japonicus, Holothuroidea) 03081100 lebend, frisch oder gekühlt 11 03081200 gefroren 11 03081900 andere 11 Seeigel (Strongylocentrotus spp., Paracentrotus lividus, Loxechinus albus, Echinus esculentus) 03082100 lebend, frisch oder gekühlt 11 03082200 gefroren 11 03082900 andere 11 030830 Quallen (Rhopilema spp.) 03083050 gefroren frei 03083080 andere 11 030890 andere 03089010 lebend, frisch oder gekühlt 11 03089050 gefroren 11 03089090 andere 11

KAPITEL 4

Anmerkungen

1.
Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2.
Im Sinne der Position 0405 gelten als

a)
Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b)
Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.

3.
Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:

a)
einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b)
einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c)
sie geformt sind oder geformt werden können.

4.
Zu Kapitel 4 gehören nicht:

a)
aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702);
b)
aus Milch hergestellte Erzeugnisse, bei denen ein oder auch mehrere natürliche Bestandteile der Milch (z.B. Milchfett) durch andere Stoffe (Pflanzenfett) ersetzt wurden (Position 1901 oder 2106); oder
c)
Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 040410 sind unter „modifizierter Molke” Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
2.
Der Begriff „Butter” im Sinne der Unterposition 040510 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 040590).

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

2.
Für die Zwecke der Unterpositionen 040811 und 040819 gilt Folgendes:

Der Begriff „anders haltbar gemacht” gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

i)
die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 040811 und 040819;
ii)
Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.

3.
Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
4.
Für die Zwecke der Unterpositionen 040410 und 040490 gilt Folgendes:

Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden.

Zu Unterposition 040410 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird.

Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition.

Zu Unterposition 040490 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (höchstens 0,1 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder höchstens 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 040490.

Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der Anlage II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/150 der Kommission(150) nachzuweisen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 040110 mit einem Milchfettgehalt von 1 GHT oder weniger 04011010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 13,8 €/100 kg/net 04011090 andere 12,9 €/100 kg/net 040120 mit einem Fettgehalt von mehr als 1 GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHT mit einem Milchfettgehalt von 3 GHT oder weniger 04012011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 18,8 €/100 kg/net 04012019 andere 17,9 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 3 GHT 04012091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22,7 €/100 kg/net 04012099 andere 21,8 €/100 kg/net 040140 mit einem Fettgehalt von mehr als 6 GHT, jedoch nicht mehr als 10 GHT 04014010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 57,5 €/100 kg/net 04014090 andere 56,6 €/100 kg/net 040150 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT mit einem Milchfettgehalt von 21 GHT oder weniger 04015011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 57,5 €/100 kg/net 04015019 andere 56,6 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 21 bis 45 GHT 04015031 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 110 €/100 kg/net 04015039 andere 109,1 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT 04015091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 183,7 €/100 kg/net 04015099 andere 182,8 €/100 kg/net 0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 040210 in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 04021011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 125,4 €/100 kg/net 04021019 andere 118,8 €/100 kg/net(10) andere 04021091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,19 €/kg + 27,5 €/100 kg/net(25) 04021099 andere 1,19 €/kg + 21 €/100 kg/net(25) in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT 040221 ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln mit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger 04022111 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 135,7 €/100 kg/net 04022118 andere 130,4 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT 04022191 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 167,2 €/100 kg/net 04022199 andere 161,9 €/100 kg/net 040229 andere mit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger 04022911 Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT 1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(25) andere 04022915 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(25) 04022919 andere 1,31 €/kg + 16,8 €/100 kg/net(25) mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT 04022991 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net(25) 04022999 andere 1,62 €/kg + 16,8 €/100 kg/net(25) andere 040291 ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 04029110 mit einem Milchfettgehalt von 8 GHT oder weniger 34,7 €/100 kg/net 04029130 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 8 bis 10 GHT 43,4 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 45 GHT 04029151 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 110 €/100 kg/net 04029159 andere 109,1 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT 04029191 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 183,7 €/100 kg/net 04029199 andere 182,8 €/100 kg/net 040299 andere 04029910 mit einem Milchfettgehalt von 9,5 GHT oder weniger 57,2 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 9,5 bis 45 GHT 04029931 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,08 €/kg + 19,4 €/100 kg/net(25) 04029939 andere 1,08 €/kg + 18,5 €/100 kg/net(25) mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT 04029991 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,81 €/kg + 19,4 €/100 kg/net(25) 04029999 andere 1,81 €/kg + 18,5 €/100 kg/net(25) 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao 040310 Joghurt weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 04031011 3 GHT oder weniger 20,5 €/100 kg/net 04031013 mehr als 3 bis 6 GHT 24,4 €/100 kg/net 04031019 mehr als 6 GHT 59,2 €/100 kg/net anderer, mit einem Milchfettgehalt von 04031031 3 GHT oder weniger 0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25) 04031033 mehr als 3 bis 6 GHT 0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25) 04031039 mehr als 6 GHT 0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25) aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 04031051 1,5 GHT oder weniger 8,3 + 95 €/100 kg/net 04031053 mehr als 1,5 bis 27 GHT 8,3 + 130,4 €/100 kg/net 04031059 mehr als 27 GHT 8,3 + 168,8 €/100 kg/net anderer, mit einem Milchfettgehalt von 04031091 3 GHT oder weniger 8,3 + 12,4 €/100 kg/net 04031093 mehr als 3 bis 6 GHT 8,3 + 17,1 €/100 kg/net 04031099 mehr als 6 GHT 8,3 + 26,6 €/100 kg/net 040390 andere weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 04039011 1,5 GHT oder weniger 100,4 €/100 kg/net 04039013 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04039019 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net andere, mit einem Milchfettgehalt von 04039031 1,5 GHT oder weniger 0,95 €/kg + 22 €/100 kg/net(25) 04039033 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(25) 04039039 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net(25) andere ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 04039051 3 GHT oder weniger 20,5 €/100 kg/net 04039053 mehr als 3 bis 6 GHT 24,4 €/100 kg/net 04039059 mehr als 6 GHT 59,2 €/100 kg/net andere, mit einem Milchfettgehalt von 04039061 3 GHT oder weniger 0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25) 04039063 mehr als 3 bis 6 GHT 0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25) 04039069 mehr als 6 GHT 0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25) aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 04039071 1,5 GHT oder weniger 8,3 + 95 €/100 kg/net 04039073 mehr als 1,5 bis 27 GHT 8,3 + 130,4 €/100 kg/net 04039079 mehr als 27 GHT 8,3 + 168,8 €/100 kg/net andere, mit einem Milchfettgehalt von 04039091 3 GHT oder weniger 8,3 + 12,4 €/100 kg/net 04039093 mehr als 3 bis 6 GHT 8,3 + 17,1 €/100 kg/net 04039099 mehr als 6 GHT 8,3 + 26,6 €/100 kg/net 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen 040410 Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von 15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von 04041002 1,5 GHT oder weniger 7 €/100 kg/net 04041004 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04041006 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von 04041012 1,5 GHT oder weniger 100,4 €/100 kg/net 04041014 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04041016 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net andere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von 15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von 04041026 1,5 GHT oder weniger 0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net(25) 04041028 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 04041032 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von 04041034 1,5 GHT oder weniger 0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 04041036 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 04041038 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) andere ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von 15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von 04041048 1,5 GHT oder weniger 0,07 €/kg/net(26) 04041052 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04041054 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von 04041056 1,5 GHT oder weniger 100,4 €/100 kg/net 04041058 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04041062 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net andere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von 15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von 04041072 1,5 GHT oder weniger 0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net(27) 04041074 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 04041076 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von 04041078 1,5 GHT oder weniger 0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 04041082 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 04041084 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 040490 andere ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 04049021 1,5 GHT oder weniger 100,4 €/100 kg/net 04049023 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04049029 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net andere, mit einem Milchfettgehalt von 04049081 1,5 GHT oder weniger 0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 04049083 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 04049089 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25) 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette 040510 Butter mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger natürliche Butter 04051011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 189,6 €/100 kg/net(10) 04051019 andere 189,6 €/100 kg/net(10) 04051030 rekombinierte Butter 189,6 €/100 kg/net(10) 04051050 Molkenbutter 189,6 €/100 kg/net(10) 04051090 andere 231,3 €/100 kg/net(10) 040520 Milchstreichfette 04052010 mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT 9 + EA(23) 04052030 mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT 9 + EA(23) 04052090 mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT 189,6 €/100 kg/net 040590 andere 04059010 mit einem Fettgehalt von 99,3 GHT oder mehr und mit einem Wassergehalt von 0,5 GHT oder weniger 231,3 €/100 kg/net(10) 04059090 andere 231,3 €/100 kg/net(10) 0406 Käse und Quark/Topfen 040610 Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger 04061030 Mozzarella, auch in Flüssigkeit 185,2 €/100 kg/net(10) 04061050 anderer 185,2 €/100 kg/net(10) 04061080 anderer 221,2 €/100 kg/net(10) 04062000 Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform 188,2 €/100 kg/net(10) 040630 Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform 04063010 zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller und gegebenenfalls als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger) verwendet worden sind, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 56 GHT oder weniger 144,9 €/100 kg/net(10) andere mit einem Fettgehalt von 36 GHT oder weniger und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 04063031 48 GHT oder weniger 139,1 €/100 kg/net(10) 04063039 mehr als 48 GHT 144,9 €/100 kg/net(10) 04063090 mit einem Fettgehalt von mehr als 36 GHT 215 €/100 kg/net(10) 040640 Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti 04064010 Roquefort 140,9 €/100 kg/net(10) 04064050 Gorgonzola 140,9 €/100 kg/net(10) 04064090 andere 140,9 €/100 kg/net(10) 040690 andere Käse 04069001 für die Verarbeitung(12) 167,1 €/100 kg/net(10) andere 04069013 Emmentaler 171,7 €/100 kg/net(10) 04069015 Greyerzer, Sbrinz 171,7 €/100 kg/net(10) 04069017 Bergkäse, Appenzeller 171,7 €/100 kg/net(10) 04069018 Fromage Fribourgeois, Vacherin Mont d'Or und Tête de Moine 171,7 €/100 kg/net(10) 04069021 Cheddar 167,1 €/100 kg/net(10) 04069023 Edamer 151 €/100 kg/net(10) 04069025 Tilsiter 151 €/100 kg/net(10) 04069029 Kashkaval 151 €/100 kg/net(10) 04069032 Feta 151 €/100 kg/net(10) 04069035 Kefalo-Tyri 151 €/100 kg/net(10) 04069037 Finlandia 151 €/100 kg/net(10) 04069039 Jarlsberg 151 €/100 kg/net(10) andere 04069050 Schaf- oder Büffelkäse in Behältern, die Salzlake enthalten, oder in Beuteln aus Schaf- oder Ziegenfell 151 €/100 kg/net(10) andere mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger und mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von 47 GHT oder weniger 04069061 Grana Padano, Parmigiano Reggiano 188,2 €/100 kg/net 04069063 Fiore Sardo, Pecorino 188,2 €/100 kg/net(10) 04069069 andere 188,2 €/100 kg/net(10) mehr als 47 bis 72 GHT 04069073 Provolone 151 €/100 kg/net(10) 04069074 Maasdamer 151 €/100 kg/net(10) 04069075 Asiago, Caciocavallo, Montasio, Ragusano 151 €/100 kg/net(10) 04069076 Danbo, Fontal, Fontina, Fynbo, Havarti, Maribo, Samsø 151 €/100 kg/net(10) 04069078 Gouda 151 €/100 kg/net(10) 04069079 Esrom, Italico, Kernhem, St. Nectaire, St. Paulin, Taleggio 151 €/100 kg/net(10) 04069081 Cantal, Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby, Monterey 151 €/100 kg/net(10) 04069082 Camembert 151 €/100 kg/net(10) 04069084 Brie 151 €/100 kg/net(10) 04069085 Kefalograviera, Kasseri 151 €/100 kg/net andere Käse, mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von 04069086 mehr als 47 bis 52 GHT 151 €/100 kg/net(10) 04069089 mehr als 52 bis 62 GHT 151 €/100 kg/net(10) 04069092 mehr als 62 bis 72 GHT 151 €/100 kg/net(10) 04069093 mehr als 72 GHT 185,2 €/100 kg/net(10) 04069099 andere 221,2 €/100 kg/net(10) 0407 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht Bruteier 04071100 von Hühnern (Gallus domesticus)(29) 35 €/1000 p/st p/st 040719 andere von Hausgeflügel anderer Art als Gallus domesticus(29) 04071911 von Truthühnern oder Gänsen 105 €/1000 p/st p/st 04071919 andere 35 €/1000 p/st p/st 04071990 andere 7,7 p/st andere Eier, frisch 04072100 von Hühnern (Gallus domesticus) 30,4 €/100 kg/net(10) 1000 p/st 040729 andere 04072910 von Hausgeflügel anderer Art als Gallus domesticus 30,4 €/100 kg/net(10) 1000 p/st 04072990 andere 7,7 p/st 040790 andere 04079010 von Hausgeflügel 30,4 €/100 kg/net(10) 1000 p/st 04079090 andere 7,7 p/st 0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Eigelb 040811 getrocknet 04081120 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(30) frei 04081180 anderes 142,3 €/100 kg/net(10) 040819 anderes 04081920 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(30) frei anderes 04081981 flüssig 62 €/100 kg/net(10) 04081989 anderes, einschließlich gefroren 66,3 €/100 kg/net(10) andere 040891 getrocknet 04089120 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(30) frei 04089180 andere 137,4 €/100 kg/net(10) 040899 andere 04089920 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(30) frei 04089980 andere 35,3 €/100 kg/net(10) 04090000 Natürlicher Honig 17,3 04100000 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen 7,7

KAPITEL 5

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 5 gehören nicht:

a)
genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren);
b)
Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43);
c)
Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI);
d)
Pinselköpfe (Position 9603).

2.
Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501).
3.
In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein” Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
4.
In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar” die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 05010000 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar frei 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare 05021000 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten frei 05029000 andere frei 0503 05040000 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert frei 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen 050510 Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen 05051010 roh frei 05051090 andere frei 05059000 andere frei 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon 05061000 Ossein und mit Säure behandelte Knochen frei 05069000 andere frei 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon 05071000 Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein frei 05079000 andere frei 05080000 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon frei 0509 05100000 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht frei 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar 05111000 Rindersperma frei p/st(31) andere 051191 Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3 05119110 Abfälle von Fischen frei 05119190 andere frei 051199 andere 05119910 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle frei natürliche Schwämme tierischen Ursprungs 05119931 roh frei 05119939 andere 5,1 05119985 andere(35) frei

ABSCHNITT II

Anmerkung

1.
In diesem Abschnitt gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

KAPITEL 6

Anmerkungen

1.
Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7.
2.
Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) 060110 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend 06011010 Hyazinthen 5,1 p/st 06011020 Narzissen 5,1 p/st 06011030 Tulpen 5,1 p/st 06011040 Gladiolen 5,1 p/st 06011090 andere 5,1 p/st 060120 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln 06012010 Zichorienpflanzen und -wurzeln frei 06012030 Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen 9,6 06012090 andere 6,4 0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel 060210 Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser 06021010 von Reben frei 06021090 andere 4 060220 Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt 06022010 Reben, bewurzelt, auch gepfropft frei andere 06022020 wurzelnackt 8,3 p/st andere 06022030 Zitruspflanzen 8,3 p/st 06022080 andere 8,3 p/st 06023000 Rhododendren (Azaleen), auch veredelt 8,3 p/st 06024000 Rosen, auch veredelt 8,3 p/st 060290 andere 06029010 Pilzmycel 8,3 06029020 Ananaspflänzlinge frei 06029030 Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen 8,3 andere Freilandpflanzen Bäume und Sträucher 06029041 Forstgehölze 8,3 p/st andere 06029045 bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen 6,5 p/st andere 06029046 wurzelnackt 8,3 p/st andere 06029047 Nadelgehölze und immergrüne Pflanzen 8,3 p/st 06029048 andere 8,3 p/st 06029050 andere Freilandpflanzen 8,3 Zimmerpflanzen 06029070 bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen) 6,5 p/st andere 06029091 Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen) 6,5 p/st 06029099 andere 6,5 p/st 0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet frisch 06031100 Rosen (32) p/st 06031200 Nelken (32) p/st 06031300 Orchideen (32) p/st 06031400 Chrysanthemen (32) p/st 06031500 Lilien (Lilium spp.) (32) p/st 060319 andere 06031910 Gladiolen (32) p/st 06031920 Hahnenfußgewächse (32) p/st 06031970 andere (32) p/st 06039000 andere 10 0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet 060420 frisch Moose und Flechten 06042011 Rentierflechte frei 06042019 andere 5 06042020 Weihnachtsbäume 2,5 p/st 06042040 Zweige von Nadelgehölzen 2,5 06042090 andere 2 060490 andere Moose und Flechten 06049011 Rentierflechte frei 06049019 andere 5 andere 06049091 nur getrocknet frei 06049099 andere 10,9

KAPITEL 7

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214.
2.
In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse” auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3.
Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen:

a)
getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713);
b)
Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104;
c)
Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105);
d)
Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

4.
Zu diesem Kapitel gehören jedoch nicht getrocknete oder gemahlene oder sonst zerkleinerte Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta (Position 0904).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt 07011000 Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln(30) 4,5 070190 andere 07019010 zum Herstellen von Stärke(12) 5,8 andere 07019050 Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni (37) 07019090 andere 11,5 07020000 Tomaten, frisch oder gekühlt (34) 0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt 070310 Speisezwiebeln und Schalotten Speisezwiebeln 07031011 für Saatzwecke (Steckzwiebeln) 9,6 07031019 andere 9,6 07031090 Schalotten 9,6 07032000 Knoblauch 9,6 + 120 €/100 kg/net(10) 07039000 Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp. 10,4 0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt 07041000 Blumenkohl/Karfiol (38) 07042000 Rosenkohl/Kohlsprossen 12 070490 anderer 07049010 Weißkohl und Rotkohl 12 MIN 0,4 €/100 kg/net 07049090 anderer 12 0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt Salate 07051100 Kopfsalat (39) 07051900 andere 10,4 Chicorée 07052100 Chicorée-Witloof (Cichorium intybus var. foliosum) 10,4 07052900 andere 10,4 0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt 07061000 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben 13,6(10) 070690 andere 07069010 Knollensellerie (40) 07069030 Meerrettich/Kren (Cochlearia armoracia) 12 07069090 andere 13,6 070700 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt 07070005 Gurken (34) 07070090 Cornichons 12,8 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt 07081000 Erbsen (Pisum sativum) (41) 07082000 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.) (42) 07089000 andere Hülsenfrüchte 11,2 0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt 07092000 Spargel 10,2 07093000 Auberginen 12,8 07094000 Sellerie, ausgenommen Knollensellerie 12,8 Pilze und Trüffeln 07095100 Pilze der Gattung Agaricus 12,8 070959 andere 07095910 Pfifferlinge/Eierschwämme 3,2 07095930 Steinpilze 5,6 07095950 Trüffeln 6,4 07095990 andere 6,4 070960 Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta 07096010 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 7,2(10) andere 07096091 der Gattung Capsicum, zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen(12) frei 07096095 zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden(12) frei 07096099 andere 6,4 07097000 Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde 10,4 andere 07099100 Artischocken (34) 070992 Oliven 07099210 zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt(12) 4,5 07099290 andere 13,1 €/100 kg/net 070993 Kürbisse (Cucurbita spp.) 07099310 Zucchini (Courgettes) (34) 07099390 andere 12,8 070999 andere 07099910 Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.)) 10,4 07099920 Mangold und Karde 10,4 07099940 Kapern 5,6 07099950 Fenchel 8 07099960 Zuckermais 9,4 €/100 kg/net 07099990 anderes 12,8 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren 07101000 Kartoffeln 14,4 Hülsengemüse, auch ausgelöst 07102100 Erbsen (Pisum sativum) 14,4 07102200 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.) 14,4 07102900 anderes 14,4 07103000 Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde 14,4 07104000 Zuckermais 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36) 071080 anderes Gemüse 07108010 Oliven 15,2 Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta 07108051 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 14,4 07108059 andere 6,4 Pilze 07108061 der Gattung Agaricus 14,4 07108069 andere 14,4 07108070 Tomaten 14,4 07108080 Artischocken 14,4 07108085 Spargel 14,4 07108095 andere 14,4 07109000 Mischungen von Gemüsen 14,4 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 071120 Oliven 07112010 zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt(12) 6,4 07112090 andere 13,1 €/100 kg/net 07114000 Gurken und Cornichons 12 Pilze und Trüffeln 07115100 Pilze der Gattung Agaricus 9,6 + 191 €/100 kg/net eda(10) kg/net eda 07115900 andere 9,6 071190 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen Gemüse 07119010 Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 6,4 07119030 Zuckermais 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36) 07119050 Speisezwiebeln 7,2 07119070 Kapern 4,8 07119080 anderes 9,6 07119090 Mischungen von Gemüsen 12 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet 07122000 Speisezwiebeln 12,8(10) Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln 07123100 Pilze der Gattung Agaricus 12,8 07123200 Judasohrpilze (Auricularia spp.) 12,8 07123300 Zitterpilze (Tremella spp.) 12,8 07123900 andere 12,8 071290 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen 07129005 Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet 10,2 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 07129011 Hybriden zur Aussaat(30) frei 07129019 andere 9,4 €/100 kg/net 07129030 Tomaten 12,8 07129050 Karotten und Speisemöhren 12,8 07129090 andere 12,8 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert 071310 Erbsen (Pisum sativum) 07131010 zur Aussaat frei 07131090 andere frei 07132000 Kichererbsen frei Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.) 07133100 Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek frei 07133200 Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis) frei 071333 Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris) 07133310 zur Aussaat frei 07133390 andere frei 07133400 Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea) frei 07133500 Kuhbohnen (Vigna unguiculata) frei 07133900 andere frei 07134000 Linsen frei 07135000 Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor) 3,2 07136000 Straucherbsen (Cajanus cajan) 3,2 07139000 andere 3,2 0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes 07141000 Maniok 9,5 €/100 kg/net(10) 071420 Süßkartoffeln 07142010 frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr(43) 3,8(33) 07142090 andere 6,4 €/100 kg/net(10) 07143000 Yamswurzeln (Dioscorea spp.) 9,5 €/100 kg/net(10) 07144000 Taro (Colocasia spp.) 9,5 €/100 kg/net(10) 07145000 Yautia (Xanthosoma spp.) 9,5 €/100 kg/net(10) 071490 andere 07149020 Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt 9,5 €/100 kg/net(10) 07149090 andere 3,8(33)

KAPITEL 8

Anmerkungen

1.
Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2.
Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3.
Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein:

a)
um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat),
b)
um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup),

vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014(51) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
2.
Als „tropische Früchte” im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031 und 08119085 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
3.
Als „tropische Nüsse” im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031, 08119085, 08129070 und 08135031 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0801 Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Kokosnüsse 08011100 getrocknet frei 08011200 mit innerer Fruchthaut (Endokarp) frei 08011900 andere frei Paranüsse 08012100 in der Schale frei 08012200 ohne Schale frei Kaschu-Nüsse 08013100 in der Schale frei 08013200 ohne Schale frei 0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Mandeln 080211 in der Schale 08021110 bittere Mandeln frei 08021190 andere 5,6(10) 080212 ohne Schale 08021210 bittere Mandeln frei 08021290 andere 3,5(10) Haselnüsse (Corylus spp.) 08022100 in der Schale 3,2 08022200 ohne Schale 3,2 Walnüsse 08023100 in der Schale 4 08023200 ohne Schale 5,1 Esskastanien (Castanea spp.) 08024100 in der Schale 5,6 08024200 ohne Schale 5,6 Pistazien 08025100 in der Schale 1,6 08025200 ohne Schale 1,6 Macadamia-Nüsse 08026100 in der Schale 2 08026200 ohne Schale 2 08027000 Kolanüsse (Cola spp.) frei 08028000 Areka-(Betel-)Nüsse frei 080290 andere 08029010 Pekan-(Hickory-)Nüsse frei 08029050 Pinienkerne und andere Früchte von Pinus spp. 3,2(50) 08029085 andere 3,2(50) 0803 Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet 080310 Mehlbananen 08031010 frisch 16 08031090 getrocknet 16 080390 andere 08039010 frisch 114 €/1000 kg/net 08039090 getrocknet 16 0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet 08041000 Datteln 7,7 080420 Feigen 08042010 frisch 5,6 08042090 getrocknet 8 08043000 Ananas 5,8 08044000 Avocadofrüchte (44) 08045000 Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte frei 0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet 080510 Orangen Süßorangen, frisch 08051022 Navel Orangen (34) 08051024 Blondorangen (34) 08051028 andere (34) 08051080 andere (45) Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 080521 Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas) 08052110 Satsumas (34) 08052190 andere (34) 08052200 Clementinen (34) 08052900 andere (34) 08054000 Pampelmusen und Grapefruits (46) 080550 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia) 08055010 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) (34) 08055090 Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia) 12,8 08059000 andere 12,8 0806 Weintrauben, frisch oder getrocknet 080610 frisch 08061010 Tafeltrauben (34) 08061090 andere (47) 080620 getrocknet 08062010 Korinthen 2,4 08062030 Sultaninen 2,4 08062090 andere 2,4 0807 Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch Melonen (einschließlich Wassermelonen) 08071100 Wassermelonen 8,8 08071900 andere 8,8 08072000 Papaya-Früchte frei 0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch 080810 Äpfel 08081010 Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember 7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net 08081080 andere (34) 080830 Birnen 08083010 Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember 7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net 08083090 andere (34) 08084000 Quitten 7,2 0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch 08091000 Aprikosen/Marillen (34) Kirschen 08092100 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) (34) 08092900 andere (34) 080930 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen 08093010 Brugnolen und Nektarinen (34) 08093090 andere (34) 080940 Pflaumen und Schlehen 08094005 Pflaumen (34) 08094090 Schlehen 12 0810 Andere Früchte, frisch 08101000 Erdbeeren (48) 081020 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren 08102010 Himbeeren 8,8 08102090 andere 9,6 081030 schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren 08103010 schwarze Johannisbeeren 8,8 08103030 rote Johannisbeeren 8,8 08103090 andere 9,6 081040 Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium 08104010 Preiselbeeren der Art Vaccinium vitis-idaea frei 08104030 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 3,2 08104050 Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum 3,2 08104090 andere 9,6 08105000 Kiwifrüchte (49) 08106000 Durian 8,8 08107000 Kaki 8,8 081090 andere 08109020 Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas frei 08109075 andere 8,8 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 081110 Erdbeeren mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 08111011 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20,8 + 8,4 €/100 kg/net 08111019 andere 20,8 08111090 andere 14,4 081120 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 08112011 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20,8 + 8,4 €/100 kg/net 08112019 andere 20,8 andere 08112031 Himbeeren 14,4 08112039 schwarze Johannisbeeren 14,4 08112051 rote Johannisbeeren 12 08112059 Brombeeren und Maulbeeren 12 08112090 andere 14,4 081190 andere mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 08119011 tropische Früchte und tropische Nüsse 13 + 5,3 €/100 kg/net 08119019 andere 20,8 + 8,4 €/100 kg/net andere 08119031 tropische Früchte und tropische Nüsse 13 08119039 andere 20,8 andere 08119050 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 12 08119070 Heidelbeeren der Arten Vaccinium myrtilloides und Vaccinium angustifolium 3,2 Kirschen 08119075 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) 14,4 08119080 andere 14,4 08119085 tropische Früchte und tropische Nüsse 9 08119095 andere 14,4 0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 08121000 Kirschen 8,8 081290 andere 08129025 Aprikosen/Marillen; Orangen 12,8 08129030 Papaya-Früchte 2,3 08129040 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 6,4 08129070 Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse 5,5 08129098 andere 8,8 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels 08131000 Aprikosen/Marillen 5,6 08132000 Pflaumen 9,6 08133000 Äpfel 3,2 081340 andere Früchte 08134010 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen 5,6 08134030 Birnen 6,4 08134050 Papaya-Früchte 2 08134065 Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas frei 08134095 andere 2,4 081350 Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 ohne Pflaumen 08135012 von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas 4 08135015 andere 6,4 08135019 mit Pflaumen 9,6 Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 08135031 von tropischen Nüssen 4 08135039 andere 6,4 andere Mischungen 08135091 ohne Pflaumen oder Feigen 8 08135099 andere 9,6 08140000 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt 1,6

KAPITEL 9

Anmerkungen

1.
Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht:

a)
miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position;
b)
miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910.

Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

2.
Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Für die in Anmerkung 1 a) zu Kapitel 9 genannten Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils der Mischung anzuwenden, der den höchsten Zollsatz hat.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt Kaffee, nicht geröstet 09011100 nicht entkoffeiniert frei 09011200 entkoffeiniert 8,3 Kaffee, geröstet 09012100 nicht entkoffeiniert 7,5 09012200 entkoffeiniert 9 090190 andere 09019010 Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen frei 09019090 Kaffeemittel mit Kaffeegehalt 11,5 0902 Tee, auch aromatisiert 09021000 grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger 3,2 09022000 anderer grüner Tee (nicht fermentiert) frei 09023000 schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger frei 09024000 anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee frei 09030000 Mate frei 0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert Pfeffer 09041100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09041200 gemahlen oder sonst zerkleinert 4 Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta 090421 getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert 09042110 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) 9,6 09042190 andere frei 09042200 gemahlen oder sonst zerkleinert 5 0905 Vanille 09051000 weder gemahlen noch sonst zerkleinert 6 09052000 gemahlen oder sonst zerkleinert 6 0906 Zimt und Zimtblüten weder gemahlen noch sonst zerkleinert 09061100 Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume) frei 09061900 andere frei 09062000 gemahlen oder sonst zerkleinert frei 0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele 09071000 weder gemahlen noch sonst zerkleinert 8 09072000 gemahlen oder sonst zerkleinert 8 0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen Muskatnüsse 09081100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09081200 gemahlen oder sonst zerkleinert frei Muskatblüte 09082100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09082200 gemahlen oder sonst zerkleinert frei Amomen und Kardamomen 09083100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09083200 gemahlen oder sonst zerkleinert frei 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren Korianderfrüchte 09092100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09092200 gemahlen oder sonst zerkleinert frei Kreuzkümmelfrüchte 09093100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09093200 gemahlen oder sonst zerkleinert frei Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren 09096100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09096200 gemahlen oder sonst zerkleinert frei 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze Ingwer 09101100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09101200 gemahlen oder sonst zerkleinert frei 091020 Safran 09102010 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09102090 gemahlen oder sonst zerkleinert 8,5 09103000 Kurkuma frei andere Gewürze 091091 Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel 09109105 Curry frei andere 09109110 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09109190 gemahlen oder sonst zerkleinert 12,5 091099 andere 09109910 Samen von Bockshornklee frei Thymian weder gemahlen noch sonst zerkleinert 09109931 Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.) frei 09109933 anderer 7 09109939 gemahlen oder sonst zerkleinert 8,5 09109950 Lorbeerblätter 7 andere 09109991 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09109999 gemahlen oder sonst zerkleinert 12,5

KAPITEL 10

Anmerkungen

1.
A)
Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden.
B)
Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006.
2.
Zu Position 1005 gehört nicht Zuckermais (Kapitel 7).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Es gelten als:

a)
„rundkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061030, 10062011, 10062092, 10063021, 10063042, 10063061 und 10063092: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt;
b)
„mittelkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061050, 10062013, 10062094, 10063023, 10063044, 10063063 und 10063094: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt;
c)
„langkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061071, 10061079, 10062015, 10062017, 10062096, 10062098, 10063025, 10063027, 10063046, 10063048, 10063065, 10063067, 10063096 und 10063098: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben;
d)
„Rohreis (Paddy-Reis)” im Sinne der Unterpositionen 10061030, 10061050, 10061071 und 10061079: Reis in der Strohhülse, gedroschen;
e)
„geschälter Reis” im Sinne der Unterpositionen 10062011, 10062013, 10062015, 10062017, 10062092, 10062094, 10062096 und 10062098: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis” , „Cargo-Reis” , „Loonzain-Reis” und „riso sbramato” bekannt ist;
f)
„halbgeschliffener Reis” im Sinne der Unterpositionen 10063021, 10063023, 10063025, 10063027, 10063042, 10063044, 10063046 und 10063048: Reis, bei dem die Strohhülse, ein Teil des Keimes und ganz oder teilweise die äußeren Schichten des Perikarps, nicht jedoch die inneren Schichten, entfernt worden sind;
g)
„vollständig geschliffener Reis” im Sinne der Unterpositionen 10063061, 10063063, 10063065, 10063067, 10063092, 10063094, 10063096 und 10063098: Reis, bei dem die Strohhülse, die äußeren und inneren Schichten des Perikarps und der Keim bei mittel- und langkörnigem Reis vollständig, bei rundkörnigem Reis zumindest teilweise, entfernt worden sind, bei dem jedoch bis zu 10 GHT der Körner weiße Längsrillen aufweisen können;
h)
„Bruchreis” im Sinne der Unterposition 100640 gebrochene Körner, die drei Viertel oder weniger der durchschnittlichen Länge ganzer Körner haben.

2.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1001 Weizen und Mengkorn Hartweizen 10011100 zur Aussaat 148 €/t(52) 10011900 andere 148 €/t(52)(10) andere 100191 zur Aussaat 10019110 Spelz(30) 12,8 10019120 Weichweizen und Mengkorn 95 €/t(52) 10019190 andere 95 €/t 10019900 andere 95 €/t(52)(10) 1002 Roggen 10021000 zur Aussaat 93 €/t(52) 10029000 andere 93 €/t(52) 1003 Gerste 10031000 zur Aussaat 93 €/t(10) 10039000 andere 93 €/t(10) 1004 Hafer 10041000 zur Aussaat 89 €/t 10049000 andere 89 €/t 1005 Mais 100510 zur Aussaat Hybridmais(30) 10051013 Dreiweghybriden frei 10051015 Einfachhybriden frei 10051018 andere frei 10051090 anderer 94 €/t(52)(10) 10059000 anderer 94 €/t(52)(10) 1006 Reis 100610 Rohreis (Paddy-Reis) 10061010 zur Aussaat(30) 7,7 anderer 10061030 rundkörniger 211 €/t(10) 10061050 mittelkörniger 211 €/t(10) langkörniger 10061071 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 211 €/t(10) 10061079 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 211 €/t(10) 100620 geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ) parboiled 10062011 rundkörniger 65 €/t(10)(53) 10062013 mittelkörniger 65 €/t(10)(53) langkörniger 10062015 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 65 €/t(10)(53) 10062017 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr(35) 65 €/t(10)(53) anderer 10062092 rundkörniger 65 €/t(10)(53) 10062094 mittelkörniger 65 €/t(10)(53) langkörniger 10062096 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 65 €/t(10)(53) 10062098 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr(35) 65 €/t(10)(53) 100630 halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert halbgeschliffener Reis parboiled 10063021 rundkörniger 175 €/t(10)(53) 10063023 mittelkörniger 175 €/t(10)(53) langkörniger 10063025 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 175 €/t(10)(53) 10063027 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr(35) 175 €/t(10)(53) anderer 10063042 rundkörniger 175 €/t(10)(53) 10063044 mittelkörniger 175 €/t(10)(53) langkörniger 10063046 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 175 €/t(53)(10) 10063048 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr(35) 175 €/t(53)(10) vollständig geschliffener Reis parboiled 10063061 rundkörniger 175 €/t(53)(10) 10063063 mittelkörniger 175 €/t(53)(10) langkörniger 10063065 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 175 €/t(53)(10) 10063067 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr(35) 175 €/t(53)(10) anderer 10063092 rundkörniger 175 €/t(53)(10) 10063094 mittelkörniger 175 €/t(53)(10) langkörniger 10063096 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 175 €/t(53)(10) 10063098 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr(35) 175 €/t(53)(10) 10064000 Bruchreis 128 €/t(10) 1007 Körner-Sorghum 100710 zur Aussaat 10071010 Hybrid-Körner-Sorghum(30) 6,4 10071090 andere 94 €/t(10)(52) 10079000 andere 94 €/t(10)(52) 1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide 10081000 Buchweizen 37 €/t Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) 10082100 zur Aussaat 56 €/t(10) 10082900 andere 56 €/t(10) 10083000 Kanariensaat frei 10084000 Fonio (Digitaria spp.) 37 €/t 10085000 Quinoa (Chenopodium quinoa) 37 €/t 10086000 Triticale 93 €/t 10089000 anderes Getreide 37 €/t

KAPITEL 11

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 11 gehören nicht:

a)
geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 und 2101);
b)
zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901;
c)
Cornflakes und andere Waren der Position 1904;
d)
zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005;
e)
pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
f)
Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33).

2.
A)
Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen:

a)
einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert;
b)
einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert.

Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104.

B)
Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert.

Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen.

Art des Getreides Stärkegehalt Aschegehalt Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von
315 Mikrometern 500 Mikrometern
(1) (2) (3) (4) (5)
Weizen und Roggen 45 % 2,5 % 80 %
Gerste 45 % 3 % 80 %
Hafer 45 % 5 % 80 %
Mais und Körner-Sorghum 45 % 2 % 90 %
Reis 45 % 1,6 % 80 %
Buchweizen 45 % 4 % 80 %
Andere Getreidearten 45 % 2 % 50 %

3.
Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:

a)
Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b)
Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

2.
Als „Mehl” , „Grieß” und „Pulver” im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:

a)
getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b)
Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 110100 Mehl von Weizen oder Mengkorn von Weizen 11010011 von Hartweizen 172 €/t 11010015 von Weichweizen und Spelz 172 €/t 11010090 von Mengkorn 172 €/t 1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn 110220 von Mais 11022010 mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger 173 €/t 11022090 anderes 98 €/t 110290 anderes 11029010 von Gerste 171 €/t 11029030 von Hafer 164 €/t 11029050 von Reis 138 €/t 11029070 von Roggen 168 €/t 11029090 anderes 98 €/t 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide Grobgrieß und Feingrieß 110311 von Weizen 11031110 von Hartweizen 267 €/t 11031190 von Weichweizen und Spelz 186 €/t 110313 von Mais 11031310 mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger 173 €/t 11031390 anderer 98 €/t 110319 von anderem Getreide 11031920 von Roggen oder Gerste 171 €/t 11031940 von Hafer 164 €/t 11031950 von Reis 138 €/t 11031990 anderer 98 €/t 110320 Pellets 11032025 von Roggen oder Gerste 171 €/t 11032030 von Hafer 164 €/t 11032040 von Mais 173 €/t 11032050 von Reis 138 €/t 11032060 von Weizen 175 €/t 11032090 andere 98 €/t 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken 110412 von Hafer 11041210 gequetscht 93 €/t 11041290 als Flocken 182 €/t 110419 von anderem Getreide 11041910 von Weizen 175 €/t 11041930 von Roggen 171 €/t 11041950 von Mais 173 €/t von Gerste 11041961 gequetscht 97 €/t 11041969 als Flocken 189 €/t andere 11041991 Reisflocken 234 €/t 11041999 andere 173 €/t Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet) 110422 von Hafer 11042240 geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze) 162 €/t 11042250 perlförmig geschliffen 145 €/t 11042295 andere 93 €/t(10) 110423 von Mais 11042340 geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet; perlförmig geschliffen 152 €/t 11042398 andere 98 €/t 110429 von anderem Getreide von Gerste 11042904 geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze) 150 €/t 11042905 perlförmig geschliffen 236 €/t 11042908 andere 97 €/t andere 11042917 geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet 129 €/t 11042930 perlförmig geschliffen 154 €/t nur geschrotet 11042951 von Weizen 99 €/t 11042955 von Roggen 97 €/t 11042959 andere 98 €/t andere 11042981 von Weizen 99 €/t 11042985 von Roggen 97 €/t 11042989 andere 98 €/t 110430 Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen 11043010 von Weizen 76 €/t 11043090 andere 75 €/t 1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln 11051000 Mehl, Grieß und Pulver 12,2 11052000 Flocken, Granulat und Pellets 12,2 1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8 11061000 von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 7,7 110620 von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 11062010 für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht(30) 95 €/t 11062090 andere 166 €/t 110630 von Erzeugnissen des Kapitels 8 11063010 von Bananen 10,9 11063090 andere 8,3 1107 Malz, auch geröstet 110710 nicht geröstet von Weizen 11071011 in Form von Mehl 177 €/t 11071019 anderes 134 €/t anderes 11071091 in Form von Mehl 173 €/t 11071099 anderes 131 €/t 11072000 geröstet 152 €/t 1108 Stärke; Inulin Stärke 11081100 von Weizen 224 €/t 11081200 von Mais 166 €/t 11081300 von Kartoffeln 166 €/t 11081400 von Maniok 166 €/t 110819 andere Stärke 11081910 von Reis 216 €/t 11081990 andere 166 €/t 11082000 Inulin 19,2 11090000 Kleber von Weizen, auch getrocknet 512 €/t

KAPITEL 12

Anmerkungen

1.
Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
2.
Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306.
3.
Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen:

a)
Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7);
b)
Gewürze und andere Waren des Kapitels 9;
c)
Getreide (Kapitel 10);
d)
Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

4.
Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht:

a)
pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30;
b)
zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33;
c)
Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.

5.
Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht:

a)
Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102;
b)
Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002;
c)
Düngemittel der Position 3101 oder 3105.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen” im Sinne der Unterposition 120510 gelten Raps- oder Rübsensamen, deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von weniger als 30 Micromol je Gramm aufweisen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1201 Sojabohnen, auch geschrotet 12011000 zur Aussaat(30) frei 12019000 andere frei 1202 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet 12023000 zur Aussaat(30) frei andere 12024100 ungeschält frei 12024200 geschält, auch geschrotet frei 12030000 Kopra frei 120400 Leinsamen, auch geschrotet 12040010 zur Aussaat(30) frei 12040090 andere frei 1205 Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet 120510 erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen 12051010 zur Aussaat(30) frei 12051090 andere frei 12059000 andere frei 120600 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet 12060010 zur Aussaat(30) frei andere 12060091 geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift frei 12060099 andere frei 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet 12071000 Palmnüsse und Palmkerne frei Baumwollsamen 12072100 zur Aussaat(30) frei 12072900 andere frei 12073000 Rizinussamen frei 120740 Sesamsamen 12074010 zur Aussaat(30) frei 12074090 andere frei 120750 Senfsamen 12075010 zur Aussaat(30) frei 12075090 andere frei 12076000 Saflorsamen (Carthamus tinctorius) frei 12077000 Melonenkerne frei andere 120791 Mohnsamen 12079110 zur Aussaat(30) frei 12079190 andere frei 120799 andere 12079920 zur Aussaat(30) frei andere 12079991 Hanfsamen frei 12079996 andere frei 1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl 12081000 von Sojabohnen 4,5 12089000 anderes frei 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat 12091000 Samen von Zuckerrüben 8,3 Samen von Futterpflanzen 12092100 Samen von Luzernen 2,5 120922 Samen von Klee (Trifolium spp.) 12092210 Samen von Rotklee (Trifolium pratense L.) frei 12092280 andere frei 120923 Samen von Schwingel 12092311 Samen von Wiesenschwingel (Festuca pratensis Huds.) frei 12092315 Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.) frei 12092380 andere 2,5 12092400 Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.) frei 120925 Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.) 12092510 Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.) frei 12092590 Samen von Deutschem Weidelgras (Lolium perenne L.) frei 120929 andere 12092945 Samen von Wiesenlieschgras; Samen von Wicken; Samen von Rispengras der Arten Poa palustris L. und Poa trivialis L.; Samen von Gemeinem Knaulgras (Dactylis glomerata L.); Samen von Straußgras (Agrostis spp.) frei 12092950 Samen von Lupinen 2,5 12092960 Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba) 8,3 12092980 andere 2,5 12093000 Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden 3 andere 120991 Samen von Gemüsen 12099130 Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva) 8,3 12099180 andere 3 120999 andere 12099910 Forstsamen frei andere 12099991 Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 120930 3 12099999 andere 4 1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin 12101000 Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets 5,8 121020 Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin 12102010 Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin 5,8 12102090 andere 5,8 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert 12112000 Ginsengwurzeln frei 12113000 Cocablätter frei 12114000 Mohnstroh frei 12115000 Ephedra frei 121190 andere 12119030 Tonkabohnen 3 12119086 andere frei 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen Algen und Tange 12122100 genießbar frei 12122900 andere frei andere 121291 Zuckerrüben 12129120 getrocknet, auch gemahlen 23 €/100 kg/net 12129180 andere 6,7 €/100 kg/net 12129200 Johannisbrot (Carob) 5,1 12129300 Zuckerrohr 4,6 €/100 kg/net 12129400 Zichorienwurzeln frei 121299 andere Johannisbrotkerne 12129941 ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 12129949 andere 5,8 12129995 andere frei 12130000 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets frei 1214 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets 12141000 Mehl und Pellets von Luzerne frei 121490 andere 12149010 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken 5,8 12149090 andere frei

KAPITEL 13

Anmerkung

1.
Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium.

Zu dieser Position gehören dagegen nicht:

a)
Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704);
b)
Malzextrakt (Position 1901);
c)
Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101);
d)
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22);
e)
natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938;
f)
Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939);
g)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006);
h)
Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203);
ij)
ätherische Öle, einschließlich „konkrete” oder „absolute” Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33);
k)
Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 130220 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame) 13012000 Gummi arabicum frei 13019000 andere frei 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge 13021100 Opium frei 13021200 von Süßholzwurzeln 3,2 13021300 von Hopfen 3,2 13021400 von Ephedra frei 130219 andere 13021905 Vanille-Oleoresin 3 13021970 andere frei 130220 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate 13022010 trocken 19,2 13022090 andere 11,2 Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert 13023100 Agar-Agar frei 130232 Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert 13023210 aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen frei 13023290 aus Guarsamen frei 13023900 andere frei

KAPITEL 14

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI).
2.
Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404).
3.
Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) 14011000 Bambus frei 14012000 Peddig und Stuhlrohr frei 14019000 andere frei 1402 1403 1404 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen 14042000 Baumwoll-Linters frei 14049000 andere frei

ABSCHNITT III

KAPITEL 15

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 15 gehören nicht:

a)
Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209;
b)
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804);
c)
Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21);
d)
Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306;
e)
Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI;
f)
Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002).

2.
Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
3.
Zu Position 1518 gehören nicht Fette und Öle sowie deren Fraktionen, die lediglich denaturiert worden sind. Diese bleiben in der Position, zu der die entsprechenden nicht denaturierten Fette und Öle sowie deren Fraktionen gehören.
4.
Zu Position 1522 gehören auch Soapstock, Öldrass, Stearinpech, Wollpech und Glycerinpech.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearmes Raps- oder Rübsenöl” im Sinne der Unterpositionen 151411 und 151419 gelten fette Öle mit einem Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Unterpositionen 150710, 150810, 15100010, 151110, 151211, 151221, 151311, 151321, 151411, 151491, 151511, 151521, 15155011, 15155019, 15159021, 15159029, 15159040 bis 15159059 und 15180031 gilt Folgendes:

a)
Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh” , wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als

Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen;

Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische” Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind.

b)
Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh” , wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet.
c)
Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe” Öle.

2.
A.
Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission(162) aufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den Verfahren der Anhänge V und X der genannten Verordnung bestimmt werden.

Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem Verfahren des Anhangs VII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 nachgewiesen.

B.
Zur Unterposition 150910 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen wurden und die keine andere Behandlung erfahren haben als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Mit Lösemitteln, mit chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnene Olivenöle sowie alle Mischungen mit Ölen anderer Art sind von dieser Unterposition ausgeschlossen.

1.
Als „Lampantöl” im Sinne der Unterposition 15091010 gilt Olivenöl, das die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 3 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweist.
2.
Als „natives Olivenöl extra” im Sinne der Unterposition 15091020 gilt Olivenöl, das die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 1 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweist.
3.
Zur Unterposition 15091080 gehören andere native Olivenöle, die die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 2 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweisen.

C.
Als Öle der Unterposition 150990 gelten Olivenöle, die durch Behandeln von Olivenölen der Unterpositionen 15091010, 15091020 und/oder 15091080 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, und die Merkmale von Olivenölen der Kategorien 4 und 5 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweisen.
D.
Als „rohe Öle” im Sinne der Unterposition 15100010 gelten Öle, die die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 6 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweisen.
E.
Als Öle der Unterposition 15100090 gelten Öle, die durch Behandeln von Ölen der Unterposition 15100010 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, sowie Öle, die nicht die Merkmale von Olivenölen gemäß den Buchstaben B, C und D dieser Zusätzlichen Anmerkung aufweisen.

Die Öle dieser Unterposition müssen die Merkmale der Olivenöle der Kategorien 7 und 8 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweisen.

3.
Nicht zu den Unterpositionen 15220031 und 15220039 gehören:

a)
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öl enthalten, dessen Iodzahl, bestimmt nach dem Verfahren des Anhangs XVI der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91, kleiner als 70 oder größer als 100 ist;
b)
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öle mit einer Iodzahl zwischen 70 und 100 enthalten, bei dem jedoch die gemäß Anhang V der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmte Fläche des Peaks, der der Retentionszeit des Beta-Sitosterins(54) entspricht, kleiner ist als 93,0 % der Gesamtfläche der Sterinpeaks.

4.
Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden. Dabei müssen auch die Fußnoten in Anhang I der Verordnung berücksichtigt werden.
5.
Zu diesem Kapitel gehören nicht Lebensmittelzubereitungen aus Erzeugnissen des Kapitels 15, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Inhaltsstoffe bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1501 Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503 150110 Schweineschmalz 15011010 zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15011090 anderes 17,2 €/100 kg/net 150120 anderes Schweinefett 15012010 zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15012090 anderes 17,2 €/100 kg/net 15019000 anderes 11,5 1502 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 150210 Talg 15021010 zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15021090 anderes 3,2 150290 anderes 15029010 zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15029090 anderes 3,2 150300 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet Schmalzstearin und Oleostearin 15030011 zu industriellen Zwecken(12) frei 15030019 andere 5,1 15030030 Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15030090 andere 6,4 1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 150410 Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen 15041010 mit einem Gehalt an Vitamin A von 2500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger 3,8 andere 15041091 von Heilbutten frei 15041099 andere 3,8(18) 150420 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle 15042010 feste Fraktionen 10,9 15042090 andere frei 150430 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren 15043010 feste Fraktionen 10,9 15043090 andere frei 150500 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin 15050010 Wollfett, roh 3,2 15050090 andere frei 15060000 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert frei 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 150710 rohes Öl, auch entschleimt 15071010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 15071090 anderes 6,4 150790 andere 15079010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15079090 andere 9,6 1508 Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 150810 rohes Öl 15081010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15081090 anderes 6,4 150890 andere 15089010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15089090 andere 9,6 1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 150910 nicht behandelt 15091010 Lampantöl 122,6 €/100 kg/net 15091020 Natives Olivenöl extra(35) 124,5 €/100 kg/net 15091080 anderes(35) 124,5 €/100 kg/net 15099000 anderes(35) 134,6 €/100 kg/net 151000 Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509 15100010 rohe Öle 110,2 €/100 kg/net 15100090 andere 160,3 €/100 kg/net 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 151110 rohes Öl 15111010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15111090 anderes 3,8 151190 andere feste Fraktionen 15119011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15119019 in anderer Aufmachung 10,9 andere 15119091 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15119099 andere 9 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen 151211 rohe Öle 15121110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 andere 15121191 Sonnenblumenöl 6,4 15121199 Safloröl 6,4 151219 andere 15121910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15121990 andere 9,6 Baumwollsamenöl und seine Fraktionen 151221 rohes Öl, auch von Gossypol befreit 15122110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 15122190 anderes 6,4 151229 andere 15122910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15122990 andere 9,6 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen 151311 rohes Öl 15131110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 2,5 anderes 15131191 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15131199 in anderer Aufmachung 6,4 151319 andere feste Fraktionen 15131911 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15131919 in anderer Aufmachung 10,9 andere 15131930 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 andere 15131991 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15131999 in anderer Aufmachung 9,6 Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen 151321 rohe Öle 15132110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 andere 15132130 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15132190 in anderer Aufmachung 6,4 151329 andere feste Fraktionen 15132911 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15132919 in anderer Aufmachung 10,9 andere 15132930 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 andere 15132950 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15132990 in anderer Aufmachung 9,6 1514 Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert erucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen 151411 rohe Öle 15141110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 15141190 andere 6,4 151419 andere 15141910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15141990 andere 9,6 andere 151491 rohe Öle 15149110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 15149190 andere 6,4 151499 andere 15149910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15149990 andere 9,6 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Leinöl und seine Fraktionen 15151100 rohes Öl 3,2 151519 andere 15151910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15151990 andere 9,6 Maisöl und seine Fraktionen 151521 rohes Öl 15152110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 15152190 anderes 6,4 151529 andere 15152910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15152990 andere 9,6 151530 Rizinusöl und seine Fraktionen 15153010 zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen(12) frei 15153090 andere 5,1 151550 Sesamöl und seine Fraktionen rohes Öl 15155011 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 15155019 anderes 6,4 andere 15155091 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 15155099 andere 9,6 151590 andere 15159011 Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen frei Tabaksamenöl und seine Fraktionen rohes Öl 15159021 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15159029 anderes 6,4 andere 15159031 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) frei 15159039 andere 9,6 andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen rohe Fette und Öle 15159040 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 3,2 andere 15159051 fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15159059 fest, in anderen Aufmachungen; flüssig 6,4 andere 15159060 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 andere 15159091 fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15159099 fest, in anderen Aufmachungen; flüssig 9,6 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet 151610 tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen 15161010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15161090 in anderer Aufmachung 10,9 151620 pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen 15162010 hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) 3,4 andere 15162091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 in anderer Aufmachung 15162095 Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 5,1 andere 15162096 Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl 9,6 15162098 andere 10,9 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 151710 Margarine, ausgenommen flüssige Margarine 15171010 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT 8,3 + 28,4 €/100 kg/net 15171090 andere 16 151790 andere 15179010 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT 8,3 + 28,4 €/100 kg/net andere 15179091 Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen 9,6 15179093 genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art 2,9 15179099 andere 16 151800 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen 15180010 Linoxyn 7,7 Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12) 15180031 roh 3,2 15180039 andere 5,1 andere 15180091 tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 7,7 andere 15180095 ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen 2 15180099 andere 7,7 1519 15200000 Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen frei 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt 15211000 Pflanzenwachse frei 152190 andere 15219010 Walrat, auch raffiniert oder gefärbt frei Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt 15219091 roh frei 15219099 andere 2,5 152200 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen 15220010 Degras 3,8 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist 15220031 Soapstock 29,9 €/100 kg/net 15220039 andere 47,8 €/100 kg/net andere 15220091 Öldrass und Soapstock 3,2 15220099 andere frei

ABSCHNITT IV

Anmerkung

1.
In diesem Abschnitt gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

KAPITEL 16

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3 und der Position 0504 aufgeführt sind.
2.
Lebensmittelzubereitungen gehören zu Kapitel 16 nur, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104.

Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und1602.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „homogenisierte Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 160210 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen enthalten. Die Unterposition 160210 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
2.
Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „nicht gegart” im Sinne der Unterpositionen 16023111, 16023211, 16023921, 16025010 und 16029061 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 16025010 und 16029061 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
2.
Der Begriff „Teile” im Sinne der Unterpositionen 16024110, 16024210 und 16024911 bis 16024915 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 160100 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse 16010010 aus Lebern 15,4 andere(56) 16010091 Rohwürste, getrocknet oder streichfähig 149,4 €/100 kg/net(10) 16010099 andere 100,5 €/100 kg/net(10) 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht 16021000 homogenisierte Zubereitungen 16,6 160220 aus Lebern aller Tierarten 16022010 von Gänsen oder Enten 10,2 16022090 andere 16 von Geflügel der Position 0105 160231 von Truthühnern mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(55) 16023111 ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend 102,4 €/100 kg/net 16023119 andere 102,4 €/100 kg/net 16023180 andere 102,4 €/100 kg/net 160232 von Hühnern mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(55) 16023211 nicht gegart 276,5 €/100 kg/net 16023219 andere 102,4 €/100 kg/net 16023230 mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT(55) 276,5 €/100 kg/net 16023290 andere 276,5 €/100 kg/net 160239 andere mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(55) 16023921 nicht gegart 276,5 €/100 kg/net 16023929 andere 276,5 €/100 kg/net 16023985 andere 276,5 €/100 kg/net von Schweinen 160241 Schinken und Teile davon 16024110 von Hausschweinen 156,8 €/100 kg/net(10) 16024190 andere 10,9 160242 Schultern und Teile davon 16024210 von Hausschweinen 129,3 €/100 kg/net(10) 16024290 andere 10,9 160249 andere, einschließlich Mischungen von Hausschweinen mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehr 16024911 Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken 156,8 €/100 kg/net(10) 16024913 Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern 129,3 €/100 kg/net(10) 16024915 andere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend 129,3 €/100 kg/net(10) 16024919 andere 85,7 €/100 kg/net(10) 16024930 mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT 75 €/100 kg/net(10) 16024950 mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT 54,3 €/100 kg/net(10) 16024990 andere 10,9 160250 von Rindern 16025010 nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen 303,4 €/100 kg/net andere 16025031 Corned Beef, in luftdicht verschlossenen Behältnissen 16,6 16025095 andere 16,6 160290 andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten 16029010 Zubereitungen aus Blut aller Tierarten 16,6 andere 16029031 von Wild oder Kaninchen 10,9 andere 16029051 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend 85,7 €/100 kg/net andere Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend 16029061 nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen 303,4 €/100 kg/net 16029069 andere 16,6 andere 16029091 von Schafen 12,8 16029095 von Ziegen 16,6 16029099 andere 16,6 160300 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren 16030010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 16030080 andere frei 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert 16041100 Lachse 5,5 160412 Heringe 16041210 Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren 15 andere 16041291 in luftdicht verschlossenen Behältnissen 20 16041299 andere 20 160413 Sardinen, Sardinellen und Sprotten Sardinen 16041311 in Olivenöl 12,5 16041319 andere 12,5 16041390 andere 12,5 160414 Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.) Thunfische und echter Bonito echter Bonito 16041421 in Pflanzenöl 24 andere 16041426 Filets genannt „Loins” 24 16041428 andere 24 Gelbflossenthun (Thunnus albacares) 16041431 in Pflanzenöl 24 andere 16041436 Filets genannt „Loins” 24 16041438 andere 24 andere 16041441 in Pflanzenöl 24 andere 16041446 Filets genannt „Loins” 24 16041448 andere 24 16041490 Pelamide (Sarda spp.) 25 160415 Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus 16041511 Filets 25 16041519 andere 25 16041590 der Art Scomber australasicus 20 16041600 Sardellen 25 16041700 Aale 20 16041800 Haifischflossen 20 160419 andere 16041910 Salmoniden, ausgenommen Lachse 7 Fische der Gattung Euthynnus, andere als echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) 16041931 Filets genannt „Loins” 24 16041939 andere 24 16041950 Fische der Art Orcynopsis unicolor 12,5 andere 16041991 Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren 7,5 andere 16041992 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 20 16041993 Köhler (Pollachius virens) 20 16041994 Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.) 20 16041995 Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius) 20 16041997 andere 20 160420 Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht 16042005 Surimizubereitungen 20 andere 16042010 Lachse 5,5 16042030 Salmoniden, ausgenommen Lachse 7 16042040 Sardellen 25 16042050 Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor 25(10) 16042070 Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus 24(10) 16042090 andere 14 Kaviar und Kaviarersatz 16043100 Kaviar 20 16043200 Kaviarersatz 20 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht 16051000 Krabben 8 Garnelen 160521 nicht in luftdichten Behältnissen 16052110 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger 20(10) 16052190 andere 20(10) 16052900 andere 20(10) 160530 Hummer 16053010 Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen(12) frei 16053090 andere 20 16054000 andere Krebstiere 20(10) Weichtiere 16055100 Austern 20 16055200 Jakobs- oder Kammmuscheln 20 160553 Miesmuscheln 16055310 in luftdicht verschlossenen Behältnissen 20 16055390 andere 20 16055400 Tintenfische und Kalmare 20 16055500 Kraken 20 16055600 Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln 20 16055700 Seeohren 20 16055800 Schnecken, andere als Meeresschnecken 20 16055900 andere 20 andere wirbellose Wassertiere 16056100 Seegurken 26 16056200 Seeigel 26 16056300 Quallen 26 16056900 andere 26

KAPITEL 17

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 17 gehören nicht:

a)
kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806);
b)
chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940;
c)
Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Rohzucker” im Sinne der Unterpositionen 170112, 170113 und 170114 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2.
Zur Unterposition 170113 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Rohzucker” im Sinne der Unterpositionen 17011210, 17011290, 17011310, 17011390, 17011410 und 17011490 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2.
Der für Rohzucker der Unterpositionen 17011210, 17011310 und 17011410 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet:

Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.

3.
Als „Weißzucker” im Sinne der Unterposition 17019910 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
4.
Für Waren der Unterpositionen 17022010, 17026095 und 17029071 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie ( „HPLC-Methode” ) nach folgender Formel bestimmt:

S + 0,95 × (F + G) + M

Dabei sind:

‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware,

‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware,

‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware,

‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware.

Für Waren der Unterpositionen 17026080, 17029080 und 17029095 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission(51)). Für Waren der Unterpositionen 17026080 und 17029080 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.

5.
Im Sinne der Unterpositionen 17023010, 17024010, 17026010 und 17029030 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.

Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).

6.
Als „Inulinsirup” gelten:

a)
im Sinne der Unterposition 17026080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose;
b)
im Sinne der Unterposition 17029080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose.

Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
7.
Waren der Unterposition 170490, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
8.
In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 170112 Rübenzucker 17011210 zur Raffination bestimmt(12) 33,9 €/100 kg/net(57)(10) 17011290 anderer 41,9 €/100 kg/net(10) 170113 Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 17011310 zur Raffination bestimmt(12) 33,9 €/100 kg/net(57)(10) 17011390 anderer 41,9 €/100 kg/net(10) 170114 anderer Rohrzucker 17011410 zur Raffination bestimmt(12) 33,9 €/100 kg/net(57)(10) 17011490 anderer 41,9 €/100 kg/net(10) andere 17019100 mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 41,9 €/100 kg/net(10) 170199 andere 17019910 Weißzucker 41,9 €/100 kg/net(10) 17019990 andere 41,9 €/100 kg/net(10) 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert Lactose und Lactosesirup 17021100 mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr 14 €/100 kg/net 17021900 andere 14 €/100 kg/net 170220 Ahornzucker und Ahornsirup 17022010 fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 0,4 €/100 kg/net(58) 17022090 anderer 8 170230 Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT 17023010 Isoglucose 50,7 €/100 kg/net mas andere 17023050 Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert 26,8 €/100 kg/net 17023090 andere 20 €/100 kg/net 170240 Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker 17024010 Isoglucose 50,7 €/100 kg/net mas 17024090 andere 20 €/100 kg/net 17025000 chemisch reine Fructose 16 + 50,7 €/100 kg/net mas(10) 170260 andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker 17026010 Isoglucose 50,7 €/100 kg/net mas 17026080 Inulinsirup 0,4 €/100 kg/net(58) 17026095 andere 0,4 €/100 kg/net(58) 170290 andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT 17029010 chemisch reine Maltose 12,8 17029030 Isoglucose 50,7 €/100 kg/net mas 17029050 Maltodextrin und Maltodextrinsirup 20 €/100 kg/net Zucker und Melassen, karamellisiert 17029071 mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr 0,4 €/100 kg/net(58) andere 17029075 als Pulver, auch agglomeriert 27,7 €/100 kg/net 17029079 andere 19,2 €/100 kg/net 17029080 Inulinsirup 0,4 €/100 kg/net(58) 17029095 andere 0,4 €/100 kg/net(58) 1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker 17031000 Rohrzuckermelasse 0,35 €/100 kg/net 17039000 andere 0,35 €/100 kg/net 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) 170410 Kaugummi, auch mit Zucker überzogen 17041010 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT 6,2 + 27,1 €/100 kg/net MAX 17,9 17041090 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr 6,3 + 30,9 €/100 kg/net MAX 18,2 170490 andere 17049010 Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe 13,4 17049030 weiße Schokolade 9,1 + 45,1 €/100 kg/net MAX 18,9 + 16,5 €/100 kg/net andere 17049051 Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr (9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23) 17049055 Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23) 17049061 Dragees (9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23) andere 17049065 Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren (9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23) 17049071 Hartkaramellen, auch gefüllt (9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23) 17049075 Weichkaramellen (9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23) andere 17049081 Komprimate (9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23) 17049099 andere (9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)

KAPITEL 18

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 18 gehören nicht Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 und 3004.
2.
Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Waren der Unterpositionen 180620, 180631, 180632 und 180690, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2.
Nicht zu den Unterpositionen 18069011 und 18069019 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 18010000 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet frei 18020000 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall frei 1803 Kakaomasse, auch entfettet 18031000 nicht entfettet 9,6 18032000 ganz oder teilweise entfettet 9,6 18040000 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl 7,7 18050000 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 8 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen 180610 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 18061015 keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT 8 18061020 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT 8 + 25,2 €/100 kg/net(10) 18061030 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT 8 + 31,4 €/100 kg/net(10) 18061090 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr 8 + 41,9 €/100 kg/net(10) 180620 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg 18062010 mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 18062030 mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) andere 18062050 mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 18062070 „chocolate-milk-crumb” genannte Zubereitungen 15,4 + EA(23)(10) 18062080 Kakaoglasur (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 18062095 andere (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln 18063100 gefüllt (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 180632 nicht gefüllt 18063210 mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z(23)(10) 18063290 andere (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 180690 andere Schokolade und Schokoladeerzeugnisse Pralinen, auch gefüllt 18069011 alkoholhaltig (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 18069019 andere (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) andere 18069031 gefüllt (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 18069039 nicht gefüllt (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 18069050 kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(23)(10) 18069060 kakaohaltige Brotaufstriche (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(10)(23) 18069070 kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(10)(23) 18069090 andere (8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)(10)(23)

KAPITEL 19

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 19 gehören nicht:

a)
Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
b)
Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309);
c)
Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

2.
Im Sinne der Position 1901:

a)
gilt als „Grobgrieß” : Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11;
b)
gelten als „Mehl” und „Feingrieß” :

1)
Mehl und Feingrieß von Getreide des Kapitels 11;
2)
Mehl, Grieß und Pulver pflanzlichen Ursprungs jeden Kapitels, ausgenommen Mehl, Grieß oder Pulver von getrocknetem Gemüse (Position 0712), von Kartoffeln (Position 1105) oder von getrockneten Hülsenfrüchten (Position 1106).

3.
Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind (Position 1806).
4.
Der Begriff „in anderer Weise zubereitet” im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat, als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Waren der Unterpositionen 190531, 190532, 190540 und 190590, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2.
Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 190531 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
3.
Unter die Unterposition 19059020 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.
4.
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt der Position 1901 sowie solche aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Einreihung in Position 1901 ausgeschlossen. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Zutaten bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen 19011000 Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf 7,6 + EA(23) 19012000 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 7,6 + EA(23) 190190 andere Malzextrakt 19019011 mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr 5,1 + 18 €/100 kg/net 19019019 anderer 5,1 + 14,7 €/100 kg/net andere 19019091 kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 12,8 19019099 andere 7,6 + EA(23)(10) 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet 19021100 Eier enthaltend 7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10) 190219 andere 19021910 weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend 7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10) 19021990 andere 7,7 + 21,1 €/100 kg/net(10) 190220 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet) 19022010 mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend 8,5 19022030 mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend 54,3 €/100 kg/net andere 19022091 gekocht 8,3 + 6,1 €/100 kg/net(10) 19022099 andere 8,3 + 17,1 €/100 kg/net(10) 190230 andere Teigwaren 19023010 getrocknet 6,4 + 24,6 €/100 kg/net(10) 19023090 andere 6,4 + 9,7 €/100 kg/net(10) 190240 Couscous 19024010 nicht zubereitet 7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10) 19024090 anderer 6,4 + 9,7 €/100 kg/net(10) 19030000 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen 6,4 + 15,1 €/100 kg/net(10) 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen 190410 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt 19041010 auf der Grundlage von Mais 3,8 + 20 €/100 kg/net 19041030 auf der Grundlage von Reis 5,1 + 46 €/100 kg/net 19041090 andere 5,1 + 33,6 €/100 kg/net 190420 Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide 19042010 Zubereitungen nach Art der „Müsli” auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken 9 + EA(23) andere 19042091 auf der Grundlage von Mais 3,8 + 20 €/100 kg/net 19042095 auf der Grundlage von Reis 5,1 + 46 €/100 kg/net 19042099 andere 5,1 + 33,6 €/100 kg/net 19043000 Bulgur-Weizen 8,3 + 25,7 €/100 kg/net(10) 190490 andere 19049010 auf der Grundlage von Reis 8,3 + 46 €/100 kg/net 19049080 andere 8,3 + 25,7 €/100 kg/net(10) 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren 19051000 Knäckebrot 5,8 + 13 €/100 kg/net 190520 Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren 19052010 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 30 GHT 9,4 + 18,3 €/100 kg/net 19052030 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 9,8 + 24,6 €/100 kg/net 19052090 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 50 GHT oder mehr 10,1 + 31,4 €/100 kg/net Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln 190531 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt 19053111 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) 19053119 andere (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) andere 19053130 mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) andere 19053191 Doppelkekse mit Füllung (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) 19053199 andere (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) 190532 Waffeln 19053205 mit einem Wassergehalt von mehr als 10 GHT (9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)(23) andere ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt 19053211 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) 19053219 andere (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) andere 19053291 gesalzen, auch gefüllt (9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)(23) 19053299 andere (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) 190540 Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren 19054010 Zwieback 9,7 + EA(23) 19054090 andere 9,7 + EA(23) 190590 andere 19059010 ungesäuertes Brot (Matzen) 3,8 + 15,9 €/100 kg/net 19059020 Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren 4,5 + 60,5 €/100 kg/net(10) andere 19059030 Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger 9,7 + EA(23) 19059045 Kekse und ähnliches Kleingebäck (9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)(23) 19059055 extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert (9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)(23) andere 19059070 mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr (9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)(23) 19059080 andere (9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)(23)

KAPITEL 20

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 20 gehören nicht:

a)
Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b)
Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
c)
Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
d)
zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.

2.
Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3.
Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4.
Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5.
Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt” , dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6.
Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol” Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Gemüse, homogenisiert” im Sinne der Unterposition 200510 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 200510 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2.
Als „homogenisierte Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 200710 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 200710 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3.
Für die Anwendung der Unterpositionen 200912, 200921, 200931, 200941, 200961 und 200971 gilt als „Brixwert” der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 20019050 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
2.
a)
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014(51) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren:

0,93 bei Waren der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899;

0,95 bei Waren der übrigen Positionen.

Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von

Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren,

Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714,

Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern,

gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert:
S + (G + F) × 0,95,
wobei:
‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware,
‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und
‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware ist.
b)
Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert” entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission(51) vorgesehenen Methode — ermittelten Wert.
3.
Erzeugnisse der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker” , wenn ihr „Zuckergehalt” höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile:

Ananas, Weintrauben: 13 GHT,

andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.

4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 20083011 bis 20083039, 20084011 bis 20084039, 20085011 bis 20085059, 20086011 bis 20086039, 20087011 bis 20087059, 20088011 bis 20088039, 20089311 bis 20089329, 20089712 bis 20089738 und 20089911 bis 20089940 versteht man unter:

vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;

% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.

5.
Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden auf die gestellten Erzeugnisse als solche:

a)
Als Gehalt an zugesetztem Zucker gilt bei Waren der Position 2009 der „Zuckergehalt” , vermindert um die folgenden für die verschiedenen Säfte aufgeführten Werte:

Säfte aus Zitronen oder Tomaten: 3,

Säfte aus Weintrauben: 15,

Säfte aus anderen Früchten oder Gemüse, einschließlich Mischungen von Säften: 13.

b)
Fruchtsäfte mit zugesetztem Zucker und einem Brix-Wert von 67 oder weniger und mit einem Gehalt von weniger als 50 GHT Fruchtsaft verlieren den ursprünglichen Charakter eines Fruchtsafts der Position 2009.

Buchstabe b) gilt nicht für konzentrierte natürliche Fruchtsäfte. Somit sind konzentrierte natürliche Fruchtsäfte nicht von Position 2009 ausgeschlossen.

6.
Als „konzentrierter Traubensaft (einschließlich Traubenmost)” (Unterpositionen 20096951 und 20096971) gilt der Traubensaft (einschließlich Traubenmost), bei dem der — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission(51) vorgesehenen Methode — bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer abgelesene Trockenmassegehalt nicht unter 50,9 % liegt.
7.
Als „tropische Früchte” im Sinne der Unterpositionen 20019092, 20060035, 20060091, 20071091, 20079993, 20089703, 20089705, 20089712, 20089716, 20089732, 20089736, 20089751, 20089772, 20089776, 20089792, 20089794, 20089797, 20089924, 20089931, 20089936, 20089938, 20089948, 20089963, 20098934, 20098936, 20098973, 20098985, 20098988, 20098997, 20099092, 20099095 und 20099097 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8.
Als „tropische Nüsse” im Sinne der Unterpositionen 20019092, 20060035, 20060091, 20079993, 20081912, 20081992, 20089703, 20089705, 20089712, 20089716, 20089732, 20089736, 20089751, 20089772, 20089776, 20089792, 20089794 und 20089797 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
9.
Algen und Tange, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Kapitel 12 vorgesehenen Verfahren, wie Kochen, Rösten, Würzen oder Zusatz von Zucker, gehören als Zubereitungen von anderen Pflanzenteilen zum Kapitel 20. Algen und Tange, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen, sind in Position 1212 einzureihen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 20011000 Gurken und Cornichons 17,6 kg/net eda 200190 andere 20019010 Mango-Chutney frei 20019020 Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack 5 20019030 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36) 20019040 Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 8,3 + 3,8 €/100 kg/net(36) 20019050 Pilze 16 20019065 Oliven 16 20019070 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 16 20019092 tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen 10 20019097 andere 16 2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 200210 Tomaten, ganz oder in Stücken 20021010 geschält 14,4 20021090 andere 14,4 200290 andere mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT 20029011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 14,4 20029019 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 14,4 mit einem Trockenmassegehalt von 12 bis 30 GHT 20029031 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 14,4 20029039 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 14,4 mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT 20029091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 14,4 20029099 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 14,4 2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 200310 Pilze der Gattung Agaricus 20031020 vorläufig haltbar gemacht, vollständig gegart 18,4 + 191 €/100 kg/net eda(10) kg/net eda 20031030 andere 18,4 + 222 €/100 kg/net eda(10) kg/net eda 200390 andere 20039010 Trüffeln 14,4 20039090 andere 18,4 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 200410 Kartoffeln 20041010 gegart, jedoch nicht weiter zubereitet 14,4 andere 20041091 in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 7,6 + EA(23) 20041099 andere 17,6 200490 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen 20049010 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36) 20049030 Sauerkraut, Kapern und Oliven 16 20049050 Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.) 19,2 andere, einschließlich Mischungen 20049091 Zwiebeln, nur gegart 14,4 20049098 andere 17,6 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 20051000 Gemüse, homogenisiert 17,6 200520 Kartoffeln 20052010 in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 8,8 + EA(23) andere 20052020 in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet 14,1 20052080 andere 14,1 20054000 Erbsen (Pisum sativum) 19,2 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.) 20055100 Bohnen, ausgelöst 17,6 20055900 andere 19,2 20056000 Spargel 17,6 20057000 Oliven 12,8 kg/net eda 20058000 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36) anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen 20059100 Bambussprossen 17,6 200599 andere 20059910 Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack 6,4 20059920 Kapern 16 20059930 Artischocken 17,6 20059950 Mischungen von Gemüsen 17,6 20059960 Sauerkraut 16 20059980 andere 17,6 200600 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert) 20060010 Ingwer frei andere mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20060031 Kirschen 20 + 23,9 €/100 kg/net 20060035 tropische Früchte und tropische Nüsse 12,5 + 15 €/100 kg/net 20060038 andere 20 + 23,9 €/100 kg/net andere 20060091 tropische Früchte und tropische Nüsse 12,5 20060099 andere 20 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 200710 homogenisierte Zubereitungen 20071010 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 24 + 4,2 €/100 kg/net andere 20071091 von tropischen Früchten 15 20071099 andere 24 andere 200791 von Zitrusfrüchten 20079110 mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT 20 + 23 €/100 kg/net 20079130 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT 20 + 4,2 €/100 kg/net 20079190 andere 21,6 200799 andere mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT 20079910 Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen Verarbeitung(12) 22,4 20079920 Maronenpaste und Maronenmus 24 + 19,7 €/100 kg/net andere 20079931 von Kirschen 24 + 23 €/100 kg/net 20079933 von Erdbeeren 24 + 23 €/100 kg/net 20079935 von Himbeeren 24 + 23 €/100 kg/net 20079939 andere 24 + 23 €/100 kg/net 20079950 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT 24 + 4,2 €/100 kg/net andere 20079993 von tropischen Früchten und tropischen Nüssen 15 20079997 andere 24 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt 200811 Erdnüsse 20081110 Erdnussbutter 12,8 andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20081191 mehr als 1 kg 11,2 1 kg oder weniger 20081196 geröstet 12 20081198 andere 12,8 200819 andere, einschließlich Mischungen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20081912 tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr 7 andere 20081913 geröstete Mandeln und Pistazien 9 20081919 andere 11,2 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20081992 tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr 8 andere geröstete Nüsse 20081993 Mandeln und Pistazien 10,2 20081995 andere 12 20081999 andere 12,8 200820 Ananas mit Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20082011 mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT 25,6 + 2,5 €/100 kg/net(10) 20082019 andere 25,6(10) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20082031 mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT 25,6 + 2,5 €/100 kg/net(10) 20082039 andere 25,6(10) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20082051 mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT 19,2 20082059 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20082071 mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT 20,8(10) 20082079 andere 19,2 20082090 ohne Zusatz von Zucker 18,4 200830 Zitrusfrüchte mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT 20083011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(10) 20083019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) andere 20083031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(10) 20083039 andere 25,6(10) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20083051 Segmente von Pampelmusen und Grapefruits 15,2 20083055 Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 18,4 20083059 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20083071 Segmente von Pampelmusen und Grapefruits 15,2 20083075 Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 17,6 20083079 andere 20,8(10) 20083090 ohne Zusatz von Zucker 18,4 200840 Birnen mit Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20084011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(10) 20084019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) andere 20084021 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(10) 20084029 andere 25,6(10) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20084031 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) 20084039 andere 25,6(10) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20084051 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 17,6 20084059 andere 16 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20084071 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 19,2 20084079 andere 17,6 20084090 ohne Zusatz von Zucker 16,8 200850 Aprikosen/Marillen mit Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20085011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(10) 20085019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) andere 20085031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(10) 20085039 andere 25,6(10) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20085051 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) 20085059 andere 25,6(10) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20085061 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 19,2 20085069 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20085071 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 20,8(10) 20085079 andere 19,2 ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20085092 5 kg oder mehr 13,6 20085098 weniger als 5 kg 18,4(16) 200860 Kirschen mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT 20086011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(10) 20086019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) andere 20086031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(10) 20086039 andere 25,6(10) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20086050 mehr als 1 kg 17,6 20086060 1 kg oder weniger 20,8(10) ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20086070 4,5 kg oder mehr 18,4 20086090 weniger als 4,5 kg 18,4 200870 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen mit Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20087011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(10) 20087019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) andere 20087031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(10) 20087039 andere 25,6(10) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20087051 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) 20087059 andere 25,6(10) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20087061 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 19,2 20087069 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20087071 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 19,2 20087079 andere 17,6 ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20087092 5 kg oder mehr 15,2 20087098 weniger als 5 kg 18,4 200880 Erdbeeren mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT 20088011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(10) 20088019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10) andere 20088031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(10) 20088039 andere 25,6(10) ohne Zusatz von Alkohol 20088050 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 17,6 20088070 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20,8(10) 20088090 ohne Zusatz von Zucker 18,4 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 200819 20089100 Palmherzen 10 200893 Preiselbeeren und Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea) mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT 20089311 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6 20089319 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net andere 20089321 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24 20089329 andere 25,6 ohne Zusatz von Alkohol 20089391 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 17,6 20089393 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20,8 20089399 ohne Zusatz von Zucker 18,4 200897 Mischungen tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr 20089703 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 7 20089705 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 8 andere mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 20089712 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 16 20089714 andere 25,6 andere 20089716 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 16 + 2,6 €/100 kg/net 20089718 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net andere mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 20089732 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 15 20089734 andere 24 andere 20089736 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 16 20089738 andere 25,6 ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20089751 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 11 20089759 andere 17,6 andere Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt 20089772 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 8,5 20089774 andere 13,6 andere 20089776 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 12 20089778 andere 19,2 ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder mehr 20089792 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 11,5 20089793 andere 18,4 4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg 20089794 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 11,5 20089796 andere 18,4 weniger als 4,5 kg 20089797 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 11,5 20089798 andere 18,4 200899 andere mit Zusatz von Alkohol Ingwer 20089911 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 10 20089919 anderer 16 Weintrauben 20089921 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 25,6 + 3,8 €/100 kg/net 20089923 andere 25,6 andere mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 20089924 tropische Früchte 16 20089928 andere 25,6 andere 20089931 tropische Früchte 16 + 2,6 €/100 kg/net 20089934 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net andere mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 20089936 tropische Früchte 15 20089937 andere 24 andere 20089938 tropische Früchte 16 20089940 andere 25,6 ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20089941 Ingwer frei 20089943 Weintrauben 19,2 20089945 Pflaumen 17,6 20089948 tropische Früchte 11 20089949 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20089951 Ingwer frei 20089963 tropische Früchte 13 20089967 andere 20,8 ohne Zusatz von Zucker Pflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20089972 5 kg oder mehr 15,2 20089978 weniger als 5 kg 18,4 20089985 Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36) 20089991 Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 8,3 + 3,8 €/100 kg/net(36) 20089999 andere 18,4 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Orangensaft 200911 gefroren mit einem Brixwert von mehr als 67 20091111 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20091119 anderer 33,6(10) mit einem Brixwert von 67 oder weniger 20091191 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 15,2 + 20,6 €/100 kg/net 20091199 anderer 15,2(10) 20091200 nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger 12,2 200919 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20091911 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20091919 anderer 33,6(10) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 20091991 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 15,2 + 20,6 €/100 kg/net 20091998 anderer 12,2 Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits 20092100 mit einem Brixwert von 20 oder weniger 12 200929 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20092911 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20092919 anderer 33,6(10) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 20092991 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 12 + 20,6 €/100 kg/net 20092999 anderer 12 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen) 200931 mit einem Brixwert von 20 oder weniger mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht 20093111 zugesetzten Zucker enthaltend 14,4 20093119 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht Zitronensaft 20093151 zugesetzten Zucker enthaltend 14,4 20093159 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 Saft aus anderen Zitrusfrüchten 20093191 zugesetzten Zucker enthaltend 14,4 20093199 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 200939 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20093911 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20093919 anderer 33,6(10) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht 20093931 zugesetzten Zucker enthaltend 14,4 20093939 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht Zitronensaft 20093951 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 14,4 + 20,6 €/100 kg/net 20093955 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 14,4 20093959 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 Saft aus anderen Zitrusfrüchten 20093991 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 14,4 + 20,6 €/100 kg/net 20093995 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 14,4 20093999 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 Ananassaft 200941 mit einem Brixwert von 20 oder weniger 20094192 zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 20094199 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 16 200949 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20094911 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20094919 anderer 33,6(10) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 20094930 mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 anderer 20094991 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 15,2 + 20,6 €/100 kg/net 20094993 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 15,2 20094999 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 16 200950 Tomatensaft 20095010 zugesetzten Zucker enthaltend 16 20095090 anderer 16,8 Traubensaft (einschließlich Traubenmost) 200961 mit einem Brixwert von 30 oder weniger 20096110 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht (34) 20096190 mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 22,4 + 27 €/hl(10) 200969 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20096911 mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net(10) 20096919 anderer (34) mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht 20096951 konzentriert (34) 20096959 anderer (34) mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 20096971 konzentriert 22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 20096979 anderer 22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 20096990 anderer 22,4 + 27 €/hl(10) Apfelsaft 200971 mit einem Brixwert von 20 oder weniger 20097120 zugesetzten Zucker enthaltend 18 20097199 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 18 200979 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20097911 mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 30 + 18,4 €/100 kg/net(10) 20097919 anderer 30(10) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 20097930 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 18 anderer 20097991 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 18 + 19,3 €/100 kg/net 20097998 anderer 18 Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen) 200981 Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea) mit einem Brixwert von mehr als 67 20098111 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20098119 anderer 33,6(10) mit einem Brixwert von 67 oder weniger 20098131 mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 16,8 anderer 20098151 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 16,8 + 20,6 €/100 kg/net 20098159 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 16,8 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 20098195 aus der Frucht der Art Vaccinium macrocarpon 14 20098199 anderer 17,6 200989 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 Birnensaft 20098911 mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20098919 anderer 33,6(10) anderer mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 20098934 aus tropischen Früchten 21 + 12,9 €/100 kg/net(10) 20098935 anderer 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) anderer 20098936 aus tropischen Früchten 21(10) 20098938 anderer 33,6(10) mit einem Brixwert von 67 oder weniger Birnensaft 20098950 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 19,2 anderer 20098961 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 19,2 + 20,6 €/100 kg/net 20098963 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 19,2 20098969 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 20 anderer mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 20098971 Kirschsaft 16,8 20098973 aus tropischen Früchten 10,5 20098979 anderer 16,8 anderer mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 20098985 aus tropischen Früchten 10,5 + 12,9 €/100 kg/net 20098986 anderer 16,8 + 20,6 €/100 kg/net mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 20098988 aus tropischen Früchten 10,5 20098989 anderer 16,8 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 20098996 Kirschsaft 17,6 20098997 aus tropischen Früchten 11 20098999 anderer 17,6 200990 Mischungen von Säften mit einem Brixwert von mehr als 67 Mischungen aus Apfel- und Birnensaft 20099011 mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20099019 andere 33,6(10) andere 20099021 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10) 20099029 andere 33,6(10) mit einem Brixwert von 67 oder weniger Mischungen aus Apfel- und Birnensaft 20099031 mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 20 + 20,6 €/100 kg/net 20099039 andere 20 andere mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft 20099041 zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 20099049 andere 16 andere 20099051 zugesetzten Zucker enthaltend 16,8 20099059 andere 17,6 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft 20099071 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 15,2 + 20,6 €/100 kg/net 20099073 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 15,2 20099079 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 16 andere mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 20099092 Mischungen von Säften aus tropischen Früchten 10,5 + 12,9 €/100 kg/net 20099094 andere 16,8 + 20,6 €/100 kg/net mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 20099095 Mischungen von Säften aus tropischen Früchten 10,5 20099096 andere 16,8 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 20099097 Mischungen von Säften aus tropischen Früchten 11 20099098 andere 17,6

KAPITEL 21

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 21 gehören nicht:

a)
Gemüsemischungen der Position 0712;
b)
geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901);
c)
aromatisierter Tee (Position 0902);
d)
Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910;
e)
Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
f)
Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004;
g)
zubereitete Enzyme der Position 3507.

2.
Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
3.
Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen” Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Unterpositionen 21061020 und 21069092 umfasst der Begriff „Stärke” auch die Stärkeabbauprodukte.
2.
Für die Anwendung der Unterposition 21069020 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen” , die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
3.
Im Sinne der Unterposition 21069030 bezeichnet der Begriff „Isoglucose” das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4.
Für Waren der Unterpositionen 21069030 und 21069059 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission(51)).
5.
Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
6.
Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee 21011100 Auszüge, Essenzen und Konzentrate 9 210112 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee 21011292 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee 11,5 21011298 andere 9 + EA(23) 210120 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate 21012020 Auszüge, Essenzen und Konzentrate 6 Zubereitungen 21012092 auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate 6 21012098 andere 6,5 + EA(23) 210130 geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel 21013011 geröstete Zichorien 11,5 21013019 andere 5,1 + 12,7 €/100 kg/net Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien oder aus anderen gerösteten Kaffeemitteln 21013091 aus gerösteten Zichorien 14,1 21013099 andere 10,8 + 22,7 €/100 kg/net 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 210210 Hefen, lebend 21021010 ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen) 10,9 Backhefen 21021031 getrocknet 12 + 49,2 €/100 kg/net(59) 21021039 andere 12 + 14,5 €/100 kg/net(59) 21021090 andere 14,7 210220 Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend Hefen, nicht lebend 21022011 in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 8,3 21022019 andere 5,1 21022090 andere frei 21023000 zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 6,1 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf 21031000 Sojasoße 7,7 21032000 Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 10,2 210330 Senfmehl, auch zubereitet, und Senf 21033010 Senfmehl frei 21033090 Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) 9 210390 andere 21039010 Mango-Chutney, flüssig frei 21039030 aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger frei l alc. 100 % 21039090 andere 7,7 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen 21041000 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen 11,5 21042000 zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen 14,1 210500 Speiseeis, auch kakaohaltig 21050010 kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) mit einem Gehalt an Milchfett von 21050091 3 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT (8 + 38,5 €/100 kg/net) MAX (18,1 + 7 €/100 kg/net) 21050099 7 GHT oder mehr (7,9 + 54 €/100 kg/net) MAX (17,8 + 6,9 €/100 kg/net) 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 210610 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe 21061020 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 12,8 21061080 andere EA(23) 210690 andere 21069020 zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen 17,3 MIN 1 €/% vol/hl l alc. 100 % Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt 21069030 Isoglucosesirup 42,7 €/100 kg/net mas andere 21069051 Lactosesirup 14 €/100 kg/net 21069055 Glucose- und Maltodextrinsirup 20 €/100 kg/net 21069059 andere 0,4 €/100 kg/net(58) andere 21069092 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 12,8 21069098 andere 9 + EA(23)(10)

KAPITEL 22

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 22 gehören nicht:

a)
Erzeugnisse dieses Kapitels (andere als solche der Position 2209), die zum Kochen zubereitet und deshalb zum Trinken ungeeignet geworden sind (im Allgemeinen Position 2103);
b)
Meerwasser (Position 2501);
c)
destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit (Position 2853);
d)
Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 GHT (Position 2915);
e)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
f)
Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).

2.
Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
3.
Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke” Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Für die Anwendung der Unterposition 220410 gilt als Schaumwein solcher Wein, der in geschlossenen Behältnissen bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar oder mehr aufweist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zur Unterposition 22021000 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
2.
Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 22060010 versteht man jeweils unter:

a)
vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
b)
potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
c)
Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts;
d)
natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung;
e)
% vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.

3.
Für die Anwendung der Unterposition 22043010 gilt als „anderer Traubenmost, teilweise gegoren” das aus der Gärung eines Traubenmosts hervorgehende Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 % vol und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts.
4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 220421, 220422 und 220429:

A.
versteht man unter „Gesamttrockenmasse” die Summe an Stoffen, ausgedrückt in Gramm und bezogen auf einen Liter, die — unter bestimmten physikalischen Voraussetzungen — sich nicht verflüchtigen.

Die Gesamttrockenmasse ist durch Dichtemessung bei einer Temperatur von 20 °C zu ermitteln.

B.
a)
Waren der Unterpositionen 22042111 bis 22042198 , 22042222 bis 22042298 und 22042922 bis 22042998 verbleiben in der jeweiligen Unterposition, sofern die vorhandene Gesamttrockenmasse, bezogen auf einen Liter, die nachstehend angegebenen Mengen nicht übersteigt:

1.
90 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger;
2.
130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol;
3.
130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol;
4.
330 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol.

Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse die in den Ziffern 1, 2, 3 und 4 entsprechend dem jeweiligen Alkoholgehalt vorgesehenen Höchstmengen übersteigt, sind der jeweils nächstfolgenden Ziffer zuzuweisen. Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse 330 g je Liter übersteigt, sind der Unterposition 22042198 , 22042298 und 22042998 zuzuweisen;

b)
Die Bestimmungen des Buchstabens a) gelten nicht für Waren der Unterpositionen 22042123 und 22042233.

5.
Zu den Unterpositionen 22042111 bis 22042198, 22042222 bis 22042298 und 22042922 bis 22042998 gehören z. B:

a)
Most aus frischen Weintrauben, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, d. h. das Erzeugnis, das

einen vorhandenen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr, jedoch weniger als 15 % vol aufweist und

durch Zusatz eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde, zu einem ungegorenen Traubenmost mit einem natürlichen Alkoholgehalt von 8,5 % vol oder mehr gewonnen wird;

b)
Brennwein, d. h. das Erzeugnis, das

einen vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol bis 24 % vol aufweist,

ausschließlich dadurch gewonnen wird, dass einem Wein ohne Restzucker ein nicht rektifiziertes, aus der Destillation von Wein hervorgegangenes Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 86 % vol oder weniger zugesetzt wird, und

einen Gehalt an flüchtiger Säure von 1,50 g/l oder weniger, berechnet als Essigsäure, aufweist;

c)
Likörwein, d. h. das Erzeugnis, das

einen Gesamtalkoholgehalt von 17,5 % vol oder mehr sowie einen vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol bis 22 % vol aufweist und

aus Traubenmost oder Wein gewonnen wird, wobei diese Erzeugnisse von Rebsorten, die in dem Drittland ihrer Herkunft für die Herstellung von Likörwein zugelassen sind, stammen und einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen müssen:

durch Anwendung von Kälte oder

durch den Zusatz folgender Erzeugnisse während oder nach der Gärung:

eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde,

eines konzentrierten Traubenmostes oder im Falle bestimmter Likörweine mit Ursprungsbezeichnung oder einer geografischen Angabe der Liste in Verordnung (EG) Nr. 607/2009 (ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 60), bei denen ein solches Verfahren von jeher angewandt wird, eines Traubenmostes, der durch unmittelbare Einwirkung von Feuerwärme konzentriert worden ist und, abgesehen von diesem Vorgang, der Definition von konzentriertem Traubenmost entspricht, oder

einer Mischung dieser Erzeugnisse.

Jedoch können bestimmte Likörweine mit Ursprungsbezeichnung oder einer geografischen Angabe der Liste in Verordnung (EG) Nr. 607/2009 aus frischem, ungegorenem Traubenmost gewonnen werden, ohne dass dieser einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen muss.

6.
Für die Anwendung der Unterpositionen 220410, 220421, 220422 und 220429:

a)
gelten als „Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)” und „Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)” Weine, die den Vorschriften der Artikel 93 bis 108 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind;
b)
gelten als „Rebsortenweine” Weine, die den Vorschriften des Artikels 120 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind;
c)
gelten als „in der Europäischen Union erzeugte Weine” Weine, die den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission entsprechen.

7.
Als „konzentrierter Traubenmost” im Sinne der Unterpositionen 22043092 und 22043096 gilt der Traubenmost, bei dem der — unter Verwendung der im „Sammelband der internationalen Methoden zur Analyse von Weinen und Traubenmosten” der internationalen Organisation für Wein und Rebe, veröffentlicht in Reihe C des Amtsblatts, vorgesehenen Methode — Trockenmassegehalt, abgelesen bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer, nicht unter 50,9 % liegt.
8.
Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
9.
Für die Anwendung der Unterposition 22060010 gilt als „Tresterwein” das Erzeugnis, das durch die Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird.
10.
Für die Anwendung der Unterpositionen 22060031 und 22060039 gelten als „schäumend” :

gegorene Getränke in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind;

gegorene Getränke in anderer Aufmachung mit einem Überdruck von 3 bar oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.

11.
Für die Anwendung der Unterpositionen 22090011 und 22090019 gilt als „Weinessig” der Essig, der ausschließlich durch Essigsäuregärung aus Wein hergestellt wird und einen Säuregehalt, berechnet als Essigsäure, von mindestens 60 g/l aufweist.
12.
Zur Unterposition 220720 gehören Mischungen aus Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 50 % vol oder mehr, die als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge verwendet und mit einem oder mehreren der folgenden Stoffe vergällt werden:

a)
Ottokraftstoff nach EN 228;
b)
tert-Butylethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE);
c)
tert-Butylmethylether (Methyl-tert-butylether, MTBE);
d)
2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol, tert-Butanol, TBA);
e)
2-Methylpropan-1-ol (2-Methyl-1-propanol, Isobutanol);
f)
Propan-2-ol (Isopropylalkohol, 2-Propanol, Isopropanol).

Die Vergällungsmittel nach den Buchstaben e und f des ersten Absatzes müssen in Kombination mit mindestens einem der Vergällungsmittel nach den Buchstaben a bis d des ersten Absatzes eingesetzt werden.

13.
Für die Zwecke der Unterpositionen 22029911 und 22029915 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission(149), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee 220110 Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser natürliches Mineralwasser 22011011 ohne Kohlensäure frei l 22011019 anderes frei l 22011090 andere frei l 22019000 andere frei 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 22021000 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen 9,6 l andere 22029100 alkoholfreies Bier 9,6 l 220299 andere keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend 22029911 Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr 9,6 l 22029915 Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12 9,6 l 22029919 andere 9,6 l andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von 22029991 weniger als 0,2 GHT 6,4 + 13,7 €/100 kg/net l 22029995 0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT 5,5 + 12,1 €/100 kg/net l 22029999 2 GHT oder mehr 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l 220300 Bier aus Malz in Behältnissen mit einem Inhalt von 10 l oder weniger 22030001 in Flaschen frei l 22030009 anderes frei l 22030010 in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10 l frei l 2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 220410 Schaumwein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) 22041011 Champagner 32 €/hl l 22041013 Cava 32 €/hl l 22041015 Prosecco 32 €/hl l 22041091 Asti spumante 32 €/hl l 22041093 anderer 32 €/hl l 22041094 Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 32 €/hl l 22041096 andere Rebsortenweine 32 €/hl l 22041098 anderer 32 €/hl l anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist 220421 in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C 22042106 Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) 32 €/hl l 22042107 Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 32 €/hl l 22042108 andere Rebsortenweine 32 €/hl l 22042109 anderer 32 €/hl l andere in der Europäischen Union erzeugt mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) Weißwein 22042111 Alsace (Elsass) (138) l 22042112 Bordeaux (138) l 22042113 Bourgogne (Burgund) (138) l 22042117 Val de Loire (138) l 22042118 Mosel (138) l 22042119 Pfalz (138) l 22042122 Rheinhessen (138) l 22042123 Tokaj (139) l 22042124 Lazio (138) l 22042126 Toscana (138) l 22042127 Trentino (Trentin), Alto Adige (Südtirol) und Friuli (138) l 22042128 Veneto (138) l 22042131 Sicilia (138) l 22042132 Vinho Verde (138) l 22042134 Penedés (138) l 22042136 Rioja (138) l 22042137 Valencia (138) l 22042138 andere (138) l andere 22042142 Bordeaux (138) l 22042143 Bourgogne (Burgund) (138) l 22042144 Beaujolais (138) l 22042146 Vallée du Rhône (138) l 22042147 Languedoc-Roussillon (138) l 22042148 Val de Loire (138) l 22042161 Sicilia (138) l 22042162 Piemonte (Piemont) (138) l 22042166 Toscana (138) l 22042167 Trentino (Trentin) und Alto Adige (Südtirol) (138) l 22042168 Veneto (138) l 22042169 Dão, Bairrada und Douro (138) l 22042171 Navarra (138) l 22042174 Penedés (138) l 22042176 Rioja (138) l 22042177 Valdepeñas (138) l 22042178 andere (138) l Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042179 Weißwein (138) l 22042180 andere (138) l andere Rebsortenweine 22042181 Weißwein (138) l 22042182 andere (138) l andere 22042183 Weißwein (138) l 22042184 andere (138) l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042185 Madeira und Moscatel de Setubal (141) l 22042186 Sherry (141) l 22042187 Marsala (140) l 22042188 Samos und Muskat de Limnos (140) l 22042189 Port (141) l 22042190 andere (140) l 22042191 andere (140) l andere Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042193 Weißwein (142) l 22042194 andere (142) l andere Rebsortenweine 22042195 Weißwein (142) l 22042196 andere (142) l andere 22042197 Weißwein (142) l 22042198 andere (142) l 220422 in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 bis einschließlich 10 Litern 22042210 Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C 32 €/hl l andere in der Europäischen Union erzeugt mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) 22042222 Bordeaux (144) l 22042223 Bourgogne (Burgund) (144) l 22042224 Beaujolais (144) l 22042226 Vallée du Rhône (144) l 22042227 Languedoc-Roussillon (144) l 22042228 Val de Loire (144) l 22042232 Piemonte (Piemont) (144) l 22042233 Tokaj (144) l andere 22042238 Weißwein (144) l 22042278 anderer (144) l Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042279 Weißwein (144) l 22042280 andere (144) l andere Rebsortenweine 22042281 Weißwein (144) l 22042282 andere (144) l andere 22042283 Weißwein (144) l 22042284 andere (144) l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042285 Madeira und Moscatel de Setubal (146) l 22042286 Sherry (146) l 22042288 Samos und Muskat de Limnos (145) l 22042290 andere (145) l 22042291 andere (145) l andere Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042293 Weißwein (147) l 22042294 andere (147) l andere Rebsortenweine 22042295 Weißwein (147) l 22042296 andere (147) l andere 22042297 Weißwein (147) l 22042298 andere (147) l 220429 andere 22042910 Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C 32 €/hl l andere in der Europäischen Union erzeugt mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) 22042922 Bordeaux (144) l 22042923 Bourgogne (Burgund) (144) l 22042924 Beaujolais (144) l 22042926 Vallée du Rhône (144) l 22042927 Languedoc-Roussillon (144) l 22042928 Val de Loire (144) l 22042932 Piemonte (Piemont) (144) l andere 22042938 Weißwein (144) l 22042978 andere (144) l Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042979 Weißwein (144) l 22042980 andere (144) l andere Rebsortenweine 22042981 Weißwein (144) l 22042982 andere (144) l andere 22042983 Weißwein (144) l 22042984 andere (144) l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042985 Madeira und Moscatel de Setubal (146) l 22042986 Sherry (146) l 22042988 Samos und Muskat de Limnos (145) l 22042990 andere (146) l 22042991 andere (145) l andere Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) 22042993 Weißwein (147) l 22042994 andere (147) l andere Rebsortenweine 22042995 Weißwein (147) l 22042996 andere (147) l andere 22042997 Weißwein (147) l 22042998 andere (147) l 220430 anderer Traubenmost 22043010 teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stumm gemacht 32 l anderer mit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger 22043092 konzentriert (34) l 22043094 anderer (34) l anderer 22043096 konzentriert (34) l 22043098 anderer (34) l 2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert 220510 in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22051010 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger 10,9 €/hl l 22051090 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol 0,9 €/% vol/hl + 6,4 €/hl l 220590 andere 22059010 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger 9 €/hl l 22059090 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol 0,9 €/% vol/hl l 220600 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen 22060010 Tresterwein 1,3 €/% vol/hl MIN 7,2 €/hl l andere schäumend 22060031 Apfelwein und Birnenwein 19,2 €/hl l 22060039 andere 19,2 €/hl l andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22060051 Apfelwein und Birnenwein 7,7 €/hl l 22060059 andere 7,7 €/hl l mehr als 2 l 22060081 Apfelwein und Birnenwein 5,76 €/hl l 22060089 andere 5,76 €/hl l 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 22071000 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt 19,2 €/hl l 22072000 Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 10,2 €/hl l 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke 220820 Branntwein aus Wein oder Traubentrester in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22082012 Cognac frei l alc. 100 % 22082014 Armagnac frei l alc. 100 % 22082026 Grappa frei l alc. 100 % 22082027 Brandy de Jerez frei l alc. 100 % 22082029 anderer frei l alc. 100 % in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l 22082040 Rohbrand frei l alc. 100 % anderer 22082062 Cognac frei l alc. 100 % 22082064 Armagnac frei l alc. 100 % 22082086 Grappa frei l alc. 100 % 22082087 Brandy de Jerez frei l alc. 100 % 22082089 anderer frei l alc. 100 % 220830 Whisky „Bourbon” -Whiskey, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083011 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083019 mehr als 2 l frei l alc. 100 % „Scotch” -Whisky 22083030 „single malt” -Whisky frei l alc. 100 % „blended malt” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083041 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083049 mehr als 2 l frei l alc. 100 % „single grain” -Whisky und „blended grain” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083061 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083069 mehr als 2 l frei l alc. 100 % anderer „blended” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083071 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083079 mehr als 2 l frei l alc. 100 % anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083082 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083088 mehr als 2 l frei l alc. 100 % 220840 Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22084011 Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/- 10 %) 0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hl l alc. 100 % andere 22084031 mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkohol frei l alc. 100 % 22084039 andere 0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hl l alc. 100 % in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l 22084051 Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/- 10 %) 0,6 €/% vol/hl l alc. 100 % andere 22084091 mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkohol frei l alc. 100 % 22084099 andere 0,6 €/% vol/hl l alc. 100 % 220850 Gin und Genever Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22085011 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22085019 mehr als 2 l frei l alc. 100 % Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22085091 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22085099 mehr als 2 l frei l alc. 100 % 220860 Wodka mit einem Alkoholgehalt von 45,4 % vol oder weniger, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22086011 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22086019 mehr als 2 l frei l alc. 100 % mit einem Alkoholgehalt von mehr als 45,4 % vol, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22086091 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22086099 mehr als 2 l frei l alc. 100 % 220870 Likör 22087010 in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22087090 in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l frei l alc. 100 % 220890 andere Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22089011 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22089019 mehr als 2 l frei l alc. 100 % Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22089033 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22089038 mehr als 2 l frei l alc. 100 % anderer Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22089041 Ouzo frei l alc. 100 % andere Branntwein Obstbranntwein 22089045 Calvados frei l alc. 100 % 22089048 anderer frei l alc. 100 % anderer 22089054 Tequila frei l alc. 100 % 22089056 anderer frei l alc. 100 % 22089069 andere alkoholhaltige Getränke frei l alc. 100 % mehr als 2 l Branntwein 22089071 Obstbranntwein frei l alc. 100 % 22089075 Tequila frei l alc. 100 % 22089077 anderer frei l alc. 100 % 22089078 andere alkoholhaltige Getränke frei l alc. 100 % Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22089091 2 l oder weniger 1 €/% vol/hl + 6,4 €/hl l alc. 100 % 22089099 mehr als 2 l 1 €/% vol/hl l alc. 100 % 220900 Speiseessig Weinessig, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22090011 2 l oder weniger 6,4 €/hl l 22090019 mehr als 2 l 4,8 €/hl l anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22090091 2 l oder weniger 5,12 €/hl l 22090099 mehr als 2 l 3,84 €/hl l

KAPITEL 23

Anmerkung

1.
Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen” im Sinne der Unterposition 230641 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.

Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil H der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.

2.
Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:

a)
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:

Stärkegehalt: weniger als 45 GHT

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;

b)
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:

Stärkegehalt: weniger als 45 GHT

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.

Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.

Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teilen L und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.

Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teilen H und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.

Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.

3.
Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:

vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;

potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;

Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;

% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.

4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04031011 bis 04031039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5.
Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:

15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder

Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.

Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.

Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil H der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 GHT nicht übersteigen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln 23011000 Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln frei 23012000 Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren frei 2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten 230210 von Mais 23021010 mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger 44 €/t 23021090 andere 89 €/t 230230 von Weizen 23023010 mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt 44 €/t(10) 23023090 andere 89 €/t(10) 230240 von anderem Getreide von Reis 23024002 mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger 44 €/t 23024008 andere 89 €/t andere 23024010 mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt 44 €/t(10) 23024090 andere 89 €/t(10) 23025000 von Hülsenfrüchten 5,1 2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets 230310 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von 23031011 mehr als 40 GHT 320 €/t(10) 23031019 40 GHT oder weniger frei 23031090 andere frei 230320 ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung 23032010 ausgelaugte Rübenschnitzel frei 23032090 andere frei 23033000 Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien frei 23040000 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets frei 23050000 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets frei 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 23061000 aus Baumwollsamen frei 23062000 aus Leinsamen frei 23063000 aus Sonnenblumenkernen frei aus Raps- oder Rübsensamen 23064100 aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen frei 23064900 andere frei 23065000 aus Kokosnüssen (Kopra) frei 23066000 aus Palmnüssen oder Palmkernen frei 230690 andere 23069005 aus Maiskeimen frei andere Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl 23069011 mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger frei 23069019 mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT 48 €/t 23069090 andere frei 230700 Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh Weintrub/Weingeläger 23070011 mit einem Gesamtalkoholgehalt von 7,9 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 25 GHT oder mehr frei 23070019 anderer 1,62 €/kg/tot. alc. 23070090 Weinstein, roh frei 230800 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen Traubentrester 23080011 mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40 GHT oder mehr frei 23080019 anderer 1,62 €/kg/tot. alc. 23080040 Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester) frei 23080090 andere 1,6 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art 230910 Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger 23091011 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT frei 23091013 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 498 €/t(10) 23091015 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT 730 €/t(10) 23091019 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr 948 €/t(10) mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT 23091031 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT frei 23091033 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 530 €/t(10) 23091039 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 888 €/t(10) mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT 23091051 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT 102 €/t(10) 23091053 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 577 €/t(10) 23091059 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 730 €/t(10) 23091070 weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend 948 €/t(10) 23091090 andere 9,6 230990 andere 23099010 Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren 3,8 23099020 Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel frei andere, einschließlich Vormischungen Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger 23099031 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT 23 €/t(10) 23099033 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 498 €/t 23099035 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT 730 €/t 23099039 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr 948 €/t mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT 23099041 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT 55 €/t(10) 23099043 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 530 €/t 23099049 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 888 €/t mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT 23099051 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT 102 €/t(10) 23099053 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 577 €/t 23099059 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 730 €/t 23099070 weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend 948 €/t andere 23099091 ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert 12 23099096 andere 9,6

KAPITEL 24

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 240311 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle 240110 Tabak, nicht entrippt 24011035 „light-air-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(135) 24011060 „sun-cured” Orienttabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 24011070 „dark-air-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 24011085 „flue-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(136) 24011095 anderer 10 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(137) 240120 Tabak, teilweise oder ganz entrippt 24012035 „light-air-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(135) 24012060 „sun-cured” Orienttabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 24012070 „dark-air-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 24012085 „flue-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(136) 24012095 anderer 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(137) 24013000 Tabakabfälle 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen 24021000 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend 26 1000 p/st 240220 Zigaretten, Tabak enthaltend 24022010 Nelken enthaltend 10 1000 p/st 24022090 andere 57,6 1000 p/st 24029000 andere 57,6 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen 24031100 Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel 74,9 240319 anderer 24031910 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger 74,9 24031990 anderer 74,9 andere 24039100 „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak 16,6 240399 andere 24039910 Kautabak und Schnupftabak 41,6 24039990 andere 16,6

ABSCHNITT V

KAPITEL 25

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist.

Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

2.
Zu Kapitel 25 gehören nicht:

a)
sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Position 2802);
b)
Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen, berechnet als Fe2O3, von 70 GHT oder mehr (Position 2821);
c)
Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
d)
zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33);
e)
Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Position 6801), Würfel und dergleichen für Mosaike (Position 6802), Tonschieferplatten zum Dachdecken oder zum Verkleiden von Gebäuden (Position 6803);
f)
Edelsteine und Schmucksteine (Position 7102 oder 7103);
g)
künstliche Kristalle des Natriumchlorids oder des Magnesiumoxids (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Natriumchlorid oder Magnesiumoxid (Position 9001);
h)
Billardkreide (Position 9504);
ij)
Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide (Position 9609).

3.
Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2517 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2517 zuzuweisen.
4.
Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 250100 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser 25010010 Meerwasser und Salinen-Mutterlauge frei Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien) 25010031 zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse(12) frei anderes 25010051 vergällt(30) oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln(12) 1,7 €/1000 kg/net anderes 25010091 Speisesalz 2,6 €/1000 kg/net 25010099 anderes 2,6 €/1000 kg/net 25020000 Schwefelkies, nicht geröstet frei 250300 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel 25030010 roh oder nicht raffiniert frei 25030090 anderer 1,7 2504 Natürlicher Grafit 25041000 in Pulverform oder in Flocken frei 25049000 anderer frei 2505 Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26 25051000 kieselsaure Sande und Quarzsande frei 25059000 andere frei 2506 Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten 25061000 Quarz frei 25062000 Quarzite frei 250700 Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt 25070020 Kaolin frei 25070080 anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm frei 2508 Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen 25081000 Bentonit frei 25083000 feuerfester Ton und Lehm frei 25084000 anderer Ton und Lehm frei 25085000 Andalusit, Cyanit und Sillimanit frei 25086000 Mullit frei 25087000 Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen frei 25090000 Kreide frei 2510 Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden 25101000 nicht gemahlen frei 25102000 gemahlen frei 2511 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 2816 25111000 natürliches Bariumsulfat (Baryt) frei 25112000 natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt frei 25120000 Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger frei 2513 Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt 25131000 Bimsstein frei 25132000 Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel frei 25140000 Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten frei 2515 Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten Marmor und Travertin 25151100 roh oder grob behauen frei 25151200 durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten frei 25152000 Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein; Alabaster frei 2516 Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten Granit 25161100 roh oder grob behauen frei 25161200 durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten frei 25162000 Sandstein frei 25169000 andere Werksteine frei 2517 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt 251710 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt 25171010 Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel frei 25171020 Dolomit und Kalksteine, zerkleinert frei 25171080 andere frei 25172000 Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den in der Unterposition 251710 aufgeführten Stoffen vermischt frei 25173000 Teermakadam frei Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt 25174100 aus Marmor frei 25174900 andere frei 2518 Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse 25181000 Dolomit, weder gebrannt noch gesintert frei 25182000 Dolomit, gebrannt oder gesintert frei 25183000 Dolomitstampfmasse frei 2519 Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein 25191000 natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) frei 251990 andere 25199010 Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat 1,7 25199030 totgebrannte (gesinterte) Magnesia frei 25199090 andere frei 2520 Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern 25201000 Gipsstein; Anhydrit frei 25202000 Gips frei 25210000 Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art frei 2522 Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825 25221000 Luftkalk, ungelöscht 1,7 25222000 Luftkalk, gelöscht 1,7 25223000 hydraulischer Kalk 1,7 2523 Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt 25231000 Zementklinker 1,7 Portlandzement 25232100 weißer Zement, auch künstlich gefärbt 1,7 25232900 anderer 1,7 25233000 Tonerdezement 1,7 25239000 anderer Zement 1,7 2524 Asbest 25241000 Krokydolith frei 25249000 anderer frei 2525 Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall 25251000 Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten frei 25252000 Glimmerpulver frei 25253000 Glimmerabfall frei 2526 Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum 25261000 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 25262000 gemahlen oder sonst zerkleinert frei 2527 25280000 Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H3BO3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmasse frei 2529 Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat 25291000 Feldspat frei Flussspat 25292100 mit einem Gehalt an Calciumfluorid von 97 GHT oder weniger frei 25292200 mit einem Gehalt an Calciumfluorid von mehr als 97 GHT frei 25293000 Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit frei 2530 Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen 25301000 Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht frei 25302000 Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate) frei 25309000 andere frei

KAPITEL 26

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 26 gehören nicht:

a)
Schlacken und andere ähnliche Industrieabfälle, als Makadam aufbereitet (Position 2517);
b)
natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch gebrannt (Position 2519);
c)
Schlämme aus Erdöllagertanks, überwiegend aus Ölen dieser Art bestehend (Position 2710);
d)
Dephosphorationsschlacken des Kapitels 31;
e)
Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (Position 6806);
f)
Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112);
g)
aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Kobaltmatten (Abschnitt XV).

2.
Erze der Positionen 2601 bis 2617 sind Mineralien, die die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber, von Metallen der Position 2844 oder von Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet, auch wenn sie zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die metallurgische Industrie üblich ist.
3.
Zu Position 2620 gehören nur:

a)
Schlacken, Aschen und Rückstände, wie sie in der Industrie zum Gewinnen von Metall oder zum Herstellen von Metallverbindungen verwendet werden, ausgenommen sind Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen (Position 2621), und
b)
arsenhaltige Schlacken, Aschen und Rückstände, auch Metalle enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 262021 gelten als „bleihaltige Benzinschlämme und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmitteln” Schlämme aus Lagertanks von bleihaltigem Benzin und bleihaltigen Antiklopfmitteln (z. B. Tetraethylblei), die im Wesentlichen aus Blei, Bleiverbindungen und Eisenoxid bestehen.
2.
Schlacken, Aschen und Rückstände, die Arsen, Quecksilber, Thallium oder Mischungen davon enthalten, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden, gehören zu Unterposition 262060.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2601 Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände 26011100 nicht agglomeriert frei 26011200 agglomeriert frei 26012000 Schwefelkiesabbrände frei 26020000 Manganerze und ihre Konzentrate, einschließlich eisenhaltige Manganerze und ihre Konzentrate, mit einem Gehalt an Mangan von 20 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse frei 26030000 Kupfererze und ihre Konzentrate frei 26040000 Nickelerze und ihre Konzentrate frei 26050000 Cobalterze und ihre Konzentrate frei 26060000 Aluminiumerze und ihre Konzentrate frei 26070000 Bleierze und ihre Konzentrate frei 26080000 Zinkerze und ihre Konzentrate frei 26090000 Zinnerze und ihre Konzentrate frei 26100000 Chromerze und ihre Konzentrate frei 26110000 Wolframerze und ihre Konzentrate frei 2612 Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate 261210 Uranerze und ihre Konzentrate 26121010 Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran von mehr als 5 GHT (Euratom) frei 26121090 andere frei 261220 Thoriumerze und ihre Konzentrate 26122010 Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze, mit einem Gehalt an Thorium von mehr als 20 GHT (Euratom) frei 26122090 andere frei 2613 Molybdänerze und ihre Konzentrate 26131000 geröstet frei 26139000 andere frei 26140000 Titanerze und ihre Konzentrate frei 2615 Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate 26151000 Zirkonerze und ihre Konzentrate frei 26159000 andere frei 2616 Edelmetallerze und ihre Konzentrate 26161000 Silbererze und ihre Konzentrate frei 26169000 andere frei 2617 Andere Erze und ihre Konzentrate 26171000 Antimonerze und ihre Konzentrate frei 26179000 andere frei 26180000 Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und Stahlherstellung frei 261900 Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung 26190020 Abfälle, geeignet zur Wiedergewinnung von Eisen oder Mangan frei 26190090 andere frei 2620 Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren Verbindungen enthalten überwiegend Zink enthaltend 26201100 Galvanisationsmatte (Hartzink) frei 26201900 andere frei überwiegend Blei enthaltend 26202100 Schlämme von bleihaltigem Benzin und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmitteln frei 26202900 andere frei 26203000 überwiegend Kupfer enthaltend frei 26204000 überwiegend Aluminium enthaltend frei 26206000 Arsen, Quecksilber, Thallium oder deren Mischungen enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden frei andere 26209100 Antimon, Beryllium, Cadmium, Chrom oder deren Mischungen enthaltend frei 262099 andere 26209910 überwiegend Nickel enthaltend frei 26209920 überwiegend Niob oder Tantal enthaltend frei 26209940 überwiegend Zinn enthaltend frei 26209960 überwiegend Titan enthaltend frei 26209995 andere frei 2621 Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen 26211000 Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen frei 26219000 andere frei

KAPITEL 27

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 27 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711;
b)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
c)
Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805.

2.
Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien” in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen.

Die Bezeichnung gilt jedoch nicht für die flüssigen synthetischen Polyolefine, von denen bei der Vakuumdestillation bei 300 °C — bezogen auf 1013 Millibar — weniger als 60 RHT übergehen (Kapitel 39).

3.
Als „Ölabfälle” im Sinne der Position 2710 gelten Abfälle, die hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (gemäß Anmerkung 2 dieses Kapitels), gegebenenfalls mit Wasser vermischt, enthalten. Hierzu gehören:

a)
derartige Öle, die sich nicht länger als Primärprodukte eignen (z. B. gebrauchte Schmieröle, gebrauchte Hydrauliköle und gebrauchte Transformatorenöle);
b)
Ölschlämme aus Tanks zur Lagerung von Erdöl, die hauptsächlich derartige Öle und Zusätze (z. B. chemische Stoffe) in hoher Konzentration enthalten, die zur Herstellung von Primärprodukten eingesetzt werden, sowie
c)
derartige Öle in Form von Öl-in-Wasser-Emulsionen oder von Mischungen mit Wasser wie sie bei Ölleckagen, beim Reinigen von Tanks oder beim Einsatz von Schneidölen bei Bearbeitungsvorgängen entstehen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Anthrazit” im Sinne der Unterposition 270111 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 14 % oder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz).
2.
Als „bitumenhaltige Steinkohle” im Sinne der Unterposition 270112 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mehr als 14 % (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) und einem Heizwert von 5833 kcal/kg oder mehr (bezogen auf die feuchte, mineralstofffreie Substanz).
3.
Als „Benzole” , „Toluole” , „Xylole” und „Naphthalin” im Sinne der Unterpositionen 270710, 270720, 270730 und 270740 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
4.
Als „Leichtöle und Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 271012 gelten Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 90 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86).
5.
Als „Biodiesel” im Sinne der Unterpositionen von Position 2710 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.

Zusätzliche Anmerkungen(60)

1.
Als „Phenole” im Sinne der Unterposition 27079980 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
2.
Im Sinne der Position 2710 gelten als:

a)
„Spezialbenzine” (Unterpositionen 27101221 und 27101225) die Leichtöle nach Unterpositions-Anmerkung 4 zu Kapitel 27, die keine Antiklopfmittel enthalten, mit einer Spanne von höchstens 60 °C zwischen den beiden Temperaturen, bei denen einschließlich der Destillationsverluste 5 und 90 RHT übergehen;
b)
„Testbenzin” — white spirit — (Unterposition 27101221) die Spezialbenzine nach Buchstabe a) mit einem Flammpunkt über 21 °C nach EN ISO 13736;
c)
„mittelschwere Öle” (Unterpositionen 27101911 bis 27101929) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 90 RHT und bis 250 °C mindestens 65 RHT übergehen;
d)
„Schweröle” (Unterpositionen 27101931 bis 27101999 und 27102011 bis 27102090) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 65 RHT übergehen oder bei denen der Hundertsatz der Destillation bei 250 °C nach dieser Methode nicht ermittelt werden kann;
e)
„Gasöl” (Unterpositionen 27101931 bis 27101948 und 27102011 bis 27102019) die Schweröle nach Buchstabe d), bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 350 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 85 RHT übergehen;
f)
„Heizöl” (Unterpositionen 27101951 bis 27101968 und 27102031 bis 27102039) die Schweröle nach Buchstabe d), ausgenommen das Gasöl nach Buchstabe e), deren Viskosität V bei einer Farbe C nach Verdünnung:

den Wert der Zeile I der nachstehenden Tabelle nicht übersteigt, wenn die Sulfatasche nach ISO 3987 weniger als 1 % und die Verseifungszahl nach ISO 6293-1 oder ISO 6293-2 weniger als 4 beträgt (bei Erzeugnissen, die eine oder mehrere Biokomponenten enthalten, findet die in diesem Gedankenstrich festgelegte Anforderung einer Verseifungszahl von weniger als 4 keine Anwendung);

den Wert der Zeile II übersteigt, wenn ihr Pourpoint nach ISO 3016 10 °C oder mehr beträgt;

zwischen den Werten der Zeilen I und II liegt oder dem Wert der Zeile II gleich ist, wenn bei ihrer Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bei 300 °C mindestens 25 RHT übergehen oder, falls dabei weniger als 25 RHT übergehen, wenn ihr Pourpoint nach ISO 3016 mehr als –10 °C beträgt. Dies gilt nur für Öle mit einer Farbe C nach Verdünnung von weniger als 2.

Vergleichstabelle Farbe C nach Verdünnung/Viskosität V

Farbe C 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 und mehr

Viskosität

V

I 4 4 4 5,4 9 15,1 25,3 42,4 71,1 119 200 335 562 943 1580 2650
II 7 7 7 7 9 15,1 25,3 42,4 71,1 119 200 335 562 943 1580 2650

Die „Viskosität V” im Sinne dieser Anmerkung ist die kinematische Viskosität bei 50 °C in 10–6 m2 s–1 nach EN ISO 3104.

Die ,Farbe C nach Verdünnung‘ im Sinne dieser Anmerkung ist die nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1 500) bestimmte Farbe des Erzeugnisses nach Auffüllung eines Raumhundertteils des Erzeugnisses auf 100 RHT mit Xylol, Toluol oder einem anderen geeigneten Lösungsmittel. Die Farbe muss unmittelbar nach der Verdünnung bestimmt werden.

„Biokomponenten” im Sinne dieser Anmerkung sind tierische oder pflanzliche Fette, tierische oder pflanzliche Öle oder Fettsäuremonoalkylester (FAMAE).

Zu den Unterpositionen 27101951 bis 27101968 und 27102031 bis 27102039 gehören nur Öle von natürlicher Farbe.

Zu diesen Unterpositionen gehören nicht die Schweröle nach dem vorstehenden Buchstaben d), bei denen sich nicht ermitteln lässt:

der Hundertsatz (Null gilt als ein Hundertsatz) der Destillation bei 250 °C nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86);

oder die kinematische Viskosität bei 50 °C nach EN ISO 3104;

oder die Farbe C nach Verdünnung nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500).

Diese Erzeugnisse gehören zu den Unterpositionen 27101971 bis 27101999 oder 27102090.

g)
„die Biodiesel enthalten” bedeutet, dass die Waren der Unterposition 271020 einen Mindestgehalt an Biodiesel, d. h. an Fettsäuremonoalkylestern (FAMAE) von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, von 0,5 % vol haben (Bestimmung mit der Testmethode EN 14078).

3.
Im Sinne der Position 2712 gilt als „rohes Vaselin” (Unterposition 27121010) Vaselin mit einer natürlichen Farbe dunkler als 4,5 nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500).
4.
Im Sinne der Unterpositionen 27129031 bis 27129039 gelten als „roh” die Erzeugnisse:

a)
deren Ölgehalt mindestens 3,5 GHT beträgt und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 weniger als 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt oder
b)
deren natürliche Farbe nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500) dunkler als 3 ist und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 mindestens 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt.

5.
Als „begünstigte Verfahren” im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten:

a)
die Vakuumdestillation;
b)
die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung;
c)
das Kracken;
d)
das Reformieren;
e)
die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln;
f)
die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit;
g)
die Polymerisation;
h)
die Alkylierung;
ij)
die Isomerisation;
k)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101931 bis 27101999: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754);
l)
nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern;
m)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101931 bis 27101999: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 27101971 bis 27101999 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfahren;
n)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101951 bis 27101968: die atmosphärische Destillation, wenn bei der Destillation der Erzeugnisse nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 30 RHT übergehen. Gehen bei der Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste 30 RHT oder mehr über und fallen bei der atmosphärischen Destillation Erzeugnisse der Unterpositionen 27101211 bis 27101290 oder 27101911 bis 27101929 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren und nach dem Zollsatz der Unterpositionen 27101962 bis 27101968 zu verzollen. In die Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse werden die Erzeugnisse nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder in einem anderen Verfahren chemisch umgewandelt werden;
o)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101971 bis 27101999: die Bearbeitung durch elektrische Hochfrequenz-Entladung;
p)
nur für Erzeugnisse der Unterposition 27129031: die Entölung durch fraktionierte Kristallisation.

Ist vor diesen Verfahren aus technischen Gründen eine Vorbehandlung erforderlich, so gilt die Zollfreiheit nur für die Menge der Erzeugnisse, die den oben genannten Verfahren tatsächlich unterzogen werden; bei der Vorbehandlung auftretende Verluste bleiben unverzollt.

6.
Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 27071000, 27072000, 27073000, 27075000, 2710, 2711, 271210, 271220, 27129031 bis 27129099 und 271390 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung” zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2701 Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe Steinkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert 27011100 Anthrazit frei 270112 bitumenhaltige Steinkohle 27011210 Kokskohle frei 27011290 andere frei 27011900 andere Steinkohle frei 27012000 Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe frei 2702 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) 27021000 Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert frei 27022000 Braunkohle, agglomeriert frei 27030000 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert frei 270400 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle 27040010 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle frei 27040030 Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle frei 27040090 andere frei 27050000 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe frei 1000 m3 27060000 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere frei 2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen 27071000 Benzole 3(24) 27072000 Toluole 3(24) 27073000 Xylole 3(24) 27074000 Naphthalin frei 27075000 andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86) 3(24) andere 27079100 Kreosotöle 1,7 270799 andere rohe Öle 27079911 rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen 1,7 27079919 andere frei 27079920 schwefelhaltige Kopfprodukte; Anthracen frei 27079950 basische Erzeugnisse 1,7 27079980 Phenole 1,2 andere 27079991 zum Herstellen von Waren der Position 2803(12) frei 27079999 andere 1,7 2708 Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren 27081000 Pech frei 27082000 Pechkoks frei 270900 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh 27090010 Erdgaskondensate frei 27090090 anderes frei 2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle 271012 Leichtöle und Zubereitungen 27101211 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12) 4,7(18) 27101215 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101211(12) 4,7(18)(61) zu anderer Verwendung Spezialbenzine 27101221 Testbenzin (white spirit) 4,7 27101225 andere 4,7 andere Motorenbenzin 27101231 Flugbenzin 4,7 anderes, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger 27101241 mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 4,7 m3(62) 27101245 mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 4,7 m3(62) 27101249 mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr 4,7 m3(62) 27101250 mehr als 0,013 g/l 4,7 m3(62) 27101270 leichter Flugturbinenkraftstoff 4,7 27101290 andere Leichtöle 4,7 271019 andere mittelschwere Öle 27101911 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12) 4,7(18) 27101915 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101911(12) 4,7(18)(61) zu anderer Verwendung Leuchtöl (Kerosin) 27101921 Flugturbinenkraftstoff 4,7(18) 27101925 anderes 4,7 27101929 andere 4,7 Schweröle Gasöl 27101931 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12) 3,5(18) 27101935 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101931(12) 3,5(18)(61) zu anderer Verwendung 27101943 mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger 3,5(63) 27101946 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT 3,5(63) 27101947 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT 3,5(63) 27101948 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT 3,5(63) Heizöle 27101951 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12) 3,5(18) 27101955 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101951(12) 3,5(18)(61) zu anderer Verwendung 27101962 mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger 3,5 27101964 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 1 GHT 3,5 27101968 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT 3,5 Schmieröle; andere Öle 27101971 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12) 3,7(18) 27101975 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101971(12) 3,7(18)(61) zu anderer Verwendung 27101981 Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle 3,7 27101983 Hydrauliköle 3,7 27101985 Weißöle, Paraffinum liquidum 3,7 27101987 Getriebeöle 3,7 27101991 Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle 3,7 27101993 Elektroisolieröle 3,7 27101999 andere Schmieröle und andere Öle 3,7 271020 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle Gasöl 27102011 mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger 3,5(63) 27102015 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT 3,5(63) 27102017 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT 3,5(63) 27102019 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT 3,5(63) Heizöle 27102031 mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger 3,5 27102035 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 1 GHT 3,5 27102039 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT 3,5 27102090 andere Öle 3,7 Ölabfälle 27109100 polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend 3,5 27109900 andere 3,5(134) 2711 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe verflüssigt 27111100 Erdgas 0,7(18) TJ 271112 Propan Propan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr 27111211 zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff 8 27111219 zu anderer Verwendung(12) frei anderes 27111291 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12) 0,7(18) 27111293 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27111291(12) 0,7(18)(61) zu anderer Verwendung 27111294 mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 99 Hundertteilen 0,7 27111297 andere 0,7 271113 Butane 27111310 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12) 0,7(18) 27111330 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27111310(12) 0,7(18)(61) zu anderer Verwendung 27111391 mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 95 Hundertteilen 0,7 27111397 andere 0,7 27111400 Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien 0,7(18) 27111900 andere 0,7(18) in gasförmigem Zustand 27112100 Erdgas 0,7(18) TJ 27112900 andere 0,7(18) 2712 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ( „slack wax” ), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt 271210 Vaselin 27121010 roh 0,7(18) 27121090 andere 2,2 271220 Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT 27122010 synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1560 frei 27122090 andere 2,2 271290 andere Ozokerit, Montanwachs oder Torfwachs (natürliche Erzeugnisse) 27129011 roh 0,7 27129019 andere 2,2 andere roh 27129031 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12) 0,7(18) 27129033 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27129031(12) 0,7(18)(61) 27129039 zu anderer Verwendung 0,7 andere 27129091 Gemisch von 1-Alkenen mit einem Gehalt von 80 GHT oder mehr an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomen frei 27129099 andere 2,2 2713 Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien Petrolkoks 27131100 nicht calciniert frei 27131200 calciniert frei 27132000 Bitumen aus Erdöl frei 271390 andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien 27139010 zum Herstellen von Waren der Position 2803(12) 0,7(18) 27139090 andere 0,7 2714 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein 27141000 bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande frei 27149000 andere frei 27150000 Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen) frei 27160000 Elektrischer Strom frei 1000 kWh

ABSCHNITT VI

Anmerkungen

1.
A)
Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
B)
Vorbehaltlich des Buchstabens A gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen.
2.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3.
Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:

a)
ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b)
zusammen gestellt werden und
c)
entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

KAPITEL 28

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:

a)
isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse;
c)
andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
d)
die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
e)
die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.

2.
Zu Kapitel 28 gehören außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten und Sulfoxylaten (Position 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten anorganischer Basen (Position 2836), den Cyaniden, Cyanidoxiden und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Position 2837), den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten anorganischer Basen (Position 2842), den organischen Erzeugnissen der Positionen 2843 bis 2846 und 2852 und den Carbiden (Position 2849), nur folgende Kohlenstoffverbindungen:

a)
Kohlenoxide, Hydrogencyanid, Knallsäure, Isocyansäure, Thiocyansäure und andere einfache oder komplexe Cyanogensäuren (Position 2811);
b)
Kohlenstoffhalogenidoxide (Position 2812);
c)
Kohlenstoffdisulfid (Position 2813);
d)
Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate, Selenocyanate, Tellurocyanate, Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reineckate) und andere komplexe Cyanate anorganischer Basen (Position 2842);
e)
mit Harnstoff verfestigtes Wasserstoffperoxid (Position 2847), Kohlenstoffoxysulfid, Thiocarbonylhalogenide, Cyan, Cyanhalogenide und Cyanamid und seine Metallderivate (Position 2853), ausgenommen Calciumcyanamid, auch rein (Kapitel 31).

3.
Nicht zu diesem Kapitel gehören unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI:

a)
Natriumchlorid und Magnesiumoxid, auch rein, und andere Erzeugnisse des Abschnitts V;
b)
organisch-anorganische Verbindungen, ausgenommen die in Anmerkung 2 genannten Verbindungen;
c)
die in den Anmerkungen 2, 3, 4 oder 5 zu Kapitel 31 genannten Erzeugnisse;
d)
anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden, der Position 3206; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207;
e)
künstlicher Grafit (Position 3801); Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824; künstliche Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824;
f)
Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) oder Staub und Pulver solcher Steine (Positionen 7102 bis 7105) sowie Edelmetalle und deren Legierungen des Kapitels 71;
g)
Metalle, auch rein, Metall-Legierungen und Cermets, einschließlich gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide), des Abschnitts XV;
h)
optische Elemente, z. B. aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (Position 9001).

4.
Zu Position 2811 gehören chemisch einheitliche komplexe Säuren, die aus einer nicht metallischen Säure des Teilkapitels II und einer metallischen Säure des Teilkapitels IV bestehen.
5.
Zu den Positionen 2826 bis 2842 gehören nur Salze und Peroxosalze (Persalze) von Metallen und von Ammonium.

Zu Position 2842 gehören Doppel- oder Komplexsalze, soweit nichts anderes bestimmt ist.

6.
Zu Position 2844 gehören nur:

a)
Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61), Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer höheren Atomzahl als 84;
b)
natürliche oder künstliche radioaktive Isotope (einschließlich derjenigen der Edelmetalle oder der unedlen Metalle der Abschnitte XIV und XV), auch untereinander gemischt;
c)
anorganische oder organische Verbindungen dieser Elemente oder Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, auch untereinander gemischt;
d)
Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische oder organische Verbindungen enthalten und die eine spezifische Radioaktivität von mehr als 74 Bq/g (0,002 Mikrocurie je Gramm) aufweisen;
e)
verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren;
f)
radioaktive Rückstände, auch wenn sie nicht verwertbar sind.

Als „Isotope” im Sinne dieser Anmerkung und des Wortlauts der Positionen 2844 und 2845 gelten:

isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die in der Natur als Mono-Isotope vorliegen;

Mischungen von Isotopen ein und desselben Elements, die an einem oder mehreren dieser Isotope angereichert sind, also Elemente, bei denen das natürliche Isotopenverhältnis künstlich verändert worden ist.

7.
Zu Position 2853 gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide) mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 15 GHT.
8.
Zu diesem Kapitel gehören chemische Elemente, z. B. Silicium und Selen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, wenn sie in rohen gezogenen Formen oder in Form von Zylindern oder Stäben vorliegen. Zu Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen geschnitten gehören sie zu Position 3818.

Unterpositions-Anmerkung:

1.
Als „chemisch einheitlich” im Sinne der Unterposition 285210 gelten alle organischen oder anorganischen Quecksilberverbindungen, die die Bedingungen der Anmerkung 1 a) bis e) zu Kapitel 28 oder der Anmerkung 1 a) bis h) zu Kapitel 29 erfüllen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit I. CHEMISCHE ELEMENTE 2801 Fluor, Chlor, Brom und Iod 28011000 Chlor 5,5 28012000 Iod frei 280130 Fluor; Brom 28013010 Fluor 5 28013090 Brom 5,5 28020000 Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel 4,6 28030000 Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen) frei 2804 Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle 28041000 Wasserstoff 3,7 m3(64) Edelgase 28042100 Argon 5 m3(64) 280429 andere 28042910 Helium frei m3(64) 28042990 andere 5 m3(64) 28043000 Stickstoff 5,5 m3(64) 28044000 Sauerstoff 5 m3(64) 280450 Bor; Tellur 28045010 Bor 5,5 28045090 Tellur 2,1 Silicium 28046100 mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr frei 28046900 anderes 5,5 28047000 Phosphor 5,5 28048000 Arsen 2,1 28049000 Selen frei 2805 Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber Alkali- oder Erdalkalimetalle 28051100 Natrium 5 28051200 Calcium 5,5 280519 andere 28051910 Strontium und Barium 5,5 28051990 andere 4,1 280530 Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert 28053010 untereinander gemischt oder miteinander legiert(35) 5,5 andere mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr 28053020 Cer, Lanthan, Praseodym, Neodym und Samarium(35) 2,7 28053030 Europium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium, Lutetium und Yttrium(35) 2,7 28053040 Scandium 2,7 28053080 andere 2,7 280540 Quecksilber 28054010 in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg (Standard-Gewicht) und mit einem fob-Wert von 224 € oder weniger für 1 Flasche 3 28054090 anderes frei II. ANORGANISCHE SÄUREN UND ANORGANISCHE SAUERSTOFFVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE 2806 Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure 28061000 Chlorwasserstoff (Salzsäure) 5,5 28062000 Chloroschwefelsäure 5,5 28070000 Schwefelsäure; Oleum 3 28080000 Salpetersäure; Nitriersäuren 5,5 2809 Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich 28091000 Diphosphorpentaoxid 5,5 kg P2O5 28092000 Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren 5,5 kg P2O5 281000 Boroxide; Borsäuren 28100010 Dibortrioxid frei 28100090 andere 3,7 2811 Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle andere anorganische Säuren 28111100 Fluorwasserstoff (Flusssäure) 5,5 28111200 Hydrogencyanid (Cyanwasserstoffsäure) (Blausäure) 5,3 281119 andere 28111910 Hydrogenbromid (Bromwasserstoffsäure) frei 28111980 andere 5,3 andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle 28112100 Kohlenstoffdioxid 5,5 28112200 Siliciumdioxid 4,6 281129 andere 28112905 Schwefeldioxid 5,5 28112910 Schwefeltrioxid (Schwefelsäureanhydrid); Diarsentrioxid (Arsenigsäureanhydrid) 4,6 28112930 Stickstoffoxide 5 28112990 andere 5,3 III. HALOGEN- ODER SCHWEFELVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE 2812 Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle Chloride und Chloridoxide 28121100 Carbonyldichlorid (Phosgen) 5,5 28121200 Phosphoroxychlorid 5,5 28121300 Phosphortrichlorid 5,5 28121400 Phosphorpentachlorid 5,5 28121500 Schwefelmonochlorid 5,5 28121600 Schwefeldichlorid 5,5 28121700 Thionylchlorid 5,5 281219 andere 28121910 des Phosphors 5,5 28121990 andere 5,5 28129000 andere 5,5 2813 Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid 28131000 Kohlenstoffdisulfid 5,5 281390 andere 28139010 Phosphorsulfide, einschließlich handelsübliches Phosphortrisulfid 5,3 28139090 andere 3,7 IV. ANORGANISCHE BASEN SOWIE METALLOXIDE, -HYDROXIDE UND -PEROXIDE 2814 Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung 28141000 Ammoniak, wasserfrei 5,5 28142000 Ammoniak in wässriger Lösung 5,5 2815 Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums Natriumhydroxid (Ätznatron) 28151100 fest 5,5 28151200 in wässriger Lösung (Natronlauge) 5,5 kg NaOH 28152000 Kaliumhydroxid (Ätzkali) 5,5 kg KOH 28153000 Natrium- oder Kaliumperoxid 5,5 2816 Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums 28161000 Magnesiumhydroxid und -peroxid 4,1 28164000 Strontium- und Bariumoxid, -hydroxid und -peroxid 5,5 28170000 Zinkoxid; Zinkperoxid 5,5 2818 Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid 281810 künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 98,5 GHT oder mehr 28181011 von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen 5,2 28181019 von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen 5,2 mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von weniger als 98,5 GHT 28181091 von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen 5,2 28181099 von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen 5,2 28182000 anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund 4 28183000 Aluminiumhydroxid 5,5 2819 Chromoxide und -hydroxide 28191000 Chromtrioxid 5,5 281990 andere 28199010 Chromdioxid 3,7 28199090 andere 5,5 2820 Manganoxide 28201000 Mangandioxid 5,3 282090 andere 28209010 Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehr frei 28209090 andere 5,5 2821 Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O3 28211000 Eisenoxide und -hydroxide 4,6 28212000 Farberden 4,6 28220000 Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide 4,6 28230000 Titanoxide 5,5 2824 Bleioxide; Mennige und Orangemennige 28241000 Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot) 5,5 28249000 andere 5,5 2825 Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide 28251000 Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze 5,5 28252000 Lithiumoxid und -hydroxid 5,3 28253000 Vanadiumoxide und -hydroxide 5,5 28254000 Nickeloxide und -hydroxide frei 28255000 Kupferoxide und -hydroxide 3,2 28256000 Germaniumoxide und Zirconiumdioxid 5,5 28257000 Molybdänoxide und -hydroxide 5,3 28258000 Antimonoxide 5,5 282590 andere Calciumoxid, -hydroxid und -peroxid 28259011 Calciumhydroxid mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in der Trockensubstanz, in Form von Partikeln, die:

zu nicht mehr als 1 GHT Abmessungen von mehr als 75 Mikrometer aufweisen und

zu nicht mehr als 4 GHT Abmessungen von weniger als 1,3 Mikrometer aufweisen

frei
28259019 andere 4,6 28259020 Berylliumoxid und -hydroxid 5,3 28259040 Wolframoxide und -hydroxide 4,6 28259060 Cadmiumoxid frei 28259085 andere 5,5
V. METALLSALZE UND -PEROXOSALZE DER ANORGANISCHEN SÄUREN 2826 Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze Fluoride 28261200 des Aluminiums 5,3 282619 andere 28261910 des Ammoniums oder des Natriums 5,5 28261990 andere 5,3 28263000 Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer Kryolith) 5,5 282690 andere 28269010 Dikaliumhexafluorozirconat 5 28269080 andere 5,5 2827 Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide 28271000 Ammoniumchlorid 5,5 28272000 Calciumchlorid 4,6 andere Chloride 28273100 des Magnesiums 4,6 28273200 des Aluminiums 5,5 28273500 des Nickels 5,5 282739 andere 28273910 des Zinns 4,1 28273920 des Eisens 2,1 28273930 des Cobalts 5,5 28273985 andere 5,5 Chloridoxide und Chloridhydroxide 28274100 des Kupfers 3,2 282749 andere 28274910 des Bleis 3,2 28274990 andere 5,3 Bromide und Bromidoxide 28275100 Bromide des Natriums oder des Kaliums 5,5 28275900 andere 5,5 28276000 Iodide und Iodidoxide 5,5 2828 Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite 28281000 handelsübliches Calciumhypochlorit und andere Calciumhypochlorite 5,5 28289000 andere 5,5 2829 Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate Chlorate 28291100 des Natriums 5,5 28291900 andere 5,5 282990 andere 28299010 Perchlorate 4,8 28299040 Bromate des Kaliums oder des Natriums frei 28299080 andere 5,5 2830 Sulfide; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich 28301000 Natriumsulfide 5,5 283090 andere 28309011 Sulfide des Calciums, des Antimons oder des Eisens 4,6 28309085 andere 5,5 2831 Dithionite und Sulfoxylate 28311000 des Natriums 5,5 28319000 andere 5,5 2832 Sulfite; Thiosulfate 28321000 Natriumsulfite 5,5 28322000 andere Sulfite 5,5 28323000 Thiosulfate 5,5 2833 Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate) Natriumsulfate 28331100 Dinatriumsulfat 5,5 28331900 andere 5,5 andere Sulfate 28332100 des Magnesiums 5,5 28332200 des Aluminiums 5,5 28332400 des Nickels 5 28332500 des Kupfers 3,2 28332700 des Bariums 5,5 283329 andere 28332920 des Cadmiums, des Chroms, des Zinks 5,5 28332930 des Cobalts, des Titans 5,3 28332960 des Bleis 4,6 28332980 andere 5 28333000 Alaune 5,5 28334000 Peroxosulfate (Persulfate) 5,5 2834 Nitrite; Nitrate 28341000 Nitrite 5,5 Nitrate 28342100 des Kaliums 5,5 283429 andere 28342920 des Bariums, des Berylliums, des Cadmiums, des Cobalts, des Nickels, des Bleis 5,5 28342940 des Kupfers 4,6 28342980 andere 3 2835 Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich 28351000 Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate (Phosphite) 5,5 Phosphate 28352200 Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat 5,5 28352400 des Kaliums 5,5 28352500 Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) 5,5 28352600 andere Calciumphosphate 5,5 283529 andere 28352910 Triammoniumphosphat 5,3 28352930 Trinatriumphosphat 5,5 28352990 andere 5,5 Polyphosphate 28353100 Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat) 5,5 28353900 andere 5,5 2836 Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend 28362000 Dinatriumcarbonat 5,5 28363000 Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) 5,5 28364000 Kaliumcarbonate 5,5 28365000 Calciumcarbonat 5 28366000 Bariumcarbonat 5,5 andere 28369100 Lithiumcarbonate 5,5 28369200 Strontiumcarbonat 5,5 283699 andere Carbonate 28369911 des Magnesiums, des Kupfers 3,7 28369917 andere 5,5 28369990 Peroxocarbonate (Percarbonate) 5,5 2837 Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide Cyanide und Cyanidoxide 28371100 des Natriums 5,5 28371900 andere 5,5 28372000 komplexe Cyanide 5,5 2838 2839 Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle des Natriums 28391100 Natriummetasilicate 5 28391900 andere 5 28399000 andere 5 2840 Borate; Peroxoborate (Perborate) Dinatriumtetraborat (raffinierter Borax) 28401100 wasserfrei frei 284019 anderes 28401910 Dinatriumtetraboratpentahydrat frei 28401990 anderes 5,3 284020 andere Borate 28402010 Natriumborate, wasserfrei frei 28402090 andere 5,3 28403000 Peroxoborate (Perborate) 5,5 2841 Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide 28413000 Natriumdichromat 5,5 28415000 andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate 5,5 Manganite, Manganate und Permanganate 28416100 Kaliumpermanganat 5,5 28416900 andere 5,5 28417000 Molybdate 5,5 28418000 Wolframate 5,5 284190 andere 28419030 Zinkate und Vanadate 4,6 28419085 andere 5,5 2842 Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide 28421000 Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich 5,5 284290 andere 28429010 Einfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs 5,3 28429080 andere 5,5 VI. VERSCHIEDENES 2843 Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame 284310 Edelmetalle in kolloidem Zustand 28431010 Silber 5,3 28431090 andere 3,7 Silberverbindungen 28432100 Silbernitrat 5,5 28432900 andere 5,5 28433000 Goldverbindungen 3 g 284390 andere Verbindungen; Amalgame 28439010 Amalgame 5,3 28439090 andere 3 g 2844 Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope (einschließlich der spaltbaren und brütbaren chemischen Elemente oder Isotope) und ihre Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten 284410 natürliches Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die natürliches Uran oder Verbindungen von natürlichem Uran enthalten natürliches Uran 28441010 roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom) frei kg U 28441030 verarbeitet (Euratom) frei kg U 28441050 Ferrouran frei kg U 28441090 andere (Euratom) frei kg U 284420 an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran, Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran enthalten 28442025 Ferrouran frei gi F/S 28442035 andere (Euratom) frei gi F/S Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten Mischungen von Uran und Plutonium 28442051 Ferrouran frei gi F/S 28442059 andere (Euratom) frei gi F/S 28442099 andere frei gi F/S 284430 an U 235 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Thorium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran, Thorium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten an U 235 abgereichertes Uran; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten 28443011 Cermets 5,5 28443019 andere 2,9 Thorium; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten 28443051 Cermets 5,5 andere 28443055 roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom) frei verarbeitet 28443061 Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien (Euratom) frei 28443069 andere (Euratom) 1,5(18) Verbindungen des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt 28443091 des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt (Euratom), ausgenommen Salze des Thoriums frei 28443099 andere frei 284440 andere radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen als die der Unterposition 284410, 284420 oder 284430; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten; radioaktive Rückstände 28444010 an U 233 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 233 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten frei andere 28444020 künstlich radioaktive Isotope (Euratom) frei 28444030 Verbindungen künstlicher radioaktiver Isotope (Euratom) frei 28444080 andere frei 28445000 verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren (Euratom) frei gi F/S 2845 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich 28451000 schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom) 5,5 284590 andere 28459010 Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom) 5,5 28459090 andere 5,5 2846 Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle 28461000 Cerverbindungen 3,2 284690 andere 28469010 Lanthan-, Praseodym-, Neodym- oder Samariumverbindungen(35) 3,2 28469020 Europium-, Gadolinium-, Terbium-, Dysprosium-, Holmium-, Erbium-, Thulium-, Ytterbium-, Lutetium- oder Yttriumverbindungen(35) 3,2 28469030 Scandiumverbindungen 3,2 28469090 Verbindungen von Metallgemischen 3,2 28470000 Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt 5,5 kg H2O2 2848 2849 Carbide, auch chemisch nicht einheitlich 28491000 des Calciums 5,5 28492000 des Siliciums 5,5 284990 andere 28499010 des Bors 4,1 28499030 des Wolframs 5,5 28499050 des Aluminiums, des Chroms, des Molybdäns, des Vanadiums, des Tantals, des Titans 5,5 28499090 andere 5,3 285000 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind 28500020 Hydride, Nitride 4,6 28500060 Azide, Silicide 5,5 28500090 Boride 5,3 2851 2852 Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame 28521000 chemisch einheitlich 5,5 28529000 andere 5,5 2853 Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor; andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser oder Leitfähigkeitswasser und Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreite flüssige Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen 28531000 Cyanogenchlorid (Chlorcyan) 5,5 285390 andere 28539010 destilliertes Wasser oder Leitfähigkeitswasser und Wasser von gleicher Reinheit 2,7 28539030 flüssige Luft (einschließlich der von Edelgasen befreiten flüssigen Luft); Pressluft 4,1 28539090 andere 5,5

KAPITEL 29

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:

a)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27);
c)
Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich;
d)
wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse;
e)
andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
f)
die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
g)
die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel oder ein Riechstoff zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch;
h)
folgende standardisierte Erzeugnisse zum Herstellen von Azofarbstoffen: Diazoniumsalze, für diese Salze dienende Kupplungskomponenten und diazotierbare Amine und deren Salze.

2.
Zu Kapitel 29 gehören nicht:

a)
Waren der Position 1504 oder rohes Glycerin (Position 1520);
b)
Ethylalkohol (Position 2207 oder 2208);
c)
Methan und Propan (Position 2711);
d)
die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 aufgeführten Kohlenstoffverbindungen;
e)
immunologische Erzeugnisse (Position 3002);
f)
Harnstoff (Position 3102 oder 3105);
g)
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (Position 3203), synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art (Position 3204) sowie Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf (Position 3212);
h)
Enzyme (Position 3507);
ij)
Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse, in Täfelchen, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt, sowie flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Feueranzündern verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger (Position 3606);
k)
Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824;
l)
optische Elemente, z. B. aus Ethylendiamintartrat (Position 9001).

3.
Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
4.
In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate.

Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen” im Sinne der Position 2929.

Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen” auf diejenigen Funktionen (die charakteristischen organischen Gruppen, die Sauerstoff enthalten) beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.

5.
A)
Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt;
B)
aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen;
C)
vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind:

1)
anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen;
2)
Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt;
3)
Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten” aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen;

D)
Metallalkoholate sind wie die entsprechenden Alkohole einzureihen, ausgenommen solche von Ethanol (Position 2905);
E)
die Halogenide der Carbonsäuren sind derselben Position zuzuweisen wie die entsprechenden Säuren.
6.
Die Verbindungen der Positionen 2930 und 2931 sind organische Verbindungen, deren Moleküle außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene andere Nichtmetallatome oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen oder Blei) enthalten.

Zu den Positionen 2930 (organische Thioverbindungen) und 2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen) gehören nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate (einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff, in unmittelbarer Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich Mischderivate) verleihen.

7.
Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.

8.
Für die Anwendung der Position 2937:

a)
als „Hormone” gelten auch die Hormon-Releasingfaktoren und Hormon-Stimulationsfaktoren, die Hormoninhibitoren und die Hormonantagonisten (Antihormone);
b)
der Ausdruck „hauptsächlich als Hormone verwendet” gilt nicht nur für die Hormonderivate und strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich wegen ihrer hormonellen Wirkung eingesetzt werden, sondern auch für solche Derivate und solche strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich als Zwischenerzeugnisse bei der Synthese von Erzeugnissen dieser Position verwendet werden.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere” besteht.
2.
Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit I. KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2901 Acyclische Kohlenwasserstoffe 29011000 gesättigt frei ungesättigt 29012100 Ethylen frei 29012200 Propen (Propylen) frei 29012300 Buten (Butylen) und seine Isomere frei 29012400 Buta-1,3-dien und Isopren frei 29012900 andere frei 2902 Cyclische Kohlenwasserstoffe alicyclische 29021100 Cyclohexan frei 29021900 andere frei 29022000 Benzol frei 29023000 Toluol frei Xylole 29024100 o-Xylol frei 29024200 m-Xylol frei 29024300 p-Xylol frei 29024400 Xylol-Isomerengemische frei 29025000 Styrol frei 29026000 Ethylbenzol frei 29027000 Cumol frei 29029000 andere frei 2903 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe gesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe 29031100 Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan (Ethylchlorid) 5,5 29031200 Dichlormethan (Methylenchlorid) 5,5 29031300 Chloroform (Trichlormethan) 5,5 29031400 Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlorkohlenstoff) 5,5 29031500 Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan) 5,5 29031900 andere 5,5 ungesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe 29032100 Vinylchlorid (Chlorethylen) 5,5 29032200 Trichlorethylen 5,5 29032300 Tetrachlorethylen (Perchlorethylen) 5,5 29032900 andere 5,5 Fluor-, Brom- oder Iodderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe 29033100 Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan) 5,5 290339 andere Bromide 29033911 Brommethan (Methylbromid) 5,5 29033915 Dibrommethan frei 29033919 andere 5,5 gesättigte Fluoride 29033921 Difluormethan 5,5 29033923 Trifluormethan 5,5 29033924 Pentafluorethan und 1,1,1-Trifluorethan 5,5 29033925 1,1-Difluorethan 5,5 29033926 1,1,1,2-Tetrafluorethan 5,5 29033927 Pentafluorpropane, Hexafluorpropane und Heptafluorpropane 5,5 29033928 perfluorierte gesättigte Fluoride 5,5 29033929 andere gesättigte Fluoride 5,5 ungesättigte Fluoride 29033931 2,3,3,3-Tetrafluorpropen 5,5 29033935 1,3,3,3-Tetrafluorpropen 5,5 29033939 andere ungesättigte Fluoride 5,5 29033980 Iodide 5,5 Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe mit zwei oder mehr verschiedenen Halogenen 29037100 Chlordifluormethan 5,5 29037200 Dichlortrifluorethane 5,5 29037300 Dichlorfluorethane 5,5 29037400 Chlordifluorethane 5,5 29037500 Dichlorpentafluorpropane 5,5 290376 Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan und Dibromtetrafluorethane 29037610 Bromchlordifluormethan 5,5 29037620 Bromtrifluormethan 5,5 29037690 Dibromtetrafluorethane 5,5 290377 andere nur mit Fluor und Chlor perhalogenierte Derivate 29037760 Trichlorfluormethan, Dichlordifluormethan, Trichlortrifluorethane, Dichlortetrafluorethane und Chlorpentafluorethan 5,5 29037790 andere 5,5 29037800 andere perhalogenierte Derivate 5,5 290379 andere 29037930 nur mit Brom und Chlor, Fluor und Chlor oder Fluor und Brom halogenierte Derivate 5,5 29037980 andere 5,5 Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe 29038100 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) 5,5 29038200 Aldrin (ISO), Chlordan (ISO) und Heptachlor (ISO) 5,5 29038300 Mirex (ISO) 5,5 290389 andere 29038910 1,2-Dibrom-4-(1,2-dibromethyl)cyclohexan; Tetrabromcyclooctane frei 29038980 andere 5,5 Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe 29039100 Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol 5,5 29039200 Hexachlorbenzol (ISO) und DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan) 5,5 29039300 Pentachlorbenzol (ISO) 5,5 29039400 Hexabrombiphenyle 5,5 290399 andere 29039910 2,3,4,5,6-Pentabromethylbenzol frei 29039980 andere 5,5 2904 Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert 29041000 nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester 5,5 29042000 nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate 5,5 Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid 29043100 Perfluoroctansulfonsäure 5,5 29043200 Ammoniumperfluoroctansulfonat 5,5 29043300 Lithiumperfluoroctansulfonat 5,5 29043400 Kaliumperfluoroctansulfonat 5,5 29043500 andere Salze der Perfluoroctansulfonsäure 5,5 29043600 Perfluoroctansulfonylfluorid 5,5 andere 29049100 Trichlornitromethan (Chlorpikrin) 5,5 29049900 andere 5,5 II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate einwertige gesättigte Alkohole 29051100 Methanol (Methylalkohol) 5,5 29051200 Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol (Isopropylalkohol) 5,5 29051300 Butan-1-ol (n-Butylalkohol) 5,5 290514 andere Butanole 29051410 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol) 4,6 29051490 andere 5,5 290516 Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere 29051620 Octan-2-ol frei 29051685 andere 5,5 29051700 Dodecan-1-ol (Laurylalkohol), Hexadecan-1-ol (Cetylalkohol) und Octadecan-1-ol (Stearylalkohol) 5,5 29051900 andere 5,5 einwertige ungesättigte Alkohole 29052200 acyclische Terpenalkohole 5,5 290529 andere 29052910 Allylalkohol 5,5 29052990 andere 5,5 zweiwertige Alkohole 29053100 Ethylenglykol (Ethandiol) 5,5 29053200 Propylenglykol (Propan-1,2-diol) 5,5 290539 andere 29053920 Butan-1,3-diol frei Butan-1,4-diol 29053926 Butan-1,4-diol oder Tetramethylenglycol (1,4-Butandiol) mit einem Gehalt an biobasiertem(148) Kohlenstoff von 100 GHT 5,5 29053928 andere 5,5 29053930 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol frei 29053995 andere 5,5 andere mehrwertige Alkohole 29054100 2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan) 5,5 29054200 Pentaerythritol 5,5 29054300 Mannitol 9,6 + 125,8 €/100 kg/net 290544 D-Glucitol (Sorbit) in wässriger Lösung 29054411 mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger 7,7 + 16,1 €/100 kg/net 29054419 anderer 9,6 + 37,8 €/100 kg/net(67) anderer 29054491 mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger 7,7 + 23 €/100 kg/net 29054499 anderer 9,6 + 53,7 €/100 kg/net(67) 29054500 Glycerin 3,8 29054900 andere 5,5 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der acyclischen Alkohole 29055100 Ethchlorvynol (INN) frei 290559 andere 29055991 2,2-Bis(brommethyl)propandiol frei 29055998 andere 5,5 2906 Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate alicyclische 29061100 Menthol 5,5 29061200 Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole 5,5 290613 Sterine und Inosite 29061310 Sterine 5,5 29061390 Inosite frei 29061900 andere 5,5 aromatische 29062100 Benzylalkohol 5,5 29062900 andere 5,5 III. PHENOLE, PHENOLALKOHOLE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2907 Phenole; Phenolalkohole einwertige Phenole 29071100 Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze 3 29071200 Kresole und ihre Salze 2,1 29071300 Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse 5,5 290715 Naphthole und ihre Salze 29071510 1-Naphthol frei 29071590 andere 5,5 290719 andere 29071910 Xylenole und ihre Salze 2,1 29071990 andere 5,5 mehrwertige Phenole; Phenolalkohole 29072100 Resorcin und seine Salze 5,5 29072200 Hydrochinon und seine Salze 5,5 29072300 4,4′-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A, Diphenylolpropan) und seine Salze 5,5 29072900 andere 5,5 2908 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole nur Halogengruppen enthaltende Derivate und ihre Salze 29081100 Pentachlorphenol (ISO) 5,5 29081900 andere 5,5 andere 29089100 Dinoseb (ISO) und seine Salze 5,5 29089200 4,6-Dinitro-o-kresol (DNOC (ISO)) und seine Salze 5,5 29089900 andere 5,5 IV. ETHER, ALKOHOLPEROXIDE, ETHERPEROXIDE, KETONPEROXIDE, EPOXIDE MIT DREIGLIEDRIGEM RING, ACETALE UND HALBACETALE; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2909 Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate acyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29091100 Diethylether 5,5 290919 andere 29091910 tert-Butyl-ethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE) 5,5 29091990 andere 5,5 29092000 alicyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5,5 290930 aromatische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29093010 Diphenylether frei nur mit Brom halogenierte Derivate 29093031 Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol frei 29093035 1,2-Bis(2,4,6-tribromphenoxy)ethan, zum Herstellen von Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)(12) frei 29093038 andere 5,5 29093090 andere 5,5 Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29094100 2,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol) 5,5 29094300 Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols 5,5 29094400 andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols 5,5 290949 andere 29094911 2-(2-Chlorethoxy)ethanol frei 29094980 andere 5,5 29095000 Etherphenole, Etheralkoholphenole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5,5 29096000 Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5,5 2910 Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29101000 Oxiran (Ethylenoxid) 5,5 29102000 Methyloxiran (Propylenoxid) 5,5 29103000 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) 5,5 29104000 Dieldrin (ISO, INN) 5,5 29105000 Endrin (ISO) 5,5 29109000 andere 5,5 29110000 Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5 V. VERBINDUNGEN MIT ALDEHYDFUNKTION 2912 Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd acyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29121100 Methanal (Formaldehyd) 5,5 29121200 Ethanal (Acetaldehyd) 5,5 29121900 andere 5,5 cyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29122100 Benzaldehyd 5,5 29122900 andere 5,5 Aldehydalkohole, Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen Sauerstoff-Funktionen 29124100 Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd) 5,5 29124200 Ethylvanillin (3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd) 5,5 29124900 andere 5,5 29125000 cyclische Polymere der Aldehyde 5,5 29126000 Paraformaldehyd 5,5 29130000 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912 5,5 VI. VERBINDUNGEN MIT KETON- ODER CHINONFUNKTION 2914 Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate acyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29141100 Aceton 5,5 29141200 Butanon (Methylethylketon) 5,5 29141300 4-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon) 5,5 291419 andere 29141910 5-Methylhexan-2-on frei 29141990 andere 5,5 alicyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29142200 Cyclohexanon, Methylcyclohexanone 5,5 29142300 Jonone und Methyljonone 5,5 29142900 andere 5,5 aromatische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29143100 Phenylaceton (Phenylpropan-2-on) 5,5 29143900 andere 5,5 291440 Ketonalkohole und Ketonaldehyde 29144010 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on (Diacetonalkohol) 5,5 29144090 andere 3 29145000 Ketonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoff-Funktionen 5,5 Chinone 29146100 Anthrachinon 5,5 29146200 Coenzym Q 10 (Ubidecarenon (INN)) 5,5 291469 andere 29146910 1,4-Naphthochinon frei 29146980 andere 5,5 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29147100 Chlordecon (ISO) 5,5 29147900 andere 5,5 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2915 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Ameisensäure, ihre Salze und Ester 29151100 Ameisensäure 5,5 29151200 Salze der Ameisensäure 5,5 29151300 Ester der Ameisensäure 5,5 Essigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid 29152100 Essigsäure 5,5 29152400 Essigsäureanhydrid 5,5 29152900 andere 5,5 Ester der Essigsäure 29153100 Ethylacetat 5,5 29153200 Vinylacetat 5,5 29153300 n-Butylacetat 5,5 29153600 Dinosebacetat 5,5 29153900 andere 5,5 29154000 Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, ihre Salze und Ester 5,5 29155000 Propionsäure, ihre Salze und Ester 4,2 291560 Butansäuren, Pentansäuren, ihre Salze und Ester Butansäuren, ihre Salze und Ester 29156011 1-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyrat frei 29156019 andere 5,5 29156090 Pentansäuren, ihre Salze und Ester 5,5 291570 Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester 29157040 Palmitinsäure, ihre Salze und Ester 5,5 29157050 Stearinsäure, ihre Salze und Ester 5,5 291590 andere 29159030 Laurinsäure und ihre Salze und Ester 5,5 29159070 andere 5,5 2916 Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29161100 Acrylsäure und ihre Salze 6,5 29161200 Ester der Acrylsäure 6,5 29161300 Methacrylsäure und ihre Salze 6,5 29161400 Ester der Methacrylsäure 6,5 29161500 Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester 6,5 29161600 Binapacryl (ISO) 6,5 291619 andere 29161910 Undecensäuren, ihre Salze und Ester 5,9 29161940 Crotonsäure frei 29161995 andere 6,5 29162000 alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 6,5 aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29163100 Benzoesäure, ihre Salze und Ester 6,5 29163200 Benzoylperoxid und Benzoylchlorid 6,5 29163400 Phenylessigsäure und ihre Salze frei 291639 andere 29163910 Ester der Phenylessigsäure frei 29163990 andere 6,5 2917 Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29171100 Oxalsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29171200 Adipinsäure, ihre Salze und Ester 6,5 291713 Azelainsäure, Sebacinsäure, ihre Salze und Ester 29171310 Sebacinsäure frei 29171390 andere 6 29171400 Maleinsäureanhydrid 6,5 291719 andere 29171910 Malonsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29171920 Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure (Bernsteinsäure) mit einem Gehalt an biobasiertem(148) Kohlenstoff von 100 GHT 6,3 29171980 andere 6,3 29172000 alicyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 6 aromatische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29173200 Dioctylorthophthalate 6,5 29173300 Dinonyl- oder Didecylorthophthalate 6,5 29173400 andere Ester der Orthophthalsäure 6,5 29173500 Phthalsäureanhydrid 6,5 29173600 Terephthalsäure und ihre Salze 6,5 29173700 Dimethylterephthalat 6,5 291739 andere 29173920 Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat frei 29173995 andere 6,5 2918 Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29181100 Milchsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29181200 Weinsäure 6,5 29181300 Salze und Ester der Weinsäure 6,5 29181400 Citronensäure 6,5 29181500 Salze und Ester der Citronensäure 6,5 29181600 Gluconsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29181700 2,2 Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure) 6,5 29181800 Chlorbenzilat (ISO) 6,5 291819 andere 29181930 Cholsäure und 3α,12α-Dihydroxy-5β-cholan-24-säure (Desoxycholsäure), ihre Salze und Ester 6,3 29181940 2,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäure frei 29181998 andere 6,5 Carbonsäuren mit Phenolfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29182100 Salicylsäure und ihre Salze 6,5 29182200 o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29182300 andere Ester der Salicylsäure und ihre Salze 6,5 29182900 andere 6,5 29183000 Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 6,5 andere 29189100 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze und Ester 6,5 291899 andere 29189940 2,6-Dimethoxybenzoesäure; Dicamba (ISO); Natriumphenoxyacetat frei 29189990 andere 6,5 VIII. ESTER DER ANORGANISCHEN SÄUREN DER NICHTMETALLE, IHRE SALZE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2919 Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29191000 Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat 6,5 29199000 andere 6,5 2920 Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29201100 Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion) 6,5 29201900 andere 6,5 Phosphitester und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro-oder Nitrosoderivate 29202100 Dimethylphosphit 6,5 29202200 Diethylphosphit 6,5 29202300 Trimethylphosphit 6,5 29202400 Triethylphosphit 6,5 29202900 andere 6,5 29203000 Endosulfan (ISO) 6,5 292090 andere 29209010 Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 6,5 29209070 andere 6,5 IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN 2921 Verbindungen mit Aminofunktion acyclische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29211100 Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze 6,5 kg met.am. 29211200 2-(N,N-Dimethylamino)ethylchloridhydrochlorid 6,5 29211300 2-(N,N-Diethylamino)ethylchloridhydrochlorid 6,5 29211400 2-(N,N-Diisopropylamino)ethylchloridhydrochlorid 6,5 292119 andere 29211940 1,1,3,3-Tetramethylbutylamin frei 29211950 Diethylamin und seine Salze 5,7 29211999 andere 6,5 acyclische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29212100 Ethylendiamin und seine Salze 6 29212200 Hexamethylendiamin und seine Salze 6,5 29212900 andere 6 292130 alicyclische Mono- oder Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29213010 Cyclohexylamin, Cyclohexyldimethylamin und ihre Salze 6,3 29213091 Cyclohex-1,3-ylendiamin (1,3-Diaminocyclohexan) frei 29213099 andere 6,5 aromatische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29214100 Anilin und seine Salze 6,5 29214200 Anilinderivate und ihre Salze 6,5 29214300 Toluidine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29214400 Diphenylamin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29214500 1-Naphthylamin, 2-Naphthylamin, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29214600 Amfetamin (INN), Benzfetamin (INN), Dexamfetamin (INN), Etilamfetamin (INN), Fencamfamin (INN), Lefetamin (INN), Levamfetamin (INN), Mefenorex (INN) und Phentermin (INN); Salze dieser Erzeugnisse frei 29214900 andere 6,5 aromatische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 292151 o-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse o-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate; Salze dieser Erzeugnisse 29215111 m-Phenylendiamin mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und einem Gehalt an:

Wasser von 1 GHT oder weniger,

o-Phenylendiamin von 200 mg/kg oder weniger und

p-Phenylendiamin von 450 mg/kg oder weniger

frei
29215119 andere 6,5 29215190 andere 6,5 292159 andere 29215950 m-Phenylenbis(methylamin); 2,2′-Dichlor-4,4′-methylendianilin; 4,4′-Bi-o-toluidin; 1,8-Naphthylendiamin frei 29215990 andere 6,5 2922 Amine mit Sauerstoff-Funktionen Aminoalkohole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse 29221100 Monoethanolamin und seine Salze 6,5 29221200 Diethanolamin und seine Salze 6,5 29221400 Dextropropoxyphen (INN) und seine Salze frei 29221500 Triethanolamin 6,5 29221600 Diethanolammoniumperfluoroctansulfonat 6,5 29221700 Methyldiethanolamin und Ethyldiethanolamin 6,5 29221800 2-(N,N-Diisopropylamino)ethanol 6,5 29221900 andere 6,5 Aminonaphthole und andere Aminophenole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse 29222100 Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und ihre Salze 6,5 29222900 andere 6,5 Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion; Salze dieser Erzeugnisse 29223100 Amfepramon (INN), Methadon (INN) und Normethadon (INN); Salze dieser Erzeugnisse frei 29223900 andere 6,5 Aminosäuren, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ester; Salze dieser Erzeugnisse 29224100 Lysin und seine Ester; Salze dieser Erzeugnisse 6,3 29224200 Glutaminsäure und ihre Salze 6,5 29224300 Anthranilsäure und ihre Salze 6,5 29224400 Tilidin (INN) und seine Salze frei 292249 andere 29224920 ß-Alanin frei 29224985 andere 6,5 29225000 Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen 6,5 2923 Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich 29231000 Cholin und seine Salze 6,5 29232000 Lecithine und andere Phosphoaminolipoide 5,7 29233000 Tetraethylammoniumperfluoroctansulfonat 6,5 29234000 Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat 6,5 29239000 andere 6,5 2924 Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion acyclische Amide (einschließlich acyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29241100 Meprobamat (INN) frei 29241200 Fluoracetamid (ISO), Monocrotophos (ISO) und Phosphamidon (ISO) 6,5 29241900 andere 6,5 cyclische Amide (einschließlich cyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29242100 Ureine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29242300 2-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze 6,5 29242400 Ethinamat (INN) frei 29242500 Alachlor (ISO) 6,5 292429 andere 29242910 Lidocain (INN) frei 29242970 andere 6,5 2925 Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion Imide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29251100 Saccharin und seine Salze 6,5 29251200 Glutethimid (INN) frei 292519 andere 29251920 3,3′,4,4′,5,5′,6,6′-Octabrom-N,N′-ethylendiphthalimid; N,N′-Ethylenbis(4,5-dibromhexahydro-3,6-methanophthalimid) frei 29251995 andere 6,5 Imine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29252100 Chlordimeform (ISO) 6,5 29252900 andere 6,5 2926 Verbindungen mit Nitrilfunktion 29261000 Acrylnitril 6,5 29262000 1-Cyanoguanidin (Dicyandiamid) 6,5 29263000 Fenproporex (INN) und seine Salze; Methadon (INN)-Zwischenerzeugnis (4-Cyano-2-dimethylamino-4,4-diphenylbutan) 6,5 29264000 alpha-Phenylacetoacetonitril 6,5 292690 andere 29269020 Isophthalonitril 6 29269070 andere 6,5 29270000 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen 6,5 292800 Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins 29280010 N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylamin frei 29280090 andere 6,5 2929 Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen 29291000 Isocyanate 6,5 29299000 andere 6,5
X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE 2930 Organische Thioverbindungen 29302000 Thiocarbamate und Dithiocarbamate 6,5 29303000 Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide 6,5 293040 Methionin 29304010 Methionin (INN) frei 29304090 anderes 6,5 29306000 2-(N,N-Diethylamino)ethanthiol 6,5 29307000 Bis(2-hydroxyethyl)sulfid (Thiodiglycol) (INN)) 6,5 29308000 Aldicarb (ISO), Captafol (ISO) and Methamidophos (ISO) 6,5 293090 andere 29309013 Cystein und Cystin 6,5 29309016 Derivate des Cysteins oder des Cystins 6,5 29309030 DL-2-Hydroxy-4-(methylthio)buttersäure frei 29309040 2,2′-Thiodiethylbis[3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat] frei 29309050 Isomerengemisch aus 4-Methyl-2,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin und 2-Methyl-4,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin frei 29309098 andere 6,5 2931 Andere organisch-anorganische Verbindungen 29311000 Tetramethylblei und Tetraethylblei 6,5 29312000 Tributylzinnverbindungen 6,5 andere organische Phosphorderivate 29313100 Dimethylmethylphosphonat 6,5 29313200 Dimethylpropylphosphonat 6,5 29313300 Diethylethylphosphonat 6,5 29313400 Natrium 3-(trihydroxysilyl)propylmethylphosphonat 6,5 29313500 2,4,6-Tripropyl-1,3,5,2,4,6-trioxatriphosphinan 2,4,6-trioxid 6,5 29313600 (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2- dioxaphosphinan-5-yl)methyl methylmethylphosphonat 6,5 29313700 Bis[(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl] methylphosphonat 6,5 29313800 Salze der Methylphosphonsäure und (Aminoiminomethyl)harnstoff (1: 1) 6,5 293139 andere 29313920 Methylphosphonoyldifluorid (Methylphosphonsäuredifluorid) 6,5 29313930 Methylphosphonoyldichlorid (Methylphosphonsäuredichlorid) 6,5 29313950 Etidronsäure (INN) (1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure) und ihre Salze 6,5 29313960 Nitrilotrimethandiyl)tris(phosphonsäure), {Ethan-1,2-diylbis[nitrilobis(methylen)]}tetrakis(phosphonsäure), [(Bis{2-[bis(phosphonomethyl)amino]ethyl}amino)methyl]phosphonsäure, {Hexan-1,6-diylbis[nitrilobis(methylen)]}tetrakis(phosphonsäure), {[(2-Hydroxyethyl)imino]bis(methylen)}bis(phosphonsäure) und [(Bis{6-[bis(phosphonomethyl)amino]hexyl}amino)methyl]phosphonsäure; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29313990 andere 6,5 29319000 andere 6,5 2932 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e) Verbindungen, die einen nicht kondensierten Furanring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 29321100 Tetrahydrofuran 6,5 29321200 2-Furaldehyd (Furfural) 6,5 29321300 Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol 6,5 29321400 Sucralose 6,5 29321900 andere 6,5 293220 Lactone 29322010 Phenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H,3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3′-Chlor-6′-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; 6′-(N-Ethyl-p-toluidin)-2′-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylat frei 29322020 gamma-Butyrolacton 6,5 29322090 andere 6,5 andere 29329100 Isosafrol 6,5 29329200 1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on 6,5 29329300 Piperonal 6,5 29329400 Safrol 6,5 29329500 Tetrahydrocannabinole (alle Isomere) 6,5 29329900 andere 6,5 2933 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyrazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 293311 Phenazon (Antipyrin) und seine Derivate 29331110 Propyphenazon (INN) frei 29331190 andere 6,5 293319 andere 29331910 Phenylbutazon (INN) frei 29331990 andere 6,5 Verbindungen, die einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 29332100 Hydantoin und seine Derivate 6,5 293329 andere 29332910 Naphazolin-Hydrochlorid (INNM) und Naphazolin-Nitrat (INNM); Phentolamin (INN); Tolazolin-Hydrochlorid (INNM) frei 29332990 andere 6,5 Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyridinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 29333100 Pyridin und seine Salze 5,3 29333200 Piperidin und seine Salze 6,5 29333300 Alfentanil (INN), Anileridin (INN), Bezitramid (INN), Bromazepam (INN), Difenoxin (INN), Diphenoxylat (INN), Dipipanon (INN), Fentanyl (INN), Ketobemidon (INN), Methylphenidat (INN), Pentazocin (INN), Pethidin (INN), Pethidin (INN)-Zwischenerzeugnis A, Phencyclidin (INN) (PCP), Phenoperidin (INN), Pipradrol (INN), Piritramid (INN), Propiram (INN) und Trimeperidin (INN); Salze dieser Erzeugnisse 6,5 293339 andere 29333910 Iproniazid (INN); Cetobemidon-Hydrochlorid (INNM); Pyridostigminbromid (INN) frei 29333920 2,3,5,6-Tetrachlorpyridin frei 29333925 3,6-Dichlorpyridin-2-carbonsäure frei 29333935 2-Hydroxyethylammonium-3,6-dichlorpyridin-2-carboxylat frei 29333940 2-Butoxyethyl-(3,5,6-trichlor-2-pyridyloxy)acetat frei 29333945 3,5-Dichlor-2,4,6-trifluorpyridin frei 29333950 Methylester von Fluroxypyr (ISO) 4 29333955 4-Methylpyridin frei 29333999 andere 6,5 Verbindungen, die ein Chinolinringsystem oder Isochinolinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert 29334100 Levorphanol (INN) und seine Salze frei 293349 andere 29334910 Halogenderivate des Chinolins; Chinolincarbonsäurederivate 5,5 29334930 Dextromethorphan (INN) und seine Salze frei 29334990 andere 6,5 Verbindungen, die einen Pyrimidinring (auch hydriert) oder Piperazinring in der Struktur enthalten 29335200 Malonylharnstoff (Barbitursäure) und seine Salze 6,5 293353 Allobarbital (INN), Amobarbital (INN), Barbital (INN), Butalbital (INN), Butobarbital, Cyclobarbital (INN), Methylphenobarbital (INN), Pentobarbital (INN), Phenobarbital (INN), Secbutabarbital (INN), Secobarbital (INN) und Vinylbital (INN); Salze dieser Erzeugnisse 29335310 Phenobarbital (INN), Barbital (INN), und ihre Salze frei 29335390 andere 6,5 29335400 andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29335500 Loprazolam (INN), Mecloqualon (INN), Methaqualon (INN) und Zipeprol (INN); Salze dieser Erzeugnisse frei 293359 andere 29335910 Diazinon (ISO) frei 29335920 1,4-Diazabicyclo[2.2.2]octan (Triethylenediamin) frei 29335995 andere 6,5 Verbindungen, die einen nicht kondensierten Triazinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 29336100 Melamin 6,5 293369 andere 29336910 Atrazin (ISO); Propazin (ISO); Simazin (ISO); Hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazin (Hexogen, Trimethylentrinitramin) 5,5 29336940 Methenamin (INN) (Hexamethylentetramin); 2,6-Di-tert-butyl-4-[4,6-bis(octylthio)-1,3,5-triazin-2-ylamino]phenol frei 29336980 andere 6,5 Lactame 29337100 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) 6,5 29337200 Clobazam (INN) und Methyprylon (INN) frei 29337900 andere Lactame 6,5 andere 293391 Alprazolam (INN), Camazepam (INN), Chlordiazepoxid (INN), Clonazepam (INN), Clorazepat, Delorazepam (INN), Diazepam (INN), Estazolam (INN), Ethylloflazepat (INN), Fludiazepam (INN), Flunitrazepam (INN), Flurazepam (INN), Halazepam (INN), Lorazepam (INN), Lormetazepam (INN), Mazindol (INN), Medazepam (INN), Midazolam (INN), Nimetazepam (INN), Nitrazepam (INN), Nordazepam (INN), Oxazepam (INN), Pinazepam (INN), Prazepam (INN), Pyrovaleron (INN), Temazepam (INN), Tetrazepam (INN) und Triazolam (INN); Salze dieser Erzeugnisse 29339110 Chlordiazepoxid (INN) frei 29339190 andere 6,5 29339200 Azinphosmethyl (ISO) 6,5 293399 andere 29339920 Indol, 3-Methylindol (Skatol), 6-Allyl-6,7-dihydro-5H-dibenz[c,e]azepin (Azapetin), Phenindamin (INN) und ihre Salze; Imipramin-Hydrochlorid (INNM) 5,5 29339950 2,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenol frei 29339980 andere 6,5 2934 Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen 29341000 Verbindungen, die einen nicht kondensierten Thiazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 6,5 293420 Verbindungen, die ein Benzothiazolringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert 29342020 Di(benzothiazol-2-yl)disulfid; Benzothiazol-2-thiol (Mercaptobenzthiazol) und seine Salze 6,5 29342080 andere 6,5 293430 Verbindungen, die ein Phenothiazinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert 29343010 Thiethylperazin (INN); Thioridazin (INN) und seine Salze frei 29343090 andere 6,5 andere 29349100 Aminorex (INN), Brotizolam (INN), Clotiazepam (INN), Cloxazolam (INN), Dextromoramid (INN), Haloxazolam (INN), Ketazolam (INN), Mesocarb (INN), Oxazolam (INN), Pemolin (INN), Phendimetrazin (INN), Phenmetrazin (INN) und Sufentanil (INN); Salze dieser Erzeugnisse frei 293499 andere 29349960 Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid frei 29349990 andere 6,5 2935 Sulfonamide 29351000 N-Methylperfluoroctansulfonamid 6,5 29352000 N-Ethylperfluoroctansulfonamid 6,5 29353000 N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid 6,5 29354000 N-(2-Hydroxyethyl)-N-methylperfluoroctansulfonamid 6,5 29355000 andere Perfluoroctansulfonamide 6,5 293590 andere 29359030 3-{1-[7-(Hexadecylsulfonylamino)-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid; Metosulam (ISO) frei 29359090 andere 6,5 XI. PROVITAMINE, VITAMINE UND HORMONE 2936 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art Vitamine und ihre Derivate, ungemischt 29362100 Vitamine A und ihre Derivate frei 29362200 Vitamin B1 und seine Derivate frei 29362300 Vitamin B2 und seine Derivate frei 29362400 D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder Vitamin B5) und ihre Derivate frei 29362500 Vitamin B6 und seine Derivate frei 29362600 Vitamin B12 und seine Derivate frei 29362700 Vitamin C und seine Derivate frei 29362800 Vitamin E und seine Derivate frei 29362900 andere Vitamine und ihre Derivate frei 29369000 andere, einschließlich natürliche Konzentrate frei 2937 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Hormone, Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene; deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen, einschließlich Polypeptide mit modifizierter Kette, hauptsächlich als Hormone verwendet Polypeptidhormone, Proteinhormone und Glycoproteinhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen 29371100 Somatotropin (Wachstumshormon), seine Derivate und seine strukturverwandten Verbindungen frei g 29371200 Insulin und seine Salze frei g 29371900 andere frei g Steroidhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen 29372100 Cortison, Hydrocortison, Prednison (Dehydrocortison) und Prednisolon (Dehydrohydrocortison) frei g 29372200 Halogenderivate und halogenierte Derivate der Corticosteroide (Hormone der Nebennierenrinde) frei g 29372300 Östrogene und Gestagene frei g 29372900 andere frei g 29375000 Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen frei g 29379000 andere frei g XII. NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE 2938 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate 29381000 Rutosid (Rutin) und seine Derivate 6,5 293890 andere 29389010 Digitalis-Glykoside 6 29389030 Glycyrrhizin und Glycyrrhizinate 5,7 29389090 andere 6,5 2939 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate Opiumalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29391100 Mohnstrohkonzentrate; Buprenorphin (INN), Codein, Dihydrocodein (INN), Ethylmorphin, Etorphin (INN), Heroin, Hydrocodon (INN), Hydromorphon (INN), Morphin, Nicomorphin (INN), Oxycodon (INN), Oxymorphon (INN), Pholcodin (INN), Thebacon (INN) und Thebain; Salze dieser Erzeugnisse frei 29391900 andere frei 29392000 Chinaalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse frei 29393000 Coffein und seine Salze frei Ephedrine und ihre Salze 29394100 Ephedrin und seine Salze frei 29394200 Pseudoephedrin (INN) und seine Salze frei 29394300 Cathin (INN) und seine Salze frei 29394400 Norephedrin und seine Salze frei 29394900 andere frei Theophyllin und Aminophyllin (Theophyllin-Ethylendiamin) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29395100 Fenetyllin (INN) und seine Salze frei 29395900 andere frei Mutterkornalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29396100 Ergometrin (INN) und seine Salze frei 29396200 Ergotamin (INN) und seine Salze frei 29396300 Lysergsäure und ihre Salze frei 29396900 andere frei andere, pflanzlichen Ursprungs 29397100 Cocain, Ecgonin, Levometamfetamin, Metamfetamin (INN), Metamfetamin-Racemat; ihre Salze, Ester und anderen Derivate frei 293979 andere 29397910 Nikotin und seine Salze, Ether, Ester und anderen Derivate frei 29397990 andere frei 29398000 andere frei XIII. ANDERE ORGANISCHE VERBINDUNGEN 29400000 Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939 6,5 2941 Antibiotika 29411000 Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse frei 294120 Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29412030 Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate 5,3 29412080 andere frei 29413000 Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse frei 29414000 Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse frei 29415000 Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse frei 29419000 andere frei 29420000 Andere organische Verbindungen 6,5

KAPITEL 30

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 30 gehören nicht:

a)
Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b)
Zubereitungen wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2106 bzw. 3824);
c)
besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
d)
destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
e)
Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
f)
Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
g)
Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
h)
Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502).

2.
Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse” Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
3.
Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten:

a)
als ungemischte Erzeugnisse:

1)
wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2)
alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29;
3)
einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst;

b)
als gemischte Erzeugnisse:

1)
kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel);
2)
Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten;
3)
Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.

4.
Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:

a)
steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b)
sterile Laminariastifte und -tampons;
c)
sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d)
Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e)
Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren;
f)
Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g)
Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h)
empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij)
Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k)
pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
l)
Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterpositionen 300213 und 300214 gilt Folgendes:

a)
als ungemischte Erzeugnisse gelten reine Produkte auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
als gemischte Erzeugnisse gelten:

1)
die in a) genannten Erzeugnisse in Wasser oder anderen Lösungsmitteln gelöst;
2)
die in a) und b) 1) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels; und
3)
die in a), b) 1) und b) 2) genannten Erzeugnisse mit einem anderen Additiv.

2.
Zu den Unterpositionen 300360 und 300460 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden:

a)
die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b)
die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c)
die zu verabreichende Menge und
d)
die Art der Anwendung.

In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen.

Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3001 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen 300120 Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen 30012010 von Menschen frei 30012090 andere frei 300190 andere 30019020 von Menschen frei andere 30019091 Heparin und seine Salze frei 30019098 andere frei 3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt 30021100 Malariadiagnosetest-Sets frei 30021200 Antisera und andere Blutfraktionen frei 30021300 immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf frei 30021400 immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf frei 30021500 immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf frei 30021900 andere frei 30022000 Vaccine für die Humanmedizin frei 30023000 Vaccine für die Veterinärmedizin frei 300290 andere 30029010 menschliches Blut frei 30029030 tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet frei 30029050 Kulturen von Mikroorganismen frei 30029090 andere frei 3003 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 30031000 Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend frei 30032000 andere, Antibiotika enthaltend frei andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937 enthaltend 30033100 Insulin enthaltend frei 30033900 andere frei andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend 30034100 Ephedrin oder seine Salze enthaltend frei 30034200 Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend frei 30034300 Norephedrin oder seine Salze enthaltend frei 30034900 andere frei 30036000 andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend frei 30039000 andere frei 3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf 30041000 Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend frei 30042000 andere, Antibiotika enthaltend frei andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937 enthaltend 30043100 Insulin enthaltend frei 30043200 Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltend frei 30043900 andere frei andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend 30044100 Ephedrin oder seine Salze enthaltend frei 30044200 Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend frei 30044300 Norephedrin oder seine Salze enthaltend frei 30044900 andere frei 30045000 andere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend frei 30046000 andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend frei 30049000 andere frei 3005 Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken 30051000 Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht frei 300590 andere 30059010 Watte und Waren daraus frei andere aus Spinnstoffen 30059031 Gaze und Waren daraus frei 30059050 andere frei 30059099 andere frei 3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30 300610 steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar 30061010 steriles chirurgisches Catgut frei 30061030 sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar 6,5(18) 30061090 andere frei 30062000 Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren frei 30063000 Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten frei 30064000 Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen frei 30065000 Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe frei 30066000 empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden frei 30067000 Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden 6,5(18) andere 30069100 Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata 6,5(18) 30069200 pharmazeutische Abfälle frei

KAPITEL 31

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 31 gehören nicht:

a)
Tierblut der Position 0511;
b)
isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse;
c)
künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001).

2.
Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein;
2)
Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
3)
Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
4)
Ammoniumsulfat, auch rein;
5)
Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter);
6)
Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter);
7)
Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt;
8)
Harnstoff, auch rein;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen;
c)
Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen;
d)
flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.

3.
Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
Dephosphorationsschlacken;
2)
natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich;
3)
Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache);
4)
Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt;
c)
Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.

4.
Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit);
2)
Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c);
3)
Kaliumsulfat, auch rein;
4)
Kaliummagnesiumsulfat, auch rein;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.

5.
Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6.
Als „andere Düngemittel” im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 31010000 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel frei 3102 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel 310210 Harnstoff, auch in wässriger Lösung 31021010 Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes 6,5 kg N 31021090 anderer 6,5 kg N Ammoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) 31022100 Ammoniumsulfat 6,5 kg N 31022900 andere 6,5 kg N 310230 Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung 31023010 in wässriger Lösung 6,5 kg N 31023090 anderes 6,5 kg N 310240 Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen 31024010 mit einem Gehalt an Stickstoff von 28 GHT oder weniger 6,5 kg N 31024090 mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT 6,5 kg N 31025000 Natriumnitrat (Natronsalpeter) 6,5(65) kg N 31026000 Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) 6,5 kg N 31028000 Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung 6,5 kg N 31029000 andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen 6,5 kg N 3103 Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel Superphosphate 31031100 mit einem Gehalt an Diphosphorpentaoxid (P2O5) von 35 GHT oder mehr 4,8 kg P2O5 31031900 andere 4,8 kg P2O5 31039000 andere frei kg P2O5 3104 Mineralische oder chemische Kalidüngemittel 310420 Kaliumchlorid 31042010 mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 40 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff frei kg K2O 31042050 mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff frei kg K2O 31042090 mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff frei kg K2O 31043000 Kaliumsulfat frei kg K2O 31049000 andere frei kg K2O 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger 31051000 Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger 6,5 310520 mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend 31052010 mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff 6,5 31052090 andere 6,5 31053000 Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) 6,5 31054000 Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt 6,5 andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend 31055100 Nitrate und Phosphate enthaltend 6,5 31055900 andere 6,5 31056000 mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend 3,2 310590 andere 31059020 mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff 6,5(66) 31059080 andere 3,2(66)

KAPITEL 32

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 32 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);
b)
Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;
c)
Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).

2.
Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
3.
Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4.
Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
5.
Zu den „Farbmitteln” im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
6.
Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien” nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:

a)
Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b)
Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3201 Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate 32011000 Quebrachoauszug frei 32012000 Mimosaauszug 6,5(68) 320190 andere 32019020 Sumach-, Valonea-, Eichen- oder Kastanienauszug 5,8 32019090 andere 5,3 3202 Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben 32021000 synthetische organische Gerbstoffe 5,3 32029000 andere 5,3 320300 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs 32030010 pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel frei 32030090 tierische Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel 2,5 3204 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel 32041100 Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041200 Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041300 basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041400 Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041500 Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041600 Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041700 Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel 6,5 32041900 andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 320411 bis 320419 6,5 32042000 synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art 6 32049000 andere 6,5 32050000 Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken 6,5 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid 32061100 mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz 6 32061900 andere 6,5 32062000 Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen 6,5 andere Farbmittel und andere Zubereitungen 32064100 Ultramarin und seine Zubereitungen 6,5 32064200 Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid 6,5 320649 andere 32064910 Magnetit 4,9(18) 32064970 andere 6,5 32065000 anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art 5,3 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken 32071000 zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen 6,5 320720 Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen 32072010 Engoben 5,3 32072090 andere 6,3 32073000 flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen 5,3 320740 Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken 32074040 Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr frei 32074085 anderes 3,7 3208 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel 320810 auf der Grundlage von Polyestern 32081010 Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel 6,5 32081090 andere 6,5 320820 auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren 32082010 Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel 6,5 32082090 andere 6,5 320890 andere Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel 32089011 Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyl-diisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehr frei 32089013 Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehr frei 32089019 andere 6,5 andere 32089091 auf der Grundlage von synthetischen Polymeren 6,5 32089099 auf der Grundlage von chemisch modifizierten natürlichen Polymeren 6,5 3209 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst 32091000 auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren 6,5 32099000 andere 6,5 321000 Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art 32100010 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen 6,5 32100090 andere 6,5 32110000 Zubereitete Sikkative 6,5 3212 Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf 32121000 Prägefolien 6,5 32129000 andere 6,5 3213 Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen 32131000 Farben in Zusammenstellungen 6,5 32139000 andere 6,5 3214 Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen 321410 Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten 32141010 Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte 5 32141090 Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten 5 32149000 andere 5 3215 Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester Form Druckfarben 32151100 schwarz 6,5 32151900 andere 6,5 321590 andere 32159020 Tintenpatronen (ohne integrierten Druckkopf) zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 844331, 844332 oder 844339, und mit mechanischen oder elektrischen Komponenten; Festtinte in speziellen Formen zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 844331, 844332 oder 844339 frei 32159070 andere 6,5

KAPITEL 33

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 33 gehören nicht:

a)
natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302;
b)
Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401;
c)
Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805.

2.
Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
3.
Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind.
4.
Als „zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel” im Sinne der Position 3307 gelten — unter anderem — folgende Erzeugnisse: kleine Säckchen mit Teilen von Aromapflanzen; duftende zubereitete Räuchermittel; parfümierte Papiere und Papiere, die mit Kosmetika getränkt oder überzogen sind; Lösungen für Kontaktlinsen oder künstliche Augen; mit Riechmitteln oder Kosmetika getränkte, bestrichene oder überzogene Watte, Filze oder Vliesstoffe; zubereitete Körperpflegemittel für Tiere.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3301 Ätherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich „konkrete” oder „absolute” Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle ätherische Öle von Citrusfrüchten 330112 Süß- und Bitterorangenöl 33011210 nicht entterpenisiert 7 33011290 entterpenisiert 4,4 330113 Citronenöl 33011310 nicht entterpenisiert 7 33011390 entterpenisiert 4,4 330119 andere 33011920 nicht entterpenisiert 7 33011980 entterpenisiert 4,4 andere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten 330124 Pfefferminzöl (Mentha piperita) 33012410 nicht entterpenisiert frei 33012490 entterpenisiert 2,9 330125 andere Minzenöle 33012510 nicht entterpenisiert frei 33012590 entterpenisiert 2,9 330129 andere Gewürznelkenöl, Niaouliöl, Ylang-Ylang-Öl 33012911 nicht entterpenisiert frei 33012931 entterpenisiert 2,9(69) andere 33012941 nicht entterpenisiert frei entterpenisiert 33012971 Geraniumöl, Jasminöl, Vetiveröl 2,3 33012979 Lavendelöl und Lavandinöl 2,9 33012991 andere 2,9(69) 33013000 Resinoide 2 330190 andere 33019010 terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen 2,3 extrahierte Oleoresine 33019021 von Süßholzwurzeln und von Hopfen 3,2 33019030 andere frei 33019090 andere 3 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art 330210 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten 33021010 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol 17,3 MIN 1 €/% vol/hl andere 33021021 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 12,8 33021029 andere 9 + EA(23) 33021040 andere frei 33021090 von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art frei 330290 andere 33029010 alkoholische Lösungen frei 33029090 andere frei 330300 Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) 33030010 Duftstoffe (Parfüms) frei 33030090 Duftwässer (Toilettewässer) frei 3304 Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre 33041000 Schminkmittel (Make-up) für die Lippen frei 33042000 Schminkmittel (Make-up) für die Augen frei 33043000 Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre frei andere 33049100 Puder, lose oder fest frei 33049900 andere frei 3305 Zubereitete Haarbehandlungsmittel 33051000 Haarwaschmittel (Shampoo) frei 33052000 Dauerwellmittel und Entkrausungsmittel (Zubereitungen zur Haardauerverformung) frei 33053000 Haarlacke frei 33059000 andere frei 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 33061000 Zahnputzmittel frei 33062000 Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide) 4 33069000 andere frei 3307 Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften 33071000 zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel) 6,5 33072000 Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel 6,5 33073000 parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze 6,5 Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen, einschließlich duftende Zubereitungen für religiöse Zeremonien 33074100 „Agarbatti” und andere duftende zubereitete Räuchermittel 6,5 33074900 andere 6,5 33079000 andere 6,5

KAPITEL 34

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 34 gehören nicht:

a)
genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen von der als Form- oder Trennöle verwendeten Art (Position 1517);
b)
isolierte chemisch einheitliche Verbindungen;
c)
Haarwaschmittel (Shampoo), Zahnpflegemittel, Rasiercreme und -schaum und zubereitete Badezusätze, Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (Position 3305, 3306 oder 3307).

2.
Im Sinne der Position 3401 umfasst die Bezeichnung „Seifen” nur wasserlösliche Seifen. Die Seifen und anderen Erzeugnisse dieser Position können auch Zusätze enthalten (z. B. Stoffe mit desinfizierenden oder scheuernden Eigenschaften, Füllstoffe, Heilmittel). Erzeugnisse, die Stoffe mit scheuernden Eigenschaften enthalten, gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken oder Figuren vorliegen. In anderen Formen sind sie als Scheuerpasten oder -pulver oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405 zuzuweisen.
3.
„Grenzflächenaktive Stoffe” im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt,

a)
eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und
b)
die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10–2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.

4.
„Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien” im Sinne der Position 3403 sind die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Erzeugnisse.
5.
Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse” im Sinne der Position 3404 nur:

a)
durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich;
b)
durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse;
c)
Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten.

Zu Position 3404 gehören jedoch nicht:

a)
Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen;
b)
ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521;
c)
Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch’ untereinander gemischt oder nur gefärbt;
d)
mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3401 Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen 34011100 zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken) frei 34011900 andere frei 340120 Seifen in anderen Formen 34012010 Flocken, Körner oder Pulver frei 34012090 andere frei 34013000 organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife 4 3402 Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401 organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 340211 anionisch wirkend 34021110 wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT frei 34021190 andere 4 34021200 kationisch wirkend 4 34021300 nicht ionogen wirkend 4 34021900 andere 4 340220 Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf 34022020 grenzflächenaktive Zubereitungen 4 34022090 zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel 4 340290 andere 34029010 grenzflächenaktive Zubereitungen 4 34029090 zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel 4 3403 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend 34031100 Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen 4,6 340319 andere 34031910 mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle nicht der Grundbestandteil sind 6,5 34031920 Schmiermittel mit einem Gehalt an biobasiertem(148) Kohlenstoff von mindestens 25 GHT, die mindestens zu 60 % biologisch abbaubar sind 4,6 34031980 andere 4,6 andere 34039100 Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen 4,6 34039900 andere 4,6 3404 Künstliche Wachse und zubereitete Wachse 34042000 Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs) frei 34049000 andere frei 3405 Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404 34051000 Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel frei 34052000 Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungen frei 34053000 Poliermittel für Karosserien und ähnliche Autopflegemittel, ausgenommen Poliermittel für Metall frei 34054000 Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen frei 340590 andere 34059010 zum Polieren von Metall frei 34059090 andere frei 34060000 Kerzen (Lichte) aller Art und dergleichen frei 34070000 Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes „Dentalwachs” oder „Zahnabdruckmassen” in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips frei

KAPITEL 35

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 35 gehören nicht:

a)
Hefen (Position 2102);
b)
Bestandteile (Fraktionen) des Blutes (ausgenommen nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitetes Blutalbumin), Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
c)
Enzymzubereitungen zum Vorgerben (Position 3202);
d)
zubereitete enzymatische Waschmittel und Waschhilfsmittel und andere Erzeugnisse des Kapitels 34;
e)
gehärtete Eiweißstoffe (Position 3913);
f)
Druckerzeugnisse auf Gelatine als Trägermaterial (Kapitel 49).

2.
„Dextrine” im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse.

Erzeugnisse mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern von mehr als 10 % gehören zu Position 1702.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Unterposition 35040010 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime 350110 Casein 35011010 zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen(12) frei 35011050 zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebens- und Futtermitteln(12) 3,2 35011090 anderes 9 350190 andere 35019010 Caseinleime 8,3 35019090 andere 6,4 3502 Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate Eieralbumin 350211 getrocknet 35021110 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(30) frei 35021190 anderes 123,5 €/100 kg/net(10) 350219 anderes 35021910 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(30) frei 35021990 anderes 16,7 €/100 kg/net(10) 350220 Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen 35022010 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(30) frei andere 35022091 getrocknet (in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw.) 123,5 €/100 kg/net 35022099 andere 16,7 €/100 kg/net 350290 andere Albumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin) 35029020 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(30) frei 35029070 andere 6,4 35029090 Albuminate und andere Albuminderivate 7,7 350300 Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501 35030010 Gelatine und ihre Derivate 7,7 35030080 andere 7,7 350400 Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert 35040010 Konzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 35 3,4 35040090 andere 3,4 3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken 350510 Dextrine und andere modifizierte Stärken 35051010 Dextrine 9 + 17,7 €/100 kg/net andere modifizierte Stärken 35051050 veretherte Stärken und veresterte Stärken 7,7 35051090 andere 9 + 17,7 €/100 kg/net 350520 Leime 35052010 mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT 8,3 + 4,5 €/100 kg/net MAX 11,5 35052030 mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT 8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 11,5 35052050 mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT 8,3 + 14,2 €/100 kg/net MAX 11,5 35052090 mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr 8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 11,5 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 35061000 zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 6,5 andere 350691 Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk 35069110 optisch klare, trägerfreie Klebebänder und optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Flachbildschirmen oder berührungsempfindlichen Bildschirmen verwendeten Art 1,6(151) 35069190 andere 6,5 35069900 andere 6,5 3507 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen 35071000 Lab und seine Konzentrate 6,3 350790 andere 35079030 Lipoproteinlipase; Aspergillus-Alkalin Protease frei 35079090 andere 6,3

KAPITEL 36

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse.
2.
Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen” im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich:

a)
Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig;
b)
flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger;
c)
Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 36010000 Schießpulver 5,7 36020000 Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver 6,5 360300 Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder 36030020 Sicherheitszündschnüre 6 36030030 Sprengzündschnüre 6 36030040 Zündhütchen 6,5 36030050 Sprengkapseln 6,5 36030060 Zünder 6,5 36030080 Elektrische Sprengzünder 6,5 3604 Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel 36041000 Feuerwerkskörper 6,5 36049000 andere 6,5 36050000 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604 6,5 3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 36061000 flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger 6,5 360690 andere 36069010 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form 6 36069090 andere 6,5

KAPITEL 37

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
2.
Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch” auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf fotosensitive Oberflächen erzeugt werden.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
2.
Als „Wochenschaufilme” im Sinne der Unterposition 37069052 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3701 Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten 37011000 für Röntgenaufnahmen 6,5 m2 37012000 Sofortbild-Planfilme 6,5 p/st 37013000 andere Platten und Planfilme, bei denen mindestens eine Seite mehr als 255 mm misst 1,6(151) m2 andere 37019100 für mehrfarbige Aufnahmen 6,5 37019900 andere 1,6(151) 3702 Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet 37021000 für Röntgenaufnahmen 6,5 m2 andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger 370231 für mehrfarbige Aufnahmen 37023191 Negativfarbfilme mit:

einer Breite von 75 mm bis 105 mm und

einer Länge von 100 m oder mehr

zum Herstellen von Sofortbildfilmen(12)
frei m
37023197 andere 6,5 m 370232 andere, mit einer Silberhalogenid-Emulsion mit einer Breite von 35 mm oder weniger 37023210 Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke 6,5 37023220 andere 5,3 37023285 mit einer Breite von mehr als 35 mm 6,5 37023900 andere 6,5 andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm 37024100 mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, für mehrfarbige Aufnahmen 6,5 m2 37024200 mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, ausgenommen für mehrfarbige Aufnahmen 6,5 m2 37024300 mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von 200 m oder weniger 6,5 m2 37024400 mit einer Breite von mehr als 105 mm bis 610 mm 6,5 m2 andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen 37025200 mit einer Breite von 16 mm oder weniger 5,3 37025300 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, für Diapositive 5,3 p/st 37025400 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, ausgenommen für Diapositive 5 p/st 37025500 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m 5,3 m 37025600 mit einer Breite von mehr als 35 mm 6,5 andere 370296 mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von 30 m oder weniger 37029610 Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke 6,5 37029690 andere 5,3 p/st 370297 mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von mehr als 30 m 37029710 Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke 6,5 37029790 andere 5,3 m 37029800 mit einer Breite von mehr als 35 mm 6,5 3703 Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet 37031000 in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm 6,5 37032000 andere, für mehrfarbige Aufnahmen 6,5 37039000 andere 6,5 370400 Fotografische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, belichtet, jedoch nicht entwickelt 37040010 Platten und Filme frei 37040090 andere 6,5 370500 Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme 37050010 für Offsetreproduktionen 5,3 37050090 andere frei 3706 Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung 370610 mit einer Breite von 35 mm oder mehr 37061020 nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive frei m 37061099 andere Positive 6,5(70) m 370690 andere 37069052 nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive; Wochenschaufilme frei m andere, mit einer Breite von 37069091 weniger als 10 mm frei m 37069099 10 mm oder mehr 5,4(71) m 3707 Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, Klebstoffe und ähnliche Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf 37071000 Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen 6 370790 andere Entwickler und Fixierer 37079021 Kartuschen mit thermoplastischem oder elektrostatischem Toner (ohne bewegliche Teile) zum Einsetzen in Geräte der Unterpositionen 844331, 844332 oder 844339 frei 37079029 andere 1,5(151) 37079090 andere frei

KAPITEL 38

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 38 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:

1)
künstlicher Grafit (Position 3801);
2)
Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art;
3)
Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813);
4)
zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2;
5)
die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse;

b)
Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106);
c)
Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620);
d)
Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004);
e)
ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder Metallgewebe bestehen (Abschnitt XIV oder XV).

2.
A)
Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien” solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind.
B)
Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3.
Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören:

a)
künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr;
b)
Fuselöle; Dippelöl;
c)
Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d)
Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und
e)
schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).

4.
In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle” solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle” erfasst jedoch nicht:

a)
einzelne Materialien oder einzelne Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall und gebrauchte Batterien, die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden;
b)
Industrieabfälle;
c)
pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder
d)
klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

5.
Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm” die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
6.
Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle” :

a)
klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen);
b)
Abfälle von organischen Lösemitteln;
c)
Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten; und
d)
andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien.

Als „andere Abfälle” gelten jedoch nicht Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten (Position 2710).

7.
Als „Biodiesel” im Sinne der Position 3826 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 380852 und 380859 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Alachlor (ISO); Aldicarb (ISO); Aldrin (ISO); Azinphosmethyl (ISO), Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO), Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl) ethan), Dieldrin (ISO, INN), 4,6-Dinitro-o-cresol (DNOC (ISO)) oder seine Salze; Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Endosulfan (ISO); Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan), Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO), Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN), Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid), Parathion (ISO), Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion), Penta- und Octabromdiphenylether, Pentachlorphenol (ISO), seine Salze oder Ester; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonsäure und ihre Salze; Perfluoroctansulfonylfluorid; Phosphamidon (ISO); Quecksilberverbindungen; 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder Ester; Tributylzinnverbindungen.

Die Unterposition 380859 umfasst ferner verstäubbare Pulverformulierungen, die Mischungen aus Benomyl (ISO), Carbofuran (ISO) und Thiram (ISO) enthalten.

2.
Zu den Unterpositionen 380861 bis 380869 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die Alpha-Cypermethrin (ISO), Bendiocarb (ISO), Bifenthrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Cyfluthrin (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Etofenprox (INN), Fenitrothion (ISO), Lambda-Cyhalothrin (ISO), Malathion (ISO), Pirimiphosmethyl (ISO) oder Propoxur (ISO) enthalten.
3.
Zu den Unterpositionen 382481 bis 382488 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid), polybromierte Biphenyle (PBB), polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), Tris (2,3-dibrompropyl) phosphat, Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO ), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl) ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO), Mirex (ISO), 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN), Pentachlorbenzol (ISO), Hexachlorbenzol (ISO), Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze, Perfluoroctansulfonamide, Perfluoroctansulfonylfluorid oder Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether.
4.
Im Sinne der Unterpositionen 382541 und 382549 gelten als „Abfälle von organischen Lösemitteln” solche Abfälle, die überwiegend organische Lösemittel enthalten und die nach ihren Beschaffenheitsmerkmalen nicht mehr für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet sind, unabhängig davon, ob sie zur Rückgewinnung der Lösemittel vorgesehen sind oder nicht.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3801 Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen 38011000 künstlicher Grafit 3,6 380120 kolloider und halbkolloider Grafit 38012010 kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit 6,5 38012090 anderer 4,1 38013000 kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen 5,3 38019000 andere 3,7 3802 Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht 38021000 Aktivkohle 3,2 38029000 andere 5,7 380300 Tallöl, auch raffiniert 38030010 roh frei 38030090 anderes 4,1 38040000 Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position 3803 5 3805 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl, Sulfatterpentinöl und andere terpenhaltige Öle aus der Destillation oder einer anderen Behandlung der Nadelhölzer; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl und anderes rohes para-Cymol; Pine-Oil, alpha-Terpineol als Hauptbestandteil enthaltend 380510 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und Sulfatterpentinöl 38051010 Balsamterpentinöl 4 38051030 Holzterpentinöl 3,7 38051090 Sulfatterpentinöl 3,2 380590 andere 38059010 Pine-Oil 3,7 38059090 andere 3,4 3806 Kolofonium und Harzsäuren, und deren Derivate; leichte und schwere Harzöle; durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze) 38061000 Kolofonium und Harzsäuren 5 38062000 Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren, ausgenommen Salze von Kolofoniumaddukten 4,2 38063000 Harzester 6,5 38069000 andere 4,2 380700 Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech 38070010 Holzteere 2,1 38070090 andere 4,6 3808 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger) Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel 38085200 DDT (ISO) (Clofenotan (INN), in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g 6 38085900 andere 6 Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 38086100 in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g 6 38086200 in Behältnissen mit einem Nettogewicht von mehr als 300 g, aber nicht mehr als 7,5 kg 6 38086900 andere 6 andere 380891 Insektizide 38089110 auf der Grundlage von Pyrethroiden 6 38089120 auf der Grundlage von Chlorkohlenwasserstoffen 6 38089130 auf der Grundlage von Carbamaten 6 38089140 auf der Grundlage von organischen Phosphorverbindungen 6 38089190 andere 6 380892 Fungizide anorganische 38089210 Zubereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen 4,6 38089220 andere 6 andere 38089230 auf der Grundlage von Dithiocarbamaten 6 38089240 auf der Grundlage von Benzimidazolen 6 38089250 auf der Grundlage von Diazolen oder Triazolen 6 38089260 auf der Grundlage von Diazinen oder Morpholinen 6 38089290 andere 6 380893 Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren Herbizide 38089311 auf der Grundlage von Phenoxyphytohormonen 6 38089313 auf der Grundlage von Triazinen 6 38089315 auf der Grundlage von Amiden 6 38089317 auf der Grundlage von Carbamaten 6 38089321 auf der Grundlage von Dinitroanilinderivaten 6 38089323 auf der Grundlage von Harnstoff-, Uracil- oder Sulfonylharnstoffderivaten 6 38089327 andere 6 38089330 Keimhemmungsmittel 6 38089390 Pflanzenwuchsregulatoren 6,5 380894 Desinfektionsmittel 38089410 auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen 6 38089420 auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen 6 38089490 andere 6 380899 andere 38089910 Rodentizide 6 38089990 andere 6 3809 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen 380910 auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten 38091010 mit einem Gehalt an diesen Stoffen von weniger als 55 GHT 8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 12,8 38091030 mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 55 oder mehr, jedoch weniger als 70 GHT 8,3 + 12,4 €/100 kg/net MAX 12,8 38091050 mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 70 oder mehr, jedoch weniger als 83 GHT 8,3 + 15,1 €/100 kg/net MAX 12,8 38091090 mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 83 GHT oder mehr 8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 12,8 andere 38099100 von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art 6,3 38099200 von der in der Papierindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art 6,3 38099300 von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art 6,3 3810 Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen; Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art 38101000 Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen 6,5 381090 andere 38109010 Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art 4,1 38109090 andere 5 3811 Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten zubereitete Antiklopfmittel 381111 auf der Grundlage von Bleiverbindungen 38111110 auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid) 6,5 38111190 andere 5,8 38111900 andere 5,8 Additive für Schmieröle 38112100 Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend 5,3 38112900 andere 5,8 38119000 andere 5,8 3812 Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe 38121000 zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger 6,3 381220 zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe 38122010 Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethylpentylphthalat enthaltend frei 38122090 andere 6,5 zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe 38123100 Mischungen von Oligomeren des 2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolin (TMQ) 6,5 381239 andere 38123910 zubereitete Antioxidationsmittel 6,5 38123990 andere 6,5 38130000 Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben 6,5 381400 Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken 38140010 auf der Grundlage von Butylacetat 6,5 38140090 andere 6,5 3815 Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen auf Trägern fixierte Katalysatoren 38151100 mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz 6,5 38151200 mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz 6,5 381519 andere 38151910 Katalysator in Form von Körnern, die zu 90 GHT oder mehr Abmessungen von 10 Mikrometer oder weniger aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an:

Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und

Bismut von 2 GHT bis 3 GHT

und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0
frei
38151990 andere 6,5 381590 andere 38159010 Ethyltriphenylphosphoniumacetat-Katalysator, in Methanol gelöst frei 38159090 andere 6,5 38160000 Feuerfeste Zemente, feuerfeste Mörtel, feuerfester Beton und ähnliche feuerfeste Mischungen, ausgenommen Erzeugnisse der Position 3801 2,7 381700 Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 2902 38170050 lineares Alkylbenzol 6,3 38170080 andere 6,3 381800 Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert 38180010 dotiertes Silicium frei 38180090 andere frei 38190000 Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT 6,5 38200000 Zubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen 6,5 38210000 Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten und Erhalten von Mikroorganismen (einschließlich Viren und dergleichen) oder pflanzlichen, menschlichen oder tierischen Zellen 5 38220000 Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialien frei 3823 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination 38231100 Stearinsäure 5,1 38231200 Ölsäure 4,5 38231300 Tallölfettsäuren 2,9 382319 andere 38231910 destillierte Fettsäuren 2,9 38231930 Destillationsfettsäuren 2,9 38231990 andere 2,9 38237000 technische Fettalkohole 3,8 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen 38241000 zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne 6,5 38243000 nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt 5,3 38244000 zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton 6,5 382450 Mörtel und Beton, nicht feuerfest 38245010 Frischbeton 6,5 38245090 anderer 6,5 382460 Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 290544 in wässriger Lösung 38246011 mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol 7,7 + 16,1 €/100 kg/net 38246019 anderer 9,6 + 37,8 €/100 kg/net(67) anderer 38246091 mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol 7,7 + 23 €/100 kg/net 38246099 anderer 9,6 + 53,7 €/100 kg/net(67) Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten 38247100 perhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend, auch teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend 6,5 38247200 Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan oder Dibromtetrafluorethan enthaltend 6,5 38247300 teilhalogenierte Bromfluorkohlenwasserstoffe (HBFKW) enthaltend 6,5 38247400 teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend, auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend 6,5 38247500 Tetrachlorkohlenstoff enthaltend 6,5 38247600 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) enthaltend 6,5 38247700 Brommethan (Methylbromid) oder Bromchlormethan enthaltend 6,5 382478 perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend, jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenstoffe (CFK) oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend 38247810 nur 1,1,1-Trifluorethan und Pentafluorethan enthaltend 6,5 38247820 nur 1,1,1-Trifluorethan, Pentafluorethan und 1,1,1,2-Tetrafluorethan enthaltend 6,5 38247830 nur Difluormethan und Pentafluorethan enthaltend 6,5 38247840 nur Difluormethan, Pentafluorethan und 1,1,1,2-Tetrafluorethan enthaltend 6,5 38247880 ungesättigte teilfluorierte Kohlenwasserstoffe enthaltend 6,5 38247890 andere 6,5 38247900 andere 6,5 Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel 38248100 Oxiran (Ethylenoxid) enthaltend 6,5 38248200 polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend 6,5 38248300 Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthaltend 6,5 38248400 Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl)ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO) oder Mirex (ISO) enthaltend 6,5 38248500 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) enthaltend 6,5 38248600 Pentachlorbenzol (ISO) oder Hexachlorbenzol (ISO) enthaltend 6,5 38248700 Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze, Perfluoroctansulfonamide oder Perfluoroctansulfonylfluorid enthaltend 6,5 38248800 Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether enthaltend 6,5 andere 38249100 Mischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1 ,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl methyl-methylphosphonat und Bis [(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl] methylphosphonat bestehend 6,5 382499 andere 38249910 Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfonsäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze 5,7 38249915 Ionenaustauscher 6,5 38249920 Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren 6 38249925 Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat 5,1 38249930 Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester 3,2 andere 38249945 Kesselsteinmittel und dergleichen 6,5 38249950 Zubereitungen für die Galvanotechnik 6,5 38249955 Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) 6,5 Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten 38249956 Erzeugnisse der Unterposition 29397910 enthaltend 6,5 38249957 andere 6,5 38249958 Nikotinpflaster (transdermal) zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung frei Erzeugnisse und Zubereitungen zu pharmazeutischen oder chirurgischen Zwecken 38249961 Zwischenerzeugnisse der Antibiotikagewinnung, erhalten aus der Fermentation von Streptomyces tenebrarius, auch getrocknet, zum Herstellen von Arzneiwaren der Position 3004 für die Humanmedizin(12) frei 38249962 Zwischenerzeugnisse aus der Gewinnung von Salzen des Monensins frei 38249964 andere 6,5 38249965 Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 38241000) 6,5 38249970 Flammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken 6,5 andere 38249975 Lithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiert frei 38249980 Mischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht von 520 bis 550 frei 38249985 3-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst frei 38249986 Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid 6,5 chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen 38249992 in flüssiger Form bei 20 °C 6,5 38249993 andere 6,5 38249996 andere 6,5 3825 Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle 38251000 Siedlungsabfälle 6,5 38252000 Klärschlamm 6,5 38253000 klinische Abfälle 6,5 Abfälle von organischen Lösemitteln 38254100 halogeniert 6,5 38254900 andere 6,5 38255000 Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten 6,5 andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien 38256100 überwiegend organische Bestandteile enthaltend 6,5 38256900 andere 6,5 382590 andere 38259010 alkalische Eisenoxide (Gasreinigungsmasse) 5 38259090 andere 6,5 382600 Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT 38260010 Fettsäuremonoalkylester, mit einem Gehalt an Estern von 96,5 GHT oder mehr (FAMAE) 6,5 38260090 andere 6,5

ABSCHNITT VII

Anmerkungen

1.
Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:

a)
ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b)
zusammen gestellt werden und
c)
entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

2.
Mit Ausnahme der Waren der Position 3918 oder 3919 sind Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus, mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt, die im Hinblick auf den eigentlichen (ursprünglichen) Gebrauch der Waren nicht nur nebensächlich sind, dem Kapitel 49 zuzuweisen.

KAPITEL 39

Anmerkungen

1.
Als „Kunststoffe” gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt.

Der Begriff „Kunststoffe” umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.

2.
Zu Kapitel 39 gehören nicht:

a)
zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403;
b)
Wachse der Position 2712 oder 3404;
c)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29);
d)
Heparin oder seine Salze (Position 3001);
e)
Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212;
f)
organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402;
g)
Schmelzharze und Harzester (Position 3806);
h)
zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811);
ij)
zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819);
k)
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822);
l)
synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus;
m)
Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202;
n)
Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46;
o)
Wandverkleidungen der Position 4814;
p)
Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
q)
Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon);
r)
Fantasieschmuck der Position 7117;
s)
Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren);
t)
Teile von Beförderungsmitteln des Abschnitts XVII;
u)
Waren des Kapitels 90 (z. B. optische Elemente, Brillenfassungen, Zeicheninstrumente);
v)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren und andere Uhrmacherwaren);
w)
Waren des Kapitels 92 (z. B. Musikinstrumente und Teile davon);
x)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, Reklameleuchten, vorgefertigte Gebäude);
y)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
z)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Knöpfe, Reißverschlüsse, Kämme, Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarettenspitzen oder dergleichen, Teile von Isolierflaschen, Kugelschreiber, Füllhalter, Drehbleistifte und Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren).

3.
Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien:

a)
flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902);
b)
niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911);
c)
andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten;
d)
Silicone (Position 3910);
e)
Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.

4.
Als „Copolymere” gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt.

Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen.

Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.

5.
Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
6.
Als „Primärformen” im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen:

a)
Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen;
b)
Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.

7.
Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
8.
Als „Rohre und Schläuche” im Sinne der Position 3917 gelten Hohlprodukte, die Halb- oder Fertigerzeugnisse sind (z. B. gerippte Gartenschläuche, perforierte Rohre), wie sie üblicherweise zum Leiten, Befördern und Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten dienen. Diese Bezeichnungen erfassen auch schlauchförmige Wursthüllen und andere flachliegende Rohre und Schläuche. Mit Ausnahme der letztgenannten Erzeugnisse gelten jedoch solche mit einem anderen als runden, ovalen, rechteckigen (mit einer Länge von nicht mehr als dem 1,5fachen der Breite) oder ein regelmäßiges Vieleck aufweisenden Innenquerschnitt als Profile und nicht als Rohre oder Schläuche.
9.
Als „Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen” im Sinne der Position 3918 gelten zur Verschönerung von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen mit einer Breite von 45 cm oder mehr, die aus dauerhaft auf einem Träger aus anderen Stoffen als Papier befestigtem Kunststoff bestehen und deren Kunststoffschicht (auf der Schauseite) gemasert, geprägt, farbig gemustert, mit Motiven bedruckt oder anders verziert ist.
10.
Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen” im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
11.
Zu Position 3925 gehören nur die nachstehend aufgeführten Waren, soweit sie nicht in vorhergehenden Positionen des Teilkapitels II erfasst sind:

a)
Sammelbehälter, Tanks (einschließlich Klärtanks), Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l;
b)
Bauelemente, wie sie z. B. zum Herstellen von Fußböden, Mauern, Trennwänden, Decken und Bedachungen verwendet werden;
c)
Regenrinnen und deren Zubehör;
d)
Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen;
e)
Geländer, Zäune und ähnliche Absperrungen;
f)
Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und deren Teile und Zubehör;
g)
große Regale, zur Montage und zum festen Einbau z. B. in Läden, Werkstätten oder Lagerräumen bestimmt;
h)
architektonische Ornamente, z. B. Kannelierungen, Gewölbe, Friese;
ij)
Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen, z. B. Knöpfe, Griffe, Haken, Konsolen, Handtuchhalter, Schalterplatten und andere Abdeckplatten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind Polymere (einschließlich Copolymere) und chemisch modifizierte Polymere gemäß den folgenden Regeln einzureihen:

a)
Besteht eine Unterposition „andere” in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, gilt Folgendes:

1)
Die dem Namen eines spezifischen Polymers in der Warenbezeichnung einer Unterposition angefügte Vorsilbe „Poly” (z. B. Polyethylen oder Polyamid-6,6) bedeutet, dass die konstitutionelle Monomereinheit oder konstitutionellen Monomereinheiten des namentlich genannten Polymers zusammengenommen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen müssen.
2)
Die in den Unterpositionen 390130, 390140, 390320, 390330 und 390430 genannten Copolymere sind diesen Unterpositionen zuzuweisen, wenn die Comonomereinheiten der genannten Copolymere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen.
3)
Chemisch modifizierte Polymere sind in die Unterposition „andere” einzureihen, vorausgesetzt, dass diese chemisch modifizierten Polymere nicht in einer anderen Unterposition genauer erfasst sind.
4)
Polymere, die nicht die in den vorstehenden Absätzen 1), 2) oder 3) vorgegebene Beschaffenheit aufweisen, sind innerhalb derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen in jene Unterposition einzureihen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen sind miteinander zu vergleichen.

b)
Besteht keine Unterposition „andere” in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, so gilt Folgendes:

1)
Polymere sind der Unterposition zuzuweisen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe sind miteinander zu vergleichen.
2)
Chemisch modifizierte Polymere sind der für das nicht modifizierte Polymer zutreffenden Unterposition zuzuweisen.

Polymergemische sind derselben Unterposition zuzuweisen wie die aus denselben Monomereinheiten im selben Mengenverhältnis erhaltenen Polymere.

2.
Im Sinne der Unterposition 392043 schließt der Begriff „Weichmacher” auch die Sekundärweichmacher ein.

Zusätzliche Anmerkung

1.
In das Kapitel 39 gehören mit Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

ob sie aus mit Zellkunststoff getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5903), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 2 a) Ziffer 5) zu Kapitel 59).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit I. PRIMÄRFORMEN 3901 Polymere des Ethylens, in Primärformen 390110 Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94 39011010 lineares Polyethylen 6,5 39011090 anderes 6,5 390120 Polyethylen mit einer Dichte von 0,94 oder mehr 39012010 Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an:

Aluminium von 50 mg/kg oder weniger,

Calcium von 2 mg/kg oder weniger,

Chrom von 2 mg/kg oder weniger,

Eisen von 2 mg/kg oder weniger,

Nickel von 2 mg/kg oder weniger,

Titan von 2 mg/kg oder weniger, und

Vanadium von 8 mg/kg oder weniger,

zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen(12)
frei
39012090 anderes 6,5 39013000 Ethylen-Vinylacetat-Copolymere 6,5 39014000 Ethylen-alpha-Olefin-Copolymere mit einer spezifischen Dichte von weniger als 0,94 6,5 390190 andere 39019030 ionomeres Harz, bestehend aus einem Salz eines Ethylen-Isobutylacrylat-Methacrylsäure-Copolymers; A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel frei 39019080 andere 6,5 3902 Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen 39021000 Polypropylen 6,5 39022000 Polyisobutylen 6,5 39023000 Propylen-Copolymere 6,5 390290 andere 39029010 A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel frei 39029020 Poly(1-buten), 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von 10 GHT oder weniger, oder eine Mischung von Poly(1-buten) und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von 10 GHT oder weniger und/oder an Polypropylen von 25 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel frei 39029090 andere 6,5 3903 Polymere des Styrols, in Primärformen Polystyrol 39031100 expandierbar 6,5 39031900 anderes 6,5 39032000 Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) 6,5 39033000 Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) 6,5 390390 andere 39039010 Copolymer, ausschließlich aus Styrol und Allylalkohol, mit einer Acetylzahl von 175 oder mehr frei 39039020 bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel frei 39039090 andere 6,5 3904 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen 39041000 Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt 6,5 anderes Poly(vinylchlorid) 39042100 nicht weich gemacht 6,5 39042200 weich gemacht 6,5 39043000 Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere 6,5 39044000 andere Copolymere des Vinylchlorids 6,5 390450 Polymere des Vinylidenchlorids 39045010 Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 Mikrometer bis 20 Mikrometer frei 39045090 andere 6,5 fluorierte Polymere 39046100 Polytetrafluorethylen 6,5 390469 andere 39046910 Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel frei 39046920 Fluorelastomere FKM 6,5 39046980 andere 6,5 39049000 andere 6,5 3905 Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen Poly(vinylacetat) 39051200 in wässriger Dispersion 6,5 39051900 anderes 6,5 Vinylacetat-Copolymere 39052100 in wässriger Dispersion 6,5 39052900 andere 6,5 39053000 Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend 6,5 andere 39059100 Copolymere 6,5 390599 andere 39059910 Poly(vinylformal), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einem Molekulargewicht von 10000 bis 40000 und einem Gehalt an:

Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT bis 13 GHT und

Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT bis 6,5 GHT

frei
39059990 andere 6,5 3906 Acrylpolymere in Primärformen 39061000 Poly(methylmethacrylat) 6,5 390690 andere 39069010 Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid] frei 39069020 Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT oder mehr frei 39069030 Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT frei 39069040 Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR) frei 39069050 Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck(12) frei 39069060 Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Kieselerde vermischt 5 39069090 andere 6,5 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen 39071000 Polyacetale 6,5 390720 andere Polyether Polyetheralkohole 39072011 Polyethylenglykole 6,5 39072020 andere 6,5 andere 39072091 Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid frei 39072099 andere 6,5 39073000 Epoxidharze 6,5 39074000 Polycarbonate 6,5 39075000 Alkydharze 6,5 Poly(ethylenterephthalat) 39076100 mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr 6,5 39076900 andere 6,5 39077000 Poly(milchsäure) 6,5 andere Polyester 390791 ungesättigt 39079110 flüssig 6,5 39079190 andere 6,5 390799 andere 39079905 Thermoplastische Flüssigkristallcopolymere auf Basis aromatischer Polyester 1,6(151) 39079910 Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) frei 39079980 andere 6,5 3908 Polyamide in Primärformen 39081000 Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12 6,5 39089000 andere 6,5 3909 Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen 39091000 Harnstoffharze; Thioharnstoffharze 6,5 39092000 Melaminharze 6,5 andere Aminoharze 39093100 Poly(methylenphenylisocyanat) (rohes MDI, polymeres MDI) 6,5 39093900 andere 6,5 39094000 Phenolharze 6,5 390950 Polyurethane 39095010 Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyldiisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr frei 39095090 andere 6,5 39100000 Silicone in Primärformen 6,5 3911 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen 39111000 Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene 6,5 391190 andere Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert 39119011 Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel 3,5 39119013 Poly(thio-1,4-phenylen) frei 39119019 andere 6,5 andere 39119092 Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr; hydrierte Copolymere aus Vinyltoluol und α-Methylstyrol frei 39119099 andere 6,5 3912 Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen Celluloseacetate 39121100 nicht weich gemacht 6,5 39121200 weich gemacht 6,5 391220 Cellulosenitrate (einschließlich Collodium) nicht weich gemacht 39122011 Collodium und Celloidin 6,5 39122019 andere 6 39122090 weich gemacht 6,5 Celluloseether 39123100 Carboxymethylcellulose und ihre Salze 6,5 391239 andere 39123920 Hydroxypropylcellulose frei 39123985 andere 6,5 391290 andere 39129010 Celluloseester 6,4 39129090 andere 6,5 3913 Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen 39131000 Alginsäure, ihre Salze und Ester 5 39139000 andere 6,5 39140000 Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen 6,5
II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE 3915 Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen 39151000 von Polymeren des Ethylens 6,5 39152000 von Polymeren des Styrols 6,5 39153000 von Polymeren des Vinylchlorids 6,5 391590 von anderen Kunststoffen 39159011 von Polymeren des Propylens 6,5 39159080 andere 6,5 3916 Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen 39161000 aus Polymeren des Ethylens 6,5 39162000 aus Polymeren des Vinylchlorids 6,5 391690 aus anderen Kunststoffen 39169010 aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 6,5 39169050 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 6,5 39169090 andere 6,5 3917 Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen 391710 Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen 39171010 aus gehärteten Eiweißstoffen 5,3 39171090 aus Cellulosekunststoffen 6,5 Rohre und Schläuche, nicht biegsam 391721 aus Polymeren des Ethylens 39172110 nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 6,5 39172190 andere 6,5 391722 aus Polymeren des Propylens 39172210 nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 6,5 39172290 andere 6,5 391723 aus Polymeren des Vinylchlorids 39172310 nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 6,5 39172390 andere 6,5 39172900 aus anderen Kunststoffen 6,5 andere Rohre und Schläuche 39173100 biegsame Rohre und Schläuche, die einem Druck von 27,6 MPa oder mehr standhalten 6,5 39173200 andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 6,5 39173300 andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 6,5 39173900 andere 6,5 39174000 Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 6,5 3918 Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel 391810 aus Polymeren des Vinylchlorids 39181010 bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen 6,5 m2 39181090 andere 6,5 m2 39189000 aus anderen Kunststoffen 6,5 m2 3919 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen 391910 in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen 39191012 aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen 6,3 39191015 aus Polypropylen 6,3 39191019 andere 6,3 39191080 andere 6,5 391990 andere 39199020 selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art frei 39199080 andere 6,5 3920 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage 392010 aus Polymeren des Ethylens mit einer Dicke von 0,125 mm oder weniger aus Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94 39201023 Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen(12) frei 39201024 Stretchfolien, nicht bedruckt 6,5 39201025 andere 6,5 39201028 0,94 oder mehr 6,5 39201040 andere 6,5 mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm 39201081 synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger mit in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als Feuchthaltemittel frei 39201089 andere 6,5 392020 aus Polymeren des Propylens mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger 39202021 biaxial orientiert 6,5 39202029 andere 6,5 39202080 mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm 6,5 39203000 aus Polymeren des Styrols 6,5 aus Polymeren des Vinylchlorids 392043 mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr 39204310 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 6,5 39204390 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 6,5 392049 andere 39204910 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 6,5 39204990 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 6,5 aus Acrylpolymeren 39205100 aus Poly(methylmethacrylat) 6,5 392059 andere 39205910 Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke von 150 Mikrometer oder weniger frei 39205990 andere 6,5 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern 39206100 aus Polycarbonaten 6,5 392062 aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger 39206212 Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer, zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten(12); Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 100 Mikrometer bis 150 Mikrometer, zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten(12) frei 39206219 andere 6,5 39206290 mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm 6,5 39206300 aus ungesättigten Polyestern 6,5 39206900 aus anderen Polyestern 6,5 aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten 39207100 aus regenerierter Cellulose 6,5 392073 aus Celluloseacetaten 39207310 Filmunterlagen in Rollen oder Streifen 6,3 39207380 andere 6,5 392079 aus anderen Cellulosederivaten 39207910 aus Vulkanfiber 5,7 39207990 andere 6,5 aus anderen Kunststoffen 39209100 aus Poly(vinylbutyral) 6,1 39209200 aus Polyamiden 6,5 39209300 aus Aminoharzen 6,5 39209400 aus Phenolharzen 6,5 392099 aus anderen Kunststoffen aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 39209921 Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet frei 39209928 andere 6,5 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 39209952 Folien aus Poly(vinylfluorid); biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit einem Gehalt an Poly(vinylalkohol) von 97 GHT oder mehr, unbeschichtet, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger frei 39209953 Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen(12) frei 39209959 andere 6,5 39209990 andere 6,5 3921 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen aus Zellkunststoff 39211100 aus Polymeren des Styrols 6,5 39211200 aus Polymeren des Vinylchlorids 6,5 392113 aus Polyurethanen 39211310 aus Weichschaum 6,5 39211390 andere 6,5 39211400 aus regenerierter Cellulose 6,5 39211900 aus anderen Kunststoffen 6,5 392190 andere aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 39219010 aus Polyester 6,5 39219030 aus Phenolharzen 6,5 aus Aminoharzen geschichtet 39219041 Hochdruckschichtpressstoffe mit Dekorschicht auf einer oder auf beiden Seiten 6,5 39219043 andere 6,5 39219049 andere 6,5 39219055 andere 6,5 39219060 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 6,5 39219090 andere 6,5 3922 Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen 39221000 Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken 6,5 39222000 Klosettsitze und -deckel 6,5 39229000 andere 6,5 3923 Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen 392310 Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren 39231010 Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoff, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (wafers), Masken und Retikeln frei 39231090 andere 6,5 Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) 39232100 aus Polymeren des Ethylens 6,5 392329 aus anderen Kunststoffen 39232910 aus Poly(vinylchlorid) 6,5 39232990 andere 6,5 392330 Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren 39233010 mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger 6,5 p/st 39233090 mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l 6,5 p/st 392340 Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger 39234010 Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523 5,3 39234090 andere 6,5 392350 Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse 39235010 Verschluss- oder Flaschenkapseln 6,5 39235090 andere 6,5 39239000 andere 6,5 3924 Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen 39241000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch 6,5 39249000 andere 6,5 3925 Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 39251000 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l 6,5 39252000 Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen 6,5 p/st(72) 39253000 Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon 6,5 392590 andere 39259010 Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen 6,5 39259020 Kabelkanäle für elektrische Leitungen 6,5 39259080 andere 6,5 3926 Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 39261000 Büro- oder Schulartikel 6,5 39262000 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) 6,5 39263000 Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen 6,5 39264000 Statuetten und andere Ziergegenstände 6,5 392690 andere 39269050 Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, für Kanalisationsabflüsse 6,5 andere 39269092 aus Folien hergestellt 6,5 39269097 andere 6,5(73)

KAPITEL 40

Anmerkungen

1.
Als „Kautschuk” im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
2.
Zu Kapitel 40 gehören nicht:

a)
Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
b)
Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;
c)
Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65;
d)
Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI;
e)
Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96;
f)
Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.

3.
Als „Primärformen” im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich:

a)
Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen);
b)
unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.

4.
Als „synthetischer Kautschuk” im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 und der Position 4002 gelten:

a)
ungesättigte synthetische Stoffe, die durch Vulkanisation mit Schwefel irreversibel in nicht thermoplastische Stoffe umgewandelt werden können, welche bei einer Temperatur zwischen 18 °C und 29 °C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten ohne zu reißen, und die sich nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge innerhalb von fünf Minuten auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe zugesetzt werden, die für die Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsaktivatoren oder -beschleuniger; erlaubt ist auch die Anwesenheit solcher Stoffe, die in Anmerkung 5 B Ziffern 2) und 3) genannt sind. Dagegen ist die Anwesenheit anderer Stoffe, die für die Vernetzung nicht erforderlich sind, wie Streckmittel, Weichmacher und Füllstoffe, nicht erlaubt;
b)
Thioplaste (TM);
c)
Naturkautschuk, modifiziert durch Pfropfen oder Mischen mit Kunststoffen, depolymerisierter Naturkautschuk sowie Mischungen von ungesättigten synthetischen Stoffen mit gesättigten synthetischen Hochpolymeren, sofern diese Erzeugnisse den unter Buchstabe a) festgelegten Bedingungen der Vulkanisations-, der Dehnungs- und der Kontraktionsfähigkeit entsprechen.

5.
A)
Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind:

1)
Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden);
2)
Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden;
3)
Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind;

B)
zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben:

1)
Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens;
2)
geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln;
3)
sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.

6.
Als „Abfälle, Bruch und Schnitzel” im Sinne der Position 4004 gelten Abfälle, Altwaren und Schnitzel, die beim Herstellen oder Bearbeiten von Kautschuk oder von Kautschukwaren anfallen, und Waren aus Kautschuk, die als solche infolge Zerschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen endgültig unbrauchbar geworden sind.
7.
Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
8.
Zu Position 4010 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind.
9.
Als „Platten, Blätter und Streifen” im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind.

Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.

Zusätzliche Anmerkung

1.
In das Kapitel 40 gehören mit Zellkautschuk getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

ob sie aus mit Zellkautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5906), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4001 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen 40011000 Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert frei Naturkautschuk in anderen Formen 40012100 geräucherte Blätter (smoked sheets) frei 40012200 technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR) frei 40012900 andere frei 40013000 Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten frei 4002 Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR) 40021100 Latex frei 400219 andere 40021910 Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Emulsionspolymerisation hergestellt (E-SBR), in Ballen frei 40021920 Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymere, durch Lösungspolymerisation hergestellt (SBS, thermoplastische Elastomere), in Granulaten, Krümeln oder Pulverform frei 40021930 Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Lösungspolymerisation hergestellt (S-SBR), in Ballen frei 40021990 andere frei 40022000 Butadien-Kautschuk (BR) frei Butylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR) 40023100 Butylkautschuk (IIR) frei 40023900 andere frei Chloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR) 40024100 Latex frei 40024900 andere frei Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR) 40025100 Latex frei 40025900 andere frei 40026000 Isopren-Kautschuk (IR) frei 40027000 Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk, nicht konjugiert (EPDM) frei 40028000 Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position frei andere 40029100 Latex frei 400299 andere 40029910 durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse 2,9 40029990 andere frei 40030000 Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen frei 40040000 Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert frei 4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen 40051000 Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid frei 40052000 Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 400510 frei andere 40059100 Platten, Blätter und Streifen frei 40059900 andere frei 4006 Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk 40061000 Rohlaufprofile frei 40069000 andere frei 40070000 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk 3 4008 Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk aus Zellkautschuk 40081100 Platten, Blätter und Streifen 3 40081900 andere 2,9 aus Vollkautschuk 400821 Platten, Blätter und Streifen 40082110 Bodenbelag und Fußmatten 3 m2 40082190 andere 3 40082900 andere 2,9 4009 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen) weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen 40091100 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 3 40091200 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 3 ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall 40092100 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 3 40092200 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 3 ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen 40093100 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 3 40093200 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 3 mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen 40094100 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 3 40094200 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 3 4010 Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk Förderbänder 40101100 nur mit Metall verstärkt 6,5 40101200 nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt 6,5 40101900 andere 6,5 Treibriemen 40103100 endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm 6,5 40103200 endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm 6,5 40103300 endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm 6,5 40103400 endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm 6,5 40103500 endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 150 cm 6,5 40103600 endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 150 cm bis 198 cm 6,5 40103900 andere 6,5 4011 Luftreifen aus Kautschuk, neu 40111000 von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art 4,5 p/st 401120 von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art 40112010 mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger 4,5 p/st 40112090 mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 4,5 p/st 40113000 von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art 4,5 p/st 40114000 von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art 4,5 p/st 40115000 von der für Fahrräder verwendeten Art 4 p/st 40117000 von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art 4 p/st 40118000 von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau, Bergbau oder für die industrielle Nutzung verwendeten Art 4 p/st 40119000 andere 4 p/st 4012 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk Luftreifen, runderneuert 40121100 von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art 4,5 p/st 40121200 von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art 4,5 p/st 40121300 von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art 4,5 p/st 40121900 andere 4,5 p/st 40122000 Luftreifen, gebraucht 4,5 p/st 401290 andere 40129020 Voll- oder Hohlkammerreifen 2,5 40129030 Überreifen 2,5 40129090 Felgenbänder 4 4013 Luftschläuche aus Kautschuk 40131000 von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art 4 p/st 40132000 von der für Fahrräder verwendeten Art 4 p/st 40139000 andere 4 p/st 4014 Waren zu hygienischen oder medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), aus Weichkautschuk, auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen 40141000 Präservative frei 40149000 andere frei 4015 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe 40151100 für chirurgische Zwecke 2 pa 40151900 andere 2,7 pa 40159000 andere 5 4016 Andere Waren aus Weichkautschuk 40161000 aus Zellkautschuk 3,5 andere 40169100 Bodenbeläge und Fußmatten 2,5 40169200 Radiergummi 2,5 40169300 Dichtungen 2,5 40169400 Fender, auch aufblasbar 2,5 40169500 andere aufblasbare Waren 2,5 401699 andere für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 40169952 Gummi-Metall-Teile 2,5 40169957 andere 2,5 andere 40169991 Gummi-Metall-Teile 2,5 40169997 andere 2,5 40170000 Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschuk frei

ABSCHNITT VIII

KAPITEL 41

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 41 gehören nicht:

a)
Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511);
b)
Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701);
c)
nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), Rentieren, Elchen, Hirschen, Rehen oder Hunden.

2.
A)
Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit).
B)
Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)” Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
3.
Der Begriff „rekonstituiertes Leder” umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4101 Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten 410120 ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16 kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind 41012010 frisch frei p/st 41012030 nass gesalzen frei p/st 41012050 getrocknet oder trocken gesalzen frei p/st 41012080 andere frei p/st 410150 ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg 41015010 frisch frei p/st 41015030 nass gesalzen frei p/st 41015050 getrocknet oder trocken gesalzen frei p/st 41015090 andere frei p/st 41019000 andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke frei 4102 Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind 410210 nicht enthaart 41021010 von Lämmern frei p/st 41021090 andere frei p/st enthaart 41022100 gepickelt frei p/st 41022900 andere frei p/st 4103 Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b und 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind 41032000 von Kriechtieren frei p/st 41033000 von Schweinen frei p/st 41039000 andere frei 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 410411 Vollleder, ungespalten; Narbenspalt 41041110 ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger frei p/st andere von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 41041151 ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 frei p/st 41041159 andere frei p/st 41041190 andere 5,5 p/st 410419 andere 41041910 ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger frei p/st andere von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 41041951 ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 frei p/st 41041959 andere frei p/st 41041990 andere 5,5 p/st in getrocknetem Zustand (crust) 410441 Vollleder, ungespalten; Narbenspalt ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 41044111 indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar frei p/st 41044119 andere 6,5 p/st andere von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 41044151 ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 6,5 p/st 41044159 andere 6,5 p/st 41044190 andere 5,5 p/st 410449 andere ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 41044911 indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar frei p/st 41044919 andere 6,5 p/st andere von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 41044951 ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 6,5 p/st 41044959 andere 6,5 p/st 41044990 andere 5,5 p/st 4105 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet 41051000 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 2 p/st 410530 in getrocknetem Zustand (crust) 41053010 von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar frei p/st 41053090 andere 2 p/st 4106 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet von Ziegen oder Zickeln 41062100 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 2 p/st 410622 in getrocknetem Zustand (crust) 41062210 von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar frei p/st 41062290 andere 2 p/st von Schweinen 41063100 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 2 p/st 41063200 in getrocknetem Zustand (crust) 2 p/st 410640 von Kriechtieren 41064010 pflanzlich vorgegerbt frei p/st 41064090 andere 2 p/st von anderen Tieren 41069100 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 2 41069200 in getrocknetem Zustand (crust) 2 p/st 4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 ganze Häute und Felle 410711 Vollleder, ungespalten von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 41071111 Boxcalf 6,5 m2 41071119 anderes 6,5 m2 41071190 anderes 6,5 m2 410712 Narbenspalt von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 41071211 Boxcalf 6,5 m2 41071219 anderes 6,5 m2 anderes 41071291 Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 5,5 m2 41071299 Rossleder und Leder von anderen Einhufern 6,5 m2 410719 anderes 41071910 von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 6,5 m2 41071990 anderes 6,5 m2 anderes, einschließlich Flanken 410791 Vollleder, ungespalten 41079110 Sohlenleder 6,5 41079190 anderes 6,5 m2 410792 Narbenspalt 41079210 von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 5,5 m2 41079290 Rossleder und Leder von anderen Einhufern 6,5 m2 410799 anderes 41079910 Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 6,5 m2 41079990 Rossleder und Leder von anderen Einhufern 6,5 m2 4108 4109 4110 4111 41120000 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 3,5 m2 4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 41131000 von Ziegen oder Zickeln 3,5 m2 41132000 von Schweinen 2 m2 41133000 von Kriechtieren 2 m2 41139000 von anderen Tieren 2 m2 4114 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder 411410 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder) 41141010 von Schafen oder Lämmern 2,5 p/st 41141090 von anderen Tieren 2,5 p/st 41142000 Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder 2,5 m2 4115 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl 41151000 rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen 2,5 41152000 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl frei

KAPITEL 42

Anmerkungen

1.
Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder” auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
2.
Zu Kapitel 42 gehören nicht:

a)
steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006);
b)
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304);
c)
konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608;
d)
Waren des Kapitels 64;
e)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f)
Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602;
g)
Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117);
h)
Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV);
ij)
Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Knöpfe, Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile von Knöpfen und Druckknöpfen, Knopfrohlinge, der Position 9606.

3.
A)
In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht:

a)
Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923);
b)
Waren aus Flechtstoffen (Position 4602).

B)
Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
4.
Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör” insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Der Begriff „Außenseite” im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 42010000 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art 2,7 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse 420211 mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder 42021110 Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse 3 p/st 42021190 andere 3 420212 mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen aus Kunststofffolien 42021211 Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse 9,7 p/st 42021219 andere 9,7 42021250 aus formgepresstem Kunststoff 5,2 aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber 42021291 Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse 3,7 p/st 42021299 andere 3,7 420219 andere 42021910 aus Aluminium 5,7 42021990 aus anderen Stoffen 3,7 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff 42022100 mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder 3 p/st 420222 mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen 42022210 aus Kunststofffolien 9,7 p/st 42022290 aus Spinnstoffen 3,7 p/st 42022900 andere 3,7 p/st Taschen- oder Handtaschenartikel 42023100 mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder 3 420232 mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen 42023210 aus Kunststofffolien 9,7 42023290 aus Spinnstoffen 3,7 42023900 andere 3,7 andere 420291 mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder 42029110 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel 3 42029180 andere 3 420292 mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen aus Kunststofffolien 42029211 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel 9,7 42029215 Behältnisse für Musikinstrumente 6,7 42029219 andere 9,7 aus Spinnstoffen 42029291 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel 2,7 42029298 andere 2,7 42029900 andere 3,7 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder 42031000 Kleidung 4 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe 42032100 Spezialsporthandschuhe 9 pa 420329 andere 42032910 Schutzhandschuhe für alle Berufe 9 pa 42032990 andere 7 pa 42033000 Gürtel, Koppel und Schulterriemen 5 42034000 anderes Bekleidungszubehör 5 4204 420500 Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder zu technischen Zwecken 42050011 Treibriemen und Förderbänder 2 42050019 andere 3 42050090 andere 2,5 42060000 Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen 1,7

KAPITEL 43

Anmerkungen

1.
Als „Pelzfelle” im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.
2.
Zu Kapitel 43 gehören nicht:

a)
Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit);
b)
nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41);
c)
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203);
d)
Waren des Kapitels 64;
e)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).

3.
Zu Position 4303 gehören Pelzfelle oder Teile davon, die unter Zusatz anderer Stoffe zusammengesetzt worden sind, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Kleidung, Teilen davon oder zu Bekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht worden sind.
4.
Kleidung und Bekleidungszubehör aller Art (ausgenommen Waren der Anmerkung 2 zu Kapitel 43), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Position 4303 oder 4304. Das Gleiche gilt für Kleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
5.
Als „künstliches Pelzwerk” im Sinne der Nomenklatur gelten Nachahmungen von Pelzfellen, die durch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder, Gewebe oder andere Stoffe hergestellt worden sind. Jedoch gelten Nachahmungen, die durch Weben oder Wirken hergestellt worden sind, nicht als „künstliches Pelzwerk” (im Allgemeinen Position 5801 oder 6001).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4301 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103 43011000 von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen frei p/st 43013000 von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen frei p/st 43016000 von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen frei p/st 43018000 andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen frei 43019000 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile frei 4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303 ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt 43021100 von Nerzen frei p/st 430219 andere 43021915 von Bibern, Bisamratten oder Füchsen frei p/st 43021935 von Kaninchen oder Hasen frei p/st von Hundsrobben oder Ohrenrobben 43021941 von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) 2,2 p/st 43021949 andere 2,2 p/st von Schafen und Lämmern 43021975 von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern frei p/st 43021980 andere 2,2 p/st 43021999 andere 2,2 43022000 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetzt frei 430230 ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt 43023010 „ausgelassene” Pelzfelle 2,7 andere 43023025 von Kaninchen oder Hasen 2,2 p/st von Hundsrobben oder Ohrenrobben 43023051 von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) 2,2 p/st 43023055 andere 2,2 p/st 43023099 andere 2,2 4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen 430310 Kleidung und Bekleidungszubehör 43031010 aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) 3,7 43031090 andere 3,7 43039000 andere 3,7 43040000 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus 3,2

ABSCHNITT IX

KAPITEL 44

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 44 gehören nicht:

a)
Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211);
b)
Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401);
c)
Holz, in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404);
d)
Aktivkohle (Position 3802);
e)
Waren der Position 4202;
f)
Waren des Kapitels 46;
g)
Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
h)
Waren des Kapitels 66 (z. B. Regenschirme, Gehstöcke und Teile);
ij)
Waren der Position 6808;
k)
Fantasieschmuck der Position 7117;
l)
Waren der Abschnitte XVI und XVII (z. B. Maschinenteile, Kästen, Behältnisse, Gehäuse für Maschinen und Apparate sowie Stellmacherwaren);
m)
Waren des Abschnitts XVIII (z. B. Uhrengehäuse und Musikinstrumente sowie Teile davon);
n)
Waffenteile (Position 9305);
o)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
p)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
q)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Tabakpfeifen und Teile davon, Knöpfe, Bleistifte und Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren), ausgenommen Stiele und Fassungen, aus Holz, für Waren der Position 9603; oder
r)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
„Verdichtetes Holz” im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
3.
Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.
4.
Die Waren der Position 4410, 4411 oder 4412 können so bearbeitet sein, dass sie die für Waren der Position 4409 zugelassenen Profile erhalten haben, sie können gebogen, gewellt, perforiert, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder geformt sein oder eine beliebige andere Bearbeitung erfahren haben, vorausgesetzt, sie verleiht ihnen nicht den Charakter von Waren anderer Positionen.
5.
Zu Position 4417 gehören nicht Werkzeuge, deren Klinge, Schneide, arbeitende Fläche oder sonstiger arbeitender Teil aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht.
6.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz” in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Holzpellets” im Sinne der Unterposition 440131 gelten Nebenerzeugnisse, wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT agglomeriert worden sind. Diese Pellets sind zylindrisch, mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 100 mm oder weniger.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Holzmehl” im Sinne der Position 4405 gilt Holzpulver, das mit einem Rückstand von 8 GHT oder weniger ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert.
2.
Als „tropisches Holz” im Sinne der Unterpositionen 44140010, 44181010, 44182010, 44199010, 44201011 und 44209091 gelten folgende tropische Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé, Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4401 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen 44011100 Nadelholz frei 44011200 anderes Holz frei Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln 44012100 Nadelholz frei 44012200 anderes Holz frei Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst 44013100 Holzpellets frei 44013900 andere frei 440140 Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst 44014010 Sägespäne frei 44014090 andere frei 4402 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst 44021000 aus Bambus frei 44029000 andere frei 4403 Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt 44031100 Nadelholz frei m3 44031200 anderes Holz frei m3 anderes, von Nadelholz 440321 Kiefernholz der Art Pinus spp. mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr 44032110 Sägerundholz frei m3 44032190 anderes frei m3 44032200 anderes Kiefernholz der Art „Pinus spp.” frei m3 440323 Tannenholz der Art Abies spp. und Fichtenholz der Art Picea spp. mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr 44032310 Sägerundholz frei m3 44032390 anderes frei m3 44032400 anderes Tannenholz der Art Abies spp. und anderes Fichtenholz der Art Picea spp. frei m3 440325 anderes, mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr 44032510 Sägerundholz frei m3 44032590 anderes frei m3 44032600 anderes frei m3 anderes, von tropischen Hölzern 44034100 Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau frei m3 440349 anderes 44034910 Acajou d'Afrique, Iroko und Sapelli frei m3 44034935 Okoumé und Sipo frei m3 44034985 anderes frei m3 anderes 44039100 Eichenholz (Quercus spp.) frei m3 44039300 Buchenholz der Art Fagus spp. mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr frei m3 44039400 anderes Buchenholz der Art Fagus spp. frei m3 440395 Birkenholz der Art Betula spp. mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr 44039510 Sägerundholz frei m3 44039590 anderes frei m3 44039600 anderes Birkenholz der Art Betula spp. frei m3 44039700 Pappelholz und Aspenholz der Art Populus spp. frei m3 44039800 Eukalyptusholz der Art Eucalyptus spp. frei m3 44039900 anderes frei m3 4404 Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen 44041000 Nadelholz frei 44042000 anderes Holz frei 44050000 Holzwolle; Holzmehl frei 4406 Bahnschwellen aus Holz nicht imprägniert 44061100 Nadelholz frei m3 44061200 anderes Holz frei m3 andere 44069100 Nadelholz frei m3 44069200 anderes Holz frei m3 4407 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm Nadelholz 440711 Kiefernholz der Art Pinus spp. 44071110 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 44071120 gehobelt frei m3 44071190 anderes frei m3 440712 Tannenholz der Art Abies spp. und Fichtenholz der Art Picea spp. 44071210 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 44071220 gehobelt frei m3 44071290 anderes frei m3 440719 anderes 44071910 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 44071920 gehobelt frei m3 44071990 anderes frei m3 tropisches Holz 440721 Mahogany (Swietenia spp.) 44072110 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(74) m3 anderes 44072191 gehobelt 4(50) m3 44072199 anderes frei m3 440722 Virola, Imbuia und Balsa 44072210 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(74) m3 anderes 44072291 gehobelt 4(50) m3 44072299 anderes frei m3 440725 Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau 44072510 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(74) m3 anderes 44072530 gehobelt 4(50) m3 44072550 geschliffen 4,9(74) m3 44072590 anderes frei m3 440726 White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti und Alan 44072610 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(74) m3 anderes 44072630 gehobelt 4(50) m3 44072650 geschliffen 4,9(74) m3 44072690 anderes frei m3 440727 Sapelli 44072710 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(74) m3 anderes 44072791 gehobelt 4(50) m3 44072799 anderes frei m3 440728 Iroko 44072810 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(74) m3 anderes 44072891 gehobelt 4(50) m3 44072899 anderes frei m3 440729 anderes Abura, Acajou d'Afrique, Afrormosia, Ako, Andiroba, Aningré, Avodiré, Azobé, Balau, Bossé clair, Bossé foncé, Cativo, Cedro, Dabema, Dibétou, Doussié, Framiré, Freijo, Fromager, Fuma, Geronggang, Ilomba, Ipé, Jaboty, Jelutong, Jequitiba, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Kosipo, Kotibé, Koto, Limba, Louro, Maçaranduba, Makoré, Mandioqueira, Mansonia, Mengkulang, Merawan, Merbau, Merpauh, Mersawa, Moabi, Niangon, Nyatoh, Obéché, Okoumé, Onzabili, Orey, Ovengkol, Ozigo, Padauk, Paldao, Palissandre de Guatemala, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Pau Amarelo, Pau Marfim, Pulai, Punah, Quaruba, Ramin, Saqui-Saqui, Sepetir, Sipo, Sucupira, Suren, Tauari, Teak, Tiama, Tola 44072915 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(74) m3 anderes 44072920 Palissandre de Para, Palissandre de Rio und Palissandre de Rose, gehobelt 4,9(50) m3 anderes 44072983 gehobelt 4(50) m3 44072985 geschliffen 4,9(74) m3 44072995 anderes frei m3 anderes tropisches Holz 44072996 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes 44072997 geschliffen 2,5 m3 44072998 anderes frei m3 anderes 440791 Eichenholz (Quercus spp.) 44079115 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes gehobelt 44079131 Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt frei m2 44079139 anderes frei m3 44079190 anderes frei m3 44079200 Buchenholz (Fagus spp.) frei m3 440793 Ahornholz (Acer spp.) 44079310 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes 44079391 geschliffen 2,5 m3 44079399 anderes frei m3 440794 Kirschbaumholz (Prunus spp.) 44079410 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes 44079491 geschliffen 2,5 m3 44079499 anderes frei m3 440795 Eschenholz (Fraxinus spp.) 44079510 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes 44079591 geschliffen 2,5 m3 44079599 anderes frei m3 440796 Birkenholz (Betula spp.) 44079610 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes 44079691 geschliffen 2,5 m3 44079699 anderes frei m3 440797 Pappelholz und Espenholz (Populus spp.) 44079710 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes 44079791 geschliffen 2,5 m3 44079799 anderes frei m3 440799 anderes 44079927 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes 44079940 geschliffen 2,5 m3 44079990 anderes frei m3 4408 Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger 440810 Nadelholz 44081015 gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 3 m3 anderes 44081091 Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12) frei m3 44081098 anderes 4 m3 von tropischen Hölzern 440831 Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau 44083111 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9 m3 anderes 44083121 gehobelt 4 m3 44083125 geschliffen 4,9 m3 44083130 anderes 6 m3 440839 anderes Acajou d'Afrique, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola und White Lauan 44083915 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9 m3 anderes 44083921 gehobelt 4 m3 44083930 anderes 6 m3 anderes 44083955 gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 3 m3 anderes 44083970 Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12) frei m3 anderes 44083985 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 4 m3 44083995 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 4 m3 440890 anderes 44089015 gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 3 m3 anderes 44089035 Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12) frei m3 anderes 44089085 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 4 m3 44089095 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 4 m3 4409 Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden 440910 Nadelholz 44091011 Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen frei m 44091018 anderes frei anderes 44092100 Bambus frei 44092200 tropisches Holz frei 440929 anderes 44092910 Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen frei m anderes 44092991 Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt frei m2 44092999 anderes frei 4410 Spanplatten, „oriented strand board” -Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard” -Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt aus Holz 441011 Spanplatten 44101110 roh oder nur geschliffen 7 m3 44101130 auf der Oberfläche mit Melamin imprägniertem Papier beschichtet 7 m3 44101150 auf der Oberfläche mit Dekorplatten oder Dekorfolie aus Kunststoff beschichtet 7 m3 44101190 andere 7 m3 441012 „oriented strand board” -Platten (OSB) 44101210 roh oder nur geschliffen 7 m3 44101290 andere 7 m3 44101900 andere 7 m3 44109000 andere 7 m3 4411 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt mitteldichte Faserplatten (MDF) 441112 mit einer Dicke von 5 mm oder weniger 44111210 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m3 44111290 andere 7 m3 441113 mit einer Dicke von mehr als 5 mm bis 9 mm 44111310 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m3 44111390 andere 7 m3 441114 mit einer Dicke von mehr als 9 mm 44111410 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m3 44111490 andere 7 m3 andere 441192 mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3 44119210 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m3 44119290 andere 7 m3 441193 mit einer Dichte von mehr als 0,5 g/cm3 bis 0,8 g/cm3 44119310 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m3 44119390 andere 7 m3 441194 mit einer Dichte von 0,5 g/cm3 oder weniger 44119410 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m3 44119490 andere 7 m3 4412 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz 44121000 aus Bambus 10 m3 anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger 441231 mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz 44123110 aus Acajou d'Afrique, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola oder White Lauan 10 m3 44123190 anderes 7 m3 44123300 anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz der Arten Erle (Alnus spp.), Esche (Fraxinus spp.), Buche (Fagus spp.), Birke (Betula spp.), Kirsche (Prunus spp.), Kastanie (Castanea spp.), Ulme (Ulmus spp.), Eukalyptus (Eucalyptus spp.), Hickory (Carya spp.), Rosskastanie (Aesculus spp.), Linde (Tilia spp.), Ahorn (Acer spp.), Eiche (Quercus spp.), Platane (Platanus spp.), Pappel und Espe (Populus spp.), Robinie (Robinia spp.), Tulpenholz (Liriodendron spp.) oder Walnuss (Juglans spp.) 7 m3 44123400 anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz, ausgenommen Hölzer der Unterposition 441233 7 m3 44123900 anderes, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz 7(10) m3 anderes 441294 mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage 44129410 mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz 10 m3 44129490 anderes 6 m3 441299 anderes 44129930 mindestens eine Spanplatte enthaltend 6 m3 anderes mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz 44129940 aus Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Erle, Esche, gelbe Pappel, Hainbuche, Hickory, Kastanie, Kirschbaum, Linde, Nussbaum, Pappel, Platane, Robinie (falsche Akazie), Rosskastanie oder Ulme 10 m3 44129950 anderes 10 m3 44129985 anderes 10(10) m3 44130000 Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen frei m3 441400 Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen 44140010 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 5,1(74) 44140090 andere frei 4415 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz 441510 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel; Kabeltrommeln 44151010 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel 4 44151090 Kabeltrommeln 3 441520 Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger; Palettenaufsatzwände 44152020 Flachpaletten; Palettenaufsatzwände 3 p/st 44152090 andere 4 44160000 Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe frei 44170000 Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz frei 4418 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ( „shingles” und „shakes” ), aus Holz 441810 Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür 44181010 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 3 p/st(75) 44181050 aus Nadelholz 3 p/st(75) 44181090 andere 3 p/st(75) 441820 Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen 44182010 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 6(76) p/st(72) 44182050 aus Nadelholz frei p/st(72) 44182080 andere frei p/st(72) 44184000 Verschalungen für Betonarbeiten frei 44185000 Schindeln ( „shingles” und „shakes” ) frei 44186000 Pfosten und Balken frei zusammengesetzte Fußbodenplatten 441873 aus Bambus oder mit mindestens der Toplage (Nutzschicht) aus Bambus 44187310 für Mosaikfußböden 3 m2 44187390 andere frei m2 44187400 andere für Mosaikfußböden 3 m2 44187500 andere, mehrlagig frei m2 44187900 andere frei m2 andere 44189100 aus Bambus frei 441899 andere 44189910 Lamellenholz frei 44189990 anderes frei 4419 Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche aus Bambus 44191100 Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter frei 44191200 Essstäbchen frei 44191900 andere frei 441990 andere 44199010 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 3(18) 44199090 andere frei 4420 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94 442010 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz 44201011 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 6(76) 44201019 andere frei 442090 andere 44209010 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie) 4 m3 andere 44209091 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 6(76) 44209099 andere frei 4421 Andere Waren aus Holz 44211000 Kleiderbügel frei p/st andere 44219100 aus Bambus frei 442199 andere 44219910 aus Faserplatten 4 andere 44219991 Särge frei p/st 44219999 andere frei

KAPITEL 45

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 45 gehören nicht:

a)
Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
b)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
c)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl 45011000 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet frei 45019000 anderer frei 45020000 Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen) frei 4503 Waren aus Naturkork 450310 Stopfen 45031010 zylindrisch 4,7 45031090 andere 4,7 45039000 andere 4,7 4504 Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork 450410 Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschließlich Scheiben Stopfen 45041011 für Schaumwein, auch mit Scheiben aus Naturkork 4,7 45041019 andere 4,7 andere 45041091 mit Bindemittel 4,7 45041099 andere 4,7 450490 andere 45049020 Stopfen 4,7 45049080 andere 4,7

KAPITEL 46

Anmerkungen

1.
Als „Flechtstoffe” im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderem pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54.
2.
Zu Kapitel 46 gehören nicht:

a)
Wandverkleidungen der Position 4814;
b)
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten (Position 5607);
c)
Schuhe und Kopfbedeckungen oder Teile davon des Kapitels 64 oder 65;
d)
Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten, aus Korbgeflecht (Kapitel 87);
e)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper).

3.
„Parallel aneinander gefügte Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen” im Sinne der Position 4601 sind Waren aus Flechtstoffen, Geflechten und ähnlichen Waren, bei denen diese nebeneinander gelegt und durch Bindematerial, auch durch Garne aus Spinnstoffen, in Flächenform miteinander verbunden sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte) Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen 460121 aus Bambus 46012110 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46012190 andere 2,2 460122 aus Rattan 46012210 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46012290 andere 2,2 460129 andere 46012910 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46012990 andere 2,2 andere 460192 aus Bambus 46019205 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden frei andere 46019210 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46019290 andere 2,2 460193 aus Rattan 46019305 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden frei andere 46019310 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46019390 andere 2,2 460194 aus anderen pflanzlichen Stoffen 46019405 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden frei andere 46019410 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46019490 andere 2,2 460199 andere 46019905 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden 1,7 andere 46019910 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 4,7 46019990 andere 2,7 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa aus pflanzlichen Stoffen 46021100 aus Bambus 3,7 46021200 aus Rattan 3,7 460219 andere 46021910 Flaschenhülsen aus Stroh 1,7 46021990 andere 3,7 46029000 andere 4,7

ABSCHNITT X

KAPITEL 47

Anmerkung

1.
Als „chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen” im Sinne der Position 4702 gelten chemische Halbstoffe mit einem Anteil an unlöslichem Halbstoff von 92 GHT oder mehr bei Natron- oder Sulfatzellstoffen bzw. 88 GHT oder mehr bei Sulfitzellstoffen, nach einstündiger Lagerung in einer 18-prozentigen Natronlauge (NaOH) bei 20 °C und mit einem Aschegehalt von 0,15 GHT oder weniger (ausschließlich bei Sulfitzellstoffen).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 470100 Mechanische Halbstoffe aus Holz 47010010 thermo-mechanische Halbstoffe aus Holz frei kg 90 % sdt 47010090 andere frei kg 90 % sdt 47020000 Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen frei kg 90 % sdt 4703 Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen ungebleicht 47031100 aus Nadelholz frei kg 90 % sdt 47031900 aus anderem Holz frei kg 90 % sdt halbgebleicht oder gebleicht 47032100 aus Nadelholz frei kg 90 % sdt 47032900 aus anderem Holz frei kg 90 % sdt 4704 Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen ungebleicht 47041100 aus Nadelholz frei kg 90 % sdt 47041900 aus anderem Holz frei kg 90 % sdt halbgebleicht oder gebleicht 47042100 aus Nadelholz frei kg 90 % sdt 47042900 aus anderem Holz frei kg 90 % sdt 47050000 Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt frei kg 90 % sdt 4706 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen 47061000 aus Baumwoll-Linters frei 47062000 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe frei kg 90 % sdt 47063000 andere, aus Bambus frei kg 90 % sdt andere 47069100 mechanisch aufbereitet frei kg 90 % sdt 47069200 chemisch aufbereitet frei kg 90 % sdt 47069300 gewonnen aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitung frei kg 90 % sdt 4707 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung 47071000 ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappen frei 47072000 Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt frei 470730 Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke) 47073010 alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften frei 47073090 andere frei 470790 andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert) 47079010 unsortiert frei 47079090 sortiert frei

KAPITEL 48

Anmerkungen

1.
Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier” die Bezugnahme auf „Pappe” (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
2.
Zu Kapitel 48 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 30;
b)
Prägefolien der Position 3212;
c)
parfümierte Papiere und Papiere, die mit Kosmetika getränkt oder überzogen sind (Kapitel 33);
d)
Papier und Zellstoffwatte, getränkt, gestrichen oder überzogen mit Seife oder Reinigungsmitteln (Position 3401) oder mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln oder ähnlichen Zubereitungen (Position 3405);
e)
lichtempfindliche Papiere und Pappen der Positionen 3701 bis 3704;
f)
Papier, mit Diagnostik- oder Laborreagenzien getränkt (Position 3822);
g)
Papier oder Pappe enthaltende Schichtpressstoffe aus Kunststoff oder Erzeugnisse aus einer Lage Papier oder Pappe, gestrichen oder überzogen mit einer Lage Kunststoff, wenn die Dicke dieser Lage mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, und Waren aus diesen Stoffen, ausgenommen Wandverkleidungen der Position 4814 (Kapitel 39);
h)
Waren der Position 4202 (z. B. Reiseartikel);
ij)
Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren);
k)
Papiergarne und Spinnstoffwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI);
l)
Waren des Kapitels 64 oder 65;
m)
Schleifmittel, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6805), und Glimmer, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6814); mit Glimmerstaub überzogene Papiere und Pappen gehören jedoch zu diesem Kapitel;
n)
Folien und dünne Bänder aus Metall, auf Papier- oder Pappunterlage (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV);
o)
Waren der Position 9209;
p)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); oder
q)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Knöpfe, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder).

3.
Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
4.
Als „Zeitungsdruckpapier” im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
5.
Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden” und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert” , Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben:

a)
einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und

1)
ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2)
sind in der Masse gefärbt oder

b)
einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und

1)
ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2)
sind in der Masse gefärbt oder

c)
einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder
d)
einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder
e)
einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger.

Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g:

a)
sind in der Masse gefärbt oder
b)
weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben

1)
eine Dicke von 225 Mikrometer (Mikron) oder weniger oder
2)
eine Dicke von mehr als 225 bis 508 Mikrometer (Mikron) und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT oder

c)
weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % auf, haben eine Dicke von 254 Mikrometer (Mikron) oder weniger und einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT.

Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen.

6.
Als „Kraftpapier und Kraftpappe” im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
7.
Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
8.
Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern:

a)
in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder
b)
in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.

9.
Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen” im Sinne der Position 4814 gelten nur:

a)
Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet:

1)
genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise oberflächenverziert (z. B. mit Scherstaub), auch mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen;
2)
mit einer Oberfläche, die durch eingebettete Holz- oder Strohpartikel usw. gekörnt ist;
3)
auf der Schauseite mit einer Kunststoffschicht gestrichen oder überzogen, die genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert ist oder
4)
auf der Schauseite mit Flechtstoffen, auch in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, überzogen;

b)
Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet;
c)
Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht.

Erzeugnisse mit Papier- oder Pappunterlage, die sich sowohl als Fußbodenbelag als auch als Wandverkleidung eignen, gehören zu Position 4823.

10.
Zu Position 4820 gehören nicht lose Bogen oder Karten, zugeschnitten, auch bedruckt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert.
11.
Zu Position 4823 gehören insbesondere Papiere und Pappen, perforiert, für Jacquardvorrichtungen oder dergleichen sowie Spitzenpapier.
12.
Mit Ausnahme der Waren der Positionen 4814 und 4821 gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Waren aus diesen Stoffen, mit Aufdrucken oder Bildern, die im Hinblick auf ihre eigentliche Zweckbestimmung nicht nebensächlicher Art sind, zu Kapitel 49.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Kraftliner” im Sinne der Unterpositionen 480411 und 480419 gelten maschinenglatte oder einseitig glatte Papiere und Pappen, in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Holz von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 115 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen, die den Werten in der nachstehenden Tabelle gleich ist oder die für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation oder Extrapolation errechneten Werten entspricht.

Quadratmetergewicht (g/m2) Mindestwert der Berstfestigkeit nach Mullen (kPa)
115 393
125 417
200 637
300 824
400 961

2.
Als „Kraftsackpapier” im Sinne der Unterpositionen 480421 und 480429 gelten maschinenglatte Papiere in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 60 g bis 115 g, die einer der beiden nachstehend aufgeführten Voraussetzungen entsprechen:

a)
der Berstdruckindex nach Mullen muss 3,7 kPa·m2/g und der Dehnungsfaktor mehr als 4,5 % in der Querrichtung und mehr als 2 % in Maschinenrichtung betragen;
b)
die Mindestwerte des Durchreißwiderstands und der Bruchdehnung müssen den Werten der nachstehenden Tabelle gleich sein oder für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation ermittelten Werten entsprechen:

Quadratmetergewicht (g/m2) Mindestwert des Durchreißwiderstands (mN) Mindestwert der Bruchdehnung (kN/m)
Maschinenrichtung Maschinenrichtung plus Querrichtung Querrichtung Maschinenrichtung plus Querrichtung
60 700 1510 1,9 6,0
70 830 1790 2,3 7,2
80 965 2070 2,8 8,3
100 1230 2635 3,7 10,6
115 1425 3060 4,4 12,3

3.
Als „Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe” im Sinne der Unterposition 480511 gilt Papier in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an aus einer Kombination mechanischem und chemischem ungebleicht aufbereitetem Zellstoff aus Laubhölzern von 65 GHT oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,8 N/g/m2, bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
4.
Zu Unterposition 480512 gehört Papier in Rollen, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,4 N/g/m2 bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
5.
Zu den Unterpositionen 480524 und 480525 gehören Papiere und Pappen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) gewonnen wurden. Testliner kann auch eine Außenlage aus gefärbtem Papier aus gebleichtem nicht wiederaufbereitetem Halbstoff aufweisen. Die Erzeugnisse haben einen Berstdruck nach Mullen von 2 kPa·m2/g oder mehr.
6.
Als „Sulfitpackpapier” im Sinne der Unterposition 480530 gilt einseitig glattes Papier, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, mit einem Aschegehalt von 8 GHT oder weniger und einem Berstdruckindex nach Mullen von 1,47 kPa·m2/g oder mehr.
7.
Als „leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier” im Sinne der Unterposition 481022 gilt beidseitig gestrichenes Papier, mit einem Quadratmetergewicht von 72 g oder weniger, mit einem Gewicht der Beschichtung je Seite von 15 g/m2 oder weniger, auf einer Unterlage, die zu 50 GHT oder mehr (bezogen auf die Gesamtfasermenge) aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 48010000 Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder Bogen frei 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) 48021000 Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) frei 48022000 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen frei 480240 Tapetenrohpapier 48024010 ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge frei 48024090 andere frei andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge 48025400 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g frei 480255 mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen 48025515 mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 g frei 48025525 mit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 g frei 48025530 mit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 g frei 48025590 mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr frei 480256 mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen 48025620 auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format) frei 48025680 andere frei 48025700 andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g frei 480258 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 48025810 in Rollen frei 48025890 andere frei andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge 480261 in Rollen 48026115 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge frei 48026180 andere frei 48026200 in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen frei 48026900 andere frei 480300 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen 48030010 Zellstoffwatte frei gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 48030031 25 g oder weniger frei 48030039 mehr als 25 g frei 48030090 andere frei 4804 Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803 Kraftliner 480411 ungebleicht mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge 48041111 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g frei 48041115 mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g frei 48041119 mit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehr frei 48041190 andere frei 480419 anderer mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von 48041912 weniger als 175 g frei 48041919 175 g oder mehr frei 48041930 andere frei 48041990 andere frei Kraftsackpapier 480421 ungebleicht 48042110 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48042190 anderes frei 480429 anderes 48042910 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48042990 anderes frei andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger 480431 ungebleicht mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge 48043151 Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke frei 48043158 andere frei 48043180 andere frei 480439 andere mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge 48043951 in der Masse einheitlich gebleicht frei 48043958 andere frei 48043980 andere frei andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g 480441 ungebleicht 48044191 sog. „saturating kraft” frei 48044198 andere frei 48044200 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge frei 48044900 andere frei andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr 48045100 ungebleicht frei 48045200 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge frei 480459 andere 48045910 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48045990 andere frei 4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben Wellenpapier 48051100 Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting” ) frei 48051200 Strohpapier für die Welle der Wellpappe frei 480519 anderes 48051910 Wellenstoff frei 48051990 anderes frei Testliner (wiederaufbereiteter Liner) 48052400 mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 48052500 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g frei 48053000 Sulfitpackpapier frei 48054000 Filterpapier und Filterpappe frei 48055000 Filzpapier und Filzpappe frei andere 48059100 mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 48059200 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g frei 480593 mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr 48059320 aus wiederaufbereitetem Papier frei 48059380 andere frei 4806 Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen 48061000 Pergamentpapier und -pappe frei 48062000 Pergamentersatzpapier frei 48063000 Naturpauspapier frei 480640 Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere 48064010 Pergaminpapier frei 48064090 andere frei 480700 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen 48070030 aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehen frei 48070080 andere frei 4808 Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art 48081000 Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiert frei 48084000 Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert frei 48089000 andere frei 4809 Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier (einschließlich gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen oder Bogen 48092000 präpariertes Durchschreibepapier frei 48099000 anderes frei 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge 48101300 in Rollen frei 48101400 in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen frei 48101900 andere frei Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge 48102200 leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. „LWC-Papier” frei 481029 andere 48102930 in Rollen frei 48102980 andere frei Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden 48103100 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 481032 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 48103210 mit Kaolin gestrichen oder überzogen frei 48103290 andere frei 48103900 andere frei andere Papiere und Pappen 481092 Multiplex 48109210 jede Lage gebleicht frei 48109230 mit nur einer gebleichten Außenlage frei 48109290 andere frei 481099 andere 48109910 Papier und Pappe, gebleicht, mit Kaolin gestrichen oder überzogen frei 48109980 andere frei 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art 48111000 Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert frei Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen 481141 selbstklebend 48114120 mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen frei 48114190 andere frei 48114900 andere frei mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen 48115100 gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g frei 48115900 andere frei 48116000 Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt frei 48119000 andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern frei 48120000 Filterblöcke und Filterplatten, aus Papierhalbstoff frei 4813 Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen 48131000 in Form von Heftchen oder Hülsen frei 48132000 in Rollen mit einer Breite von 5 cm oder weniger frei 481390 anderes 48139010 in Rollen mit einer Breite von mehr als 5 cm bis 15 cm frei 48139090 anderes frei 4814 Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier 48142000 Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde frei 481490 andere 48149010 Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen frei 48149070 andere frei 4815 4816 Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- und Umdruckpapier (ausgenommen Waren der Position 4809), vollständige Dauerschablonen und Offsetplatten aus Papier, auch in Kartons 48162000 präpariertes Durchschreibepapier frei 48169000 andere frei 4817 Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe 48171000 Briefumschläge frei 48172000 Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten frei 48173000 Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe frei 4818 Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern 481810 Toilettenpapier 48181010 mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger frei 48181090 mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g frei 481820 Taschentücher, Abschminktücher und Handtücher 48182010 Taschentücher und Abschminktücher frei Handtücher 48182091 in Rollen frei 48182099 andere frei 48183000 Tischtücher und Servietten frei 48185000 Kleidung und Bekleidungszubehör frei 481890 andere 48189010 Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf frei 48189090 andere frei 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art 48191000 Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe frei 48192000 Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe frei 48193000 Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr frei 48194000 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen frei 48195000 andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen frei 48196000 Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art frei 4820 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände und Aktendeckel und andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe 482010 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen 48201010 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Auftragsbücher und Quittungsbücher frei 48201030 Briefpapierblöcke und Notizblöcke; Merkbücher und Notizbücher, ohne Kalendarium frei 48201050 Merkbücher, Notizbücher und Tagebücher, mit Kalendarium frei 48201090 andere frei 48202000 Hefte frei 48203000 Ordner, Schnellhefter, Einbände (andere als Buchhüllen) und Aktendeckel frei 48204000 Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier frei 48205000 Alben für Muster oder für Sammlungen frei 48209000 andere frei 4821 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt 482110 bedruckt 48211010 selbstklebend frei 48211090 andere frei 482190 andere 48219010 selbstklebend frei 48219090 andere frei 4822 Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet 48221000 zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen frei 48229000 andere frei 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern 48232000 Filterpapier und Filterpappe frei 48234000 Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder Scheiben frei Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe 48236100 aus Bambus frei 482369 andere 48236910 Tabletts, Schüsseln und Teller frei 48236990 andere frei 482370 formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff 48237010 Höckerpappe und Kleinverpackungen für Eier frei 48237090 andere frei 482390 andere 48239040 Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken frei 48239085 andere frei

KAPITEL 49

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 49 gehören nicht:

a)
fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37);
b)
Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023);
c)
Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;
d)
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.

2.
Als „gedruckt” im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3.
Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten.
4.
Zu Position 4901 gehören auch:

a)
Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b)
Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden;
c)
Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind.

Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.

5.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6.
„Bilderalben und Bilderbücher für Kinder” im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4901 Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern 49011000 in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt frei andere 49019100 Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften frei 49019900 andere frei 4902 Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend 49021000 mindestens vier Mal wöchentlich erscheinend frei 49029000 andere frei 49030000 Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder frei 49040000 Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden frei 4905 Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt 49051000 Globen frei andere 49059100 in Form von Büchern oder Broschüren frei 49059900 andere frei 49060000 Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke frei 490700 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere 49070010 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen frei 49070030 Banknoten frei 49070090 andere frei 4908 Abziehbilder aller Art 49081000 Abziehbilder, verglasbar frei 49089000 andere frei 49090000 Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art frei 49100000 Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern frei 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien 491110 Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen 49111010 Verkaufskataloge frei 49111090 andere frei andere 49119100 Bilder, Bilddrucke und Fotografien frei 49119900 andere frei

ABSCHNITT XI

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XI gehören nicht:

a)
Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511);
b)
Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filtertücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911;
c)
Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14;
d)
Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813;
e)
Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306;
f)
lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704;
g)
Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46);
h)
Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, und Waren daraus, des Kapitels 39;
ij)
Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, und Waren daraus, des Kapitels 40;
k)
nicht enthaarte Häute und Felle (Kapitel 41 oder 43) und Waren aus Pelzfellen sowie künstliches Pelzwerk und Waren daraus der Position 4303 oder 4304;
l)
Waren aus Spinnstoffen der Position 4201 oder 4202;
m)
Erzeugnisse und Waren des Kapitels 48 (z. B. Zellstoffwatte);
n)
Schuhe und Teile davon, Gamaschen und ähnliche Waren des Kapitels 64;
o)
Haarnetze und andere Kopfbedeckungen und Teile davon, des Kapitels 65;
p)
Waren des Kapitels 67;
q)
Spinnstoffwaren, mit Schleifmitteln überzogen (Position 6805), sowie Kohlenstofffasern und Waren daraus der Position 6815;
r)
Glasfasern und Waren daraus, Ätzstickereien sowie Stickereien ohne sichtbaren Grund, deren Stickfäden aus Glasfasern bestehen (Kapitel 70);
s)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Bettausstattungen, Beleuchtungskörper);
t)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Netze zur Sportausübung);
u)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Reisezusammenstellungen von Waren zum Nähen, Reißverschlüsse, Farbbänder für Schreibmaschinen, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder); oder
v)
Waren des Kapitels 97.

2.
A)
Waren der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809 oder 5902, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der dem Gewicht nach gegenüber jedem anderen Spinnstoff vorherrscht.

Wenn kein Spinnstoff dem Gewicht nach vorherrscht, sind die Waren so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position gehört.

B)
Für die Anwendung dieser Regel gilt:

a)
umsponnene Garne aus Rosshaar (Position 5110) und Metallgarne und metallisierte Garne (Position 5605) gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheitlichen Spinnstoff; Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die Einreihung dieser Waren als Garne aus Spinnstoffen;
b)
die Wahl der zutreffenden Position hat in der Weise zu erfolgen, dass zuerst das Kapitel und danach innerhalb dieses Kapitels die anzuwendende Position ermittelt wird, wobei alle Spinnstoffe, die nicht zu diesem Kapitel gehören, außer Betracht bleiben;
c)
wenn die beiden Kapitel 54 und 55 und ein anderes Kapitel in Betracht kommen, so sind die Kapitel 54 und 55 wie ein einziges Kapitel zu behandeln;
d)
wenn in einem Kapitel oder in einer Position mehrere Spinnstoffe erfasst sind, werden diese als ein einheitlicher Spinnstoff behandelt.

C)
Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die in den nachstehenden Anmerkungen 3, 4, 5 und 6 aufgeführten Garne anzuwenden.
3.
A)
Als „Bindfäden, Seile und Taue” gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt):

a)
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;
b)
aus Chemiefasern (einschließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 54 hergestellt sind), mit einem Titer von mehr als 10000 dtex;
c)
aus Hanf oder Flachs:

1)
poliert oder glasiert, mit einem Titer von 1429 dtex oder mehr;
2)
weder poliert noch glasiert, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;

d)
aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig;
e)
aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;
f)
mit Metalldraht verstärkt.

B)
Als „Bindfäden, Seile und Taue” gelten nicht:

a)
Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar und Papiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metalldraht verstärkt sind;
b)
Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten in Form von Kabeln des Kapitels 55 und Garne aus Multifilamenten ohne Drehung oder mit weniger als 5 Drehungen je Meter, des Kapitels 54;
c)
Messinahaar der Position 5006 und Monofile des Kapitels 54;
d)
Metallgarne und metallisierte Garne der Position 5605; Garne aus Spinnstoffen, mit Metalldraht verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A Buchstabe f eingereiht;
e)
Chenillegarne, Gimpen und „Maschengarne” der Position 5606.

4.
A)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten in den Kapiteln 50, 51, 52, 54 und 55, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:

a)
auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;
2)
125 g bei anderen Garnen;

b)
in Kugeln, Knäueln oder im Strang, sofern das Gewicht je Stück nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten mit einem Titer von weniger als 3000 dtex, oder aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide;
2)
125 g bei anderen Garnen, mit einem Titer von weniger als 2000 dtex;
3)
500 g bei anderen Garnen;

c)
im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;
2)
125 g bei anderen Garnen.

B)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten nicht:

a)
ungezwirnte Garne aus Spinnstoffen aller Art, ausgenommen:

1)
ungezwirnte rohe Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren;
2)
ungezwirnte Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, mit einem Titer von mehr als 5000 dtex;

b)
gezwirnte Garne, roh:

1)
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, in Aufmachungen aller Art;
2)
aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen Wolle und feine Tierhaare), im Strang;

c)
gezwirnte Garne, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von 133 dtex oder weniger;
d)
Garne aus Spinnstoffen aller Art, ungezwirnt oder gezwirnt, die aufgemacht sind:

1)
im Strang mit Kreuzhaspelung;
2)
auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickel für Stickmaschinen).

5.
Als „Nähgarne” im Sinne der Positionen 5204, 5401 und 5508 gelten gezwirnte Garne, die allen nachstehenden Bedingungen entsprechen:

a)
auf Unterlagen (z. B. Rollen, Spulen) aufgemacht und mit einem Gewicht, einschließlich Unterlage, von nicht mehr als 1000 g;
b)
appretiert für die Verwendung als Nähgarn und
c)
mit einer Z-Drehung als letzter Drehung.

6.
Als „hochfeste Garne” im Sinne des Abschnitts XI gelten Garne, deren Festigkeit, ausgedrückt in cN/tex (centinewton je tex), die nachstehenden Grenzwerte überschreitet:

— ungezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern: 60 cN/tex,
— gezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern: 53 cN/tex,
— ungezwirnte oder gezwirnte Garne aus Viskose: 27 cN/tex.

7.
Als „konfektioniert” im Sinne des Abschnitts XI gelten:

a)
Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten;
b)
Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind oder durch bloßes Zerschneiden der nicht gebundenen Fäden ohne Nähen oder eine andere zusätzliche Arbeit gebrauchsfertig werden (z. B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher, Halstücher und Decken);
c)
zugeschnittene Waren mit mindestens einem heiß versiegeltem Rand mit einem sichtbaren sich verjüngendem oder zusammen-gedrückten/zusammengepressten Rand und anderen Rändern, die entsprechend den übrigen Buchstaben dieser Anmerkung behandelt wurden, nicht als konfektioniert gelten Spinnstoffwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens der Webkante in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert oder heiß zugeschnitten sind;
d)
Waren, deren Ränder entweder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, oder durch geknüpfte Fransen aus den Fäden der Waren selbst oder aus nachträglich angebrachten Fäden befestigt sind; Meterwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens eines festen Randes in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert sind, gelten nicht als konfektioniert;
e)
Waren, beliebig zugeschnitten, mit Auszieharbeit;
f)
Waren, durch Nähen, Kleben oder in anderer Weise zusammengefügt, ausgenommen Meterwaren, die aus zwei oder mehr Stücken des gleichen Spinnstofferzeugnisses bestehen, die an ihren Enden zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind, und Meterwaren, die aus zwei oder mehr mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander verbundenen Spinnstofferzeugnissen bestehen, auch mit Zwischenlagen aus einem Polsterfüllstoff;
g)
Waren, abgepasst gewirkt oder abgepasst gestrickt, als Einzelstücke oder als Meterware, die mehrere Einzelstücke umfasst.

8.
Für die Anwendung der Kapitel 50 bis 60 gilt:

a)
konfektionierte Waren im Sinne der vorstehenden Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59;
b)
zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 gehören nicht die Waren der Kapitel 56 bis 59.

9.
Den Geweben der Kapitel 50 bis 55 werden Erzeugnisse gleichgestellt, die aus Lagen parallel gelegter Spinnstoffgarne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen. Diese Lagen sind an den Berührungspunkten der Garne durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt.
10.
Elastische Erzeugnisse aus Spinnstoffwaren in Verbindung mit Kautschukfäden gehören zu Abschnitt XI.
11.
Im Abschnitt XI gilt als „getränkt” auch „getaucht” ( „gedippt” ).
12.
Im Abschnitt XI gelten als „Polyamide” auch „Aramide” .
13.
In diesem Abschnitt und gegebenenfalls in der übrigen Nomenklatur gelten als „Elastomergarne” Filamentgarne (einschließlich Monofile) aus synthetischen Spinnstoffen, andere als texturierte Garne, die, ohne zu reißen, eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten, und die, wenn sie eine Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge erfahren haben, sich innerhalb von fünf Minuten mindestens auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen
14.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff” im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Abschnitt XI und in allen anderen Teilen der Nomenklatur gelten als:

a)
rohe Garne:

1)
Garne, die die natürliche Farbe ihrer Fasern aufweisen und weder gebleicht noch gefärbt (auch nicht in der Masse) noch bedruckt sind, oder
2)
Garne, die von unbestimmter Farbe aus Reißspinnstoffen hergestellt sind ( „Grau-Garne” ).

Diese Garne können farblos appretiert oder flüchtig gefärbt (die Anfärbung lässt sich durch bloßes Waschen mit Seife entfernen) und, im Falle der Garne aus Chemiefasern, in der Masse mit Mattierungsstoffen (z. B. Titandioxid) behandelt sein;

b)
gebleichte Garne:

1)
Garne, die einen Bleichprozess erfahren haben oder aus gebleichten Fasern hergestellt sind, oder, sofern nicht anderes bestimmt ist, weiß gefärbt sind (auch in der Masse) oder weiß appretiert sind, oder
2)
Garne, die aus einer Mischung von rohen und gebleichten Fasern bestehen, oder
3)
Garne, die gezwirnt sind und aus rohen und gebleichten Garnen bestehen;

c)
farbige Garne (gefärbt oder bedruckt):

1)
Garne, die (auch in der Masse) anders als weiß oder flüchtig gefärbt sind oder bedruckt oder aus gefärbten oder bedruckten Fasern hergestellt sind, oder
2)
Garne, die aus einer Mischung von verschieden gefärbten Fasern oder einer Mischung von rohen oder gebleichten Fasern und farbigen Fasern bestehen (Jaspé-Garne oder melierte Garne) oder in Abständen mit einer oder mehreren Farben bedruckt sind in der Weise, dass eine Art Punktierung entsteht, oder
3)
Garne, deren Vorgarn oder Lunte bedruckt worden ist, oder
4)
Garne, die gezwirnt sind und aus rohen oder gebleichten Garnen und aus farbigen Garnen bestehen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Monofile, Streifen und dergleichen des Kapitels 54;

d)
rohe Gewebe:

Gewebe, die aus rohen Garnen hergestellt und weder gebleicht noch gefärbt noch bedruckt sind. Diese Gewebe können farblos appretiert oder flüchtig gefärbt sein;

e)
gebleichte Gewebe:

1)
Gewebe, die im Stück gebleicht oder, wenn nichts anderes bestimmt ist, weiß gefärbt oder weiß appretiert sind, oder
2)
Gewebe, die aus gebleichten Garnen bestehen, oder
3)
Gewebe, die aus rohen Garnen und gebleichten Garnen bestehen;

f)
gefärbte Gewebe:

1)
Gewebe, die im Stück in einer einzigen einheitlichen Farbe, anders als weiß (wenn nichts anderes bestimmt ist), gefärbt sind oder farbig appretiert sind, anders als weiß (wenn nichts anderes bestimmt ist), oder
2)
Gewebe, die aus farbigen Garnen mit einer einzigen einheitlichen Farbe bestehen;

g)
buntgewebte Gewebe:

Gewebe (andere als bedruckte Gewebe):

1)
die aus verschiedenfarbigen Garnen oder aus Garnen mit verschiedenen Schattierungen der gleichen Farbe (einer anderen als der natürlichen Farbe der verwendeten Fasern) bestehen oder
2)
die aus rohen oder gebleichten Garnen und farbigen Garnen bestehen oder
3)
die aus Jaspé-Garnen oder melierten Garnen bestehen.

(Garne, die die Webkante bilden oder aus denen die Stückenden bestehen, bleiben außer Betracht);

h)
bedruckte Gewebe:

Gewebe, die im Stück bedruckt sind, auch wenn sie aus verschiedenfarbigen Garnen bestehen.

(Den bedruckten Geweben werden Gewebe gleichgestellt, die Muster aufweisen, die z. B. mit Pinsel, Bürste, Spritzpistole, Transferpapier, durch Beflocken oder in einem Batikverfahren hergestellt sind.)

Bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen bleibt das Mercerisieren ohne Einfluss auf die Einreihung der Garne und Gewebe.

Die vorstehenden Bestimmungen der Buchstaben d bis h gelten sinngemäß auch für Gewirke oder Gestricke;

ij)
Leinwandbindung:

eine Gewebebindung, in der jeder Schussfaden abwechselnd oberhalb und unterhalb der aufeinander folgenden Kettfäden und jeder Kettfaden abwechselnd oberhalb und unterhalb der aufeinander folgenden Schussfäden verläuft.

2.
A)
Waren der Kapitel 56 bis 63, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so zu behandeln, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der nach der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI ermittelt werden müsste bei der Einreihung einer aus den gleichen Spinnstoffen bestehenden Ware der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809.
B)
Hierbei ist zu beachten:

a)
es ist gegebenenfalls nur der Teil zu berücksichtigen, der im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 für die Auslegung der Nomenklatur maßgebend ist;
b)
bei Spinnstofferzeugnissen aus einem Grund und einer Flor- oder Schlingenoberfläche bleibt der Grund außer Betracht;
c)
bei Stickereien der Position 5810 und Waren daraus wird nur der Stickgrund berücksichtigt. Bei Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund und Waren daraus richtet sich die Einreihung jedoch ausschließlich nach den Stickfäden.

KAPITEL 50

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 50010000 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet frei 50020000 Grège, weder gedreht noch gezwirnt frei 50030000 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff) frei 500400 Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 50040010 roh, abgekocht oder gebleicht 4 50040090 andere 4 500500 Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 50050010 roh, abgekocht oder gebleicht 2,9 50050090 andere 2,9 500600 Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Messinahaar 50060010 Seidengarne 5 50060090 Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; Messinahaar 2,9 5007 Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 50071000 Gewebe aus Bourretteseide 3 m2 500720 andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr Kreppgewebe 50072011 roh, abgekocht oder gebleicht 6,9 m2 50072019 andere 6,9 m2 Pongée-, Habutai-, Honan-, Shantung- oder Corahgewebe und ähnliche ostasiatische Gewebe, ganz aus Seide (nicht mit Schappeseide, Bourretteseide oder anderen Spinnstoffen gemischt) 50072021 taftbindig, roh oder nur abgekocht 5,3 m2 andere 50072031 taftbindig 7,5 m2 50072039 andere 7,5 m2 andere 50072041 undichte Gewebe 7,2 m2 andere 50072051 roh, abgekocht oder gebleicht 7,2 m2 50072059 gefärbt 7,2 m2 buntgewebt 50072061 mit einer Breite von mehr als 57 cm bis 75 cm 7,2 m2 50072069 andere 7,2 m2 50072071 bedruckt 7,2 m2 500790 andere Gewebe 50079010 roh, abgekocht oder gebleicht 6,9 m2 50079030 gefärbt 6,9 m2 50079050 buntgewebt 6,9 m2 50079090 bedruckt 6,9 m2

KAPITEL 51

Anmerkung

1.
In der Nomenklatur gelten als:

a)
„Wolle” die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen;
b)
„feine Tierhaare” die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten;
c)
„grobe Tierhaare” die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5101 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt Schweißwolle, einschließlich auf dem Rücken gewaschene Wolle 51011100 Schurwolle frei 51011900 andere frei entschweißt, nicht carbonisiert 51012100 Schurwolle frei 51012900 andere frei 51013000 carbonisiert frei 5102 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt feine Tierhaare 51021100 Kaschmirziegenhaare (cashmere) frei 510219 andere 51021910 Angorakaninchenhaare frei 51021930 Alpaka-, Lama- und Vikunjahaare frei 51021940 Kamel- (einschließlich Dromedar) und Jakhaare; Angora-, Tibetziegenhaare und ähnliche Ziegenhaare frei 51021990 Kaninchenhaare (ausgenommen Angorakaninchenhaare), Hasenhaare, Biber-, Nutria- und Bisamrattenhaare frei 51022000 grobe Tierhaare frei 5103 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff 510310 Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren 51031010 nicht carbonisiert frei 51031090 carbonisiert frei 51032000 andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren frei 51033000 Abfälle von groben Tierhaaren frei 51040000 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren frei 5105 Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form) 51051000 gekrempelte Wolle 2 gekämmte Wolle 51052100 gekämmte Wolle in loser Form ( „open tops” ) 2 51052900 andere 2 feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt 51053100 Kaschmirziegenhaare (cashmere) 2 51053900 andere 2 51054000 grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt 2 5106 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 510610 mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr 51061010 roh 3,8 51061090 andere 3,8 510620 mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT 51062010 mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 4(77) andere 51062091 roh 4 51062099 andere 4 5107 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 510710 mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr 51071010 roh 3,8 51071090 andere 3,8 510720 mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 51072010 roh 4 51072030 andere 4 andere hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen Spinnfasern gemischt 51072051 roh 4 51072059 andere 4 anders gemischt 51072091 roh 4 51072099 andere 4 5108 Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 510810 Streichgarne 51081010 roh 3,2 51081090 andere 3,2 510820 Kammgarne 51082010 roh 3,2 51082090 andere 3,2 5109 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 510910 mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 51091010 in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g 3,8 51091090 andere 5 51099000 andere 5 51100000 Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar (einschließlich umsponnene Garne aus Rosshaar), auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 3,5 5111 Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 51111100 mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger 8 m2 51111900 andere 8 m2 51112000 andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 8 m2 511130 andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt 51113010 mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger 8 m2 51113080 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g 8 m2 511190 andere 51119010 mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT 7,2 m2 andere 51119091 mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger 8 m2 51119098 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g 8 m2 5112 Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 51121100 mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 8 m2 51121900 andere 8 m2 51122000 andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 8 m2 511230 andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt 51123010 mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 8 m2 51123080 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g 8 m2 511290 andere 51129010 mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT 7,2 m2 andere 51129091 mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 8 m2 51129098 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g 8 m2 51130000 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar 5,3 m2

KAPITEL 52

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Denim” im Sinne der Unterpositionen 520942 und 521142 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 520100 Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt 52010010 hydrophil oder gebleicht frei 52010090 andere frei 5202 Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 52021000 Garnabfälle frei andere 52029100 Reißspinnstoff frei 52029900 andere frei 52030000 Baumwolle, kardiert oder gekämmt frei 5204 Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 52041100 mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr 4 52041900 andere 4 52042000 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5205 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf ungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern 52051100 mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger) 4 52051200 mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43) 4 52051300 mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52) 4 52051400 mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80) 4 520515 mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80) 52051510 mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 120) 4,4 52051590 mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120) 4 ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern 52052100 mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger) 4 52052200 mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43) 4 52052300 mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52) 4 52052400 mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80) 4 52052600 mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94) 4 52052700 mit einem Titer von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120) 4 52052800 mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120) 4 gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern 52053100 mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne) 4 52053200 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) 4 52053300 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne) 4 52053400 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne) 4 52053500 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne) 4 gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern 52054100 mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne) 4 52054200 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) 4 52054300 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne) 4 52054400 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne) 4 52054600 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94 der einfachen Garne) 4 52054700 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120 der einfachen Garne) 4 52054800 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120 der einfachen Garne) 4 5206 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf ungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern 52061100 mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger) 4 52061200 mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43) 4 52061300 mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52) 4 52061400 mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80) 4 52061500 mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80) 4 ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern 52062100 mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger) 4 52062200 mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43) 4 52062300 mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52) 4 52062400 mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80) 4 52062500 mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80) 4 gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern 52063100 mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne) 4 52063200 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) 4 52063300 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne) 4 52063400 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne) 4 52063500 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne) 4 gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern 52064100 mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne) 4 52064200 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) 4 52064300 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne) 4 52064400 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne) 4 52064500 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne) 4 5207 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 52071000 mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr 5 52079000 andere 5 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger roh 520811 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 52081110 Gewebe für die Herstellung von Binden, Verbandzeug und Mull 8 m2 52081190 andere 8 m2 520812 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von 52081216 165 cm oder weniger 8 m2 52081219 mehr als 165 cm 8 m2 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von 52081296 165 cm oder weniger 8 m2 52081299 mehr als 165 cm 8 m2 52081300 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52081900 andere Gewebe 8 m2 gebleicht 520821 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 52082110 Gewebe für die Herstellung von Binden, Verbandzeug und Mull 8 m2 52082190 andere 8 m2 520822 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von 52082216 165 cm oder weniger 8 m2 52082219 mehr als 165 cm 8 m2 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von 52082296 165 cm oder weniger 8 m2 52082299 mehr als 165 cm 8 m2 52082300 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52082900 andere Gewebe 8 m2 gefärbt 52083100 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 8 m2 520832 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von 52083216 165 cm oder weniger 8 m2 52083219 mehr als 165 cm 8 m2 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von 52083296 165 cm oder weniger 8 m2 52083299 mehr als 165 cm 8 m2 52083300 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52083900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 52084100 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 8 m2 52084200 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g 8 m2 52084300 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52084900 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 52085100 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 8 m2 52085200 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g 8 m2 520859 andere Gewebe 52085910 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52085990 andere 8 m2 5209 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g roh 52091100 in Leinwandbindung 8 m2 52091200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52091900 andere Gewebe 8 m2 gebleicht 52092100 in Leinwandbindung 8 m2 52092200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52092900 andere Gewebe 8 m2 gefärbt 52093100 in Leinwandbindung 8 m2 52093200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52093900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 52094100 in Leinwandbindung 8 m2 52094200 Denim 8 m2 52094300 andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52094900 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 52095100 in Leinwandbindung 8 m2 52095200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52095900 andere Gewebe 8 m2 5210 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger roh 52101100 in Leinwandbindung 8 m2 52101900 andere Gewebe 8 m2 gebleicht 52102100 in Leinwandbindung 8 m2 52102900 andere Gewebe 8 m2 gefärbt 52103100 in Leinwandbindung 8 m2 52103200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52103900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 52104100 in Leinwandbindung 8 m2 52104900 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 52105100 in Leinwandbindung 8 m2 52105900 andere Gewebe 8 m2 5211 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g roh 52111100 in Leinwandbindung 8 m2 52111200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52111900 andere Gewebe 8 m2 52112000 gebleicht 8 m2 gefärbt 52113100 in Leinwandbindung 8 m2 52113200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52113900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 52114100 in Leinwandbindung 8 m2 52114200 Denim 8 m2 52114300 andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 521149 andere Gewebe 52114910 Jacquard-Gewebe 8 m2 52114990 andere 8 m2 bedruckt 52115100 in Leinwandbindung 8 m2 52115200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52115900 andere Gewebe 8 m2 5212 Andere Gewebe aus Baumwolle mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 521211 roh 52121110 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121190 anders gemischt 8 m2 521212 gebleicht 52121210 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121290 anders gemischt 8 m2 521213 gefärbt 52121310 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121390 anders gemischt 8 m2 521214 buntgewebt 52121410 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121490 anders gemischt 8 m2 521215 bedruckt 52121510 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121590 anders gemischt 8 m2 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g 521221 roh 52122110 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122190 anders gemischt 8 m2 521222 gebleicht 52122210 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122290 anders gemischt 8 m2 521223 gefärbt 52122310 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122390 anders gemischt 8 m2 521224 buntgewebt 52122410 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122490 anders gemischt 8 m2 521225 bedruckt 52122510 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122590 anders gemischt 8 m2

KAPITEL 53

Zusätzliche Anmerkung

1.
A)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten in den Unterpositionen 53061090, 53062090 und 53082090, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:

a)
auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt;
b)
im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g;
c)
im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt.

B)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten nicht:

a)
gezwirnte Garne, roh, im Strang;
b)
gezwirnte Garne, die aufgemacht sind:

1)
im Strang mit Kreuzhaspelung;
2)
auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5301 Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 53011000 Flachs (Leinen), roh oder geröstet frei Flachs (Leinen), gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen 53012100 gebrochen oder geschwungen frei 53012900 anderer frei 53013000 Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) frei 5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 53021000 Hanf, roh oder geröstet frei 53029000 andere frei 5303 Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 53031000 Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet frei 53039000 andere frei 5304 53050000 Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) frei 5306 Garne aus Flachs (Leinengarne) 530610 ungezwirnt nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 53061010 mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger) 4(10) 53061030 mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36) 4(10) 53061050 mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36) 3,8 53061090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 530620 gezwirnt 53062010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4 53062090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5307 Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 53071000 ungezwirnt frei 53072000 gezwirnt frei 5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne 53081000 Kokosgarne frei 530820 Hanfgarne 53082010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 3 53082090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4,9 530890 andere Ramiegarne 53089012 mit einem Titer von 277,8 dtex oder mehr (Nm 36 oder weniger) 4 53089019 mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36) 3,8 53089050 Papiergarne 4 53089090 andere 3,8 5309 Gewebe aus Flachs (Leinengewebe) mit einem Anteil an Flachs von 85 GHT oder mehr 530911 roh oder gebleicht 53091110 roh 8 m2 53091190 gebleicht 8 m2 53091900 andere 8 m2 mit einem Anteil an Flachs von weniger als 85 GHT 53092100 roh oder gebleicht 8 m2 53092900 andere 8 m2 5310 Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 531010 roh 53101010 mit einer Breite von 150 cm oder weniger 4 m2 53101090 mit einer Breite von mehr als 150 cm 4 m2 53109000 andere 4 m2 531100 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen 53110010 Gewebe aus Ramie 8 m2 53110090 andere 5,8 m2

KAPITEL 54

Anmerkungen

1.
Als „Chemiefasern” gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:

a)
durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b)
durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.

Als „synthetisch” gelten die unter a) und als „künstlich” die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern.

Die Begriffe „synthetisch” und „künstlich” gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe” und „Spinnmasse” sinngemäß.

2.
Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5401 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 540110 aus synthetischen Filamenten nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf Umspinnungsgarn (sog. „Core Yarn” ) 54011012 Polyester-Filamente mit Baumwollfasern umsponnen 4 54011014 andere 4 andere 54011016 texturierte Garne 4 54011018 andere 4 54011090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 540120 aus künstlichen Filamenten 54012010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4 54012090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5402 Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex hochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden, auch texturiert 54021100 aus Aramid 4 54021900 andere 4 54022000 hochfeste Garne aus Polyester, auch texturiert 4 texturierte Garne 54023100 aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von 50 tex oder weniger 4 54023200 aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 50 tex 4 54023300 aus Polyestern 4 54023400 aus Polypropylen 4 54023900 andere 4 andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen oder weniger je Meter 54024400 aus Elastomeren 4 54024500 andere, aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 54024600 andere, aus Polyestern, teilverstreckt 4 54024700 andere, aus Polyestern 4 54024800 andere, aus Polypropylen 4 54024900 andere 4 andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als 50 Drehungen je Meter 54025100 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 54025200 aus Polyestern 4 54025300 aus Polypropylen 4 54025900 andere 4 andere Garne, gezwirnt 54026100 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 54026200 aus Polyestern 4 54026300 aus Polypropylen 4 54026900 andere 4 5403 Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex 54031000 hochfeste Garne aus Viskose 4 andere Garne, ungezwirnt 54033100 aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder weniger je Meter 4 54033200 aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter 4 54033300 aus Celluloseacetat 4 54033900 andere 4 andere Garne, gezwirnt 54034100 aus Viskose 4 54034200 aus Celluloseacetat 4 54034900 andere 4 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger Monofile 54041100 aus Elastomeren 4 54041200 andere, aus Polypropylen 4 54041900 andere 4 540490 andere 54049010 aus Polypropylen 4 54049090 andere 4 54050000 Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger 3,8 54060000 Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404 54071000 Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester 8 m2 540720 Gewebe aus Streifen oder dergleichen aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer Breite von 54072011 weniger als 3 m 8 m2 54072019 3 m oder mehr 8 m2 54072090 andere 8 m2 54073000 Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an Filamenten aus Nylon oder anderen Polyamiden von 85 GHT oder mehr 54074100 roh oder gebleicht 8 m2 54074200 gefärbt 8 m2 54074300 buntgewebt 8 m2 54074400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr 54075100 roh oder gebleicht 8 m2 54075200 gefärbt 8 m2 54075300 buntgewebt 8 m2 54075400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr 540761 mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr 54076110 roh oder gebleicht 8 m2 54076130 gefärbt 8 m2 54076150 buntgewebt 8 m2 54076190 bedruckt 8 m2 540769 andere 54076910 roh oder gebleicht 8 m2 54076990 andere 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von 85 GHT oder mehr 54077100 roh oder gebleicht 8 m2 54077200 gefärbt 8 m2 54077300 buntgewebt 8 m2 54077400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 54078100 roh oder gebleicht 8 m2 54078200 gefärbt 8 m2 54078300 buntgewebt 8 m2 54078400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe 54079100 roh oder gebleicht 8 m2 54079200 gefärbt 8 m2 54079300 buntgewebt 8 m2 54079400 bedruckt 8 m2 5408 Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405 54081000 Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an künstlichen Filamenten, Streifen oder dergleichen von 85 GHT oder mehr 54082100 roh oder gebleicht 8 m2 540822 gefärbt 54082210 mit einer Breite von mehr als 135 cm bis 155 cm, in Leinwand-, Köper- oder Satinbindung 8 m2 54082290 andere 8 m2 54082300 buntgewebt 8 m2 54082400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe 54083100 roh oder gebleicht 8 m2 54083200 gefärbt 8 m2 54083300 buntgewebt 8 m2 54083400 bedruckt 8 m2

KAPITEL 55

Anmerkung

1.
Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten” im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen:

a)
Länge des Kabels mehr als 2 m;
b)
Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter;
c)
Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex;
d)
Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein;
e)
Gesamttiter des Kabels mehr als 20000 dtex.

Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5501 Kabel aus synthetischen Filamenten 55011000 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 55012000 aus Polyestern 4 55013000 aus Polyacryl oder Modacryl 4 55014000 aus Polypropylen 4 55019000 andere 4 5502 Kabel aus künstlichen Filamenten 55021000 aus Zelluloseacetat 4 55029000 andere 4 5503 Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet aus Nylon oder anderen Polyamiden 55031100 aus Aramid 4 55031900 andere 4 55032000 aus Polyestern 4 55033000 aus Polyacryl oder Modacryl 4 55034000 aus Polypropylen 4 55039000 andere 4 5504 Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet 55041000 aus Viskose 4 55049000 andere 4 5505 Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff) 550510 aus synthetischen Chemiefasern 55051010 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 55051030 aus Polyestern 4 55051050 aus Polyacryl oder Modacryl 4 55051070 aus Polypropylen 4 55051090 andere 4 55052000 aus künstlichen Chemiefasern 4 5506 Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet 55061000 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 55062000 aus Polyestern 4 55063000 aus Polyacryl oder Modacryl 4 55064000 aus Polypropylen 4 55069000 andere 4 55070000 Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet 4 5508 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 550810 aus synthetischen Spinnfasern 55081010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4 55081090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 550820 aus künstlichen Spinnfasern 55082010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4 55082090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5509 Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Anteil an Nylon- oder anderen Polyamid-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55091100 ungezwirnt 4 55091200 gezwirnt 4 mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55092100 ungezwirnt 4 55092200 gezwirnt 4 mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55093100 ungezwirnt 4 55093200 gezwirnt 4 andere Garne, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55094100 ungezwirnt 4 55094200 gezwirnt 4 andere Garne, aus Polyester-Spinnfasern 55095100 hauptsächlich oder ausschließlich mit künstlichen Spinnfasern gemischt 4 55095200 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 4 55095300 hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 4 55095900 andere 4 andere Garne, aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern 55096100 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 4 55096200 hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 4 55096900 andere 4 andere Garne 55099100 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 4 55099200 hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 4 55099900 andere 4 5510 Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55101100 ungezwirnt 4 55101200 gezwirnt 4 55102000 andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 4 55103000 andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 4 55109000 andere Garne 4 5511 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 55111000 aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 5 55112000 aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT 5 55113000 aus künstlichen Spinnfasern 5 5512 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55121100 roh oder gebleicht 8 m2 551219 andere 55121910 bedruckt 8 m2 55121990 andere 8 m2 mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55122100 roh oder gebleicht 8 m2 551229 andere 55122910 bedruckt 8 m2 55122990 andere 8 m2 andere 55129100 roh oder gebleicht 8 m2 551299 andere 55129910 bedruckt 8 m2 55129990 andere 8 m2 5513 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von 170 g oder weniger roh oder gebleicht 551311 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 55131120 mit einer Breite von 165 cm oder weniger 8 m2 55131190 mit einer Breite von mehr als 165 cm 8 m2 55131200 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55131300 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55131900 andere Gewebe 8 m2 gefärbt 55132100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 551323 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 55132310 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55132390 andere 8 m2 55132900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 55133100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55133900 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 55134100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55134900 andere Gewebe 8 m2 5514 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g roh oder gebleicht 55141100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55141200 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 551419 andere Gewebe 55141910 aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55141990 andere 8 m2 gefärbt 55142100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55142200 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55142300 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55142900 andere Gewebe 8 m2 551430 buntgewebt 55143010 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55143030 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55143050 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55143090 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 55144100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55144200 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55144300 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55144900 andere Gewebe 8 m2 5515 Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern aus Polyester-Spinnfasern 551511 hauptsächlich oder ausschließlich mit Viskose-Spinnfasern gemischt 55151110 roh oder gebleicht 8 m2 55151130 bedruckt 8 m2 55151190 andere 8 m2 551512 hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 55151210 roh oder gebleicht 8 m2 55151230 bedruckt 8 m2 55151290 andere 8 m2 551513 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt hauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt 55151311 roh oder gebleicht 8 m2 55151319 andere 8 m2 hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt 55151391 roh oder gebleicht 8 m2 55151399 andere 8 m2 551519 andere 55151910 roh oder gebleicht 8 m2 55151930 bedruckt 8 m2 55151990 andere 8 m2 aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern 551521 hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 55152110 roh oder gebleicht 8 m2 55152130 bedruckt 8 m2 55152190 andere 8 m2 551522 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt hauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt 55152211 roh oder gebleicht 8 m2 55152219 andere 8 m2 hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt 55152291 roh oder gebleicht 8 m2 55152299 andere 8 m2 55152900 andere 8 m2 andere Gewebe 551591 hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 55159110 roh oder gebleicht 8 m2 55159130 bedruckt 8 m2 55159190 andere 8 m2 551599 andere 55159920 roh oder gebleicht 8 m2 55159940 bedruckt 8 m2 55159980 andere 8 m2 5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55161100 roh oder gebleicht 8 m2 55161200 gefärbt 8 m2 55161300 buntgewebt 8 m2 55161400 bedruckt 8 m2 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 55162100 roh oder gebleicht 8 m2 55162200 gefärbt 8 m2 551623 buntgewebt 55162310 Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle) 8 m2 55162390 andere 8 m2 55162400 bedruckt 8 m2 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 55163100 roh oder gebleicht 8 m2 55163200 gefärbt 8 m2 55163300 buntgewebt 8 m2 55163400 bedruckt 8 m2 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 55164100 roh oder gebleicht 8 m2 55164200 gefärbt 8 m2 55164300 buntgewebt 8 m2 55164400 bedruckt 8 m2 andere 55169100 roh oder gebleicht 8 m2 55169200 gefärbt 8 m2 55169300 buntgewebt 8 m2 55169400 bedruckt 8 m2

KAPITEL 56

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 56 gehören nicht:

a)
Watte, Filze oder Vliesstoffe, mit Stoffen oder Zubereitungen (z. B. Riechmittel oder Kosmetika des Kapitels 33, Seifen oder Reinigungsmittel der Position 3401, Poliermittel, Schuhcreme oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405, Weichmacher der Position 3809 für Spinnstofferzeugnisse) getränkt, bestrichen oder überzogen, sofern die Spinnstoffe lediglich als Unterlage dienen;
b)
Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;
c)
natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, aufgebracht auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6805);
d)
agglomerierter oder wiedergewonnener Glimmer auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6814);
e)
Metallfolien auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV); oder
f)
hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren der Position 9619.

2.
Als „Filze” gelten sowohl Nadelfilze als auch Flächenerzeugnisse, die aus einer Faserlage aus Spinnstoffen bestehen, deren Zusammenhalt durch ein Nähwirkverfahren mittels Fasern aus der Faserlage selbst verstärkt worden ist.
3.
Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig).

Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten.

Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht:

a)
Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40);
b)
Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40);
c)
Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).

4.
Zu Position 5604 gehören nicht Garne aus Spinnstoffen und nicht Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus 560121 aus Baumwolle 56012110 hydrophil 3,8 56012190 andere 3,8 560122 aus Chemiefasern 56012210 Watterollen mit einem Durchmesser von 8 mm oder weniger 3,8 56012290 andere 4 56012900 andere 3,8 56013000 Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen 3,2 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert 560210 Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert Nadelfilze 56021011 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 6,7 56021019 aus anderen Spinnstoffen 6,7 nähgewirkte Flächenerzeugnisse 56021031 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6,7 56021038 aus anderen Spinnstoffen 6,7 56021090 getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert 6,7 andere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert 56022100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6,7 56022900 aus anderen Spinnstoffen 6,7 56029000 andere 6,7 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert aus synthetischen oder künstlichen Filamenten 560311 mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger 56031110 bestrichen oder überzogen 4,3 56031190 andere 4,3 560312 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g 56031210 bestrichen oder überzogen 4,3 56031290 andere 4,3 560313 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g 56031310 bestrichen oder überzogen 4,3 56031390 andere 4,3 560314 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 56031410 bestrichen oder überzogen 4,3 56031490 andere 4,3 andere 560391 mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger 56039110 bestrichen oder überzogen 4,3 56039190 andere 4,3 560392 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g 56039210 bestrichen oder überzogen 4,3 56039290 andere 4,3 560393 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g 56039310 bestrichen oder überzogen 4,3 56039390 andere 4,3 560394 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 56039410 bestrichen oder überzogen 4,3 56039490 andere 4,3 5604 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt 56041000 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen 4 560490 andere 56049010 hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Viskose, getränkt oder bestrichen 4 56049090 andere 4 56050000 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen 4 560600 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; „Maschengarne” 56060010 „Maschengarne” 8 andere 56060091 Gimpen 5,3 56060099 andere 5,3 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt aus Sisal oder anderen textilen Agavefasern 56072100 Bindegarne oder Pressengarne 12 56072900 andere 12 aus Polyethylen oder Polypropylen 56074100 Bindegarne oder Pressengarne 8 560749 andere mit einem Titer von mehr als 50000 dtex (5 g je m) 56074911 geflochten 8 56074919 andere 8 56074990 mit einem Titer von 50000 dtex (5 g je m) oder weniger 8 560750 aus anderen synthetischen Chemiefasern aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern mit einem Titer von mehr als 50000 dtex (5 g je m) 56075011 geflochten 8 56075019 andere 8 56075030 mit einem Titer von 50000 dtex (5 g je m) oder weniger 8 56075090 aus anderen synthetischen Chemiefasern 8 560790 andere 56079020 aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder aus anderen harten Blattfasern; aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 6 56079090 andere 8 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 560811 konfektionierte Fischernetze 56081120 aus Bindfäden, Seilen oder Tauen 8 56081180 andere 8 560819 andere konfektionierte Netze aus Nylon oder anderen Polyamiden 56081911 aus Bindfäden, Seilen oder Tauen 8 56081919 andere 8 56081930 andere 8 56081990 andere 8 56089000 andere 8 56090000 Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 5,8

KAPITEL 57

Anmerkungen

1.
Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen” im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind.
2.
Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 57011090 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5701 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert 570110 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 57011010 mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von mehr als 10 GHT 8 m2 57011090 andere 8 MAX 2,8 €/m2 m2 570190 aus anderen Spinnstoffen 57019010 aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden 8 m2 57019090 aus anderen Spinnstoffen 3,5 m2 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche 57021000 Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche 3 m2 57022000 Fußbodenbeläge aus Kokosfasern 4 m2 andere, mit Flor, nicht konfektioniert 570231 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 57023110 Axminster-Teppiche 8 m2 57023180 andere 8 m2 57023200 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 8 m2 57023900 aus anderen Spinnstoffen 8 m2 andere, mit Flor, konfektioniert 570241 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 57024110 Axminster-Teppiche 8 m2 57024190 andere 8 m2 57024200 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 8 m2 57024900 aus anderen Spinnstoffen 8 m2 570250 andere, ohne Flor, nicht konfektioniert 57025010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 57025031 aus Polypropylen 8 m2 57025039 andere 8 m2 57025090 aus anderen Spinnstoffen 8 m2 andere, ohne Flor, konfektioniert 57029100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 570292 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 57029210 aus Polypropylen 8 m2 57029290 andere 8 m2 57029900 aus anderen Spinnstoffen 8 m2 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert 57031000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 570320 aus Nylon oder anderen Polyamiden bedruckt 57032012 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57032018 andere 8 m2 andere 57032092 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57032098 andere 8 m2 570330 aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen aus Polypropylen 57033012 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57033018 andere 8 m2 andere 57033082 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57033088 andere 8 m2 570390 aus anderen Spinnstoffen 57039020 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57039080 andere 8 m2 5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert 57041000 Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m2 oder weniger 6,7 m2 57042000 Fliesen mit einer Oberfläche von mehr als 0,3 m2 bis 1,0 m2 6,7 m2 57049000 andere 6,7 m2 570500 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert 57050030 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 8 m2 57050080 aus anderen Spinnstoffen 8 m2

KAPITEL 58

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.
2.
Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.
3.
Als „Drehergewebe” im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.
4.
Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.
5.
Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:

a)
Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;
b)
Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;
c)
Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.

Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.

6.
Als „Stickereien” der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
7.
Neben den Waren der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5801 Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806 58011000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 aus Baumwolle 58012100 Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten 8 m2 58012200 Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten 8 m2 58012300 anderer Schusssamt und Schussplüsch 8 m2 58012600 Chenillegewebe 8 m2 58012700 Kettsamt und Kettplüsch 8 m2 aus Chemiefasern 58013100 Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten 8 m2 58013200 Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten 8 m2 58013300 anderer Schusssamt und Schussplüsch 8 m2 58013600 Chenillegewebe 8 m2 58013700 Kettsamt und Kettplüsch 8 m2 580190 aus anderen Spinnstoffen 58019010 aus Flachs 8 m2 58019090 andere 8 m2 5802 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle 58021100 roh 8 m2 58021900 andere 8 m2 58022000 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen 8 m2 58023000 getuftete Spinnstofferzeugnisse 8 m2 580300 Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806 58030010 aus Baumwolle 5,8 m2 58030030 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 7,2 m2 58030090 andere 8 m2 5804 Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006 580410 Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe 58041010 ungemustert 6,5 58041090 andere 8 maschinengefertigte Spitzen 58042100 aus Chemiefasern 8 58042900 aus anderen Spinnstoffen 8 58043000 handgefertigte Spitzen 8 58050000 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert 5,6 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) 58061000 Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe 6,3 58062000 andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 7,5 andere Bänder 58063100 aus Baumwolle 7,5 580632 aus Chemiefasern 58063210 mit echten Webkanten 7,5 58063290 andere 7,5 58063900 aus anderen Spinnstoffen 7,5 58064000 schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) 6,2 5807 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt 580710 gewebt 58071010 mit eingewebten Inschriften oder Motiven 6,2 58071090 andere 6,2 580790 andere 58079010 aus Filz oder aus Vliesstoffen 6,3 58079090 andere 8 5808 Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren 58081000 Geflechte als Meterware 5 58089000 andere 5,3 58090000 Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen 5,6 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive 581010 Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund 58101010 mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht 5,8 58101090 andere 8 andere Stickereien 581091 aus Baumwolle 58109110 mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht 5,8 58109190 andere 7,2 581092 aus Chemiefasern 58109210 mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht 5,8 58109290 andere 7,2 581099 aus anderen Spinnstoffen 58109910 mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht 5,8 58109990 andere 7,2 58110000 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810 8 m2

KAPITEL 59

Anmerkungen

1.
Als „Gewebe” im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Positionen 6002 bis 6006.
2.
Zu Position 5903 gehören:

a)
Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen:

1)
Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
2)
Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39);
3)
Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39);
4)
Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60);
5)
Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39);
6)
Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;

b)
Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604.

3.
Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen” im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen).

Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).

4.
Als „kautschutierte Gewebe” im Sinne der Position 5906 gelten:

a)
mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus Kautschuk versehene Gewebe,

mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder weniger; oder

mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT;

b)
Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604;
c)
Flächenerzeugnisse aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkautschuk in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 40), und Spinnstofferzeugnisse der Position 5811.

5.
Zu Position 5907 gehören nicht:

a)
Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
b)
bemalte Gewebe (andere als bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen);
c)
Gewebe, die mit Scherstaub, Korkmehl oder dergleichen teilweise überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen; jedoch bleiben Nachahmungen von Samt in dieser Position;
d)
Gewebe, mit den üblichen Schlussappreturen auf der Grundlage von stärkehaltigen oder ähnlichen Stoffen ausgerüstet;
e)
Furnierblätter auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 4408);
f)
natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6805);
g)
agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6814);
h)
dünne Bänder und Folien, aus Metall, auf einer Unterlage aus Gewebe (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).

6.
Zu Position 5910 gehören nicht:

a)
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, mit einer Dicke von weniger als 3 mm, als Meterware oder in Längen geschnitten;
b)
Förderbänder und Treibriemen, aus Geweben, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Förderbänder und Treibriemen, aus mit Kautschuk getränkten, bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Spinnstoffgarnen oder -bindfäden (Position 4010).

7.
Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren:

a)
Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910):

Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen;

Müllergaze;

Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren;

Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss;

Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art;

Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen;

b)
Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), Polierscheiben, Dichtungen, Unterlegscheiben und andere Teile von Maschinen oder Apparaten).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art 59011000 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art 6,5 m2 59019000 andere 6,5 m2 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose 590210 aus Nylon oder anderen Polyamiden 59021010 mit Kautschuk getränkt 5,6 m2 59021090 andere 8 m2 590220 aus Polyestern 59022010 mit Kautschuk getränkt 5,6 m2 59022090 andere 8 m2 590290 andere 59029010 mit Kautschuk getränkt 5,6 m2 59029090 andere 8 m2 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902 590310 mit Poly(vinylchlorid) 59031010 getränkt 8 m2 59031090 bestrichen, überzogen oder laminiert 8 m2 590320 mit Polyurethan 59032010 getränkt 8 m2 59032090 bestrichen, überzogen oder laminiert 8 m2 590390 andere 59039010 getränkt 8 m2 bestrichen, überzogen oder laminiert 59039091 mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen 8 m2 59039099 andere 8 m2 5904 Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten 59041000 Linoleum 5,3 m2 59049000 andere 5,3 m2 590500 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen 59050010 aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend 5,8 andere 59050030 aus Flachs 8 59050050 aus Jute 4 59050070 aus Chemiefasern 8 59050090 andere 6 5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902 59061000 Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger 4,6 andere 59069100 aus Gewirken oder Gestricken 6,5 590699 andere 59069910 gewebeähnliche Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 4 c) zu diesem Kapitel 8 59069990 andere 5,6 59070000 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen 4,9 m2 59080000 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt 5,6 590900 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen 59090010 aus synthetischen Chemiefasern 6,5 59090090 aus anderen Spinnstoffen 6,5 59100000 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt 5,1 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel 59111000 Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen 5,3 59112000 Müllergaze, auch konfektioniert(78) 4,6 Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement) 591131 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g aus Seide oder Chemiefasern 59113111 Gewebe von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Formiersiebe) 5,8 m2 59113119 andere 5,8 59113190 aus anderen Spinnstoffen 4,4 591132 mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr aus Seide oder Chemiefasern 59113211 Gewebe mit einer mittels Vernadelung aufgebrachten Faserauflage, von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Pressfilze) 5,8 m2 59113219 andere 5,8 m2 59113290 aus anderen Spinnstoffen 4,4 59114000 Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren 6 591190 andere 59119010 aus Filz 6 andere 59119091 selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art frei 59119099 andere 6

KAPITEL 60

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 60 gehören nicht:

a)
Häkelspitzen der Position 5804;
b)
Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807;
c)
Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, zu Position 6001.

2.
Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
3.
Als „Gewirke” im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Zu Unterposition 600535 gehören Gewirke aus Polyethylenmonofilamenten oder aus Polyestermultifilamenten mit einem Gewicht von nicht weniger als 30 g/m2 und nicht mehr als 55 g/m2, mit einer Maschengröße von nicht weniger als 20 Maschen/cm2 und nicht mehr als 100 Maschen/cm2 und die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6001 Samt, Plüsch (einschließlich „Hochflorerzeugnisse” ), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke 60011000 „Hochflorerzeugnisse” 8 Schlingengewirke und Schlingengestricke 60012100 aus Baumwolle 8 60012200 aus Chemiefasern 8 60012900 aus anderen Spinnstoffen 8 andere 60019100 aus Baumwolle 8 60019200 aus Chemiefasern 8 60019900 aus anderen Spinnstoffen 8 6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 60024000 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend 8 60029000 andere 6,5 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002 60031000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 60032000 aus Baumwolle 8 600330 aus synthetischen Chemiefasern 60033010 Raschelspitzen 8 60033090 andere 8 60034000 aus künstlichen Chemiefasern 8 60039000 andere 8 6004 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 60041000 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend 8 60049000 andere 6,5 6005 Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004 aus Baumwolle 60052100 roh oder gebleicht 8 60052200 gefärbt 8 60052300 buntgewirkt 8 60052400 bedruckt 8 aus synthetischen Chemiefasern 60053500 Gewirke im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel 8 60053600 andere, roh oder gebleicht 8 60053700 andere, gefärbt 8 60053800 andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen 8 60053900 andere, bedruckt 8 aus künstlichen Chemiefasern 60054100 roh oder gebleicht 8 60054200 gefärbt 8 60054300 buntgewirkt 8 60054400 bedruckt 8 600590 andere 60059010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 60059090 andere 8 6006 Andere Gewirke und Gestricke 60061000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 aus Baumwolle 60062100 roh oder gebleicht 8 60062200 gefärbt 8 60062300 buntgewirkt 8 60062400 bedruckt 8 aus synthetischen Chemiefasern 60063100 roh oder gebleicht 8 60063200 gefärbt 8 60063300 buntgewirkt 8 60063400 bedruckt 8 aus künstlichen Chemiefasern 60064100 roh oder gebleicht 8 60064200 gefärbt 8 60064300 buntgewirkt 8 60064400 bedruckt 8 60069000 andere 8

KAPITEL 61

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken.
2.
Zu Kapitel 61 gehören nicht:

a)
Waren der Position 6212;
b)
Altwaren der Position 6309;
c)
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3.
Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt:

a)
Die Begriffe „Anzüge” und „Kostüme” beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs” oder „Kostüms” müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. eine lange und eine kurze Hose oder zwei lange Hosen, oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches zum Bedecken des Unterkörpers bestimmtes Kleidungsstück des „Anzugs” eine lange Hose, oder, im Falle des „Kostüms” , der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug” umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist.

b)
Der Begriff „Kombination” bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge” , „Kostüme” und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6107, 6108 oder 6109), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist ein Pullover, wenn er mit dem ersten Kleidungsstück ein Twinset bildet, oder eine Weste zulässig, und

einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination” umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6112.

4.
Zu den Positionen 6105 und 6106 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende, sowie Kleidungsstücke, die, gezählt auf einer Fläche von 10 × 10 cm oder mehr, in jeder Richtung durchschnittlich weniger als 10 Maschen je linearen Zentimeter aufweisen. Zu Position 6105 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke.
5.
Zu Position 6109 gehören nicht Kleidungsstücke mit einer Zugkordel, einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende des Kleidungsstücks.
6.
Im Sinne der Position 6111 gilt Folgendes:

a)
Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder” umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b)
Waren, für die sowohl die Position 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, gehören zu Position 6111.

7.
Als „Skianzüge” im Sinne der Position 6112 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a)
entweder aus einem „Ski-Overall” , d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b)
oder aus einer „Skikombination” , d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination” kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und aus einer Art wattierter ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination” müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

8.
Kleidung, für die sowohl die Position 6113 als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Position 6111, in Betracht kommen, gehört zu Position 6113.
9.
Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts” aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links” aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

10.
Waren des Kapitels 61 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei

kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewirkt, buntgestrickt oder bedruckt sein,

ist ein Pullover oder eine Weste auch dann als Bestandteil einer Kombination zugelassen, wenn diese Kleidungsstücke Bündchen aufweisen, das zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstück aber nicht, vorausgesetzt, die Bündchen sind nicht angenäht, sondern unmittelbar im Wirk- oder Strickvorgang entstanden.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2.
Der Begriff „Unterhemden” im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern.

Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.

3.
Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 61161020 bzw. 61161080 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:

ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 610120 aus Baumwolle 61012010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61012090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610130 aus Chemiefasern 61013010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61013090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610190 aus anderen Spinnstoffen 61019020 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61019080 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 610210 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 61021010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61021090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610220 aus Baumwolle 61022010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61022090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610230 aus Chemiefasern 61023010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61023090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610290 aus anderen Spinnstoffen 61029010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61029090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 6103 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben 610310 Anzüge 61031010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61031090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Kombinationen 61032200 aus Baumwolle 12 p/st 61032300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61032900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Jacken 61033100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61033200 aus Baumwolle 12 p/st 61033300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61033900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen 61034100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61034200 aus Baumwolle 12 p/st 61034300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61034900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen Kostüme 61041300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 610419 aus anderen Spinnstoffen 61041920 aus Baumwolle 12 p/st 61041990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Kombinationen 61042200 aus Baumwolle 12 p/st 61042300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 610429 aus anderen Spinnstoffen 61042910 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61042990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Jacken 61043100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61043200 aus Baumwolle 12 p/st 61043300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61043900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Kleider 61044100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61044200 aus Baumwolle 12 p/st 61044300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61044400 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 61044900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Röcke und Hosenröcke 61045100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61045200 aus Baumwolle 12 p/st 61045300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61045900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen 61046100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61046200 aus Baumwolle 12 p/st 61046300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61046900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6105 Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben 61051000 aus Baumwolle 12 p/st 610520 aus Chemiefasern 61052010 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61052090 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 610590 aus anderen Spinnstoffen 61059010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61059090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6106 Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen 61061000 aus Baumwolle 12 p/st 61062000 aus Chemiefasern 12 p/st 610690 aus anderen Spinnstoffen 61069010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61069030 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 12 p/st 61069050 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 61069090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6107 Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben Slips und andere Unterhosen 61071100 aus Baumwolle 12 p/st 61071200 aus Chemiefasern 12 p/st 61071900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Nachthemden und Schlafanzüge 61072100 aus Baumwolle 12 p/st 61072200 aus Chemiefasern 12 p/st 61072900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 61079100 aus Baumwolle 12 p/st 61079900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen Unterkleider und Unterröcke 61081100 aus Chemiefasern 12 p/st 61081900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Slips und andere Unterhosen 61082100 aus Baumwolle 12 p/st 61082200 aus Chemiefasern 12 p/st 61082900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Nachthemden und Schlafanzüge 61083100 aus Baumwolle 12 p/st 61083200 aus Chemiefasern 12 p/st 61083900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 61089100 aus Baumwolle 12 p/st 61089200 aus Chemiefasern 12 p/st 61089900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6109 T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken 61091000 aus Baumwolle 12 p/st 610990 aus anderen Spinnstoffen 61099020 aus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern 12 p/st 61099090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken aus Wolle oder feinen Tierhaaren 611011 aus Wolle 61101110 Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr 10,5 p/st andere 61101130 für Männer oder Knaben 12 p/st 61101190 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611012 aus Kaschmirziegenhaaren (Cashmere) 61101210 für Männer oder Knaben 12 p/st 61101290 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611019 andere 61101910 für Männer oder Knaben 12 p/st 61101990 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611020 aus Baumwolle 61102010 Unterziehpullis 12 p/st andere 61102091 für Männer oder Knaben 12 p/st 61102099 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611030 aus Chemiefasern 61103010 Unterziehpullis 12 p/st andere 61103091 für Männer oder Knaben 12 p/st 61103099 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611090 aus anderen Spinnstoffen 61109010 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 61109090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder 611120 aus Baumwolle 61112010 Handschuhe 8,9 pa 61112090 andere 12 611130 aus synthetischen Chemiefasern 61113010 Handschuhe 8,9 pa 61113090 andere 12 611190 aus anderen Spinnstoffen aus Wolle oder feinen Tierhaaren 61119011 Handschuhe 8,9 pa 61119019 andere 12 61119090 aus anderen Spinnstoffen 12 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken Trainingsanzüge 61121100 aus Baumwolle 12 p/st 61121200 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61121900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 61122000 Skianzüge 12 Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben 611231 aus synthetischen Chemiefasern 61123110 mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 8 p/st 61123190 andere 12 p/st 611239 aus anderen Spinnstoffen 61123910 mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 8 p/st 61123990 andere 12 p/st Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen 611241 aus synthetischen Chemiefasern 61124110 mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 8 p/st 61124190 andere 12 p/st 611249 aus anderen Spinnstoffen 61124910 mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 8 p/st 61124990 andere 12 p/st 611300 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 61130010 aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906 8 61130090 andere 12 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken 61142000 aus Baumwolle 12 61143000 aus Chemiefasern 12 61149000 aus anderen Spinnstoffen 12 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken 611510 Strumpfhosen, Strümpfe und Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe) 61151010 aus synthetischen Chemiefasern 8 pa 61151090 andere 12 andere Strumpfhosen 61152100 aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex 12 p/st 61152200 aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr 12 p/st 61152900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 611530 andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex aus synthetischen Chemiefasern 61153011 Kniestrümpfe 12 pa 61153019 andere 12 pa 61153090 aus anderen Spinnstoffen 12 pa andere 61159400 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 pa 61159500 aus Baumwolle 12 pa 611596 aus synthetischen Chemiefasern 61159610 Kniestrümpfe 12 pa andere 61159691 Strümpfe für Frauen 12 pa 61159699 andere 12 pa 61159900 aus anderen Spinnstoffen 12 pa 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken 611610 mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen 61161020 Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen 8 pa 61161080 andere 8,9 pa andere 61169100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8,9 pa 61169200 aus Baumwolle 8,9 pa 61169300 aus synthetischen Chemiefasern 8,9 pa 61169900 aus anderen Spinnstoffen 8,9 pa 6117 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken 61171000 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren 12 611780 anderes Bekleidungszubehör 61178010 aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken 8 61178080 anderes 12 61179000 Teile 12

KAPITEL 62

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212).
2.
Zu Kapitel 62 gehören nicht:

a)
Altwaren der Position 6309;
b)
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3.
Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt:

a)
Die Begriffe „Anzüge” und „Kostüme” beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs” oder „Kostüms” müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. zwei lange Hosen oder eine lange Hose und eine kurze Hose oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück des „Anzugs” eine lange Hose oder im Falle des „Kostüms” der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug” umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist;

b)
Der Begriff „Kombination” bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge” , „Kostüme” und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6207 oder 6208), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist eine Weste zulässig, und

einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination” umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6211.

4.
Im Sinne der Position 6209 gilt Folgendes:

a)
Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder” umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b)
Waren, für die sowohl die Position 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, gehören zu Position 6209.

5.
Kleidung, für die sowohl die Position 6210 als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Position 6209, in Betracht kommen, gehört zu Position 6210.
6.
Als „Skianzüge” im Sinne der Position 6211 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a)
entweder aus einem „Ski-Overall” , d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b)
oder aus einer „Skikombination” , d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination” kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und einer Art wattierter, ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination” müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

7.
Halstücher und ähnliche Waren der Position 6214 von quadratischer oder annähernd quadratischer Form, bei denen jede Seite 60 cm oder weniger misst, werden wie Ziertaschentücher der Position 6213 behandelt. Taschentücher und Ziertaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm misst, gehören zu Position 6214.
8.
Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts” aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links” aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

9.
Waren des Kapitels 62 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt sein.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2.
Zu Position 6209 bzw. 6216 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:

ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern dieses textile Flächenerzeugnis nur der Verstärkung dient (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6201 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 62011100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620112 aus Baumwolle 62011210 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger 12 p/st 62011290 mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 p/st 620113 aus Chemiefasern 62011310 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger 12 p/st 62011390 mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 p/st 62011900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 62019100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62019200 aus Baumwolle 12 p/st 62019300 aus Chemiefasern 12 p/st 62019900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 62021100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620212 aus Baumwolle 62021210 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger 12 p/st 62021290 mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 p/st 620213 aus Chemiefasern 62021310 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger 12 p/st 62021390 mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 p/st 62021900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 62029100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62029200 aus Baumwolle 12 p/st 62029300 aus Chemiefasern 12 p/st 62029900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben Anzüge 62031100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62031200 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 620319 aus anderen Spinnstoffen 62031910 aus Baumwolle 12 p/st 62031930 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 62031990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Kombinationen 620322 aus Baumwolle 62032210 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62032280 andere 12 p/st 620323 aus synthetischen Chemiefasern 62032310 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62032380 andere 12 p/st 620329 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern 62032911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62032918 andere 12 p/st 62032930 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62032990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Jacken 62033100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620332 aus Baumwolle 62033210 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62033290 andere 12 p/st 620333 aus synthetischen Chemiefasern 62033310 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62033390 andere 12 p/st 620339 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern 62033911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62033919 andere 12 p/st 62033990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen 620341 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 62034110 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 12 p/st 62034130 Latzhosen 12 p/st 62034190 andere 12 p/st 620342 aus Baumwolle lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62034211 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st andere 62034231 aus Denim 12 p/st 62034233 aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten 12 p/st 62034235 andere 12 p/st Latzhosen 62034251 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034259 andere 12 p/st 62034290 andere 12 p/st 620343 aus synthetischen Chemiefasern lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62034311 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034319 andere 12 p/st Latzhosen 62034331 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034339 andere 12 p/st 62034390 andere 12 p/st 620349 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62034911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034919 andere 12 p/st Latzhosen 62034931 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034939 andere 12 p/st 62034950 andere 12 p/st 62034990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen Kostüme 62041100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62041200 aus Baumwolle 12 p/st 62041300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 620419 aus anderen Spinnstoffen 62041910 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 62041990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Kombinationen 62042100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620422 aus Baumwolle 62042210 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62042280 andere 12 p/st 620423 aus synthetischen Chemiefasern 62042310 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62042380 andere 12 p/st 620429 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern 62042911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62042918 andere 12 p/st 62042990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Jacken 62043100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620432 aus Baumwolle 62043210 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62043290 andere 12 p/st 620433 aus synthetischen Chemiefasern 62043310 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62043390 andere 12 p/st 620439 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern 62043911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62043919 andere 12 p/st 62043990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Kleider 62044100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62044200 aus Baumwolle 12 p/st 62044300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 62044400 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 620449 aus anderen Spinnstoffen 62044910 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 12 p/st 62044990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Röcke und Hosenröcke 62045100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62045200 aus Baumwolle 12 p/st 62045300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 620459 aus anderen Spinnstoffen 62045910 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 62045990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen 620461 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 62046110 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 12 p/st 62046185 andere 12 p/st 620462 aus Baumwolle lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62046211 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st andere 62046231 aus Denim 12 p/st 62046233 aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten 12 p/st 62046239 andere 12 p/st Latzhosen 62046251 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046259 andere 12 p/st 62046290 andere 12 p/st 620463 aus synthetischen Chemiefasern lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62046311 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046318 andere 12 p/st Latzhosen 62046331 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046339 andere 12 p/st 62046390 andere 12 p/st 620469 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62046911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046918 andere 12 p/st Latzhosen 62046931 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046939 andere 12 p/st 62046950 andere 12 p/st 62046990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6205 Hemden für Männer oder Knaben 62052000 aus Baumwolle 12 p/st 62053000 aus Chemiefasern 12 p/st 620590 aus anderen Spinnstoffen 62059010 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 62059080 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6206 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen 62061000 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 12 p/st 62062000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62063000 aus Baumwolle 12 p/st 62064000 aus Chemiefasern 12 p/st 620690 aus anderen Spinnstoffen 62069010 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 62069090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6207 Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben Slips und andere Unterhosen 62071100 aus Baumwolle 12 p/st 62071900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Nachthemden und Schlafanzüge 62072100 aus Baumwolle 12 p/st 62072200 aus Chemiefasern 12 p/st 62072900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 62079100 aus Baumwolle 12 620799 aus anderen Spinnstoffen 62079910 aus Chemiefasern 12 62079990 aus anderen Spinnstoffen 12 6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen Unterkleider und Unterröcke 62081100 aus Chemiefasern 12 p/st 62081900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Nachthemden und Schlafanzüge 62082100 aus Baumwolle 12 p/st 62082200 aus Chemiefasern 12 p/st 62082900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 62089100 aus Baumwolle 12 62089200 aus Chemiefasern 12 62089900 aus anderen Spinnstoffen 12 6209 Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder 62092000 aus Baumwolle 10,5 62093000 aus synthetischen Chemiefasern 10,5 620990 aus anderen Spinnstoffen 62099010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 10,5 62099090 aus anderen Spinnstoffen 10,5 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 621010 aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603 62101010 aus Erzeugnissen der Position 5602 12 aus Erzeugnissen der Position 5603 62101092 Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art 12 62101098 andere 12 62102000 andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 620111 bis 620119 genannten Waren 12 p/st 62103000 andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 620211 bis 620219 genannten Waren 12 p/st 62104000 andere Kleidung für Männer oder Knaben 12 62105000 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen 12 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung Badeanzüge und Badehosen 62111100 für Männer oder Knaben 12 p/st 62111200 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 62112000 Skianzüge 12 p/st andere Kleidung für Männer oder Knaben 621132 aus Baumwolle 62113210 Arbeits- und Berufskleidung 12 Trainingsanzüge, gefüttert 62113231 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis 12 p/st andere 62113241 Oberteile 12 p/st 62113242 Unterteile 12 p/st 62113290 andere 12 621133 aus Chemiefasern 62113310 Arbeits- und Berufskleidung 12 Trainingsanzüge, gefüttert 62113331 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis 12 p/st andere 62113341 Oberteile 12 p/st 62113342 Unterteile 12 p/st 62113390 andere 12 62113900 aus anderen Spinnstoffen 12 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen 621142 aus Baumwolle 62114210 Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung 12 Trainingsanzüge, gefüttert 62114231 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis 12 p/st andere 62114241 Oberteile 12 p/st 62114242 Unterteile 12 p/st 62114290 andere 12 621143 aus Chemiefasern 62114310 Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung 12 Trainingsanzüge, gefüttert 62114331 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis 12 p/st andere 62114341 Oberteile 12 p/st 62114342 Unterteile 12 p/st 62114390 andere 12 62114900 aus anderen Spinnstoffen 12 6212 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken 621210 Büstenhalter 62121010 aufgemacht in Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Büstenhalter und einem Slip bzw. einer anderen Unterhose 6,5 p/st 62121090 andere 6,5 p/st 62122000 Hüftgürtel und Miederhosen 6,5 p/st 62123000 Korseletts 6,5 p/st 62129000 andere 6,5 6213 Taschentücher und Ziertaschentücher 62132000 aus Baumwolle 10 p/st 62139000 aus anderen Spinnstoffen 10 p/st 6214 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren 62141000 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 8 p/st 62142000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 p/st 62143000 aus synthetischen Chemiefasern 8 p/st 62144000 aus künstlichen Chemiefasern 8 p/st 62149000 aus anderen Spinnstoffen 8 p/st 6215 Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals 62151000 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 6,3 p/st 62152000 aus Chemiefasern 6,3 p/st 62159000 aus anderen Spinnstoffen 6,3 p/st 62160000 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe 7,6 pa 6217 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212 62171000 Bekleidungszubehör 6,3 62179000 Teile 12

KAPITEL 63

Anmerkungen

1.
Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art.
2.
Zu Teilkapitel I gehören nicht:

a)
Waren der Kapitel 56 bis 62;
b)
Altwaren der Position 6309.

3.
Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren:

a)
Waren aus Spinnstoffen:

Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon;

Decken;

Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche;

Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805;

b)
Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest.

Die vorstehend aufgeführten Waren werden von der Position 6309 nur dann erfasst, wenn sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

sie müssen augenscheinlich gebraucht sein,

sie müssen lose in Massenladungen oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Verpackungen gestellt werden.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Zu Unterposition 630420 gehören konfektionierte Waren aus Kettengewirken, die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN 6301 Decken 63011000 Decken mit elektrischer Heizvorrichtung 6,9 p/st 630120 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Wolle oder feinen Tierhaaren 63012010 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 63012090 andere 12 p/st 630130 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle 63013010 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 63013090 andere 7,5 p/st 630140 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern 63014010 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 63014090 andere 12 p/st 630190 andere Decken 63019010 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 63019090 andere 12 p/st 6302 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche 63021000 Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken 12 andere Bettwäsche, bedruckt 63022100 aus Baumwolle 12 630222 aus Chemiefasern 63022210 aus Vliesstoffen 6,9 63022290 andere 12 630229 aus anderen Spinnstoffen 63022910 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 63022990 andere 12 andere Bettwäsche 63023100 aus Baumwolle 12 630232 aus Chemiefasern 63023210 aus Vliesstoffen 6,9 63023290 andere 12 630239 aus anderen Spinnstoffen 63023920 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 63023990 andere 12 63024000 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken 12 andere Tischwäsche 63025100 aus Baumwolle 12 630253 aus Chemiefasern 63025310 aus Vliesstoffen 6,9 63025390 andere 12 630259 aus anderen Spinnstoffen 63025910 aus Flachs (Leinen) 12 63025990 andere 12 63026000 Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle 12 andere 63029100 aus Baumwolle 12 630293 aus Chemiefasern 63029310 aus Vliesstoffen 6,9 63029390 andere 12 630299 aus anderen Spinnstoffen 63029910 aus Flachs (Leinen) 12 63029990 andere 12 6303 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) aus Gewirken oder Gestricken 63031200 aus synthetischen Chemiefasern 12 m2 63031900 aus anderen Spinnstoffen 12 m2 andere 63039100 aus Baumwolle 12 m2 630392 aus synthetischen Chemiefasern 63039210 aus Vliesstoffen 6,9 m2 63039290 andere 12 m2 630399 aus anderen Spinnstoffen 63039910 aus Vliesstoffen 6,9 m2 63039990 andere 12 m2 6304 Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 Bettüberwürfe 63041100 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 630419 andere 63041910 aus Baumwolle 12 p/st 63041930 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 63041990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 63042000 Netze für Betten im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel 12 p/st andere 63049100 aus Gewirken oder Gestricken 12 63049200 aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) 12 63049300 aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) 12 63049900 aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) 12 6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken 630510 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 63051010 gebraucht 2 63051090 andere 4 63052000 aus Baumwolle 7,2 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 630532 flexible Schüttgutbehälter aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen 63053211 aus Gewirken oder Gestricken 12 63053219 andere 7,2 63053290 andere 7,2 630533 andere, aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen 63053310 aus Gewirken oder Gestricken 12 63053390 andere 7,2 63053900 andere 7,2 63059000 aus anderen Spinnstoffen 6,2 6306 Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen Planen und Markisen 63061200 aus synthetischen Chemiefasern 12 63061900 aus anderen Spinnstoffen 12 Zelte 63062200 aus synthetischen Chemiefasern 12 63062900 aus anderen Spinnstoffen 12 63063000 Segel 12 63064000 Luftmatratzen 12 p/st 63069000 andere 12 6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung 630710 Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher 63071010 aus Gewirken oder Gestricken 12 63071030 aus Vliesstoffen 6,9 63071090 andere 7,7 63072000 Schwimmwesten und Rettungsgürtel 6,3 630790 andere 63079010 aus Gewirken oder Gestricken 12 andere 63079091 aus Filz 6,3 andere 63079092 Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art 6,3 63079098 andere 6,3 II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN 63080000 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 12 III. ALTWAREN UND LUMPEN 63090000 Altwaren 5,3 6310 Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren 63101000 sortiert frei 63109000 andere frei

ABSCHNITT XII

KAPITEL 64

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 64 gehören nicht:

a)
Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit);
b)
Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI);
c)
gebrauchte Schuhe der Position 6309;
d)
Waren aus Asbest (Position 6812);
e)
orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021);
f)
Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95).

2.
Als „Teile” im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
3.
Im Sinne des Kapitels 64 gelten als:

a)
„Kautschuk” und „Kunststoff” auch Gewebe und andere Spinnstofferzeugnisse, welche auf der Außenseite mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Kautschuk- oder Kunststoffschicht versehen sind; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die durch diese Behandlungen zur Erlangung dieser Außenschicht hervorgerufen sind, außer Betracht;
b)
„Leder” Erzeugnisse der Positionen 4107 und 4112 bis 4114.

4.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als:

a)
Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen;
b)
Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Sportschuhe” im Sinne der Unterpositionen 640212, 640219, 640312, 640319 und 640411 gelten nur:

a)
Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind;
b)
Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile” alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer bei angebrachter Befestigung das Laufen zu ermöglichen.

Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.

2.
Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist 64011000 Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe 17 pa andere Schuhe 640192 den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend 64019210 mit Oberteil aus Kautschuk 17 pa 64019290 mit Oberteil aus Kunststoff 17 pa 64019900 andere 17 pa 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff Sportschuhe 640212 Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe 64021210 Skistiefel und Skilanglaufschuhe 17 pa 64021290 Snowboardschuhe 17 pa 64021900 andere 16,9 pa 64022000 Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt 17 pa andere Schuhe 640291 den Knöchel bedeckend 64029110 mit einem Metallschutz in der Vorderkappe 17 pa 64029190 andere 16,9 pa 640299 andere 64029905 mit einem Metallschutz in der Vorderkappe 17 pa andere 64029910 mit Oberteil aus Kautschuk 16,8 pa mit Oberteil aus Kunststoff Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist 64029931 mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm 16,8 pa 64029939 andere 16,8 pa 64029950 Pantoffeln und andere Hausschuhe 16,8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64029991 weniger als 24 cm 16,8 pa 24 cm oder mehr 64029993 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 16,8 pa andere 64029996 für Männer 16,8 pa 64029998 für Frauen 16,8 pa 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder Sportschuhe 64031200 Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe 8 pa 64031900 andere 8 pa 64032000 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen 8 pa 64034000 andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe 8 pa andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder 640351 den Knöchel bedeckend 64035105 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle 8 pa andere den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von 64035111 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64035115 für Männer 8 pa 64035119 für Frauen 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64035191 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64035195 für Männer 8 pa 64035199 für Frauen 8 pa 640359 andere 64035905 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle 8 pa andere Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist 64035911 mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm 5 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64035931 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64035935 für Männer 8 pa 64035939 für Frauen 8 pa 64035950 Pantoffeln und andere Hausschuhe 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64035991 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64035995 für Männer 8 pa 64035999 für Frauen 8 pa andere Schuhe 640391 den Knöchel bedeckend 64039105 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle 8 pa andere den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von 64039111 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64039113 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 8 pa andere 64039116 für Männer 8 pa 64039118 für Frauen 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64039191 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64039193 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 8 pa andere 64039196 für Männer 8 pa 64039198 für Frauen 5 pa 640399 andere 64039905 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle 8 pa andere Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist 64039911 mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64039931 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64039933 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 8 pa andere 64039936 für Männer 8 pa 64039938 für Frauen 5 pa 64039950 Pantoffeln und andere Hausschuhe 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64039991 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64039993 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 8 pa andere 64039996 für Männer 8 pa 64039998 für Frauen 7 pa 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff 64041100 Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe 16,9 pa 640419 andere 64041910 Pantoffeln und andere Hausschuhe 16,9 pa 64041990 andere 16,9 pa 640420 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder 64042010 Pantoffeln und andere Hausschuhe 17 pa 64042090 andere 17 pa 6405 Andere Schuhe 64051000 mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder 3,5 pa 640520 mit Oberteil aus Spinnstoffen 64052010 mit Laufsohlen aus Holz oder Kork 3,5 pa mit Laufsohlen aus anderen Stoffen 64052091 Pantoffeln und andere Hausschuhe 4 pa 64052099 andere 4 pa 640590 andere 64059010 mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder 17 pa 64059090 mit Laufsohlen aus anderen Stoffen 4 pa 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon 640610 Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen 64061010 aus Leder 3 64061090 aus anderen Stoffen 3 640620 Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff 64062010 aus Kautschuk 3 64062090 aus Kunststoff 3 640690 andere 64069030 Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind 3 pa 64069050 Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör 3 64069060 Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder 3 64069090 andere 3

KAPITEL 65

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 65 gehören nicht:

a)
gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309;
b)
Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812);
c)
Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95).

2.
Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 65010000 Hutstumpen, weder geformt noch randgeformt, aus Filz; Hutplatten, Bandeaux (auch aufgeschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten 2,7 p/st 65020000 Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, weder geformt noch randgeformt noch ausgestattet frei p/st 6503 65040000 Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet frei p/st 650500 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet 65050010 aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 65010000 5,7 p/st andere 65050030 Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm 2,7 p/st 65050090 andere 2,7 6506 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet 650610 Sicherheitskopfbedeckungen 65061010 aus Kunststoff 2,7 p/st 65061080 aus anderen Stoffen 2,7 p/st andere 65069100 aus Kautschuk oder Kunststoff 2,7 p/st 650699 aus anderen Stoffen 65069910 aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 65010000 5,7 p/st 65069990 andere 2,7 p/st 65070000 Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen 2,7

KAPITEL 66

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 66 gehören nicht:

a)
Messstöcke und dergleichen (Position 9017);
b)
Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93);
c)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben).

2.
Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) 66011000 Gartenschirme und ähnliche Waren 4,7 p/st andere 66019100 Schirme mit Teleskopauszug 4,7 p/st 660199 andere 66019920 mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen 4,7 p/st 66019990 andere 4,7 p/st 66020000 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren 2,7 6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602 66032000 Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock 5,2 660390 andere 66039010 Griffe und Knäufe 2,7 66039090 andere 5

KAPITEL 67

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 67 gehören nicht:

a)
Filtertücher aus Menschenhaaren (Position 5911);
b)
Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI);
c)
Schuhe (Kapitel 64);
d)
Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65);
e)
Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95);
f)
Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96).

2.
Zu Position 6701 gehören nicht:

a)
Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404;
b)
Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind;
c)
künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702.

3.
Zu Position 6702 gehören nicht:

a)
Waren aus Glas (Kapitel 70);
b)
künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen, die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 67010000 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele) 2,7 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten 67021000 aus Kunststoff 4,7 67029000 aus anderen Stoffen 4,7 67030000 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet 1,7 6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen aus synthetischen Spinnstoffen 67041100 vollständige Perücken 2,2 67041900 andere 2,2 67042000 aus Menschenhaaren 2,2 67049000 aus anderen Stoffen 2,2

ABSCHNITT XIII

KAPITEL 68

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 68 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 25;
b)
gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen);
c)
bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
d)
Waren des Kapitels 71;
e)
Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82;
f)
Lithografiesteine (Position 8442);
g)
elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
h)
kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018);
ij)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b) zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel), der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen) oder der Position 9620 (Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren);
n)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
Der Begriff „bearbeitete Werksteine” in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 68010000 Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer) frei 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt 68021000 Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbt frei andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche 68022100 Marmor, Travertin und Alabaster 1,7 68022300 Granit 1,7 68022900 andere Steine 1,7 andere 68029100 Marmor, Travertin und Alabaster 1,7 68029200 andere Kalksteine 1,7 680293 Granit 68029310 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr frei 68029390 andere 1,7 680299 andere Steine 68029910 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr frei 68029990 andere 1,7 680300 Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer 68030010 Schiefer für Dächer oder Fassaden 1,7 68030090 andere 1,7 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen 68041000 Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen frei andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen 68042100 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten 1,7 680422 aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt aus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel aus Kunstharz 68042212 nicht verstärkt frei 68042218 verstärkt frei 68042230 aus keramischen Stoffen oder Silicaten frei 68042250 aus anderen Stoffen frei 68042290 andere frei 68042300 aus Naturstein frei 68043000 Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch frei 6805 Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt 68051000 nur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen 1,7 68052000 nur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe 1,7 68053000 auf einer Unterlage aus anderen Stoffen 1,7 6806 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69 68061000 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen frei 680620 geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt 68062010 geblähter Ton frei 68062090 andere frei 68069000 andere frei 6807 Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech) 68071000 in Rollen frei m2 68079000 andere frei 68080000 Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt 1,7 6809 Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnliche Waren, nicht verziert 68091100 nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt 1,7 m2 68091900 andere 1,7 m2 68099000 andere 1,7 6810 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen 681011 Baublöcke und Mauersteine 68101110 aus Leichtbeton (auf Basis von Bimskies, granulierter Schlacke usw.) 1,7 68101190 andere 1,7 68101900 andere 1,7 andere 68109100 vorgefertigte Bauelemente 1,7 68109900 andere 1,7 6811 Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen 68114000 Asbest enthaltend 1,7 keinen Asbest enthaltend 68118100 Wellplatten 1,7 68118200 andere Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergleichen 1,7 68118900 andere 1,7 6812 Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne, Gewebe, Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch bewehrt, ausgenommen Waren der Position 6811 oder 6813 681280 aus Krokydolith 68128010 bearbeitete Fasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat 1,7 68128090 andere 3,7 andere 68129100 Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen 3,7 68129200 Papier, Pappe und Filz 3,7 68129300 Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen 3,7 681299 andere 68129910 bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat 1,7 68129990 andere 3,7 6813 Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen 68132000 Asbest enthaltend 2,7 keinen Asbest enthaltend 68138100 Bremsbeläge und Bremsklötze 2,7 68138900 andere 2,7 6814 Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen 68141000 Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen 1,7 68149000 andere 1,7 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen 681510 Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, nicht für elektrotechnische Zwecke 68151010 Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern frei 68151090 andere frei 68152000 Waren aus Torf frei andere 68159100 Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltend frei 68159900 andere frei

KAPITEL 69

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903.
2.
Zu Kapitel 69 gehören nicht:

a)
Waren der Position 2844;
b)
Waren der Position 6804;
c)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
d)
Cermets der Position 8113;
e)
Waren des Kapitels 82;
f)
elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
g)
künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Position 9021);
h)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für Uhren);
ij)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
k)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
l)
Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe) oder der Position 9614 (z. B. Tabakpfeifen);
m)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit I. WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN 69010000 Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden 2 6902 Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden 69021000 mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr2O3, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT 2 690220 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3), an Kieselsäure (SiO2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT 69022010 mit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO2) von 93 GHT oder mehr 2 andere 69022091 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT 2 69022099 andere 2 69029000 andere 2 6903 Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden 69031000 mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT 5 690320 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO2) von mehr als 50 GHT 69032010 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von weniger als 45 GHT 5 69032090 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von 45 GHT oder mehr 5 690390 andere 69039010 mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 25 bis 50 GHT 5 69039090 andere 5 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN 6904 Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen 69041000 Mauerziegel 2 p/st 69049000 andere 2 6905 Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik 69051000 Dachziegel frei p/st 69059000 andere frei 69060000 Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke frei 6907 Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 690730 und 690740 69072100 mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5 % oder weniger 5 m2 69072200 mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 0,5 % bis 10 % 5 m2 69072300 mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10 % 5 m2 69073000 Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 690740 5 m2 69074000 fertige Formstücke 5 m2 6908 6909 Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken 69091100 aus Porzellan 5 69091200 Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr 5 69091900 andere 5 69099000 andere 5 6910 Keramische Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Waschbeckensockel, Badewannen, Bidets, Klosettbecken, Spülkästen, Urinierbecken und ähnliche Installationsgegenstände zu sanitären Zwecken 69101000 aus Porzellan 7 69109000 andere 7 6911 Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan 69111000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch 12 69119000 andere 12 691200 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch 69120021 aus gewöhnlichem Ton 5 69120023 aus Steinzeug 5,5 69120025 aus Steingut oder feinen Erden 9 69120029 andere 7 andere 69120081 aus gewöhnlichem Ton 5 69120083 aus Steinzeug 5,5 69120085 aus Steingut oder feinen Erden 9 69120089 andere 7 6913 Statuetten und andere keramische Ziergegenstände 69131000 aus Porzellan 6 691390 andere 69139010 aus gewöhnlichem Ton 3,5 andere 69139093 aus Steingut oder feinen Erden 6 69139098 andere 6 6914 Andere keramische Waren 69141000 aus Porzellan 5 69149000 andere 3

KAPITEL 70

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 70 gehören nicht:

a)
Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken);
b)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
c)
Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547;
d)
optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90;
e)
Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405;
f)
Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95;
g)
Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.

2.
Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005

a)
werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet” nicht berücksichtigt;
b)
bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss;
c)
gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht” mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

3.
Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
4.
Als „Glaswolle” im Sinne der Position 7019 gelten:

a)
mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr;
b)
mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT.

Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.

5.
Als „Glas” im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Bleikristall” im Sinne der Unterpositionen 701322, 701333, 701341 und 701391 gilt nur Glas mit einem Gehalt an Bleimonoxid (PbO) von 24 GHT oder mehr.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 700100 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse 70010010 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas frei Glasmasse 70010091 optisches Glas 3 70010099 anderes frei 7002 Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet 70021000 Kugeln 3 700220 Stangen oder Stäbe 70022010 aus optischem Glas 3 70022090 andere 3 Rohre 70023100 aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid 3 70023200 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C 3 70023900 andere 3 7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 700312 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht 70031210 aus optischem Glas 3 m2 andere 70031291 mit nicht reflektierender Schicht 3 m2 70031299 andere 3,8 MIN 0,6 €/100 kg/br m2 700319 andere 70031910 aus optischem Glas 3 m2 70031990 andere 3,8 MIN 0,6 €/100 kg/br m2 70032000 Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 3,8 MIN 0,4 €/100 kg/br m2 70033000 Profile 3 7004 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet 700420 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht 70042010 optisches Glas 3 m2 anderes 70042091 mit nicht reflektierender Schicht 3 m2 70042099 anderes 4,4 MIN 0,4 €/100 kg/br m2 700490 anderes 70049010 optisches Glas 3 m2 70049080 anderes 4,4 MIN 0,4 €/100 kg/br m2 7005 Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet 700510 nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht 70051005 mit nicht reflektierender Schicht 3 m2 anderes, mit einer Dicke von 70051025 3,5 mm oder weniger 2 m2 70051030 mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm 2 m2 70051080 mehr als 4,5 mm 2 m2 anderes, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 700521 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder nur geschliffen 70052125 mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger 2 m2 70052130 mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm 2 m2 70052180 mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm 2 m2 700529 anderes 70052925 mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger 2 m2 70052935 mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm 2 m2 70052980 mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm 2 m2 70053000 mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 2 m2 700600 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen 70060010 optisches Glas 3 70060090 anderes 3 7007 Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas 700711 in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art 70071110 in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art 3 70071190 anderes 3 700719 anderes 70071910 emailliert 3 m2 70071920 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht 3 m2 70071980 anderes 3 m2 Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) 700721 in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art 70072120 in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art 3 70072180 anderes 3 70072900 anderes 3 m2 700800 Mehrschichtige Isolierverglasungen 70080020 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht 3 m2 andere 70080081 bestehend aus zwei entlang der Ränder durch eine luftdichte Abdichtung verschweißte Glasplatten und getrennt durch eine Schicht aus Luft, anderen Gasen oder durch ein Vakuum 3 m2 70080089 andere 3 m2 7009 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel 70091000 Rückspiegel für Fahrzeuge 4 p/st andere 70099100 nicht gerahmt 4 70099200 gerahmt 4 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas 70101000 Ampullen 3 p/st 70102000 Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse 5 701090 andere 70109010 Haushaltskonservengläser 5 p/st andere 70109021 hergestellt aus Glasröhren 5 p/st andere, mit einem Nenninhalt von 70109031 2,5 l oder mehr 5 p/st weniger als 2,5 l für Nahrungsmittel und Getränke Flaschen aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von 70109041 1 l oder mehr 5 p/st 70109043 mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l 5 p/st 70109045 0,15 l bis 0,33 l 5 p/st 70109047 weniger als 0,15 l 5 p/st aus gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von 70109051 1 l oder mehr 5 p/st 70109053 mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l 5 p/st 70109055 0,15 l bis 0,33 l 5 p/st 70109057 weniger als 0,15 l 5 p/st andere, mit einem Nenninhalt von 70109061 0,25 l oder mehr 5 p/st 70109067 weniger als 0,25 l 5 p/st für pharmazeutische Erzeugnisse, mit einem Nenninhalt von 70109071 mehr als 0,055 l 5 p/st 70109079 0,055 l oder weniger 5 p/st für andere Erzeugnisse 70109091 aus nicht gefärbtem Glas 5 p/st 70109099 aus gefärbtem Glas 5 p/st 7011 Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen 70111000 für elektrische Beleuchtung 4 70112000 für Kathodenstrahlröhren 4 70119000 andere 4 7012 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) 70131000 aus Glaskeramik 11 p/st Trinkgläser mit Stiel, ausgenommen Waren aus Glaskeramik 701322 aus Bleikristall 70132210 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70132290 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st 701328 andere 70132810 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70132890 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik 701333 aus Bleikristall handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 70133311 geschliffen oder anders bearbeitet 11 p/st 70133319 andere 11 p/st mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 70133391 geschliffen oder anders bearbeitet 11 p/st 70133399 andere 11 p/st 701337 andere 70133710 aus vorgespanntem Glas 11 p/st andere handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 70133751 geschliffen oder anders bearbeitet 11 p/st 70133759 andere 11 p/st mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 70133791 geschliffen oder anders bearbeitet 11 p/st 70133799 andere 11 p/st Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik 701341 aus Bleikristall 70134110 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70134190 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st 70134200 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C 11 p/st 701349 andere 70134910 aus vorgespanntem Glas 11 p/st andere 70134991 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70134999 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st andere Glaswaren 701391 aus Bleikristall 70139110 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70139190 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st 70139900 andere 11 p/st 70140000 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet 3 7015 Gläser für Uhren und ähnliche Gläser, Gläser für einfache oder medizinische Brillen, gewölbt, gebogen, hohl oder dergleichen, nicht optisch bearbeitet; Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente, aus Glas, zum Herstellen solcher Gläser 70151000 Gläser für medizinische Brillen 3 70159000 andere 3 7016 Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen 70161000 Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken 8 701690 andere 70169010 Kunstverglasungen 3 m2 70169040 Glassteine, zu Bauzwecken 3 MIN 1,2 €/100 kg/br 70169070 andere 3 MIN 1,2 €/100 kg/br 7017 Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen 70171000 aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid 3 70172000 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C 3 70179000 andere 3 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger 701810 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren Glasperlen 70181011 geschliffen und mechanisch poliert frei 70181019 andere 7 70181030 Nachahmungen von Perlen frei Nachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen 70181051 geschliffen und mechanisch poliert frei 70181059 andere 3 70181090 andere 3(10) 70182000 Mikrokugeln mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger 3 701890 andere 70189010 Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren 3 70189090 andere 6 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und geschnittenes Textilglas 70191100 geschnittenes Textilglas mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands) 7 70191200 Glasseidenstränge (Rovings) 7 701919 andere 70191910 aus Filamenten 7 70191990 aus Stapelfasern 7 Vliese, Matten, Matratzen, Platten und ähnliche vliesartige Erzeugnisse 70193100 Matten 7 70193200 Vliese 5 70193900 andere 5 70194000 Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings) 7 andere Gewebe 70195100 mit einer Breite von 30 cm oder weniger 7 70195200 mit einer Breite von mehr als 30 cm, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 250 g, aus Filamenten mit einem Titer des einfachen Garns von 136 tex oder weniger 7 70195900 andere 7 70199000 andere 7 702000 Andere Waren aus Glas 70200005 Reagenzröhren und Halterungen aus Quarz zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien frei Glaskolben für Vakuum-Isolierflaschen oder für andere Vakuum-Isolierbehälter 70200007 unfertig 3 70200008 fertig 6 andere 70200010 aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid 3 70200030 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C 3 70200080 andere 3

ABSCHNITT XIV

KAPITEL 71

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 a) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen:

a)
aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder
b)
aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.

2.
A)
Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung.
B)
Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten.
3.
Zu Kapitel 71 gehören nicht:

a)
Edelmetallamalgame oder Edelmetalle in kolloidem Zustand (Position 2843);
b)
steriles chirurgisches Nahtmaterial, Zahnfüllstoffe und andere Waren des Kapitels 30;
c)
Waren des Kapitels 32 (z. B. flüssige Glanzmittel);
d)
auf Trägern fixierte Katalysatoren (Position 3815);
e)
Waren der Position 4202 oder 4203, die in Anmerkung 3 B zu Kapitel 42 genannt sind;
f)
Waren der Position 4303 oder 4304;
g)
Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
h)
Schuhe, Kopfbedeckungen und andere Waren des Kapitels 64 oder 65;
ij)
Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;
k)
Waren aus Schleifmitteln, die Pulver von Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten, der Position 6804 oder 6805 oder des Kapitels 82, Werkzeuge oder andere Waren des Kapitels 82, mit arbeitendem Teil aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten); Maschinen, Apparate, elektrotechnische Erzeugnisse und Teile davon, des Abschnitts XVI; Waren und Teile davon, ganz aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), bleiben jedoch im Kapitel 71, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
l)
Waren des Kapitels 90, 91 oder 92 (wissenschaftliche Instrumente, Uhrmacherwaren und Musikinstrumente);
m)
Waffen und Teile davon (Kapitel 93);
n)
Waren, die von Anmerkung 2 zu Kapitel 95 erfasst sind;
o)
Waren des Kapitels 96 gemäß Anmerkung 4 zu jenem Kapitel;
p)
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Position 9703), Sammlungsstücke (Position 9705) und Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt (Position 9706). Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine bleiben jedoch in Kapitel 71.

4.
A)
Als „Edelmetalle” gelten Silber, Gold und Platin.
B)
Als „Platin” gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
C)
Als „Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte)” gelten nicht die in Anmerkung 2 b) zu Kapitel 96 genannten Stoffe.
5.
Als „Edelmetalllegierungen” im Sinne des Kapitels 71 gelten alle Legierungen (einschließlich gesinterte Mischungen und intermetallische Verbindungen), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, vorausgesetzt, dass das Gewicht eines Edelmetalls 2 GHT oder mehr der Legierung beträgt. Edelmetalllegierungen sind wie folgt einzureihen:

a)
alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Platin enthalten, als Platinlegierungen;
b)
alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Gold, jedoch kein Platin oder weniger als 2 GHT Platin enthalten, als Goldlegierungen;
c)
andere Legierungen, die 2 GHT oder mehr Silber enthalten, als Silberlegierungen.

6.
Der Begriff „Edelmetalle” oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfasst in der Nomenklatur, wenn nichts anderes bestimmt ist, auch die Legierungen, die nach Anmerkung 5 als Edelmetalllegierungen einzureihen sind, jedoch weder Edelmetallplattierungen nach Anmerkung 7 noch unedle Metalle oder Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.
7.
Als „Edelmetallplattierungen” im Sinne der Nomenklatur gelten Waren, bei denen auf einer Metallunterlage auf einer Seite oder mehreren Seiten Edelmetalle durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind. Waren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, als Edelmetallplattierungen einzureihen.
8.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 A zu Abschnitt VI sind Waren, die den Merkmalen der Position 7112 entsprechen, dieser Position und nicht einer anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen.
9.
Als „Schmuckwaren” im Sinne der Position 7113 gelten:

a)
kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen (z. B. Ringe, Armbänder, Halsketten, Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge, Anhänger, Krawattennadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen);
b)
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die dazu bestimmt sind, an der Person getragen zu werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel (z. B. Zigaretten- oder Zigarrenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Pillendosen, Rosenkränze).

Diese Waren können auch echte Perlen, Zuchtperlen oder Imitationsperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) sowie Edelstein- oder Schmucksteinimitationen enthalten oder auch Teile aus Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, natürlichem oder rekonstituiertem Bernstein, Gagat (Jett) oder Korallen enthalten.

10.
Als „Gold- und Silberschmiedewaren” im Sinne der Position 7114 gelten Waren wie Tafelgeräte, Toilettengarnituren, Schreibtischgarnituren, Rauchservice, Gegenstände zur Innenausstattung und Geräte für religiöse Zwecke.
11.
Als „Fantasieschmuck” im Sinne der Position 7117 gelten Waren von der in der Anmerkung 9 a) genannten Art (ausgenommen Knöpfe und andere Waren der Position 9606, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren sowie Haarnadeln der Position 9615), wenn sie weder echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) noch — abgesehen von geringfügigen Verzierungen oder unwesentlichen Zutaten — Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen enthalten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Die Begriffe „Pulver” und „als Pulverform” im Sinne der Unterpositionen 710610, 710811, 711011, 711021, 711031 und 711041 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.
2.
Der Begriff „Platin” im Sinne der Unterpositionen 711011 und 711019 umfasst, abweichend von Anmerkung 4 B zu Kapitel 71, nicht Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
3.
Bei der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 wird jede Legierung so behandelt wie das Metall Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium oder Ruthenium, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen dieser Metalle vorherrscht.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit I. ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE 7101 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht 71011000 echte Perlen frei g Zuchtperlen 71012100 roh frei g 71012200 bearbeitet frei g 7102 Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst 71021000 nicht sortiert frei c/k Industriediamanten 71022100 roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen frei c/k 71022900 andere frei c/k andere 71023100 roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen frei c/k 71023900 andere frei c/k 7103 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht 71031000 roh oder nur gesägt oder grob geformt frei anders bearbeitet 71039100 Rubine, Saphire und Smaragde frei g 71039900 andere frei g 7104 Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht 71041000 piezoelektrischer Quarz frei g 71042000 andere, roh oder nur gesägt oder grob geformt frei g 71049000 andere frei g 7105 Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen 71051000 von Diamanten frei g 71059000 andere frei g II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN 7106 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver 71061000 Pulver frei g anderes 71069100 in Rohform frei g 71069200 als Halbzeug frei g 71070000 Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug frei 7108 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver zu nicht monetären Zwecken 71081100 Pulver frei g 71081200 in Rohform frei g 710813 als Halbzeug 71081310 Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm frei g 71081380 anderes frei g 71082000 zu monetären Zwecken frei g 71090000 Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug frei 7110 Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver Platin 71101100 in Rohform oder als Pulver frei g 711019 anderes 71101910 Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm frei g 71101980 anderes frei g Palladium 71102100 in Rohform oder als Pulver frei g 71102900 anderes frei g Rhodium 71103100 in Rohform oder als Pulver frei g 71103900 anderes frei g Iridium, Osmium und Ruthenium 71104100 in Rohform oder als Pulver frei g 71104900 anderes frei g 71110000 Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug frei 7112 Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art 71123000 Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend frei andere 71129100 von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) frei 71129200 von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) frei 71129900 andere frei III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN 7113 Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 71131100 aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert 2,5 g 71131900 aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 2,5 g 71132000 aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen 4 7114 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 71141100 aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert 2 g 71141900 aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 2 g 71142000 aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen 2 7115 Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 71151000 Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern, aus Platin frei 71159000 andere 3 7116 Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) 71161000 aus echten Perlen oder Zuchtperlen frei g 711620 aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) 71162011 Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör frei g 71162080 andere 2,5 g 7117 Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert 71171100 Manschettenknöpfe und ähnliche Knöpfe 4 71171900 anderer 4 71179000 anderer 4 7118 Münzen 71181000 Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel frei g 71189000 andere frei g

ABSCHNITT XV

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XV gehören nicht:

a)
Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215);
b)
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606);
c)
Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507;
d)
Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603;
e)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Edelmetall-Legierungen, Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen, Fantasieschmuck);
f)
Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate; elektrotechnische Waren);
g)
zusammengesetzte Eisenbahn- oder Straßenbahnschienen (Position 8608) und andere Waren des Abschnitts XVII (Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge);
h)
Instrumente und Apparate des Abschnitts XVIII, einschließlich Uhrfedern;
ij)
Jagdschrot (Position 9306) und andere Waren des Abschnitts XIX (Waffen und Munition);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Sprungrahmen, Beleuchtungskörper, beleuchtete Zeichen, Leuchtschilder, vorgefertigte Gebäude);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Handsiebe, Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren, oder andere Waren des Kapitels 96 (verschiedene Waren);
n)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” :

a)
Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen;
b)
Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114);
c)
Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306.

In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile” nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” .

Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

3.
In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle” : Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4.
In der Nomenklatur gelten als „Cermets” Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets” erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5.
Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74):

a)
Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht;
b)
Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe;
c)
gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.

6.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
7.
Einreihung zusammengesetzter Waren:

Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, werden Waren aus unedlen Metallen oder diesen in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften gleichgestellte Waren, wenn sie aus zwei oder mehr unedlen Metallen bestehen, wie entsprechende Waren aus dem Metall eingereiht, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Metall vorherrscht.

Bei Anwendung dieser Anmerkung

a)
werden Eisen und Stahl oder ihre verschiedenen Sorten als einheitliches Metall angesehen;
b)
werden Legierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das für die Einreihung nach Anmerkung 5 maßgebend ist;
c)
wird ein Cermet der Position 8113 als ein einheitliches unedles Metall angesehen.

8.
In Abschnitt XV gelten als:

a)
Abfälle und Schrott

Abfälle und Schrott aus Metall, die beim Herstellen oder beim Be- und Verarbeiten von Metallen anfallen, und Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind;

b)
Pulver

Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

KAPITEL 72

Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 72 — und in Bezug auf die Buchstaben d), e) und f) in der Nomenklatur insgesamt — gelten als:

a)
Roheisen

Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind, mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT und die eines oder mehrere andere Elemente mit folgenden Anteilen enthalten können:

10 GHT oder weniger Chrom,

6 GHT oder weniger Mangan,

3 GHT oder weniger Phosphor,

8 GHT oder weniger Silicium,

10 GHT oder weniger andere Elemente insgesamt.

b)
Spiegeleisen

Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die mehr als 6 bis 30 GHT Mangan enthalten und die im Übrigen der Begriffsbestimmung der Anmerkung 1 a) entsprechen.

c)
Ferrolegierungen

Legierungen, die im Allgemeinen nicht plastisch verformbar sind und üblicherweise als Zusatzstoff bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Desoxidations- oder Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen Zwecken in der Eisen- und Stahlindustrie verwendet werden, in Masseln, Blöcken, Klumpen oder ähnlichen Rohformen, in im Stranggussverfahren hergestellten Formen oder als Körner oder Pulver, auch agglomeriert, mit einem Eisengehalt von 4 GHT oder mehr und mit einem oder mehreren Elementen mit folgenden Anteilen:

mehr als 10 GHT Chrom,

mehr als 30 GHT Mangan,

mehr als 3 GHT Phosphor,

mehr als 8 GHT Silicium,

mehr als insgesamt 10 GHT andere Elemente, ausgenommen Kohlenstoff, jedoch 10 GHT oder weniger Kupfer.

d)
Stahl

Andere Eisenwerkstoffe als die der Position 7203, die mit Ausnahme bestimmter Stahlgussstücke gewöhnlich plastisch verformbar sind und 2 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Chromstähle dürfen jedoch höhere Kohlenstoffgehalte aufweisen.

e)
Nicht rostender Stahl

Legierte Stähle, die 1,2 GHT oder weniger Kohlenstoff und 10,5 GHT oder mehr Chrom enthalten, auch mit anderen Elementen.

f)
Anderer legierter Stahl

Stähle, die nicht der Begriffsbestimmung für nicht rostenden Stahl entsprechen und eines oder mehrere der folgenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten:

0,3 GHT oder mehr Aluminium,

0,0008 GHT oder mehr Bor,

0,3 GHT oder mehr Chrom,

0,3 GHT oder mehr Cobalt,

0,4 GHT oder mehr Kupfer,

0,4 GHT oder mehr Blei,

1,65 GHT oder mehr Mangan,

0,08 GHT oder mehr Molybdän,

0,3 GHT oder mehr Nickel,

0,06 GHT oder mehr Niob,

0,6 GHT oder mehr Silicium,

0,05 GHT oder mehr Titan,

0,3 GHT oder mehr Wolfram,

0,1 GHT oder mehr Vanadium,

0,05 GHT oder mehr Zirconium,

0,1 GHT oder mehr von jedem anderen einzelnen Element (ausgenommen Schwefel, Phosphor, Kohlenstoff und Stickstoff).

g)
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

Grob in Masseln oder Rohblöcke ohne Gießköpfe gegossene Erzeugnisse mit deutlich sichtbaren Oberflächenfehlern, die hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung nicht den Begriffsbestimmungen für Roheisen, Spiegeleisen oder Ferrolegierungen entsprechen.

h)
Körner

Erzeugnisse, die mit einem Anteil von weniger als 90 GHT durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm und mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 5 mm hindurchgehen.

ij)
Halbzeug

Stranggegossene, massive Erzeugnisse, auch warm vorgewalzt, und andere massive Erzeugnisse, nur warm vorgewalzt oder nur vorgeschmiedet, einschließlich vorprofiliertes Halbzeug.

Diese Erzeugnisse sind nicht aufgerollt.

k)
Flachgewalzte Erzeugnisse

Gewalzte massive Erzeugnisse mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, die der Begriffsbestimmung des vorstehenden Buchstabens ij) nicht entsprechen,

in Rollen (Coils) mit übereinander liegenden Lagen oder

nicht in Rollen (Coils), mit einer Breite von mindestens dem Zehnfachen der Dicke, sofern diese weniger als 4,75 mm beträgt, oder mit einer Breite von mehr als 150 mm, sofern die Dicke 4,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Breite beträgt.

Als „flachgewalzte Erzeugnisse” gelten auch solche Erzeugnisse, die unmittelbar vom Walzen herrührende Oberflächenmuster (z. B. Rillen, Riefen, Waffelungen, Tränen, Warzen, Rauten) aufweisen oder die gelocht, gewellt oder poliert sind, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter anderweit genannter Waren erhalten haben.

Flachgewalzte Erzeugnisse beliebiger Abmessungen von anderer als quadratischer oder rechteckiger Form sind wie Erzeugnisse mit einer Breite von 600 mm oder mehr einzureihen, sofern sie nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

l)
Walzdraht

In Ringen regellos aufgehaspelte warmgewalzte massive Erzeugnisse mit Querschnitt in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder eines anderen konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Diese Erzeugnisse können vom Walzen herrührende Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen aufweisen (Betonarmierungsstähle).

m)
Stabstahl

Massive Erzeugnisse, die weder den Begriffsbestimmungen der vorstehenden Buchstaben ij), k) oder l) noch der Begriffsbestimmung für Draht entsprechen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder anderen konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind).

Diese Erzeugnisse können:

vom Walzen herrührende Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen aufweisen (Betonarmierungsstähle);

nach dem Walzen verwunden sein.

n)
Profile

Massive Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die weder den Begriffsbestimmungen der vorstehenden Buchstaben ij), k), l) oder m) noch der Begriffsbestimmung für Draht entsprechen.

Zu Kapitel 72 gehören nicht Erzeugnisse der Position 7301 oder 7302.

o)
Draht

Kalthergestellte massive Erzeugnisse, mit beliebigem, über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, in Ringen oder Rollen, die der Begriffsbestimmung für flachgewalzte Erzeugnisse nicht entsprechen.

p)
Hohlbohrerstäbe

Hohlstäbe, zum Herstellen von Bohrern geeignet, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte äußere Abmessung mehr als 15 mm bis 52 mm und mindestens das Doppelte der größten inneren Abmessung beträgt. Hohlstäbe aus Eisen oder Stahl, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7304.

2.
Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
3.
Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
In Kapitel 72 gelten als:

a)
legiertes Roheisen

Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält:

mehr als 0,2 GHT Chrom,

mehr als 0,3 GHT Kupfer,

mehr als 0,3 GHT Nickel,

mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium;

b)
nicht legierter Automatenstahl

nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten:

0,08 GHT oder mehr Schwefel,

0,1 GHT oder mehr Blei,

mehr als 0,05 GHT Selen,

mehr als 0,01 GHT Tellur,

mehr als 0,05 GHT Bismut;

c)
Silicium-Elektrostahl

legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht;

d)
Schnellarbeitsstahl

legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten;

e)
Mangan-Silicium-Stahl

legierte Stähle, die

0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff,

0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und

0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

2.
Für die Einreihung von Ferrolegierungen in die Unterpositionen der Position 7202 gilt:

Eine Ferrolegierung gilt als binär und wird der betreffenden Unterposition (soweit vorhanden) zugewiesen, wenn nur eines der Legierungselemente den in der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 festgesetzten Mindestanteil überschreitet. Entsprechend gilt eine Ferrolegierung als ternär oder quaternär, sofern zwei oder drei Legierungselemente die Mindestanteile übersteigen.

Für die Anwendung dieser Bestimmung müssen die in Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 nicht gesondert aufgeführten „anderen Elemente” einzeln einen Anteil von mehr als 10 GHT aufweisen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 72091610, 72091710, 72091810, 72092610, 72092710, 72092810 und 72112320) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla):

2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger,

3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm,

6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm.

Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 72101220, 72107010, 72121010 und 72124020) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr.

Werkzeugstahl (Unterpositionen 72241010, 72249002, 72253010, 72254012, 72269120, 72283020, 72284010, 72285020 und 72286020) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen:

weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff

und

0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium

oder

4 GHT oder mehr Wolfram;

0,8 GHT oder mehr Kohlenstoff

und

0,05 GHT oder mehr Vanadium;

mehr als 1,2 GHT Kohlenstoff

und

11 GHT bis 15 GHT Chrom;

0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff

und

3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickel

und

1,1 GHT bis 1,5 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän;

0,3 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff

und

1,4 GHT bis 2,1 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän

und

weniger als 1,2 GHT Nickel;

0,3 GHT oder mehr Kohlenstoff

und

weniger als 5,2 GHT Chrom

und

0,65 GHT oder mehr Molybdän oder 0,4 GHT oder mehr Wolfram;

0,5 GHT bis 0,6 GHT Kohlenstoff

und

1,25 GHT bis 1,8 GHT Nickel

und

0,5 GHT bis 1,2 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit I. GRUNDERZEUGNISSE; KÖRNER ODER PULVER 7201 Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen 720110 Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder weniger mit einem Mangangehalt von 0,4 GHT oder mehr 72011011 mit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger 1,7 72011019 mit einem Siliciumgehalt von mehr als 1 GHT 1,7 72011030 mit einem Mangangehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT 1,7 72011090 mit einem Mangangehalt von weniger als 0,1 GHT frei 72012000 Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT 2,2 720150 Roheisen, legiert; Spiegeleisen 72015010 Roheisen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT frei 72015090 anderes 1,7 7202 Ferrolegierungen Ferromangan 720211 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT 72021120 mit einer Körnung von 5 mm oder weniger und einem Mangangehalt von mehr als 65 GHT 2,7 72021180 anderes 2,7 72021900 anderes 2,7 Ferrosilicium 72022100 mit einem Siliciumgehalt von mehr als 55 GHT 5,7(10) 720229 anderes 72022910 mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT 5,7(10) 72022990 anderes 5,7(10) 72023000 Ferrosiliciummangan 3,7(10) Ferrochrom 720241 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 GHT 72024110 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 bis 6 GHT 4 72024190 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 6 GHT 4 720249 anderes 72024910 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,05 GHT oder weniger 7(10) 72024950 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,05 bis 0,5 GHT 7(10) 72024990 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,5 bis 4 GHT 7 72025000 Ferrosiliciumchrom 2,7 72026000 Ferronickel frei 72027000 Ferromolybdän 2,7 72028000 Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram frei andere 72029100 Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan 2,7 72029200 Ferrovanadium 2,7 72029300 Ferroniob frei 720299 andere 72029910 Ferrophosphor frei 72029930 Ferrosiliciummagnesium 2,7 72029980 andere 2,7 7203 Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen 72031000 durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse frei 72039000 andere frei 7204 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl 72041000 Abfälle und Schrott, aus Gusseisen frei Abfälle und Schrott, aus legiertem Stahl 720421 aus nicht rostendem Stahl 72042110 mit einem Nickelgehalt von 8 GHT oder mehr frei 72042190 andere frei 72042900 andere frei 72043000 Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen oder Stahl frei andere Abfälle und anderer Schrott 720441 Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne, Feilspäne und Stanz- oder Schneidabfälle, auch paketiert 72044110 Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne frei Stanz- oder Schneidabfälle 72044191 paketiert frei 72044199 andere frei 720449 andere 72044910 geschreddert frei andere 72044930 paketiert frei 72044990 andere frei 72045000 Abfallblöcke frei 7205 Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl 72051000 Körner frei Pulver 72052100 aus legiertem Stahl frei 72052900 andere frei II. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL 7206 Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position 7203 72061000 Rohblöcke (Ingots) frei 72069000 andere frei 7207 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 720711 mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke warm vorgewalzt oder stranggegossen 72071111 aus Automatenstahl frei anderes 72071114 mit einer Dicke von 130 mm oder weniger frei 72071116 mit einer Dicke von mehr als 130 mm frei 72071190 vorgeschmiedet frei 720712 anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt 72071210 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72071290 vorgeschmiedet frei 720719 anderes mit rundem oder vieleckigem Querschnitt 72071912 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72071919 vorgeschmiedet frei 72071980 anderes frei 720720 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke warm vorgewalzt oder stranggegossen 72072011 aus Automatenstahl frei anderes, mit einem Kohlenstoffgehalt von 72072015 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72072017 0,6 GHT oder mehr frei 72072019 vorgeschmiedet frei anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt 72072032 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72072039 vorgeschmiedet frei mit rundem oder vieleckigem Querschnitt 72072052 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72072059 vorgeschmiedet frei 72072080 anderes frei 7208 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen 72081000 in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster frei andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, gebeizt 72082500 mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 72082600 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm frei 72082700 mit einer Dicke von weniger als 3 mm frei andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt 72083600 mit einer Dicke von mehr als 10 mm frei 72083700 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm frei 72083800 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm frei 72083900 mit einer Dicke von weniger als 3 mm frei 72084000 nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster frei andere, nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt 720851 mit einer Dicke von mehr als 10 mm 72085120 mit einer Dicke von mehr als 15 mm frei mit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von 72085191 2050 mm oder mehr frei 72085198 weniger als 2050 mm frei 720852 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm 72085210 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger frei andere, mit einer Breite von 72085291 2050 mm oder mehr frei 72085299 weniger als 2050 mm frei 720853 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm 72085310 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger und einer Dicke von 4 mm oder mehr frei 72085390 andere frei 72085400 mit einer Dicke von weniger als 3 mm frei 720890 andere 72089020 gelocht frei 72089080 andere frei 7209 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt 72091500 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr frei 720916 mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm 72091610 Elektrobleche frei 72091690 andere frei 720917 mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm 72091710 Elektrobleche frei 72091790 andere frei 720918 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm 72091810 Elektrobleche frei andere 72091891 mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,5 mm frei 72091899 mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm frei nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt 72092500 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr frei 720926 mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm 72092610 Elektrobleche frei 72092690 andere frei 720927 mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm 72092710 Elektrobleche frei 72092790 andere frei 720928 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm 72092810 Elektrobleche frei 72092890 andere frei 720990 andere 72099020 gelocht frei 72099080 andere frei 7210 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen verzinnt 72101100 mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehr frei 721012 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm 72101220 Weißbleche frei 72101280 andere frei 72102000 verbleit, einschließlich Terneblech oder -band frei 72103000 elektrolytisch verzinkt frei anders verzinkt 72104100 gewellt frei 72104900 andere frei 72105000 mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen frei mit Aluminium überzogen 72106100 mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen frei 72106900 andere frei 721070 mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen 72107010 Weißbleche, lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiert frei 72107080 andere frei 721090 andere 72109030 plattiert frei 72109040 verzinnt und bedruckt frei 72109080 andere frei 7211 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen nur warmgewalzt 72111300 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und einer Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmuster frei 72111400 andere, mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 72111900 andere frei nur kaltgewalzt 721123 mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72112320 Elektrobänder frei andere 72112330 mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr frei 72112380 mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm frei 72112900 andere frei 721190 andere 72119020 gelocht frei 72119080 andere frei 7212 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen 721210 verzinnt 72121010 Weißbleche und -bänder, nur oberflächenbearbeitet frei 72121090 andere frei 72122000 elektrolytisch verzinkt frei 72123000 anders verzinkt frei 721240 mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen 72124020 Weißbleche und -bänder, nur lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiert frei 72124080 andere frei 721250 anders überzogen 72125020 mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen frei 72125030 verchromt oder vernickelt frei 72125040 verkupfert frei mit Aluminium überzogen 72125061 mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen frei 72125069 andere frei 72125090 andere frei 72126000 plattiert frei 7213 Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 72131000 mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen frei 72132000 anderer, aus Automatenstahl frei anderer 721391 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von weniger als 14 mm 72139110 von der für Betonarmierung verwendeten Art frei 72139120 von der für Reifencord verwendeten Art frei anderer 72139141 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,06 GHT oder weniger frei 72139149 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,06 GHT, jedoch weniger als 0,25 GHT frei 72139170 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT bis 0,75 GHT frei 72139190 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,75 GHT frei 721399 anderer 72139910 mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT frei 72139990 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr frei 7214 Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden 72141000 geschmiedet frei 72142000 mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden frei 72143000 anderer, aus Automatenstahl frei anderer 721491 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt 72149110 mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT frei 72149190 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr frei 721499 anderer mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72149910 von der für Betonarmierung verwendeten Art frei anderer, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 72149931 80 mm oder mehr frei 72149939 weniger als 80 mm frei 72149950 anderer frei mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 72149971 80 mm oder mehr frei 72149979 weniger als 80 mm frei 72149995 anderer frei 7215 Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 72151000 aus Automatenstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt frei 721550 anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72155011 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt frei 72155019 anderer frei 72155080 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr frei 72159000 anderer frei 7216 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 72161000 U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm frei L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm 72162100 L-Profile frei 72162200 T-Profile frei U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr 721631 U-Profile 72163110 mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm frei 72163190 mit einer Höhe von mehr als 220 mm frei 721632 I-Profile mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm 72163211 mit parallelen Flanschflächen frei 72163219 andere frei mit einer Höhe von mehr als 220 mm 72163291 mit parallelen Flanschflächen frei 72163299 andere frei 721633 H-Profile 72163310 mit einer Höhe von 80 mm bis 180 mm frei 72163390 mit einer Höhe von mehr als 180 mm frei 721640 L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr 72164010 L-Profile frei 72164090 T-Profile frei 721650 andere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst 72165010 mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von 80 mm passt frei andere 72165091 Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) frei 72165099 andere frei Profile, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt 721661 aus flachgewalzten Erzeugnissen hergestellt 72166110 C-, L-, U-, Z-, Omega- oder Schlitzprofile frei 72166190 andere frei 72166900 andere frei andere 721691 aus flachgewalzten Erzeugnissen kalthergestellt oder kaltfertiggestellt 72169110 profilierte Bleche frei 72169180 andere frei 72169900 andere frei 7217 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 721710 nicht überzogen, auch poliert mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72171010 mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm frei mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr 72171031 mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen frei 72171039 anderer frei 72171050 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72171090 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr frei 721720 verzinkt mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72172010 mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm frei 72172030 mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr frei 72172050 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72172090 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr frei 721730 mit anderen unedlen Metallen überzogen mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72173041 verkupfert frei 72173049 anderer frei 72173050 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72173090 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr frei 721790 anderer 72179020 mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT frei 72179050 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72179090 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr frei III. NICHT ROSTENDER STAHL 7218 Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl 72181000 Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen frei andere 721891 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt 72189110 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72189180 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721899 andere mit quadratischem Querschnitt 72189911 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72189919 vorgeschmiedet frei andere 72189920 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72189980 vorgeschmiedet frei 7219 Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr nur warmgewalzt, in Rollen (Coils) 72191100 mit einer Dicke von mehr als 10 mm frei 721912 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm 72191210 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72191290 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721913 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm 72191310 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72191390 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721914 mit einer Dicke von weniger als 3 mm 72191410 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72191490 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) 721921 mit einer Dicke von mehr als 10 mm 72192110 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72192190 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721922 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm 72192210 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72192290 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 72192300 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm frei 72192400 mit einer Dicke von weniger als 3 mm frei nur kaltgewalzt 72193100 mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 721932 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm 72193210 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72193290 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721933 mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm 72193310 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72193390 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721934 mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm 72193410 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72193490 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721935 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm 72193510 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72193590 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721990 andere 72199020 gelocht frei 72199080 andere frei 7220 Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm nur warmgewalzt 72201100 mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 72201200 mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm frei 722020 nur kaltgewalzt mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von 72202021 2,5 GHT oder mehr frei 72202029 weniger als 2,5 GHT frei mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm, jedoch weniger als 3 mm, mit einem Nickelgehalt von 72202041 2,5 GHT oder mehr frei 72202049 weniger als 2,5 GHT frei mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, mit einem Nickelgehalt von 72202081 2,5 GHT oder mehr frei 72202089 weniger als 2,5 GHT frei 722090 andere 72209020 gelocht frei 72209080 andere frei 722100 Walzdraht aus nicht rostendem Stahl 72210010 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72210090 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 7222 Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem Stahl Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst 722211 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von 72221111 2,5 GHT oder mehr frei 72221119 weniger als 2,5 GHT frei mit einem Durchmesser von weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von 72221181 2,5 GHT oder mehr frei 72221189 weniger als 2,5 GHT frei 722219 anderer 72221910 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72221990 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 722220 Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von 72222011 2,5 GHT oder mehr frei 72222019 weniger als 2,5 GHT frei mit einem Durchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von 72222021 2,5 GHT oder mehr frei 72222029 weniger als 2,5 GHT frei mit einem Durchmesser von weniger als 25 mm, mit einem Nickelgehalt von 72222031 2,5 GHT oder mehr frei 72222039 weniger als 2,5 GHT frei anderer, mit einem Nickelgehalt von 72222081 2,5 GHT oder mehr frei 72222089 weniger als 2,5 GHT frei 722230 anderer Stabstahl geschmiedet, mit einem Nickelgehalt von 72223051 2,5 GHT oder mehr frei 72223091 weniger als 2,5 GHT frei 72223097 anderer frei 722240 Profile 72224010 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst frei 72224050 nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt frei 72224090 andere frei 722300 Draht aus nicht rostendem Stahl mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr 72230011 mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT frei 72230019 anderer frei mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT 72230091 mit einem Gehalt an Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHT frei 72230099 anderer frei IV. ANDERER LEGIERTER STAHL; HOHLBOHRERSTÄBE AUS LEGIERTEM ODER NICHT LEGIERTEM STAHL 7224 Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl 722410 Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen 72241010 aus Werkzeugstahl frei 72241090 anderer frei 722490 andere 72249002 aus Werkzeugstahl frei andere mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt warm vorgewalzt oder stranggegossen mit einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke 72249003 aus Schnellarbeitsstahl frei 72249005 aus Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,7 GHT oder weniger, an Mangan von 0,5 bis 1,2 GHT und an Silicium von 0,6 bis 2,3 GHT; aus Stahl mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht frei 72249007 andere frei 72249014 andere frei 72249018 vorgeschmiedet frei andere warm vorgewalzt oder stranggegossen 72249031 mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger frei 72249038 andere frei 72249090 vorgeschmiedet frei 7225 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr aus Silicium-Elektrostahl 72251100 kornorientiert frei 722519 andere 72251910 warmgewalzt frei 72251990 kaltgewalzt frei 722530 andere, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils) 72253010 aus Werkzeugstahl frei 72253030 aus Schnellarbeitsstahl frei 72253090 andere frei 722540 andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) 72254012 aus Werkzeugstahl frei 72254015 aus Schnellarbeitsstahl frei andere 72254040 mit einer Dicke von mehr als 10 mm frei 72254060 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm frei 72254090 mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm frei 722550 andere, nur kaltgewalzt 72255020 aus Schnellarbeitsstahl frei 72255080 andere frei andere 72259100 elektrolytisch verzinkt frei 72259200 anders verzinkt frei 72259900 andere frei 7226 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm aus Silicium-Elektrostahl 72261100 kornorientiert frei 722619 andere 72261910 nur warmgewalzt frei 72261980 andere frei 72262000 aus Schnellarbeitsstahl frei andere 722691 nur warmgewalzt 72269120 aus Werkzeugstahl frei andere 72269191 mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 72269199 mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm frei 72269200 nur kaltgewalzt frei 722699 andere 72269910 elektrolytisch verzinkt frei 72269930 anders verzinkt frei 72269970 andere frei 7227 Walzdraht aus anderem legierten Stahl 72271000 aus Schnellarbeitsstahl frei 72272000 aus Mangan-Silicium-Stahl frei 722790 anderer 72279010 mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht frei 72279050 mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger frei 72279095 anderer frei 7228 Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl 722810 Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl 72281020 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert frei 72281050 geschmiedet frei 72281090 anderer frei 722820 Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl 72282010 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt frei anderer 72282091 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert frei 72282099 anderer frei 722830 anderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst 72283020 aus Werkzeugstahl frei mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger 72283041 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr frei 72283049 anderer frei anderer mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 72283061 80 mm oder mehr frei 72283069 weniger als 80 mm frei 72283070 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt frei 72283089 anderer frei 722840 anderer Stabstahl, nur geschmiedet 72284010 aus Werkzeugstahl frei 72284090 anderer frei 722850 anderer Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt 72285020 aus Werkzeugstahl frei 72285040 mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger frei anderer mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 72285061 80 mm oder mehr frei 72285069 weniger als 80 mm frei 72285080 anderer frei 722860 anderer Stabstahl 72286020 aus Werkzeugstahl frei 72286080 anderer frei 722870 Profile 72287010 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst frei 72287090 andere frei 72288000 Hohlbohrerstäbe frei 7229 Draht aus anderem legierten Stahl 72292000 aus Mangan-Silicium-Stahl frei 722990 anderer 72299020 aus Schnellarbeitsstahl frei 72299050 mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger frei 72299090 andere frei

KAPITEL 73

Anmerkungen

1.
Als „Gusseisen” im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2.
Als „Draht” im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7301 Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl 73011000 Spundwanderzeugnisse frei 73012000 Profile frei 7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material 730210 Schienen 73021010 Stromschienen mit einem Leiter aus Nichteisenmetall frei andere neu Vignolschienen 73021022 mit einem Gewicht je Meter von 36 kg oder mehr frei 73021028 mit einem Gewicht je Meter von weniger als 36 kg frei 73021040 Rillenschienen frei 73021050 andere frei 73021090 gebraucht frei 73023000 Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen 2,7 73024000 Laschen und Unterlagsplatten frei 73029000 andere frei 730300 Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen 73030010 Druckrohre 3,2 73030090 andere 3,2 7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) 73041100 aus nicht rostendem Stahl frei 730419 andere 73041910 mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger frei 73041930 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73041990 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm frei Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe) 73042200 Bohrgestänge (drill pipe), aus nicht rostendem Stahl frei 73042300 andere Bohrgestänge (drill pipe) frei 73042400 andere, aus nicht rostendem Stahl frei 730429 andere 73042910 mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger frei 73042930 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73042990 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm frei andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 730431 kaltgezogen oder kaltgewalzt 73043120 Präzisionsstahlrohre frei 73043180 andere frei 730439 andere 73043910 roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt frei andere Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde) 73043952 verzinkt frei 73043958 andere frei andere, mit einem äußeren Durchmesser von 73043992 168,3 mm oder weniger frei 73043993 mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73043998 mehr als 406,4 mm frei andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl 73044100 kaltgezogen oder kaltgewalzt frei 730449 andere 73044910 roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt frei andere 73044993 mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger frei 73044995 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73044999 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm frei andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl 730451 kaltgezogen oder kaltgewalzt gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von 73045112 0,5 m oder weniger frei 73045118 mehr als 0,5 m frei andere 73045181 Präzisionsstahlrohre frei 73045189 andere frei 730459 andere 73045910 roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt frei andere, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von 73045932 0,5 m oder weniger frei 73045938 mehr als 0,5 m frei andere 73045992 mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger frei 73045993 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73045999 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm frei 73049000 andere frei 7305 Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) 73051100 mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißt frei 73051200 anders längsnahtgeschweißt frei 73051900 andere frei 73052000 Futterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing) frei andere, geschweißt 73053100 längsnahtgeschweißt frei 73053900 andere frei 73059000 andere frei 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) 730611 geschweißt, aus nicht rostendem Stahl 73061110 längsnahtgeschweißt frei 73061190 spiralnahtgeschweißt frei 730619 andere 73061910 längsnahtgeschweißt frei 73061990 spiralnahtgeschweißt frei Futterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing) 73062100 geschweißt, aus nicht rostendem Stahl frei 73062900 andere frei 730630 andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl Präzisionsstahlrohre, mit einer Wanddicke von 73063011 2 mm oder weniger frei 73063019 mehr als 2 mm frei andere Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde) 73063041 verzinkt frei 73063049 andere frei andere, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger 73063072 verzinkt frei 73063077 andere frei 73063080 mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 730640 andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl 73064020 kaltgezogen oder kaltgewalzt frei 73064080 andere frei 730650 andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl 73065020 Präzisionsstahlrohre frei 73065080 andere frei andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem Querschnitt 730661 mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt 73066110 aus nicht rostendem Stahl frei andere 73066192 mit einer Wanddicke von 2 mm oder weniger frei 73066199 mit einer Wanddicke von mehr als 2 mm frei 730669 mit anderem nicht kreisförmigem Querschnitt 73066910 aus nicht rostendem Stahl frei 73066990 andere frei 73069000 andere frei 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl gegossen 730711 aus nicht verformbarem Gusseisen 73071110 von der für Druckrohre verwendeten Art 3,7 73071190 andere 3,7 730719 andere 73071910 aus Temperguss 3,7 73071990 andere 3,7 andere, aus nicht rostendem Stahl 73072100 Flansche 3,7 730722 Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde 73072210 Muffen frei 73072290 Bogen und Winkel 3,7 730723 Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen 73072310 Bogen und Winkel 3,7 73072390 andere 3,7 730729 andere 73072910 mit Gewinde 3,7 73072980 andere 3,7 andere 73079100 Flansche 3,7 730792 Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde 73079210 Muffen frei 73079290 Bogen und Winkel 3,7 730793 Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger 73079311 Bogen und Winkel 3,7 73079319 andere 3,7 mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm 73079391 Bogen und Winkel 3,7 73079399 andere 3,7 730799 andere 73079910 mit Gewinde 3,7 73079980 andere 3,7 7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl 73081000 Brücken und Brückenelemente frei 73082000 Türme und Gittermaste frei 73083000 Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen frei p/st(72) 73084000 Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial frei 730890 andere ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech 73089051 Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage frei 73089059 andere frei 73089098 andere frei 730900 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 73090010 für gasförmige Stoffe (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase) 2,2 für flüssige Stoffe 73090030 mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 2,2 andere, mit einem Fassungsvermögen von 73090051 mehr als 100000 l 2,2 73090059 100000 l oder weniger 2,2 73090090 für feste Stoffe 2,2 7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 73101000 mit einem Fassungsvermögen von 50 l oder mehr 2,7 mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l 731021 Dosen, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden 73102111 Dosen von der für Nahrungsmittel verwendeten Art 2,7 73102119 Dosen von der für Getränke verwendeten Art 2,7 andere, mit einer Wanddicke von 73102191 weniger als 0,5 mm 2,7 73102199 0,5 mm oder mehr 2,7 731029 andere 73102910 mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm 2,7 73102990 mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr 2,7 731100 Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase nahtlos für einen Druck von mindestens 165 bar, mit einem Fassungsvermögen von 73110011 weniger als 20 l 2,7 p/st 73110013 20 l oder mehr jedoch nicht mehr als 50 l 2,7 p/st 73110019 mehr als 50 l 2,7 p/st 73110030 andere 2,7 p/st andere, mit einem Fassungsvermögen von 73110091 weniger als 1000 l 2,7 73110099 1000 l oder mehr 2,7 7312 Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik 731210 Litzen, Kabel und Seile 73121020 aus nicht rostendem Stahl frei andere, mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder weniger 73121041 mit Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) überzogen frei 73121049 andere frei mehr als 3 mm Litzen 73121061 nicht überzogen frei überzogen 73121065 verzinkt frei 73121069 andere frei Kabel und Seile (einschließlich verschlossene Seile) nicht überzogen oder nur verzinkt, mit einer größten Querschnittsabmessung von 73121081 mehr als 3 mm bis 12 mm frei 73121083 mehr als 12 mm bis 24 mm frei 73121085 mehr als 24 mm bis 48 mm frei 73121089 mehr als 48 mm frei 73121098 andere frei 73129000 andere frei 73130000 Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl frei 7314 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl Gewebe 73141200 endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahl frei 73141400 andere, aus nicht rostendem Stahl frei 73141900 andere frei 731420 Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von 100 cm2 oder mehr, aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr 73142010 aus geripptem Draht frei 73142090 andere frei andere Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt 73143100 verzinkt frei 73143900 andere frei andere Gitter und Geflechte 73144100 verzinkt frei 73144200 mit Kunststoff überzogen frei 73144900 andere frei 73145000 Streckbleche und -bänder frei 7315 Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Gelenkketten und Teile davon 731511 Rollenketten 73151110 von der für Fahrräder, Mopeds und Krafträder verwendeten Art 2,7 73151190 andere 2,7 73151200 andere Gelenkketten 2,7 73151900 Teile 2,7 73152000 Gleitschutzketten 2,7 andere Ketten 73158100 Stegketten 2,7 73158200 andere Ketten, mit geschweißten Gliedern 2,7 73158900 andere 2,7 73159000 andere Teile 2,7 73160000 Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl 2,7 731700 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer aus Draht 73170020 Nägel, zusammenhängend in Streifen oder Rollen frei 73170060 andere frei 73170080 andere frei 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl Waren mit Gewinde 73181100 Schwellenschrauben 3,7 731812 andere Holzschrauben 73181210 aus nicht rostendem Stahl 3,7 73181290 andere 3,7 73181300 Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben 3,7 731814 gewindeformende Schrauben 73181410 aus nicht rostendem Stahl 3,7 andere 73181491 Blechschrauben 3,7 73181499 andere 3,7 731815 andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben 73181520 zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen 3,7 andere ohne Kopf 73181535 aus nicht rostendem Stahl 3,7 andere, mit einer Zugfestigkeit von 73181542 weniger als 800 MPa 3,7 73181548 800 MPa oder mehr 3,7 mit Kopf mit Schlitz oder Kreuzschlitz 73181552 aus nicht rostendem Stahl 3,7 73181558 andere 3,7 mit Innensechskant 73181562 aus nicht rostendem Stahl 3,7 73181568 andere 3,7 mit Außensechskant 73181575 aus nicht rostendem Stahl 3,7 andere, mit einer Zugfestigkeit von 73181582 weniger als 800 MPa 3,7 73181588 800 MPa oder mehr 3,7 73181595 andere 3,7 731816 Muttern aus nicht rostendem Stahl 73181631 Blindnietmuttern 3,7 73181639 andere 3,7 andere 73181640 Blindnietmuttern 3,7 73181660 Sicherungsmuttern 3,7 andere, mit einer Lochweite von 73181692 12 mm oder weniger 3,7 73181699 mehr als 12 mm 3,7 73181900 andere 3,7 Waren ohne Gewinde 73182100 Federringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben 3,7 73182200 andere Unterlegscheiben 3,7 73182300 Niete 3,7 73182400 Splinte und Keile 3,7 73182900 andere 3,7 7319 Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen 73194000 Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln 2,7 731990 andere 73199010 Nähnadeln, Stopfnadeln oder Sticknadeln 2,7 73199090 andere 2,7 7320 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl 732010 Blattfedern und Federblätter dafür warmgeformt 73201011 Parabelfedern und Federblätter dafür 2,7 73201019 andere 2,7 73201090 andere 2,7 732020 schraubenlinienförmige Federn 73202020 warmgeformt 2,7 andere 73202081 Druckfedern (ausgenommen Kegelstumpffedern) 2,7 73202085 Zugfedern 2,7 73202089 andere 2,7 732090 andere 73209010 Spiralflachfedern 2,7 73209030 Tellerfedern 2,7 73209090 andere 2,7 7321 Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde (auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar), Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnliche nicht elektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Back-, Brat-, Grill-, Koch- und Warmhaltevorrichtungen sowie Tellerwärmer 732111 für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen 73211110 mit Backofen, einschließlich Einbau-Backöfen 2,7 p/st 73211190 andere 2,7 p/st 73211200 für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen 2,7 p/st 73211900 andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe 2,7 p/st andere Geräte 73218100 für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen 2,7 p/st 73218200 für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen 2,7 p/st 73218900 andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe 2,7 p/st 73219000 Teile 2,7 7322 Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heißlufterzeuger und -verteiler (einschließlich der Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Heizkörper und Teile davon 73221100 aus Gusseisen 3,2 73221900 andere 3,2 73229000 andere 3,2 7323 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl 73231000 Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 3,2 andere 73239100 aus Gusseisen, nicht emailliert 3,2 73239200 aus Gusseisen, emailliert 3,2 73239300 aus nicht rostendem Stahl 3,2 73239400 aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl, emailliert 3,2 73239900 andere 3,2 7324 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl 73241000 Abwasch- und Waschbecken, aus nicht rostendem Stahl 2,7 Badewannen 73242100 aus Gusseisen, auch emailliert 3,2 p/st 73242900 andere 3,2 p/st 73249000 andere, einschließlich Teile 3,2 7325 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen 73251000 aus nicht verformbarem Gusseisen 1,7 andere 73259100 Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper 2,7 732599 andere 73259910 aus Temperguss 2,7 73259990 andere 2,7 7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet 73261100 Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper 2,7 732619 andere 73261910 freiformgeschmiedet 2,7 73261990 andere 2,7 73262000 Waren aus Eisen- oder Stahldraht 2,7 732690 andere 73269030 Leitern und Trittschemel 2,7 73269040 Paletten und ähnliche stapelfähige Transportmittel 2,7 73269050 Rollen und Trommeln für Kabel, Schläuche und dergleichen 2,7 73269060 nicht mechanische Dachentlüfter, Dachrinnen, Haken und andere Bauartikel 2,7 andere Waren aus Eisen oder Stahl 73269092 freiformgeschmiedet 2,7 73269094 gesenkgeschmiedet 2,7 73269096 gesintert 2,7 73269098 andere 2,7

KAPITEL 74

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:

a)
raffiniertes Kupfer:

Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr oder

Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

(82)
Element Höchstgrenze in GHT
Ag Silber 0,25
As Arsen 0,5
Cd Cadmium 1,3
Cr Chrom 1,4
Mg Magnesium 0,8
Pb Blei 1,5
S Schwefel 0,7
Sn Zinn 0,8
Te Tellur 0,8
Zn Zink 1
Zr Zirconium 0,3
Andere Elemente(82), je 0,3

b)
Kupferlegierungen:

metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet oder
2)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt.

c)
Kupfervorlegierungen:

Legierungen, die neben anderen Elementen mehr als 10 GHT Kupfer enthalten, gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind und üblicherweise als Zusatzstoffe bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Desoxidations- oder Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen Zwecken in der Metallurgie der Nichteisenmetalle verwendet werden. Jedoch gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide), die mehr als 15 GHT Phosphor enthalten, zu Position 2853.

d)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Drahtbarren und Knüppel gelten jedoch als Kupfer in Rohform der Position 7403, wenn sie an ihren Enden zugespitzt oder anders bearbeitet worden sind, um lediglich das Einführen in Maschinen zu erleichtern, in denen sie z. B. zu Walzdraht oder Rohren umgeformt werden.

e)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

f)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

g)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7403), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu den Positionen 7409 und 7410 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

h)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:

a)
Kupfer-Zink-Legierungen (Messing):

Legierungen aus Kupfer und Zink, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden,

muss Zink gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen;

muss ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT betragen (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber));

muss ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT betragen (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)).

b)
Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze):

Legierungen aus Kupfer und Zinn, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, muss Zinn gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen. Beträgt der Zinngehalt jedoch 3 GHT oder mehr, darf der Zinkgehalt gegenüber dem Zinngehalt vorherrschen, sofern er weniger als 10 GHT beträgt.

c)
Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber):

Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, auch mit anderen Elementen. Der Nickelgehalt muss 5 GHT oder mehr betragen (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)).

d)
Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel):

Legierungen aus Kupfer und Nickel, auch mit anderen Elementen, jedoch nur 1 GHT oder weniger Zink enthaltend. Sind andere Elemente vorhanden, muss Nickel gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 74010000 Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer) frei 74020000 Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren frei 7403 Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform raffiniertes Kupfer 74031100 Kathoden und Kathodenabschnitte frei 74031200 Drahtbarren frei 74031300 Knüppel frei 74031900 anderes frei Kupferlegierungen 74032100 Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) frei 74032200 Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze) frei 74032900 andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405) frei 740400 Abfälle und Schrott, aus Kupfer 74040010 aus raffiniertem Kupfer frei aus Kupferlegierungen 74040091 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) frei 74040099 andere frei 74050000 Kupfervorlegierungen frei 7406 Pulver und Flitter, aus Kupfer 74061000 Pulver ohne Lamellenstruktur frei 74062000 Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter frei 7407 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer 74071000 aus raffiniertem Kupfer 4,8 aus Kupferlegierungen 740721 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) 74072110 Stangen (Stäbe) 4,8 74072190 Profile 4,8 74072900 andere 4,8 7408 Draht aus Kupfer aus raffiniertem Kupfer 74081100 mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 6 mm 4,8 740819 anderer 74081910 mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 0,5 mm 4,8 74081990 mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,5 mm oder weniger 4,8 aus Kupferlegierungen 74082100 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) 4,8 74082200 aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber) 4,8 74082900 anderer 4,8 7409 Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm aus raffiniertem Kupfer 74091100 in Rollen 4,8 74091900 andere 4,8 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) 74092100 in Rollen 4,8 74092900 andere 4,8 aus Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze) 74093100 in Rollen 4,8 74093900 andere 4,8 74094000 aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber) 4,8 74099000 aus anderen Kupferlegierungen 4,8 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger ohne Unterlage 74101100 aus raffiniertem Kupfer 5,2 74101200 aus Kupferlegierungen 5,2 auf Unterlage 74102100 aus raffiniertem Kupfer 5,2 74102200 aus Kupferlegierungen 5,2 7411 Rohre aus Kupfer 741110 aus raffiniertem Kupfer 74111010 gerade 4,8 74111090 andere 4,8 aus Kupferlegierungen 741121 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) 74112110 gerade 4,8 74112190 andere 4,8 74112200 aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber) 4,8 74112900 andere 4,8 7412 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Kupfer 74121000 aus raffiniertem Kupfer 5,2 74122000 aus Kupferlegierungen 5,2 74130000 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik 5,2 7414 7415 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer 74151000 Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren 4 andere Waren, ohne Gewinde 74152100 Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) 3 74152900 andere 3 andere Waren, mit Gewinde 74153300 Schrauben; Bolzen und Muttern 3 74153900 andere 3 7416 7417 7418 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer 741810 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 74181010 nicht elektrische Koch- und Heizgeräte von der im Haushalt verwendeten Art und Teile davon 4 74181090 andere 3 74182000 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon 3 7419 Andere Waren aus Kupfer 74191000 Ketten und Teile davon 3 andere 74199100 gegossen oder geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet 3 741999 andere 74199910 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger; Streckbleche und -bänder 4,3 74199930 Federn 4 74199990 andere 3

KAPITEL 75

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7502), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7506 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:

a)
nicht legiertes Nickel:

Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern

1)
der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und
2)
der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element Höchstgrenze in GHT
Fe Eisen 0,5
O Sauerstoff 0,4
Andere Elemente, je 0,3

b)
Nickellegierungen:

metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt,
2)
der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet oder
3)
der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt.

2.
Abweichend von Anmerkung 1 c) gilt der Begriff „Draht” im Sinne der Unterposition 750810 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7501 Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie 75011000 Nickelmatte frei 75012000 Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie frei 7502 Nickel in Rohform 75021000 nicht legiertes Nickel frei 75022000 Nickellegierungen frei 750300 Abfälle und Schrott, aus Nickel 75030010 aus nicht legiertem Nickel frei 75030090 aus Nickellegierungen frei 75040000 Pulver und Flitter, aus Nickel frei 7505 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel Stangen (Stäbe) und Profile 75051100 aus nicht legiertem Nickel frei 75051200 aus Nickellegierungen 2,9 Draht 75052100 aus nicht legiertem Nickel frei 75052200 aus Nickellegierungen 2,9 7506 Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel 75061000 aus nicht legiertem Nickel frei 75062000 aus Nickellegierungen 3,3 7507 Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Nickel Rohre 75071100 aus nicht legiertem Nickel frei 75071200 aus Nickellegierungen frei 75072000 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke 2,5 7508 Andere Waren aus Nickel 75081000 Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Nickeldraht frei 75089000 andere frei

KAPITEL 76

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7601), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu den Positionen 7606 und 7607 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a)
nicht legiertes Aluminium:

Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

(83)(84)
Element Höchstgrenze in GHT
Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1
Andere Elemente(83), je 0,1(84)

b)
Aluminiumlegierungen:

metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder
2)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

2.
Abweichend von Anmerkung 1 c) gilt der Begriff „Draht” im Sinne der Unterposition 761691 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Im Sinne der Unterposition 76012020 gelten als:

Barren: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Rechtecks oder anderen Vielecks, mit einer Breite von mehr als 800 mm und einer Dicke von mehr als 280 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Diese Waren sind zum Walzen bestimmt;

Bolzen: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises (einschließlich „abgeflachte Kreise” ), mit einem Durchmesser von mehr als 125 mm. Diese Waren sind zum Strangpressen bestimmt.

2.
Im Sinne der Unterpositionen 76061211 und 76061219 gelten als:

Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan als vorherrschendem Legierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind geschmiert und haben eine glänzende Oberfläche;

Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als vorherrschendem Legierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt.

Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7601 Aluminium in Rohform 76011000 nicht legiertes Aluminium 6(76) 760120 Aluminiumlegierungen 76012020 Barren und Bolzen 6 76012080 andere 6 760200 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Abfälle 76020011 Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne; Abfälle von bunten, beschichteten oder kaschierten Folien und dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger frei 76020019 andere (einschließlich der fehlerhaften oder der bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordenen Werkstücke) frei 76020090 Schrott frei 7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium 76031000 Pulver ohne Lamellenstruktur 5 76032000 Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter 5 7604 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium 760410 aus nicht legiertem Aluminium 76041010 Stangen (Stäbe) 7,5 76041090 Profile 7,5 aus Aluminiumlegierungen 76042100 Hohlprofile 7,5 760429 andere 76042910 Stangen (Stäbe) 7,5 76042990 Profile 7,5 7605 Draht aus Aluminium aus nicht legiertem Aluminium 76051100 mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm 7,5 76051900 anderer 7,5 aus Aluminiumlegierungen 76052100 mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm 7,5 76052900 anderer 7,5 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm quadratisch oder rechteckig 760611 aus nicht legiertem Aluminium 76061110 mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet 7,5 andere, mit einer Dicke von 76061191 weniger als 3 mm 7,5 76061193 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm 7,5 76061199 6 mm oder mehr 7,5 760612 aus Aluminiumlegierungen Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen 76061211 Bänder für Getränkedosenkörper 7,5 76061219 Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen 7,5 andere 76061220 mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet 7,5 andere, mit einer Dicke von 76061292 weniger als 3 mm 7,5 76061293 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm 7,5 76061299 6 mm oder mehr 7,5 andere 76069100 aus nicht legiertem Aluminium 7,5 76069200 aus Aluminiumlegierungen 7,5 7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger ohne Unterlage 760711 nur gewalzt mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm 76071111 in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger 7,5 76071119 andere 7,5 76071190 mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm 7,5 760719 andere 76071910 mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm 7,5 76071990 mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm 7,5 760720 auf Unterlage 76072010 mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm 10 76072090 mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm 7,5 7608 Rohre aus Aluminium 76081000 aus nicht legiertem Aluminium 7,5 760820 aus Aluminiumlegierungen 76082020 geschweißt 7,5 andere 76082081 nur stranggepresst 7,5 76082089 andere 7,5 76090000 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium 5,9 7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium 76101000 Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen 6 p/st(72) 761090 andere 76109010 Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste 7 76109090 andere 6 76110000 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 6 7612 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 76121000 Tuben 6 761290 andere 76129020 Behälter von der für Aerosole verwendeten Art 6 p/st 76129030 aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt 6 76129080 andere 6 76130000 Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase 6 7614 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik 76141000 mit Stahlseele 6 76149000 andere 6 7615 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Aluminium 761510 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 76151010 gegossen 6 76151030 aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt 6 76151080 andere 6 76152000 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon 6 7616 Andere Waren aus Aluminium 76161000 Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren 6 andere 76169100 Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht 6 761699 andere 76169910 gegossen 6 76169990 andere 6

KAPITEL 78

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 78 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Platten, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Platten, Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7801), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7804 gehören insbesondere auch Platten, Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „raffiniertes Blei” im Sinne des Kapitels 78 gilt:

Metall mit einem Bleigehalt von 99,9 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element Höchstgrenze in GHT
Ag Silber 0,02
As Arsen 0,005
Bi Bismut 0,05
Ca Calcium 0,002
Cd Cadmium 0,002
Cu Kupfer 0,08
Fe Eisen 0,002
S Schwefel 0,002
Sb Antimon 0,005
Sn Zinn 0,005
Zn Zink 0,002
Andere (z. B. Te), je 0,001

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7801 Blei in Rohform 78011000 raffiniertes Blei 2,5 anderes 78019100 Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend 2,5(85) 780199 anderes 78019910 mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren (Werkblei)(12) frei 78019990 anderes 2,5 78020000 Abfälle und Schrott, aus Blei frei 7803 7804 Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei Platten, Bleche, Bänder und Folien 78041100 Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger 5 78041900 andere 5 78042000 Pulver und Flitter frei 7805 780600 Andere Waren aus Blei 78060010 Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe (Euratom) frei 78060080 andere 5

KAPITEL 79

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7901), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7905 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:

a)
nicht legiertes Zink:

Metall mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr.

b)
Zinklegierungen:

metallische Stoffe, in denen Zink gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt.

c)
Zinkstaub:

Staub, der durch Kondensieren von Zinkdämpfen gewonnen wird und aus kugelförmigen Partikeln besteht, die feiner als beim Pulver sind. Sie müssen mit einem Anteil von 80 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 63 µm (Mikron) hindurchgehen und 85 GHT oder mehr metallisches Zink enthalten.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7901 Zink in Rohform nicht legiertes Zink 79011100 mit einem Zinkgehalt von 99,99 GHT oder mehr 2,5 790112 mit einem Zinkgehalt von weniger als 99,99 GHT 79011210 mit einem Zinkgehalt von 99,95 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,99 GHT 2,5 79011230 mit einem Zinkgehalt von 98,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,95 GHT 2,5 79011290 mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT 2,5 79012000 Zinklegierungen 2,5 79020000 Abfälle und Schrott, aus Zink frei 7903 Staub, Pulver und Flitter, aus Zink 79031000 Zinkstaub 2,5 79039000 andere 2,5 79040000 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink 5 79050000 Bleche, Bänder und Folien, aus Zink 5 7906 79070000 Andere Waren aus Zink 5

KAPITEL 80

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 8001), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:

a)
nicht legiertes Zinn:

Metall mit einem Zinngehalt von 99 GHT oder mehr, sofern ein etwaiger Gehalt an Bismut oder Kupfer unter den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen liegt:

Andere Elemente

Element Höchstgrenze in GHT
Bi Bismut 0,1
Cu Kupfer 0,4

b)
Zinnlegierungen:

metallische Stoffe, in denen Zinn gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt oder
2)
der Gehalt an Bismut oder Kupfer der jeweiligen Höchstgrenze in der vorstehenden Tabelle entspricht oder sie überschreitet.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8001 Zinn in Rohform 80011000 nicht legiertes Zinn frei 80012000 Zinnlegierungen frei 80020000 Abfälle und Schrott, aus Zinn frei 80030000 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn frei 8004 8005 8006 800700 Andere Waren aus Zinn 80070010 Bleche und Bänder, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm frei 80070080 andere frei

KAPITEL 81

Unterpositions-Anmerkung

1.
Die Begriffsbestimmungen für „Stangen (Stäbe)” , „Profile” , „Draht” und „Bleche, Bänder und Folien” aus Anmerkung 1 zu Kapitel 74 gelten sinngemäß auch für das Kapitel 81.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8101 Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81011000 Pulver 5 andere 81019400 Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe) 5 81019600 Draht 6 81019700 Abfälle und Schrott frei 810199 andere 81019910 Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien 6 81019990 andere 7 8102 Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81021000 Pulver 4 andere 81029400 Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe) 3 81029500 Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien 5 81029600 Draht 6,1 81029700 Abfälle und Schrott frei 81029900 andere 7 8103 Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81032000 Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); Pulver frei 81033000 Abfälle und Schrott frei 810390 andere 81039010 Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien 3 81039090 andere 4 8104 Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott Magnesium in Rohform 81041100 mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr 5,3 81041900 anderes 4 81042000 Abfälle und Schrott frei 81043000 Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver 4 81049000 andere 4 8105 Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81052000 Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt in Rohform; Pulver frei 81053000 Abfälle und Schrott frei 81059000 andere 3 810600 Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81060010 Bismut in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver frei 81060090 andere 2 8107 Cadmium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81072000 Cadmium in Rohform; Pulver 3 81073000 Abfälle und Schrott frei 81079000 andere 4 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81082000 Titan in Rohform; Pulver 5 81083000 Abfälle und Schrott 5 810890 andere 81089030 Stangen (Stäbe), Profile und Draht 7 81089050 Bleche, Bänder und Folien 7 81089060 Rohre 7 81089090 andere 7 8109 Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81092000 Zirconium in Rohform; Pulver 5 81093000 Abfälle und Schrott frei 81099000 andere 9 8110 Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81101000 Antimon in Rohform; Pulver 7 81102000 Abfälle und Schrott frei 81109000 andere 7 811100 Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott Mangan in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver 81110011 Mangan in Rohform; Pulver frei 81110019 Abfälle und Schrott frei 81110090 andere 5 8112 Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium, Thallium, und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott Beryllium 81121200 in Rohform; Pulver frei 81121300 Abfälle und Schrott frei 81121900 andere 3 Chrom 811221 in Rohform; Pulver 81122110 Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von mehr als 10 GHT frei 81122190 andere 3 81122200 Abfälle und Schrott frei 81122900 andere 5 Thallium 81125100 in Rohform; Pulver 1,5 81125200 Abfälle und Schrott frei 81125900 andere 3 andere 811292 in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver 81129210 Hafnium 3 Niob (Columbium), Rhenium, Gallium, Indium, Vanadium, Germanium 81129221 Abfälle und Schrott frei andere 81129231 Niob (Columbium), Rhenium 3 81129281 Indium 2 81129289 Gallium 1,5 81129291 Vanadium frei 81129295 Germanium 4,5 811299 andere 81129920 Hafnium, Germanium 7 81129930 Niob (Columbium), Rhenium 9 81129970 Gallium, Indium, Vanadium 3 811300 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81130020 in Rohform 4 81130040 Abfälle und Schrott frei 81130090 andere 5

KAPITEL 82

Anmerkungen

1.
Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil:

a)
aus unedlem Metall;
b)
aus Metallcarbiden oder aus Cermets;
c)
aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet;
d)
aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten.

2.
Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 82 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht, ausgenommen Werkzeughalter für Handwerkzeug der Position 8466 und besonders genannte Teile. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV gehören in keinem Fall zu Kapitel 82.

Köpfe, Kämme, Klingen, Messer und Schneidblätter für elektrische Rasierapparate oder elektrische Haarschneide- und -schermaschinen gehören zur Position 8510.

3.
Zu Position 8215 gehören Zusammenstellungen aus einem oder mehreren Messern der Position 8211 und einer zumindest gleichen Anzahl von Waren der Position 8215.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8201 Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft 82011000 Spaten und Schaufeln 1,7 p/st 82013000 Spitzhacken, Hacken aller Art, Rechen und Schaber 1,7 82014000 Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten 1,7 82015000 Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren) 1,7 p/st 82016000 Heckenscheren, Baumscheren und ähnliche mit zwei Händen zu betätigende Scheren 1,7 82019000 andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft 1,7 8202 Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter) 82021000 Handsägen 1,7 82022000 Bandsägeblätter 1,7 Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter 82023100 mit arbeitendem Teil aus Stahl 2,7 82023900 andere, einschließlich Teile 2,7 82024000 Sägeketten 1,7 andere Sägeblätter 82029100 Langsägeblätter für die Metallbearbeitung 2,7 820299 andere 82029920 für die Metallbearbeitung 2,7 82029980 für die Bearbeitung anderer Stoffe 2,7 8203 Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge 82031000 Feilen, Raspeln, und ähnliche Werkzeuge 1,7 82032000 Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, und ähnliche Werkzeuge 1,7 82033000 Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge 1,7 82034000 Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge 1,7 8204 Von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel (einschließlich Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel 82041100 mit nicht verstellbarer Spannweite 1,7 82041200 mit verstellbarer Spannweite 1,7 82042000 auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff 1,7 8205 Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen oder Wasserstrahlschneidemaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb 82051000 Bohrwerkzeuge, Gewindeschneid- und Gewindebohrwerkzeuge 1,7 82052000 Hämmer und Fäustel 3,7 82053000 Hobel, Stechbeitel, Hohlbeitel und ähnliche schneidende Werkzeuge für die Holzbearbeitung 3,7 82054000 Schraubenzieher (Schraubendreher) 3,7 andere Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten) 82055100 Haushaltswerkzeuge 3,7 820559 andere 82055910 Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler 3,7 82055980 andere 2,7 82056000 Lötlampen und dergleichen 2,7 82057000 Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen 3,7 820590 andere, einschließlich Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position 82059010 Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb 2,7 82059090 Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position 3,7 82060000 Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 3,7 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge 82071300 mit arbeitendem Teil aus Cermets 2,7 820719 andere, einschließlich Teile 82071910 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 82071990 andere 2,7 820720 Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen 82072010 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 82072090 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen 2,7 820730 Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge 82073010 für die Metallbearbeitung 2,7 82073090 andere 2,7 820740 Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden für die Metallbearbeitung 82074010 Werkzeuge zum Herstellen von Innengewinden 2,7 82074030 Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden 2,7 82074090 andere 2,7 820750 Bohrwerkzeuge 82075010 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen 82075030 Mauerbohrer 2,7 andere für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil 82075050 aus Cermets 2,7 82075060 aus Schnellarbeitsstahl 2,7 82075070 aus anderen Stoffen 2,7 82075090 andere 2,7 820760 Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge 82076010 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen Reibahlen und Ausbohrwerkzeuge 82076030 für die Metallbearbeitung 2,7 82076050 andere 2,7 Räumwerkzeuge 82076070 für die Metallbearbeitung 2,7 82076090 andere 2,7 820770 Fräswerkzeuge für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil 82077010 aus Cermets 2,7 aus anderen Stoffen 82077031 Schaftfräser 2,7 82077037 andere 2,7 82077090 andere 2,7 820780 Drehwerkzeuge für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil 82078011 aus Cermets 2,7 82078019 aus anderen Stoffen 2,7 82078090 andere 2,7 820790 andere auswechselbare Werkzeuge 82079010 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen 82079030 Schraubendrehereinsätze 2,7 82079050 Verzahnwerkzeuge 2,7 andere, mit arbeitendem Teil aus Cermets 82079071 für die Metallbearbeitung 2,7 82079078 andere 2,7 aus anderen Stoffen 82079091 für die Metallbearbeitung 2,7 82079099 andere 2,7 8208 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte 82081000 für die Metallbearbeitung 1,7 82082000 für die Holzbearbeitung 1,7 82083000 für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie 1,7 82084000 für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft 1,7 82089000 andere 1,7 820900 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets 82090020 Wendeschneidplatten 2,7 82090080 andere 2,7 82100000 Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken 2,7 8211 Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür 82111000 Zusammenstellungen 8,5 andere 82119100 Tischmesser mit feststehender Klinge 8,5 82119200 andere Messer mit feststehender Klinge 8,5 82119300 Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau 8,5 82119400 Klingen 6,7 82119500 Griffe aus unedlen Metallen 2,7 8212 Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band) 821210 Rasiermesser und Rasierapparate 82121010 Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen 2,7 p/st 82121090 andere 2,7 p/st 82122000 Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band 2,7 1000 p/st 82129000 andere Teile 2,7 82130000 Scheren und Scherenblätter 4,2 8214 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen) 82141000 Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür 2,7 82142000 Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen) 2,7 82149000 andere 2,7 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren 821510 Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten 82151020 nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend 4,7 andere 82151030 aus nicht rostendem Stahl 8,5 82151080 andere 4,7 821520 andere Zusammenstellungen 82152010 aus nicht rostendem Stahl 8,5 82152090 andere 4,7 andere 82159100 versilbert, vergoldet oder platiniert 4,7 821599 andere 82159910 aus nicht rostendem Stahl 8,5 82159990 andere 4,7

KAPITEL 83

Anmerkungen

1.
Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83.
2.
Als „Laufrädchen oder -rollen” im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8301 Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen 83011000 Vorhängeschlösser 2,7 83012000 Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,7 83013000 Schlösser von der für Möbel verwendeten Art 2,7 830140 andere Schlösser; Sicherheitsriegel Schlösser von der für Gebäudetüren verwendeten Art 83014011 Zylinderschlösser 2,7 83014019 andere 2,7 83014090 andere Schlösser; Sicherheitsriegel 2,7 83015000 Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss 2,7 83016000 Teile 2,7 83017000 Schlüssel, gesondert gestellt 2,7 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen 83021000 Scharniere 2,7 83022000 Laufrädchen oder -rollen 2,7 83023000 andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge 2,7 andere Beschläge und andere ähnliche Waren 830241 Baubeschläge 83024110 für Türen 2,7 83024150 für Fenster und Fenstertüren 2,7 83024190 andere 2,7 83024200 andere, für Möbel 2,7 83024900 andere 2,7 83025000 Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren 2,7 83026000 automatische Türschließer 2,7 830300 Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern, Sicherheitskassetten und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen 83030040 Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern 2,7 83030090 Sicherheitskassetten und ähnliche Waren 2,7 83040000 Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 9403 2,7 8305 Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern, Heftecken, Aktenklammern, Karteireiter und ähnliches Büromaterial, aus unedlen Metallen; Heftklammern, zusammenhängend in Streifen (z. B. zur Verwendung im Büro, beim Dekorieren oder Verpacken), aus unedlen Metallen 83051000 Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner 2,7 83052000 Heftklammern, zusammenhängend in Streifen 2,7 83059000 andere, einschließlich Teile 2,7 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen 83061000 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren frei Statuetten und andere Ziergegenstände 83062100 versilbert, vergoldet oder platiniert frei 83062900 andere frei 83063000 Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel 2,7 8307 Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 83071000 aus Eisen oder Stahl 2,7 83079000 aus anderen unedlen Metallen 2,7 8308 Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung oder Bekleidungszubehör, Schuhe, Schmuck, Armbanduhren, Bücher, Planen, Lederwaren, Reiseartikel, Sattlerwaren oder andere konfektionierte Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen 83081000 Klammern, Haken und Ösen 2,7 83082000 Hohlniete oder Zweispitzniete 2,7 83089000 andere, einschließlich Teile 2,7 8309 Stopfen (einschließlich Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen 83091000 Kronenverschlüsse 2,7 830990 andere 83099010 Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Blei; Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Aluminium, mit einem Durchmesser von mehr als 21 mm 3,7 83099090 andere 2,7 83100000 Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405 2,7 8311 Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen, zum Metallisieren im Aufspritzverfahren 83111000 umhüllte Elektroden aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen 2,7 83112000 gefüllte Drähte aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen 2,7 83113000 umhüllte Stäbe und gefüllte Drähte, aus unedlen Metallen, für das Löten oder das Autogenschweißen 2,7 83119000 andere 2,7

ABSCHNITT XVI

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XVI gehören nicht:

a)
Förderbänder oder Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39 oder aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) oder andere Waren von der Art wie sie in Maschinen, Apparaten, mechanischen Geräten oder elektrotechnischen Waren verwendet werden oder zu anderen technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016);
b)
Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303);
c)
Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV);
d)
Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. Abschnitt XV);
e)
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Position 5910), sowie Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Position 5911);
f)
Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) der Positionen 7102 bis 7104 sowie Waren ganz aus diesen Steinen der Position 7116, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
g)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
h)
Bohrgestänge (Position 7304);
ij)
endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen (Abschnitt XV);
k)
Waren des Kapitels 82 oder 83;
l)
Waren des Abschnitts XVII;
m)
Waren des Kapitels 90;
n)
Uhrmacherwaren (Kapitel 91);
o)
auswechselbare Werkzeuge der Position 8207 und Bürsten von der als Maschinenteile verwendeten Art (Position 9603) sowie ähnliche, nach Stoffbeschaffenheit ihres arbeitenden Teils einzureihende auswechselbare Werkzeuge (z. B. Kapitel 40, 42, 43, 45 oder 59 bzw. Position 6804 oder 6909);
p)
Waren des Kapitels 95;
q)
Bänder für Schreibmaschinen oder ähnliche Bänder, auch auf Spulen oder in Kassetten (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit oder in die Position 9612, wenn sie mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert sind), oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren der Position 9620.

2.
Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen:

a)
Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind;
b)
andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören zu Position 8517;
c)
alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.

3.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4.
Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5.
Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen” alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2.
Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3.
Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

KAPITEL 84

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 84 gehören nicht:

a)
Mühlsteine, Schleifsteine und andere Waren des Kapitels 68;
b)
Maschinen, Apparate und Geräte (z. B. Pumpen), aus keramischen Stoffen, und Teile aus keramischen Stoffen für Maschinen, Apparate und Geräte, aus Stoffen aller Art (Kapitel 69);
c)
Glaswaren für Laboratorien (Position 7017); Glaswaren zu technischen Zwecken (Position 7019 oder 7020);
d)
Waren der Position 7321 oder 7322 sowie ähnliche Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 oder 78 bis 81);
e)
Staubsauger der Position 8508;
f)
elektromechanische Haushaltsgeräte der Position 8509; digitale Fotoapparate der Position 8525;
g)
Kühler für Waren des Abschnitts XVII;
h)
nicht motorbetriebene Handkehrgeräte (Position 9603).

2.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen.

Zu Position 8419 gehören jedoch nicht:

a)
Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436);
b)
Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437);
c)
Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438);
d)
Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451);
e)
Apparate, Vorrichtungen oder Laborgeräte, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist.

Zu Position 8422 gehören jedoch nicht:

a)
Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452);
b)
Büromaschinen und -apparate der Position 8472.

Zu Position 8424 gehören jedoch nicht:

a)
Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443);
b)
Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

3.
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, die sowohl in die Position 8456 als auch in die Position 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8464 oder 8465 eingereiht werden können, sind der Position 8456 zuzuweisen.
4.
Zu Position 8457 gehören nur metallbearbeitende Werkzeugmaschinen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren), die mehrere verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge ausführen können, und zwar entweder

a)
durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem Werkzeugmagazin oder dergleichen entsprechend einem Bearbeitungsprogramm (Bearbeitungszentren) oder
b)
durch automatischen Einsatz verschiedener Bearbeitungseinheiten, die gleichzeitig oder nacheinander ein feststehendes Werkstück bearbeiten (Mehrwegemaschinen) oder
c)
durch automatisches Zuführen des Werkstücks zu verschiedenen Bearbeitungseinheiten (Transfermaschinen).

5.
A)
Als „automatische Datenverarbeitungsmaschinen” im Sinne der Position 8471 gelten Maschinen, die

1)
das Datenverarbeitungsprogramm oder die Datenverarbeitungsprogramme und mindestens die Daten speichern können, die zur Durchführung dieses Programms oder dieser Programme unmittelbar benötigt werden;
2)
frei programmiert werden können entsprechend den Benutzeranforderungen;
3)
Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen vermögen, und
4)
in der Lage sind, ohne menschliche Mitwirkung ein Datenerarbeitungsprogramm durchzuführen, dessen Ausführung sie während des Programmablaufs aufgrund logischer Entscheidung selbst ändern können.

B)
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen können in Form von Systemen vorkommen, die aus einer unterschiedlichen Anzahl gesonderter Einheiten bestehen.
C)
Vorbehaltlich der Bestimmungen der nachstehenden Absätze D und E wird eine Einheit dann als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt:

1)
sie ist von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art;
2)
sie ist an die Zentraleinheit unmittelbar oder über eine oder mehrere andere Einheiten anschließbar, und
3)
sie ist in der Lage, Daten in einer Form (Codes oder Signale) zu empfangen oder zu liefern, die vom System verwendbar sind.

Gesondert gestellte Einheiten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine sind in die Position 8471 einzureihen.

Tastaturen, X/Y-Koordinateneingabegeräte und Plattenspeichereinheiten, die die Bedingungen der vorstehenden Absätze C 2 und C 3 erfüllen, sind jedoch stets als Einheiten in die Position 8471 einzureihen.

D)
Die Position 8471 erfasst nicht die nachstehenden, gesondert gestellten Apparate, selbst wenn sie alle Bedingungen der Anmerkung 5 C erfüllen:

1)
Drucker, Kopierer, Fernkopierer, auch kombiniert;
2)
Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Geräte für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk);
3)
Lautsprecher und Mikrofone;
4)
Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte;
5)
Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät.

E)
Maschinen, in die eine automatische Datenverarbeitungsmaschine eingebaut ist oder die mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine zusammenarbeiten und die eine eigene Funktion (andere als die Datenverarbeitung) ausführen, sind in die ihrer Funktion entsprechende Position oder, falls keine solche vorhanden ist, in eine Sammelposition einzureihen.
6.
Zu Position 8482 gehören nur solche polierten Stahlkugeln, deren Grenzabmaß nicht mehr als ± 1 v. H. vom angegebenen Durchmesser (Nennmaß), höchstens jedoch ± 0,05 mm beträgt.

Stahlkugeln, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7326.

7.
Maschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit gehören, wenn nichts anderes bestimmt ist und vorbehaltlich der Anmerkung 2 zu Kapitel 84 und der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, zu der Position, die ihrem Hauptverwendungszweck entspricht. Besteht eine derartige Position nicht oder ist der Hauptverwendungszweck nicht feststellbar, sind sie der Position 8479 zuzuweisen.

Zu Position 8479 gehören jedoch stets Maschinen, die aus beliebigen Stoffen Bindfäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B. Litzenschlagmaschinen, Seilschlagmaschinen und Kabelmaschinen).

8.
Im Sinne der Position 8470 gilt der Begriff „im Taschenformat” nur für Geräte, deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm nicht übersteigen.
9.
A)
Die Anmerkungen 9 a) und 9 b) zu Kapitel 85 gelten auch für die in dieser Anmerkung oder in der Position 8486 verwendeten Begriffe „Halbleiterbauelemente” und „elektronische integrierte Schaltungen” . Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Halbleiterbauelemente” jedoch auch lichtempfindliche Halbleiterbauelemente und Leuchtdioden (LED).
B)
Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Herstellen von Flachbildschirmen” die Herstellung der Trägermaterialien, die in solchen Flachbildschirmen verwendet werden. Er umfasst nicht die Herstellung von Glas oder die Montage von gedruckten Schaltungen oder anderen elektronischen Komponenten auf einen Flachbildschirm. Der Begriff „Flachbildschirm” umfasst nicht die Kathodenstrahlröhrentechnologie.
C)
Zur Position 8486 gehören auch Maschinen, Apparate und Geräte, von der Art, wie sie ausschließlich oder hautsächlich verwendet werden zum:

1)
Herstellen oder zur Reparatur von Masken und Reticles;
2)
Zusammenbauen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen;
3)
Heben, Fördern, Laden und Entladen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen und Flachbildschirmen.

D)
Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 1 zu Kapitel 84 sind Maschinen, Apparate und Geräte, die dem Wortlaut der Position 8486 entsprechen, in Position 8486 und nicht in eine andere Position der Nomenklatur einzureihen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 846520 bezieht sich der Begriff „Bearbeitungszentren” nur auf Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von Holz, Kork, Knochen, Hartkautschuk, Hartkunststoff oder ähnlichen harten Stoffen, welche verschiedenartige Bearbeitungen durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem Werkzeugmagazin oder dergleichen entsprechend einem Bearbeitungsprogramm ermöglichen.
2.
Im Sinne der Unterposition 847149 umfasst der Begriff „System” automatische Datenverarbeitungsmaschinen, deren Einheiten die Bedingungen der Anmerkung 5 C zu Kapitel 84 erfüllen und die mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Eingabeeinheit (z. B. einer Tastatur oder einem Scanner) und einer Ausgabeeinheit (z. B. einem Bildschirm oder einem Drucker) bestehen.
3.
Im Sinne der Unterposition 848120 bezieht sich der Begriff „Ventile für ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung” auf Ventile, die speziell in der „Fluidtechnik” bei der Übertragung in einem hydraulischen oder pneumatischen System verwendet werden, bei dem Energie in Form von unter Druck stehenden Medien (Flüssigkeit oder Gas) übertragen wird. Diese Ventile können von jeder Bauart sein (zum Beispiel Druckminderventile, Rückschlagventile). Unterposition 848120 hat gegenüber allen anderen Unterpositionen der Position 8481 Vorrang.
4.
Zu Unterposition 848240 gehören nur Wälzlager mit zylindrischen Rollen, deren gleichbleibender Durchmesser 5 mm oder weniger und deren Länge mindestens das Dreifache des Durchmessers beträgt. Die Rollen können an den Enden abgerundet sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Motoren für Luftfahrzeuge” der Unterpositionen 840710 und 840910 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
2.
Zu Unterposition 84717030 gehören auch CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt und mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler oder einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8401 Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung 84011000 Kernreaktoren (Euratom) 5,7 84012000 Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon (Euratom) 3,7 84013000 nicht bestrahlte Brennstoffelemente (Euratom) 3,7 gi F/S 84014000 Teile von Kernreaktoren (Euratom) 3,7 8402 Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser Dampfkessel 84021100 Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von mehr als 45 t/h 2,7 84021200 Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger 2,7 840219 andere Dampfkessel, einschließlich kombinierte Kessel (Hybridkessel) 84021910 Flammrohrkessel und Rauchrohrkessel 2,7 84021990 andere 2,7 84022000 Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser 2,7 84029000 Teile 2,7 8403 Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402 840310 Heizkessel 84031010 aus Gusseisen 2,7 84031090 andere 2,7 840390 Teile 84039010 aus Gusseisen 2,7 84039090 andere 2,7 8404 Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen 84041000 Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 2,7 84042000 Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen 2,7 84049000 Teile 2,7 8405 Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern 84051000 Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern 1,7 84059000 Teile 1,7 8406 Dampfturbinen 84061000 Turbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen 2,7 andere Turbinen 84068100 mit einer Leistung von mehr als 40 MW 2,7 84068200 mit einer Leistung von 40 MW oder weniger 2,7 840690 Teile 84069010 Lauf- und Leitschaufeln, Rotoren 2,7 84069090 andere 2,7 8407 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung 84071000 Motoren für Luftfahrzeuge 1,7(86) p/st Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge 840721 Außenbordmotoren 84072110 mit einem Hubraum von 325 cm3 oder weniger 6,2 p/st mit einem Hubraum von mehr als 325 cm3 84072191 mit einer Leistung von 30 kW oder weniger 4,2 p/st 84072199 mit einer Leistung von mehr als 30 kW 4,2 p/st 84072900 andere 4,2 p/st Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art 84073100 mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger 2,7 p/st 840732 mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm3 84073210 mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 125 cm3 2,7 p/st 84073290 mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 bis 250 cm3 2,7 p/st 840733 mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 1000 cm3 84073320 mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm3 2,7 p/st 84073380 mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 1 000 cm3 2,7 p/st 840734 mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3 84073410 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 2,7 p/st andere 84073430 gebraucht 4,2 p/st neu, mit einem Hubraum von 84073491 1500 cm3 oder weniger 4,2 p/st 84073499 mehr als 1500 cm3 4,2 p/st 840790 andere Motoren 84079010 mit einem Hubraum von 250 cm3 oder weniger 2,7 p/st mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 84079050 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 2,7 p/st andere 84079080 mit einer Leistung von 10 kW oder weniger 4,2 p/st 84079090 mit einer Leistung von mehr als 10 kW 4,2 p/st 8408 Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) 840810 Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge gebraucht 84081011 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081019 andere 2,7 p/st neu, mit einer Leistung von 50 kW oder weniger 84081023 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081027 andere 2,7 p/st mehr als 50 kW bis 100 kW 84081031 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081039 andere 2,7 p/st mehr als 100 kW bis 200 kW 84081041 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081049 andere 2,7 p/st mehr als 200 kW bis 300 kW 84081051 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081059 andere 2,7 p/st mehr als 300 kW bis 500 kW 84081061 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081069 andere 2,7 p/st mehr als 500 kW bis 1000 kW 84081071 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081079 andere 2,7 p/st mehr als 1000 kW bis 5000 kW 84081081 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081089 andere 2,7 p/st mehr als 5000 kW 84081091 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12) frei p/st 84081099 andere 2,7 p/st 840820 Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art 84082010 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2500 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 2,7 p/st andere für Acker- und Forstschlepper auf Rädern, mit einer Leistung von 84082031 50 kW oder weniger 4,2 p/st 84082035 mehr als 50 kW bis 100 kW 4,2 p/st 84082037 mehr als 100 kW 4,2 p/st für andere Fahrzeuge des Kapitels 87, mit einer Leistung von 84082051 50 kW oder weniger 4,2 p/st 84082055 mehr als 50 kW bis 100 kW 4,2 p/st 84082057 mehr als 100 kW bis 200 kW 4,2 p/st 84082099 mehr als 200 kW 4,2 p/st 840890 andere Motoren 84089021 Antriebsmotoren für Schienenfahrzeuge 4,2 p/st andere 84089027 gebraucht 4,2 p/st neu, mit einer Leistung von 84089041 15 kW oder weniger 4,2 p/st 84089043 mehr als 15 kW bis 30 kW 4,2 p/st 84089045 mehr als 30 kW bis 50 kW 4,2 p/st 84089047 mehr als 50 kW bis 100 kW 4,2 p/st 84089061 mehr als 100 kW bis 200 kW 4,2 p/st 84089065 mehr als 200 kW bis 300 kW 4,2 p/st 84089067 mehr als 300 kW bis 500 kW 4,2 p/st 84089081 mehr als 500 kW bis 1000 kW 4,2 p/st 84089085 mehr als 1000 kW bis 5000 kW 4,2 p/st 84089089 mehr als 5000 kW 4,2 p/st 8409 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt 84091000 von Motoren für Luftfahrzeuge 1,7(86) andere 84099100 erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt 2,7 84099900 andere 2,7 8410 Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür Wasserturbinen und Wasserräder 84101100 mit einer Leistung von 1000 kW oder weniger 4,5 84101200 mit einer Leistung von mehr als 1000 kW bis 10000 kW 4,5 84101300 mit einer Leistung von mehr als 10000 kW 4,5 84109000 Teile, einschließlich Regler 4,5 8411 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen Turbo-Strahltriebwerke 84111100 mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger 3,2(86) p/st 841112 mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN 84111210 mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN 2,7(86) p/st 84111230 mit einer Schubkraft von mehr als 44 kN bis 132 kN 2,7(86) p/st 84111280 mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN 2,7(86) p/st Turbo-Propellertriebwerke 84112100 mit einer Leistung von 1100 kW oder weniger 3,6(86) p/st 841122 mit einer Leistung von mehr als 1100 kW 84112220 mit einer Leistung von mehr als 1100 kW bis 3730 kW 2,7(86) p/st 84112280 mit einer Leistung von mehr als 3730 kW 2,7(86) p/st andere Gasturbinen 84118100 mit einer Leistung von 5000 kW oder weniger 4,1 p/st 841182 mit einer Leistung von mehr als 5000 kW 84118220 mit einer Leistung von mehr als 5000 kW bis 20000 kW 4,1 p/st 84118260 mit einer Leistung von mehr als 20000 kW bis 50000 kW 4,1 p/st 84118280 mit einer Leistung von mehr als 50000 kW 4,1 p/st Teile 84119100 von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken 2,7(86) 84119900 andere 4,1 8412 Andere Motoren und Kraftmaschinen 84121000 Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke 2,2(86) p/st Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren 841221 linear arbeitend (Zylinder) 84122120 Hydrosysteme 2,7 84122180 andere 2,7 841229 andere 84122920 Hydrosysteme 4,2 andere 84122981 Hydromotoren 4,2 84122989 andere 4,2 Druckluftmotoren 84123100 linear arbeitend (Zylinder) 4,2 84123900 andere 4,2 841280 andere 84128010 Dampfkraftmaschinen für Wasserdampf oder anderen Dampf 2,7 84128080 andere 4,2 841290 Teile 84129020 von Strahltriebwerken, anderen als Turbo-Strahltriebwerken 1,7(86) 84129040 von Hydromotoren 2,7 84129080 andere 2,7 8413 Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten Pumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt 84131100 Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art 1,7 p/st 84131900 andere 1,7 p/st 84132000 Handpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 841311 oder 841319 1,7 p/st 841330 Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren 84133020 Einspritzpumpen 1,7 p/st 84133080 andere 1,7 p/st 84134000 Betonpumpen 1,7 p/st 841350 andere oszillierende Verdrängerpumpen 84135020 Hydroaggregate 1,7 84135040 Dosierpumpen 1,7 p/st andere Kolbenpumpen 84135061 Hydropumpen 1,7 p/st 84135069 andere 1,7 p/st 84135080 andere 1,7 p/st 841360 andere rotierende Verdrängerpumpen 84136020 Hydroaggregate 1,7 andere Zahnradpumpen 84136031 Hydropumpen 1,7 p/st 84136039 andere 1,7 p/st Flügelzellenpumpen 84136061 Hydropumpen 1,7 p/st 84136069 andere 1,7 p/st 84136070 Schraubenspindelpumpen 1,7 p/st 84136080 andere 1,7 p/st 841370 andere Kreiselpumpen Tauchmotorpumpen 84137021 einstufig 1,7 p/st 84137029 mehrstufig 1,7 p/st 84137030 Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, ohne Wellenabdichtung 1,7 p/st andere, mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von 84137035 15 mm oder weniger 1,7 p/st mehr als 15 mm 84137045 Kanalradpumpen und Seitenkanalpumpen 1,7 p/st Radialkreiselpumpen einstufig einströmig 84137051 in Blockbauweise 1,7 p/st 84137059 andere 1,7 p/st 84137065 mehrströmig 1,7 p/st 84137075 mehrstufig 1,7 p/st andere Kreiselpumpen 84137081 einstufig 1,7 p/st 84137089 mehrstufig 1,7 p/st andere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten 84138100 Pumpen 1,7 p/st 84138200 Hebewerke für Flüssigkeiten 1,7 p/st Teile 84139100 von Pumpen 1,7 84139200 von Hebewerken für Flüssigkeiten 1,7 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter 841410 Vakuumpumpen 84141015 von der für die Herstellung von Halbleitern oder ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Flachbildschirmen verwendeten Art frei p/st andere 84141025 Drehschieberpumpen, Sperrschieberpumpen, Molekularpumpen und Wälzkolbenpumpen 1,7 p/st andere 84141081 Diffusionspumpen, Kryopumpen und Adsorptionspumpen 1,7 p/st 84141089 andere 1,7 p/st 841420 hand- oder fußbetriebene Luftpumpen 84142020 Handpumpen für Fahrräder 1,7 p/st 84142080 andere 2,2 p/st 841430 Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art 84143020 mit einer Leistung von 0,4 kW oder weniger 2,2 p/st mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW 84143081 hermetische oder halbhermetische 2,2 p/st 84143089 andere 2,2 p/st 841440 Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert 84144010 mit einer Liefermenge je Minute von 2 m3 oder weniger 2,2 p/st 84144090 mit einer Liefermenge je Minute von mehr als 2 m3 2,2 p/st Ventilatoren 84145100 Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger 3,2 p/st 841459 andere 84145915 Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art frei p/st andere 84145925 Axialventilatoren 2,3 p/st 84145935 Zentrifugalventilatoren 2,3 p/st 84145995 andere 2,3 p/st 84146000 Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger 2,7 p/st 841480 andere Turbokompressoren 84148011 einstufig 2,2 p/st 84148019 mehrstufig 2,2 p/st oszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks von 15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde von 84148022 60 m3 oder weniger 2,2 p/st 84148028 mehr als 60 m3 2,2 p/st mehr als 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von 84148051 120 m3 oder weniger 2,2 p/st 84148059 mehr als 120 m3 2,2 p/st rotierende Verdrängerkompressoren 84148073 einwellig 2,2 p/st mehrwellig 84148075 Schraubenkompressoren 2,2 p/st 84148078 andere 2,2 p/st 84148080 andere 2,2 p/st 84149000 Teile 2,2 8415 Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird 841510 von der zur Befestigung an Fenstern, Wänden, Decken oder am Boden verwendeten Art, als Kompaktgerät oder „Split-System” (Anlagen aus getrennten Elementen) 84151010 Kompaktgeräte 2,2 84151090 „Split-Systeme” (Anlagen aus getrennten Einzelelementen) 2,5 84152000 von der zum Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art 2,7 andere 84158100 mit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs (Umkehrwärmepumpen) 2,7 84158200 andere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung 2,7 84158300 ohne Kälteerzeugungsvorrichtung 2,7 84159000 Teile 2,7 8416 Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen 841610 Brenner für flüssigen Brennstoff 84161010 mit fest angebauter automatischer Steuerung 1,7 p/st 84161090 andere 1,7 p/st 841620 andere Brenner, einschließlich kombinierte Brenner 84162010 ausschließlich für Gas, in Blockbauweise, mit eingebautem Ventilator und Kontrollvorrichtung 1,7 p/st andere 84162020 kombinierte Brenner 1,7 p/st 84162080 andere 1,7 84163000 automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen 1,7 84169000 Teile 1,7 8417 Nicht elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Verbrennungsöfen 84171000 Öfen zum Rösten, Schmelzen oder anderem Warmbehandeln von Erzen, Schwefelkies oder Metallen 1,7 841720 Backöfen 84172010 Tunnelöfen 1,7 84172090 andere 1,7 841780 andere 84178030 Öfen zum Brennen von keramischen Produkten 1,7 p/st 84178050 Öfen zum Brennen von Zement, Glas oder chemischen Produkten 1,7 p/st 84178070 andere 1,7 84179000 Teile 1,7 8418 Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415 841810 kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren 84181020 mit einem Inhalt von mehr als 340 l 1,9 p/st 84181080 andere 1,9 p/st Haushaltskühlschränke 841821 Kompressorkühlschränke 84182110 mit einem Inhalt von mehr als 340 l 1,5 p/st andere 84182151 Tischkühlschränke 2,5 p/st 84182159 Einbaukühlschränke 1,9 p/st andere, mit einem Inhalt von 84182191 250 l oder weniger 2,5 p/st 84182199 mehr als 250 l bis 340 l 1,9 p/st 84182900 andere 2,2 p/st 841830 Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger 84183020 mit einem Inhalt von 400 l oder weniger 2,2 p/st 84183080 mit einem Inhalt von mehr als 400 l bis 800 l 2,2 p/st 841840 Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger 84184020 mit einem Inhalt von 250 l oder weniger 2,2 p/st 84184080 mit einem Inhalt von mehr als 250 l bis 900 l 2,2 p/st 841850 andere Möbel (Truhen, Schränke, Vitrinen, Theken und dergleichen) zur Aufbewahrung und Auslage von Waren, mit eingebauter Ausrüstung zum Kühlen, Tiefkühlen oder Gefrieren Schaukühlmöbel (mit eingebautem Kältesatz oder Verdampfer) 84185011 für tiefgekühlte Waren 2,2 p/st 84185019 andere 2,2 p/st 84185090 andere Kühlmöbel 2,2 p/st andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung; Wärmepumpen 84186100 Wärmepumpen, andere als Klimageräte der Position 8415 2,2 84186900 andere 2,2 Teile 84189100 Möbel, ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Kälteerzeugungseinrichtung bestimmt 2,2 841899 andere 84189910 Verdampfer und Kondensatoren, ausgenommen für Haushaltsgeräte 2,2 84189990 andere 2,2 8419 Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Position 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher 84191100 Gasdurchlauferhitzer 2,6 84191900 andere 2,6 84192000 Sterilisierapparate für medizinische oder chirurgische Zwecke oder für Laboratorien frei Trockner 84193100 für landwirtschaftliche Erzeugnisse 1,7 84193200 für Holz, Papierhalbstoff, Papier oder Pappe 1,7 84193900 andere 1,7 84194000 Destillier- und Rektifizierapparate 1,7 841950 Wärmeaustauscher 84195020 Wärmeaustauscher aus Fluorpolymeren und mit Bohrungen für Eingangs- und Ausgangsleitungen mit Innendurchmessern von 3 cm oder weniger frei 84195080 andere 1,7 84196000 Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung 1,7 andere Apparate und Vorrichtungen 841981 zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen 84198120 Dampffiltriermaschinen und andere Maschinen zum Zubereiten von Kaffee oder anderen heißen Getränken 2,7 84198180 andere 1,7 841989 andere 84198910 Wasserrückkühlvorrichtungen und -apparate, in denen der Wärmeaustausch nicht über Wandungen erfolgt 1,7 84198930 Apparate und Vorrichtungen zum Aufdampfen von Metall im Vakuum 2,4 84198998 andere 2,4 841990 Teile 84199015 von Sterilisierapparaten der Unterposition 84192000 frei 84199085 andere 1,7 8420 Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen 842010 Kalander und Walzwerke 84201010 von der in der Textilindustrie verwendeten Art 1,7 84201030 von der in der Papierindustrie verwendeten Art 1,7 andere 84201081 Rollenlaminatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen oder von Substraten für gedruckte Schaltungen verwendeten Art frei 84201089 andere 1,7 Teile 842091 Walzen 84209110 aus Gusseisen 1,7 84209180 andere 2,2 84209900 andere 2,2 8421 Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner 84211100 Milchentrahmer 2,2 84211200 Wäscheschleudern 2,7 p/st 842119 andere 84211920 Zentrifugen von der in Laboratorien verwendeten Art 1,5 84211970 andere frei Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten 84212100 zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser 1,7 84212200 zum Filtrieren oder Reinigen von Getränken, ausgenommen Wasser 1,7 84212300 Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren 1,7 842129 andere 84212920 aus Fluorpolymeren und mit Filter oder Reinigungsmembran mit einer Dicke von nicht mehr als 140 Mikrometern frei 84212980 andere 1,7 Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen 84213100 Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren 1,7 842139 andere 84213915 mit Gehäuse aus nicht rostendem Stahl und mit Bohrungen für Eingangs- und Ausgangsleitungen mit Innendurchmessern von nicht mehr als 1,3 cm frei andere 84213925 Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft 1,7 Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von anderen Gasen 84213935 durch katalytisches Verfahren 1,7 84213985 andere 1,7 Teile 84219100 von Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner 1,7 842199 andere 84219910 Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten der Unterpositionen 84212920 oder 84213915 frei 84219990 andere 1,7 8422 Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure Geschirrspülmaschinen 84221100 Haushaltsgeschirrspülmaschinen 2,7 p/st 84221900 andere 1,7 p/st 84222000 Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen 1,7 84223000 Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure 1,7 84224000 andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen) 1,7 842290 Teile 84229010 von Geschirrspülmaschinen 1,7 84229090 andere 1,7 8423 Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art 842310 Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen 84231010 Haushaltswaagen 1,7 p/st 84231090 andere 1,7 p/st 842320 Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen 84232010 mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung frei p/st 84232090 andere 1,7 p/st 842330 Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen 84233010 mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung frei p/st 84233090 andere 1,7 p/st andere Waagen 842381 für eine Höchstlast von 30 kg oder weniger mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung 84238121 Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts frei p/st 84238123 Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren frei p/st 84238125 Ladenwaagen frei p/st 84238129 andere frei p/st 84238180 andere 1,7 p/st 842382 für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg 84238220 mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, ausgenommen Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen frei p/st andere 84238281 Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts 1,7 p/st 84238289 andere 1,7 p/st 842389 andere 84238920 mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung frei p/st 84238980 andere 1,7 p/st 842390 Gewichte für Waagen aller Art; Teile von Waagen 84239010 Teile von Waagen der Unterpositionen 84232010, 84233010, 84238121, 84238123, 84238125, 84238129, 84238220 oder 84238920 frei 84239090 andere 1,7 8424 Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate 84241000 Feuerlöscher, auch mit Füllung 1,7 84242000 Spritzpistolen und ähnliche Apparate 1,7 842430 Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate Wasserstrahlreinigungsapparate mit eingebautem Motor 84243001 mit Heizvorrichtung 1,7 p/st 84243008 andere 1,7 p/st andere Maschinen und Apparate 84243010 mit Druckluft betrieben 1,7 84243090 andere 1,7 Spritz-/Sprühgeräte für die Landwirtschaft oder den Gartenbau 84244100 tragbare Spritz-/Sprühgeräte 1,7 p/st 842449 andere 84244910 Spritz-, Sprüh- und Stäubegeräte, ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt 1,7 p/st 84244990 andere 1,7 p/st andere Apparate 842482 für die Landwirtschaft oder den Gartenbau 84248210 Apparate zur Bewässerung 1,7 84248290 andere 1,7 842489 andere 84248940 mechanische Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art frei 84248970 andere 1,7 842490 Teile 84249020 Teile von mechanischen Apparaten der Unterposition 84248940 frei 84249080 andere 1,7 8425 Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden Flaschenzüge 84251100 mit Elektromotor frei p/st 84251900 andere frei p/st Zugwinden; Spille 84253100 mit Elektromotor frei p/st 84253900 andere frei p/st Hubwinden 84254100 ortsfeste Hebebühnen von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art frei p/st 84254200 andere hydraulische Hubwinden frei p/st 84254900 andere frei p/st 8426 Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren Laufkrane, Portalkrane (ausgenommen Portaldrehkrane), Verladebrücken, fahrbare Hubportale und Portalhubkraftkarren 84261100 Konsol- oder Wandlaufkrane frei 84261200 auf luftbereiften Rädern fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren frei 84261900 andere frei 84262000 Turmdrehkrane frei 84263000 Portaldrehkrane frei andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte 84264100 mit luftbereiften Rädern frei 84264900 andere frei andere Maschinen, Apparate und Geräte 842691 ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbau auf Straßenfahrzeuge bestimmt 84269110 hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane frei p/st 84269190 andere frei 84269900 andere frei 8427 Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren 842710 Elektrokraftkarren 84271010 zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr 4,5 p/st 84271090 andere 4,5 p/st 842720 andere selbstfahrende Karren zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr 84272011 geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren 4,5 p/st 84272019 andere 4,5 p/st 84272090 andere 4,5 p/st 84279000 andere Karren 4 p/st 8428 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen) 842810 Personen- und Lastenaufzüge 84281020 elektrische frei 84281080 andere frei 842820 pneumatische Stetigförderer 84282020 für Schüttgut frei 84282080 andere frei andere Stetigförderer für Waren 84283100 ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt frei 84283200 andere, mit Kübeln frei 84283300 andere, mit Bändern oder Gurten frei 842839 andere 84283920 Scheibenrollenbahnen und andere Rollenbahnen frei 84283990 andere frei 84284000 Rolltreppen und Rollsteige frei 84286000 Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen frei 842890 andere Maschinen, Apparate und Geräte Lademaschinen, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt 84289071 ihrer Beschaffenheit nach zum Anbau an Ackerschlepper bestimmt frei 84289079 andere frei 84289090 andere frei 8429 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer) 84291100 auf Gleisketten frei p/st 84291900 andere frei p/st 84292000 Erd- oder Straßenhobel (Grader) frei p/st 84293000 Schürfwagen (Scraper) frei p/st 842940 Straßenwalzen und andere Bodenverdichter Straßenwalzen 84294010 Vibrationswalzen frei p/st 84294030 andere frei p/st 84294090 andere Bodenverdichter frei p/st Bagger sowie Schürf- und andere Schaufellader 842951 Frontschaufellader 84295110 Lader, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung unter Tage bestimmt frei p/st andere 84295191 Schaufellader auf Gleisketten frei p/st 84295199 andere frei p/st 842952 Maschinen mit um 360o drehbarem Oberwagen 84295210 Bagger auf Gleisketten frei p/st 84295290 andere frei p/st 84295900 andere frei p/st 8430 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer 84301000 Rammen und Pfahlzieher frei p/st 84302000 Schneeräumer frei p/st Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen 84303100 selbstfahrend frei 84303900 andere frei andere Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte 84304100 selbstfahrend frei 84304900 andere frei 84305000 andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte frei andere nicht selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte 84306100 Maschinen, Apparate und Geräte zum Feststampfen oder Verdichten des Bodens frei p/st 84306900 andere frei 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt 84311000 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425 frei 84312000 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427 4 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8428 84313100 von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen frei 84313900 andere frei von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430 84314100 Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen frei 84314200 Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer) frei 84314300 Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 843041 oder 843049 frei 843149 andere 84314920 aus Eisen oder Stahl, gegossen frei 84314980 andere frei 8432 Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze 84321000 Pflüge frei p/st Eggen, Vertikutierer, Grubber (Kultivatoren), Jätmaschinen und Hackmaschinen 84322100 Scheibeneggen frei p/st 843229 andere 84322910 Vertikutierer und Grubber (Kultivatoren) frei p/st 84322930 Eggen frei p/st 84322950 Motorhacken frei p/st 84322990 andere frei p/st Sämaschinen, Pflanzmaschinen und Setzmaschinen 84323100 Direktsaatmaschinen, Direktpflanzmaschinen, Direktsetzmaschinen frei p/st 843239 andere Sämaschinen 84323911 Einzeldrill-, Einzelkorndrillmaschinen mit Zentralantrieb frei p/st 84323919 andere frei p/st 84323990 Pflanz- und Setzmaschinen frei p/st Miststreuer und Düngerstreuer 84324100 Miststreuer frei p/st 84324200 Düngerstreuer frei p/st 84328000 andere Maschinen, Apparate und Geräte frei 84329000 Teile frei 8433 Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437 Rasenmäher 843311 mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk 84331110 mit Elektromotor frei p/st andere selbstfahrend 84331151 mit Sitz frei p/st 84331159 andere frei p/st 84331190 andere frei p/st 843319 andere mit Motor 84331910 mit Elektromotor frei p/st andere selbstfahrend 84331951 mit Sitz frei p/st 84331959 andere frei p/st 84331970 andere frei p/st 84331990 ohne Motor frei p/st 843320 andere Mähmaschinen, einschließlich Mähbalken für Schlepperanbau 84332010 mit Motor frei p/st andere 84332050 ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt frei p/st 84332090 andere frei p/st 84333000 andere Heuernte-(Heuwerbungs-)maschinen, -apparate und -geräte frei p/st 84334000 Stroh- und Futterpressen, einschließlich Aufnahmepressen frei p/st andere Erntemaschinen, -apparate und -geräte; Dreschmaschinen und -geräte 84335100 Mähdrescher frei p/st 84335200 andere Dreschmaschinen und -geräte frei p/st 843353 Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten 84335310 Kartoffelerntemaschinen frei p/st 84335330 Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen frei p/st 84335390 andere frei p/st 843359 andere Feldhäcksler 84335911 selbstfahrend frei p/st 84335919 andere frei p/st 84335985 andere frei p/st 84336000 Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen frei 84339000 Teile frei 8434 Melkmaschinen und andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Geräte 84341000 Melkmaschinen frei 84342000 andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Geräte frei 84349000 Teile frei 8435 Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen, Apparate und Geräte, zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken 84351000 Maschinen, Apparate und Geräte 1,7 84359000 Teile 1,7 8436 Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht 84361000 Maschinen, Apparate und Geräte für die Futterbereitung 1,7 Maschinen, Apparate und Geräte für die Geflügelhaltung, einschließlich Brut- und Aufzuchtapparate 84362100 Brut- und Aufzuchtapparate 1,7 84362900 andere 1,7 843680 andere Maschinen, Apparate und Geräte 84368010 für die Forstwirtschaft 1,7 p/st 84368090 andere 1,7 Teile 84369100 von Maschinen, Apparaten und Geräten für die Geflügelhaltung, einschließlich Geflügelzucht 1,7 84369900 andere 1,7 8437 Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art 84371000 Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten 1,7 p/st 84378000 andere Maschinen, Apparate und Geräte 1,7 84379000 Teile 1,7 8438 Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten 843810 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren 84381010 zum Herstellen von Backwaren 1,7 84381090 zum Herstellen von Teigwaren 1,7 84382000 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade 1,7 84383000 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker 1,7 84384000 Brauereimaschinen und -apparate 1,7 84385000 Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch 1,7 84386000 Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen 1,7 843880 andere Maschinen und Apparate 84388010 zum Auf- oder Zubereiten oder Verarbeiten von Kaffee oder Tee 1,7 andere 84388091 zum Zubereiten oder Herstellen von Getränken 1,7 84388099 andere 1,7 84389000 Teile 1,7 8439 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe 84391000 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen 1,7 84392000 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Papier oder Pappe 1,7 84393000 Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe 1,7 Teile 84399100 von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen 1,7 84399900 andere 1,7 8440 Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen 844010 Maschinen und Apparate 84401010 Falzmaschinen 1,7 84401020 Zusammentragmaschinen 1,7 84401030 Faden-, Draht- und Klammerheftmaschinen 1,7 84401040 Klebebindemaschinen 1,7 84401090 andere 1,7 84409000 Teile 1,7 8441 Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art 844110 Schneidemaschinen 84411010 kombinierte Rollenschneide- und -wickelmaschinen 1,7 84411020 Längs- und Querschneider 1,7 84411030 Schnellschneider 1,7 84411070 andere 1,7 84412000 Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen 1,7 84413000 Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen 1,7 84414000 Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe 1,7 84418000 andere Maschinen und Apparate 1,7 844190 Teile 84419010 von Schneidemaschinen 1,7 84419090 andere 1,7 8442 Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Maschinen der Positionen 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylinder oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert) 84423000 Maschinen, Apparate und Geräte frei p/st 84424000 Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte frei 84425000 Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert) frei 8443 Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442 84431100 Rollenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 84431200 Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen 1,7 p/st 844313 andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte 84431310 gebraucht 1,7 p/st neu, für ein Format von 84431332 53 × 75 cm oder weniger 1,7 p/st 84431334 mehr als 53 × 75 cm bis 75 × 107 cm 1,7 p/st 84431338 mehr als 75 × 107 cm 1,7 p/st 84431390 andere 1,7 p/st 84431400 Rollenhochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 84431500 Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 84431600 Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 84431700 Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 844319 andere 84431920 zum Bedrucken von Spinnstoffen 1,7 p/st 84431940 zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern(12) 1,7(18) p/st 84431970 andere 1,7 p/st andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert 84433100 Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können frei p/st 844332 andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können 84433210 Drucker frei p/st 84433280 andere frei p/st 84433900 andere frei p/st Teile und Zubehör 844391 Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 84439110 von Apparaten der Unterposition 84431940 frei andere 84439191 aus Eisen oder Stahl, gegossen frei 84439199 andere frei 844399 andere 84439910 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84439990 andere frei 844400 Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 84440010 Düsenspinnmaschinen 1,7 p/st 84440090 andere 1,7 p/st 8445 Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 8447 Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen 84451100 Krempeln (Karden) 1,7 p/st 84451200 Kämmmaschinen 1,7 p/st 84451300 Vorspinnmaschinen (Spindelbänke, Flyer) 1,7 p/st 84451900 andere 1,7 p/st 84452000 Maschinen zum Spinnen von Spinnstoffen 1,7 p/st 84453000 Maschinen zum Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen 1,7 p/st 84454000 Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen 1,7 p/st 84459000 andere 1,7 p/st 8446 Webmaschinen 84461000 Webmaschinen zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von 30 cm oder weniger 1,7 p/st Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm 84462100 motorbetrieben 1,7 p/st 84462900 andere 1,7 p/st 84463000 Webmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm 1,7 p/st 8447 Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und Tuftingmaschinen Rundwirk- und Rundstrickmaschinen 84471100 mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm oder weniger 1,7 p/st 84471200 mit einem Zylinderdurchmesser von mehr als 165 mm 1,7 p/st 844720 Flachwirk- und Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen 84472020 Flachkettenwirkmaschinen, einschließlich Raschelmaschinen; Nähwirkmaschinen 1,7 p/st 84472080 andere 1,7 p/st 84479000 andere 1,7 p/st 8448 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen) Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 84481100 Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen; Kartensparvorrichtungen, Kartenschlagmaschinen, Kartenkopiermaschinen und Kartenbindemaschinen 1,7 84481900 andere 1,7 84482000 Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8444 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate 1,7 Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate 84483100 Kratzengarnituren 1,7 84483200 für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren 1,7 84483300 Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und Ringläufer 1,7 84483900 andere 1,7 Teile und Zubehör für Webmaschinen oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate 84484200 Webeblätter, Weblitzen und Webschäfte 1,7 84484900 andere 1,7 Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8447 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate 844851 Platinen, Nadeln und andere Waren zur Maschenbildung 84485110 Platinen 1,7 84485190 andere 1,7 84485900 andere 1,7 84490000 Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (als Meterware oder geformt), einschließlich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei 1,7 8450 Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger 845011 Waschvollautomaten mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger 84501111 Frontlader 3 p/st 84501119 Toplader 3 p/st 84501190 mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 6 kg bis 10 kg 2,6 p/st 84501200 andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner 2,7 p/st 84501900 andere 2,7 p/st 84502000 Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 10 kg 2,2 p/st 84509000 Teile 2,7 8451 Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen 84511000 Maschinen für die chemische Reinigung 2,2 Trockner 84512100 mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger 2,2 84512900 andere 2,2 84513000 Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen 2,2 p/st 84514000 Maschinen zum Waschen, Bleichen oder Färben 2,2 84515000 Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen 2,2 845180 andere Maschinen und Apparate 84518010 Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen 2,2 84518030 Maschinen zum Appretieren oder Ausrüsten 2,2 84518080 andere 2,2 84519000 Teile 2,2 8452 Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln 845210 Haushaltsnähmaschinen Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt; Steppstichnähmaschinenköpfe, die ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegen 84521011 Nähmaschinen mit einem Stückwert (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) von mehr als 65 € 5,7 p/st 84521019 andere 9,7 p/st 84521090 andere Nähmaschinen und andere Nähmaschinenköpfe 3,7 p/st andere Nähmaschinen 84522100 Nähautomaten 3,7 p/st 84522900 andere 3,7 p/st 84523000 Nähmaschinennadeln 2,7 1000 p/st 84529000 Möbel, Sockel und Deckel für Nähmaschinen sowie Teile davon; andere Nähmaschinenteile 2,7 8453 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen 84531000 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder 1,7 84532000 Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen 1,7 84538000 andere Maschinen und Apparate 1,7 84539000 Teile 1,7 8454 Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe 84541000 Konverter 1,7 84542000 Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen 1,7 845430 Gießmaschinen 84543010 Druckgießmaschinen 1,7 84543090 andere 1,7 84549000 Teile 1,7 8455 Metallwalzwerke und Walzen dafür 84551000 Rohrwalzwerke 2,7 andere Walzwerke 84552100 Warmwalzwerke und kombinierte Warm- und Kaltwalzwerke 2,7 84552200 Kaltwalzwerke 2,7 845530 Walzen für Walzwerke 84553010 aus Gusseisen 2,7 aus Stahl, freiformgeschmiedet 84553031 Arbeitswalzen für Warmwalzwerke; Stützwalzen für Warm- und Kaltwalzwerke 2,7 84553039 Arbeitswalzen für Kaltwalzwerke 2,7 84553090 andere 2,7 84559000 andere Teile 2,7 8456 Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen 845611 mit Laser betrieben 84561110 von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art frei p/st 84561190 andere 4,5 p/st 845612 mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben 84561210 von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art frei p/st 84561290 andere 4,5 p/st 84562000 Ultraschallwerkzeugmaschinen 3,5 p/st 845630 Elektroerosionswerkzeugmaschinen numerisch gesteuert 84563011 Drahterodiermaschinen 3,5 p/st 84563019 andere 3,5 p/st 84563090 andere 3,5 p/st 84564000 im Plasmalichtbogenverfahren betrieben 3,5 p/st 84565000 Wasserstrahlschneidemaschinen 1,7 p/st 84569000 andere 3,5 p/st 8457 Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen 845710 Bearbeitungszentren 84571010 Horizontal-Maschinenzentren 2,7 p/st 84571090 andere 2,7 p/st 84572000 Mehrwegemaschinen 2,7 p/st 845730 Transfermaschinen 84573010 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84573090 andere 2,7 p/st 8458 Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung Horizontal-Drehmaschinen 845811 numerisch gesteuert 84581120 Drehzentren 2,7 p/st Drehautomaten 84581141 Einspindeldrehautomaten 2,7 p/st 84581149 Mehrspindeldrehautomaten 2,7 p/st 84581180 andere 2,7 p/st 84581900 andere 2,7 p/st andere Drehmaschinen 845891 numerisch gesteuert 84589120 Drehzentren 2,7 p/st 84589180 andere 2,7 p/st 84589900 andere 2,7 p/st 8459 Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458 84591000 Bearbeitungseinheiten auf Schlitten 2,7 p/st andere Bohrmaschinen 84592100 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84592900 andere 2,7 p/st andere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen 84593100 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84593900 andere 1,7 p/st andere Ausbohrmaschinen 84594100 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84594900 andere 1,7 p/st Konsolfräsmaschinen 84595100 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84595900 andere 2,7 p/st andere Fräsmaschinen 845961 numerisch gesteuert 84596110 Werkzeugfräsmaschinen 2,7 p/st 84596190 andere 2,7 p/st 845969 andere 84596910 Werkzeugfräsmaschinen 2,7 p/st 84596990 andere 2,7 p/st 84597000 andere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen 2,7 p/st 8460 Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 Flach- oder Planschleifmaschinen 84601200 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84601900 andere 1,7 p/st andere Schleifmaschinen 84602200 spitzenlose Schleifmaschinen, numerisch gesteuert 1,7 p/st 84602300 andere Rundschleifmaschinen, numerisch gesteuert 1,7 p/st 84602400 andere, numerisch gesteuert 1,7 p/st 846029 andere 84602910 Rundschleifmaschinen 2,7 p/st 84602990 andere 2,7 p/st Schärfmaschinen 84603100 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84603900 andere 1,7 p/st 846040 Honmaschinen und Läppmaschinen 84604010 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84604090 andere 1,7 p/st 84609000 andere 1,7 p/st 8461 Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen 84612000 Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen 1,7 p/st 846130 Räummaschinen 84613010 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84613090 andere 1,7 p/st 846140 Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen Verzahnmaschinen für zylindrische Verzahnungen 84614011 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84614019 andere 2,7 p/st für andere Verzahnungen 84614031 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84614039 andere 1,7 p/st Maschinen zum Fertigbearbeiten der Zähne mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm 84614071 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84614079 andere 2,7 p/st 84614090 andere 1,7 p/st 846150 Sägemaschinen und Trennmaschinen Sägemaschinen 84615011 Kreissägemaschinen 1,7 p/st 84615019 andere 1,7 p/st 84615090 Trennmaschinen 1,7 p/st 84619000 andere 2,7 p/st 8462 Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt 846210 Freiformschmiede- oder Gesenkschmiedemaschinen (einschließlich Pressen) und Schmiedehämmer 84621010 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84621090 andere 1,7 p/st Biegemaschinen, Abkantmaschinen und Richtmaschinen (einschließlich Pressen) 846221 numerisch gesteuert 84622110 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 2,7 p/st 84622180 andere 2,7 p/st 846229 andere 84622910 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 1,7 p/st andere 84622991 hydraulisch arbeitend 1,7 p/st 84622998 andere 1,7 p/st Scheren (einschließlich Pressen), ausgenommen mit Lochstanzen kombinierte Scheren 84623100 numerisch gesteuert 2,7 p/st 846239 andere 84623910 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 1,7 p/st andere 84623991 hydraulisch arbeitend 1,7 p/st 84623999 andere 1,7 p/st Lochstanzen und Ausklinkmaschinen (einschließlich Pressen) sowie mit Lochstanzen kombinierte Scheren 846241 numerisch gesteuert 84624110 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 2,7 p/st 84624190 andere 2,7 p/st 846249 andere 84624910 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 1,7 p/st 84624990 andere 1,7 p/st andere 846291 hydraulische Pressen 84629120 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84629180 andere 2,7 p/st 846299 andere 84629920 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84629980 andere 2,7 p/st 8463 Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets 846310 Ziehbänke für Stangen, Rohre, Profile, Drähte oder dergleichen 84631010 Drahtziehmaschinen 2,7 p/st 84631090 andere 2,7 p/st 84632000 Gewindewalz- oder Gewinderollmaschinen 2,7 p/st 84633000 Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Metalldraht 2,7 p/st 84639000 andere 2,7 p/st 8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas 84641000 Sägemaschinen 2,2 p/st 846420 Schleifmaschinen und Poliermaschinen Maschinen zum Bearbeiten von Glas 84642011 von optischen Gläsern 2,2 p/st 84642019 andere 2,2 84642080 andere 2,2 84649000 andere 2,2 8465 Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen 846510 Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können 84651010 Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird 2,7 p/st 84651090 Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird 2,7 p/st 84652000 Bearbeitungszentren 2,7 p/st andere 846591 Sägemaschinen 84659110 Bandsägen 2,7 p/st 84659120 Kreissägen 2,7 p/st 84659190 andere 2,7 p/st 84659200 Hobelmaschinen, Fräsmaschinen und Kehlmaschinen 2,7 p/st 84659300 Schleifmaschinen und Poliermaschinen 2,7 p/st 84659400 Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen 2,7 p/st 84659500 Bohrmaschinen und Stemmmaschinen 2,7 p/st 84659600 Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen 2,7 p/st 84659900 andere 2,7 p/st 8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art 846610 Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe Werkzeughalter 84661020 Dorne, Spannzangen und Hülsen 1,2 andere 84661031 für Drehmaschinen 1,2 84661038 andere 1,2 84661080 selbstöffnende Gewindeschneidköpfe 1,2 846620 Werkstückhalter 84662020 werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen 1,2 andere 84662091 für Drehmaschinen 1,2 84662098 andere 1,2 84663000 Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen 1,2 andere 846691 für Maschinen der Position 8464 84669120 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,2 84669195 andere 1,2 846692 für Maschinen der Position 8465 84669220 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,2 84669280 andere 1,2 846693 für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 84669340 Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 84561110, 84561210, 845620, 845630, 845710, 845891, 84592100, 845961 oder 846150 von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder von Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art frei andere 84669350 für Maschinen der Unterposition 84565000 1,7 84669360 andere 1,2 84669400 für Maschinen der Position 8462 oder 8463 1,2 8467 Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen pneumatische Werkzeuge 846711 rotierende (auch schlagende) Werkzeuge 84671110 zum Bearbeiten von Metallen 1,7 84671190 andere 1,7 84671900 andere 1,7 mit eingebautem Elektromotor 846721 Bohrmaschinen aller Art 84672110 zum Betrieb ohne externe Energiequelle 2,7 p/st andere 84672191 elektropneumatische 2,7 p/st 84672199 andere 2,7 p/st 846722 Sägen 84672210 Kettensägen 2,7 p/st 84672230 Kreissägen 2,7 p/st 84672290 andere 2,7 p/st 846729 andere 84672920 zum Betrieb ohne externe Energiequelle 2,7 p/st andere Schleifmaschinen 84672951 Winkelschleifer 2,7 p/st 84672953 Bandschleifmaschinen 2,7 p/st 84672959 andere 2,7 p/st 84672970 Hobelmaschinen 2,7 p/st 84672980 Heckenscheren, Grasscheren und Rasenkantenschneider 2,7 p/st 84672985 andere 2,7 p/st andere Werkzeuge 84678100 Kettensägen 1,7 p/st 84678900 andere 1,7 Teile 84679100 von Kettensägen 1,7 84679200 von pneumatischen Werkzeugen 1,7 84679900 andere 1,7 8468 Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten 84681000 Handapparate und -geräte (Brenner) 2,2 84682000 andere Autogenmaschinen, -apparate und -geräte 2,2 84688000 andere Maschinen, Apparate und Geräte 2,2 84689000 Teile 2,2 8469 8470 Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen 84701000 elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen frei p/st andere elektronische Rechenmaschinen 84702100 druckende frei p/st 84702900 andere frei p/st 84703000 andere Rechenmaschinen frei p/st 84705000 Registrierkassen frei p/st 84709000 andere frei p/st 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen 84713000 tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend frei p/st andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen 84714100 mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend frei p/st 84714900 andere, als System gestellt frei p/st 84715000 Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 847141 oder 847149), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten frei p/st 847160 Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten 84716060 Tastaturen frei p/st 84716070 andere frei p/st 847170 Speichereinheiten 84717020 Zentralspeichereinheiten frei p/st andere Plattenspeichereinheiten 84717030 optisch, einschließlich magneto-optisch frei p/st andere 84717050 Festplattenspeichereinheiten frei p/st 84717070 andere frei p/st 84717080 Bandspeichereinheiten frei p/st 84717098 andere frei p/st 84718000 andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen frei p/st 84719000 andere frei p/st 8472 Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) 84721000 Vervielfältigungsmaschinen 0,5(151) p/st 84723000 Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen 2,2 p/st 847290 andere 84729010 Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen 0,6(151) p/st 84729030 Bankautomaten frei p/st 84729040 Textverarbeitungsmaschinen frei p/st 84729090 andere 0,6(151) 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470 847321 für elektronische Rechenmaschinen und Geräte der Unterposition 847010, 847021 oder 847029 84732110 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84732190 andere frei 847329 andere 84732910 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84732990 andere frei 847330 Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8471 84733020 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84733080 andere frei 847340 Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472 84734010 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84734080 andere frei 847350 Teile und Zubehör, gleichermaßen für die Verwendung mit Maschinen, Apparaten oder Geräten der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt 84735020 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84735080 andere frei 8474 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand 84741000 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen frei 84742000 Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen frei Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten 84743100 Beton- und Mörtelmischmaschinen frei 84743200 Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen frei 84743900 andere frei 847480 andere Maschinen und Apparate 84748010 Maschinen zum Pressen oder Formen von keramischen Massen frei 84748090 andere frei 847490 Teile 84749010 aus Eisen oder Stahl, gegossen frei 84749090 andere frei 8475 Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren 84751000 Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen 1,7 Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren 84752100 Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen frei 84752900 andere 1,7 847590 Teile 84759010 Teile von Maschinen der Unterposition 84752100 frei 84759090 andere 1,7 8476 Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel- oder Getränkeautomaten), einschließlich Geldwechselautomaten Getränkeverkaufsautomaten 84762100 mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen 1,7 p/st 84762900 andere 1,7 p/st andere Maschinen 84768100 mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen 1,7 p/st 847689 andere 84768910 Geldwechselautomaten frei p/st 84768990 andere 1,7 p/st 847690 Teile 84769010 Teile von Geldwechselautomaten frei 84769090 andere 1,7 8477 Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 84771000 Spritzgießmaschinen 1,7 p/st 84772000 Extruder 1,7 p/st 84773000 Blasformmaschinen 1,7 p/st 84774000 Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen 1,7 p/st andere Maschinen und Apparate zum Formen 84775100 zum Formen oder Runderneuern von Luftreifen oder zum Formen von Luftschläuchen 1,7 p/st 847759 andere 84775910 Pressen 1,7 p/st 84775980 andere 1,7 p/st 847780 andere Maschinen und Apparate Maschinen zum Herstellen von Zellkunststoff oder Zellkautschuk 84778011 Maschinen für die Verarbeitung von Reaktionsharzen 1,7 p/st 84778019 andere 1,7 p/st andere 84778091 Zerkleinerungsmaschinen 1,7 p/st 84778093 Mischer, Kneter und Rührwerke 1,7 p/st 84778095 Schneid-, Spalt- und Schälmaschinen 1,7 p/st 84778099 andere 1,7 847790 Teile 84779010 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 84779080 andere 1,7 8478 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 84781000 Maschinen und Apparate 1,7 84789000 Teile 1,7 8479 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 84791000 Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten frei 84792000 Maschinen, Apparate und Geräte zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen Ölen oder Fetten 1,7 847930 Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork 84793010 Pressen 1,7 84793090 andere 1,7 84794000 Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln 1,7 p/st 84795000 Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1,7 84796000 Verdunstungsluftkühler 1,7 Fahrgastbrücken 84797100 von der auf Flughäfen verwendeten Art 1,7 84797900 andere 1,7 andere Maschinen, Apparate und Geräte 84798100 zum Behandeln von Metallen, einschließlich Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke 1,7 84798200 zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren 1,7 847989 andere 84798930 schreitender hydraulischer Grubenausbau 1,7 84798960 Zentralschmiersysteme 1,7 84798970 elektronische Bestückungsautomaten von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art frei 84798997 andere 1,7 847990 Teile 84799015 Teile von Maschinen der Unterposition 84798970 frei andere 84799020 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 84799070 andere 1,7 8480 Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe 84801000 Gießerei-Formkästen 1,7 84802000 Grundplatten für Formen 1,7 848030 Gießereimodelle 84803010 aus Holz 1,7 84803090 andere 2,7 Formen für Metalle oder Metallcarbide 84804100 zum Druckgießen (einschließlich Spritzgießen) 1,7 84804900 andere 1,7 84805000 Formen für Glas 1,7 84806000 Formen für mineralische Stoffe 1,7 Formen für Kautschuk oder Kunststoffe 84807100 zum Spritzgießen oder Formpressen 1,7 84807900 andere 1,7 8481 Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile 848110 Druckminderventile 84811005 kombiniert mit Filtern oder Ölern 2,2 andere 84811019 aus Gusseisen oder Stahl 2,2 84811099 andere 2,2 848120 Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung 84812010 Ventile für ölhydraulische Energieübertragung 2,2 84812090 Ventile für pneumatische Energieübertragung 2,2 848130 Rückschlagklappen und -ventile 84813091 aus Gusseisen oder Stahl 2,2 84813099 andere 2,2 848140 Überdruckventile und Sicherheitsventile 84814010 aus Gusseisen oder Stahl 2,2 84814090 andere 2,2 848180 andere Armaturen und ähnliche Apparate Sanitärarmaturen 84818011 Mischarmaturen 2,2 84818019 andere 2,2 Armaturen für Heizkörper von Zentralheizungen 84818031 Thermostatventile 2,2 84818039 andere 2,2 84818040 Ventile für Reifen oder Luftschläuche 2,2 andere Regelventile 84818051 Temperaturregelventile 2,2 84818059 andere 2,2 andere Schieber 84818061 aus Gusseisen 2,2 84818063 aus Stahl 2,2 84818069 andere 2,2 Ventile 84818071 aus Gusseisen 2,2 84818073 aus Stahl 2,2 84818079 andere 2,2 84818081 Kugel-, Kegel- und Zylinderhähne 2,2 84818085 Klappen 2,2 84818087 Membranarmaturen 2,2 84818099 andere 2,2 84819000 Teile 2,2 8482 Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager) 848210 Kugellager 84821010 mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger 8 84821090 andere 8 84822000 Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen 8 84823000 Tonnenlager (Pendelrollenlager) 8 84824000 Nadellager 8 84825000 Zylinderrollenlager 8 84828000 andere, einschließlich kombinierte Wälzlager 8 Teile 848291 Kugeln, Rollen und Nadeln 84829110 Kegelrollen 8 84829190 andere 7,7 84829900 andere 8 8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) 848310 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln Kurbeln und Kurbelwellen 84831021 aus Eisen oder Stahl, gegossen 4 84831025 aus Stahl, freiformgeschmiedet 4 84831029 andere 4 84831050 Gelenkwellen 4 84831095 andere 4 84832000 Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager 6 848330 Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager; Wellengleitlager und Lagerschalen Lagergehäuse 84833032 für Wälzlager aller Art 5,7 84833038 andere 3,4 84833080 Wellengleitlager und Lagerschalen 3,4 848340 Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern, ausgenommen Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Kugel- oder Rollenrollspindeln Zahnradgetriebe (ausgenommen Schaltgetriebe) 84834021 Stirnradgetriebe 3,7 84834023 Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe 3,7 84834025 Schneckengetriebe 3,7 84834029 andere 3,7 84834030 Kugel- oder Rollenrollspindeln 3,7 Schaltgetriebe 84834051 Zahnradschaltgetriebe 3,7 84834059 andere 3,7 84834090 andere 3,7 848350 Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge) 84835020 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 84835080 andere 2,7 848360 Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) 84836020 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 84836080 andere 2,7 848390 Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile 84839020 Teile von Lagergehäusen für Wälzlager aller Art 5,7 andere 84839081 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 84839089 andere 2,7 8484 Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen 84841000 metalloplastische Dichtungen 1,7 84842000 mechanische Dichtungen 1,7 84849000 andere 1,7 8485 8486 Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör 84861000 Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers) frei 84862000 Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen frei 84863000 Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Flachbildschirmen frei 84864000 in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte frei 84869000 Teile und Zubehör frei 8487 Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren 848710 Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür 84871010 aus Bronze 1,7 p/st 84871090 andere 1,7 p/st 848790 andere 84879040 aus Gusseisen 1,7 aus Eisen oder Stahl 84879051 aus Stahl, gegossen 1,7 84879057 aus freiformgeschmiedetem oder gesenkgeschmiedetem Eisen oder Stahl 1,7 84879059 andere 1,7 84879090 andere 1,7

KAPITEL 85

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 85 gehören nicht:

a)
Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung;
b)
Glaswaren der Position 7011;
c)
Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486;
d)
Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018); oder
e)
elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94.

2.
Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen.

Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

3.
Im Sinne der Position 8507 umfasst der Begriff „Akkumulatoren” auch solche Waren, die mit Nebenaggregaten gestellt werden, die der Funktion des Akkumulators (des Speicherns oder der Versorgung mit Strom) dienen oder vor Zerstörung schützen, wie z.B. elektrische Stecker, Temperaturreglereinheiten (z.B. Thermistoren) und Stromkreisschutzvorrichtungen. Auch umfasst sind Teile des Schutzgehäuses, in dem sie verwendet werden sollen.
4.
Zu Position 8509 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer üblicherweise im Haushalt verwendeten Art sind:

a)
Bohnergeräte, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Frucht- und Gemüsepressen, mit beliebigem Gewicht;
b)
andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Ventilatoren und Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter (Position 8414), Wäscheschleudern (Position 8421), Geschirrspülmaschinen (Position 8422), Waschmaschinen für Wäsche (Position 8450), Bügelkalander und andere Bügelmaschinen (Position 8420 oder 8451), Nähmaschinen (Position 8452), elektrische Handscheren (Position 8467) und Elektrowärmegeräte (Position 8516).

5.
Im Sinne der Position 8523 gelten:

a)
als „nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung” (z. B. „Flash Memory Card” oder „Flash Electronic Storage Card” ) Speichervorrichtungen mit einer elektrischen Anschlussvorrichtung, die im gleichen Gehäuse einen oder mehrere Flashspeicher (z. B. „Flash E2PROM” ) in Form von auf gedruckten Schaltungen montierten integrierten Schaltungen enthalten. Sie können einen Controller in Form einer integrierten Schaltung und diskrete passive Bauelemente wie Kondensatoren und Widerstände enthalten;
b)
als „intelligente Karten (smart cards)” , Karten, mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM – random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, ein Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten.

6.
„Gedruckte Schaltungen” im Sinne der Position 8534 sind Schaltungen, bei denen auf einem isolierenden Träger durch ein beliebiges Druckverfahren (z. B. durch Ausstanzen, Elektroplattieren oder Ätzen) oder in der Technik der „Schichtschaltungen” Leiterbahnen, Kontakte oder andere aufgedruckte Elemente (z. B. Induktionsspulen, Widerstände oder Kondensatoren) — einzeln oder miteinander nach einem vorher festgelegten Schaltplan verbunden — aufgebracht sind, nicht jedoch Bauelemente (wie z. B. Halbleiterbauelemente), die ein elektrisches Signal erzeugen, umformen, verändern oder verstärken können.

Der Begriff „gedruckte Schaltungen” umfasst weder Schaltungen, die mit anderen als gedruckten Elementen versehen sind, noch einzelne diskrete Widerstände, Kondensatoren oder Induktionsspulen. Gedruckte Schaltungen können jedoch mit nicht durch Drucken hergestellten Anschlussstücken ausgestattet sein.

Dünnschicht- oder Dickschichtschaltungen gehören zu Position 8542, wenn sie passive und aktive Elemente enthalten, die während des gleichen technologischen Vorgangs hergestellt worden sind.

7.
Im Sinne der Position 8536 gelten als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel” Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z. B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.
8.
Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
9.
Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind:

a)
„Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente” Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht;
b)
„elektronische integrierte Schaltungen” :

1)
monolithische integrierte Schaltungen, bei denen die Schaltungselemente (Dioden, Transistoren, Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.) hauptsächlich im halbleitenden Material sowie auf der Oberfläche halbleitenden Materials (z. B. dotiertes Silizium, Galliumarsenid, Silizium-Germanium, Indiumphosphid) hergestellt worden sind und ein untrennbares Ganzes bilden;
2)
hybride integrierte Schaltungen, bei denen passive Bauelemente (Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.), die in der Dünnschicht oder Dickschichttechnik hergestellt worden sind und aktive Bauelemente (Dioden, Transistoren, monolithische integrierte Schaltungen usw.), die in der Halbleitertechnik hergestellt worden sind, auf praktisch untrennbare Weise auf dem gleichen isolierenden Träger (z. B. Glas oder Keramik) vereinigt und durch Leiterbahnen oder Drähte verbunden sind. Diese Schaltungen können auch diskrete Bauelemente enthalten;
3)
integrierte Multichip-Schaltungen, bei denen zwei oder mehr monolithische integrierte Schaltungen miteinander verbunden und auf praktisch untrennbare Weise vereinigt sind, auch auf einem oder mehreren isolierenden Trägern, auch mit Anschlussrahmen (Leadframes), jedoch ohne andere aktive oder passive Bauelemente.
4)
Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs): eine Kombination aus einer oder mehreren monolithischen, hybriden oder integrierten Multichip-Schaltungen mit mindestens einer der folgenden Komponenten: Silizium-basierende Sensoren, Aktuatoren, Oszillatoren, Resonatoren oder Kombinationen davon, oder Komponenten, die die Funktionen von Waren der Positionen 8532, 8533, 8541 ausführen, oder Induktoren der Position 8504, auf praktisch untrennbare Weise zu einer einzigen integrierten Schaltung verbunden, als Bestandteil von der für die Montage auf einer Leiterplatte (PCB) oder einem anderen Träger, durch Verbindung mittels Stiften (pins), Leitungen (leads), Lötbuckeln (balls), (lands), (bumps) oder Anschlussflächen (pads) verwendeten Art.

Im Sinne dieser Definition gilt:

1)
„Komponenten” können diskret und unabhängig gefertigt und erst danach auf den Rest des MCO montiert oder in andere Komponenten integriert worden sein.
2)
„auf der Basis von Silizium” bedeutet auf einem Siliziumsubstrat aufgebaut oder aus Siliziummaterialien hergestellt oder bei der Fertigung auf den Chip eines integrierten Schaltkreises aufgebracht.
3)
a)
„Sensoren auf der Basis von Silizium” bestehen aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und der Erfassung physikalischer oder chemischer Größen und der Wandlung dieser in elektrische Signale dienen, hervorgerufen durch Veränderungen elektrischer Eigenschaften oder einer Verschiebung der mechanischen Struktur. „Physikalische oder chemische Größen” bezieht sich auf reale Phänomene, wie Druck, Schallwellen, Beschleunigung, Vibration, Bewegung, Orientierung, Belastung, magnetische Feldstärke, elektrische Feldstärke, Licht, Radioaktivität, Feuchte, Durchfluss, Chemische Konzentrationen usw.
b)
„Aktuatoren auf der Basis von Silizium” bestehen aus mikroelektronischen und mechanischen Strukturen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und dazu dienen, elektrische Signale in physikalische Bewegung umzuwandeln.
c)
„Resonatoren auf der Basis von Silizium” sind Komponenten, die aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen bestehen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und dazu dienen, eine mechanische oder elektrische Schwingung mit festgelegter Frequenz zu erzeugen, die bei äußerer Anregung von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen abhängig ist.
d)
„Oszillatoren auf der Basis von Silizium” sind aktive Komponenten, die aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen bestehen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und dazu dienen, eine mechanische oder elektrische Schwingung mit festgelegter Frequenz zu erzeugen, die von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen abhängig ist.

Mit Ausnahme der Position 8523 haben die Positionen 8541 und 8542 für die in dieser Anmerkung beschriebenen Waren Vorrang vor jeder anderen Position der Nomenklatur, die für diese Waren, insbesondere wegen ihrer Funktion, in Betracht kommen könnte.

10.
Als ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien sowie ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren im Sinne der Position 8548 gelten derartige Waren, die wegen Bruchs, Zerstörung, Abnutzung oder anderer Gründe als solche nicht mehr verwendet werden können oder nicht wiederaufladbar sind.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Zu der Unterposition 852712 gehören nur Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker aber ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm oder weniger betragen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Tonwiedergabegeräte mit Laserabnehmersystem gehören nicht zu Unterposition 85192010 oder 85193000.
2.
Die Unterpositions-Anmerkung 1 gilt für die Unterposition 85198115 sinngemäß.
3.
Nur für die Zwecke der Unterpositionen 85287115 und 85287191 erfasst der Begriff „Modem” Geräte oder Vorrichtungen, die Eingangs- und Ausgangssignale modulieren und demodulieren, wie V.90-Modems oder Kabelmodems, sowie andere Geräte, die für den Zugang zum Internet ähnliche Technologien verwenden, wie WLAN, ISDN und Ethernet. Der Zugang zum Internet kann durch den Dienstanbieter beschränkt sein.

Geräte dieser Unterpositionen müssen einen wechselseitigen Kommunikationsprozess oder einen wechselseitigen Informationsfluss zur Herstellung eines interaktiven Informationsaustausches ermöglichen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate 850110 Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger 85011010 Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger 4,7 p/st andere 85011091 Allstrom-(Universal-)motoren 2,7 p/st 85011093 Wechselstrommotoren 2,7 p/st 85011099 Gleichstrommotoren 2,7 p/st 85012000 Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W 2,7 p/st andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren 85013100 mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st 85013200 mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW 2,7 p/st 85013300 mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW 2,7 p/st 85013400 mit einer Leistung von mehr als 375 kW 2,7 p/st 850140 andere Einphasen-Wechselstrommotoren 85014020 mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st 85014080 mit einer Leistung von mehr als 750 W 2,7 p/st andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren 85015100 mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st 850152 mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW 85015220 mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW 2,7 p/st 85015230 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW 2,7 p/st 85015290 mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW 2,7 p/st 850153 mit einer Leistung von mehr als 75 kW 85015350 Fahrmotoren 2,7 p/st andere, mit einer Leistung von 85015381 mehr als 75 kW bis 375 kW 2,7 p/st 85015394 mehr als 375 kW bis 750 kW 2,7 p/st 85015399 mehr als 750 kW 2,7 p/st Wechselstromgeneratoren 850161 mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger 85016120 mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger 2,7 p/st 85016180 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA 2,7 p/st 85016200 mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA 2,7 p/st 85016300 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA 2,7 p/st 85016400 mit einer Leistung von mehr als 750 kVA 2,7 p/st 8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) 850211 mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger 85021120 mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger 2,7 p/st 85021180 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA 2,7 p/st 85021200 mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA 2,7 p/st 850213 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA 85021320 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA 2,7 p/st 85021340 mit einer Leistung von mehr als 750 kVA bis 2000 kVA 2,7 p/st 85021380 mit einer Leistung von mehr als 2000 kVA 2,7 p/st 850220 Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung 85022020 mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger 2,7 p/st 85022040 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 375 kVA 2,7 p/st 85022060 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA 2,7 p/st 85022080 mit einer Leistung von mehr als 750 kVA 2,7 p/st andere Stromerzeugungsaggregate 85023100 windgetrieben 2,7 p/st 850239 andere 85023920 Turbogeneratoren 2,7 p/st 85023980 andere 2,7 p/st 85024000 elektrische rotierende Umformer 2,7 p/st 850300 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt 85030010 amagnetische Schrumpfringe 2,7 andere 85030091 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 85030099 andere 2,7 8504 Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen 850410 Vorschaltgeräte für Entladungslampen 85041020 Vorschaltdrosselspulen (Einfach- und Doppeldrosselspulen), auch mit angeschaltetem Kondensator 3,7 p/st 85041080 andere 3,7 p/st Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation 85042100 mit einer Leistung von 650 kVA oder weniger 3,7 p/st 850422 mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 10000 kVA 85042210 mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 1600 kVA 3,7 p/st 85042290 mit einer Leistung von mehr als 1600 kVA bis 10000 kVA 3,7 p/st 85042300 mit einer Leistung von mehr als 10000 kVA 3,7 p/st andere Transformatoren 850431 mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger Messwandler 85043121 Spannungswandler 3,7 p/st 85043129 andere 3,7 p/st 85043180 andere 3,7 p/st 85043200 mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA 3,7 p/st 85043300 mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA 3,7 p/st 85043400 mit einer Leistung von mehr als 500 kVA 3,7 p/st 850440 Stromrichter 85044030 von der mit Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art frei p/st andere 85044055 Akkumulatorenladegeräte 0,8(151) p/st andere 85044082 Gleichrichter 0,8(151) Wechselrichter 85044084 mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger 0,8(151) 85044088 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA 0,8(151) 85044090 andere 0,8(151) 850450 andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen 85045020 von der mit Telekommunikationsgeräten und für Stromversorgungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art frei 85045095 andere 0,9(151) 850490 Teile von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen 85049005 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 85045020 frei andere 85049011 Ferritkerne 0,6(151) 85049018 andere 0,6(151) von Stromrichtern 85049091 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 85044030 frei 85049099 andere 0,6(151) 8505 Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden 85051100 aus Metall 2,2 850519 andere 85051910 Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit 2,2 85051990 andere 2,2 85052000 elektromagnetische Kupplungen und Bremsen 2,2 850590 andere, einschließlich Teile Elektromagnete; Spannplatten und Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen 85059021 Elektromagnete von der ausschließlich oder hauptsächlich für bildgebende Magnetresonanzgeräte verwendeten Art, außer Elektromagneten der Position 9018 frei 85059029 andere 1,8 85059050 elektromagnetische Hebeköpfe 2,2 85059090 Teile 1,8 8506 Elektrische Primärelemente und Primärbatterien 850610 Mangandioxidelemente und -batterien alkalische 85061011 Rundzellen 4,7 p/st 85061018 andere 4,7 p/st andere 85061091 Rundzellen 4,7 p/st 85061098 andere 4,7 p/st 85063000 Quecksilberoxidelemente und -batterien 4,7 p/st 85064000 Silberoxidelemente und -batterien 4,7 p/st 850650 Lithiumelemente und -batterien 85065010 Rundzellen 4,7 p/st 85065030 Knopfzellen 4,7 p/st 85065090 andere 4,7 p/st 85066000 Luft-Zink-Elemente und -Batterien 4,7 p/st 850680 andere Primärelemente und Primärbatterien 85068005 Zink-Kohle-Trockenbatterien mit einer Spannung von 5,5 V bis 6,5 V frei p/st 85068080 andere 4,7 p/st 85069000 Teile 4,7 8507 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form 850710 Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien) 85071020 mit flüssigem Elektrolyt arbeitend 3,7 p/st 85071080 andere 3,7 p/st 850720 andere Blei-Akkumulatoren 85072020 mit flüssigem Elektrolyt arbeitend 3,7 ce/el 85072080 andere 3,7 ce/el 850730 Nickel-Cadmium-Akkumulatoren 85073020 gasdichte 2,6 p/st 85073080 andere 2,6 ce/el 85074000 Nickel-Eisen-Akkumulatoren 2,7 p/st 85075000 Nickelhydrid-Akkumulatoren 2,7 p/st 85076000 Lithium-Ionen-Akkumulatoren 2,7 p/st 85078000 andere Akkumulatoren 2,7 p/st 850790 Teile 85079030 Scheider (Separatoren) 2,7 85079080 andere 2,7 8508 Staubsauger mit eingebautem Elektromotor 85081100 mit einer Leistung von 1500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger 2,2 p/st 85081900 andere 1,7 p/st 85086000 andere Staubsauger 1,7 p/st 85087000 Teile 1,7 8509 Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508 85094000 Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen 2,2 p/st 85098000 andere Geräte 2,2 85099000 Teile 2,2 8510 Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen sowie Haarentferner (Epilatoren), mit eingebautem Elektromotor 85101000 Rasierapparate 2,2 p/st 85102000 Haarschneide- und Schermaschinen 2,2 p/st 85103000 Haarentferner (Epilatoren) 2,2 p/st 85109000 Teile 2,2 8511 Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter 85111000 Zündkerzen 3,2 85112000 Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder 3,2 85113000 Zündverteiler; Zündspulen 3,2 85114000 Anlasser und Lichtanlasser 3,2 85115000 andere Lichtmaschinen 3,2 85118000 andere Apparate und Vorrichtungen 3,2 85119000 Teile 3,2 8512 Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art 85121000 Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art 2,7 85122000 andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte 2,7 851230 Hörsignalgeräte 85123010 Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,2 p/st 85123090 andere 2,7 85124000 Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben 2,7 851290 Teile 85129010 von Geräten der Unterposition 85123010 2,2 85129090 andere 2,7 8513 Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512 85131000 Leuchten 5,7 85139000 Teile 5,7 8514 Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung 851410 Widerstandsöfen mit indirekter Beheizung 85141010 Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken 2,2 p/st 85141080 andere 2,2 p/st 851420 Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung 85142010 Induktionsöfen 2,2 p/st 85142080 Öfen mit dielektrischer Erwärmung 2,2 p/st 851430 andere Öfen 85143020 von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art 0,6(151) p/st 85143080 andere 2,2 p/st 85144000 andere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung 2,2 p/st 851490 Teile 85149030 von anderen Öfen der Unterposition 85143020 0,6(151) 85149070 andere 2,2 8515 Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets Maschinen, Apparate und Geräte zum Hart- oder Weichlöten 85151100 Lötkolben und Lötpistolen 2,7 851519 andere 85151910 Wellenlötmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art 0,7(151) 85151990 andere 2,7 Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen 85152100 voll- oder teilautomatische 2,7 85152900 andere 2,7 Maschinen, Apparate und Geräte zum Lichtbogen- oder Plasmaschweißen von Metallen 85153100 voll- oder teilautomatische 2,7 851539 andere zum manuellen Schweißen, mit umhüllten Elektroden, bestehend aus Schweißköpfen oder Schweißzangen und 85153913 Transformator 2,7 85153918 Generator oder rotierendem Umformer oder Stromrichter 2,7 85153990 andere 2,7 851580 andere Maschinen, Apparate und Geräte 85158010 zum Behandeln von Metallen 2,7 p/st 85158090 andere 2,7 p/st 851590 Teile 85159020 von Wellenlötmaschinen der Unterposition 85151910 frei 85159080 andere 2,7 8516 Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545 851610 elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder 85161011 Durchlauferhitzer 2,7 p/st 85161080 andere 2,7 p/st elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken 85162100 Speicherheizgeräte 2,7 p/st 851629 andere 85162910 Radiatoren mit Flüssigkeitsumlauf 2,7 p/st 85162950 Konvektoren 2,7 p/st andere 85162991 mit eingebautem Ventilator 2,7 p/st 85162999 andere 2,7 p/st Elektrowärmegeräte zur Haarpflege oder zum Händetrocknen 85163100 Haartrockner 2,7 p/st 85163200 andere Elektrowärmegeräte zur Haarpflege 2,7 85163300 Händetrockner 2,7 p/st 85164000 elektrische Bügeleisen 2,7 p/st 85165000 Mikrowellengeräte 5 p/st 851660 andere Öfen; Küchenherde, Kochplatten, Grillgeräte und Bratgeräte 85166010 Vollherde 2,7 p/st 85166050 Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden 2,7 p/st 85166070 Grillgeräte und Bratgeräte 2,7 p/st 85166080 Einbau-Backöfen 2,7 p/st 85166090 andere 2,7 p/st andere Elektrowärmegeräte 85167100 Kaffeemaschinen und Teemaschinen 2,7 p/st 85167200 Brotröster (Toaster) 2,7 p/st 851679 andere 85167920 Fritteusen 2,7 p/st 85167970 andere 2,7 p/st 851680 elektrische Heizwiderstände 85168020 mit einem Träger aus Isolierstoff versehen 2,7 85168080 andere 2,7 85169000 Teile 2,7 8517 Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528 Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke 85171100 Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer frei p/st 85171200 Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke frei p/st 85171800 andere frei andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk) 85176100 Basisstationen frei p/st 85176200 Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) frei 851769 andere 85176910 Videofone frei p/st 85176920 Gegensprechanlagen frei 85176930 Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr frei p/st 85176990 andere frei 85177000 Teile frei 8518 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen 851810 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür 85181030 Mikrofone mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz, einem Durchmesser von 10 mm oder weniger und einer Höhe von 3 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Art frei 85181095 andere 0,6(151) Lautsprecher, auch in Gehäusen 85182100 Einzellautsprecher im Gehäuse frei p/st 85182200 zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher) 1,1(151) p/st 851829 andere 85182930 Lautsprecher mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz und einem Durchmesser von 50 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Art frei p/st 85182995 andere 0,8(151) p/st 851830 Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend 85183020 Telefonhörer für Apparate der drahtgebundenen Fernsprechtechnik frei 85183095 andere 0,5(151) 851840 elektrische Tonfrequenzverstärker 85184030 für die Fernsprech- oder Messtechnik 0,8(151) 85184080 andere 1,1(151) p/st 85185000 elektrische Tonverstärkereinrichtungen 0,5(151) p/st 85189000 Teile 0,5(151) 8519 Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte 851920 Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden 85192010 münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten 6 p/st andere 85192091 mit Laserabnehmersystem 9,5 p/st 85192099 andere 4,5 p/st 85193000 Plattenteller 2 p/st 85195000 Telefonanrufbeantworter frei p/st andere Geräte 851981 magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend Tonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung 85198111 Diktiergeräte frei p/st andere Tonwiedergabegeräte 85198115 Kassettenabspielgeräte im Taschenformat frei p/st andere Kassettenabspielgeräte 85198121 mit analogem und digitalem Abnehmersystem 2,3(151) p/st 85198125 andere frei p/st andere mit Laserabnehmersystem 85198131 von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, für „discs” mit einem Durchmesser von 6,5 cm oder weniger 2,3(151) p/st 85198135 andere 2,4(151) p/st 85198145 andere 1,1(151) p/st andere Geräte 85198151 Diktiergeräte, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können frei p/st 85198170 andere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und Tonwiedergabe frei p/st 85198195 andere 0,5(151) p/st 85198900 andere frei p/st 8520 8521 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner 852110 Magnetbandgeräte 85211020 für Magnetbänder mit einer Breite von 1,3 cm oder weniger und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von 50 mm oder weniger pro Sekunde frei p/st 85211095 andere 2(151) p/st 85219000 andere 8,7(152) p/st 8522 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt 85221000 Tonabnehmer für Rillentonträger 4 852290 andere 85229020 LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden frei 85229030 Nadeln; Diamanten, Saphire, andere Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rekonstituierte Steine, auch montiert frei andere zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 85229041 für Telefonanrufbeantworter der Unterposition 85195000 frei 85229049 andere 1(151) 85229070 Baugruppen für Kassetteneinzellaufwerke mit einer Gesamthöhe von 53 mm oder weniger, von der für die Herstellung von Geräten für die Tonaufnahme und für die Herstellung von Geräten für die Tonwiedergabe verwendeten Art frei 85229080 andere 1(151) 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)” und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 magnetische Aufzeichnungsträger 85232100 Karten mit Magnetstreifen frei p/st 852329 andere Magnetbänder, Magnetplatten 85232915 ohne Aufzeichnung frei p/st 85232919 andere frei p/st 85232990 andere frei optische Aufzeichnungsträger 852341 ohne Aufzeichnung 85234110 Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbar frei p/st 85234130 Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Gigabytes, nicht löschbar frei p/st 85234190 andere frei 852349 andere Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme 85234910 „Digital versatile discs (DVD)” frei p/st 85234920 andere frei p/st 85234990 andere frei p/st Halbleiter-Aufzeichnungsträger 852351 nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen 85235110 ohne Aufzeichnung frei p/st 85235190 andere frei p/st 85235200 „intelligente Karten (smart cards)” frei p/st 852359 andere 85235910 ohne Aufzeichnung frei p/st 85235990 andere frei p/st 852380 andere 85238010 ohne Aufzeichnung frei 85238090 andere frei 8524 8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte 85255000 Sendegeräte 0,9(151) p/st 85256000 Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät frei p/st 852580 Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte Fernsehkameras 85258011 mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren frei p/st 85258019 andere 2,5(153) p/st 85258030 digitale Fotoapparate frei p/st Videokameraaufnahmegeräte 85258091 nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes 2,5(153) p/st 85258099 andere 3,5(151) p/st 8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte 85261000 Funkmessgeräte (Radargeräte) 0,9(151) andere 852691 Funknavigationsgeräte 85269120 Funknavigationsempfangsgeräte 0,9(151) p/st 85269180 andere 0,9(151) 85269200 Funkfernsteuergeräte 0,9(151) 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können 852712 Radiokassettengeräte im Taschenformat 85271210 mit analogem und digitalem Abnehmersystem frei p/st 85271290 andere 2,5(151) p/st 852713 andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten 85271310 mit Laserabnehmersystem 3(151) p/st andere 85271391 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 3,5(151) p/st 85271399 andere 2,5(151) p/st 85271900 andere frei p/st Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können 852721 kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können 85272120 mit Laserabnehmersystem 8,8(154) p/st andere 85272152 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 8,8(154) p/st 85272159 andere 6,3(155) p/st andere 85272170 mit Laserabnehmersystem 14 p/st andere 85272192 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 14 p/st 85272198 andere 10 p/st 85272900 andere 7,5(156) p/st andere 852791 kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten mit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse 85279111 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 3,5(151) p/st 85279119 andere 2,5(151) p/st andere 85279135 mit Laserabnehmersystem 3(151) p/st andere 85279191 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem frei p/st 85279199 andere 2,5(151) p/st 852792 nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert 85279210 Radiowecker frei p/st 85279290 andere 2,3(151) p/st 85279900 andere 2,3(151) p/st 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät Monitore mit Kathodenstrahlröhre 85284200 zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 frei p/st 85284900 andere 3,5(151) p/st andere Monitore 852852 zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 85285210 von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art frei p/st andere 85285291 mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) 14(18) p/st 85285299 andere 14(18) p/st 85285900 andere 14 p/st Projektoren 85286200 zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 frei p/st 852869 andere 85286920 für einfarbiges Bild 2 p/st 85286980 andere 14 p/st Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät 852871 der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet Videotuner 85287111 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen frei p/st 85287115 Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog. „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion” , einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-Top-Box mit Kommunikationsfunktion) frei p/st 85287119 andere 8,8(154) p/st andere 85287191 Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog. „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion” , einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-Top-Box mit Kommunikationsfunktion) frei p/st 85287199 andere 8,8(154) p/st 852872 andere, für mehrfarbiges Bild 85287210 Projektionsfernsehgeräte 14 p/st 85287220 Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät 14 p/st andere 85287230 mit eingebauter Bildröhre 14 p/st 85287240 mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) 14 p/st 85287260 mit einem Bildschirm mit Plasmaanzeige (PDP) 14 p/st 85287280 andere 14 p/st 85287300 andere, für einfarbiges Bild 2 p/st 8529 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt 852910 Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden Antennen 85291011 Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte 1,3(151) Außenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang 85291031 für Empfang über Satellit 0,9(151) 85291039 andere 0,9(151) 85291065 Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen 1(151) 85291069 andere frei 85291080 Filter und Weichen, für Antennen 0,9(151) 85291095 andere frei 852990 andere 85299015 Module mit organischen Leuchtdioden und Tafeln mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterposition 852872 oder 852873 3 andere 85299020 Teile von Geräten der Unterpositionen 85256000, 85258030, 85284200, 85285210 und 85286200 frei andere Möbel und Gehäuse 85299041 aus Holz frei 85299049 andere frei 85299065 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 1,9(157) andere 85299091 LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden frei andere 85299092 für Fernsehkameras der Unterpositionen 85258011 und 85258019 und Geräte der Positionen 8527 und 8528 3,1(158) 85299097 andere 1,9(157) 8530 Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608) 85301000 Geräte für Schienenwege oder dergleichen 1,7 85308000 andere Geräte 1,7 85309000 Teile 1,7 8531 Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530 853110 Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte 85311030 von der für Gebäude verwendeten Art 2,2 p/st 85311095 andere 2,2 p/st 853120 Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED) 85312020 mit Leuchtdiodenanzeige (LED) frei mit Flüssigkristallanzeige (LCD) 85312040 mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD) frei 85312095 andere frei 853180 andere Geräte 85318040 Läutwerke, Summer, Türklingeln und ähnliches 2,2 85318070 andere frei 85319000 Teile frei 8532 Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren 85321000 Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr (Leistungskondensatoren) frei andere Festkondensatoren 85322100 Tantalkondensatoren frei 85322200 Aluminium-Elektrolytkondensatoren frei 85322300 einschichtige Keramikkondensatoren frei 85322400 mehrschichtige Keramikkondensatoren frei 85322500 Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatoren frei 85322900 andere frei 85323000 Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren frei 85329000 Teile frei 8533 Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände 85331000 Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderstände frei andere Festwiderstände 85332100 für eine Leistung von 20 W oder weniger frei 85332900 andere frei Draht-Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer) 85333100 für eine Leistung von 20 W oder weniger frei 85333900 andere frei 853340 andere Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer) 85334010 für eine Leistung von 20 W oder weniger frei 85334090 andere frei 85339000 Teile frei 853400 Gedruckte Schaltungen nur mit Leiterbahnen oder Kontakten 85340011 Mehrlagenschaltungen frei 85340019 andere frei 85340090 mit anderen passiven Elementen frei 8535 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1000 V 85351000 Sicherungen 2,7 Leistungsschalter 85352100 für eine Spannung von weniger als 72,5 kV 2,7 85352900 andere 2,7 853530 Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter 85353010 für eine Spannung von weniger als 72,5 kV 2,7 85353090 andere 2,7 85354000 Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer und Überspannungsableiter 2,7 85359000 andere 2,7 8536 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel 853610 Sicherungen 85361010 für eine Stromstärke von 10 A oder weniger 2,3 85361050 für eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A 2,3 85361090 für eine Stromstärke von mehr als 63 A 2,3 853620 Leistungsschalter 85362010 für eine Stromstärke von 63 A oder weniger 2,3 85362090 für eine Stromstärke von mehr als 63 A 2,3 853630 andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen 85363010 für eine Stromstärke von 16 A oder weniger 0,6(151) 85363030 für eine Stromstärke von mehr als 16 A bis 125 A 0,6(151) 85363090 für eine Stromstärke von mehr als 125 A 0,6(151) Relais 853641 für eine Spannung von 60 V oder weniger 85364110 für eine Stromstärke von 2 A oder weniger 2,3 85364190 für eine Stromstärke von mehr als 2 A 2,3 85364900 andere 2,3 853650 andere Schalter 85365003 elektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und Ausgangsschaltkreisen (Thyristor-Wechselstromschalter) frei 85365005 elektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem Logikschaltkreis (Chip-on-chip-Technologie) frei 85365007 elektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 A oder weniger frei andere für eine Spannung von 60 V oder weniger 85365011 Tastenschalter 0,6(151) 85365015 Drehschalter 0,6(151) 85365019 andere 0,6(151) 85365080 andere 0,6(151) Lampenfassungen und Steckvorrichtungen 853661 Lampenfassungen 85366110 mit Edisongewinde 2,3 85366190 andere 2,3 853669 andere 85366910 für Koaxialkabel frei 85366930 für gedruckte Schaltungen frei 85366990 andere 2,3 85367000 Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel 3 853690 andere Geräte 85369001 vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen 0,6(151) 85369010 Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel frei 85369020 Wafer-Prober frei 85369040 Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art 2,3 85369095 andere 0,6(151) 8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 853710 für eine Spannung von 1000 V oder weniger 85371010 Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine 2,1 andere 85371091 speicherprogrammierbare Steuerungen 2,1 85371095 berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (sogenannte Touchscreens) ohne Display-Funktionen zum Einbau in Apparate mit Display, deren Funktion auf der Erkennung einer Berührung und der Stelle dieser Berührung auf der Display-Fläche beruht frei 85371098 andere 2,1 853720 für eine Spannung von mehr als 1000 V 85372091 für eine Spannung von mehr als 1000 V bis 72,5 kV 2,1 85372099 für eine Spannung von mehr als 72,5 kV 2,1 8538 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt 85381000 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet 0,6(151) 853890 andere für Wafer-Prober der Unterposition 85369020 85389011 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 3,2(18) 85389019 andere 1,7(18) andere 85389091 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 3,2 85389099 andere 1,7 8539 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlampen (LED) 85391000 innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) 2,7 p/st andere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen 853921 Wolfram-Halogen-Glühlampen 85392130 Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,7 p/st andere, für eine Spannung von 85392192 mehr als 100 V 2,7 p/st 85392198 100 V oder weniger 2,7 p/st 853922 andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und für eine Spannung von mehr als 100 V 85392210 Reflektorlampen 2,7 p/st 85392290 andere 2,7 p/st 853929 andere 85392930 Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,7 p/st andere, für eine Spannung von 85392992 mehr als 100 V 2,7 p/st 85392998 100 V oder weniger 2,7 p/st Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen 853931 Glühkathoden-Leuchtstofflampen 85393110 mit zwei Lampensockeln 2,7 p/st 85393190 andere 2,7 p/st 853932 Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen 85393220 Quecksilber- oder Natriumdampflampen 2,7 p/st 85393290 Halogen-Metalldampflampen 2,7 p/st 853939 andere 85393920 Kaltkathoden-Fluoreszenzlampen (CCF-Lampen) für die Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen 0,7(151) p/st 85393980 andere 2,7 p/st Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen 85394100 Bogenlampen 2,7 p/st 85394900 andere 2,7 p/st 85395000 Leuchtdiodenlampen (LED) 3,7 p/st 853990 Teile 85399010 Lampensockel 2,7 85399090 andere 2,7 8540 Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras) Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore 85401100 für mehrfarbiges Bild 14 p/st 85401200 für einfarbiges Bild 7,5 p/st 854020 Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren 85402010 Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras 2,7 p/st 85402080 andere 2,7 p/st 85404000 Anzeigeröhren für Datenmonitore, für einfarbiges Bild; Anzeigeröhren für Datenmonitore für mehrfarbiges Bild, mit einem Phosphor- Bildpunkteabstand von weniger als 0,4 mm 2,6 p/st 85406000 andere Kathodenstrahlröhren 2,6 p/st Höchstfrequenzröhren (z. B. Magnetrone, Klystrone, Wanderfeldröhren, Karcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte Röhren 85407100 Magnetrone 2,7 p/st 85407900 andere 2,7 p/st andere Elektronenröhren 85408100 Empfänger- und Verstärkerröhren 2,7 p/st 85408900 andere 2,7 p/st Teile 85409100 von Kathodenstrahlröhren 2,7 85409900 andere 2,7 8541 Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED); gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle 85411000 Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED) frei Transistoren, andere als Fototransistoren 85412100 mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W frei 85412900 andere frei 85413000 Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen lichtempfindliche Halbleiterbauelemente frei 854140 lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED) 85414010 Leuchtdioden (LED), einschließlich Laserdioden frei 85414090 andere frei 85415000 andere Halbleiterbauelemente frei 85416000 gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle frei 85419000 Teile frei 8542 Elektronische integrierte Schaltungen elektronische integrierte Schaltungen 854231 Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren 85423111 Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) frei 85423119 andere frei 85423190 andere frei 854232 Speicher in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren 85423211 Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) frei 85423219 andere frei andere dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte dynamische RAMs, DRAMs) 85423231 mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder weniger frei p/st 85423239 mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbit frei p/st 85423245 statische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte statische RAMs, SRAMs), einschließlich Cache-Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte Cache-RAMs) frei p/st 85423255 UV-löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte EPROMs) frei p/st elektrisch löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte E2PROMs), einschließlich Flash E2PROMs Flash E2PROMs 85423261 mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder weniger frei p/st 85423269 mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbit frei p/st 85423275 andere frei p/st 85423290 andere Speicher frei 854233 Verstärker 85423310 Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) frei 85423390 andere frei 854239 andere in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren 85423911 Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) frei 85423919 andere frei 85423990 andere frei 85429000 Teile frei 8543 Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 85431000 Teilchenbeschleuniger 4 85432000 Signalgeneratoren 0,9(151) 854330 Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese 85433040 Maschinen für die Galvanotechnik und Elektrolyse von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen verwendeten Art frei 85433070 andere 3,7 854370 andere Maschinen, Apparate und Geräte 85437001 Waren, die speziell für den Anschluss an telegrafische oder telefonische Apparate oder Instrumente oder an telegrafische oder telefonische Netze konstruiert sind 0,9(151) 85437002 Mikrowellenverstärker 0,9(151) 85437003 schnurlose Infrarot-Fernbedienungen für Videospielkonsolen 0,9(151) 85437004 digitale Flugdatenschreiber 0,9(151) 85437005 tragbare, akkubetriebene elektronische Lesegeräte zum Speichern oder Anzeigen von Text-, Standbild- und Audiodateien 0,9(151) 85437006 digitale Signalverarbeitungsapparate, die an drahtgebundene oder drahtlose Netze zum Mischen von Ton angeschlossen werden können 0,9(151) 85437007 tragbare, interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder frei 85437008 Plasmareinigungsmaschinen zur Entfernung organischer Verunreinigungen von Proben für die Elektronenmikroskopie und Probenhaltern 0,9(151) 85437009 berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (sogenannte Touchscreens) ohne Display-Funktionen zum Einbau in Apparate mit Display, deren Funktion auf der Erkennung einer Berührung und der Stelle dieser Berührung auf der Display-Fläche beruht frei 85437010 Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen frei 85437030 Antennenverstärker 3,7 85437050 Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte 3,7 p/st 85437060 Elektrozaungeräte 3,7 85437070 elektronische Zigaretten 3,7 85437090 andere 3,7 85439000 Teile frei 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen Wickeldrähte 854411 aus Kupfer 85441110 lackiert 3,7 85441190 andere 3,7 85441900 andere 3,7 85442000 Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter 3,7 85443000 Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art 3,7 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1000 V oder weniger 854442 mit Anschlussstücken versehen 85444210 von der für die Telekommunikation verwendeten Art frei 85444290 andere 3,3 854449 andere 85444920 von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von 80 V oder weniger frei andere 85444991 Drähte und Kabel, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm 3,7 andere 85444993 für eine Spannung von 80 V oder weniger 3,7 85444995 für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1000 V 3,7 85444999 für eine Spannung von 1000 V 3,7 854460 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1000 V 85446010 mit Kupferleitern 3,7 85446090 mit anderen Leitern 3,7 85447000 Kabel aus optischen Fasern frei 8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall Elektroden 85451100 von der für Öfen verwendeten Art 2,7 85451900 andere 2,7 85452000 Kohlebürsten 2,7 854590 andere 85459010 Heizwiderstände 1,7 85459090 andere 2,7 8546 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art 85461000 aus Glas 3,7 85462000 aus keramischen Stoffen 4,7 854690 andere 85469010 aus Kunststoffen 3,7 85469090 andere 3,7 8547 Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung 85471000 Isolierteile aus keramischen Stoffen 4,7 85472000 Isolierteile aus Kunststoffen 3,7 85479000 andere 3,7 8548 Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 854810 Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren 85481010 ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien 4,7 p/st ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren 85481021 Blei-Akkumulatoren 2,6 85481029 andere 2,6 Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren 85481091 Blei enthaltend frei 85481099 andere frei 854890 andere 85489020 Speicher in Form von Mehrfachkombinationen wie Stack-D-RAMs oder Module frei 85489030 LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden frei 85489090 andere 2,7

ABSCHNITT XVII

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506).
2.
Folgende Waren sind nicht als „Teile” oder als „Zubehör” einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind:

a)
Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016);
b)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c)
Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);
d)
Waren der Position 8306;
e)
Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Abschnitts; Waren der Position 8481 oder 8482 und die in Position 8483 erfassten Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen;
f)
elektrische Maschinen, Apparate und Geräte sowie elektrisches Zubehör (Kapitel 85);
g)
Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90;
h)
Waren des Kapitels 91;
ij)
Waffen (Kapitel 93);
k)
Beleuchtungskörper und Teile davon, der Position 9405;
l)
Bürsten, die Fahrzeugteile sind (Position 9603).

3.
„Teile” und „Zubehör” im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4.
In diesem Abschnitt werden:

a)
Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
b)
schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
c)
Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.

5.
Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar:

a)
in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge);
b)
in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen;
c)
in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können.

Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden.

Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
2.
Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a auch auf Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

KAPITEL 86

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 86 gehören nicht:

a)
Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Position 4406 oder 6810);
b)
Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302;
c)
elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530.

2.
Zu Position 8607 gehören insbesondere:

a)
Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile;
b)
Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle;
c)
Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art;
d)
Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge;
e)
Wagenkästen und andere Aufbauten.

3.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 86 gehören zu Position 8608 insbesondere:

a)
zusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke und Lademaße;
b)
bewegliche Scheiben- und Flügelsignale, Bahnschrankenbetätigungsvorrichtungen für schienengleiche Bahnübergänge, Vorrichtungen zur Nahbedienung der Weichen (Handstellböcke), Stellwerke zur Fernbedienung der Weichen oder Signale und andere mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte, auch mit elektrischer Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet, für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8601 Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren 86011000 mit Stromspeisung aus dem Stromnetz 1,7 p/st 86012000 mit Stromspeisung aus Akkumulatoren 1,7 p/st 8602 Andere Lokomotiven; Lokomotivtender 86021000 dieselelektrische Lokomotiven 1,7 86029000 andere 1,7 8603 Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604 86031000 mit Stromspeisung aus dem Stromnetz 1,7 p/st 86039000 andere 1,7 p/st 86040000 Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) 1,7 p/st 86050000 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604) 1,7 p/st 8606 Schienengebundene Güterwagen 86061000 Kesselwagen und dergleichen 1,7 p/st 86063000 Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 860610 1,7 p/st andere 860691 gedeckt und geschlossen 86069110 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Euratom) 1,7 p/st 86069180 andere 1,7 p/st 86069200 offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt 1,7 p/st 86069900 andere 1,7 p/st 8607 Teile von Schienenfahrzeugen Drehgestelle, Lenkgestelle, Achsen und Räder, Teile davon 86071100 Triebgestelle 1,7 86071200 andere Drehgestelle und Lenkgestelle 1,7 860719 andere, einschließlich Teile davon 86071910 Achsen, Radsätze, Räder und Radteile 2,7 86071990 Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen 1,7 Bremsvorrichtungen und Teile davon 860721 Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon 86072110 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 86072190 andere 1,7 86072900 andere 1,7 86073000 Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon 1,7 andere 860791 von Lokomotiven 86079110 Achslager und Teile davon 3,7 86079190 andere 1,7 860799 andere 86079910 Achslager und Teile davon 3,7 86079980 andere 1,7 86080000 Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon 1,7 860900 Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet 86090010 Warenbehälter (Container), die zum Schutz gegen Strahlung mit Blei verkleidet und zum Befördern radioaktiver Stoffe bestimmt sind (Euratom) frei p/st 86090090 andere frei p/st

KAPITEL 87

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
2.
Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern.

Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden.

3.
Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
4.
Zu Position 8712 gehören alle zweirädrigen Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder gehören zu Position 9503.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) 87011000 Einachsschlepper 3 p/st 870120 Sattel-Straßenzugmaschinen 87012010 neu 16 p/st 87012090 gebraucht 16 p/st 87013000 Gleiskettenzugmaschinen frei p/st andere, mit einer Motorleistung von 870191 18 kW oder weniger 87019110 Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st 87019190 andere 7 p/st 870192 mehr als 18 kW bis 37 kW 87019210 Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st 87019290 andere 7 p/st 870193 mehr als 37 kW bis 75 kW 87019310 Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st 87019390 andere 7 p/st 870194 mehr als 75 kW bis 130 kW 87019410 Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st 87019490 andere 7 p/st 870195 mehr als 130 kW 87019510 Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st 87019590 andere 7 p/st 8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer 870210 ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 87021011 neu 16 p/st 87021019 gebraucht 16 p/st mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger 87021091 neu 10 p/st 87021099 gebraucht 10 p/st 870220 mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben 87022010 mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 16 p/st 87022090 mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger 10 p/st 870230 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben 87023010 mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3 16 p/st 87023090 mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger 10 p/st 87024000 ausschließlich mit Elektromotor angetrieben 10 p/st 870290 andere mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3 87029011 neu 16 p/st 87029019 gebraucht 16 p/st mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger 87029031 neu 10 p/st 87029039 gebraucht 10 p/st 87029090 andere 10 p/st 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen 870310 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge 87031011 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor 5 p/st 87031018 andere 10 p/st andere Fahrzeuge ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung 870321 mit einem Hubraum von 1000 cm3 oder weniger 87032110 neu 10 p/st 87032190 gebraucht 10 p/st 870322 mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3 bis 1500 cm3 87032210 neu 10 p/st 87032290 gebraucht 10 p/st 870323 mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3 bis 3000 cm3 neu 87032311 Wohnmobile 10 p/st 87032319 andere 10 p/st 87032390 gebraucht 10 p/st 870324 mit einem Hubraum von mehr als 3000 cm3 87032410 neu 10 p/st 87032490 gebraucht 10 p/st andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) 870331 mit einem Hubraum von 1500 cm3 oder weniger 87033110 neu 10 p/st 87033190 gebraucht 10 p/st 870332 mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3 bis 2500 cm3 neu 87033211 Wohnmobile 10 p/st 87033219 andere 10 p/st 87033290 gebraucht 10 p/st 870333 mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 neu 87033311 Wohnmobile 10 p/st 87033319 andere 10 p/st 87033390 gebraucht 10 p/st 870340 andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden 87034010 neu 10 p/st 87034090 gebraucht 10 p/st 87035000 andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden 10 p/st 870360 andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden 87036010 neu 10 p/st 87036090 gebraucht 10 p/st 87037000 andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden 10 p/st 870380 andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben 87038010 neu 10 p/st 87038090 gebraucht 10 p/st 87039000 andere 10 p/st 8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren 870410 Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt 87041010 mit Kolbenverbrennungsmotor frei p/st 87041090 andere frei p/st andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) 870421 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger 87042110 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 87042131 neu 22 p/st 87042139 gebraucht 22 p/st mit Motor mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger 87042191 neu 10 p/st 87042199 gebraucht 10 p/st 870422 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t 87042210 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere 87042291 neu 22 p/st 87042299 gebraucht 22 p/st 870423 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t 87042310 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere 87042391 neu 22 p/st 87042399 gebraucht 22 p/st andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung 870431 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger 87043110 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3 87043131 neu 22 p/st 87043139 gebraucht 22 p/st mit Motor mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger 87043191 neu 10 p/st 87043199 gebraucht 10 p/st 870432 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t 87043210 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere 87043291 neu 22 p/st 87043299 gebraucht 22 p/st 87049000 andere 10 p/st 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) 87051000 Kranwagen (Autokrane) 3,7 p/st 87052000 Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren 3,7 p/st 87053000 Feuerwehrwagen 3,7 p/st 87054000 Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) 3,7 p/st 870590 andere 87059030 Betonpumpenwagen 3,7 p/st 87059080 andere 3,7 p/st 870600 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor Fahrgestelle für Zugmaschinen der Position 8701; Fahrgestelle für Kraftwagen der Position 8702, 8703 oder 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 2800 cm3 87060011 für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704 19 p/st 87060019 andere 6 p/st andere 87060091 für Kraftfahrzeuge der Position 8703 4,5 p/st 87060099 andere 10 p/st 8707 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 870710 für Kraftfahrzeuge der Position 8703 87071010 für die industrielle Montage 4,5 p/st 87071090 andere 4,5 p/st 870790 andere 87079010 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 4,5 p/st 87079090 andere 4,5 p/st 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 870810 Stoßstangen und Teile davon 87081010 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 87081090 andere 4,5 andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser) 870821 Sicherheitsgurte 87082110 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 p/st 87082190 andere 4,5 p/st 870829 andere 87082910 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 87082990 andere 4,5 870830 Bremsen und Servobremsen; Teile davon 87083010 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87083091 für Scheibenbremsen 4,5 87083099 andere 4,5 870840 Schaltgetriebe und Teile davon 87084020 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87084050 Schaltgetriebe 4,5 Teile 87084091 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87084099 andere 3,5 870850 Triebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon 87085020 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87085035 Triebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen 4,5 Teile 87085055 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 andere 87085091 für nicht angetriebene Achsen 4,5 87085099 andere 3,5 870870 Räder sowie Teile davon und Zubehör 87087010 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87087050 Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium 4,5 87087091 in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl 3 87087099 andere 4,5 870880 Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer) 87088020 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87088035 Stoßdämpfer 4,5 87088055 Stabilisatoren; Drehstabfedern 3,5 andere 87088091 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87088099 andere 3,5 andere Teile und anderes Zubehör 870891 Kühler und Teile davon 87089120 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87089135 Kühler 4,5 Teile 87089191 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089199 andere 3,5 870892 Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon 87089220 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87089235 Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre 4,5 Teile 87089291 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089299 andere 3,5 870893 Schaltkupplungen und Teile davon 87089310 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 87089390 andere 4,5 870894 Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon 87089420 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87089435 Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe 4,5 Teile 87089491 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089499 andere 3,5 870895 aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon 87089510 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 p/st andere 87089591 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089599 andere 3,5 870899 andere 87089910 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12) 3 andere 87089993 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089997 andere 3,5 8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon Kraftkarren 870911 Elektrokarren 87091110 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2 p/st 87091190 andere 4 p/st 870919 andere 87091910 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2 p/st 87091990 andere 4 p/st 87099000 Teile 3,5 87100000 Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon 1,7 8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen 87111000 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger 8 p/st 871120 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm3 87112010 Motorroller 8 p/st andere, mit einem Hubraum von 87112092 mehr als 50 cm3 bis 125 cm3 8 p/st 87112098 mehr als 125 cm3 bis 250 cm3 8 p/st 871130 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm3 87113010 mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 380 cm3 6 p/st 87113090 mit einem Hubraum von mehr als 380 cm3 bis 500 cm3 6 p/st 87114000 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 800 cm3 6 p/st 87115000 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm3 6 p/st 871160 mit Elektromotor angetrieben 87116010 Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger 6 p/st 87116090 andere 6 p/st 87119000 andere 6 p/st 871200 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor 87120030 Zweiräder mit Kugellager 14 p/st 87120070 andere 15 p/st 8713 Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung 87131000 ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung frei p/st 87139000 andere frei p/st 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 871410 für Krafträder (einschließlich Mopeds) 87141010 Bremsen und Teile davon 3,7 87141020 Schaltgetriebe und Teile davon 3,7 87141030 Räder sowie Teile davon und Zubehör 3,7 87141040 Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon 3,7 87141050 Schaltkupplungen und Teile davon 3,7 87141090 andere 3,7 87142000 für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte frei andere 871491 Rahmen und Gabeln sowie Teile davon 87149110 Rahmen 4,7 p/st 87149130 Vorderradgabeln 4,7 p/st 87149190 Teile 4,7 871492 Felgen und Speichen 87149210 Felgen 4,7 p/st 87149290 Speichen 4,7 87149300 Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze 4,7 871494 Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon 87149420 Bremsen 4,7 87149490 Teile 4,7 87149500 Sättel 4,7 871496 Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon 87149610 Pedale 4,7 pa 87149630 Kurbelgarnituren 4,7 87149690 Teile 4,7 871499 andere 87149910 Lenker 4,7 p/st 87149930 Gepäckträger 4,7 p/st 87149950 Kettenschaltungen 4,7 87149990 andere; Teile 4,7 871500 Kinderwagen und Teile davon 87150010 Kinderwagen 2,7 p/st 87150090 Teile 2,7 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon 871610 Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen 87161092 mit einem Gewicht von 1600 kg oder weniger 2,7 p/st 87161098 mit einem Gewicht von mehr als 1600 kg 2,7 p/st 87162000 Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung 2,7 p/st andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern 87163100 Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau 2,7 p/st 871639 andere 87163910 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2,7 p/st andere neu 87163930 Sattelanhänger 2,7 p/st 87163950 andere 2,7 p/st 87163980 gebraucht 2,7 p/st 87164000 andere Anhänger und Sattelanhänger 2,7 87168000 andere Fahrzeuge 1,7 871690 Teile 87169010 Fahrgestelle 1,7 87169030 Karosserien und Aufbauten 1,7 87169050 Achsen 1,7 87169090 andere Teile 1,7

KAPITEL 88

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Leergewicht” im Sinne der Unterpositionen 880211 bis 880240 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 880100 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge 88010010 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter 3,7 p/st 88010090 andere 2,7 p/st 8802 Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge Hubschrauber 88021100 mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger 7,5 p/st 88021200 mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg 2,7 p/st 88022000 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger 7,7 p/st 88023000 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15000 kg 2,7 p/st 88024000 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15000 kg 2,7 p/st 880260 Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) 88026011 Telekommunikationssatelliten 1,1(151) p/st 88026019 andere 4,2 p/st 88026090 Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge 4,2 p/st 8803 Teile von Waren der Position 8801 oder 8802 88031000 Propeller und Rotoren, Teile davon 2,7(86) 88032000 Fahrgestelle und Teile davon 2,7(86) 88033000 andere Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen (ausgenommen Segelflugzeuge) 2,7(86) 880390 andere 88039010 von Drachen 1,7 von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten) 88039021 von Telekommunikationssatelliten frei 88039029 andere 1,7 88039030 von Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge 1,7 88039090 andere 2,7(86) 88040000 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör 2,7 8805 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon 880510 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon 88051010 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon 2,7 88051090 andere 1,7 Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon 88052100 Luftkampfsimulatoren und Teile davon frei 88052900 andere frei

KAPITEL 89

Anmerkung

1.
Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 89011010, 89012010, 89013010, 89019010, 89020010, 89039110, 89039210, 89040091 und 89069010 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.
2.
Zu den Unterpositionen 89051010 und 89059010 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.
3.
Die Position 8908 erfasst mit dem Begriff „Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken” auch folgende Waren, sofern sie mit Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen zum Abwracken gestellt werden und zu deren üblicher Ausrüstung gehören:

gebrauchte oder neue Ersatzteile (z. B. Schiffsschrauben),

bewegliche Gegenstände (Möbel, Küchengeräte, Geschirr usw.), augenscheinlich gebraucht.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern 890110 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe 89011010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89011090 andere 1,7 p/st 890120 Tankschiffe 89012010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89012090 andere 1,7 ct/l 890130 Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 890120 89013010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89013090 andere 1,7 ct/l 890190 andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind 89019010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89019090 andere 1,7 ct/l 890200 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen 89020010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89020090 andere 1,7 p/st 8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus 890310 aufblasbare Boote 89031010 mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st 89031090 andere 1,7 p/st andere 890391 Segelboote, auch mit Hilfsmotor 89039110 für die Seeschifffahrt frei p/st 89039190 andere 1,7 p/st 890392 Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor 89039210 für die Seeschifffahrt frei p/st andere 89039291 mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 1,7 p/st 89039299 mit einer Länge von mehr als 7,5 m 1,7 p/st 890399 andere 89039910 mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st andere 89039991 mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 1,7 p/st 89039999 mit einer Länge von mehr als 7,5 m 1,7 p/st 890400 Schlepper und Schubschiffe 89040010 Schlepper frei p/st Schubschiffe 89040091 für die Seeschifffahrt frei p/st 89040099 andere 1,7 8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen 890510 Schwimmbagger 89051010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89051090 andere 1,7 p/st 89052000 schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen frei p/st 890590 andere 89059010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89059090 andere 1,7 p/st 8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote 89061000 Kriegsschiffe frei p/st 890690 andere 89069010 für die Seeschifffahrt frei p/st andere 89069091 mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st 89069099 andere 1,7 p/st 8907 Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken) 89071000 aufblasbare Flöße 2,7 p/st 89079000 andere 2,7 p/st 89080000 Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken(12) frei

ABSCHNITT XVIII

KAPITEL 90

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 90 gehören nicht:

a)
Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911);
b)
Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI);
c)
feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909;
d)
Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71);
e)
Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017;
f)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
g)
Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte (Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern (Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder Pappeschneidemaschinen aller Art (Position 8441); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen oder Wasserstrahlschneidemaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung (z. B. sog. „optische” Teilköpfe), der Position 8466 (ausgenommen rein optische Vorrichtungen, wie z. B. Zentrierfernrohre und Fluchtfernrohre); Rechenmaschinen (Position 8470); Druckminderventile sowie andere Ventile und Armaturen der Position 8481; Maschinen und Apparate (einschließlich Apparate zum Projizieren oder Aufbringen von Schaltungsbildern auf sensibilisierte Halbleitermaterialien) der Position 8486;
h)
Scheinwerfer von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art (Position 8512); tragbare elektrische Leuchten der Position 8513; kinematografische Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte sowie Geräte zum serienweisen Kopieren von Tonträgern (Position 8519); Tonabnehmer (Position 8522); Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte (Position 8525); Funkmessgeräte, Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte (Position 8526); Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel (Position 8536); numerische Steuerungen der Position 8537; innenverspiegelte Scheinwerferlampen (Position 8539); Kabel aus optischen Fasern, der Position 8544;
ij)
Scheinwerfer der Position 9405;
k)
Waren des Kapitels 95;
l)
Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren der Position 9620;
m)
Hohlmaße; sie sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen;
n)
Spulen und ähnliche Materialträger (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit, z. B. nach Position 3923 oder Abschnitt XV).

2.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen:

a)
Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind;
b)
andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen;
c)
alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.

3.
Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
4.
Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
5.
Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
6.
Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen” Apparate und Vorrichtungen

zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder

zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung.

Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.

7.
Zu Position 9032 gehören nur:

a)
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln der Durchflussmenge, der Füllhöhe, des Druckes oder anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten;
b)
selbsttätige Regler für elektrische Größen und Instrumente, Apparate oder Geräte zum Regeln nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Als „elektronisch” im Sinne der Unterpositionen 90151010, 90152010, 90153010, 90154010, 90248011, 90248019, 90251920, 90258040, 90261021, 90261029, 90262020, 90268020, 90271010, 90278011, 90278013, 90278017, 90303330, 90308930 und 90321020 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) 900110 optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern 90011010 Kabel zur Bildübertragung 2,9 90011090 andere 2,9 90012000 polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten 0,7(151) 90013000 Kontaktlinsen 2,9 p/st 900140 Brillengläser aus Glas 90014020 ohne Korrektionswirkung 2,9 p/st mit Korrektionswirkung beide Flächen fertig bearbeitet 90014041 Einstärkengläser (unifokal) 2,9 p/st 90014049 andere 2,9 p/st 90014080 andere 2,9 p/st 900150 Brillengläser aus anderen Stoffen 90015020 ohne Korrektionswirkung 2,9 p/st mit Korrektionswirkung beide Flächen fertig bearbeitet 90015041 Einstärkengläser (unifokal) 2,9 p/st 90015049 andere 2,9 p/st 90015080 andere 2,9 p/st 90019000 andere 1,5(159) 9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) Objektive 90021100 für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate 6,7 p/st 90021900 andere 1,7(151) p/st 90022000 Filter 1,7(151) p/st 90029000 andere 4,2(160) 9003 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon Fassungen 90031100 aus Kunststoffen 2,2 p/st 90031900 aus anderen Stoffen 2,2 p/st 90039000 Teile 2,2 9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren 900410 Sonnenbrillen 90041010 mit optisch bearbeiteten Gläsern 2,9 p/st andere 90041091 mit Brillengläsern aus Kunststoffen 2,9 p/st 90041099 andere 2,9 p/st 900490 andere 90049010 mit Brillengläsern aus Kunststoffen 2,9 90049090 andere 2,9 9005 Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausgenommen Instrumente für Radioastronomie) 90051000 Ferngläser 4,2 p/st 90058000 andere Instrumente 4,2 90059000 Teile und Zubehör (einschließlich Montierungen) 4,2 9006 Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539) 90063000 Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt 4,2 p/st 90064000 Sofortbildkameras 3,2 p/st andere Fotoapparate 90065100 Spiegelreflexkameras für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm oder weniger 4,2 p/st 90065200 andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von weniger als 35 mm 4,2 p/st 900653 andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm 90065310 Wegwerffotoapparate 4,2 p/st 90065380 andere 4,2 p/st 90065900 andere 4,2 p/st Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen, für fotografische Zwecke, sowie Fotoblitzlampen 90066100 Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte) 3,2 p/st 90066900 andere 3,2 p/st Teile und Zubehör 90069100 für Fotoapparate 3,7 90069900 andere 3,2 9007 Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten 90071000 Filmkameras 3,7 p/st 90072000 Filmvorführapparate 3,7 p/st Teile und Zubehör 90079100 für Filmkameras 3,7 90079200 für Filmvorführapparate 3,7 9008 Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate 90085000 Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate 3,7 p/st 90089000 Teile und Zubehör 3,7 9009 9010 Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Negativbetrachter; Lichtbildwände 90101000 Filmentwicklungsmaschinen und -ausrüstungen, zum automatischen Entwickeln von fotografischen oder kinematografischen Filmen oder von fotografischem Papier in Rollen sowie Maschinen und Ausrüstungen, die automatisch von entwickelten Filmen Abzüge auf fotografischem Papier in Rollen herstellen 2,7 90105000 andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien; Negativbetrachter frei 90106000 Lichtbildwände 0,7(151) 901090 Teile und Zubehör 90109020 von Apparaten und Ausrüstungen der Unterposition 90105000 oder 90106000 frei 90109080 andere 2,7 9011 Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion 901110 Stereomikroskope 90111010 mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind frei p/st 90111090 andere 1,7(151) p/st 901120 andere Mikroskope für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion 90112010 Mikrofotografie-Mikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind frei p/st 90112090 andere 6,7 p/st 90118000 andere Mikroskope 1,7(151) p/st 901190 Teile und Zubehör 90119010 für Mikroskope der Unterposition 90111010 oder 90112010 frei 90119090 andere 1,7(151) 9012 Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen 901210 andere als optische Mikroskope; Diffraktografen 90121010 Elektronenmikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind frei 90121090 andere 0,9(151) 901290 Teile und Zubehör 90129010 von Geräten der Unterposition 90121010 frei 90129090 andere frei 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte 901310 Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI 90131010 Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI 1,2(151) 90131090 andere 4,7 90132000 Laser, ausgenommen Laserdioden frei 901380 andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte Flüssigkristallvorrichtungen 90138020 aktive Matrix-Flüssigkristallvorrichtungen frei 90138030 andere frei 90138090 andere 4,7 901390 Teile und Zubehör 90139005 für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope 4,7 90139010 von Flüssigkristallvorrichtungen (LCD) frei 90139080 andere frei 9014 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte 90141000 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse 0,7(151) 901420 Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse) 90142020 Trägheitsnavigationssysteme frei p/st 90142080 andere frei 90148000 andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte frei 90149000 Teile und Zubehör frei 9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser 901510 Entfernungsmesser 90151010 elektronische 0,9(151) 90151090 andere frei 901520 Theodolite und Tachymeter 90152010 elektronische 0,9(151) 90152090 andere frei 901530 Nivellierinstrumente 90153010 elektronische 3,7 90153090 andere 2,7 901540 Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie 90154010 elektronische frei 90154090 andere frei 901580 andere Instrumente, Apparate und Geräte 90158020 für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik frei 90158040 für die Geodäsie, Topografie oder Hydrografie frei 90158080 andere frei 90159000 Teile und Zubehör frei 901600 Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten 90160010 Waagen 3,7 p/st 90160090 Teile und Zubehör 3,7 9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 901710 Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische 90171010 Plotter frei p/st 90171090 andere 2,7 p/st 901720 andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte 90172005 Plotter frei p/st 90172010 andere Zeicheninstrumente und -geräte 2,7 90172039 Anreißinstrumente und -geräte 2,7 p/st 90172090 Recheninstrumente und -geräte 2,7 p/st 90173000 Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße 2,7 p/st 901780 andere Instrumente und Geräte 90178010 Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung 2,7 90178090 andere 2,7 90179000 Teile und Zubehör 2,7 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern) 90181100 Elektrokardiografen frei 90181200 Ultraschalldiagnosegeräte frei 90181300 Magnetresonanzgeräte frei 90181400 Szintigrafiegeräte frei 901819 andere 90181910 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern frei 90181990 andere frei 90182000 Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte frei Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen 901831 Spritzen, auch mit Nadeln 90183110 aus Kunststoffen frei 90183190 andere frei 901832 Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln 90183210 Hohlnadeln aus Metall frei 90183290 Operationsnähnadeln frei 90183900 andere frei andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte 90184100 Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel frei 901849 andere 90184910 Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen frei 90184990 andere frei 901850 andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte 90185010 nicht optische frei 90185090 optische frei 901890 andere Instrumente, Apparate und Geräte 90189010 Blutdruckmessgeräte frei 90189020 Endoskope frei 90189030 künstliche Nieren frei 90189040 Apparate und Geräte für Diathermie frei 90189050 Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte frei 90189060 Apparate und Geräte für Anästhesie frei 90189075 Apparate und Geräte zur Nervenreizung frei 90189084 andere frei 9019 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie 901910 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik 90191010 elektrische Vibrationsmassagegeräte frei 90191090 andere frei 90192000 Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie frei 90200000 Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement 1,7 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen 902110 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen 90211010 orthopädische Apparate und Vorrichtungen frei 90211090 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen frei künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik 902121 künstliche Zähne 90212110 aus Kunststoffen frei 100 p/st 90212190 aus anderen Stoffen frei 100 p/st 90212900 andere frei andere künstliche Körperteile und Organe 90213100 künstliche Gelenke frei 902139 andere 90213910 Augenprothesen frei 90213990 andere frei 90214000 Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör frei p/st 90215000 Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör frei p/st 902190 andere 90219010 Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte frei 90219090 andere frei 9022 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen Röntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie 90221200 Apparate für die Computertomografie frei p/st 90221300 andere, für zahnärztliche Zwecke frei p/st 90221400 andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke frei p/st 90221900 für andere Zwecke frei p/st Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für die Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie 90222100 für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke frei p/st 90222900 für andere Zwecke frei p/st 90223000 Röntgenröhren frei p/st 902290 andere, einschließlich Teile und Zubehör 90229020 Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte frei 90229080 andere 2,1 902300 Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet 90230010 von der für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik verwendeten Art frei 90230080 andere frei 9024 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen) 902410 Materialprüfmaschinen, -apparate und -geräte für Metalle 90241020 Universal- und Zugfestigkeitsprüfmaschinen, -apparate und -geräte frei 90241040 Härteprüfmaschinen, -apparate und -geräte frei 90241080 andere frei 902480 andere Maschinen, Apparate und Geräte elektronische 90248011 zum Prüfen von Spinnstoffen, Papier und Pappe frei 90248019 andere 0,8(151) 90248090 andere 0,5(151) 90249000 Teile und Zubehör frei 9025 Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert 902511 unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt 90251120 Fieberthermometer frei p/st 90251180 andere 2,8 p/st 902519 andere 90251920 elektronische frei p/st 90251980 andere 0,5(151) p/st 902580 andere Instrumente 90258020 Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert 2,1 p/st andere 90258040 elektronische 3,2 90258080 andere 2,1 90259000 Teile und Zubehör 0,8(151) 9026 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032 902610 zum Messen oder Überwachen von Durchfluss oder Füllhöhe von Flüssigkeiten elektronische 90261021 Durchflussmesser frei p/st 90261029 andere frei p/st andere 90261081 Durchflussmesser frei p/st 90261089 andere frei p/st 902620 zum Messen oder Überwachen des Druckes 90262020 elektronische frei p/st andere 90262040 Manometer mit Metallfedermesswerk (mit Kapsel-, Platten-, Rohr- oder Schneckenfeder) frei p/st 90262080 andere frei p/st 902680 andere Instrumente, Apparate und Geräte 90268020 elektronische frei 90268080 andere frei 90269000 Teile und Zubehör frei 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome 902710 Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch 90271010 elektronische 0,6(151) p/st 90271090 andere 0,6(151) p/st 90272000 Chromatografen und Elektrophoresegeräte frei 90273000 Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden frei 90275000 andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden frei 902780 andere Instrumente, Apparate und Geräte 90278005 Belichtungsmesser 0,6(151) andere elektronische 90278011 pH-Messer, rH-Messer und andere Geräte zum Messen der Leitfähigkeit frei 90278013 Apparate und Geräte zum Messen physikalischer Eigenschaften von Halbleitermaterial oder Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen oder damit verbundenen isolierenden oder leitfähigen Schichten während der Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) oder Flüssigkristallanzeigen frei 90278017 andere frei andere 90278091 Viskosimeter, Porosimeter und Dilatometer frei 90278099 andere frei 902790 Mikrotome; Teile und Zubehör 90279010 Mikrotome 0,6(151) p/st Teile und Zubehör 90279050 für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterpositionen 902720 bis 902780 frei 90279080 von Mikrotomen oder Untersuchungsgeräten für Gase oder Rauch 0,6(151) 9028 Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür 90281000 Gaszähler 2,1 p/st 90282000 Flüssigkeitszähler 2,1 p/st 902830 Elektrizitätszähler Wechselstromzähler 90283011 Einphasen-Wechselstromzähler 1,1(161) p/st 90283019 Drehstromzähler 1,1(161) p/st 90283090 andere 1,1(161) p/st 902890 Teile und Zubehör 90289010 für Elektrizitätszähler 0,5(151) 90289090 andere 0,5(151) 9029 Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope 90291000 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler 1,9 902920 Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser 90292031 Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge 2,6 90292038 andere 2,6 90292090 Stroboskope 2,6 90299000 Teile und Zubehör 2,2 9030 Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen 90301000 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen frei 90302000 Oszilloskope und Oszillografen frei andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung 90303100 Multimeter, ohne Registriervorrichtung 1,1(151) 90303200 Multimeter, mit Registriervorrichtung frei 903033 andere, ohne Registriervorrichtung 90303320 Instrumente zur Widerstandsmessung 2,1 andere 90303330 elektronische 1,1(151) 90303380 andere 0,5(151) 90303900 andere, mit Registriervorrichtung frei 90304000 andere Instrumente, Apparate und Geräte, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt (z. B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser) frei andere Instrumente, Apparate und Geräte 90308200 zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen frei 90308400 andere, mit Registriervorrichtung frei 903089 andere 90308930 elektronische frei 90308990 andere 0,5(151) 90309000 Teile und Zubehör frei 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren 90311000 Auswuchtmaschinen 0,7(151) 90312000 Prüfstände 2,8 andere optische Instrumente, Apparate und Geräte 90314100 zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken und Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen frei 903149 andere 90314910 Profilprojektoren frei p/st 90314990 andere frei 903180 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen 90318020 zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen frei 90318080 andere frei 90319000 Teile und Zubehör frei 9032 Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln 903210 Thermostate 90321020 elektronische 2,8 p/st 90321080 andere 2,1 p/st 90322000 Druckregler 0,7(151) p/st andere Regler 90328100 hydraulische oder pneumatische frei 90328900 andere 2,8 90329000 Teile und Zubehör 2,8 903300 Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 90330010 LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d.h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden frei 90330090 andere 3,7

KAPITEL 91

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 91 gehören nicht:

a)
Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
b)
Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit);
c)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114;
d)
Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit);
e)
Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen;
f)
Kugellager (Position 8482);
g)
Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).

2.
Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen oder aus diesen Stoffen hergestellt und mit echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit darin eingelegten Edelmetallen sind der Position 9102 zuzuweisen.
3.
Als „Kleinuhr-Werke” im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
4.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9101 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung 91011100 nur mit mechanischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91011900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung 91012100 mit automatischem Aufzug 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91012900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st andere 91019100 elektrisch betrieben 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91019900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 9102 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101 Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung 91021100 nur mit mechanischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91021200 nur mit optoelektronischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91021900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung 91022100 mit automatischem Aufzug 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91022900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st andere 91029100 elektrisch betrieben 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91029900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 9103 Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104 91031000 elektrisch betrieben 4,7 p/st 91039000 andere 4,7 p/st 91040000 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge 3,7 p/st 9105 Andere Uhren Wecker 91051100 elektrisch betrieben 4,7 p/st 91051900 andere 3,7 p/st Wanduhren 91052100 elektrisch betrieben 4,7 p/st 91052900 andere 3,7 p/st andere 91059100 elektrisch betrieben 4,7 p/st 91059900 andere 3,7 p/st 9106 Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z. B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren) 91061000 Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren 4,7 p/st 91069000 andere 4,7 p/st 91070000 Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor 4,7 p/st 9108 Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt elektrisch betrieben 91081100 nur mit mechanischer Anzeige oder mit Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige 4,7 p/st 91081200 nur mit optoelektronischer Anzeige 4,7 p/st 91081900 andere 4,7 p/st 91082000 mit automatischem Aufzug 5 MIN 0,17 € p/st p/st 91089000 andere 5 MIN 0,17 € p/st p/st 9109 Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt 91091000 elektrisch betrieben 4,7 p/st 91099000 andere 4,7 p/st 9110 Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke Kleinuhr-Werke 911011 nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen) 91101110 mit einer Unruh mit Spiralfeder 5 MIN 0,17 € p/st p/st 91101190 andere 4,7 p/st 91101200 unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke 3,7 91101900 Uhrrohwerke 4,7 91109000 andere 3,7 9111 Gehäuse für Uhren der Position 9101 oder 9102, Teile davon 91111000 Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st 91112000 Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert 0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st 91118000 andere Gehäuse 0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st 91119000 Teile 0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6 9112 Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon 91122000 Gehäuse 2,7 p/st 91129000 Teile 2,7 9113 Uhrarmbänder und Teile davon 911310 aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 91131010 aus Edelmetallen 2,7 91131090 aus Edelmetallplattierungen 3,7 91132000 aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert 6 91139000 andere 6 9114 Andere Uhrenteile 91141000 Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern 3,7 91143000 Zifferblätter 2,7 91144000 Werkplatten und Brücken 2,7 91149000 andere 2,7

KAPITEL 92

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 92 gehören nicht:

a)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
b)
Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90);
c)
Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503);
d)
Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
e)
Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).

2.
Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen.

Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9201 Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur 920110 Klaviere mit aufrecht stehendem Rahmen 92011010 neu 4 p/st 92011090 gebraucht 4 p/st 92012000 Flügel 4 p/st 92019000 andere 4 9202 Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen) 920210 Streichinstrumente 92021010 Geigen 3,2 p/st 92021090 andere 3,2 p/st 920290 andere 92029030 Gitarren 3,2 p/st 92029080 andere 3,2 p/st 9203 9204 9205 Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln 92051000 Blechblasinstrumente 3,2 p/st 920590 andere 92059010 Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente 3,7 p/st 92059030 Mundharmonikas 3,7 p/st 92059050 Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen 3,2 92059090 andere 3,2 92060000 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas) 3,2 9207 Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons) 920710 Instrumente mit Klaviatur, ausgenommen Akkordeons 92071010 Orgeln 3,2 p/st 92071030 Digital-Pianos 3,2 p/st 92071050 Synthesizer 3,2 p/st 92071080 andere 3,2 920790 andere 92079010 Gitarren 3,7 p/st 92079090 andere 3,7 9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken 92081000 Spieldosen 2,7 92089000 andere 3,2 9209 Teile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art 92093000 Musiksaiten 2,7 andere 92099100 Teile und Zubehör für Klaviere 2,7 92099200 Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9202 2,7 92099400 Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9207 2,7 920999 andere 92099920 Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9205 2,7 andere 92099940 Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen 3,2 92099950 Musikwerke für Spieldosen 1,7 92099970 andere 2,7

ABSCHNITT XIX

KAPITEL 93

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 93 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen);
b)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c)
Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710);
d)
Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90);
e)
Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95);
f)
Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).

2.
Als „Teile” im Sinne der Position 9306 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der Position 8526.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9301 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307 93011000 Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer)) frei p/st 93012000 Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer frei p/st 93019000 andere frei p/st 93020000 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304 2,7 p/st 9303 Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte) 93031000 Vorderlader 3,2 p/st 930320 andere Jagd- und Sportgewehre mit mindestens einem glatten Lauf 93032010 mit einem Lauf, glatt 3,2 p/st 93032095 andere 3,2 p/st 93033000 andere Jagd- und Sportgewehre 3,2 p/st 93039000 andere 3,2 p/st 93040000 Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307 3,2 p/st 9305 Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304 93051000 für Revolver oder Pistolen 3,2 93052000 für Gewehre der Position 9303 2,7 andere 93059100 von Kriegswaffen der Position 9301 frei 93059900 andere 2,7 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen Patronen für Gewehre mit glattem Lauf, Teile davon; Geschosse für Luftgewehre und -pistolen 93062100 Patronen 2,7 1000 p/st 93062900 andere 2,7 930630 andere Patronen und Teile davon 93063010 für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301 2,7 andere 93063030 für Kriegswaffen 1,7 93063090 andere 2,7 930690 andere 93069010 zu Kriegszwecken 1,7 93069090 andere 2,7 93070000 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen 1,7

ABSCHNITT XX

KAPITEL 94

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 94 gehören nicht:

a)
aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b)
auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c)
Waren des Kapitels 71;
d)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e)
Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f)
Beleuchtungskörper des Kapitels 85;
g)
Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h)
Waren der Position 8714;
ij)
Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l)
Möbel oder Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen elektrische Girlanden) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505);
m)
Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620).

2.
Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.

Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinander gestellt werden:

a)
Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b)
Sitze und Bettgestelle.

3.
A)
Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.
B)
Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4.
Als „vorgefertigte Gebäude” im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Im Sinne der Position 9404 umfasst die Formulierung ‚gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art‘ Material jeder Dicke.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon 94011000 Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art frei 94012000 Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 3,7 94013000 Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe frei 94014000 in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und Campingausstattungen frei Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen 94015200 aus Bambus 5,6 94015300 aus Rattan 5,6 94015900 andere 5,6 andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz 94016100 gepolstert frei 94016900 andere frei andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall 94017100 gepolstert frei 94017900 andere frei 94018000 andere Sitzmöbel frei 940190 Teile 94019010 von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art 1,7 andere 94019030 aus Holz 2,7 94019080 andere 2,7 9402 Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon 94021000 Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon frei 94029000 andere frei 9403 Andere Möbel und Teile davon 940310 Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art mit einer Höhe von 80 cm oder weniger 94031051 Schreibtische frei 94031058 andere frei mit einer Höhe von mehr als 80 cm 94031091 Schränke mit Türen oder Rollläden frei 94031093 Karteischränke und andere Schränke mit Schubladen frei 94031098 andere frei 940320 andere Metallmöbel 94032020 Betten frei 94032080 andere frei 940330 Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art mit einer Höhe von 80 cm oder weniger 94033011 Schreibtische frei 94033019 andere frei mit einer Höhe von mehr als 80 cm 94033091 Schränke frei 94033099 andere frei 940340 Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art 94034010 Einbauküchenelemente 2,7 94034090 andere 2,7 94035000 Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art frei 940360 andere Holzmöbel 94036010 Holzmöbel von der in Ess- und Wohnzimmern verwendeten Art frei 94036030 Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art frei 94036090 andere Holzmöbel frei 94037000 Kunststoffmöbel frei Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe 94038200 aus Bambus 5,6 94038300 aus Rattan 5,6 94038900 andere 5,6 940390 Teile 94039010 aus Metall 2,7 94039030 aus Holz 2,7 94039090 aus anderen Stoffen 2,7 9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen 94041000 Sprungrahmen 3,7 Auflegematratzen 940421 aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen 94042110 aus Zellkautschuk 3,7 94042190 aus Zellkunststoff 3,7 940429 aus anderen Stoffen 94042910 mit Federkern 3,7 94042990 andere 3,7 94043000 Schlafsäcke 3,7 p/st 940490 andere 94049010 mit Federn oder Daunen gefüllt 3,7 94049090 andere 3,7 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen 940510 Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen 94051021 aus Kunststoffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art 4,7 94051040 andere 4,7 94051050 aus Glas 3,7 aus anderen Stoffen 94051091 von der mit Glühlampen verwendeten Art 2,7 94051098 andere 2,7 940520 elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehlampen aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen 94052011 aus Kunststoffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art 4,7 94052040 andere 4,7 94052050 aus Glas 3,7 aus anderen Stoffen 94052091 von der mit Glühlampen verwendeten Art 2,7 94052099 andere 2,7 94053000 elektrische Beleuchtungen von der für Weihnachtsbäume verwendeten Art 3,7 940540 andere elektrische Beleuchtungskörper 94054010 Scheinwerfer 3,7 andere aus Kunststoffen 94054031 von der mit Glühlampen verwendeten Art 4,7 94054035 von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art 4,7 94054039 andere 4,7 aus anderen Stoffen 94054091 von der mit Glühlampen verwendeten Art 2,7 94054095 von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art 2,7 94054099 andere 2,7 94055000 nicht elektrische Beleuchtungskörper 2,7 940560 Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen 94056020 aus Kunststoffen 4,7 94056080 aus anderen Stoffen 2,7 Teile 940591 aus Glas 94059110 Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer) 5,7 94059190 andere 3,7 94059200 aus Kunststoffen 4,7 94059900 aus anderen Stoffen 2,7 9406 Vorgefertigte Gebäude 94061000 aus Holz 2,7 940690 andere 94069010 Mobilheime 2,7 andere aus Eisen oder Stahl 94069031 Gewächshäuser 2,7 94069038 andere 2,7 94069090 aus anderen Stoffen 2,7

KAPITEL 95

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 95 gehören nicht:

a)
Kerzen (Position 3406);
b)
Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;
c)
Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;
d)
Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;
e)
Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots);
f)
Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;
g)
Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;
h)
Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);
ij)
Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;
k)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
l)
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306;
m)
Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)” und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung (Position 8523), Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526) oder schnurlose Infrarot-Fernbedienungen (Position 8543);
n)
Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;
o)
zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);
p)
Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
q)
Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);
r)
Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);
s)
Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
t)
elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);
u)
Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
v)
Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
w)
Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).

2.
Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
4.
Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5.
Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Unterposition 950450 umfasst:

a)
Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder
b)
Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar.

Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 950430).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Unterposition 950510 gehören:

a)
Gegenstände, die weithin als traditionell in der Weihnachtszeit/Adventszeit verwendete Artikel angesehen werden und ausschließlich als Weihnachtsartikel hergestellt und konzipiert wurden.

Dazu gehören:

(1)
Gegenstände, die mit der Geburt Christi in Zusammenhang gebracht werden (z. B. Gegenstände für die traditionelle Weihnachtskrippe), wie Krippenfiguren, Krippentiere, der Stern von Bethlehem, die Heiligen Drei Könige und Weihnachtskrippen,
(2)
Gegenstände, die aufgrund althergebrachter nationaler Traditionen als in der Weihnachtszeit/Adventszeit verwendete Artikel angesehen werden, wie z. B.:

künstliche Weihnachtsbäume,

Weihnachtssocken,

Weihnachtsholzscheite,

Weihnachtsknallbonbons,

Weihnachtsmänner (auch mit Schlitten),

Weihnachtsengel.

Zu dieser Unterposition gehören nicht Winterartikel, die sich für eine allgemeinere Verwendung als Dekorationsartikel in dieser Jahreszeit eignen, weil ihre objektiven Merkmale darauf hindeuten, dass sie nicht ausschließlich für die Weihnachtszeit/Adventszeit sondern vor allem zur Dekoration in der Winterzeit verwendet werden, z. B. Eiszapfen, Schneekristalle, Sterne, Rentiere, Rotkehlchen, Schneemänner und andere Motive der Winterzeit, unabhängig davon, ob die Farben oder die Aufmachung usw. einen Bezug zum Weihnachtsfest nahelegen.

b)
Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume.

Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an einen Weihnachtsbaum gehängt zu werden (d. h. im Allgemeinen Gegenstände aus leichtem, nicht dauerhaftem Material zum Schmücken eines Weihnachtsbaums). Diese Gegenstände müssen einen Bezug zu Weihnachten haben.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9501 9502 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art 95030010 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen frei Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör 95030021 Puppen 4,7 95030029 Teile und Zubehör frei 95030030 elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen frei andere Bausätze und Baukastenspielzeug 95030035 aus Kunststoff 4,7 95030039 aus anderen Stoffen frei Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend 95030041 Füllmaterial enthaltend 4,7 95030049 andere frei 95030055 Musikspielzeuginstrumente und -geräte frei Puzzles 95030061 aus Holz frei 95030069 andere 4,7 95030070 anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen 4,7 anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor 95030075 aus Kunststoff 4,7 95030079 aus anderen Stoffen frei andere 95030081 Spielzeugwaffen frei 95030085 im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall 4,7 95030087 tragbare, interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder frei andere 95030095 aus Kunststoff 4,7 95030099 andere frei 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen) 95042000 Billardspiele aller Art und Zubehör frei 950430 andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen) 95043010 Spiele mit Bildschirm frei p/st 95043020 andere Spiele frei p/st 95043090 Teile frei 95044000 Spielkarten 2,7 95045000 Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 950430 frei 950490 andere 95049010 elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben frei 95049080 andere frei 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel 950510 Weihnachtsartikel 95051010 aus Glas frei 95051090 aus anderen Stoffen 2,7 95059000 andere 2,7 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken Ski und Skiausrüstungen für den Wintersport 950611 Ski 95061110 Langlaufski 3,7 pa Ski für den alpinen Skilauf 95061121 Monoski und Snowboards 3,7 p/st 95061129 andere 3,7 pa 95061180 andere Ski 3,7 pa 95061200 Skibindungen 3,7 95061900 andere 2,7 Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport 95062100 Windsurfer 2,7 95062900 andere 2,7 Golfschläger und andere Golfausrüstungen 95063100 vollständige Golfschläger 2,7 p/st 95063200 Bälle 2,7 p/st 950639 andere 95063910 Teile von Golfschlägern 2,7 95063990 andere 2,7 95064000 Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis 2,7 Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung 95065100 Tennisschläger, auch ohne Bespannung 4,7 95065900 andere 2,7 Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle 95066100 Tennisbälle 2,7 95066200 aufblasbare Bälle 2,7 950669 andere 95066910 Kricket- und Polobälle frei 95066990 andere 2,7 950670 Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen 95067010 Schlittschuhe frei pa 95067030 Rollschuhe 2,7 pa 95067090 Teile und Zubehör 2,7 andere 950691 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik 95069110 Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen 2,7 95069190 andere 2,7 950699 andere 95069910 Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle frei 95069990 andere 2,7 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte 95071000 Angelruten 3,7 950720 Angelhaken, auch mit Vorfach 95072010 Angelhaken, nicht montiert 1,7 95072090 andere 3,7 95073000 Angelrollen 3,7 95079000 andere 3,7 9508 Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Wanderbühnen 95081000 Wanderzirkusse und Wandertierschauen 1,7 95089000 andere 1,7

KAPITEL 96

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 96 gehören nicht:

a)
Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b)
Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c)
Fantasieschmuck (Position 7117);
d)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e)
Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f)
Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h)
Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij)
Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).

2.
Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe” im Sinne der Position 9602 gelten:

a)
harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b)
Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.

3.
Als „Pinselköpfe” im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4.
Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu den Unterpositionen 96190071 bis 96190089 gehören Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern.

Zu diesen Unterpositionen gehören auch Waren aus Verbundstoffen mit:

a)
einer inneren Schicht (z. B. aus Vliesstoffen) zum Absorbieren von ausgeschiedenen Körperflüssigkeiten, um ein Wundreiben zu vermeiden;
b)
einem absorbierenden Kern zum Auffangen und Speichern der Flüssigkeiten, bis die Ware entsorgt werden kann; und
c)
einer äußeren Schicht (z. B. aus Kunststoff), um ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem absorbierenden Kern zu vermeiden.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9601 Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren) 96011000 Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein 2,7 96019000 andere frei 96020000 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine 2,2 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen 96031000 Besen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden, auch mit Stiel 3,7 p/st Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind 96032100 Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse 3,7 p/st 960329 andere 96032930 Haarbürsten 3,7 p/st 96032980 andere 3,7 960330 Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen 96033010 Pinsel für Kunstmaler und Schreibpinsel 3,7 p/st 96033090 Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen 3,7 p/st 960340 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 960330); Kissen und Roller zum Anstreichen 96034010 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen 3,7 p/st 96034090 Kissen und Roller zum Anstreichen 3,7 p/st 96035000 andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind 2,7 960390 andere 96039010 von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor 2,7 p/st andere 96039091 Bürstenwaren für die Straßen- und Haushaltsreinigung, einschließlich Schuh- und Kleiderbürsten; Bürsten für die Tierpflege 3,7 96039099 andere 3,7 96040000 Handsiebe 3,7 96050000 Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung 3,7 9606 Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge 96061000 Druckknöpfe und Teile davon 3,7 Knöpfe 96062100 aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen 3,7 96062200 aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen 3,7 96062900 andere 3,7 96063000 Knopfformen und andere Knopfteile; Knopfrohlinge 2,7 9607 Reißverschlüsse und Teile davon Reißverschlüsse 96071100 mit Zähnen aus unedlen Metallen 6,7 m 96071900 andere 7,7 m 960720 Teile 96072010 aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen) 6,7 96072090 andere 7,7 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 960810 Kugelschreiber 96081010 mit flüssiger Tinte 3,7 p/st andere 96081092 mit auswechselbarer Mine 3,7 p/st 96081099 andere 3,7 p/st 96082000 Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze 3,7 p/st 96083000 Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte 3,7 p/st 96084000 Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte) 3,7 p/st 96085000 Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen 3,7 96086000 Minen für Kugelschreiber, aus Kugeln und Tintenbehälter bestehend 2,7 p/st andere 96089100 Schreibfedern und Schreibfederspitzen 2,7 96089900 andere 2,7 9609 Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide 960910 Stifte mit festem Schutzmantel 96091010 Bleistifte 2,7 96091090 andere 2,7 96092000 Minen für Stifte 2,7 960990 andere 96099010 Pastellstifte und Zeichenkohle 2,7 96099090 andere 1,7 96100000 Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt 2,7 96110000 Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch 2,7 9612 Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln 961210 Bänder 96121010 aus Kunststoff 2,7 96121020 aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art frei 96121080 andere 2,7 96122000 Stempelkissen 2,7 9613 Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte 96131000 Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar 2,7 p/st 96132000 Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar 2,7 p/st 96138000 andere Feuerzeuge und Anzünder 2,7 96139000 Teile 2,7 961400 Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon 96140010 Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz frei 96140090 andere 2,7 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen 96151100 aus Hartkautschuk oder Kunststoff 2,7 96151900 andere 2,7 96159000 andere 2,7 9616 Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln 961610 Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür 96161010 Zerstäuber 2,7 96161090 Vorrichtungen und Köpfe 2,7 96162000 Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln 2,7 96170000 Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben 6,7 96180000 Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster 1,7 961900 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art 96190030 aus Spinnstoffwatte (87) aus anderen Spinnstoffen 96190040 Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren (88) 96190050 Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren (89) aus anderen Stoffen Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren 96190071 Hygienische Binden (Einlagen) (90) 96190075 Tampons (90) 96190079 andere (90) Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren 96190081 Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder (90) 96190089 andere (z. B. Artikel für Inkontinenz) (90) 962000 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren 96200010 von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art 3,7 andere 96200091 aus Kunststoff oder aus Aluminium 6 96200099 andere frei

ABSCHNITT XXI

KAPITEL 97

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 97 gehören nicht:

a)
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ganzsachen und dergleichen, nicht entwertet, der Position 4907;
b)
bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen (Position 5907), ausgenommen solche, die zu Position 9706 gehören;
c)
echte Perlen oder Zuchtperlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Positionen 7101 bis 7103).

2.
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke im Sinne der Position 9702 sind Drucke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten Platten in beliebigem, jedoch keinem mechanischen oder fotomechanischen Verfahren auf einen beliebigen Stoff in Schwarzweiß oder Farbig unmittelbar abgezogen sind.
3.
Zu Position 9703 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
4.
A)
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1, 2 und 3 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97.
B)
Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
5.
Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen.

Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:

a)
sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;
b)
im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;
c)
einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke:

Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,

Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Teile und Zubehör für Kraft- und Luftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör handelt, ihr Alter (bei Kraftfahrzeugen) mindestens 30 bzw. (bei Luftfahrzeugen) mindestens 50 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.

Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9701 Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke 97011000 Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen frei 97019000 andere frei 97020000 Originalstiche, -schnitte und -steindrucke frei 97030000 Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art frei 97040000 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907 frei 97050000 Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert frei 97060000 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt frei

KAPITEL 98

Anmerkung

Die Verordnungen (EU) Nr. 113/2010 der Kommission (80) vom 9. Februar 2010 und (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission (81) vom 18. November 2004 ermöglichen den Mitgliedstaaten eine einfachere Anmeldung für die Ausfuhr und den Eingang oder die Versendung vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen der Statistik des Außen- und Intrahandels der Europäischen Union. Macht der Mitgliedstaat von der Vereinfachung Gebrauch, sind die Kriterien und das Verfahren hierfür durch nationale Anweisungen festgelegt. (Siehe nachstehende Liste der zuständigen Dienststellen).

Mitgliedstaat Name und Adresse der zuständigen Dienststelle
Belgien

Institut des comptes nationaux

p/a Banque nationale de Belgique

Boulevard de Berlaimont 14

1000 Bruxelles

Instituut voor de Nationale Rekeningen

p/a Nationale Bank van België

de Berlaimontlaan 14

1000 Brussel

Bulgarien

Национална агенция за приходите

бул. Дондуков № 52

гр. София, 1000

Tschechische Republik

Český statistický úřad

Na padesátém 3268/81

100 82 Praha 10 – Strašnice

Dänemark

SKAT København

Told

Sluseholmen 8 B

2450 København SV

Deutschland

Statistisches Bundesamt

Gruppe G3 — Außenhandel

65180 Wiesbaden

Estland

Masku- ja Tolliamet

Lõõtsa 8a

15176 Tallinn

Statistikaamet

Tatari 51

10134 Tallinn

Griechenland

Ελληνική Στατιστική Αρχή (ΕΛΣΤΑΤ)

Πειραιώς 46 & Επονιτών

18510 Πειραιάς

Spanien

Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales

Avda. Llano Castellano, 17

28071 Madrid

Frankreich

Direction générale des douanes et droits indirects

Département des statistiques et des études économiques

11, rue des Deux Communes

93558 Montreuil Cedex

Kroatien

Ministarstvo financija

Carinska uprava

Alexandera von Humboldta 4a

10000 Zagreb

Državni zavod za statistiku

Ilica 3

10000 Zagreb

Italien

Agenzia Dogane e Monopoli

Direzione Centrale Legislazione e procedure doganali

Ufficio tariffa doganale, dazi e regimi dei prodotti agricoli

Via Mario Carucci, 71

00143 Roma

Istituto Nazionale di Statistica

Servizio Commercio con l'Estero

Via Cesare Balbo 16

00184 Roma

Irland

Central Statistics Office

Ardee Rd

Rathmines

Dublin 6

Office of the Revenue Commissioners

Dublin Castle

Dublin 2

Zypern

Τμήμα Τελωνείων

Υπουργείο Οικονομικών

Γωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρηγόρη Αυξεντίου

1096, Λευκωσία

Στατιστική Υπηρεσία

Τμήμα Τελωνείων

Υπουργείο Οικονομικών

Γωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρηγόρη Αυξεντίου

1444, Λευκωσία

Lettland

Latvijas Republikas Centrālā statistikas pārvalde,

Lāčplēša ielā 1,

Rīga, LV-1301

Latvijas Republikas Valsts ieņēmumu dienesta

Muitas pārvalde,

Talejas iela 1

Rīga, LV-1978

Litauen

Muitines departamentas prie Lietuvos Respublikos finansu ministerijos

A. Jakšto g.1

LT-01105 Vilnius

Luxemburg

Service Central de la Statistique et des Études Économiques

Centre administratif Pierre Werner

13, rue Erasme

1468 Luxembourg-Kirchberg

Ungarn

Központi Statisztikai Hivatal

Szolgáltatás- és külkereskedelem-statisztikai Főosztály

1024, Budapest, Fényes Elek utca 14-18.

Malta

Uffiċċju Nazzjonali ta' I-Istatistika

Lascaris

II-Belt. CMR 02

Niederlande

Belastingdienst/Douane

Postbus 3070

6401 DN Heerlen

Österreich

Zollamt des Bundeslandes, in dem der Anmeldepflichtige seinen Sitz oder Wohnsitz hat,

oder

Bundesanstalt Statistik Austria

Guglgasse 13

1110 Wien

Polen

Właściwy dyrektor izby administracji skarbowej

Portugal

Autoridade Tributária e Aduaneira

Direcção de Serviços de Tributação Aduaneira

Rua da Alfândega, n.° 5, r/c

1149-006 Lisboa

Instituto Nacional de Estatística

DEE/CII - Departamento de Estatísticas Económicas

Serviço de Estatísticas do Comércio Internacional e Construção

Av. António José de Almeida

1000-043 Lisboa

Rumänien

Institutul Național de Statistică

Bd. Libertății 16

București Sector 5

Slowenien

Republika Slovenija

Ministrstvo za finance

Finančna uprava Republike Slovenije

Šmartinska cesta 55, p.p. 631

SI-1001 Ljubljana

(za izvoz blaga)

Statistični urad Republike Slovenije

Litostrojska 54

p.p. 3570

SI-1000 Ljubljana

(za odpreme in prejeme blaga)

Slowakei

Štatistický úrad SR

Odbor štatistiky zahraničného obchodu

Miletičova 3

SK-824 67 Bratislava 26

Finančné riaditeľstvo SR

Lazovná 63

974 01 Banská Bystrica

Finnland

Tulli

PL 512

FI-00101 Helsinki

Tullen

PB 512

FI-00101 Helsingfors

Schweden

Tullverket

Box 12854

SE-11298 Stockholm

Statistiska centralbyrån

Box 24300

SE-10451 Stockholm

Vereinigtes Königreich

Head of Compilation: Operations

Statistics and Analysis of Trade Unit

HM Revenue and Customs

3rd floor, Alexander House

21 Victoria Avenue

Southend-on-Sea

SS99 1AA

KN-Code Warenbezeichnung
Komponenten vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen des Außenhandels (Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010) und des Intrahandels der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004):
9880  XX 00

Die KN-Codes umfassen folgende Angaben:

Die ersten vier Stellen sind 9880.

Die fünfte und die sechste Stelle bezeichnen das Kapitel der KN, zu dem die Waren, aus denen sich die Komponenten zusammensetzen, gehören.

Die siebte und die achte Stelle sind jeweils 0.

KAPITEL 99

Unterkapitel I

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nur für die Bewegung von Waren, auf die es sich bezieht.

Solche Waren werden unter dem einschlägigen Unterkapitel angemeldet, sofern die Bedingungen und Anforderungen des Unterkapitels oder jeder anderen anwendbaren Regelung erfüllt sind. Die Bezeichnung solcher Waren muss so genau sein, dass sie identifiziert werden können.

Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Bestimmungen dieses Unterkapitels nicht anzuwenden, wenn Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben entstehen können.

2.
Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nicht für den Warenhandel zwischen Mitgliedstaaten.
3.
Einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates, für die keine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.

Auch Bewegungen von Waren, die einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.

KN-Code Warenbezeichnung Anmerkung Bestimmte Waren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates (Einfuhr und Ausfuhr) 99050000 Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz verlegen (79) 99190000 Die folgenden Waren, andere als die oben genannten Aussteuer und Hausrat einer Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass ihrer Eheschließung verlegt; Erbschaftsgut (79) Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten (79) Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Gegenstände zur Grabausschmückung (79) für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren (79)

Unterkapitel II

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Die Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Abdeckung des Handels, der Definition der Daten, der Erstellung von Statistiken des Handels nach Unternehmensmerkmalen und Rechnungswährung sowie besonderer Waren oder Warenbewegungen(80) und die Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG) Nr. 3590/92 der Kommission(81) ermöglichen den Mitgliedstaaten für bestimmte Waren der Statistiken des Extra-EU-Handels und des Intra-EU-Handels die Verwendung eines vereinfachten Kodierungssystems.
2.
Für die Codes dieses Unterkapitels gelten die Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 113/2010 und der Verordnung (EG) Nr. 1982/2004.
KN-Code Warenbezeichnung 9930 An Schiffe und Luftfahrzeuge gelieferte Waren 99302400 Waren der KN-Kapitel 1 bis 24 99302700 Waren des KN-Kapitels 27 99309900 anderweit eingereihte Waren 9931 An die Besatzungsmitglieder der Offshore-Anlage oder zum Betrieb von Motoren, Maschinen und sonstigen Geräten der Offshore-Anlage gelieferte Waren 99312400 Waren der KN-Kapitel 1 bis 24 99312700 Waren des KN-Kapitels 27 99319900 anderweit eingereihte Waren 99500000 Code, der nur für den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten mit Einzeltransaktionen mit einem Wert von weniger als 200 € oder für die Anmeldung sonstiger Waren in einigen Fällen verwendet wird

TEIL III

ABSCHNITT I

ANHANG 1

Bei Hinweisen auf diesen Anhang werden der Agrarteilbetrag ( „EA” ) sowie gegebenenfalls der Zusatzzoll auf verschiedene Arten Zucker ( „AD S/Z” ) oder der Zusatzzoll auf Mehl ( „AD F/M” ) bestimmt anhand des Gehalts der betreffenden Ware an:

Milchfett,

Milchproteinen,

Saccharose/Invertzucker/Isoglukose,

Stärke, Stärkeabbauprodukten/Glukose.

Dieser Ware entspricht ein Zusatzcode, der anhand der nachstehenden Tabelle 1 festgesetzt wird. Bei der Berechnung des Gehalts an Saccharose/Invertzucker/Isoglucose zur Ermittlung des korrekten Agrarteilbetrags in den betreffenden Unterpositionen ist in Fällen, in denen keine Saccharose oder Glucose angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird, im Berechnungsschema nach Fußnote (3) zu Tabelle 1 der Gehalt an Fructose, ausgedrückt als Saccharose, zu berücksichtigen. Der für die Ware geltende Agrarteilbetrag (in Euro für 100 kg Eigengewicht) ist in Tabelle 2, Spalte 2, aufgeführt. Die in Tabelle 2, Spalte 3, aufgeführten Zusatzzölle auf verschiedene Arten Zucker ( „AD S/Z” ) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD S/Z” auf Anhang 1 verweist; die in Spalte 4 aufgeführten Zusatzzölle auf Mehl ( „AD F/M” ) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD F/M” auf Anhang 1 verweist.

Tabelle 1

Zusatzcode (entsprechend Zusammensetzung)

(93)(91)(163)
Milchfett (GHT) Milchprotein (GHT)(93) Stärke/Glucose (GHT)(91)
≥ 0 < 5 ≥ 5 < 25 ≥ 25 < 50 ≥ 50 < 75 ≥ 75
Saccharose/Invertzucker/Isoglucose (GHT)(163)
≥ 0 < 5 ≥ 5 < 30 ≥ 30 < 50 ≥ 50 < 70 ≥ 70 ≥ 0 < 5 ≥ 5 < 30 ≥ 30 < 50 ≥ 50 < 70 ≥ 70 ≥ 0 < 5 ≥ 5 < 30 ≥ 30 < 50 ≥ 50 ≥ 0 < 5 ≥ 5 < 30 ≥ 30 ≥ 0 < 5 ≥ 5
≥ 0 < 1,5 ≥ 0 < 2,5 7000 7001 7002 7003 7004 7005 7006 7007 7008 7009 7010 7011 7012 7013 7015 7016 7017 7758 7759
≥ 2,5 < 6 7020 7021 7022 7023 7024 7025 7026 7027 7028 7029 7030 7031 7032 7033 7035 7036 7037 7768 7769
≥ 6 < 18 7040 7041 7042 7043 7044 7045 7046 7047 7048 7049 7050 7051 7052 7053 7055 7056 7057 7778 7779
≥ 18 < 30 7060 7061 7062 7063 7064 7065 7066 7067 7068 7069 7070 7071 7072 7073 7075 7076 7077 7788 7789
≥ 30 < 60 7080 7081 7082 7083 7084 7085 7086 7087 7088 × 7090 7091 7092 × 7095 7096 × × ×
≥ 60 7800 7801 7802 × × 7805 7806 7807 × × 7810 7811 × × × × × × ×
≥ 1,5 < 3 ≥ 0 < 2,5 7100 7101 7102 7103 7104 7105 7106 7107 7108 7109 7110 7111 7112 7113 7115 7116 7117 7798 7799
≥ 2,5 < 6 7120 7121 7122 7123 7124 7125 7126 7127 7128 7129 7130 7131 7132 7133 7135 7136 7137 7808 7809
≥ 6 < 18 7140 7141 7142 7143 7144 7145 7146 7147 7148 7149 7150 7151 7152 7153 7155 7156 7157 7818 7819
≥ 18 < 30 7160 7161 7162 7163 7164 7165 7166 7167 7168 7169 7170 7171 7172 7173 7175 7176 7177 7828 7829
≥ 30 < 60 7180 7181 7182 7183 × 7185 7186 7187 7188 × 7190 7191 7192 × 7195 7196 × × ×
≥ 60 7820 7821 7822 × × 7825 7826 7827 × × 7830 7831 × × × × × × ×
≥ 3 < 6 ≥ 0 < 2,5 7840 7841 7842 7843 7844 7845 7846 7847 7848 7849 7850 7851 7852 7853 7855 7856 7857 7858 7859
≥ 2,5 < 12 7200 7201 7202 7203 7204 7205 7206 7207 7208 7209 7210 7211 7212 7213 7215 7216 7217 7220 7221
≥ 12 7260 7261 7262 7263 7264 7265 7266 7267 7268 7269 7270 7271 7272 7273 7275 7276 × 7838 ×
≥ 6 < 9 ≥ 0 < 4 7860 7861 7862 7863 7864 7865 7866 7867 7868 7869 7870 7871 7872 7873 7875 7876 7877 7878 7879
≥ 4 < 15 7300 7301 7302 7303 7304 7305 7306 7307 7308 7309 7310 7311 7312 7313 7315 7316 7317 7320 7321
≥ 15 7360 7361 7362 7363 7364 7365 7366 7367 7368 7369 7370 7371 7372 7373 7375 7376 × 7378 ×
≥ 9 < 12 ≥ 0 < 6 7900 7901 7902 7903 7904 7905 7906 7907 7908 7909 7910 7911 7912 7913 7915 7916 7917 7918 7919
≥ 6 < 18 7400 7401 7402 7403 7404 7405 7406 7407 7408 7409 7410 7411 7412 7413 7415 7416 7417 7420 7421
≥ 18 7460 7461 7462 7463 7464 7465 7466 7467 7468 × 7470 7471 7472 × 7475 7476 × × ×
≥ 12 < 18 ≥ 0 < 6 7940 7941 7942 7943 7944 7945 7946 7947 7948 7949 7950 7951 7952 7953 7955 7956 7957 7958 7959
≥ 6 < 18 7500 7501 7502 7503 7504 7505 7506 7507 7508 7509 7510 7511 7512 7513 7515 7516 7517 7520 7521
≥ 18 7560 7561 7562 7563 7564 7565 7566 7567 7568 × 7570 7571 7572 × 7575 7576 × × ×
≥ 18 < 26 ≥ 0 < 6 7960 7961 7962 7963 7964 7965 7966 7967 7968 7969 7970 7971 7972 7973 7975 7976 7977 7978 7979
≥ 6 7600 7601 7602 7603 7604 7605 7606 7607 7608 7609 7610 7611 7612 7613 7615 7616 × 7620 ×
≥ 26 < 40 ≥ 0 < 6 7980 7981 7982 7983 7984 7985 7986 7987 7988 × 7990 7991 7992 × 7995 7996 × × ×
≥ 6 7700 7701 7702 7703 × 7705 7706 7707 7708 × 7710 7711 7712 × 7715 7716 × × ×
≥ 40 < 55 7720 7721 7722 7723 × 7725 7726 7727 7728 × 7730 7731 7732 × 7735 7736 × × ×
≥ 55 < 70 7740 7741 7742 × × 7745 7746 7747 × × 7750 7751 × × × × × × ×
≥ 70 < 85 7760 7761 7762 × × 7765 7766 × × × 7770 7771 × × × × × × ×
≥ 85 7780 7781 × × × 7785 7786 × × × × × × × × × × × ×

Tabelle 2

Code Agrarteilbetrag AD S/Z AD F/M
1 2 3 4
7000 0 0 0
7001 10,06 10,06
7002 18,87 18,87
7003 27,25 27,25
7004 38,99 38,99
7005 4,16 4,16
7006 14,22 10,06 4,16
7007 23,03 18,87 4,16
7008 31,41 27,25 4,16
7009 43,15 38,99 4,16
7010 8,88 8,88
7011 18,95 10,06 8,88
7012 27,75 18,87 8,88
7013 36,14 27,25 8,88
7015 13,99 13,99
7016 24,05 10,06 13,99
7017 32,85 18,87 13,99
7020 16,63
7021 26,69 10,06
7022 35,5 18,87
7023 40,56 27,25
7024 52,3 38,99
7025 20,79 4,16
7026 30,85 10,06 4,16
7027 39,66 18,87 4,16
7028 44,72 27,25 4,16
7029 56,46 38,99 4,16
7030 25,51 8,88
7031 35,58 10,06 8,88
7032 44,38 18,87 8,88
7033 49,44 27,25 8,88
7035 27,29 13,99
7036 37,35 10,06 13,99
7037 46,16 18,87 13,99
7040 49,9
7041 59,96 10,06
7042 68,76 18,87
7043 67,17 27,25
7044 78,91 38,99
7045 54,05 4,16
7046 64,12 10,06 4,16
7047 72,92 18,87 4,16
7048 71,33 27,25 4,16
7049 83,07 38,99 4,16
7050 58,78 8,88
7051 68,84 10,06 8,88
7052 77,65 18,87 8,88
7053 76,05 27,25 8,88
7055 53,9 13,99
7056 63,96 10,06 13,99
7057 72,77 18,87 13,99
7060 89,1
7061 99,16 10,06
7062 107,97 18,87
7063 93,53 27,25
7064 110,27 38,99
7065 93,26 4,16
7066 103,32 10,06 4,16
7067 112,13 18,87 4,16
7068 102,69 27,25 4,16
7069 114,43 38,99 4,16
7070 97,98 8,88
7071 108,05 10,06 8,88
7072 116,85 18,87 8,88
7073 107,42 27,25 8,88
7075 85,27 13,99
7076 95,33 10,06 13,99
7077 104,13 18,87 13,99
7080 173,45
7081 183,51 10,06
7082 192,32 18,87
7083 166,01 27,25
7084 177,75 38,99
7085 177,61 4,16
7086 187,67 10,06 4,16
7087 196,47 18,87 4,16
7088 170,17 27,25 4,16
7090 182,33 8,88
7091 192,39 10,06 8,88
7092 201,2 18,87 8,88
7095 152,74 13,99
7096 162,81 10,06 13,99
7100 5,69
7101 15,75 10,06
7102 24,55 18,87
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7105 9,84 4,16
7106 19,91 10,06 4,16
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7952 65,66 18,87 8,88
7953 74,05 27,25 8,88
7955 51,9 13,99
7956 61,96 10,06 13,99
7957 70,77 27,25 13,99
7958 57 19,09
7959 67,06 10,06 19,09
7960 54,97
7961 65,04 10,06
7962 73,84 18,87
7963 82,23 27,25
7964 93,97 38,99
7965 59,13 4,16
7966 69,19 10,06 4,16
7967 78 18,87 4,16
7968 86,38 27,25 4,16
7969 98,12 38,99 4,16
7970 63,86 8,88
7971 73,92 10,06 8,88
7972 82,72 18,87 8,88
7973 91,11 27,25 8,88
7975 68,96 13,99
7976 79,02 10,06 13,99
7977 87,83 18,87 13,99
7978 74,06 19,09
7979 84,12 10,06 19,09
7980 85,3
7981 95,37 10,06
7982 104,17 18,87
7983 112,56 27,25
7984 124,3 38,99
7985 89,46 4,16
7986 99,52 10,06 4,16
7987 108,33 18,87 4,16
7988 116,71 27,25 4,16
7990 94,19 8,88
7991 104,25 10,06 8,88
7992 113,05 18,87 8,88
7995 99,29 13,99
7996 109,35 10,06 13,99

ANHANG 2

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) 07020000 Tomaten, frisch oder gekühlt vom 1. Januar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 84,6 € oder mehr 8,8(10) 82,9 € oder mehr, jedoch weniger als 84,6 € 8,8 + 1,7 €/100 kg/net(10) 81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 82,9 € 8,8 + 3,4 €/100 kg/net(10) 79,5 € oder mehr, jedoch weniger als 81,2 € 8,8 + 5,1 €/100 kg/net(10) 77,8 € oder mehr, jedoch weniger als 79,5 € 8,8 + 6,8 €/100 kg/net(10) weniger als 77,8 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10) vom 1. April bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 112,6 € oder mehr 8,8(10) 110,3 € oder mehr, jedoch weniger als 112,6 € 8,8 + 2,3 €/100 kg/net(10) 108,1 € oder mehr, jedoch weniger als 110,3 € 8,8 + 4,5 €/100 kg/net(10) 105,8 € oder mehr, jedoch weniger als 108,1 € 8,8 + 6,8 €/100 kg/net(10) 103,6 € oder mehr, jedoch weniger als 105,8 € 8,8 + 9 €/100 kg/net(10) weniger als 103,6 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10) vom 1. Mai bis 14. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 72,6 € oder mehr 8,8(10) 71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 € 8,8 + 1,5 €/100 kg/net(10) 69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 € 8,8 + 2,9 €/100 kg/net(10) 68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 € 8,8 + 4,4 €/100 kg/net(10) 66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 € 8,8 + 5,8 €/100 kg/net(10) weniger als 66,8 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10) vom 15. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 72,6 € oder mehr 14,4(10) 71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 € 14,4 + 1,5 €/100 kg/net(10) 69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 € 14,4 + 2,9 €/100 kg/net(10) 68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 € 14,4 + 4,4 €/100 kg/net(10) 66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 € 14,4 + 5,8 €/100 kg/net(10) weniger als 66,8 € 14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10) vom 1. Juni bis 30. September mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 52,6 € oder mehr 14,4(10) 51,5 € oder mehr, jedoch weniger als 52,6 € 14,4 + 1,1 €/100 kg/net(10) 50,5 € oder mehr, jedoch weniger als 51,5 € 14,4 + 2,1 €/100 kg/net(10) 49,4 € oder mehr, jedoch weniger als 50,5 € 14,4 + 3,2 €/100 kg/net(10) 48,4 € oder mehr, jedoch weniger als 49,4 € 14,4 + 4,2 €/100 kg/net(10) weniger als 48,4 € 14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10) vom 1. Oktober bis 31. Oktober mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 62,6 € oder mehr 14,4(10) 61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 € 14,4 + 1,3 €/100 kg/net(10) 60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 € 14,4 + 2,5 €/100 kg/net(10) 58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 € 14,4 + 3,8 €/100 kg/net(10) 57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 € 14,4 + 5 €/100 kg/net(10) weniger als 57,6 € 14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10) vom 1. November bis 20. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 62,6 € oder mehr 8,8(10) 61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 € 8,8 + 1,3 €/100 kg/net(10) 60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 € 8,8 + 2,5 €/100 kg/net(10) 58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 € 8,8 + 3,8 €/100 kg/net(10) 57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 € 8,8 + 5 €/100 kg/net(10) weniger als 57,6 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10) vom 21. Dezember bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 67,6 € oder mehr 8,8(10) 66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,6 € 8,8 + 1,4 €/100 kg/net(10) 64,9 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 € 8,8 + 2,7 €/100 kg/net(10) 63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 € 8,8 + 4,1 €/100 kg/net(10) 62,2 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 € 8,8 + 5,4 €/100 kg/net(10) weniger als 62,2 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10) 070700 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt 07070005 Gurken vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 67,5 € oder mehr 12,8(10) 66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,5 € 12,8 + 1,3 €/100 kg/net(10) 64,8 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 € 12,8 + 2,7 €/100 kg/net(10) 63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,8 € 12,8 + 4 €/100 kg/net(10) 62,1 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 € 12,8 + 5,4 €/100 kg/net(10) weniger als 62,1 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10) vom 1. März bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 110,5 € oder mehr 12,8(10) 108,3 € oder mehr, jedoch weniger als 110,5 € 12,8 + 2,2 €/100 kg/net(10) 106,1 € oder mehr, jedoch weniger als 108,3 € 12,8 + 4,4 €/100 kg/net(10) 103,9 € oder mehr, jedoch weniger als 106,1 € 12,8 + 6,6 €/100 kg/net(10) 101,7 € oder mehr, jedoch weniger als 103,9 € 12,8 + 8,8 €/100 kg/net(10) weniger als 101,7 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10) vom 1. Mai bis 15. Mai zur Verarbeitung bestimmt(12) mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,1 € oder mehr 12,8(10) 47,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 € 12,8 + 1 €/100 kg/net(10)(96) 46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 € 12,8 + 1,9 €/100 kg/net(10)(96) 45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 € 12,8 + 2,9 €/100 kg/net(10)(96) 44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 € 12,8 + 3,8 €/100 kg/net(10)(96) 35 €(95) oder mehr, aber weniger als 44,3 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(96) 34,3 €(95) oder mehr, aber weniger als 35 €(95) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(97) 33,6 €(95) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(95) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(98) 32,9 €(95) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(95) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(99) 32,2 €(95) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(95) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(100) weniger als 32,2 €(95) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10) andere mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,1 € oder mehr 12,8(10) 47,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 € 12,8 + 1 €/100 kg/net(10) 46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 € 12,8 + 1,9 €/100 kg/net(10) 45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 12,8 + 2,9 €/100 kg/net(10) 44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 € 12,8 + 3,8 €/100 kg/net(10) weniger als 44,3 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10) vom 16. Mai bis 30. September zur Verarbeitung bestimmt(12) mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,1 € oder mehr 16 47,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 € 16 + 1 €/100 kg/net(101) 46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 € 16 + 1,9 €/100 kg/net(101) 45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 € 16 + 2,9 €/100 kg/net(101) 44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 € 16 + 3,8 €/100 kg/net(101) 35 €(95) oder mehr, aber weniger als 44,3 € 16 + 37,8 €/100 kg/net(101) 34,3 €(95) oder mehr, aber weniger als 35 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net(102) 33,6 €(95) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net(103) 32,9 €(95) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net(104) 32,2 €(95) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net(105) weniger als 32,2 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net andere mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,1 € oder mehr 16 47,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 € 16 + 1 €/100 kg/net 46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 € 16 + 1,9 €/100 kg/net 45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 16 + 2,9 €/100 kg/net 44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 € 16 + 3,8 €/100 kg/net weniger als 44,3 € 16 + 37,8 €/100 kg/net vom 1. Oktober bis 31. Oktober zur Verarbeitung bestimmt(12) mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 68,3 € oder mehr 16 66,9 € oder mehr, aber weniger als 68,3 € 16 + 1,4 €/100 kg/net(101) 65,6 € oder mehr, aber weniger als 66,9 € 16 + 2,7 €/100 kg/net(101) 64,2 € oder mehr, aber weniger als 65,6 € 16 + 4,1 €/100 kg/net(101) 62,8 € oder mehr, aber weniger als 64,2 € 16 + 5,5 €/100 kg/net(101) 35 €(95) oder mehr, aber weniger als 62,8 € 16 + 37,8 €/100 kg/net(101) 34,3 €(95) oder mehr, aber weniger als 35 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net(102) 33,6 €(95) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net(103) 32,9 €(95) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net(104) 32,2 €(95) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net(105) weniger als 32,2 €(95) 16 + 37,8 €/100 kg/net andere mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 68,3 € oder mehr 16 66,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 € 16 + 1,4 €/100 kg/net 65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 € 16 + 2,7 €/100 kg/net 64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 € 16 + 4,1 €/100 kg/net 62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 € 16 + 5,5 €/100 kg/net weniger als 62,8 € 16 + 37,8 €/100 kg/net vom 1. November bis 10. November mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 68,3 € oder mehr 12,8(10) 66,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 € 12,8 + 1,4 €/100 kg/net(10) 65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 € 12,8 + 2,7 €/100 kg/net(10) 64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 € 12,8 + 4,1 €/100 kg/net(10) 62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 € 12,8 + 5,5 €/100 kg/net(10) weniger als 62,8 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10) vom 11. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 60,5 € oder mehr 12,8(10) 59,3 € oder mehr, jedoch weniger als 60,5 € 12,8 + 1,2 €/100 kg/net(10) 58,1 € oder mehr, jedoch weniger als 59,3 € 12,8 + 2,4 €/100 kg/net(10) 56,9 € oder mehr, jedoch weniger als 58,1 € 12,8 + 3,6 €/100 kg/net(10) 55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,9 € 12,8 + 4,8 €/100 kg/net(10) weniger als 55,7 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10) 0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt anderes 07099100 Artischocken vom 1. Januar bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 82,6 € oder mehr 10,4 80,9 € oder mehr, jedoch weniger als 82,6 € 10,4 + 1,7 €/100 kg/net 79,3 € oder mehr, jedoch weniger als 80,9 € 10,4 + 3,3 €/100 kg/net 77,6 € oder mehr, jedoch weniger als 79,3 € 10,4 + 5 €/100 kg/net 76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 € 10,4 + 6,6 €/100 kg/net weniger als 76 € 10,4 + 22,9 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 30. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 65,4 € oder mehr 10,4 64,1 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 € 10,4 + 1,3 €/100 kg/net 62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,1 € 10,4 + 2,6 €/100 kg/net 61,5 € oder mehr, jedoch weniger als 62,8 € 10,4 + 3,9 €/100 kg/net 60,2 € oder mehr, jedoch weniger als 61,5 € 10,4 + 5,2 €/100 kg/net weniger als 60,2 € 10,4 + 22,9 €/100 kg/net vom 1. Juli bis 31. Oktober 10,4 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 94,3 € oder mehr 10,4 92,4 € oder mehr, jedoch weniger als 94,3 € 10,4 + 1,9 €/100 kg/net 90,5 € oder mehr, jedoch weniger als 92,4 € 10,4 + 3,8 €/100 kg/net 88,6 € oder mehr, jedoch weniger als 90,5 € 10,4 + 5,7 €/100 kg/net 86,8 € oder mehr, jedoch weniger als 88,6 € 10,4 + 7,5 €/100 kg/net weniger als 86,8 € 10,4 + 22,9 €/100 kg/net 070993 Kürbisse (Cucurbita spp.) 07099310 Zucchini (Courgettes) vom 1. Januar bis 31. Januar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,8 € oder mehr 12,8 47,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 € 12,8 + 1 €/100 kg/net 46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 € 12,8 + 2 €/100 kg/net 45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 € 12,8 + 2,9 €/100 kg/net 44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 € 12,8 + 3,9 €/100 kg/net weniger als 44,9 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net vom 1. Februar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 41,3 € oder mehr 12,8 40,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 € 12,8 + 0,8 €/100 kg/net 39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 € 12,8 + 1,7 €/100 kg/net 38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 € 12,8 + 2,5 €/100 kg/net 38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 € 12,8 + 3,3 €/100 kg/net weniger als 38 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net vom 1. April bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 69,2 € oder mehr 12,8 67,8 € oder mehr, jedoch weniger als 69,2 € 12,8 + 1,4 €/100 kg/net 66,4 € oder mehr, jedoch weniger als 67,8 € 12,8 + 2,8 €/100 kg/net 65 € oder mehr, jedoch weniger als 66,4 € 12,8 + 4,2 €/100 kg/net 63,7 € oder mehr, jedoch weniger als 65 € 12,8 + 5,5 €/100 kg/net weniger als 63,7 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 41,3 € oder mehr 12,8 40,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 € 12,8 + 0,8 €/100 kg/net 39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 € 12,8 + 1,7 €/100 kg/net 38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 € 12,8 + 2,5 €/100 kg/net 38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 € 12,8 + 3,3 €/100 kg/net weniger als 38 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net vom 1. August bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,8 € oder mehr 12,8 47,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 € 12,8 + 1 €/100 kg/net 46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 € 12,8 + 2 €/100 kg/net 45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 € 12,8 + 2,9 €/100 kg/net 44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 € 12,8 + 3,9 €/100 kg/net weniger als 44,9 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net 0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet 080510 Orangen Süßorangen, frisch 08051022 Navel Orangen vom 1. Januar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 16(10) 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 16 + 0,7 €/100 kg/net(10) 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 16 + 1,4 €/100 kg/net(10) 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 16 + 2,1 €/100 kg/net(10) 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 16 + 2,8 €/100 kg/net(10) weniger als 32,6 € 16 + 7,1 €/100 kg/net(10) vom 1. April bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 10,4(10) 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 10,4 + 0,7 €/100 kg/net(10) 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 10,4 + 1,4 €/100 kg/net(10) 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 10,4 + 2,1 €/100 kg/net(10) 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 10,4 + 2,8 €/100 kg/net(10) weniger als 32,6 € 10,4 + 7,1 €/100 kg/net(10) vom 1. Mai bis 15. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 4,8 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 4,8 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 4,8 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 4,8 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 4,8 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 4,8 + 7,1 €/100 kg/net vom 16. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 3,2 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 3,2 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 3,2 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 3,2 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 3,2 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 3,2 + 7,1 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 15. Oktober 3,2 vom 16. Oktober bis 30. November 16 vom 1. Dezember bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 16 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 16 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 16 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 16 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 16 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 16 + 7,1 €/100 kg/net 08051024 Blondorangen vom 1. Januar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 16(10) 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 16 + 0,7 €/100 kg/net(10) 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 16 + 1,4 €/100 kg/net(10) 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 16 + 2,1 €/100 kg/net(10) 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 16 + 2,8 €/100 kg/net(10) weniger als 32,6 € 16 + 7,1 €/100 kg/net(10) vom 1. April bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 10,4(10) 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 10,4 + 0,7 €/100 kg/net(10) 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 10,4 + 1,4 €/100 kg/net(10) 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 10,4 + 2,1 €/100 kg/net(10) 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 10,4 + 2,8 €/100 kg/net(10) weniger als 32,6 € 10,4 + 7,1 €/100 kg/net(10) vom 1. Mai bis 15. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 4,8 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 4,8 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 4,8 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 4,8 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 4,8 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 4,8 + 7,1 €/100 kg/net vom 16. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 3,2 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 3,2 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 3,2 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 3,2 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 3,2 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 3,2 + 7,1 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 15. Oktober 3,2 vom 16. Oktober bis 30. November 16 vom 1. Dezember bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 16 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 16 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 16 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 16 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 16 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 16 + 7,1 €/100 kg/net 08051028 andere vom 1. Januar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 16(10) 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 16 + 0,7 €/100 kg/net(10) 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 16 + 1,4 €/100 kg/net(10) 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 16 + 2,1 €/100 kg/net(10) 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 16 + 2,8 €/100 kg/net(10) weniger als 32,6 € 16 + 7,1 €/100 kg/net(10) vom 1. April bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 10,4(10) 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 10,4 + 0,7 €/100 kg/net(10) 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 10,4 + 1,4 €/100 kg/net(10) 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 10,4 + 2,1 €/100 kg/net(10) 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 10,4 + 2,8 €/100 kg/net(10) weniger als 32,6 € 10,4 + 7,1 €/100 kg/net(10) vom 1. Mai bis 15. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 4,8 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 4,8 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 4,8 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 4,8 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 4,8 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 4,8 + 7,1 €/100 kg/net vom 16. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 3,2 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 3,2 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 3,2 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 3,2 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 3,2 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 3,2 + 7,1 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 15. Oktober 3,2 vom 16. Oktober bis 30. November 16 vom 1. Dezember bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 16 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 16 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 16 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 16 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 16 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 16 + 7,1 €/100 kg/net Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 080521 Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas) 08052110 Satsumas vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 08052190 andere vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 08052200 Clementinen Monreales vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net andere vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 64,9 € oder mehr 16 63,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 € 16 + 1,3 €/100 kg/net 62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 € 16 + 2,6 €/100 kg/net 61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 € 16 + 3,9 €/100 kg/net 59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 € 16 + 5,2 €/100 kg/net weniger als 59,7 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 64,9 € oder mehr 16 63,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 € 16 + 1,3 €/100 kg/net 62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 € 16 + 2,6 €/100 kg/net 61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 € 16 + 3,9 €/100 kg/net 59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 € 16 + 5,2 €/100 kg/net weniger als 59,7 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 08052900 andere Wilkings vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net andere vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16(10) 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net(10) 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net(10) 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net(10) 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net(10) weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net(10) vom 1. März bis 31. Oktober 16(10) vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 080550 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia) 08055010 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) vom 1. Januar bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,2 € oder mehr 6,4(10) 45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 6,4 + 0,9 €/100 kg/net(10) 44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 € 6,4 + 1,8 €/100 kg/net(10) 43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 € 6,4 + 2,8 €/100 kg/net(10) 42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 € 6,4 + 3,7 €/100 kg/net(10) weniger als 42,5 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10) vom 1. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,2 € oder mehr 6,4(10) 45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 6,4 + 0,9 €/100 kg/net(10) 44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 € 6,4 + 1,8 €/100 kg/net(10) 43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 € 6,4 + 2,8 €/100 kg/net(10) 42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 € 6,4 + 3,7 €/100 kg/net(10) 41,6 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 6,4 + 4,6 €/100 kg/net(10) 40,7 € oder mehr, jedoch weniger als 41,6 € 6,4 + 5,5 €/100 kg/net(10) 39,7 € oder mehr, jedoch weniger als 40,7 € 6,4 + 6,5 €/100 kg/net(10) 38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,7 € 6,4 + 7,4 €/100 kg/net(10) weniger als 38,8 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10) vom 1. Juni bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 55,8 € oder mehr 6,4(10) 54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net(10) 53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 € 6,4 + 2,2 €/100 kg/net(10) 52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 € 6,4 + 3,3 €/100 kg/net(10) 51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net(10) 50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 € 6,4 + 5,6 €/100 kg/net(10) 49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 € 6,4 + 6,7 €/100 kg/net(10) 48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 € 6,4 + 7,8 €/100 kg/net(10) 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 48 € 6,4 + 8,9 €/100 kg/net(10) weniger als 46,9 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10) vom 1. August bis 15. August mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 55,8 € oder mehr 6,4 54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net 53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 € 6,4 + 2,2 €/100 kg/net 52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 € 6,4 + 3,3 €/100 kg/net 51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net 50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 € 6,4 + 5,6 €/100 kg/net 49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 € 6,4 + 6,7 €/100 kg/net 48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 € 6,4 + 7,8 €/100 kg/net weniger als 48 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net vom 16. August bis 31. Oktober mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 55,8 € oder mehr 6,4 54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net 53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 € 6,4 + 2,2 €/100 kg/net 52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 € 6,4 + 3,3 €/100 kg/net 51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net weniger als 51,3 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,2 € oder mehr 6,4 45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 6,4 + 0,9 €/100 kg/net 44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 € 6,4 + 1,8 €/100 kg/net 43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 € 6,4 + 2,8 €/100 kg/net 42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 € 6,4 + 3,7 €/100 kg/net weniger als 42,5 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net 0806 Weintrauben, frisch oder getrocknet 080610 frisch 08061010 Tafeltrauben vom 1. Januar bis 14. Juli der Sorte „Empereur” (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar(30) 8 andere 11,5 vom 15. Juli bis 20. Juli 14,1 vom 21. Juli bis 31. Oktober mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 54,6 € oder mehr 14,1(10) 53,5 € oder mehr, jedoch weniger als 54,6 € 17,6 + 1,1 €/100 kg/net(10) 52,4 € oder mehr, jedoch weniger als 53,5 € 17,6 + 2,2 €/100 kg/net(10) 51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,4 € 17,6 + 3,3 €/100 kg/net(10) 50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 € 17,6 + 4,4 €/100 kg/net(10) weniger als 50,2 € 17,6 + 9,6 €/100 kg/net(10) vom 1. November bis 20. November mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 47,6 € oder mehr 11,5 46,6 € oder mehr, jedoch weniger als 47,6 € 14,4 + 1 €/100 kg/net 45,7 € oder mehr, jedoch weniger als 46,6 € 14,4 + 1,9 €/100 kg/net 44,7 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 € 14,4 + 2,9 €/100 kg/net 43,8 € oder mehr, jedoch weniger als 44,7 € 14,4 + 3,8 €/100 kg/net weniger als 43,8 € 14,4 + 9,6 €/100 kg/net vom 21. November bis 31. Dezember der Sorte „Empereur” (Vitis vinifera cv.), vom 1. Dezember bis 31. Dezember(30) 8 andere 11,5 0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch 080810 Äpfel 08081080 andere vom 1. Januar bis 14. Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 56,8 € oder mehr 4 55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net 54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 € 6,4 + 2,3 €/100 kg/net 53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 € 6,4 + 3,4 €/100 kg/net 52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net weniger als 52,3 € 6,4 + 23,8 €/100 kg/net vom 15. Februar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 56,8 € oder mehr 4 55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net 54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 € 6,4 + 2,3 €/100 kg/net 53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 € 6,4 + 3,4 €/100 kg/net 52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net 51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 € 6,4 + 5,7 €/100 kg/net 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 € 6,4 + 6,8 €/100 kg/net weniger als 50 € 6,4 + 23,8 €/100 kg/net vom 1. April bis 30. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 56,8 € oder mehr frei 55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 € 4,8 + 1,1 €/100 kg/net(10)(106) 54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 € 4,8 + 2,3 €/100 kg/net(10)(107) 53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 € 4,8 + 3,4 €/100 kg/net(10)(108) 52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 € 4,8 + 4,5 €/100 kg/net(10)(109) 51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 € 4,8 + 5,7 €/100 kg/net(10)(110) 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 € 4,8 + 6,8 €/100 kg/net(10)(111) 48,8 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 4,8 + 8 €/100 kg/net(10)(112) weniger als 48,8 € 4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10)(113) vom 1. Juli bis 15. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 45,7 € oder mehr frei 44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 € 4,8 + 0,9 €/100 kg/net(10) 43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 € 4,8 + 1,8 €/100 kg/net(10) 43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 € 4,8 + 2,7 €/100 kg/net(10) 42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 € 4,8 + 3,7 €/100 kg/net(10) 41,1 € oder mehr, jedoch weniger als 42 € 4,8 + 4,6 €/100 kg/net(10) 40,2 € oder mehr, jedoch weniger als 41,1 € 4,8 + 5,5 €/100 kg/net(10) 39,3 € oder mehr, jedoch weniger als 40,2 € 4,8 + 6,4 €/100 kg/net(10) weniger als 39,3 € 4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10) vom 16. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 45,7 € oder mehr frei 44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 € 4,8 + 0,9 €/100 kg/net(10) 43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 € 4,8 + 1,8 €/100 kg/net(10) 43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 € 4,8 + 2,7 €/100 kg/net(10) 42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 € 4,8 + 3,7 €/100 kg/net(10) weniger als 42 € 4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10) vom 1. August bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 45,7 € oder mehr 9 44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 € 11,2 + 0,9 €/100 kg/net 43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 € 11,2 + 1,8 €/100 kg/net 43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 € 11,2 + 2,7 €/100 kg/net 42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 € 11,2 + 3,7 €/100 kg/net weniger als 42 € 11,2 + 23,8 €/100 kg/net 080830 Birnen 08083090 andere vom 1. Januar bis 31. Januar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 51 € oder mehr 8 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 € 8 + 1 €/100 kg/net 49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 8 + 2 €/100 kg/net 47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 € 8 + 3,1 €/100 kg/net 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 € 8 + 4,1 €/100 kg/net weniger als 46,9 € 8 + 23,8 €/100 kg/net vom 1. Februar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 51 € oder mehr 5 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 € 8 + 1 €/100 kg/net 49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 8 + 2 €/100 kg/net 47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 € 8 + 3,1 €/100 kg/net 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 € 8 + 4,1 €/100 kg/net weniger als 46,9 € 8 + 23,8 €/100 kg/net vom 1. April bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 51 € oder mehr frei 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 € 4 + 1 €/100 kg/net(114) 49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 4 + 2 €/100 kg/net(115) 47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 € 4 + 3,1 €/100 kg/net(116) 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 € 4 + 4,1 €/100 kg/net(117) 45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,9 € 4 + 5,1 €/100 kg/net(118) 44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 € 4 + 6,1 €/100 kg/net(119) 43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,9 € 4 + 7,1 €/100 kg/net(120) weniger als 43,9 € 4 + 23,8 €/100 kg/net(121) vom 1. Mai bis 30. Juni 2,5 MIN 1 €/100 kg/net vom 1. Juli bis 15. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,5 € oder mehr frei 45,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 € 4 + 0,9 €/100 kg/net 44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 € 4 + 1,9 €/100 kg/net 43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 € 4 + 2,8 €/100 kg/net 42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 € 4 + 3,7 €/100 kg/net 41,9 € oder mehr, jedoch weniger als 42,8 € 4 + 4,6 €/100 kg/net 40,9 € oder mehr, jedoch weniger als 41,9 € 4 + 5,6 €/100 kg/net 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,9 € 4 + 6,5 €/100 kg/net weniger als 40 € 4 + 23,8 €/100 kg/net vom 16. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,5 € oder mehr 5 45,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 € 8 + 0,9 €/100 kg/net 44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 € 8 + 1,9 €/100 kg/net 43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 € 8 + 2,8 €/100 kg/net 42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 € 8 + 3,7 €/100 kg/net weniger als 42,8 € 8 + 23,8 €/100 kg/net vom 1. August bis 31. Oktober mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 38,8 € oder mehr 10,4(10) 38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 € 10,4 + 0,8 €/100 kg/net(10) 37,2 € oder mehr, jedoch weniger als 38 € 10,4 + 1,6 €/100 kg/net(10) 36,5 € oder mehr, jedoch weniger als 37,2 € 10,4 + 2,3 €/100 kg/net(10) 35,7 € oder mehr, jedoch weniger als 36,5 € 10,4 + 3,1 €/100 kg/net(10) weniger als 35,7 € 10,4 + 23,8 €/100 kg/net(10) vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 51 € oder mehr 10,4(10) 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 € 10,4 + 1 €/100 kg/net(10) 49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 10,4 + 2 €/100 kg/net(10) 47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 € 10,4 + 3,1 €/100 kg/net(10) 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 € 10,4 + 4,1 €/100 kg/net(10) weniger als 46,9 € 10,4 + 23,8 €/100 kg/net(10) 0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch 08091000 Aprikosen/Marillen vom 1. Januar bis 31. Mai 20(10) vom 1. Juni bis 20. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 107,1 € oder mehr 20(10) 105 € oder mehr, jedoch weniger als 107,1 € 20 + 2,1 €/100 kg/net(10) 102,8 € oder mehr, jedoch weniger als 105 € 20 + 4,3 €/100 kg/net(10) 100,7 € oder mehr, jedoch weniger als 102,8 € 20 + 6,4 €/100 kg/net(10) 98,5 € oder mehr, jedoch weniger als 100,7 € 20 + 8,6 €/100 kg/net(10) weniger als 98,5 € 20 + 22,7 €/100 kg/net(10) vom 21. Juni bis 30. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 87,3 € oder mehr 20(10) 85,6 € oder mehr, jedoch weniger als 87,3 € 20 + 1,7 €/100 kg/net(10) 83,8 € oder mehr, jedoch weniger als 85,6 € 20 + 3,5 €/100 kg/net(10) 82,1 € oder mehr, jedoch weniger als 83,8 € 20 + 5,2 €/100 kg/net(10) 80,3 € oder mehr, jedoch weniger als 82,1 € 20 + 7 €/100 kg/net(10) weniger als 80,3 € 20 + 22,7 €/100 kg/net(10) vom 1. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 77,1 € oder mehr 20(10) 75,6 € oder mehr, jedoch weniger als 77,1 € 20 + 1,5 €/100 kg/net(10) 74 € oder mehr, jedoch weniger als 75,6 € 20 + 3,1 €/100 kg/net(10) 72,5 € oder mehr, jedoch weniger als 74 € 20 + 4,6 €/100 kg/net(10) 70,9 € oder mehr, jedoch weniger als 72,5 € 20 + 6,2 €/100 kg/net(10) weniger als 70,9 € 20 + 22,7 €/100 kg/net(10) vom 1. August bis 31. Dezember 20(10) Kirschen 08092100 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) vom 1. Januar bis 30. April 12 vom 1. Mai bis 20. Mai 12 MIN 2,4 €/100 kg/net vom 21. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 149,4 € oder mehr 12 146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 € 12 + 3 €/100 kg/net(122) 143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 € 12 + 6 €/100 kg/net(122) 140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 € 12 + 9 €/100 kg/net(122) 137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 € 12 + 12 €/100 kg/net(122) 50,7 €(95) oder mehr aber weniger als 137,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(122) 49,7 €(95) oder mehr aber weniger als 50,7 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(123) 48,7 €(95) oder mehr aber weniger als 49,7 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(124) 47,7 €(95) oder mehr aber weniger als 48,7 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(125) 46,6 €(95) oder mehr aber weniger als 47,7 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(126) weniger als 46,6 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 15. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 12 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net(122) 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net(122) 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net(122) 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net(122) 50,7 €(95) oder mehr aber weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(122) 49,7 €(95) oder mehr aber weniger als 50,7 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(123) 48,7 €(95) oder mehr aber weniger als 49,7 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(124) 47,7 €(95) oder mehr aber weniger als 48,7 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(125) 46,6 €(95) oder mehr aber weniger als 47,7 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(126) weniger als 46,6 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 16. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 12 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net(122) 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net(122) 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net(122) 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net(122) 45,9 €(95) oder mehr aber weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(122) 45 €(95) oder mehr aber weniger als 45,9 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(127) 44,1 €(95) oder mehr aber weniger als 45 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(128) 43,1 €(95) oder mehr aber weniger als 44,1 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(129) 42,2 €(95) oder mehr aber weniger als 43,1 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(130) weniger als 42,2 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 1. August bis 10. August mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 91,6 € oder mehr 12 89,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 € 12 + 1,8 €/100 kg/net(122) 87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 € 12 + 3,7 €/100 kg/net(122) 86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 € 12 + 5,5 €/100 kg/net(122) 84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 € 12 + 7,3 €/100 kg/net(122) 45,9 €(95) oder mehr aber weniger als 84,1 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(122) 45 €(95) oder mehr aber weniger als 45,9 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(127) 44,1 €(95) oder mehr aber weniger als 45 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(128) 43,1 €(95) oder mehr aber weniger als 44,1 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(129) 42,2 €(95) oder mehr aber weniger als 43,1 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net(130) weniger als 42,2 €(95) 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 11. August bis 31. Dezember 12 08092900 andere vom 1. Januar bis 30. April 12 vom 1. Mai bis 20. Mai 12 MIN 2,4 €/100 kg/net vom 21. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 149,4 € oder mehr 12(10) 146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 € 12 + 3 €/100 kg/net(10) 143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 € 12 + 6 €/100 kg/net(10) 140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 € 12 + 9 €/100 kg/net(10) 137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 € 12 + 12 €/100 kg/net(10) weniger als 137,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(10) vom 1. Juni bis 15. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 12(10) 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net(10) 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net(10) 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net(10) 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net(10) weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(10) vom 16. Juni bis 15. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 6(10) 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net(10) 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net(10) 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net(10) 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net(10) weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(10) vom 16. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 12 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 1. August bis 10. August mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 91,6 € oder mehr 12 89,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 € 12 + 1,8 €/100 kg/net 87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 € 12 + 3,7 €/100 kg/net 86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 € 12 + 5,5 €/100 kg/net 84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 € 12 + 7,3 €/100 kg/net weniger als 84,1 € 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 11. August bis 31. Dezember 12 080930 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen 08093010 Brugnolen und Nektarinen vom 1. Januar bis 10. Juni 17,6 vom 11. Juni bis 20. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 88,3 € oder mehr 17,6 86,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 € 17,6 + 1,8 €/100 kg/net 84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 € 17,6 + 3,5 €/100 kg/net 83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 € 17,6 + 5,3 €/100 kg/net 81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 € 17,6 + 7,1 €/100 kg/net weniger als 81,2 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 21. Juni bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 77,6 € oder mehr 17,6 76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 € 17,6 + 1,6 €/100 kg/net 74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 € 17,6 + 3,1 €/100 kg/net 72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 € 17,6 + 4,7 €/100 kg/net 71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 € 17,6 + 6,2 €/100 kg/net weniger als 71,4 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 1. August bis 30. September mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 60 € oder mehr 17,6 58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 € 17,6 + 1,2 €/100 kg/net 57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 € 17,6 + 2,4 €/100 kg/net 56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 € 17,6 + 3,6 €/100 kg/net 55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 € 17,6 + 4,8 €/100 kg/net weniger als 55,2 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 1. Oktober bis 31. Dezember 17,6 08093090 andere vom 1. Januar bis 10. Juni 17,6 vom 11. Juni bis 20. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 88,3 € oder mehr 17,6 86,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 € 17,6 + 1,8 €/100 kg/net 84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 € 17,6 + 3,5 €/100 kg/net 83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 € 17,6 + 5,3 €/100 kg/net 81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 € 17,6 + 7,1 €/100 kg/net weniger als 81,2 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 21. Juni bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 77,6 € oder mehr 17,6 76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 € 17,6 + 1,6 €/100 kg/net 74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 € 17,6 + 3,1 €/100 kg/net 72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 € 17,6 + 4,7 €/100 kg/net 71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 € 17,6 + 6,2 €/100 kg/net weniger als 71,4 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 1. August bis 30. September mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 60 € oder mehr 17,6 58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 € 17,6 + 1,2 €/100 kg/net 57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 € 17,6 + 2,4 €/100 kg/net 56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 € 17,6 + 3,6 €/100 kg/net 55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 € 17,6 + 4,8 €/100 kg/net weniger als 55,2 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 1. Oktober bis 31. Dezember 17,6 080940 Pflaumen und Schlehen 08094005 Pflaumen vom 1. Januar bis 10. Juni 6,4 vom 11. Juni bis 30. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 69,6 € oder mehr 6,4 68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 € 6,4 + 1,4 €/100 kg/net 66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 € 6,4 + 2,8 €/100 kg/net 65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 € 6,4 + 4,2 €/100 kg/net 64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 € 6,4 + 5,6 €/100 kg/net weniger als 64 € 6,4 + 10,3 €/100 kg/net vom 1. Juli bis 30. September mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 69,6 € oder mehr 12 68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 € 12 + 1,4 €/100 kg/net 66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 € 12 + 2,8 €/100 kg/net 65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 € 12 + 4,2 €/100 kg/net 64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 € 12 + 5,6 €/100 kg/net weniger als 64 € 12 + 10,3 €/100 kg/net vom 1. Oktober bis 31. Dezember 6,4 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Traubensaft (einschließlich Traubenmost) 200961 mit einem Brixwert von 30 oder weniger 20096110 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht mit einem Einfuhrpreis pro hl von 42,5 € oder mehr 22,4 41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 22,4 + 0,8 €/hl 40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 € 22,4 + 1,7 €/hl 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 € 22,4 + 2,5 €/hl 39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 € 22,4 + 3,4 €/hl weniger als 39,1 € 22,4 + 27 €/hl 200969 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20096919 anderer mit einem Einfuhrpreis pro hl von 212,4 € oder mehr 40(10) 208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 € 40 + 4,2 €/hl(10) 203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 € 40 + 8,5 €/hl(10) 199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 € 40 + 12,7 €/hl(10) 195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 € 40 + 17 €/hl(10) weniger als 195,4 € 40 + 121 €/hl(10) mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht 20096951 konzentriert mit einem Einfuhrpreis pro hl von 209,4 € oder mehr 22,4(10) 205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 € 22,4 + 4,2 €/hl(10) 201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 € 22,4 + 8,4 €/hl(10) 196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 € 22,4 + 12,6 €/hl(10) 192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 € 22,4 + 16,8 €/hl(10) weniger als 192,6 € 22,4 + 131 €/hl(10) 20096959 andere mit einem Einfuhrpreis pro hl von 42,5 € oder mehr 22,4 41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 22,4 + 0,8 €/hl 40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 € 22,4 + 1,7 €/hl 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 € 22,4 + 2,5 €/hl 39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 € 22,4 + 3,4 €/hl weniger als 39,1 € 22,4 + 27 €/hl 2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 220430 anderer Traubenmost anderer mit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger 22043092 konzentriert mit einem Einfuhrpreis pro hl von 209,4 € oder mehr 22,4 + 20,6 €/100 kg/net 205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 € 22,4 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 € 22,4 + 8,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 € 22,4 + 12,6 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 € 22,4 + 16,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net weniger als 192,6 € 22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 22043094 anderer mit einem Einfuhrpreis pro hl von 42,5 € oder mehr 22,4 + 20,6 €/100 kg/net 41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 22,4 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 € 22,4 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 € 22,4 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 € 22,4 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net weniger als 39,1 € 22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net anderer 22043096 konzentriert mit einem Einfuhrpreis pro hl von 212,4 € oder mehr 40 + 20,6 €/100 kg/net 208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 € 40 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 € 40 + 8,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 € 40 + 12,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 € 40 + 17 €/hl + 20,6 €/100 kg/net weniger als 195,4 € 40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 22043098 anderer mit einem Einfuhrpreis pro hl von 42,5 € oder mehr 40 + 20,6 €/100 kg/net 41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 40 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 € 40 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 € 40 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 € 40 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net weniger als 39,1 € 40 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net

ABSCHNITT II

ANHANG 3

KN-Code CAS RN Bezeichnung
28183000 1330-44-5 Algeldrat
28332200 61115-28-4 Alusulf
28421000 12408-47-8 Simaldrat
71205-22-6 Almasilat
28429080 0-00-0 Almagodrat
12247-75-5 Almadratsulfat
12304-65-3 Hydrotalcit
12539-23-0 Vangatalcit
41342-54-5 Carbaldrat
66827-12-1 Almagat
74978-16-8 Magaldrat
119175-48-3 Fermagat
28433000 10210-36-3 Natriumaurotiosulfat
12244-57-4 Natriumaurothiomalat
16925-51-2 Aurothioglycanid
34031-32-8 Auranofin
28439090 15663-27-1 Cisplatin
41575-94-4 Carboplatin
61825-94-3 Oxaliplatin
62816-98-2 Ormaplatin
62928-11-4 Iproplatin
74790-08-2 Spiroplatin
95734-82-0 Nedaplatin
96392-96-0 Dexormaplatin
103775-75-3 Miboplatin
110172-45-7 Sebriplatin
111490-36-9 Zeniplatin
111523-41-2 Enloplatin
129580-63-8 Satraplatin
135558-11-1 Lobaplatin
141977-79-9 Miriplatin
146665-77-2 Eptaplatin
172903-00-3 Triplatintetranitrat
181630-15-9 Picoplatin
274679-00-4 Padoporfin
759457-82-4 Padeliporfin
28444020 14932-42-4 Xenon (133Xe)
28444030 0-00-0 Fibrinogen (125I)
0-00-0 Macrosalb (99mTc)
0-00-0 Macrosalb (131I)
881-17-4 Natriumiodohippurat (131I)
1187-56-0 Selenomethionin (75Se)
5579-94-2 Merisoprol (197Hg)
7790-26-3 Natriumiodid (131I)
8016-07-7 Ethiodatöl (131I)
8027-28-9 Natriumphosphat (32P)
10039-53-9 Natriumchromat (51Cr)
13115-03-2 Cyanocobalamin (57Co)
13422-53-2 Cyanocobalamin (60Co)
15251-14-6 Rosebengal (131I) natrium
15690-63-8 Cesium (131Cs) chlorid
15845-98-4 Natriumiotalamat (131I)
17033-82-8 Iometin (125I)
17033-83-9 Iometin (131I)
17692-74-9 Natriumiotalamat (125I)
18195-32-9 Cyanocobalamin (58Co)
24359-64-6 Natriumiodid (125I)
41183-64-6 Gallium (67Ga) citrat
42220-21-3 Iodocholesterol (131I)
54063-42-2 Ferrin (59Fe) citratinjection
54182-60-4 Tolpovidon (131I)
54510-20-2 Iodocetilinsäure (123I)
64461-80-9 Chlormerodrin (197Hg)
74855-17-7 Iocanlidinsäure (123I)
75917-92-9 Iofetamin (123I)
77679-27-7 Iobenguan (131I)
92812-82-3 Fluorodopa (18F)
94153-50-1 Mespiperon (11C)
104716-22-5 Technetium (99mTc) teboroxim
105851-17-0 Fludesoxyglucose (18 F)
106417-28-1 Technetium (99mTc) siboroxim
109581-73-9 Technetium (99mTc) sestamibi
113716-48-6 Ioloprid (123I)
121281-41-2 Technetium (99mTc) bicisat
123748-56-1 Iodfiltinsäure (123I)
127396-36-5 Iomazenil (123I)
131608-78-1 Technetium (99mTc) nitridocad
136794-86-0 Iometopan (123I)
142481-95-6 Technetium (99mTc) furifosmin
154427-83-5 Samarium (153Sm) lexidronam
155798-07-5 Ioflupan (123I)
157476-76-1 Technetium (99mTc) pintumomab
165942-79-0 Technetium (99mTc) nofetumomab merpentan
172398-69-5 Iodhaltig (125I) serumalbumin, menschlich
178959-14-3 Technetium (99mTc) apcitid
225239-31-6 Technetium (99mTc) fanolesomab
308060-75-5 Iodhaltig (131I) serumalbumin, menschlich
476413-07-7 Yttrium (90Y) tacatuzumab tetraxetan
28444080 10043-49-9 Gold (198Au), kolloidal
28459010 35523-45-6 Fludalanin
122431-96-3 Zilascorb (2H)
474641-19-5 Deutolperison
28459090 12448-24-7 Natriumborocaptat (10B)
28469020 72573-82-1 Gadoterinsäure
80529-93-7 Gadopentetinsäure
113662-23-0 Gadobeninsäure
117827-80-2 Gadopenamid
120066-54-8 Gadoteridol
131069-91-5 Gadoversetamid
131410-48-5 Gadodiamid
135326-11-3 Gadoxetsäure
138721-73-0 Sprodiamid
193901-90-5 Gadofosveset
227622-74-4 Gadomelitol
280776-87-6 Gadocoletsäure
544697-52-1 Gadodenterat
770691-21-9 Gadobutrol
28521000 54-64-8 Thiomersal
62-37-3 Chlormerodrin
129-16-8 Merbromin
492-18-2 Mersalyl
498-73-7 Mercurobutol
4386-35-0 Meraleinnatrium
5964-24-9 Natriumtimerfonat
8017-88-7 Phenylquecksilberborat
14235-86-0 Hydrargaphen
16509-11-8 Otimeratnatrium
20223-84-1 Mercaptomerin
26552-50-1 Mercuderamid
29021900 75-19-4 Cyclopropan
29029000 75078-91-0 Temaroten
29033928 76-19-7 Perflutren
354-92-7 Perflisobutan
355-25-9 Perflubutan
355-42-0 Perflexan
29037760 76-14-2 Cryofluoran
29037800 307-43-7 Perflubrodec
423-55-2 Perflubron
29037930 124-72-1 Tefluran
29037980 151-67-7 Halothan
29038980 306-94-5 Perflunafen
1715-40-8 Bromociclen
29039200 50-29-3 Clofenotan
29039980 53-19-0 Mitotan
479-68-5 Broparestrol
34563-73-0 Feniodiumchlorid
56917-29-4 Fluretofen
29041000 5560-69-0 Ethyldibunat
6223-35-4 Natriumgualenat
14992-59-7 Natriumdibunat
21668-77-9 Eprodisat
99287-30-6 Egualen
29049900 124-88-9 Dimethiodalnatrium
126-31-8 Methiodalnatrium
29052990 77-75-8 Methylpentinol
29053995 55-98-1 Busulfan
35449-36-6 Gemcadiol
64218-02-6 Plaunotol
29054900 299-75-2 Treosulfan
7518-35-6 Mannosulfan
29055100 113-18-8 Ethchlorvynol
29055998 52-51-7 Bronopol
57-15-8 Chlorobutanol
488-41-5 Mitobronitol
2209-86-1 Loprodiol
10318-26-0 Mitolactol
24403-04-1 Debropol
29061100 89-78-1 Racementhol
29061900 67-96-9 Dihydrotachysterol
19793-20-5 Bolandiol
23089-26-1 Levomenol
29474-12-2 Cimepanol
57333-96-7 Tacalcitol
112965-21-6 Calcipotriol
131918-61-1 Paricalcitol
134404-52-7 Seocalcitol
163217-09-2 Inecalcitol
199798-84-0 Elocalcitol
524067-21-8 Becocalcidiol
29062900 79-93-6 Phenaglycodol
583-03-9 Fenipentol
13980-94-4 Metaglycodol
14088-71-2 Proclonol
15687-18-0 Fenpentadiol
56430-99-0 Flumecinol
104561-36-6 Doretinel
29071990 1300-94-3 Amylmetacresol
2078-54-8 Propofol
5591-47-9 Cyclomenol
13741-18-9 Xibornol
29072900 56-53-1 Diethylstilbestrol
57-91-0 Alfatradiol
84-17-3 Dienestrol
85-95-0 Benzestrol
130-73-4 Methestrol
5635-50-7 Hexestrol
10457-66-6 Gerochinol
27686-84-6 Masoprocol
29081900 59-50-7 Chlorkresol
70-30-4 Hexachlorophen
88-04-0 Chlorxylenol
97-23-4 Dichlorophen
120-32-1 Clorofen
133-53-9 Dichloroxylenol
145-94-8 Clorindanol
6915-57-7 Bibrocathol
10572-34-6 Cicliomenol
15686-33-6 Biclotymol
34633-34-6 Bifluranol
37693-01-9 Clofoctol
64396-09-4 Terfluranol
65634-39-1 Pentafluranol
125722-16-9 Enofelast
29089900 4444-23-9 Persilinsäure
20123-80-2 Calciumdobesilat
57775-26-5 Sultosilinsäure
78480-14-5 Dicresulen
10331-57-4 Niclofolan
39224-48-1 Nitroclofen
29091990 76-38-0 Methoxyfluran
333-36-8 Flurotyl
406-90-6 Fluroxen
679-90-3 Rofluran
13838-16-9 Enfluran
26675-46-7 Isofluran
28523-86-6 Sevofluran
57041-67-5 Desfluran
29092000 56689-41-9 Alifluran
29093090 569-57-3 Chlortrianisen
777-11-7 Haloprogin
24150-24-1 Terameprocol
55837-16-6 Entsufon
80844-07-1 Etofenprox
29094980 59-47-2 Mephenesin
93-14-1 Guaifenesin
104-29-0 Chlorphenesin
544-62-7 Batilol
2216-77-5 Dibuprol
3102-00-9 Febuprol
3671-05-4 Fenocinol
13021-53-9 Terbuprol
26159-36-4 Naproxol
27318-86-1 Floverin
63834-83-3 Guaietolin
128607-22-7 Ospemifen
131875-08-6 Lexacalcitol
302904-82-1 Atocalcitol
341524-89-8 Fispemifen
29095000 103-16-2 Monobenzon
150-76-5 Mequinol
1321-14-8 Sulfogaiacol
2174-64-3 Flamenol
3380-30-1 Soneclosan
3380-34-5 Triclosan
29104000 60-57-1 Dieldrin
29109000 1954-28-5 Etoglucid
29110000 78-12-6 Petrichloral
3563-58-4 Chloralodol
6055-48-7 Toloxychlorinol
29121900 111-30-8 Glutaral
29141990 6809-52-5 Teprenon
29142900 2226-11-1 Bornelon
29143900 82-66-6 Diphenadion
83-12-5 Phenindion
55845-78-8 Xenipenton
29144090 128-20-1 Eltanolon
465-53-2 Cyclopregnol
565-99-1 Renanolon
2673-23-6 Xenygloxal
14107-37-0 Alfadolon
20098-14-0 Idramanton
21208-26-4 Dimepregnen
23930-19-0 Alfaxalon
35100-44-8 Endrison
38398-32-2 Ganaxolon
50673-97-7 Colestolon
85969-07-9 Budotitan
158440-71-2 Irofulven
29145000 70-70-2 Paroxypropion
114-43-2 Desaspidin
117-37-3 Anisindion
131-53-3 Dioxybenzon
131-57-7 Oxybenzon
480-22-8 Dithranol
579-23-7 Cyclovalon
1641-17-4 Mexenon
1843-05-6 Octabenzon
2295-58-1 Flopropion
7114-11-6 Naphthonon
18493-30-6 Metochalcon
27762-78-3 Ketoxal
42924-53-8 Nabumeton
52479-85-3 Exifon
70356-09-1 Avobenzon
75464-11-8 Butantron
112018-00-5 Tebufelon
29146200 303-98-0 Ubidecarenon
29146980 117-10-2 Dantron
319-89-1 Tetroquinon
863-61-6 Menatetrenon
4042-30-2 Parvachon
14561-42-3 Menocton
58186-27-9 Idebenon
80809-81-0 Docebenon
88426-33-9 Buparvachon
29147900 130-37-0 Menadionnatriumbisulfit
957-56-2 Fluindion
1146-98-1 Bromindion
1146-99-2 Clorindion
1470-35-5 Isobromindion
1879-77-2 Doxibetasol
3030-53-3 Clofenoxyd
4065-45-6 Sulisobenzon
6723-40-6 Fluindarol
15687-21-5 Flumedroxon
16469-74-2 Hydromadinon
49561-92-4 Nivimedon
56219-57-9 Arildon
95233-18-4 Atovachon
116313-94-1 Nitecapon
134308-13-7 Tolcapon
274925-86-9 Nebicapon
29153900 102-76-1 Triacetin
514-50-1 Acebrochol
2624-43-3 Cyclofenil
5984-83-8 Fenabuten
83282-71-7 Acefluranol
91431-42-4 Lonapalen
99107-52-5 Bunaprolast
29157040 555-44-2 Tripalmitin
29159070 99-66-1 Valproesäure
124-07-2 Octansäure
7008-02-8 Iodetryl
76584-70-8 Valproatseminatrium
77372-61-3 Valproatpivoxil
185517-21-9 Arundsäure
29161995 51-77-4 Gefarnat
506-26-3 Gamoleninsäure
6217-54-5 Doconexent
10417-94-4 Icosapent
81485-25-8 Peretinoin
83689-23-0 Molfarnat
29162000 25229-42-9 Cicrotoesäure
26002-80-2 Phenothrin
52645-53-1 Permethrin
69915-62-4 Loxanast
75867-00-4 Fenfluthrin
29163990 99-79-6 Iofendilat
959-10-4 Xenbucin
1085-91-2 Nafcaproesäure
1553-60-2 Ibufenac
5104-49-4 Flurbiprofen
5728-52-9 Felbinac
7698-97-7 Fenestrel
15301-67-4 Feneritrol
17692-38-5 Fluprofen
24645-20-3 Hexaprofen
28168-10-7 Tetriprofen
33159-27-2 Ecabet
34148-01-1 Clidanac
36616-52-1 Fenclorac
36950-96-6 Cicloprofen
37529-08-1 Mexoprofen
51146-56-6 Dexibuprofen
51543-39-6 Esflurbiprofen
51543-40-9 Tarenflurbil
55837-18-8 Butibufen
57144-56-6 Isoprofen
71109-09-6 Vedaprofen
84392-17-6 Xenalipin
91587-01-8 Pelretin
95040-85-0 Xenyhexeninsäure
153559-49-0 Bexaroten
29171390 123-99-9 Azelainsäure
29171980 53-10-1 Hydroxydionnatriumsuccinat
577-11-7 Docusatnatrium
29173400 131-67-9 Ftalofyn
29181100 15145-14-9 Ciclactat
29181600 23835-15-6 Kaliumglucaldrat
29181998 128-13-2 Ursodeoxycholsäure
456-59-7 Cyclandelat
474-25-9 Chenodesoxycholsäure
503-49-1 Meglutol
512-16-3 Cyclobutyrol
5793-88-4 Calciumsaccharat
5977-10-6 Fencibutirol
7007-81-0 Trethocaninsäure
7009-49-6 Natriumhexacyclonat
17140-60-2 Calciumglucoheptonat
17692-20-5 Cyclobutoesäure
26976-72-7 Aceburinsäure
31221-85-9 Ibuverin
34150-62-4 Calciumnatriumferriclat
54845-95-3 Icomucret
57808-63-6 Cicloxilinsäure
68635-50-7 Deloxolon
81093-37-0 Pravastatin
111149-90-7 Lodelaben
121009-77-6 Tenivastatin
156965-06-9 Tisocalcitat
174022-42-5 Bevirimat
29182200 55482-89-8 Guacetisal
64496-66-8 Salafibrat
29182300 118-56-9 Homosalat
552-94-3 Salsalat
58703-77-8 Sulprosal
29182900 83-40-9 Hydroxytoluylsäure
96-84-4 Iophenoicsäure
153-43-5 Clorindansäure
322-79-2 Triflusal
486-79-3 Dipyrocetyl
490-79-9 Gentisinsäure
1884-24-8 Cynarin
4955-90-2 Natriumgentisat
7009-60-1 Pheniodolnatrium
15534-92-6 Terbuficin
22494-27-5 Flufenisal
22494-42-4 Diflunisal
29183000 81-23-2 Dehydrocholsäure
145-41-5 Natriumdehydrocholat
519-95-9 Florantyron
892-01-3 Hexacypron
2522-81-8 Pibecarb
22071-15-4 Ketoprofen
22161-81-5 Dexketoprofen
32808-51-8 Bucloxinsäure
36330-85-5 Fenbufen
41387-02-4 Lexofenac
58182-63-1 Itanoxon
63472-04-8 Metbufen
68767-14-6 Loxoprofen
69956-77-0 Pelubiprofen
112665-43-7 Seratrodast
29189990 51-24-1 Tiratricol
51-26-3 Thyropropinsäure
58-54-8 Etacrynsäure
104-28-9 Cinoxat
471-53-4 Enoxolon
517-18-0 Methallenestril
554-24-5 Phenobutiodil
579-94-2 Menglytat
637-07-0 Clofibrat
882-09-7 Clofibrinsäure
2181-04-6 Kaliumcanrenoat
2217-44-9 Iodophthaleinnatrium
2260-08-4 Acetiromat
3562-99-0 Menbuton
3771-19-5 Nafenopin
4138-96-9 Canrenoesäure
5129-14-6 Anisacril
5697-56-3 Carbenoxolon
5711-40-0 Bromebrinsäure
7706-67-4 Dimecrotinsäure
12214-50-5 Natriumglucaspaldrat
13739-02-1 Diacerein
139403-31-9 Pimilprost
14613-30-0 Magnesiumclofibrat
14929-11-4 Simfibrat
17243-33-3 Fepentolinsäure
22131-79-9 Alclofenac
22204-53-1 Naproxen
22494-47-9 Clobuzarit
24818-79-9 Aluminiumclofibrat
25812-30-0 Gemfibrozil
26281-69-6 Exiproben
29679-58-1 Fenoprofen
30299-08-2 Clinofibrat
31581-02-9 Cinoxolon
34645-84-6 Fenclofenac
35703-32-3 Cinametinsäure
39087-48-4 Calciumclofibrat
40596-69-8 Methopren
41791-49-5 Lonaprofen
41826-92-0 Trepibuton
49562-28-9 Fenofibrat
52214-84-3 Ciprofibrat
52247-86-6 Cicloxolon
54350-48-0 Etretinat
54419-31-7 Fenirofibrat
55079-83-9 Acitretin
55902-94-8 Sitofibrat
55937-99-0 Beclobrat
56049-88-8 Indacrinon
56488-59-6 Terbufibrol
61887-16-9 Dulofibrat
64506-49-6 Sofalcon
66984-59-6 Cinfenoac
68170-97-8 Palmoxirinsäure
68548-99-2 Oxindanac
74168-02-8 Bakeprofen
74168-08-4 Losmiprofen
76676-34-1 Oxprenoatkalium
77858-21-0 Velaresol
84290-27-7 Tucaresol
84386-11-8 Baxitozin
88431-47-4 Clomoxir
96609-16-4 Lifibrol
106685-40-9 Adapalen
124083-20-1 Etomoxir
157283-68-6 Travoprost
161172-51-6 Etalocib
183293-82-5 Gemcaben
251565-85-2 Tesaglitazar
476436-68-7 Naveglitazar
29199000 62-73-7 Dichlorvos
83-86-3 Fytinsäure
306-52-5 Triclofos
470-90-6 Clofenvinfos
522-40-7 Fosfestrol
6064-83-1 Fosfosal
17196-88-2 Vincofos
21466-07-9 Bromofenofos
28841-62-5 Atrinositol
65708-37-4 Flufosal
258516-89-1 Fospropofol
29201900 299-84-3 Fenclofos
2104-96-3 Bromofos
29209010 126-92-1 Natriumetasulfat
139-88-8 Natriumtetradecylsulfat
1612-30-2 Menadiolnatriumsulfat
5634-37-7 Cloretat
88426-32-8 Ursulcholinsäure
29209070 78-11-5 Pentaerithrityltetranitrat
1607-17-6 Pentrinitrol
2612-33-1 Clonitrat
2921-92-8 Propatylnitrat
7297-25-8 Eritrityltetranitrat
15825-70-4 Mannitolhexanitrat
163133-43-5 Naproxcinod
29211950 2624-44-4 Etamsylat
29211999 51-75-2 Chlormethin
107-35-7 Taurin
123-82-0 Tuaminoheptan
124-28-7 Dimantin
338-83-0 Perfluamin
502-59-0 Octamylamin
503-01-5 Isomethepten
543-82-8 Octodrin
555-77-1 Trichlormethin
3151-59-5 Hetaflur
3687-18-1 Tramiprosat
3735-65-7 Butynamin
13946-02-6 Iproheptin
36505-83-6 Dectaflur
61822-36-4 Diprobutin
29212900 112-24-3 Trientin
9011-04-5 Hexadimethrinbromid
29213099 60-40-2 Mecamylamin
101-40-6 Propylhexedrin
102-45-4 Cyclopentamin
768-94-5 Amantadin
3570-07-8 Dimecamin
6192-97-8 Levopropylhexedrin
13392-28-4 Rimantadin
19982-08-2 Memantin
79594-24-4 Somantadin
219810-59-0 Neramexan
29214500 494-03-1 Chlornaphazin
29214600 51-64-9 Dexamfetamin
122-09-8 Phentermin
156-08-1 Benzfetamin
156-34-3 Levamfetamin
300-62-9 Amfetamin
457-87-4 Etilamfetamin
1209-98-9 Fencamfamin
7262-75-1 Lefetamin
17243-57-1 Mefenorex
29214900 50-48-6 Amitriptylin
72-69-5 Nortriptylin
93-88-9 Phenpromethamin
100-92-5 Mephentermin
102-05-6 Dibemethin
150-59-4 Alverin
155-09-9 Tranylcypromin
303-53-7 Cyclobenzaprin
341-00-4 Etifelmin
390-64-7 Prenylamin
434-43-5 Pentorex
438-60-8 Protriptylin
458-24-2 Fenfluramin
461-78-9 Chlorphentermin
555-57-7 Pargylin
2201-15-2 Eticyclidin
3239-44-9 Dexfenfluramin
4255-23-6 Alfetamin
5118-29-6 Melitracen
5118-30-9 Litracen
5580-32-5 Ortetamin
5581-40-8 Dimefadan
5632-44-0 Tolpropamin
5966-41-6 Diisopromin
7273-99-6 Gamfexin
7395-90-6 Indrilin
10262-69-8 Maprotilin
10389-73-8 Clortermin
13042-18-7 Fendilin
13364-32-4 Clobenzorex
13977-33-8 Demelverin
14334-40-8 Pramiverin
14611-51-9 Selegilin
15301-54-9 Cypenamin
15686-27-8 Amfepentorex
15793-40-5 Terodilin
17243-39-9 Benzoctamin
17279-39-9 Dimetamfetamin
19992-80-4 Butixirat
27466-27-9 Intriptylin
35764-73-9 Fluotracen
35941-65-2 Butriptylin
37577-24-5 Levofenfluramin
47166-67-6 Octriptylin
52795-02-5 Tametralin
54063-48-8 Heptaverin
57653-27-7 Droprenilamin
64015-58-3 Trimexilin
65472-88-0 Naftifin
78628-80-5 Terbinafin
79617-96-2 Sertralin
86939-10-8 Indatralin
101828-21-1 Butenafin
106650-56-0 Sibutramin
119386-96-8 Mofegilin
136236-51-6 Rasagilin
140850-73-3 Igmesin
186495-49-8 Delucemin
226256-56-0 Cinacalcet
29215990 3572-43-8 Bromhexin
3590-16-7 Feclemin
37640-71-4 Aprindin
77518-07-1 Amiflamin
29221100 2272-11-9 Monoethanolaminoleat
29221400 469-62-5 Dextropropoxyphen
29221900 51-68-3 Meclofenoxat
54-03-5 Hexobendin
54-32-0 Moxisylyt
54-80-8 Pronetalol
58-73-1 Diphenhydramin
59-96-1 Phenoxybenzamin
64-95-9 Adiphenin
74-55-5 Ethambutol
77-19-0 Dicycloverin
77-22-5 Caramiphen
77-23-6 Pentoxyverin
77-38-3 Chlorphenoxamin
77-86-1 Trometamol
78-41-1 Triparanol
83-98-7 Orphenadrin
90-54-0 Etafenon
92-12-6 Phenyltoloxamin
94-23-5 Parethoxycain
102-60-3 Edetol
108-16-7 Dimepranol
118-23-0 Bromazin
299-61-6 Ganglefen
302-33-0 Proadifen
302-40-9 Benactyzin
372-66-7 Heptaminol
468-61-1 Oxeladin
493-76-5 Propanocain
495-70-5 Meprylcain
509-74-0 Acetylmethadol
509-78-4 Dimenoxadol
511-46-6 Clofenetamin
512-15-2 Cyclopentolat
524-99-2 Medrylamin
525-66-6 Propranolol
532-77-4 Hexylcain
545-90-4 Dimepheptanol
576-68-1 Mannomustin
604-74-0 Bufenadrin
791-35-5 Clofedanol
911-45-5 Clomifen
1092-46-2 Ketocain
1157-87-5 Etoloxamin
1234-71-5 Namoxyrat
1477-39-0 Noracymethadol
1477-40-3 Levacetylmethadol
1600-19-7 Xyloxemin
1679-75-0 Cinnamaverin
1679-76-1 Drofenin
2179-37-5 Bencyclan
2338-37-6 Levopropoxyphen
2933-94-0 Toliprolol
3563-01-7 Aprofen
3565-72-8 Embramin
3572-52-9 Xenysalat
3572-74-5 Moxastin
3579-62-2 Denaverin
3686-78-0 Dietifen
3811-25-4 Clorprenalin
4148-16-7 Ritrosulfan
5051-22-9 Dexpropranolol
5632-52-0 Clofenciclan
5633-20-5 Oxybutynin
5634-42-4 Tocamphyl
5668-06-4 Mecloxamin
5741-22-0 Moprolol
6284-40-8 Meglumin
6452-71-7 Oxprenolol
6535-03-1 Stevaladil
6818-37-7 Olaflur
7077-34-1 Trolnitrat
7413-36-7 Nifenalol
7433-10-5 Butidrin
7488-92-8 Ketocainol
7617-74-5 Laurixamin
7712-50-7 Myrtecain
10540-29-1 Tamoxifen
13425-98-4 Improsulfan
13445-63-1 Itramintosilat
13479-13-5 Pargeverin
13655-52-2 Alprenolol
13877-99-1 Minepentat
14007-64-8 Butetamat
14089-84-0 Proxibuten
14556-46-8 Bupranolol
14587-50-9 Difeterol
14860-49-2 Clobutinol
15221-81-5 Fludorex
15301-93-6 Tofenacin
15301-96-9 Tyromedan
15518-87-3 Myralact
15585-86-1 Cyprodenat
15599-37-8 Hexapradol
15639-50-6 Safingol
15687-08-8 Dextrofemin
15687-23-7 Guaiactamin
15690-55-8 Zuclomifen
15690-57-0 Enclomifen
16112-96-2 Indanorex
17199-54-1 Alphamethadol
17199-55-2 Betamethadol
17199-58-5 Alphacetylmethadol
17199-59-6 Betacetylmethadol
17780-72-2 Clorgilin
18109-80-3 Butamirat
18683-91-5 Ambroxol
18965-97-4 Berlafenon
19179-78-3 Xipranolol
20448-86-6 Bornaprin
22232-57-1 Racefemin
22487-42-9 Benaprizin
22664-55-7 Metipranolol
23573-66-2 Detanosal
23602-78-0 Benfluorex
23891-60-3 Mepramidil
25314-87-8 Elucain
27325-36-6 Procinolol
27581-02-8 Idropranolol
27591-01-1 Bunolol
27591-97-5 Tiloron
28570-99-2 Setazindol
30187-90-7 Xibenolol
31828-71-4 Mexiletin
34616-39-2 Fenalcomin
35607-20-6 Avridin
36144-08-8 Mantabegron
36199-78-7 Guafecainol
36981-91-6 Fepradinol
37148-27-9 Clenbuterol
38363-40-5 Penbutolol
39099-98-4 Cinamolol
39133-31-8 Trimebutin
39563-28-5 Cloranolol
41570-61-0 Tulobuterol
42050-23-7 Nafetolol
42200-33-9 Nadolol
47082-97-3 Pargolol
47141-42-4 Levobunolol
47419-52-3 Dexproxibuten
50366-32-0 Flunamin
50583-06-7 Halonamin
51384-51-1 Metoprolol
52403-19-7 Iproxamin
52742-40-2 Alimadol
53076-26-9 Moxaprindin
53179-07-0 Nisoxetin
53716-44-2 Rociverin
53716-48-6 Nexeridin
54063-24-0 Amifloverin
54063-25-1 Amiterol
54063-36-4 Etolorex
54063-53-5 Propafenon
54141-87-6 Cinfenin
54910-89-3 Fluoxetin
55769-65-8 Butobendin
55837-19-9 Exaprolol
56341-08-3 Mabuterol
56433-44-4 Oxaprotilin
57526-81-5 Prenalterol
58313-74-9 Treptilamin
58473-73-7 Drobulin
58930-32-8 Butofilolol
60607-68-3 Indenolol
60812-35-3 Decominol
63659-18-7 Betaxolol
64552-16-5 Ecipramidil
66022-25-1 Prenoverin
66451-06-7 Bornaprolol
66722-44-9 Bisoprolol
68392-35-8 Afimoxifen
68876-74-4 Zocainon
69429-84-1 Cilobamin
69756-53-2 Halofantrin
71827-56-0 Clemeprol
76496-68-9 Levoprotilin
77164-20-6 Levomoprolol
77599-17-8 Panomifen
80387-96-8 Difemerin
81147-92-4 Esmolol
81447-80-5 Diprafenon
81840-58-6 Spirendolol
82101-10-8 Flerobuterol
82168-26-1 Adafenoxat
82186-77-4 Lumefantrin
82413-20-5 Droloxifen
83015-26-3 Atomoxetin
83480-29-9 Voglibose
84057-96-5 Flusoxolol
85320-67-8 Ericolol
87129-71-3 Arnolol
89778-26-7 Toremifen
90293-01-9 Bifemelan
90845-56-0 Trecadrin
93221-48-8 Levobetaxolol
94651-09-9 Cicloprolol
96389-68-3 Crisnatol
96743-96-3 Ramciclan
98774-23-3 Tesmilifen
101479-70-3 Adaprolol
112922-55-1 Cericlamin
119356-77-3 Dapoxetin
119618-22-3 Esoxybutynin
120444-71-5 Deramciclan
123618-00-8 Fedotozin
124316-02-5 Alprafenon
125926-17-2 Sarpogrelat
126924-38-7 Seproxetin
129612-87-9 Miproxifen
146376-58-1 Talibegron
148717-90-2 Squalamin
155321-96-3 Solpecainol
162359-55-9 Fingolimod
173324-94-2 Temiverin
186139-09-3 Trodusquemin
190258-12-9 Edronocain
207916-33-4 Xidecaflur
753449-67-1 Ronacaleret
29222900 51-61-6 Dopamin
93-30-1 Methoxyphenamin
103-86-6 Hydroxyamfetamin
370-14-9 Pholedrin
493-75-4 Bialamicol
1199-18-4 Oxidopamin
3735-45-3 Vetrabutin
5585-64-8 Aminoxytriphen
15599-45-8 Symetin
15686-23-4 Trimoxamin
17692-54-5 Mitoclomin
18840-47-6 Gepefrin
34368-04-2 Dobutamin
34910-85-5 Lometralin
53648-55-8 Dezocin
61661-06-1 Levdobutamin
64638-07-9 Brolamfetamin
65415-42-1 Oxabrexin
66195-31-1 Ibopamin
86197-47-9 Dopexamin
90060-42-7 Nolomirol
103878-96-2 Fosopamin
112891-97-1 Alentemol
124937-51-5 Tolterodin
148717-54-8 Tecalcet
175591-23-8 Tapentadol
433265-65-7 Faxeladol
29223100 76-99-3 Methadon
90-84-6 Amfepramon
125-58-6 Levomethadon
467-85-6 Normethadon
29223900 466-40-0 Isomethadon
6740-88-1 Ketamin
33643-46-8 Esketamin
34662-67-4 Cotriptylin
34911-55-2 Bupropion
53394-92-6 Driniden
92615-20-8 Nafenodon
92629-87-3 Dexnafenodon
29224400 51931-66-9 Tilidin
29224985 54-30-8 Camylofin
56-41-7 Alanin
56-84-8 Aspartinsäure
59-46-1 Procain
60-00-4 Edetinsäure
60-32-2 Aminocapronsäure
61-68-7 Mefenamsäure
61-90-5 Leucin
62-33-9 Natriumcalciumedetat
63-91-2 Phenylalanin
67-43-6 Pentetinsäure
70-26-8 Ornithin
72-18-4 Valin
73-32-5 Isoleucin
92-23-9 Leucinocain
94-09-7 Benzocain
94-12-2 Risocain
94-14-4 Isobutamben
94-24-6 Tetracain
96-83-3 Iopansäure
133-16-4 Chloroprocain
136-44-7 Lisadimat
148-82-3 Melphalan
149-16-6 Butacain
305-03-3 Chlorambucil
530-78-9 Flufenaminsäure
531-76-0 Sarcolysin
553-65-1 Amoxecain
644-62-2 Meclofenamicsäure
1088-80-8 Metamelfalan
1134-47-0 Baclofen
1197-18-8 Tranexaminsäure
4295-55-0 Clofenaminsäure
6582-31-6 Dapabutan
7424-00-2 Fenclonin
12111-24-9 Calciumtrinatriumpentetat
13710-19-5 Tolfenaminsäure
13930-34-2 Clormecain
15250-13-2 Araprofen
15307-86-5 Diclofenac
15708-41-5 Natriumferedetat
21245-01-2 Padimat
23049-93-6 Enfenaminsäure
29098-15-5 Terofenamat
30544-47-9 Etofenamat
32447-90-8 Dextilidin
34675-84-8 Cetraxat
36499-65-7 Dicobaltedetat
39718-89-3 Alminoprofen
55986-43-1 Cetaben
57574-09-1 Amineptin
57775-28-7 Prefenamat
59209-97-1 Zafuleptin
60142-96-3 Gabapentin
60719-82-6 Alaproclat
63329-53-3 Lobenzarit
67330-25-0 Ufenamat
68506-86-5 Vigabatrin
70052-12-9 Eflornithin
75219-46-4 Atrimustin
89796-99-6 Aceclofenac
148553-50-8 Pregabalin
176199-48-7 Eglumetad
198022-65-0 Icofungipen
220991-20-8 Lumiracoxib
220991-32-2 Robenacoxib
29225000 51-31-0 Levisoprenalin
56-45-1 Serin
59-42-7 Phenylephrin
59-92-7 Levodopa
60-18-4 Tyrosin
67-42-5 Egtazinsäure
86-43-1 Propoxycain
89-57-6 Mesalazin
99-43-4 Oxybuprocain
99-45-6 Adrenalon
119-29-9 Ambucain
133-11-9 Fenamisal
137-53-1 Dextrothyroxinnatrium
390-28-3 Methoxamin
395-28-8 Isoxsuprin
407-41-0 Dexfosfoserin
447-41-6 Buphenin
487-53-6 Hydroxyprocain
490-98-2 Hydroxytetracain
497-75-6 Dioxethedrin
499-67-2 Proxymetacain
530-08-5 Isoetarin
536-21-0 Norfenefrin
555-30-6 Methyldopa
586-06-1 Orciprenalin
646-02-6 Aminoethylnitrat
658-48-0 Racemetirosin
672-87-7 Metirosin
709-55-7 Etilefrin
829-74-3 Corbadrin
1174-11-4 Xenazinsäure
1212-03-9 Metiprenalin
2922-20-5 Butaxamin
3215-70-1 Hexoprenalin
3571-71-9 Metaterol
3625-06-7 Mebeverin
3703-79-5 Bamethan
3818-62-0 Betoxycain
5714-08-9 Detrothyronin
7101-51-1 Melevodopa
7376-66-1 Deterenol
7683-59-2 Isoprenalin
10329-60-9 Dioxifedrin
13392-18-2 Fenoterol
15687-41-9 Oxyfedrin
17365-01-4 Etiroxat
18559-94-9 Salbutamol
18866-78-9 Colterol
18910-65-1 Salmefamol
22103-14-6 Bufeniod
22950-29-4 Dimetofrin
23031-25-6 Terbutalin
23651-95-8 Droxidopa
27203-92-5 Tramadol
30392-40-6 Bitolterol
32359-34-5 Medifoxamin
32462-30-9 Oxfenicin
34391-04-3 Levosalbutamol
37178-37-3 Etilevodopa
50588-47-1 Amafolon
51579-82-9 Amfenac
52365-63-6 Dipivefrin
53034-85-8 Ibuterol
54592-27-7 Divabuterol
57540-78-0 Nisbuterol
57558-44-8 Secoverin
58882-17-0 Roxadimat
59170-23-9 Bevantolol
62571-87-3 Minaxolon
63269-31-8 Ciramadol
64862-96-0 Ametantron
65271-80-9 Mitoxantron
66734-12-1 Butopamin
71206-88-7 Pivenfrin
71522-58-2 Forfenimex
71771-90-9 Denopamin
75626-99-2 Tobuterol
78756-61-3 Alifedrin
83200-09-3 Dembrexin
89365-50-4 Salmeterol
90237-04-0 Dexsecoverin
91714-94-2 Bromfenac
92071-51-7 Rotraxat
93047-39-3 Etanterol
93047-40-6 Naminterol
93413-62-8 Desvenlafaxin
93413-69-5 Venlafaxin
96346-61-1 Onapriston
97747-88-1 Lilopriston
97825-25-7 Ractopamin
100696-30-8 Etilefrinpivalat
109525-44-2 Cliropamin
121524-08-1 Amibegron
124478-60-0 Aglepriston
127560-12-7 Norbudrin
128470-16-6 Arbutamin
134865-33-1 Meluadrin
135306-78-4 Caloxetsäure
141993-70-6 Eldacimib
187219-95-0 Axomadol
193901-91-6 Fosveset
252920-94-8 Solabegron
255734-04-4 Ritobegron
269079-62-1 Isalmadol
286930-03-8 Fesoterodin
329773-35-5 Cinaciguat
643094-49-9 Fasobegron
29231000 507-30-2 Cholingluconat
1336-80-7 Ferrocholinat
2016-36-6 Cholinsalicylat
28038-04-2 Salcolex
28319-77-9 Cholinalfoscerat
856676-23-8 Cholinfenofibrat
29232000 63-89-8 Colfoscerilpalmitat
29239000 50-10-2 Oxyphenoniumbromid
51-83-2 Carbachol
55-97-0 Hexamethoniumbromid
57-09-0 Cetrimoniumbromid
60-31-1 Acetylcholinchlorid
61-75-6 Bretyliumtosilat
62-51-1 Methacholinchlorid
65-29-2 Gallamintriethiodid
71-27-2 Suxamethoniumchlorid
71-91-0 Tetrylammoniumbromid
79-90-3 Triclobisoniumchlorid
116-38-1 Edrophoniumchlorid
121-54-0 Benzethoniumchlorid
122-18-9 Cetalkoniumchlorid
123-47-7 Proloniumiodid
125-99-5 Tridihexethyliodid
139-07-1 Benzododeciniumchlorid
139-08-2 Miristalkoniumchlorid
306-53-6 Azamethoniumbromid
317-52-2 Hexafluroniumbromid
391-70-8 Troxoniumtosilat
406-76-8 Carnitin
538-71-6 Domiphenbromid
541-15-1 Levocarnitin
541-20-8 Pentamethoniumbromid
541-22-0 Decamethoniumbromid
552-92-1 Toloconiummetilsulfat
1119-97-7 Tetradoniumbromid
1794-75-8 Laurcetiumbromid
2001-81-2 Diponiumbromid
2218-68-0 Cloralbetain
2401-56-1 Deditoniumbromid
2424-71-7 Metociniumiodid
3006-10-8 Mecetroniumetilsulfat
3166-62-9 Methylbenactyziumbromid
3614-30-0 Emeproniumbromid
3690-61-7 Prodeconiumbromid
3818-50-6 Bepheniumhydroxynaphthoat
4304-01-2 Truxicuriumiodid
4858-60-0 Mefenidramiummetilsulfat
7002-65-5 Oxibetain
7008-13-1 Halopeniumchlorid
7009-91-8 Nitricholinperchlorat
7168-18-5 Chlorphenoctiumamsonat
7174-23-4 Oxydipentoniumchlorid
7681-78-9 Mebezoniumiodid
13254-33-6 Carproniumchlorid
15585-70-3 Bibenzoniumbromid
15687-13-5 Dodecloniumbromid
15687-40-8 Octafoniumchlorid
17088-72-1 Penoctoniumbromid
19379-90-9 Benzoxoniumchlorid
19486-61-4 Lauralkoniumchlorid
25155-18-4 Methylbenzethoniumchlorid
29546-59-6 Cicloniumbromid
30716-01-9 Emiliumtosilat
42879-47-0 Pranoliumchlorid
54063-57-9 Suxethoniumchlorid
55077-30-0 Aclatoniumnapadisilat
58066-85-6 Miltefosin
58158-77-3 Amantaniumbromid
58703-78-9 Cethexoniumchlorid
68379-03-3 Clofiliumphosphat
70641-51-9 Edelfosin
77257-42-2 Stiloniumiodid
29241100 57-53-4 Meprobamat
29241900 51-79-6 Urethan
56-85-9 Glutamin
57-08-9 Acexaminsäure
64-55-1 Mebutamat
77-65-6 Carbromal
77-66-7 Acecarbromal
78-28-4 Emylcamat
78-44-4 Carisoprodol
95-04-5 Ectylharnstoff
99-15-0 Acetylleucin
116-52-9 Dicloralurea
131-48-6 Aceneuramsäure
306-41-2 Hexcarbacholinbromid
466-14-8 Ibrotamid
496-67-3 Bromisoval
512-48-1 Valdetamid
541-79-7 Carbocloral
544-31-0 Palmidrol
633-47-6 Cropropamid
1188-38-1 Carglumsäure
1675-66-7 Adelmidrol
1954-79-6 Mecloralharnstoff
2430-27-5 Valpromid
2490-97-3 Aceglutamid
3106-85-2 Isospagluminsäure
3342-61-8 Deanolaceglumat
4171-13-5 Valnoctamid
4213-51-8 Bromacrylid
4268-36-4 Tybamat
4910-46-7 Spagluminsäure
5579-13-5 Capurid
5667-70-9 Pentabamat
6168-76-9 Crotetamid
18679-90-8 Hopanteninsäure
25269-04-9 Nisobamat
26305-03-3 Pepstatin
32838-26-9 Butoctamid
32954-43-1 Pendecamain
35301-24-7 Cedefingol
39825-23-5 Bisorcic
52061-73-1 Valdipromid
56488-60-9 Glutaurin
69542-93-4 Pivagabin
76990-56-2 Milacemid
77337-76-9 Acamprosat
78088-46-7 Tabilautid
78512-63-7 Pimelautid
92262-58-3 Valrocemid
128326-81-8 Caldiamid
129009-83-2 Versetamid
132787-19-0 Tradecamid
138531-07-4 Sinapultid
210419-36-6 Opratoniumiodid
250694-07-6 Teglicar
29242100 101-20-2 Triclocarban
369-77-7 Halocarban
34866-47-2 Carbuterol
51213-99-1 Clanfenur
56980-93-9 Celiprolol
57460-41-0 Talinolol
71475-35-9 Lozilurea
74738-24-2 Recainam
75949-61-0 Pafenolol
87721-62-8 Flestolol
103055-07-8 Lufenuron
159910-86-8 Droxinavir
29242400 126-52-3 Ethinamat
29242910 137-58-6 Lidocain
29242970 50-19-1 Oxyfenamat
50-65-7 Niclosamid
51-06-9 Procainamid
56-94-0 Demecariumbromid
60-46-8 Dimevamid
62-44-2 Phenacetin
63-25-2 Carbaril
63-98-9 Phenacemid
65-45-2 Salicylamid
71-81-8 Isopropamidiodid
87-10-5 Tribromsalan
87-12-7 Dibromsalan
90-49-3 Pheneturid
94-35-9 Styramat
97-27-8 Chlorbetamid
100-95-8 Metalkoniumchlorid
101-71-3 Diphenan
114-80-7 Neostigminbromid
115-79-7 Ambenoniumchlorid
118-57-0 Acetaminosalol
126-27-2 Oxetacain
126-93-2 Oxanamid
129-46-4 Suraminnatrium
129-57-7 Natriumdiprotrizoat
129-63-5 Natriumacetrizoat
134-62-3 Diethyltoluamid
138-56-7 Trimethobenzamid
148-01-6 Dinitolmid
148-07-2 Benzmalecen
304-84-7 Etamivan
306-20-7 Fenaclon
332-69-4 Bromamid
358-52-1 Hexapropymat
364-62-5 Metoclopramid
440-58-4 Iodamid
483-63-6 Crotamiton
487-48-9 Salacetamid
501-68-8 Beclamid
519-88-0 Ambucetamid
526-18-1 Osalmid
528-96-1 Calciumbenzamidosalicylat
532-03-6 Methocarbamol
552-25-0 Diampromid
556-08-1 Acedoben
575-74-6 Buclosamid
579-38-4 Diloxanid
587-49-5 Salfluverin
606-17-7 Adipiodon
616-68-2 Trimecain
621-42-1 Metacetamol
673-31-4 Phenprobamat
721-50-6 Prilocain
730-07-4 Propetamid
735-52-4 Cetofenicol
737-31-5 Natriumamidotrizoat
787-93-9 Ameltolid
847-20-1 Flubanilat
891-60-1 Declopramid
938-73-8 Ethenzamid
1042-42-8 Carcainiumchlorid
1083-57-4 Bucetin
1223-36-5 Clofexamid
1227-61-8 Mefexamid
1233-53-0 Bunamiodyl
1421-14-3 Propanidid
1456-52-6 Ioproceminsäure
1505-95-9 Naftypramid
1693-37-4 Parapropamol
2276-90-6 Iotalaminsäure
2277-92-1 Oxyclozanid
2444-46-4 Nonivamid
2521-01-9 Encyprat
2577-72-2 Metabromsalan
2618-25-9 Ioglycaminsäure
2623-33-8 Diacetamat
2901-75-9 Afalanin
3011-89-0 Aklomid
3115-05-7 Iobenzaminsäure
3207-50-9 Clinolamid
3440-28-6 Betamipron
3567-38-2 Carfimat
3576-64-5 Clefamid
3686-58-6 Tolycain
3734-33-6 Denatoniumbenzoat
3785-21-5 Butanilicain
4093-35-0 Bromoprid
4551-59-1 Fenalamid
4582-18-7 Endomid
4663-83-6 Buramat
4665-04-7 Fenacetinol
4776-06-1 Flusalan
5003-48-5 Benorilat
5107-49-3 Flualamid
5486-77-1 Alloclamid
5560-78-1 Teclozan
5579-05-5 Paxamat
5579-06-6 Pentalamid
5579-08-8 Propyldocetrizoat
5588-21-6 Cintramid
5591-33-3 Iosefaminsäure
5591-49-1 Anilamat
5626-25-5 Clodacain
5714-09-0 Ethylcartrizoat
5749-67-7 Carbasalatcalcium
5779-54-4 Cyclarbamat
6170-69-0 Clamidoxinsäure
6340-87-0 Triclacetamol
6376-26-7 Salverin
6620-60-6 Proglumid
6673-35-4 Practolol
6961-46-2 Idrocilamid
7199-29-3 Cyheptamid
7225-61-8 Natriummetrizoat
7246-21-1 Natriumtyropanoat
10087-89-5 Enpromat
10397-75-8 Iocarminsäure
10423-37-7 Citenamid
13311-84-7 Flutamid
13912-77-1 Octacain
13931-64-1 Procymat
14008-60-7 Cresotamid
14261-75-7 Cloforex
14417-88-0 Melinamid
14437-41-3 Clioxanid
14817-09-5 Decimemid
15302-15-5 Etosalamid
15585-88-3 Dicarfen
15686-76-7 Bensalan
15687-05-5 Cloracetadol
15687-14-6 Embutramid
15687-16-8 Carbifen
15866-90-7 Incyclinid
16024-67-2 Iotrizoesäure
16034-77-8 Iocetaminsäure
16231-75-7 Atolid
17243-49-1 Diclometid
17692-45-4 Chatacain
18699-02-0 Actarit
18966-32-0 Clocanfamid
19368-18-4 Ftaxilid
19863-06-0 Ioxotrizoesäure
20788-07-2 Resorantel
21434-91-3 Capobeninsäure
22148-75-0 Formetorex
22568-64-5 Diacetolol
22662-39-1 Rafoxanid
22730-86-5 Iolixaninsäure
22839-47-0 Aspartam
24353-45-5 Dibusadol
24353-88-6 Lorbamat
25287-60-9 Etofamid
25451-15-4 Felbamat
25827-76-3 Iomeglaminsäure
26095-59-0 Otiloniumbromid
26717-47-5 Clofibrid
26718-25-2 Halofenat
26750-81-2 Alibendol
26887-04-7 Iotraninsäure
27736-80-7 Fenaftinsäure
28179-44-4 Ioxitalaminsäure
29122-68-7 Atenolol
29541-85-3 Oxitriptylin
29619-86-1 Moctamid
30531-86-3 Colfenamat
30533-89-2 Flurantel
30544-61-7 Clanobutin
30653-83-9 Parsalmid
31127-82-9 Iodoxaminsäure
31598-07-9 Iozominsäure
32421-46-8 Bunaftin
32795-44-1 Acecainid
34919-98-7 Cetamolol
36093-47-7 Salantel
36141-82-9 Diamfenetid
36637-18-0 Etidocain
36894-69-6 Labetalol
37106-97-1 Bentiromid
37517-30-9 Acebutolol
37723-78-7 Ioproninsäure
37863-70-0 Iosumetinsäure
38103-61-6 Tolamolol
38647-79-9 Urefibrat
39907-68-1 Dopamantin
40256-99-3 Flucetorex
40912-73-0 Brosotamid
41113-86-4 Bromoxanid
41708-72-9 Tocainid
41859-67-0 Bezafibrat
42794-76-3 Midodrin
46803-81-0 Saletamid
49755-67-1 Ioglicinsäure
51012-32-9 Tiaprid
51022-74-3 Iotroxinsäure
51876-99-4 Ioserinsäure
53370-90-4 Exalamid
53783-83-8 Tromantadin
53902-12-8 Tranilast
54063-35-3 Dofamiumchlorid
54063-40-0 Fenoxedil
54340-61-3 Brovanexin
54785-02-3 Adamexin
54870-28-9 Meglitinid
55837-29-1 Tiropramid
56281-36-8 Motretinid
56562-79-9 Ioglunid
57227-17-5 Sevopramid
58338-59-3 Dinalin
58473-74-8 Cinromid
58493-49-5 Olvanil
59017-64-0 Ioxaglicsäure
59110-35-9 Pamatolol
59160-29-1 Lidofenin
59179-95-2 Lorzafon
60019-19-4 Iotetrinsäure
60166-93-0 Iopamidol
62666-20-0 Progabid
62992-61-4 Etersalat
63245-28-3 Etifenin
63941-73-1 Ioglucol
63941-74-2 Ioglucomid
64379-93-7 Cinflumid
65569-29-1 Cloxaceprid
65617-86-9 Avizafon
65646-68-6 Fenretinid
65717-97-7 Disofenin
66108-95-0 Iohexol
66292-52-2 Butilfenin
66532-85-2 Propacetamol
67346-49-0 Arformoterol
67450-44-6 Eclanamin
67579-24-2 Bromadolin
70009-66-4 Oxalinast
70541-17-2 Oxazafon
70976-76-0 Bifepramid
71119-12-5 Dinazafon
73334-07-3 Iopromid
73573-87-2 Formoterol
74517-78-5 Indecainid
75616-02-3 Dulozafon
75616-03-4 Ciprazafon
75659-07-3 Dilevalol
76812-98-1 Trigevolol
78266-06-5 Mebrofenin
78281-72-8 Nepafenac
78649-41-9 Iomeprol
79211-10-2 Iosimid
79211-34-0 Iotrisid
79770-24-4 Iotrolan
81045-33-2 Iodecimol
81732-65-2 Bambuterol
82821-47-4 Mabuprofen
83435-66-9 Delapril
85409-44-5 Cloponon
86216-41-3 Broxitalaminsäure
87071-16-7 Arclofenin
87771-40-2 Ioversol
88321-09-9 Aloxistatin
89797-00-2 Iopentol
90895-85-5 Ronactolol
92339-11-2 Iodixanol
92623-85-3 Milnacipran
94497-51-5 Tamibaroten
96191-65-0 Ioxabrolinsäure
96847-55-1 Levomilnacipran
97702-82-4 Iosarcol
97964-54-0 Tomoglumid
97964-56-2 Lorglumid
98815-38-4 Casokefamid
102670-46-2 Batanoprid
104775-36-2 Ecabapid
105816-04-4 Nateglinid
106719-74-8 Galtifenin
107097-80-3 Loxiglumid
107793-72-6 Ioxilan
112522-64-2 Tacedinalin
119363-62-1 Amiglumid
119817-90-2 Dexloxiglumid
122898-67-3 Itoprid
123122-54-3 Candoxatrilat
123122-55-4 Candoxatril
123441-03-2 Rivastigmin
128298-28-2 Remacemid
131179-95-8 Efaproxiral
133865-88-0 Priralfinamid
133865-89-1 Safinamid
136949-58-1 Iobitridol
138112-76-2 Agomelatin
141660-63-1 Iofratol
147362-57-0 Lovirid
147497-64-1 Davasaicin
150812-12-7 Retigabin
156740-57-7 Axitirom
163000-63-3 Neboglamin
172820-23-4 Pexiganan
173334-57-1 Aliskiren
175385-62-3 Lasinavir
175481-36-4 Lacosamid
181816-48-8 Ombrabulin
181872-90-2 Iosimenol
183990-46-7 Salcaprozsäure
188196-22-7 Frakefamid
193079-69-5 Tabimorelin
194085-75-1 Carisbamat
194785-19-8 Bedoradrin
196618-13-0 Oseltamivir
202844-10-8 Indantadol
209394-27-4 Ladostigil
220847-86-9 Valategrast
228266-40-8 Taltobulin
254750-02-2 Emricasan
260980-89-0 Topilutamid
289656-45-7 Senicapoc
355129-15-6 Eprotirom
387825-03-8 Salclobuzsäure
402567-16-2 Firategrast
441765-98-6 Talaglumetad
478296-72-9 Gabapentinenacarbil
608137-32-2 Lisdexamfetamin
652990-07-3 Milveterol
847353-30-4 Arbaclofenplacarbil
29251200 77-21-4 Glutethimid
29251995 50-35-1 Thalidomid
60-45-7 Fenimid
64-65-3 Bemegrid
77-41-8 Mesuximid
77-67-8 Ethosuximid
86-34-0 Phensuximid
125-84-8 Aminoglutethimid
1156-05-4 Phenglutarimid
1673-06-9 Amphotalid
2897-83-8 Alonimid
6319-06-8 Noreximid
7696-12-0 Tetramethrin
10403-51-7 Mitindomid
14166-26-8 Taglutimid
19171-19-8 Pomalidomid
21925-88-2 Tesicam
22855-57-8 Brosuximid
35423-09-7 Tesimid
51411-04-2 Alrestatin
54824-17-8 Mitonafid
66537-94-8 Ciproximid
69408-81-7 Amonafid
129688-50-2 Minalrestat
144849-63-8 Bisnafid
162706-37-8 Elinafid
29252900 55-56-1 Chlorhexidin
55-73-2 Betanidin
74-79-3 Arginin
100-33-4 Pentamidin
101-93-9 Phenacain
104-32-5 Propamidin
114-86-3 Phenformin
135-43-3 Lauroguadin
140-59-0 Stilbamidinisetionat
459-86-9 Mitoguazon
495-99-8 Hydroxystilbamidin
496-00-4 Dibrompropamidin
500-92-5 Proguanil
537-21-3 Chlorproguanil
657-24-9 Metformin
692-13-7 Buformin
886-08-8 Norletimol
1221-56-3 Natriumiopodat
1729-61-9 Renytolin
3459-96-9 Amicarbalid
3658-25-1 Guanoctin
3748-77-4 Bunamidin
3811-75-4 Hexamidin
4210-97-3 Tiformin
5581-35-1 Amfecloral
5879-67-4 Oletimol
6443-40-9 Xylamidintosilat
6903-79-3 Creatinolfosfat
13050-83-4 Guanoxyfen
15339-50-1 Ferrotrenin
17035-90-4 Tilarginin
22573-93-9 Alexidin
22790-84-7 Carbantel
29110-47-2 Guanfacin
33089-61-1 Amitraz
39492-01-8 Gabexat
45086-03-1 Etoformin
46464-11-3 Meobentin
49745-00-8 Amidantel
55926-23-3 Guanclofin
59721-28-7 Camostat
66871-56-5 Lidamidin
76631-45-3 Napactadin
78718-52-2 Benexat
80018-06-0 Fengabin
81525-10-2 Nafamostat
81907-78-0 Batebulast
85125-49-1 Biclodil
85465-82-3 Thymotrinan
86914-11-6 Tolgabid
98629-43-7 Gusperimus
137159-92-3 Aptiganel
146510-36-3 Olanexidin
146978-48-5 Moxilubant
149820-74-6 Xemilofiban
160677-67-8 Tresperimus
170368-04-4 Anisperimus
330600-85-6 Peramivir
346735-24-8 Amelubant
29263000 16397-28-7 Fenproporex
29269070 52-53-9 Verapamil
77-51-0 Isoaminil
137-05-3 Mecrilat
1069-55-2 Bucrilat
1113-10-6 Guancidin
1689-89-0 Nitroxinil
5232-99-5 Etocrilen
6197-30-4 Octocrilen
6606-65-1 Enbucrilat
6701-17-3 Ocrilat
15599-27-6 Etaminil
16662-47-8 Gallopamil
17590-01-1 Amfetaminil
21702-93-2 Cloguanamil
23023-91-8 Flucrilat
34915-68-9 Bunitrolol
38321-02-7 Dexverapamil
53882-12-5 Lodoxamid
54239-37-1 Cimaterol
57808-65-8 Closantel
58503-83-6 Penirolol
65655-59-6 Pacrinolol
65899-72-1 Alozafon
78370-13-5 Emopamil
83200-10-6 Anipamil
85247-76-3 Dagapamil
85247-77-4 Ronipamil
86880-51-5 Epanolol
92302-55-1 Devapamil
101238-51-1 Levemopamil
108605-62-5 Teriflunomid
111753-73-2 Satigrel
123548-56-1 Acreozast
130929-57-6 Entacapon
136033-49-3 Nexopamil
137109-71-8 Balazipon
147076-36-6 Laflunimus
153259-65-5 Cilomilast
202057-76-9 Manitimus
220641-11-2 Naminidil
29270000 94-10-0 Etoxazen
502-98-7 Chlorazodin
536-71-0 Diminazen
80573-03-1 Ipsalazid
80573-04-2 Balsalazid
29280090 51-71-8 Phenelzin
55-52-7 Pheniprazin
65-64-5 Mebanazin
70-51-9 Deferoxamin
103-03-7 Phenicarbazid
127-07-1 Hydroxycarbamid
140-87-4 Cyacetacid
322-35-0 Benserazid
511-41-1 Diphoxazid
546-88-3 Acetohydroxamsäure
555-65-7 Brocresin
671-16-9 Procarbazin
2438-72-4 Bufexamac
2675-35-6 Sivifen
3240-20-8 Carbenzid
3362-45-6 Noxiptilin
3544-35-2 Iproclozid
3583-64-0 Bumadizon
3788-16-7 Cimemoxin
3818-37-9 Fenoxypropazin
4267-81-6 Bolazin
4684-87-1 Octamoxin
5001-32-1 Guanoclor
5051-62-7 Guanabenz
5579-27-1 Simtrazen
7473-70-3 Guanoxabenz
7654-03-7 Benmoxin
14816-18-3 Phoxim
15256-58-3 Beloxamid
15687-37-3 Naftazon
20228-27-7 Ruvazon
22033-87-0 Olesoxim
24701-51-7 Demexiptilin
25394-78-9 Cetoxim
25875-51-8 Robenidin
28860-95-9 Carbidopa
34297-34-2 Anidoxim
38274-54-3 Benurestat
46263-35-8 Nafomin
53078-44-7 Caproxamin
53648-05-8 Ibuproxam
54063-51-3 Nadoxolol
54739-18-3 Fluvoxamin
54739-19-4 Clovoxamin
56187-89-4 Ximoprofen
57925-64-1 Naprodoxim
58832-68-1 Cloximat
60070-14-6 Mariptilin
76144-81-5 Meldonium
78372-27-7 Stirocainid
81424-67-1 Caracemid
85750-38-5 Erocainid
90581-63-8 Falintolol
95268-62-5 Upenazim
105613-48-7 Exametazim
127420-24-0 Idrapril
130579-75-8 Eplivanserin
141184-34-1 Filaminast
141579-54-6 Fenleuton
149400-88-4 Sardomozid
149647-78-9 Vorinostat
154039-60-8 Marimastat
203737-93-3 Istaroxim
238750-77-1 Tosedostat
352513-83-8 Semapimod
869572-92-9 Tecovirimat
29299000 139-05-9 Natriumcyclamat
154-93-8 Carmustin
299-86-5 Crufomat
1491-41-4 Naftalofos
3733-81-1 Defosfamid
4075-88-1 Oxifentorex
4317-14-0 Amitriptylinoxid
5854-93-3 Alanosin
13010-47-4 Lomustin
13909-09-6 Semustin
15350-99-9 Amoxydramincamsilat
31645-39-3 Palifosfamid
52658-53-4 Benfosformin
52758-02-8 Benzaprinoxid
60784-46-5 Elmustin
70788-28-2 Flurofamid
70788-29-3 Tolfamid
73105-03-0 Neptamustin
97642-74-5 Clomifenoxid
136470-65-0 Banoxantron
166518-60-1 Avasimib
168021-79-2 Disufentonnatrium
29302000 148-18-5 Ditiocarbnatrium
3735-90-8 Fencarbamid
27877-51-6 Tolindat
50838-36-3 Tolciclat
29303000 95-05-6 Sulfiram
97-77-8 Disulfiram
137-26-8 Thiram
29304010 63-68-3 Methionin
29309013 52-90-4 Cystein
29309016 52-67-5 Penicillamin
616-91-1 Acetylcystein
638-23-3 Carbocistein
2485-62-3 Mecystein
5287-46-7 Prenistein
13189-98-5 Fudostein
18725-37-6 Dacistein
42293-72-1 Bencistein
65002-17-7 Bucillamin
82009-34-5 Cilastatin
86042-50-4 Cistinexin
87573-01-1 Salnacedin
89163-44-0 Cinaproxen
89767-59-9 Salmistein
29309030 583-91-5 Desmeninol
29309098 59-52-9 Dimercaprol
60-23-1 Mercaptamin
67-68-5 Dimethylsulfoxid
77-46-3 Acedapson
80-08-0 Dapson
82-99-5 Tifenamil
97-18-7 Bithionol
97-24-5 Fenticlor
104-06-3 Thioacetazon
108-02-1 Captamin
109-57-9 Allylthioharnstoff
121-55-1 Subathizon
127-60-6 Acediasulfonnatrium
133-65-3 Solasulfon
144-75-2 Aldesulfonnatrium
304-55-2 Succimer
305-97-5 Anthiolimin
473-32-5 Chaulmosulfon
486-17-9 Captodiam
500-89-0 Thiambutosin
502-55-6 Dixanthogen
513-10-0 Ecothiopatiodid
539-21-9 Ambazon
554-18-7 Glucosulfon
584-69-0 Ditophal
786-19-6 Carbofenotion
790-69-2 Loflucarban
844-26-8 Bithionoloxid
910-86-1 Tiocarlid
926-93-2 Metallibur
1166-34-3 Cinanserin
1234-30-6 Etocarlid
1953-02-2 Tiopronin
2398-96-1 Tolnaftat
2507-91-7 Gloxazon
2924-67-6 Fluoreson
3383-96-8 Temefos
3569-58-2 Oxysoniumiodid
3569-59-3 Hexasoniumiodid
3569-77-5 Amidapson
4044-65-9 Bitoscanat
4938-00-5 Danostein
5835-72-3 Diprofen
5934-14-5 Succisulfon
5964-62-5 Diathymosulfon
5965-40-2 Allocupreidnatrium
6385-58-6 Natriumbitionolat
6964-20-1 Tiadenol
7009-79-2 Xenthiorat
10433-71-3 Tiametoniumiodid
10489-23-3 Tioctilat
13402-51-2 Tibenzat
14433-82-0 Thiacetarsamidnatrium
15599-39-0 Noxytiolin
15686-78-9 Tiosalan
16208-51-8 Dimesna
19767-45-4 Mesna
19881-18-6 Nitroscanat
20537-88-6 Amifostin
22012-72-2 Zilantel
23205-04-1 Iosulamid
23233-88-7 Brotianid
23288-49-5 Probucol
25827-12-7 Suloxifen
26328-53-0 Amoscanat
26481-51-6 Tiprenolol
27025-41-8 Oxiglutation
27450-21-1 Osmadizon
29335-92-0 Dextiopronin
34914-39-1 Ritiometan
35727-72-1 Ontianil
38194-50-2 Sulindac
38452-29-8 Tolmesoxid
39516-21-7 Tiopropamin
42461-79-0 Sulfonterol
53993-67-2 Tiflorex
54063-56-8 Suloctidil
54657-98-6 Serfibrat
55837-28-0 Tiafibrat
58306-30-2 Febantel
58569-55-4 Metenkefalin
59973-80-7 Exisulind
63547-13-7 Adrafinil
66264-77-5 Sulfinalol
66516-09-4 Mertiatid
66608-32-0 Imcarbofos
66960-34-7 Metkefamid
68693-11-8 Modafinil
69217-67-0 Sumacetamol
69819-86-9 Darinaparsin
70895-45-3 Tipropidil
71767-13-0 Iotasul
74639-40-0 Docarpamin
79467-22-4 Bipenamol
81045-50-3 Pivopril
81110-73-8 Racecadotril
82599-22-2 Ditiomustin
82964-04-3 Tolrestat
83519-04-4 Ilmofosin
85053-46-9 Suricainid
85754-59-2 Ambamustin
87556-66-9 Cloticason
87719-32-2 Etaroten
88041-40-1 Lemidosul
88255-01-0 Netobimin
89987-06-4 Tiludroninsäure
90357-06-5 Bicalutamid
94055-76-2 Suplatasttosilat
101973-77-7 Esonarimod
103725-47-9 Betiatid
105687-93-2 Sumaroten
106854-46-0 Argimesna
107023-41-6 Pobilukast
112111-43-0 Armodafinil
112573-72-5 Dexecadotril
112573-73-6 Ecadotril
113593-34-3 Flosatidil
114568-26-2 Patamostat
122575-28-4 Naglivan
123955-10-2 Almokalant
125961-82-2 Tipelukast
127304-28-3 Linaroten
134993-74-1 Tibeglisen
137109-78-5 Orazipon
158382-37-7 Canfosfamid
159138-80-4 Cariporid
162520-00-5 Salirasib
168682-53-9 Ezatiostat
179545-77-8 Tanomastat
187870-78-6 Rimeporid
202340-45-2 Eflucimib
211513-37-0 Dalcetrapib
216167-82-7 Succinobucol
216167-92-9 Camobucol
216167-95-2 Elsibucol
488832-69-5 Elesclomol
496050-39-6 Pemaglitazar
603139-19-1 Odanacatib
608141-41-9 Apremilast
887148-69-8 Monepantel
29313950 2809-21-4 Etidronsäure
29313990 52-68-6 Metrifonat
126-22-7 Butonat
1984-15-2 Medroninsäure
2398-95-0 Foscolinsäure
10596-23-3 Clodroninsäure
13237-70-2 Fosmeninsäure
15468-10-7 Oxidroninsäure
16543-10-5 Fosenazid
17316-67-5 Butafosfan
40391-99-9 Pamidroninsäure
51321-79-0 Sparfosinsäure
51395-42-7 Butedroninsäure
54870-27-8 Fosfonetnatrium
57808-64-7 Toldimfos
60668-24-8 Alafosfalin
63132-38-7 Lidadronsäure
63132-39-8 Olpadronsäure
63585-09-1 Foscarnetnatrium
66376-36-1 Alendroninsäure
73514-87-1 Fosarilat
76541-72-5 Mifobat
79778-41-9 Neridroninsäure
92118-27-9 Fotemustin
103486-79-9 Belfosdil
114084-78-5 Ibandronsäure
124351-85-5 Incadronsäure
127502-06-1 Tetrofosmin
133208-93-2 Ibrolipim
29319000 0-00-0 Repagermanium
97-44-9 Acetarsol
98-50-0 Arsanilsäure
98-72-6 Nitarson
116-49-4 Glykobiarsol
121-19-7 Roxarson
121-59-5 Carbarson
306-12-7 Oxophenarsin
455-83-4 Dichlorophenarsin
457-60-3 Neoarsphenamin
535-51-3 Phenarsonsulfoxylat
554-72-3 Tryparsamid
618-82-6 Sulfarsphenamin
2430-46-8 Tolboxan
3639-19-8 Difetarson
5959-10-4 Stibosamin
19028-28-5 Toliodiumchlorid
33204-76-1 Chadrosilan
65606-61-3 Diciferron
68959-20-6 Disichoniumchlorid
75018-71-2 Tauroselcholinsäure
125973-56-0 Amsilaroten
126595-07-1 Propagermanium
132236-18-1 Zifrosilon
29321900 59-87-0 Nitrofural
67-28-7 Nihydrazon
405-22-1 Nidroxyzon
541-64-0 Furtrethoniumiodid
549-40-6 Furostilbestrol
735-64-8 Fenamifuril
965-52-6 Nifuroxazid
1338-39-2 Sorbitanlaurat
1338-41-6 Sorbitanstearat
1338-43-8 Sorbitanoleat
3270-71-1 Nifuraldezon
3563-92-6 Zylofuramin
3690-58-2 Fubrogoniumiodid
3776-93-0 Furfenorex
4662-17-3 Furidaron
5579-89-5 Nifursemizon
5579-95-3 Nifurmeron
5580-25-6 Nifurethazon
6236-05-1 Nifuroxim
6673-97-8 Spiroxason
15686-77-8 Fursalan
16915-70-1 Nifursol
19561-70-7 Nifuratron
26266-57-9 Sorbitanpalmitat
26266-58-0 Sorbitantrioleat
26658-19-5 Sorbitantristearat
28434-01-7 Bioresmethrin
31329-57-4 Naftidrofuryl
53684-49-4 Bufetolol
60653-25-0 Orpanoxin
64743-08-4 Diclofurim
64743-09-5 Nitrafudam
66357-35-5 Ranitidin
72420-38-3 Acifran
75748-50-4 Ancarolol
84845-75-0 Niperotidin
93064-63-2 Venritidin
142996-66-5 Furomin
156722-18-8 Rostafuroxin
186953-56-0 Pafuramidin
253128-41-5 Eribulin
393101-41-2 Milataxel
29322010 77-09-8 Phenolphthalein
29322090 52-01-7 Spironolacton
56-72-4 Coumafos
57-57-8 Propiolacton
66-76-2 Dicoumarol
76-65-3 Amolanon
81-81-2 Warfarin
90-33-5 Hymecromon
152-72-7 Acenocumarol
321-55-1 Haloxon
435-97-2 Phenprocumon
465-39-4 Bufogenin
476-66-4 Ellagsäure
477-32-7 Visnadin
548-00-5 Ethylbiscumacetat
642-83-1 Aceglaton
804-10-4 Carbocromen
1233-70-1 Diarbaron
2908-75-0 Esculamin
3258-51-3 Valofan
3447-95-8 Benfurodilhemisuccinat
3902-71-4 Trioxysalen
4366-18-1 Coumetarol
15301-80-1 Oxamarin
15301-97-0 Xylocumarol
26538-44-3 Zeranol
29334-07-4 Sulmarin
32449-92-6 Glucurolacton
35838-63-2 Clocumarol
42422-68-4 Taleranol
52814-39-8 Metesculetol
58409-59-9 Bucumolol
60986-89-2 Clofurac
65776-67-2 Afurolol
66898-60-0 Talosalat
67268-43-3 Giparmen
67696-82-6 Acrihellin
68206-94-0 Cloricromen
70288-86-7 Ivermectin
73573-88-3 Mevastatin
75139-06-9 Tetronasin
75330-75-5 Lovastatin
75992-53-9 Moxadolen
79902-63-9 Simvastatin
81478-25-3 Lomevacton
87810-56-8 Fostriecin
91406-11-0 Esupron
96829-58-2 Orlistat
109791-32-4 Ascorbylgamolenat
112856-44-7 Losigamon
113507-06-5 Moxidectin
127943-53-7 Disermolid
132100-55-1 Dalvastatin
140616-46-2 Fluoresceinlisicol
150785-53-8 Alemcinal
154738-42-8 Mitemcinal
161262-29-9 Amotosalen
162011-90-7 Rofecoxib
165108-07-6 Selamectin
189954-96-9 Firocoxib
195883-06-8 Omtriptolid
29329500 1972-08-3 Dronabinol
29329900 136-70-9 Protokylol
451-77-4 Homarylamin
470-43-9 Promoxolan
541-66-2 Oxapropaniumiodid
1344-34-9 Stibaminglucosid
1508-45-8 Mitopodozid
3416-24-8 Glucosamin
3567-40-6 Dioxamat
4764-17-4 Tenamfetamin
5684-90-2 Penthrichloral
12286-76-9 Ferrinfructose
12569-38-9 Calciumglubionat
18296-45-2 Didrovaltrat
18467-77-1 Diprogulinsäure
25161-41-5 Acevaltrat
30910-27-1 Treloxinat
31105-14-3 Olmidin
31112-62-6 Metrizamid
33069-62-4 Paclitaxel
34753-46-3 Ciheptolan
40580-59-4 Guanadrel
47254-05-7 Spiroxepin
49763-96-4 Stiripentol
51372-29-3 Dexbudesonid
53341-49-4 Ponfibrat
53983-00-9 Nibroxan
55102-44-8 Bofumustin
56180-94-0 Acarbose
56290-94-9 Medroxalol
58546-54-6 Besigomsin
58994-96-0 Ranimustin
61136-12-7 Almurtid
61869-07-6 Domiodol
61914-43-0 Glucuronamid
66112-59-2 Temurtid
71963-77-4 Artemether
74817-61-1 Murabutid
75887-54-6 Artemotil
78113-36-7 Romurtid
81267-65-4 Idronoxil
83461-56-7 Mifamurtid
85443-48-7 Bencianol
90733-40-7 Edifolon
97240-79-4 Topiramat
98383-18-7 Ecomustin
105618-02-8 Galamustin
114870-03-0 Fondaparinuxnatrium
114977-28-5 Docetaxel
116818-99-6 Isalstein
117570-53-3 Vadimezan
118457-15-1 Dexnebivolol
118457-16-2 Levonebivolol
122312-55-4 Dosmalfat
123072-45-7 Aprosulatnatrium
128196-01-0 Escitalopram
135038-57-2 Fasidotril
137275-81-1 Osemozotan
149920-56-9 Idraparinuxnatrium
156294-36-9 Larotaxel
167256-08-8 Enrasentan
171092-39-0 Defoslimod
175013-73-7 Tidembersat
181296-84-4 Omigapil
182824-33-5 Artesunat
183133-96-2 Cabazitaxel
185955-34-4 Eritoran
186040-50-6 Paclitaxelceribat
186348-23-2 Ortataxel
196597-26-9 Ramelteon
280585-34-4 Oxeglitazar
329306-27-6 Lirimilast
50-34-0 Propanthelinbromid
53-46-3 Methantheliniumbromid
61-74-5 Domoxin
68-90-6 Benziodaron
78-34-2 Dioxation
82-02-0 Khellin
85-90-5 Methylchromon
87-33-2 Isosorbiddinitrat
119-41-5 Efloxat
154-23-4 Cianidanol
480-17-1 Leucocianidol
521-35-7 Cannabinol
652-67-5 Isosorbid
1165-48-6 Dimeflin
1477-19-6 Benzaron
1668-19-5 Doxepin
1951-25-3 Amiodaron
2165-19-7 Guanoxan
2455-84-7 Ambenoxan
3562-84-3 Benzbromaron
3570-46-5 Ethomoxan
3607-18-9 Cidoxepin
3611-72-1 Cloridarol
4439-67-2 Amikhellin
4442-60-8 Butamoxan
4730-07-8 Pentamoxan
4940-39-0 Chromocarb
6538-22-3 Dimeprozan
7182-51-6 Talopram
13157-90-9 Benzchercin
15686-60-9 Flavamin
15686-63-2 Etabenzaron
16051-77-7 Isosorbidmononitrat
16110-51-3 Cromoglicinsäure
18296-44-1 Valtrat
19825-63-9 Pirnabin
19889-45-3 Guabenxan
22888-70-6 Silibinin
23580-33-8 Furacrininsäure
23915-73-3 Trebenzomin
26020-55-3 Oxetoron
26225-59-2 Mecinaron
29782-68-1 Silidianin
33459-27-7 Xanoxinsäure
33889-69-9 Silicristin
34887-52-0 Fenisorex
35212-22-7 Ipriflavon
37456-21-6 Terbucromil
37470-13-6 Flavodinsäure
37855-80-4 Iprocrolol
38873-55-1 Furobufen
39552-01-7 Befunolol
40691-50-7 Tixanox
42408-79-7 Pirandamin
50465-39-9 Tocofibrat
51022-71-0 Nabilon
52934-83-5 Nanafrocin
54340-62-4 Bufuralol
55165-22-5 Butocrolol
55286-56-1 Doxaminol
55453-87-7 Isoxepac
55689-65-1 Oxepinac
56689-43-1 Canbisol
56983-13-2 Furofenac
57009-15-1 Isocromil
58012-63-8 Furcloprofen
58761-87-8 Sudexanox
58805-38-2 Ambicromil
59729-33-8 Citalopram
60400-92-2 Proxicromil
63968-64-9 Artemisinin
65350-86-9 Meciadanol
66575-29-9 Colforsin
67102-87-8 Pentomon
67700-30-5 Furaprofen
71316-84-2 Fluradolin
72492-12-7 Spizofuron
74912-19-9 Naboctat
76301-19-4 Timefuron
77005-28-8 Texacromil
77416-65-0 Exepanol
78371-66-1 Bucromaron
78499-27-1 Bermoprofen
79130-64-6 Ansoxetin
79619-31-1 Flavodilol
80743-08-4 Dioxadilol
81486-22-8 Nipradilol
81496-81-3 Artenimol
81674-79-5 Guaimesal
81703-42-6 Bendacalol
87549-36-8 Parcetasal
87626-55-9 Mitoflaxon
96566-25-5 Ablukast
97483-17-5 Tifurac
110816-79-0 Cromoglicatlisetil
113806-05-6 Olopatadin
118457-14-0 Nebivolol
123407-36-3 Arteflen
128232-14-4 Raxofelast
132017-01-7 Bervastatin
139110-80-8 Zanamivir
149494-37-1 Ebalzotan
151581-24-7 Iralukast
169758-66-1 Robalzotan
175013-84-0 Tonabersat
184653-84-7 Carabersat
343306-71-8 Sugammadex
401925-43-7 Celivaron
461432-26-8 Dapagliflozin
664338-39-0 Arterolan
29331110 479-92-5 Propyphenazon
29331190 58-15-1 Aminophenazon
60-80-0 Phenazon
68-89-3 Metamizolnatrium
747-30-8 Aminophenazoncyclamat
1046-17-9 Dibupyron
3615-24-5 Ramifenazon
7077-30-7 Butopyrammoniumiodid
22881-35-2 Famprofazon
55837-24-6 Bisfenazon
29331910 50-33-9 Phenylbutazon
29331990 57-96-5 Sulfinpyrazon
105-20-4 Betazol
129-20-4 Oxyphenbutazon
853-34-9 Kebuzon
2210-63-1 Mofebutazon
4023-00-1 Praxadin
7125-67-9 Metochizin
7554-65-6 Fomepizol
13221-27-7 Tribuzon
20170-20-1 Difenamizol
23111-34-4 Feclobuzon
27470-51-5 Suxibuzon
30748-29-9 Feprazon
32710-91-1 Trifezolac
34427-79-7 Proxifezon
50270-32-1 Bufezolac
50270-33-2 Isofezolac
53808-88-1 Lonazolac
55294-15-0 Muzolimin
59040-30-1 Nafazatrom
60104-29-2 Clofezon
70181-03-2 Dazoprid
71002-09-0 Pirazolac
80410-36-2 Fezolamin
81528-80-5 Dalbraminol
103475-41-8 Tepoxalin
115436-73-2 Ipazilid
119322-27-9 Meribendan
142155-43-9 Cizolirtin
206884-98-2 Niraxostat
376592-42-6 Totrombopag
410528-02-8 Palovaroten
496775-61-2 Eltrombopag
29332100 50-12-4 Mephenytoin
57-41-0 Phenytoin
86-35-1 Ethotoin
1317-25-5 Alcloxa
5579-81-7 Aldioxa
5588-20-5 Clodantoin
40828-44-2 Clazolimin
56605-16-4 Spiromustin
63612-50-0 Nilutamid
89391-50-4 Imirestat
93390-81-9 Fosphenytoin
29332910 50-60-2 Phentolamin
29332990 53-73-6 Angiotensinamid
56-28-0 Triclodazol
59-98-3 Tolazolin
60-56-0 Thiamazol
71-00-1 Histidin
84-22-0 Tetryzolin
91-75-8 Antazolin
443-48-1 Metronidazol
501-62-2 Phenamazolin
526-36-3 Xylometazolin
551-92-8 Dimetridazol
830-89-7 Albutoin
835-31-4 Naphazolin
1077-93-6 Ternidazol
1082-56-0 Tefazolin
1082-57-1 Tramazolin
1491-59-4 Oxymetazolin
3254-93-1 Doxenitoin
3366-95-8 Secnidazol
4201-22-3 Tolonidin
4205-90-7 Clonidin
4342-03-4 Dacarbazin
4474-91-3 Angiotensin II
4548-15-6 Flunidazol
4846-91-7 Fenoxazolin
5377-20-8 Metomidat
5696-06-0 Metetoin
5786-71-0 Fosfocreatinin
6043-01-2 Domazolin
7036-58-0 Propoxat
7303-78-8 Imidolin
7681-76-7 Ronidazol
13551-87-6 Misonidazol
14058-90-3 Metazamid
14885-29-1 Ipronidazol
15037-44-2 Etonam
16773-42-5 Ornidazol
17230-89-6 Nimazon
17692-28-3 Clonazolin
19387-91-8 Tinidazol
20406-60-4 Mipimazol
21721-92-6 Nitrefazol
22232-54-8 Carbimazol
22668-01-5 Etanidazol
22833-02-9 Orconazol
22916-47-8 Miconazol
22994-85-0 Benznidazol
23593-75-1 Clotrimazol
23757-42-8 Midaflur
25859-76-1 Glibutimin
27220-47-9 Econazol
27523-40-6 Isoconazol
27885-92-3 Imidocarb
28125-87-3 Flutonidin
30529-16-9 Stirimazol
31036-80-3 Lofexidin
31478-45-2 Bamnidazol
33125-97-2 Etomidat
33178-86-8 Alinidin
34839-70-8 Metiamid
35554-44-0 Enilconazol
36364-49-5 Imidazolsalicylat
36740-73-5 Flumizol
38083-17-9 Climbazol
38349-38-1 Metrafazolin
40077-57-4 Aviptadil
40507-78-6 Indanazolin
40828-45-3 Azolimin
41473-09-0 Fenmetozol
42116-76-7 Carnidazol
51022-76-5 Sulnidazol
51481-61-9 Cimetidin
51940-78-4 Zetidolin
53267-01-9 Cibenzolin
53597-28-7 Fludazoniumchlorid
54143-54-3 Sepazoniumchlorid
54533-85-6 Nizofenon
55273-05-7 Impromidin
56097-80-4 Valconazol
57647-79-7 Benclonidin
57653-26-6 Fenobam
58261-91-9 Mefenidil
59729-37-2 Fexinidazol
59803-98-4 Brimonidin
59939-16-1 Cirazolin
60173-73-1 Arfalasin
60628-96-8 Bifonazol
60628-98-0 Lombazol
61318-90-9 Sulconazol
62087-96-1 Triletid
62882-99-9 Tinazolin
62894-89-7 Tiflamizol
63824-12-4 Aliconazol
63927-95-7 Bentemazol
64211-45-6 Oxiconazol
64212-22-2 Nafimidon
64872-76-0 Butoconazol
65571-68-8 Lofemizol
65896-16-4 Romifidin
66711-21-5 Apraclonidin
69539-53-3 Etintidin
70161-09-0 Democonazol
71097-23-9 Zoficonazol
72479-26-6 Fenticonazol
73445-46-2 Fenflumizol
73931-96-1 Denzimol
74512-12-2 Omoconazol
76448-31-2 Propenidazol
76631-46-4 Detomidin
76894-77-4 Dazmegrel
77175-51-0 Croconazol
77671-31-9 Enoximon
78186-34-2 Bisantren
78218-09-4 Dazoxiben
79313-75-0 Sopromidin
80614-27-3 Midazogrel
81447-78-1 Levlofexidin
81447-79-2 Dexlofexidin
82571-53-7 Ozagrel
83184-43-4 Mifentidin
84203-09-8 Trifenagrel
84243-58-3 Imazodan
84962-75-4 Flutomidat
85392-79-6 Indanidin
86347-14-0 Medetomidin
89371-37-9 Imidapril
89371-44-8 Imidaprilat
89781-55-5 Rolafagrel
89838-96-0 Octimibat
90408-21-2 Efetozol
90697-56-6 Zimidoben
91017-58-2 Abunidazol
91524-14-0 Napamezol
95668-38-5 Idralfidin
96153-56-9 Bisfentidin
97901-21-8 Nafagrel
99614-02-5 Ondansetron
103926-64-3 Sepimostat
104054-27-5 Atipamezol
104902-08-1 Cilutazolin
105920-77-2 Camonagrel
107429-63-0 Lintoprid
110605-64-6 Isaglidol
110883-46-0 Giracodazol
113082-98-7 Enalkiren
113775-47-6 Dexmedetomidin
114798-26-4 Losartan
115575-11-6 Liarozol
116684-92-5 Galdansetron
116795-97-2 Ledazerol
118072-93-8 Zoledronsäure
118528-04-4 Brolaconazol
119006-77-8 Flutrimazol
120635-74-7 Cilansetron
122830-14-2 Deriglidol
125472-02-8 Mivazerol
126222-34-2 Remikiren
128326-82-9 Eberconazol
129369-64-8 Irtemazol
129805-33-0 Eptotermin alfa
130120-57-9 Prezatidkupferacetat
130726-68-0 Neticonazol
130759-56-7 Nemazolin
134183-95-2 Fampronil
137460-88-9 Odalprofen
138402-11-6 Irbesartan
144689-24-7 Olmesartan
149838-23-3 Doranidazol
149968-26-3 Elisartan
150586-58-6 Fipamezol
154906-40-8 Semparatid
159075-60-2 Emfilermin
159519-65-0 Enfuvirtid
162394-19-6 Palifermin
170105-16-5 Imidafenacin
173997-05-2 Nepicastat
177563-40-5 Carafiban
183659-72-5 Catramilast
189353-31-9 Fadolmidin
200074-80-2 Lusupultid
213027-19-1 Cipralisant
219527-63-6 Repifermin
246539-15-1 Dibotermin alfa
259188-38-0 Rebimastat
444069-80-1 Dapiclermin
478166-15-3 Mecaserminrinfabat
697766-75-9 Velafermin
867153-61-5 Dulanermin
944263-65-4 Demiditraz
29333300 57-42-1 Pethidin
64-39-1 Trimeperidin
77-10-1 Phencyclidin
113-45-1 Methylphenidat
144-14-9 Anileridin
302-41-0 Piritramid
359-83-1 Pentazocin
437-38-7 Fentanyl
467-60-7 Pipradrol
467-83-4 Dipipanon
469-79-4 Ketobemidon
562-26-5 Phenoperidin
915-30-0 Diphenoxylat
1812-30-2 Bromazepam
15301-48-1 Bezitramid
15686-91-6 Propiram
28782-42-5 Difenoxin
71195-58-9 Alfentanil
29333910 54-92-2 Iproniazid
101-26-8 Pyridostigminbromid
29333999 51-12-7 Nialamid
52-86-8 Haloperidol
53-89-4 Benzpiperylon
54-36-4 Metyrapon
54-85-3 Isoniazid
54-96-6 Amifampridin
56-97-3 Trimedoximbromid
59-26-7 Nikethamid
59-32-5 Chloropyramin
62-97-5 Diphemanilmetilsulfat
76-90-4 Mepenzolatbromid
77-01-0 Fenpipramid
77-20-3 Alphaprodin
77-39-4 Cycrimin
79-55-0 Pempidin
82-98-4 Piperidolat
86-21-5 Pheniramin
86-22-6 Brompheniramin
87-21-8 Piridocain
91-81-6 Tripelennamin
91-84-9 Mepyramin
93-47-0 Verazid
94-63-3 Pralidoximiodid
94-78-0 Phenazopyridin
96-88-8 Mepivacain
97-57-4 Tolpronin
100-91-4 Eucatropin
101-08-6 Diperodon
114-90-9 Obidoximchlorid
114-91-0 Metyridin
115-46-8 Azacyclonol
117-30-6 Dipiproverin
123-03-5 Cetylpyridiniumchlorid
125-51-9 Pipenzolatbromid
125-60-0 Fenpiveriniumbromid
127-35-5 Phenazocin
129-03-3 Cyproheptadin
129-83-9 Phenampromid
132-21-8 Dexbrompheniramin
132-22-9 Chlorphenamin
136-82-3 Piperocain
139-62-8 Cyclomethycain
144-11-6 Trihexyphenidyl
144-45-6 Spirgetin
147-20-6 Diphenylpyralin
149-17-7 Ftivazid
300-37-8 Diodon
357-66-4 Spirilen
382-82-1 Dicoliniumiodid
468-50-8 Betameprodin
468-51-9 Alphameprodin
468-56-4 Hydroxypethidin
468-59-7 Betaprodin
469-21-6 Doxylamin
469-80-7 Pheneridin
469-82-9 Etoxeridin
479-81-2 Bietamiverin
486-12-4 Triprolidin
486-16-8 Carbinoxamin
495-84-1 Salinazid
504-03-0 Nanofin
510-74-7 Spiramid
511-45-5 Pridinol
514-65-8 Biperiden
534-84-9 Pimeclon
536-33-4 Ethionamid
546-32-7 Oxpheneridin
548-73-2 Droperidol
553-69-5 Fenyramidol
555-90-8 Nicothiazon
561-48-8 Norpipanon
561-76-2 Properidin
561-77-3 Dihexyverin
578-89-2 Pimetremid
586-60-7 Dyclonin
586-98-1 Piconol
587-46-2 Benzpyriniumbromid
587-61-1 Propyliodon
603-50-9 Bisacodyl
728-88-1 Tolperison
749-02-0 Spiperon
749-13-3 Trifluperidol
807-31-8 Aceperon
827-61-2 Aceclidin
852-42-6 Guaiapat
972-02-1 Difenidol
1050-79-9 Moperon
1096-72-6 Hepzidin
1098-97-1 Pyritinol
1219-35-8 Primaperon
1463-28-1 Guanaclin
1508-75-4 Tropicamid
1539-39-5 Gapicomin
1580-71-8 Amiperon
1707-15-9 Metazid
1740-22-3 Pyrinolin
1841-19-6 Fluspirilen
1882-26-4 Pyricarbat
1893-33-0 Pipamperon
2062-78-4 Pimozid
2062-84-2 Benperidol
2066-89-9 Pasiniazid
2139-47-1 Nifenazon
2156-27-6 Benproperin
2398-81-4 Oxiniacinsäure
2531-04-6 Piperylon
2748-88-1 Miripiriumchlorid
2779-55-7 Opiniazid
2804-00-4 Roxoperon
2856-74-8 Modalin
2971-90-6 Clopidol
3099-52-3 Nicametat
3425-97-6 Dimecoloniumiodid
3485-62-9 Clidiniumbromid
3540-95-2 Fenpipran
3562-55-8 Piprocurariumiodid
3565-03-5 Pimetin
3569-26-4 Indopin
3572-80-3 Cyclazocin
3575-80-2 Melperon
3626-67-3 Hexadilin
3670-68-6 Propipocain
3691-78-9 Benzethidin
3696-28-4 Dipyrithion
3703-76-2 Cloperastin
3731-52-0 Picolamin
3734-52-9 Metazocin
3737-09-5 Disopyramid
3781-28-0 Propyperon
3784-99-4 Stilbaziumiodid
3811-53-8 Propinetidin
3964-81-6 Azatadin
4354-45-4 Oxyclipin
4394-00-7 Nifluminsäure
4394-04-1 Metanixin
4394-05-2 Nixylinsäure
4546-39-8 Pipethanat
4575-34-2 Myfadol
4876-45-3 Camphotamid
4904-00-1 Cyprolidol
4945-47-5 Bamipin
4960-10-5 Perastin
5005-72-1 Leptaclin
5205-82-3 Bevoniummetilsulfat
5322-53-2 Oxiperomid
5560-77-0 Rotoxamin
5579-92-0 Iopydol
5579-93-1 Iopydon
5598-52-7 Fospirat
5634-41-3 Parapenzolatbromid
5636-83-9 Dimetinden
5638-76-6 Betahistin
5657-61-4 Nicoxamat
5789-72-0 Trimetamid
5868-05-3 Niceritrol
5942-95-0 Carpipramin
6184-06-1 Sorbinicat
6272-74-8 Lapiriumchlorid
6556-11-2 Inositolnicotinat
6621-47-2 Perhexilin
6968-72-5 Mepiroxol
7007-96-7 Crotoniazid
7008-17-5 Hydroxypyridintartrat
7009-54-3 Pentapiperid
7162-37-0 Paridocain
7237-81-2 Hepronicat
7528-13-4 Carperidin
7681-80-3 Pentapiperiummetilsulfat
10040-45-6 Natriumpicosulfat
10447-39-9 Chifenadin
10457-90-6 Bromperidol
10457-91-7 Clofluperol
10571-59-2 Nicoclonat
13410-86-1 Aconiazid
13422-16-7 Triflocin
13447-95-5 Methaniazid
13456-08-1 Bitipazon
13463-41-7 Pyrithionzink
13495-09-5 Piminodin
13752-33-5 Panidazol
13862-07-2 Difemetorex
13912-80-6 Nicoboxil
13958-40-2 Oxiramid
14051-33-3 Benzetimid
14149-43-0 Trimethidiniummethosulfat
14222-60-7 Protionamid
14745-50-7 Meletimid
14796-24-8 Cinperen
15301-88-9 Pytamin
15302-05-3 Butoxylat
15302-10-0 Clibucain
15378-99-1 Anazocin
15387-10-7 Niprofazon
15500-66-0 Pancuroniumbromid
15585-43-0 Rivaniclin
15599-26-5 Droxypropin
15686-68-7 Volazocin
15686-87-0 Pifenat
15876-67-2 Distigminbromid
16426-83-8 Niometacin
16571-59-8 Benzindopyrin
16852-81-6 Benzoclidin
17692-43-2 Picodralazin
17737-65-4 Clonixin
17737-68-7 Diclonixin
18841-58-2 Pipoctanon
20977-50-8 Carperon
21221-18-1 Flazalon
21228-13-7 Dorastin
21686-10-2 Flupranon
21755-66-8 Picoperin
21829-22-1 Clonixeril
21829-25-4 Nifedipin
21888-98-2 Dexetimid
22150-28-3 Ipragratin
22204-91-7 Lifibrat
22443-11-4 Nepinalon
22609-73-0 Niludipin
22632-06-0 Bupicomid
23210-56-2 Ifenprodil
24340-35-0 Piridoxilat
24358-84-7 Dexivacain
24558-01-8 Levofacetoperan
24671-26-9 Benrixat
24678-13-5 Lenperon
25384-17-2 Allylprodin
25523-97-1 Dexchlorpheniramin
26844-12-2 Indoramin
26864-56-2 Penfluridol
27112-37-4 Diamocain
27115-86-2 Dacuroniumbromid
27302-90-5 Oxisuran
27959-26-8 Nicomol
28240-18-8 Pinolcain
29125-56-2 Droclidiniumbromid
29342-02-7 Metipirox
29876-14-0 Nicotredol
30652-11-0 Deferipron
30751-05-4 Troxipid
30817-43-7 Fenclexoniummetilsulfat
31224-92-7 Pifoxim
31232-26-5 Danitracen
31314-38-2 Prodipin
31637-97-5 Etofibrat
31721-17-2 Chinupramin
31932-09-9 Ticarbodin
31980-29-7 Nicofibrat
32953-89-2 Rimiterol
33144-79-5 Broperamol
33605-94-6 Pirisudanol
34703-49-6 Dropempin
35515-77-6 Truxipicuriumiodid
35620-67-8 Pirdoniumbromid
36175-05-0 Natriumpicofosfat
36292-69-0 Ketazocin
36504-64-0 Nictindol
37398-31-5 Dilmefon
38396-39-3 Bupivacain
38677-81-5 Pirbuterol
38677-85-9 Flunixin
39123-11-0 Pituxat
39537-99-0 Micinicat
39562-70-4 Nitrendipin
40431-64-9 Dexmethylphenidat
42597-57-9 Ronifibrat
47029-84-5 Dazadrol
47128-12-1 Cycliramin
47662-15-7 Suxemerid
47739-98-0 Clocapramin
47806-92-8 Difenoximid
50432-78-5 Pemerid
50650-76-5 Pirocton
50679-08-8 Terfenadin
50700-72-6 Vecuroniumbromid
51832-87-2 Picobenzid
52157-83-2 Mindoperon
53179-10-5 Fluperamid
53179-11-6 Loperamid
53179-12-7 Clopimozid
53415-46-6 Fepitrizol
53449-58-4 Ciclonicat
54063-45-5 Fetoxilat
54063-47-7 Gemazocin
54063-52-4 Pitofenon
54110-25-7 Pirozadil
54143-55-4 Flecainid
54965-22-9 Fluspiperon
55285-35-3 Butanixin
55285-45-5 Pirifibrat
55313-67-2 Pipramadol
55432-15-0 Pirinidazol
55837-14-4 Butaverin
55837-15-5 Butopiprin
55837-21-3 Pipoxizin
55837-22-4 Pribecain
55837-26-8 Fenperat
55905-53-8 Cleboprid
55985-32-5 Nicardipin
56079-81-3 Ropitoin
56383-05-2 Zindotrin
56775-88-3 Zimeldin
56995-20-1 Flupirtin
57021-61-1 Isonixin
57237-97-5 Timoprazol
57548-79-5 Picafibrat
57648-21-2 Timiperon
57653-28-8 Ibazocin
57653-29-9 Cogazocin
57734-69-7 Sechifenadin
57808-66-9 Domperidon
57982-78-2 Budipin
58239-89-7 Moxazocin
58754-46-4 Iferanserin
59429-50-4 Tamitinol
59708-52-0 Carfentanil
59729-31-6 Lorcainid
59831-64-0 Milenperon
59831-65-1 Halopemid
59859-58-4 Femoxetin
60324-59-6 Nomelidin
60560-33-0 Pinacidil
60569-19-9 Propiverin
60576-13-8 Piketoprofen
61380-40-3 Lofentanil
61764-61-2 Cloroperon
62658-88-2 Mesudipin
63388-37-4 Declenperon
63675-72-9 Nisoldipin
63758-79-2 Indalpin
64063-57-6 Picotrin
64755-06-2 Chinucliumbromid
64840-90-0 Eperison
64881-21-6 Caricotamid
65141-46-0 Nicorandil
66085-59-4 Nimodipin
66208-11-5 Ifoxetin
66364-73-6 Enpirolin
66529-17-7 Midaglizol
66564-14-5 Cinitaprid
66564-15-6 Aleprid
66778-36-7 Encainid
67765-04-2 Enefexin
68252-19-7 Pirmenol
68284-69-5 Disobutamid
68797-29-5 Pipradimadol
68844-77-9 Astemizol
69047-39-8 Binifibrat
69365-65-7 Fenoctimin
70132-50-2 Pimonidazol
70260-53-6 Mindodilol
70724-25-3 Carbazeran
71138-71-1 Octapinol
71195-56-7 Brocleprid
71251-02-0 Octenidin
71276-43-2 Chadazocin
71461-18-2 Tonazocin
71653-63-9 Riodipin
72005-58-4 Vadocain
72432-03-2 Miglitol
72509-76-3 Felodipin
72599-27-0 Miglustat
72808-81-2 Tepirindol
73278-54-3 Lamtidin
73590-58-6 Omeprazol
73590-85-9 Ufiprazol
74517-42-3 Ditercaliniumchlorid
75437-14-8 Milverin
75444-64-3 Flumeridon
75530-68-6 Nilvadipin
75755-07-6 Piridroninsäure
75970-99-9 Tecastemizol
75985-31-8 Ciamexon
76906-79-1 Prisotinol
76956-02-0 Lavoltidin
77342-26-8 Tefenperat
77502-27-3 Tolpadol
78090-11-6 Picoprazol
78092-65-6 Ristianol
78273-80-0 Roxatidin
78289-26-6 Droxicainid
78833-03-1 Pentisomid
79201-85-7 Picenadol
79449-98-2 Cabastin
79449-99-3 Icospiramid
79455-30-4 Nicaraven
79516-68-0 Levocabastin
79794-75-5 Loratadin
79992-71-5 Pimetacin
80343-63-1 Sufotidin
80349-58-2 Panuramin
80614-21-7 Nicogrelat
80879-63-6 Emiglitat
81098-60-4 Cisaprid
81126-88-7 Eniclobrat
81329-71-7 Modecainid
82227-39-2 Pibaxizin
83059-56-7 Zabicipril
83799-24-0 Fexofenadin
83829-76-9 Bremazocin
83991-25-7 Ambasilid
84057-95-4 Ropivacain
84490-12-0 Piroximon
85166-20-7 Ciclotropiumbromid
85966-89-8 Preclamol
86365-92-6 Trazoloprid
86780-90-7 Aranidipin
86811-09-8 Litoxetin
86811-58-7 Fluazuron
87784-12-1 Ofornin
87848-99-5 Acrivastin
88150-42-9 Amlodipin
88296-62-2 Transcainid
88678-31-3 Liranaftat
89194-77-4 Bisaramil
89419-40-9 Mosapramin
89613-77-4 Mezacoprid
89667-40-3 Isbogrel
90103-92-7 Zabiciprilat
90182-92-6 Zacoprid
90729-42-3 Carebastin
90729-43-4 Ebastin
90961-53-8 Tedisamil
92268-40-1 Perfomedil
92788-10-8 Rogletimid
93181-81-8 Lodaxaprin
93181-85-2 Endixaprin
93277-96-4 Altapizon
93821-75-1 Butinazocin
94739-29-4 Lemildipin
95374-52-0 Prideperon
96449-05-7 Rispenzepin
96487-37-5 Nuvenzepin
96515-73-0 Palonidipin
96922-80-4 Pantenicat
98323-83-2 Carmoxirol
98326-32-0 Senazodan
98330-05-3 Anpirtolin
99499-40-8 Disuprazol
99518-29-3 Derpanicat
99522-79-9 Pranidipin
100427-26-7 Lercanidipin
100643-71-8 Desloratadin
100927-13-7 Idaverin
101343-69-5 Ocfentanil
101345-71-5 Brifentanil
102394-31-0 Otenzepad
102625-70-7 Pantoprazol
103129-82-4 Levamlodipin
103336-05-6 Ditekiren
103577-45-3 Lansoprazol
103766-25-2 Gimeracil
103878-84-8 Lazabemid
103890-78-4 Lacidipin
103922-33-4 Pibutidin
103923-27-9 Pirtenidin
104153-37-9 Rilopirox
104713-75-9 Barnidipin
105462-24-6 Risedroninsäure
105979-17-7 Benidipin
106516-24-9 Sertindol
106669-71-0 Arpromidin
106686-40-2 Gapromidin
106900-12-3 Loperamidoxid
107266-06-8 Gevotrolin
107266-08-0 Carvotrolin
107703-78-6 Glemanserin
108147-54-2 Migalastat
108687-08-7 Teludipin
110140-89-1 Ridogrel
110347-85-8 Selfotel
112192-04-8 Roxindol
112568-12-4 Iturelix
112727-80-7 Renzaprid
113165-32-5 Niguldipin
113712-98-4 Tenatoprazol
115911-28-9 Sampirtin
115972-78-6 Olradipin
116078-65-0 Bidisomid
117976-89-3 Rabeprazol
118248-91-2 Fodipir
119141-88-7 Esomeprazol
119229-65-1 Nerispirdin
119257-34-0 Besipirdin
119431-25-3 Eliprodil
119515-38-7 Icaridin
120014-06-4 Donepezil
120054-86-6 Dexniguldipin
120241-31-8 Alvamelin
120656-74-8 Trefentanil
120958-90-9 Dalcotidin
121650-80-4 Pancoprid
121750-57-0 Itamelin
122955-18-4 Sibopirdin
122957-06-6 Modipafant
123524-52-7 Azelnidipin
124436-59-5 Pirodavir
124858-35-1 Nadifloxacin
125602-71-3 Bepotastin
126825-36-3 Bertosamil
128075-79-6 Lufironil
128420-61-1 Minopafant
130641-36-0 Picumeterol
132203-70-4 Cilnidipin
132373-81-0 Vamicamid
132829-83-5 Espatropat
132875-61-7 Remifentanil
134234-12-1 Traxoprodil
134377-69-8 Safironil
134457-28-6 Prazarelix
135062-02-1 Repaglinid
135354-02-8 Xaliproden
137795-35-8 Spiroglumid
138530-94-6 Dexlansoprazol
138530-95-7 Levolansoprazol
138708-32-4 Ferpifosatnatrium
139145-27-0 Parogrelil
139290-65-6 Volinaserin
139886-32-1 Milamelin
140944-31-6 Silperison
141725-10-2 Milacainid
142001-63-6 Saredutant
142852-50-4 Zanapezil
143257-97-0 Sameridin
144035-83-6 Piclamilast
144412-49-7 Lamifiban
145216-43-9 Forasartan
145414-12-6 Lirexaprid
145599-86-6 Cerivastatin
147025-53-4 Talsaclidin
147084-10-4 Alcaftadin
147116-64-1 Ezlopitant
147116-67-4 Maropitant
149488-17-5 Trovirdin
149926-91-0 Revatropat
149979-74-8 Terbogrel
150337-94-3 Ecalciden
150443-71-3 Nicanartin
153322-05-5 Lanicemin
154357-42-3 Levonadifloxacin
154413-61-3 Ticolubant
154541-72-7 Alinastin
155319-91-8 Mangafodipir
155415-08-0 Inogatran
155418-06-7 Nolpitantiumbesilat
156053-89-3 Alvimopan
156137-99-4 Rapacuroniumbromid
157716-52-4 Perifosin
158876-82-5 Rupatadin
159776-68-8 Linetastin
159912-53-5 Sabcomelin
159997-94-1 Biricodar
160492-56-8 Osanetant
162401-32-3 Roflumilast
166181-63-1 Ipravacain
167221-71-8 Clevidipin
168266-90-8 Vofopitant
168273-06-1 Rimonabant
170364-57-5 Enzastaurin
170566-84-4 Lanepitant
171049-14-2 Lotrafiban
171655-91-7 Brasofensin
172152-36-2 Ilaprazol
172927-65-0 Sibrafiban
178979-85-6 Capravirin
179033-51-3 Timcodar
183305-24-0 Fidexaban
188396-77-2 Paliroden
188913-58-8 Dersalazin
189950-11-6 Tropantiol
190648-49-8 Cipemastat
193153-04-7 Otamixaban
193275-84-2 Lonafarnib
195875-84-4 Tesofensin
198283-73-7 Tebaniclin
198480-55-6 Pipendoxifen
198904-31-3 Atazanavir
198958-88-2 Elarofiban
201034-75-5 Daporinad
201605-51-8 Itriglumid
202189-78-4 Bilastin
202409-33-4 Etoricoxib
202590-69-0 Ticaloprid
204205-90-3 Indibulin
208110-64-9 Befiradol
209783-80-2 Entinostat
211914-51-1 Dabigatran
211915-06-9 Dabigatranetexilat
212141-54-3 Vatalanib
215529-47-8 Bamirastin
218791-21-0 Imisopasemmangan
221019-25-6 Crobenetin
226072-63-5 Solimastat
227940-00-3 Adekalant
249296-44-4 Vareniclin
249921-19-5 Anamorelin
252870-53-4 Isproniclin
263562-28-3 Barixibat
284461-73-0 Sorafenib
288104-79-0 Surinabant
289893-25-0 Arimoclomol
319460-85-0 Axitinib
330942-05-7 Betrixaban
362665-56-3 Pitolisant
370893-06-4 Ancriviroc
376348-65-1 Maraviroc
412950-27-7 Goxalapladib
453562-69-1 Motesanib
459856-18-9 Pexacerfont
701977-09-5 Taranabant
706779-91-1 Pimavanserin
793655-64-8 Vapitadin
861151-12-4 Rosonabant
29334100 77-07-6 Levorphanol
29334910 85-79-0 Cinchocain
132-60-5 Cinchophen
485-34-7 Neocinchophen
485-89-2 Oxycinchophen
1698-95-9 Prochinolat
5486-03-3 Buquinolat
13997-19-8 Nechinat
17230-85-2 Amquinat
19485-08-6 Ciprochinat
91524-15-1 Irloxacin
96187-53-0 Brechinar
108437-28-1 Binfloxacin
113079-82-6 Terbechinil
127779-20-8 Sachinavir
143224-34-4 Telinavir
154612-39-2 Palinavir
174636-32-9 Talnetant
29334930 125-71-3 Dextromethorphan
29334990 54-05-7 Chloroquin
72-80-0 Chlorchinaldol
83-73-8 Diiodhydroxychinolin
86-42-0 Amodiachin
86-75-9 Benzoxiquin
86-78-2 Pentachin
86-80-6 Chinisocain
90-34-6 Primaquin
118-42-3 Hydroxychlorochin
125-70-2 Levomethorphan
125-73-5 Dextrorphan
130-16-5 Cloxichin
130-26-7 Clioquinol
146-37-2 Lauroliniumacetat
147-27-3 Dimoxylin
152-02-3 Levallorphan
154-73-4 Guanisochin
297-90-5 Racemorphan
468-07-5 Phenomorphan
510-53-2 Racemethorphan
521-74-4 Broxyquinolin
522-51-0 Dechaliniumchlorid
525-61-1 Chinocid
548-84-5 Pyrviniumchlorid
549-68-8 Octaverin
550-81-2 Amopyroquin
574-77-6 Papaverolin
635-05-2 Pamaquin
1131-64-2 Debrisochin
1531-12-0 Norlevorphanol
1748-43-2 Trethiniumtosilat
1776-83-6 Quintiofos
2154-02-1 Metofolin
2545-24-6 Niceverin
2545-39-3 Clamoxychin
2768-90-3 Chinaldinblau
3176-03-2 Drotebanol
3253-60-9 Laudexiummetilsulfat
3684-46-6 Broxaldin
3811-56-1 Aminochinurid
3820-67-5 Glafenin
4008-48-4 Nitroxolin
4298-15-1 Cletochin
4310-89-8 Hedachiniumchlorid
5541-67-3 Tilichinol
5714-76-1 Chinetalat
7175-09-9 Tilbrochinol
7270-12-4 Clochinat
10023-54-8 Aminochinol
10061-32-2 Levophenacylmorphan
10351-50-5 Lenichinsin
10539-19-2 Moxaverin
13007-93-7 Cuproxolin
13425-92-8 Amichinsin
13757-97-6 Chinprenalin
14009-24-6 Drotaverin
15301-40-3 Actinochinol
15599-52-7 Brochinaldol
15686-38-1 Carbazocin
18429-69-1 Memotin
18429-78-2 Famotin
18507-89-6 Decochinat
19056-26-9 Chindecamin
21738-42-1 Oxamnichin
22407-74-5 Bisobrin
23779-99-9 Floctafenin
23910-07-8 Mebichin
24526-64-5 Nomifensin
30418-38-3 Tretochinol
36309-01-0 Dimemorfan
37517-33-2 Esprochin
40034-42-2 Rosoxacin
40692-37-3 Tisochon
42408-82-2 Butorphanol
42465-20-3 Acechinolin
53230-10-7 Meflochin
53400-67-2 Tichinamid
54063-29-5 Cicarperon
54340-63-5 Clofeverin
55150-67-9 Climichalin
55299-11-1 Ichindamin
56717-18-1 Isotiquimid
57695-04-2 Sitamaquin
59889-36-0 Ciprefadol
61563-18-6 Sochinolol
64039-88-9 Nicafenin
64228-81-5 Atracuriumbesilat
67165-56-4 Diclofensin
72714-74-0 Vichalin
72714-75-1 Ivochalin
74129-03-6 Tebuquin
76252-06-7 Nicainoprol
76568-02-0 Flosechinan
77086-21-6 Dizocilpin
77472-98-1 Pipechalin
79798-39-3 Ketorfanol
82768-85-2 Chinaprilat
82924-71-8 Veradolin
83863-79-0 Florifenin
85441-61-8 Chinapril
86073-85-0 Chinacainol
90402-40-7 Abanochil
90828-99-2 Itrocainid
91188-00-0 Merafloxacin
96946-42-8 Cisatracuriumbesilat
103775-10-6 Moexipril
103775-14-0 Moexiprilat
105956-97-6 Clinafloxacin
106635-80-7 Tafenoquin
106819-53-8 Doxacuriumchlorid
106861-44-3 Mivacuriumchlorid
114417-20-8 Alilusem
120443-16-5 Verlukast
127254-12-0 Sitafloxacin
127294-70-6 Balofloxacin
128253-31-6 Veliflapon
136668-42-3 Chiflapon
139233-53-7 Zelandopam
139314-01-5 Chilostigmin
141388-76-3 Besifloxacin
141725-88-4 Cetefloxacin
143383-65-7 Premafloxacin
143664-11-3 Elacridar
146362-70-1 Meclinertant
147511-69-1 Pitavastatin
149759-26-2 Pinokalant
151096-09-2 Moxifloxacin
154652-83-2 Tezampanel
158966-92-8 Montelukast
159989-64-7 Nelfinavir
167887-97-0 Olamufloxacin
185055-67-8 Ferroquin
194804-75-6 Garenoxacin
195532-12-8 Pradofloxacin
197509-46-9 Laniquidar
206873-63-4 Tariquidar
213998-46-0 Gantacuriumchlorid
241800-98-6 Zoniporid
242478-37-1 Solifenacin
245765-41-7 Ozenoxacin
257933-82-7 Pelitinib
262352-17-0 Torcetrapib
378746-64-6 Nemonoxacin
412950-08-4 Rilapladib
445041-75-8 Intiquinatin
540769-28-6 Palosuran
697761-98-1 Elvitegravir
698387-09-6 Neratinib
863029-99-6 Balamapimod
871224-64-5 Almorexant
29335310 50-06-6 Phenobarbital
57-30-7 Phenobarbitalnatrium
57-44-3 Barbital
144-02-5 Barbitalnatrium
29335390 52-31-3 Cyclobarbital
52-43-7 Allobarbital
57-43-2 Amobarbital
76-73-3 Secobarbital
76-74-4 Pentobarbital
77-26-9 Butalbital
115-38-8 Methylphenobarbital
125-40-6 Secbutabarbital
2430-49-1 Vinylbital
29335400 50-11-3 Metharbital
56-29-1 Hexobarbital
76-23-3 Tetrabarbital
77-02-1 Aprobarbital
115-44-6 Talbutal
125-42-8 Vinbarbital
143-82-8 Probarbitalnatrium
151-83-7 Methohexital
357-67-5 Phetharbital
467-36-7 Thialbarbital
467-38-9 Thiotetrabarbital
467-43-6 Methitural
509-86-4 Heptabarb
561-83-1 Nealbarbital
561-86-4 Brallobarbital
744-80-9 Benzobarbital
841-73-6 Bucolom
960-05-4 Carbubarb
2409-26-9 Praziton
2537-29-3 Proxibarbal
4388-82-3 Barbexaclon
13246-02-1 Febarbamat
15687-09-9 Difebarbamat
27511-99-5 Eterobarb
29335500 72-44-6 Methaqualon
340-57-8 Mecloqualon
34758-83-3 Zipeprol
61197-73-7 Loprazolam
29335910 333-41-5 Dimpylat
29335995 50-44-2 Mercaptopurin
51-21-8 Fluoruracil
51-52-5 Propylthiouracil
54-91-1 Pipobroman
56-04-2 Methylthiouracil
58-14-0 Pyrimethamin
58-32-2 Dipyridamol
59-05-2 Methotrexat
65-86-1 Orotsäure
66-75-1 Uramustin
68-88-2 Hydroxyzin
71-73-8 Thiopentalnatrium
82-92-8 Cyclizin
82-93-9 Chlorcyclizin
82-95-1 Buclizin
90-89-1 Diethylcarbamazin
91-85-0 Thonzylamin
115-63-9 Hexocycliummetilsulfat
121-25-5 Amprolium
125-53-1 Oxyphencyclimin
141-94-6 Hexetidin
153-87-7 Oxypertin
154-42-7 Tioguanin
154-82-5 Simetrid
298-55-5 Clocinizin
298-57-7 Cinnarizin
299-48-9 Piperamid
299-88-7 Bentiamin
299-89-8 Acetiamin
315-30-0 Allopurinol
315-72-0 Opipramol
396-01-0 Triamteren
446-86-6 Azathioprin
448-34-0 Azaprocin
510-90-7 Buthalitalnatrium
522-18-9 Chlorbenzoxamin
550-28-7 Amisometradin
553-08-2 Tonzoniumbromid
569-65-3 Meclozin
642-44-4 Aminometradin
738-70-5 Trimethoprim
857-62-5 Anisopirol
1243-33-0 Mefeclorazin
1480-19-9 Fluanison
1649-18-9 Azaperon
1866-43-9 Rolodin
1897-89-8 Pirichalon
1977-11-3 Perlapin
2022-85-7 Flucytosin
2208-51-7 Pelanserin
2465-59-0 Oxipurinol
2608-24-4 Piposulfan
2667-89-2 Bisbentiamin
2856-81-7 Azabuperon
3286-46-2 Sulbutiamin
3416-26-0 Lidoflazin
3432-99-3 Folitixorin
3601-19-2 Ropizin
3607-24-7 Fenyripol
3733-63-9 Decloxizin
4004-94-8 Zolertin
4015-32-1 Chazodin
4052-13-5 Cloperidon
4214-72-6 Isaxonin
4774-24-7 Chipazin
5011-34-7 Trimetazidin
5061-22-3 Nafiverin
5221-49-8 Pyrimitat
5234-86-6 Azachinzol
5334-23-6 Tisopurin
5355-16-8 Diaveridin
5522-39-4 Difluanazin
5581-52-2 Tiamiprin
5587-93-9 Ampyrimin
5626-36-8 Nonapyrimin
5636-92-0 Picloxydin
5714-82-9 Triclofenolpiperazin
5786-21-0 Clozapin
5984-97-4 Iodothiouracil
6981-18-6 Ormetoprim
7008-00-6 Dimetholizin
7008-18-6 Iminophenimid
7077-33-0 Febuverin
7432-25-9 Etachalon
8063-28-3 Ribaminol
10001-13-5 Pexantel
10402-90-1 Eprazinon
12002-30-1 Piperazincalciumedetat
13665-88-8 Mopidamol
14222-46-9 Pyritidiumbromid
14728-33-7 Teroxalen
15421-84-8 Trapidil
15534-05-1 Pipratecol
15793-38-1 Chinazosin
17692-23-8 Bentipimin
17692-31-8 Dropropizin
17692-34-1 Etodroxizin
18694-40-1 Epirizol
19562-30-2 Piromidinsäure
19794-93-5 Trazodon
20326-12-9 Mepiprazol
20326-13-0 Tolpiprazol
21416-67-1 Razoxan
21560-58-7 Pichizil
21560-59-8 Hochizil
22457-89-2 Benfotiamin
22760-18-5 Prochazon
23476-83-7 Prospidiumchlorid
23790-08-1 Moxiprachin
23887-41-4 Cinepazet
23887-46-9 Cinepazid
23887-47-0 Cinpropazid
24219-97-4 Mianserin
24360-55-2 Milipertin
24584-09-6 Dexrazoxan
25509-07-3 Clorochalon
26070-23-5 Trazitilin
26242-33-1 Vintiamol
27076-46-6 Alpertin
27315-91-9 Pipebuzon
27367-90-4 Niaprazin
28610-84-6 Rimazoliummetilsulfat
28797-61-7 Pirenzepin
31729-24-5 Enpiprazol
32665-36-4 Eprozinol
33453-23-5 Ciprochazon
34661-75-1 Urapidil
35265-50-0 Perachinsin
35795-16-5 Trimazosin
36505-84-7 Buspiron
36518-02-2 Diprochalon
36531-26-7 Oxantel
36590-19-9 Amocarzin
37554-40-8 Fluchazon
37750-83-7 Rimoprogin
37751-39-6 Ciclazindol
37762-06-4 Zaprinast
38304-91-5 Minoxidil
39186-49-7 Pirolazamid
39640-15-8 Piberalin
39809-25-1 Penciclovir
40507-23-1 Fluprochazon
41340-39-0 Impacarzin
41964-07-2 Tolimidon
42021-34-1 Biriperon
42061-52-9 Pumitepa
42471-28-3 Nimustin
50335-55-2 Mezilamin
50892-23-4 Pirinixinsäure
51481-62-0 Bucainid
51493-19-7 Cinprazol
51940-44-4 Pipemidinsäure
52128-35-5 Trimetrexat
52196-22-2 Ketotrexat
52212-02-9 Pipecuroniumbromid
52395-99-0 Belarizin
52468-60-7 Flunarizin
52618-67-4 Tioperidon
52942-31-1 Etoperidon
53131-74-1 Ciapilom
53808-87-0 Tetroxoprim
54063-23-9 Cinepazinsäure
54063-30-8 Ciltoprazin
54063-38-6 Fenaperon
54063-39-7 Fenetradil
54063-58-0 Toprilidin
54188-38-4 Metralindol
54340-64-6 Fluciprazin
55149-05-8 Pirolat
55268-74-1 Praziquantel
55300-29-3 Antrafenin
55477-19-5 Iprozilamin
55485-20-6 Acaprazin
55779-18-5 Arprinocid
55837-13-3 Piclopastin
55837-17-7 Brindoxim
55837-20-2 Halofuginon
56066-19-4 Aditeren
56066-63-8 Aditoprim
56287-74-2 Aflochalon
56518-41-3 Brodimoprim
56693-13-1 Mociprazin
56693-15-3 Terciprazin
56739-21-0 Nitrachazon
56741-95-8 Bropirimin
57132-53-3 Proglumetacin
57149-07-2 Naftopidil
58602-66-7 Aminopterinnatrium
59184-78-0 Buchineran
59277-89-3 Aciclovir
59752-23-7 Benderizin
59989-18-3 Eniluracil
60104-30-5 Orazamid
60607-34-3 Oxatomid
60662-19-3 Nilprazol
60762-57-4 Pirlindol
60763-49-7 Cinnarizinclofibrat
61337-87-9 Esmirtazapin
61422-45-5 Carmofur
62052-97-5 Bumepidil
62973-76-6 Azanidazol
62989-33-7 Sapropterin
64019-03-0 Dochalast
64204-55-3 Esaprazol
65089-17-0 Pirinixil
65329-79-5 Mobenzoxamin
65950-99-4 Pirchinozol
66093-35-4 Talmetoprim
66172-75-6 Verofyllin
67121-76-0 Fluperlapin
67227-55-8 Primidolol
67254-81-3 Peradoxim
67469-69-6 Vanoxerin
68475-42-3 Anagrelid
68576-86-3 Enciprazin
68741-18-4 Buterizin
68902-57-8 Metioprim
69017-89-6 Ipexidin
69372-19-6 Pemirolast
69479-26-1 Pirepolol
70018-51-8 Chazinon
70312-00-4 Tolnapersin
70458-92-3 Pefloxacin
70458-96-7 Norfloxacin
71576-40-4 Aptazapin
72141-57-2 Losulazin
72444-62-3 Perafensin
72732-56-0 Piritrexim
72822-12-9 Dapiprazol
73090-70-7 Epiroprim
74011-58-8 Enoxacin
74050-98-9 Ketanserin
75184-94-0 Fenprinast
75438-57-2 Moxonidin
75444-65-4 Pirenperon
75558-90-6 Amperozid
75689-93-9 Imanixil
75859-04-0 Rimcazol
76330-71-7 Altanserin
76536-74-8 Buchiterin
76600-30-1 Nosantin
76696-97-4 Rofelodin
76716-60-4 Fluprazin
77197-48-9 Chinezamid
78208-13-6 Zolenzepin
78299-53-3 Tiacrilast
79467-23-5 Mioflazin
79644-90-9 Vebufloxacin
79660-72-3 Fleroxacin
79781-95-6 Rilapin
79855-88-2 Trechinsin
80109-27-9 Ciladopa
80273-79-6 Tefludazin
80428-29-1 Mafoprazin
80433-71-2 Calciumlevofolinat
80576-83-6 Edatrexat
80755-51-7 Bunazosin
81043-56-3 Metrenperon
82117-51-9 Cinuperon
82410-32-0 Ganciclovir
83366-66-9 Nefazodon
83881-51-0 Cetirizin
83928-76-1 Gepiron
84408-37-7 Desciclovir
84854-86-4 Vaneprim
85418-85-5 Sunagrel
85650-52-8 Mirtazapin
85673-87-6 Revenast
85721-33-1 Ciprofloxacin
86181-42-2 Temelastin
86304-28-1 Buciclovir
86393-37-5 Amifloxacin
86627-15-8 Aronixil
86627-50-1 Lodinixil
86641-76-1 Dibrospidiumchlorid
86662-54-6 Binizolast
87051-46-5 Butanserin
87611-28-7 Melchinast
87729-89-3 Seganserin
87760-53-0 Tandospiron
88133-11-3 Bemitradin
88579-39-9 Tasuldin
89224-07-7 Trenizin
89224-08-8 Flotrenizin
89226-50-6 Manidipin
89303-63-9 Atiprosin
90808-12-1 Divaplon
92210-43-0 Bemarinon
93035-32-6 Tamolarizin
93106-60-6 Enrofloxacin
94192-59-3 Lixazinon
94386-65-9 Pelrinon
95520-81-3 Elziverin
95634-82-5 Batelapin
95635-55-5 Ranolazin
96164-19-1 Peraclopon
96478-43-2 Irindalon
96604-21-6 Ocinaplon
96914-39-5 Actisomid
97466-90-5 Chineloran
98079-51-7 Lomefloxacin
98105-99-8 Sarafloxacin
98106-17-3 Difloxacin
98123-83-2 Epsiprantel
98207-12-6 Lobuprofen
98207-14-8 Frabuprofen
98631-95-9 Sobuzoxan
99291-25-5 Levodropropizin
100587-52-8 Norfloxacinsuccinil
101197-99-3 Acitemat
101477-55-8 Lomerizin
102280-35-3 Bachiloprim
103024-93-7 Tiviciclovir
104227-87-4 Famciclovir
104719-71-3 Lorcinadol
106400-81-1 Lometrexol
106941-25-7 Adefovir
107361-33-1 Enazadrem
107736-98-1 Umespiron
108210-73-7 Bifeprofen
108319-06-8 Temafloxacin
108436-80-2 Rociclovir
108612-45-9 Mizolastin
108674-88-0 Idenast
108785-69-9 Lorpiprazol
109713-79-3 Neldazosin
110101-66-1 Tirilazad
110629-41-9 Elbanizin
110690-43-2 Emitefur
110871-86-8 Sparfloxacin
111786-07-3 Prinoxodan
112398-08-0 Danofloxacin
112733-06-9 Zenarestat
112811-59-3 Gatifloxacin
113617-63-3 Orbifloxacin
113852-37-2 Cidofovir
113857-87-7 Talotrexin
114298-18-9 Zalospiron
115313-22-9 Serazapin
115762-17-9 Ruzadolan
116308-55-5 Vatanidipin
117414-74-1 Midafotel
117827-81-3 Delfaprazin
118420-47-6 Tagorizin
119514-66-8 Lifarizin
119687-33-1 Iganidipin
119914-60-2 Grepafloxacin
120770-34-5 Draflazin
123205-52-7 Trelnarizin
124265-89-0 Omaciclovir
124832-26-4 Valaciclovir
125363-87-3 Carsatrin
127266-56-2 Adatanserin
127759-89-1 Lobucavir
129716-58-1 Dofequidar
130018-77-8 Levocetirizin
130636-43-0 Nifekalant
130800-90-7 Sipatrigin
131635-06-8 Sifaprazin
131881-03-3 Sunepitron
132449-46-8 Lesopitron
132810-10-7 Blonanserin
133432-71-0 Peldesin
133718-29-3 Revizinon
133804-44-1 Caldaret
134208-17-6 Mazapertin
135637-46-6 Atizoram
136470-78-5 Abacavir
136816-75-6 Atevirdin
137234-62-9 Voriconazol
137281-23-3 Pemetrexed
138117-50-7 Leteprinim
140945-32-0 Mapinastin
141549-75-9 Indisetron
142217-69-4 Entecavir
143257-98-1 Lerisetron
146464-95-1 Pralatrexat
147127-20-6 Tenofovir
147149-76-6 Nolatrexed
147254-64-6 Ranirestat
148504-51-2 Ripisartan
149950-60-7 Emivirin
150378-17-9 Indinavir
150756-35-7 Efletirizin
151319-34-5 Zaleplon
152459-95-5 Imatinib
152939-42-9 Opanixil
153537-73-6 Plevitrexed
153808-85-6 Cadrofloxacin
154889-68-6 Pibrozelesin
156862-51-0 Belaperidon
164150-99-6 Fandofloxacin
167354-41-8 Zosuquidar
167933-07-5 Flibanserin
170912-52-4 Donitriptan
171714-84-4 Darusentan
175865-60-8 Valganciclovir
177036-94-1 Ambrisentan
183321-74-6 Erlotinib
186692-46-6 Seliciclib
187949-02-6 Albaconazol
192725-17-0 Lopinavir
193681-12-8 Alamifovir
195157-34-7 Valomaciclovir
196612-93-8 Falnidamol
199463-33-7 Revaprazan
204267-33-4 Feloprentan
204697-65-4 Olcegepant
209799-67-7 Forodesin
210245-80-0 Zonampanel
220984-26-9 Detiviciclovir
244767-67-7 Dapivirin
247257-48-3 Fimasartan
259525-01-4 Enecadin
269055-15-4 Etravirin
274693-27-5 Ticagrelor
288383-20-0 Cediranib
290297-26-6 Netupitant
306296-47-9 Vicriviroc
309913-83-5 Talmapimod
324758-66-9 Sabiporid
330784-47-9 Avanafil
334476-46-9 Vestipitant
336113-53-2 Ispinesib
354813-19-7 Balicatib
356057-34-6 Darapladib
380843-75-4 Bosutinib
387867-13-2 Tandutinib
402595-29-3 Etriciguat
414910-27-3 Casopitant
425637-18-9 Sotrastaurin
441798-33-0 Macitentan
443144-26-1 Pruvanserin
443913-73-3 Vandetanib
486460-32-6 Sitagliptin
500287-72-9 Rilpivirin
501000-36-8 Dutacatib
502422-74-4 Figopitant
569351-91-3 Dasantafil
625115-55-1 Riociguat
641571-10-0 Nilotinib
668270-12-0 Linagliptin
686344-29-6 Otenabant
763113-22-0 Olaparib
791828-58-5 Aderbasib
827318-97-8 Danusertib
839712-12-8 Cariprazin
840486-93-3 Adipiplon
849550-05-6 Cevipabulin
850649-61-5 Alogliptin
859212-16-1 Bafetinib
29336940 100-97-0 Methenamin
29336980 51-18-3 Tretamin
87-90-1 Symclosen
500-42-5 Chlorazanil
537-17-7 Amanozin
609-78-9 Cycloguanilembonat
645-05-6 Altretamin
937-13-3 Oteracil
2244-21-5 Troclosenkalium
3378-93-6 Clociguanil
5580-22-3 Oxonazin
13957-36-3 Meladrazin
15585-71-4 Brometenamin
15599-44-7 Spirazin
27469-53-0 Almitrin
35319-70-1 Tiazuril
57381-26-7 Irsogladin
63119-27-7 Anitrazafen
66215-27-8 Cyromazin
68289-14-5 Metrazifon
69004-03-1 Toltrazuril
69004-04-2 Ponazuril
84057-84-1 Lamotrigin
92257-40-4 Dizatrifon
98410-36-7 Palatrigin
101831-36-1 Clazuril
101831-37-2 Diclazuril
103337-74-2 Letrazuril
108258-89-5 Sulazuril
128470-15-5 Melarsomin
179756-85-5 Eptapiron
187393-00-6 Bemotrizinol
775351-65-0 Imeglimin
29337200 125-64-4 Methyprylon
22316-47-8 Clobazam
29337900 69-25-0 Eledoisin
77-04-3 Pyrithyldion
98-79-3 Pidolinsäure
125-13-3 Oxyphenisatin
125-33-7 Primidon
134-37-2 Amphenidon
467-90-3 Ethypicon
1910-68-5 Metisazon
1980-49-0 Felipyrin
2261-94-1 Flucarbril
7491-74-9 Piracetam
17650-98-5 Ceruletid
17692-37-4 Fantridon
18356-28-0 Rolziracetam
21590-91-0 Omidolin
21590-92-1 Etomidolin
21766-53-0 Iolidoninsäure
22136-26-1 Amedalin
22365-40-8 Triflubazam
26070-78-0 Ubisindin
29342-05-0 Ciclopirox
31842-01-0 Indoprofen
33996-58-6 Etiracetam
35115-60-7 Teprotid
41729-52-6 Dezaguanin
43200-80-2 Zopiclon
50516-43-3 Nofecainid
51781-06-7 Carteolol
53086-13-8 Dexindoprofen
53179-13-8 Pirfenidon
54063-34-2 Cofisatin
54935-03-4 Sulisatin
59227-89-3 Laurocapram
59776-90-8 Dupracetam
60719-84-8 Amrinon
61413-54-5 Rolipram
62613-82-5 Oxiracetam
63610-08-2 Indobufen
63958-90-7 Nonathymulin
65008-93-7 Bometolol
67199-66-0 Danichidon
67542-41-0 Imuracetam
67793-71-9 Drachinolol
68497-62-1 Pramiracetam
68550-75-4 Cilostamid
72332-33-3 Procaterol
72432-10-1 Aniracetam
73725-85-6 Lidanserin
73963-72-1 Cilostazol
74436-00-3 Geclosporin
77191-36-7 Nefiracetam
77862-92-1 Falipamil
78415-72-2 Milrinon
78466-70-3 Zomebazam
78466-98-5 Razobazam
81840-15-5 Vesnarinon
82209-39-0 Piraxelat
84088-42-6 Rochinimex
84629-61-8 Darenzepin
84901-45-1 Doliracetam
85136-71-6 Tilisolol
85175-67-3 Zatebradin
86541-75-5 Benazepril
86541-78-8 Benazeprilat
88124-26-9 Adosopin
88124-27-0 Etazepin
88296-61-1 Medorinon
90098-04-7 Rebamipid
91374-21-9 Ropinirol
97205-34-0 Nebracetam
100510-33-6 Adibendan
100643-96-7 Indolidan
101193-40-2 Chinotolast
102669-89-6 Saterinon
102767-28-2 Levetiracetam
102791-47-9 Nanterinon
103880-26-8 Brefonalol
103997-59-7 Selprazin
105431-72-9 Linopirdin
106730-54-5 Olprinon
108310-20-9 Pirodomast
109214-55-3 Libenzapril
109859-78-1 Cilobradin
110958-19-5 Fasoracetam
113957-09-8 Cebaracetam
114485-92-6 Pidolacetamol
120551-59-9 Crilvastatin
122852-42-0 Alosetron
126100-97-8 Dimiracetam
128326-80-7 Nicoracetam
128486-54-4 Lurosetron
129300-27-2 Fabesetron
129722-12-9 Aripiprazol
133737-32-3 Pagoclon
134143-28-5 Glaspimod
135548-15-1 Oxeclosporin
135729-56-5 Palonosetron
138506-45-3 Pidobenzon
138729-47-2 Eszopiclon
142139-60-4 Lapisterid
143343-83-3 Toborinon
143943-73-1 Lirechinil
145733-36-4 Tasosartan
147568-66-9 Carmoterol
148396-36-5 Fradafiban
148905-78-6 Bexlosterid
149503-79-7 Lefradafiban
155974-00-8 Ivabradin
156001-18-2 Embusartan
160135-92-2 Gemopatrilat
161982-62-3 Depreotid
163222-33-1 Ezetimib
163250-90-6 Orbofiban
180694-97-7 Mimopezil
182821-27-8 Daglutril
187523-35-9 Flindokalner
188968-51-6 Cilengitid
189691-06-3 Bremelanotid
191732-72-6 Lenalidomid
192185-72-1 Tipifarnib
194413-58-6 Semaxanib
248281-84-7 Laquinimod
248282-01-1 Paquinimod
254964-60-8 Tasquinimod
312753-06-3 Indacaterol
357336-20-0 Brivaracetam
357336-74-4 Seletracetam
380917-97-5 Perampanel
405169-16-6 Dovitinib
425386-60-3 Semagacestat
449811-01-2 Pamapimod
461443-59-4 Aplaviroc
473289-62-2 Ilepatril
503612-47-3 Apixaban
515814-01-4 Voclosporin
536748-46-6 Eribaxaban
552292-08-7 Rolapitant
557795-19-4 Sunitinib
579475-18-6 Orvepitant
813452-18-5 Carmegliptin
29339110 58-25-3 Chlordiazepoxid
29339190 146-22-5 Nitrazepam
439-14-5 Diazepam
604-75-1 Oxazepam
846-49-1 Lorazepam
846-50-4 Temazepam
848-75-9 Lormetazepam
1088-11-5 Nordazepam
1622-61-3 Clonazepam
1622-62-4 Flunitrazepam
2011-67-8 Nimetazepam
2894-67-9 Delorazepam
2898-12-6 Medazepam
2955-38-6 Prazepam
3563-49-3 Pyrovaleron
3900-31-0 Fludiazepam
10379-14-3 Tetrazepam
17617-23-1 Flurazepam
22232-71-9 Mazindol
23092-17-3 Halazepam
28911-01-5 Triazolam
28981-97-7 Alprazolam
29177-84-2 Ethylloflazepat
29975-16-4 Estazolam
36104-80-0 Camazepam
52463-83-9 Pinazepam
59467-70-8 Midazolam
29339920 82-88-2 Phenindamin
29339980 73-07-4 Prazepin
77-15-6 Ethoheptazin
298-46-4 Carbamazepin
303-54-8 Depramin
469-78-3 Metheptazin
509-84-2 Metethoheptazin
739-71-9 Trimipramin
796-29-2 Ketimipramin
848-53-3 Homochlorcyclizin
963-39-3 Demoxepam
1159-93-9 Clobenzepam
1232-85-5 Elantrin
2898-13-7 Sulazepam
3426-08-2 Prozapin
4498-32-2 Dibenzepin
5571-84-6 Kaliumnitrazepat
6196-08-3 Elanzepin
6829-98-7 Imipraminoxid
10171-69-4 Clazolam
10321-12-7 Propizepin
10379-11-0 Nortetrazepam
15351-05-0 Buzepidmetiodid
15687-07-7 Cyprazepam
21730-16-5 Metapramin
22345-47-7 Tofisopam
23047-25-8 Lofepramin
23980-14-5 Ethyldirazepat
25967-29-7 Flutoprazepam
26304-61-0 Azepindol
26308-28-1 Ripazepam
27432-00-4 Mezepin
28546-58-9 Uldazepam
28721-07-5 Oxcarbazepin
28781-64-8 Menitrazepam
29176-29-2 Lofendazam
29331-92-8 Licarbazepin
29442-58-8 Motrazepam
31352-82-6 Zolazepam
33545-56-1 Ciclopramin
34482-99-0 Fletazepam
35142-68-8 Homopipramol
35322-07-7 Fosazepam
36735-22-5 Chazepam
37115-32-5 Adinazolam
37669-57-1 Arfendazam
40762-15-0 Doxefazepam
42863-81-0 Lopirazepam
47206-15-5 Enprazepin
51037-88-8 Tuclazepam
52042-01-0 Elfazepam
52391-89-6 Flutemazepam
52829-30-8 Proflazepam
53716-46-4 Anilopam
54340-58-8 Meptazinol
54663-47-7 Tibezoniumiodid
55299-10-0 Pivoxazepam
56030-50-3 Trepipam
57109-90-7 Dikaliumclorazepat
57435-86-6 Premazepam
57916-70-8 Iclazepam
58503-82-5 Azipramin
58581-89-8 Azelastin
58662-84-3 Meclonazepam
59009-93-7 Carburazepam
59467-77-5 Climazolam
60575-32-8 Amezepin
64098-32-4 Zapizolam
64294-95-7 Setastin
65400-85-3 Ethylcarfluzepat
66834-24-0 Cianopramin
67227-56-9 Fenoldopam
68318-20-7 Verilopam
69624-60-8 Nelezaprin
72522-13-5 Eptazocin
74847-35-1 Pyronaridin
75696-02-5 Cinolazepam
75991-50-3 Dazepinil
78755-81-4 Flumazenil
78771-13-8 Sarmazenil
80012-43-7 Epinastin
82059-50-5 Dextofisopam
82230-53-3 Girisopam
83166-17-0 Tampramin
83275-56-3 Tiracizin
83471-41-4 Pincainid
84031-17-4 Metaclazepam
84379-13-5 Bretazenil
86273-92-9 Tolufazepam
87233-61-2 Emedastin
87646-83-1 Lodazecar
88768-40-5 Cilazapril
90139-06-3 Cilazaprilat
96645-87-3 Erizepin
98374-54-0 Siltenzepin
102771-12-0 Nerisopam
103420-77-5 Devazepid
104746-04-5 Eslicarbazepin
112108-01-7 Ecopipam
119520-05-7 Zilpaterol
129618-40-2 Nevirapin
135381-77-0 Flezelastin
137332-54-8 Tivirapin
137975-06-5 Mozavaptan
141374-81-4 Tarazepid
144912-63-0 Perzinfotel
150408-73-4 Pranazepid
150683-30-0 Tolvaptan
168079-32-1 Lixivaptan
174391-92-5 Mozenavir
187602-11-5 Sofigatran
210101-16-9 Conivaptan
50-47-5 Desipramin
50-49-7 Imipramin
52-24-4 Thiotepa
52-62-0 Pentoloniumtartrat
53-86-1 Indometacin
54-95-5 Pentetrazol
55-65-2 Guanethidin
58-46-8 Tetrabenazin
63-12-7 Benzchinamid
68-76-8 Triaziquon
69-27-2 Chlorisondaminchlorid
69-81-8 Carbazochrom
77-14-5 Proheptazin
77-37-2 Procyclidin
83-89-6 Mepacrin
84-12-8 Phanquinon
86-54-4 Hydralazin
90-45-9 Aminoacridin
92-62-6 Proflavin
98-96-4 Pyrazinamid
130-81-4 Chindoniumbromid
147-85-3 Prolin
300-22-1 Medazomid
302-49-8 Uredepa
303-49-1 Clomipramin
316-15-4 Bucricain
321-64-2 Tacrin
363-13-3 Benhepazon
389-08-2 Nalidixinsäure
428-37-5 Profadol
436-40-8 Inprochon
442-16-0 Ethacridin
442-52-4 Clemizol
484-23-1 Dihydralazin
487-79-6 Kaininsäure
493-80-1 Histapyrrodin
493-92-5 Prolintan
496-38-8 Midamalin
524-81-2 Mebhydrolin
545-80-2 Poldinmetilsulfat
561-43-3 Oxypyrroniumbromid
596-51-0 Glycopyrroniumbromid
621-72-7 Bendazol
642-72-8 Benzydamin
911-65-9 Etonitazen
968-63-8 Butinolin
1018-34-4 Trepiriumiodid
1050-48-2 Benziloniumbromid
1222-57-7 Zolimidin
1239-45-8 Homidiumbromid
1661-29-6 Meturedepa
1830-32-6 Azintamid
1845-11-0 Nafoxidin
1980-45-6 Benzodepa
2030-63-9 Clofazimin
2056-56-6 Cinnopentazon
2201-39-0 Rolicyclidin
2210-77-7 Pyrrocain
2235-90-7 Etryptamin
2423-66-7 Chindoxin
2440-22-4 Drometrizol
2609-46-3 Amilorid
2829-19-8 Rolicyprin
3147-75-9 Octrizol
3277-59-6 Mimban
3478-15-7 Etipiriumiodid
3551-18-6 Acetryptin
3612-98-4 Troxypyrroliumtosilat
3614-47-9 Hydracarbazin
3689-76-7 Chlormidazol
3734-12-1 Hexopyrroniumbromid
3734-17-6 Prodilidin
3818-88-0 Tricyclamolchlorid
3861-76-5 Clonitazen
3896-11-5 Bumetrizol
4350-09-8 Oxitriptan
4533-39-5 Nitracrin
4630-95-9 Prifiniumbromid
4755-59-3 Clodazon
4757-49-7 Monometacrin
4757-55-5 Dimetacrin
4774-53-2 Botiacrin
5034-76-4 Indoxol
5214-29-9 Ampyzin
5220-68-8 Clochinozin
5310-55-4 Clomacran
5370-41-2 Pridefin
5467-78-7 Fenamol
5534-95-2 Pentagastrin
5560-72-5 Iprindol
5633-16-9 Leiopyrrol
5980-31-4 Hexedin
6187-50-4 Tolchinzol
6306-71-4 Lobendazol
6503-95-3 Triampyzin
6804-07-5 Carbadox
7007-92-3 Cetohexazin
7008-14-2 Hydroxindasat
7008-15-3 Hydroxindasol
7009-68-9 Pyroxamin
7009-69-0 Pyrophendan
7009-76-9 Triclazat
7248-21-7 Iprazochrom
7527-91-5 Acrisorcin
10078-46-3 Roletamid
10355-14-3 Boxidin
10448-84-7 Nitromifen
13523-86-9 Pindolol
13539-59-8 Azapropazon
13696-15-6 Benzopyrroniumbromid
14255-87-9 Parbendazol
14368-24-2 Trocimin
14679-73-3 Todralazin
15180-02-6 Amfonelinsäure
15301-68-5 Fenharman
15301-89-0 Chillifolin
15574-49-9 Mecarbinat
15599-22-1 Cyclopyrroniumbromid
15686-51-8 Clemastin
15686-97-2 Pyrrolifen
15687-33-9 Metindizat
15992-13-9 Intrazol
15997-76-9 Nonaperon
16188-61-7 Talastin
16378-21-5 Piroheptin
16401-80-2 Delmetacin
16506-27-7 Bendamustin
16870-37-4 Amogastrin
16915-79-0 Mechidox
17243-65-1 Pirralkoniumbromid
17243-68-4 Taloximin
17259-75-5 Oxdralazin
17289-49-5 Tetridamin
17411-19-7 Dicarbin
17716-89-1 Pranosal
19281-29-9 Aptocain
20168-99-4 Cinmetacin
20187-55-7 Bendazac
20559-55-1 Oxibendazol
21363-18-8 Viminol
21626-89-1 Diftalon
21919-05-1 Tretazicar
22136-27-2 Daledalin
23249-97-0 Procodazol
23271-63-8 Amicibon
23465-76-1 Caroverin
23694-81-7 Mepindolol
23696-28-8 Olachindox
24279-91-2 Carbochon
24622-72-8 Amixetrin
25126-32-3 Sincalid
25771-23-7 Duometacin
25803-14-9 Clometacin
26171-23-3 Tolmetin
26921-72-2 Melizam
27035-30-9 Oxametacin
27050-41-5 Clenpirin
27314-77-8 Drazidox
27314-97-2 Tirapazamin
27737-38-8 Mixidin
28069-65-0 Cuprimyxin
28598-08-5 Cinoctramid
30033-10-4 Stercuroniumiodid
30103-44-7 Bumecain
30578-37-1 Ameziniummetilsulfat
31386-24-0 Amindocat
31386-25-1 Indocat
31430-15-6 Flubendazol
31431-39-7 Mebendazol
31431-43-3 Ciclobendazol
31793-07-4 Pirprofen
32195-33-8 Bisbendazol
32211-97-5 Ciclindol
33369-31-2 Zomepirac
33996-33-7 Oxaceprol
34024-41-4 Deboxamet
34061-33-1 Taclamin
34301-55-8 Isometamidiumchlorid
34499-96-2 Temodox
34966-41-1 Cartazolat
35135-01-4 Benafentrin
35452-73-4 Ciprafamid
35578-20-2 Oxarbazol
35710-57-7 Trizoxim
35898-87-4 Dilazep
36121-13-8 Burodilin
36798-79-5 Budralazin
38081-67-3 Carmantadin
38101-59-6 Oglufanid
38609-97-1 Cridanimod
38821-80-6 Rodocain
39544-74-6 Benzotript
39715-02-1 Endralazin
39731-05-0 Carpindolol
39862-58-3 Strinolin
40173-75-9 Tofetridin
40594-09-0 Flucindol
40759-33-9 Noliniumbromid
41094-88-6 Tracazolat
42116-77-8 Deximafen
42373-58-0 Lotucain
42438-73-3 Denpidazon
42779-82-8 Clopirac
42835-25-6 Flumechin
43210-67-9 Fenbendazol
47135-88-6 Closiramin
47487-22-9 Acridorex
49564-56-9 Fazadiniumbromid
50264-69-2 Lonidamin
50264-78-3 Xinidamin
50454-68-7 Tolnidamin
50528-97-7 Xilobam
50847-11-5 Ibudilast
51022-77-6 Etazolat
51037-30-0 Acipimox
51047-24-6 Dimetipiriumbromid
51152-91-1 Butaclamol
51460-26-5 Carbazochromnatriumsulfonat
51987-65-6 Desglugastrin
52340-25-7 Dexclamol
52443-21-7 Glucametacin
53164-05-9 Acemetacin
53583-79-2 Sultoprid
53597-27-6 Fendosal
53716-49-7 Carprofen
53716-50-0 Oxfendazol
53862-80-9 Roxoloniummetilsulfat
53966-34-0 Floxacrin
54029-12-8 Albendazoloxid
54063-27-3 Biclofibrat
54063-28-4 Camiverin
54063-37-5 Etoprindol
54063-41-1 Fepromid
54063-46-6 Fexicain
54063-49-9 Metamfazon
54278-85-2 Candocuroniumiodid
54824-20-3 Pinafid
54867-56-0 Bufrolin
54965-21-8 Albendazol
55050-95-8 Isamoltan
55242-77-8 Triafungin
55248-23-2 Nebidrazin
55837-25-7 Buflomedil
55843-86-2 Miroprofen
55902-02-8 Isamfazon
56463-68-4 Isoprazon
56611-65-5 Oxagrelat
57262-94-9 Setiptilin
57645-05-3 Sermetacin
57775-29-8 Carazolol
57998-68-2 Diazichon
58493-54-2 Ritropirroniumbromid
59010-44-5 Prizidilol
59198-18-4 Imafen
59252-59-4 Guanazodin
59338-93-1 Alizaprid
59643-91-3 Imexon
59767-12-3 Octastin
60662-16-0 Binedalin
61484-38-6 Pareptid
61864-30-0 Benolizim
62087-72-3 Pentigetid
62228-20-0 Butoprozin
62510-56-9 Picilorex
62568-57-4 Emideltid
62571-86-2 Captopril
62625-18-7 Piroglirid
62658-63-3 Bopindolol
62732-44-9 Ipidacrin
62851-43-8 Zidometacin
63619-84-1 Trioxifen
63667-16-3 Dribendazol
64000-73-3 Pildralazin
64057-48-3 Oxifungin
64118-86-1 Azimexon
64241-34-5 Cadralazin
64557-97-7 Cinochidox
64706-54-3 Bepridil
64779-98-2 Irolaprid
65222-35-7 Pazelliptin
65511-41-3 Nantradol
65884-46-0 Ciadox
66304-03-8 Epicainid
66535-86-2 Lotrifen
66608-04-6 Rolgamidin
66635-85-6 Anirolac
68786-66-3 Triclabendazol
68788-56-7 Etaceprid
69175-77-5 Losindol
69635-63-8 Amipizon
69907-17-1 Indopanolol
70696-66-1 Napirimus
70704-03-9 Vinconat
70801-02-4 Flutrolin
70977-46-7 Eflumast
71048-87-8 Levonantradol
71119-11-4 Bucindolol
71195-57-8 Bicifadin
71675-85-9 Amisulprid
71680-63-2 Dametralast
72702-95-5 Ponalrestat
72741-87-8 Tridolgosir
72956-09-3 Carvedilol
73384-60-8 Sulmazol
73758-06-2 Indorenat
73865-18-6 Nardeterol
74103-06-3 Ketorolac
74150-27-9 Pimobendan
74258-86-9 Alacepril
75176-37-3 Zofenoprilat
75272-39-8 Nemonaprid
75522-73-5 Dazidamin
75847-73-3 Enalapril
76002-75-0 Dazochinast
76145-76-1 Tomoxiprol
76263-13-3 Fluzinamid
76420-72-9 Enalaprilat
76530-44-4 Azamulin
76547-98-3 Lisinopril
76953-65-6 Dramedilol
77400-65-8 Asocainol
77639-66-8 Prinomid
78459-19-5 Adimolol
78541-97-6 Pichindon
79152-85-5 Acodazol
79282-39-6 Rilozaron
79700-61-1 Dopropidil
79700-63-3 Fronepidil
80125-14-0 Remoxiprid
80373-22-4 Chinpirol
80876-01-3 Indolapril
80883-55-2 Enviraden
81872-10-8 Zofenopril
82059-51-6 Levotofisopam
82626-01-5 Alpidem
82626-48-0 Zolpidem
82834-16-0 Perindopril
82924-03-6 Pentopril
82989-25-1 Tazanolast
83395-21-5 Ridazolol
84225-95-6 Racloprid
84226-12-0 Eticloprid
85622-93-1 Temozolomid
85622-95-3 Mitozolomid
85691-74-3 Pirmagrel
85793-29-9 Eproxindin
85856-54-8 Moveltipril
86111-26-4 Zindoxifen
86140-10-5 Neraminol
86315-52-8 Isomazol
86386-73-4 Fluconazol
86696-87-9 Aganodin
87034-87-5 Bamaluzol
87056-78-8 Chinagolid
87269-97-4 Ramiprilat
87333-19-5 Ramipril
87344-06-7 Amtolmetinguacil
87679-37-6 Trandolapril
87679-71-8 Trandolaprilat
87936-75-2 Tazadolen
88069-67-4 Pilsicainid
88107-10-2 Tomelukast
88303-60-0 Losoxantron
88578-07-8 Imoxiterol
89622-90-2 Brinazaron
90104-48-6 Doreptid
90509-02-7 Luxabendazol
91077-32-6 Dezinamid
91441-23-5 Piroxantron
91441-48-4 Teloxantron
91618-36-9 Ibafloxacin
91753-07-0 Mitochidon
93479-96-0 Alteconazol
93957-54-1 Fluvastatin
95104-27-1 Tetrazolast
95153-31-4 Perindoprilat
95355-10-5 Domipizon
95399-71-6 Fosinoprilat
96258-13-8 Tribendilol
96440-63-0 Famirapriniumchlorid
97110-59-3 Traziumesilat
97546-74-2 Troxolamid
98048-97-6 Fosinopril
98116-53-1 Sulukast
99011-02-6 Imichimod
99258-56-7 Oxamisol
99323-21-4 Inaperison
99593-25-6 Rilmazafon
100490-36-6 Tosufloxacin
101246-68-8 Eptastigmin
101975-10-4 Zardaverin
102676-47-1 Fadrozol
103597-45-1 Bisoctrizol
103844-77-5 Necopidem
103844-86-6 Saripidem
104340-86-5 Leminoprazol
104485-01-0 Trapencain
104675-35-6 Suronacrin
105102-20-3 Liroldin
105806-65-3 Efegatran
106308-44-5 Rufinamid
106344-20-1 Stannsoporfin
106498-99-1 Vintoperol
107489-37-2 Thymoctonan
108391-88-4 Orbutopril
109623-97-4 Gedocarnil
110078-46-1 Plerixafor
110230-98-3 Talaporfin
110623-33-1 Suritozol
111223-26-8 Ceronapril
111841-85-1 Abecarnil
112809-51-5 Letrozol
113854-64-1 Parodilol
114432-13-2 Fantofaron
114517-02-1 Foschidon
114560-48-4 Apaziquon
114607-46-4 Acitazanolast
114856-44-9 Oberadilol
115308-98-0 Tallimustin
115344-47-3 Siguazodan
115956-12-2 Dolasetron
116057-75-1 Idoxifen
116287-14-0 Lanperison
116644-53-2 Mibefradil
117857-45-1 Loreclezol
119610-26-3 Aloracetam
120081-14-3 Goralatid
120511-73-1 Anastrozol
121104-96-9 Celgosivir
122332-18-7 Mivobulin
123018-47-3 Atiprimod
124027-47-0 Velnacrin
125974-72-3 Intoplicin
128270-60-0 Bivalirudin
129497-78-5 Verteporfin
129655-21-6 Bizelesin
129672-09-9 Esafloxacin
129731-10-8 Vorozol
130610-93-4 Niravolin
130641-38-2 Bindarit
131741-08-7 Simendan
132036-88-5 Ramosetron
132640-22-3 Andolast
132722-73-7 Calteridol
134523-00-5 Atorvastatin
135779-82-7 Bamachimast
136122-46-8 Mipitroban
137862-53-4 Valsartan
137882-98-5 Abitesartan
139481-59-7 Candesartan
140661-97-8 Deltibant
141505-33-1 Levosimendan
142880-36-2 Ilomastat
143322-58-1 Eletriptan
144034-80-0 Rizatriptan
144510-96-3 Pixantron
144701-48-4 Telmisartan
144702-17-0 Pomisartan
144875-48-9 Resiquimod
145158-71-0 Tegaserod
145375-43-5 Mitiglinid
146961-76-4 Alatrofloxacin
147059-72-1 Trovafloxacin
149606-27-9 Soblidotin
149682-77-9 Talabostat
151878-23-8 Calcobutrol
153205-46-0 Asimadolin
153436-22-7 Gavestinel
153438-49-4 Dapitant
153504-81-5 Licostinel
153804-05-8 Pratosartan
154082-13-0 Omocianin
156090-17-4 Nortopixantron
156090-18-5 Topixantron
156601-79-5 Nepaprazol
156897-06-2 Licofelon
157476-77-2 Lagatid
158364-59-1 Pumaprazol
158747-02-5 Frovatriptan
159776-69-9 Cemadotin
159776-70-2 Melagatran
160146-17-8 Finrozol
160970-54-7 Silodosin
162301-05-5 Ecenofloxacin
163451-80-7 Talviralin
169543-49-1 Icrocaptid
172732-68-2 Varespladib
173240-15-8 Nemifitid
175463-14-6 Gemifloxacin
176644-21-6 Eniporid
177469-96-4 Implitapid
178040-94-3 Opaviralin
179120-92-4 Altiniclin
179324-69-7 Bortezomib
179386-43-7 Sumanirol
180064-38-4 Minodroninsäure
180916-16-9 Lasofoxifen
182316-31-0 Ataquimast
186392-65-4 Ingliforib
188696-80-2 Becampanel
189198-30-9 Pactimib
189752-49-6 Motexafin
192658-64-3 Tasidotin
192939-46-1 Ximelagatran
193273-66-4 Capromorelin
194798-83-9 Fosfluconazol
198481-32-2 Bazedoxifen
201530-41-8 Deferasirox
203258-60-0 Brostallicin
204248-78-2 Omiganan
207993-12-2 Pumafentrin
215808-49-4 Lemuteporfin
219680-11-2 Zabofloxacin
227318-71-0 Epetirimod
227318-75-4 Sotirimod
229305-39-9 Golotimod
244081-42-3 Rafabegron
248919-64-4 Linaprazan
251562-00-2 Tifuvirtid
258818-34-7 Larazotid
259793-96-9 Favipiravir
261944-46-1 Soraprazan
272105-42-7 Disitertid
274901-16-5 Vildagliptin
284019-34-7 Denibulin
284041-10-7 Rostaporfin
355151-12-1 Rotigaptid
361442-04-8 Saxagliptin
393105-53-8 Tiplasinin
394730-60-0 Boceprevir
396091-73-9 Pasireotid
402957-28-2 Telaprevir
404950-80-7 Panobinostat
404951-53-7 Dacinostat
481629-87-2 Aleplasinin
481631-45-2 Diaplasinin
481658-94-0 Dirlotapid
483369-58-0 Denagliptin
497221-38-2 Rusalatid
533927-56-9 Atilmotin
571170-77-9 Laropiprant
616202-92-7 Lorcaserin
620948-93-8 Vabicaserin
625114-41-2 Piragliatin
637328-69-9 Tanogitran
649735-63-7 Brivanibalaninat
794466-70-9 Vernakalant
803712-67-6 Obatoclax
848084-83-3 Tigapotid
868771-57-7 Melogliptin
871576-03-3 Flovagatran
872178-65-9 Rabeximod
29341000 61-57-4 Niridazol
73-09-6 Etozolin
96-50-4 Aminothiazol
140-40-9 Aminitrozol
148-79-8 Tiabendazol
444-27-9 Timonacic
473-30-3 Thiazosulfon
490-55-1 Amiphenazol
500-08-3 Forminitrazol
533-45-9 Clomethiazol
553-13-9 Zolamin
962-02-7 Nitrodan
3570-75-0 Nifurthiazol
3810-35-3 Tenonitrozol
5028-87-5 Antazonit
6469-36-9 Cloprothiazol
13409-53-5 Podilfen
13471-78-8 Beclotiamin
15387-18-5 Fezation
17243-64-0 Piprozolin
17969-20-9 Fenclozinsäure
17969-45-8 Brofezil
18046-21-4 Fentiazac
21817-73-2 Bidimaziumiodid
24840-59-3 Pretamaziumiodid
26097-80-3 Cambendazol
27826-45-5 Libecillid
29952-13-4 Peratizol
30097-06-4 Tidiacic
30709-69-4 Tizoprolinsäure
39832-48-9 Tazolol
51287-57-1 Denotivir
53943-88-7 Letostein
54147-28-3 Tebatizol
54657-96-4 Nifuralid
55981-09-4 Nitazoxanid
56355-17-0 Zoliprofen
56784-39-5 Ozolinon
60084-10-8 Tiazofurin
61990-92-9 Benpenolisin
64179-54-0 Timofibrat
68377-92-4 Arotinolol
69014-14-8 Tiotidin
70529-35-0 Itazigrel
71079-19-1 Timegadin
71119-10-3 Lotifazol
71125-38-7 Meloxicam
74531-88-7 Tioxamast
74604-76-5 Enoxamast
74772-77-3 Ciglitazon
76824-35-6 Famotidin
76963-41-2 Nizatidin
77519-25-6 Dexetozolin
79069-94-6 Fanetizol
79714-31-1 Risarestat
80830-42-8 Rentiapril
82114-19-0 Amflutizol
82159-09-9 Epalrestat
84233-61-4 Nesostein
85604-00-8 Zaltidin
91257-14-6 Tuvatidin
93738-40-0 Ralitolin
97322-87-7 Troglitazon
100417-09-2 Timirdin
101001-34-7 Pamicogrel
103181-72-2 Guaistein
104777-03-9 Asobamast
105292-70-4 Alonacic
105523-37-3 Tiprotimod
107902-67-0 Tazofelon
109229-58-5 Englitazon
111025-46-8 Pioglitazon
119637-67-1 Moguistein
121808-62-6 Pidotimod
122320-73-4 Rosiglitazon
122946-43-4 Telmestein
128312-51-6 Cinalukast
130112-42-4 Mivotilat
136381-85-6 Lintitript
136468-36-5 Foropafant
138511-81-6 Icodulin
138742-43-5 Zankiren
139226-28-1 Darbufelon
141200-24-0 Darglitazon
144060-53-7 Febuxostat
145739-56-6 Tetomilast
149079-51-6 Cartastein
153242-02-5 Aseripid
155213-67-5 Ritonavir
161600-01-7 Netoglitazon
182760-06-1 Ravuconazol
185106-16-5 Acotiamid
185428-18-6 Rivoglitazon
199113-98-9 Balaglitazon
213411-83-7 Edaglitazon
223132-37-4 Efatutazon
223673-61-8 Mirabegron
239101-33-8 Deferitrin
241479-67-4 Isavuconazol
280782-97-0 Managlinat dialanetil
300832-84-2 Ciluprevir
302962-49-8 Dasatinib
338990-84-4 Isavuconazoniumchlorid
341028-37-3 Alagebriumchlorid
342026-92-0 Sipoglitazar
447406-78-2 Sodelglitazar
501948-05-6 Rosabulin
544417-40-5 Capadenoson
607723-33-1 Lobeglitazon
760937-92-6 Teneligliptin
790299-79-5 Masitinib
29342080 95-27-2 Dimazol
514-73-8 Dithiazaniniodid
1744-22-5 Riluzol
15599-36-7 Haletazol
26130-02-9 Frentizol
32527-55-2 Tiaramid
49785-74-2 Supidimid
61570-90-9 Tioxidazol
70590-58-8 Etrabamin
75889-62-2 Fostedil
76816-33-6 Tazeprofen
77528-67-7 Manozodil
79071-15-1 Tazasubrat
95847-70-4 Ipsapiron
95847-87-3 Revospiron
100035-75-4 Evandamin
104383-17-7 Sabeluzol
104632-26-0 Pramipexol
110703-94-1 Zopolrestat
144665-07-6 Lubeluzol
146939-27-7 Ziprasidon
150915-41-6 Perospiron
154189-40-9 Sibenadet
176975-26-1 Izonsterid
245116-90-9 Lidorestat
367514-87-2 Lurasidon
848344-36-5 Bentamapimod
870093-23-5 Talarozol
29343010 50-52-2 Thioridazin
1420-55-9 Thiethylperazin
29343090 50-53-3 Chlorpromazin
58-34-4 Thiazinamiummetilsulfat
58-37-7 Aminopromazin
58-38-8 Prochlorperazin
58-39-9 Perphenazin
58-40-2 Promazin
60-87-7 Promethazin
60-89-9 Pecazin
60-91-3 Diethazin
60-99-1 Levomepromazin
61-00-7 Acepromazin
61-01-8 Methopromazin
69-23-8 Fluphenazin
84-01-5 Chlorproethazin
84-04-8 Pipamazin
84-06-0 Thiopropazat
84-08-2 Parathiazin
84-96-8 Alimemazin
92-84-2 Phenothiazin
117-89-5 Trifluoperazin
145-54-0 Propyromazinbromid
146-54-3 Triflupromazin
362-29-8 Propiomazin
388-51-2 Metofenazat
477-93-0 Dimethoxanat
518-61-6 Dacemazin
522-00-9 Profenamin
522-24-7 Fenethazin
523-54-6 Etymemazin
653-03-2 Butaperazin
800-22-6 Chloracyzin
1759-09-7 Levometiomeprazin
1982-37-2 Methdilazin
2622-26-6 Periciazin
2622-30-2 Carfenazin
2622-37-9 Trifluomeprazin
2751-68-0 Acetophenazin
3546-03-0 Cyamemazin
3689-50-7 Oxomemazin
3819-00-9 Piperacetazin
3833-99-6 Homofenazin
5588-33-0 Mesoridazin
7009-43-0 Methiomeprazin
7220-56-6 Flutiazin
7224-08-0 Imiclopazin
13093-88-4 Perimetazin
13461-01-3 Aceprometazin
13799-03-6 Protizininsäure
13993-65-2 Metiazininsäure
14008-44-7 Metopimazin
14759-04-7 Oxyridazin
14759-06-9 Sulforidazin
15302-12-2 Dimelazin
16498-21-8 Oxaflumazin
17692-26-1 Ciclofenazin
23492-69-5 Sopitazin
24527-27-3 Spiclomazin
28532-90-3 Furomazin
29216-28-2 Mechitazin
30223-48-4 Fluacizin
31883-05-3 Moracizin
33414-30-1 Ftormetazin
33414-36-7 Ftorpropazin
37561-27-6 Fenoverin
47682-41-7 Flupimazin
49864-70-2 Azaclorzin
54063-26-2 Azaftozin
62030-88-0 Duoperon
101396-42-3 Mechitamiumiodid
135003-30-4 Apadolin
29349100 134-49-6 Phenmetrazin
357-56-2 Dextromoramid
634-03-7 Phendimetrazin
2152-34-3 Pemolin
2207-50-3 Aminorex
24143-17-7 Oxazolam
24166-13-0 Cloxazolam
27223-35-4 Ketazolam
33671-46-4 Clotiazepam
34262-84-5 Mesocarb
56030-54-7 Sufentanil
57801-81-7 Brotizolam
59128-97-1 Haloxazolam
29349960 67-45-8 Furazolidon
86-12-4 Thenalidin
113-59-7 Chlorprothixen
29349990 50-18-0 Cyclophosphamid
50-91-9 Floxuridin
53-31-6 Medibazin
53-84-9 Nadid
54-42-2 Idoxuridin
58-63-9 Inosin
59-14-3 Broxuridin
59-39-2 Piperoxan
59-63-2 Isocarboxazid
61-19-8 Adenosinphosphat
61-80-3 Zoxazolamin
67-20-9 Nitrofurantoin
68-91-7 Trimetaphancamsilat
70-00-8 Trifluridin
70-07-5 Mephenoxalon
70-10-0 Ticlaton
77-12-3 Pentacyniumchlorid
80-77-3 Chlormezanon
86-14-6 Diethylthiambuten
91-79-2 Thenyldiamin
91-80-5 Methapyrilen
95-25-0 Chlorzoxazon
113-53-1 Dosulepin
115-55-9 Phenythilon
115-67-3 Paramethadion
119-96-0 Arsthinol
125-45-1 Azatepa
127-48-0 Trimethadion
132-89-8 Chlorthenoxazin
135-58-0 Mesulfen
139-91-3 Furaltadon
140-65-8 Pramocain
144-12-7 Tiemoniumiodid
147-94-4 Cytarabin
148-65-2 Chloropyrilen
303-69-5 Prothipendyl
309-29-5 Doxapram
314-03-4 Pimethixen
318-23-0 Imolamin
320-67-2 Azacitidin
339-72-0 Levcycloserin
350-12-9 Sulbentin
362-74-3 Bucladesin
364-98-7 Diazoxid
441-61-2 Ethylmethylthiambuten
467-84-5 Phenadoxon
467-86-7 Dioxaphetylbutyrat
469-81-8 Morpheridin
477-80-5 Cinnofuradion
479-50-5 Lucanthon
482-15-5 Isothipendyl
493-78-7 Methaphenilen
494-14-4 Chlordimorin
494-79-1 Melarsoprol
524-84-5 Dimethylthiambuten
526-35-2 Allomethadion
545-59-5 Racemoramid
555-84-0 Nifuraden
556-12-7 Furalazin
611-53-0 Ibacitabin
633-90-9 Cifostodin
635-41-6 Trimetozin
655-05-0 Tozalinon
695-53-4 Dimethadion
702-54-5 Diethadion
720-76-3 Fluminorex
721-19-7 Methastyridon
748-44-7 Acoxatrin
804-30-8 Fursultiamin
893-01-6 Tenylidon
952-54-5 Morinamid
959-14-8 Oxolamin
982-24-1 Clopenthixol
987-78-0 Citicolin
1008-65-7 Fenadiazol
1043-21-6 Pirenoxin
1054-88-2 Spiroxatrin
1088-92-2 Nifurtoinol
1195-16-0 Citiolon
1219-77-8 Bensuldazinsäure
1239-29-8 Furazabol
1391-36-2 Lancovutid
1469-07-4 Damotepin
1614-20-6 Nifurprazin
1665-48-1 Metaxalon
1767-88-0 Desmethylmoramid
1856-34-4 Clotioxon
1900-13-6 Nifurvidin
1977-10-2 Loxapin
2037-95-8 Carsalam
2055-44-9 Perisoxal
2058-52-8 Clotiapin
2167-85-3 Pipazetat
2169-64-4 Azaribin
2240-21-3 Thiofuraden
2353-33-5 Decitabin
2385-81-1 Furethidin
2622-24-4 Prothixen
2627-69-2 Acadesin
2709-56-0 Flupentixol
2949-95-3 Tixadil
3056-17-5 Stavudin
3064-61-7 Natriumstibocaptat
3094-09-5 Doxifluridin
3105-97-3 Hycanthon
3363-58-4 Nifurfolin
3424-98-4 Telbivudin
3605-01-4 Piribedil
3615-74-5 Promolat
3731-59-7 Moroxydin
3778-73-2 Ifosfamid
3780-72-1 Morsuximid
3795-88-8 Levofuraltadon
3876-10-6 Clominorex
4047-34-1 Tranteliniumbromid
4177-58-6 Clotixamid
4291-63-8 Cladribin
4295-63-0 Meprotixol
4304-40-9 Theniumclosilat
4378-36-3 Fenbutrazat
4397-91-5 Nicofurat
4448-96-8 Solypertin
4741-41-7 Dexoxadrol
4792-18-1 Levoxadrol
4936-47-4 Nifuratel
4969-02-2 Metixen
4991-65-5 Tioxolon
5036-02-2 Tetramisol
5036-03-3 Nifurdazil
5053-06-5 Fenspirid
5055-20-9 Nifurchinazol
5118-17-2 Furazoliumchlorid
5169-78-8 Tipepidin
5536-17-4 Vidarabin
5579-85-1 Bromchlorenon
5581-46-4 Molinazon
5585-93-3 Oxypendyl
5588-29-4 Fenmetramid
5617-26-5 Difencloxazin
5666-11-5 Levomoramid
5696-09-3 Proxazol
5696-17-3 Epipropidin
5719-88-0 Antienit
5800-19-1 Metiapin
5845-26-1 Tiazesim
6281-26-1 Furmethoxadon
6495-46-1 Dioxadrol
6506-37-2 Nimorazol
6536-18-1 Morazon
6577-41-9 Oxapiumiodid
6646-49-7 Nitramisol
6649-73-6 Antafenit
7035-04-3 Pyridaron
7125-73-7 Flumetramid
7219-91-2 Thihexinolmethylbromid
7247-57-6 Heteroniumbromid
7261-97-4 Dantrolen
7361-61-7 Xylazin
7416-34-4 Molindon
7481-89-2 Zalcitabin
7489-66-9 Tipindol
7696-00-6 Mitotenamin
7716-60-1 Etisazol
7724-76-7 Riboprin
7761-75-3 Furteren
9087-70-1 Aprotinin
10072-48-7 Acefurtiamin
10189-94-3 Bepiastin
10202-40-1 Flutizenol
13355-00-5 Melarsonylkalium
13411-16-0 Nifurpirinol
13445-12-0 Iobutoesäure
13448-22-1 Clorotepin
13669-70-0 Nefopam
14008-66-3 Pinoxepin
14008-71-0 Xanthiol
14028-44-5 Amoxapin
14176-10-4 Cetiedil
14176-49-9 Tiletamin
14461-91-7 Cyclazodon
14504-73-5 Tritochalin
14698-29-4 Oxolininsäure
14769-73-4 Levamisol
14769-74-5 Dexamisol
14785-50-3 Tiapirinol
14796-28-2 Clodanolen
15176-29-1 Edoxudin
15301-52-7 Cyclexanon
15301-69-6 Flavoxat
15302-16-6 Fenozolon
15311-77-0 Cloxypendyl
15351-04-9 Becanton
15518-84-0 Mobecarb
15574-96-6 Pizotifen
15686-72-3 Tibrofan
15686-83-6 Pyrantel
15687-22-6 Folescutol
16485-05-5 Oxadimedin
16562-98-4 Clantifen
16759-59-4 Benoxafos
16781-39-8 Etasulin
16985-03-8 Nonabin
17176-17-9 Ademetionin
17692-22-7 Metizolin
17692-24-9 Bisoxatin
17692-35-2 Etofuradin
17692-39-6 Fomocain
17692-56-7 Moxicumon
17692-63-6 Oxitefoniumbromid
17692-71-6 Vanitiolid
17854-59-0 Mepixanox
17902-23-7 Tegafur
18053-31-1 Fominoben
18464-39-6 Caroxazon
18471-20-0 Ditazol
18857-59-5 Nifurmazol
19216-56-9 Prazosin
19388-87-5 Taurolidin
19395-58-5 Mochizon
19885-51-9 Aranotin
20229-30-5 Metitepin
20574-50-9 Morantel
21256-18-8 Oxaprozin
21440-97-1 Brofoxin
21489-20-3 Talsupram
21500-98-1 Tenocyclidin
21512-15-2 Citenazon
21638-36-8 Nifurimid
21679-14-1 Fludarabin
21715-46-8 Etifoxin
21820-82-6 Fenpipalon
22013-23-6 Metoxepin
22089-22-1 Trofosfamid
22131-35-7 Butalamin
22292-91-7 Naranol
22293-47-6 Feprosidnin
22514-23-4 Fopirtolin
22619-35-8 Tioclomarol
22661-76-3 Amoproxan
23256-30-6 Nifurtimox
23271-74-1 Fedrilat
23707-33-7 Metrifudil
23744-24-3 Pipoxolan
23964-58-1 Articain
24237-54-5 Tinoridin
24632-47-1 Nifurpipon
24886-52-0 Pipofezin
25392-50-1 Oxazoron
25526-93-6 Alovudin
25683-71-0 Terizidon
25717-80-0 Molsidomin
25905-77-5 Minaprin
26058-50-4 Dotefoniumbromid
26350-39-0 Nifurizon
26513-79-1 Paraxazon
26513-90-6 Letimid
26615-21-4 Zotepin
26629-87-8 Oxaflozan
26833-87-4 Omacetaxin-Mepesuccinat
26839-75-8 Timolol
27060-91-9 Flutazolam
27199-40-2 Pifexol
27574-24-9 Tropatepin
27591-42-0 Oxazidion
28189-85-7 Etoxadrol
28657-80-9 Cinoxacin
28810-23-3 Zepastin
28820-28-2 Naftoxat
29050-11-1 Seclazon
29053-27-8 Meseclazon
29218-27-7 Toloxaton
29462-18-8 Bentazepam
29936-79-6 Mofoxim
30271-85-3 Razinodil
30516-87-1 Zidovudin
30840-27-8 Pretiadil
30868-30-5 Pirazofurin
30914-89-7 Flumexadol
31428-61-2 Tiamenidin
31430-18-9 Nocodazol
31477-60-8 Ormeloxifen
31698-14-3 Ancitabin
31848-01-8 Morclofon
31868-18-5 Mexazolam
33005-95-7 Tiaprofeninsäure
33588-20-4 Clidafidin
33665-90-6 Acesulfam
33743-96-3 Proroxan
33876-97-0 Linsidomin
34042-85-8 Sudoxicam
34161-24-5 Fipexid
34552-84-6 Isoxicam
34580-13-7 Ketotifen
34740-13-1 Profexalon
34959-30-3 Azaspiriumchlorid
34976-39-1 Tioxacin
35035-05-3 Timepidiumbromid
35067-47-1 Droxacin
35423-51-9 Tisocromid
35619-65-9 Tritiozin
35843-07-3 Morocromen
35846-53-8 Maitansin
35943-35-2 Triciribin
36067-73-9 Azepexol
36322-90-4 Piroxicam
36471-39-3 Nuclotixen
36505-82-5 Prodolinsäure
36791-04-5 Ribavirin
37065-29-5 Miloxacin
37132-72-2 Fotretamin
37681-00-8 Cumazolin
37753-10-9 Sufosfamid
37855-92-8 Azanator
37967-98-9 Tienopramin
38070-41-6 Tiodoniumchlorid
38373-83-0 Romifenon
38668-01-8 Taurultam
38955-22-5 Pinadolin
38957-41-4 Emorfazon
39178-37-5 Inicaron
39567-20-9 Olpimedon
39577-19-0 Picumast
39633-62-0 Aclantat
39754-64-8 Tifemoxon
39978-42-2 Nifurzid
40054-69-1 Etizolam
40093-94-5 Torcitabin
40180-04-9 Tienilinsäure
40198-53-6 Tioxaprofen
40680-87-3 Piprofurol
40828-46-4 Suprofen
41152-17-4 Morforex
41340-25-4 Etodolac
41717-30-0 Befuralin
41941-56-4 Tocladesin
41992-23-8 Spirogermanium
42024-98-6 Mazaticol
42110-58-7 Metioxat
42228-92-2 Acivicin
42239-60-1 Tilozepin
42399-41-7 Diltiazem
42408-80-0 Tandamin
46817-91-8 Viloxazin
47420-28-0 Trixolan
47543-65-7 Prenoxdiazin
50435-25-1 Nimidan
50708-95-7 Tinabinol
50924-49-7 Mizoribin
51022-75-4 Cliprofen
51234-28-7 Benoxaprofen
51322-75-9 Tizanidin
51527-19-6 Tianafac
51934-76-0 Iomorininsäure
52042-24-7 Diproxadol
52279-59-1 Moxnidazol
52549-17-4 Pranoprofen
52832-91-4 Xinomilin
52867-74-0 Zoloperon
52867-77-3 Fluzoperin
53003-81-9 Ivarimod
53123-88-9 Sirolimus
53251-94-8 Pinaveriumbromid
53731-36-5 Floredil
53736-51-9 Cromitril
53772-83-1 Zuclopenthixol
53813-83-5 Suriclon
53910-25-1 Pentostatin
54063-50-2 Mofloverin
54187-04-1 Rilmenidin
54340-59-9 Chincarbat
54340-66-8 Subendazol
54341-02-5 Piflutixol
54376-91-9 Tipetropiumbromid
54400-59-8 Butamisol
55142-85-3 Ticlopidin
55694-83-2 Pentizidon
55694-98-9 Ciclafrin
55726-47-1 Enocitabin
55837-23-5 Teflutixol
56119-96-1 Furodazol
56208-01-6 Pifarnin
56391-55-0 Octazamid
56969-22-3 Oxapadol
57010-31-8 Tiapamil
57067-46-6 Isamoxol
57083-89-3 Peraloprid
57474-29-0 Nifurochin
57726-65-5 Nufenoxol
58001-44-8 Clavulaninsäure
58019-65-1 Nabazenil
58095-31-1 Sulbenox
58416-00-5 Protiofat
58433-11-7 Tilomisol
58712-69-9 Traxanox
58765-21-2 Ciclotizolam
59653-74-6 Teroxiron
59755-82-7 Enolicam
59798-73-1 Enilospiron
59804-37-4 Tenoxicam
59831-63-9 Doconazol
59840-71-0 Pitenodil
59937-28-9 Malotilat
59985-21-6 Diquafosol
60085-78-1 Clopipazan
60136-25-6 Epervudin
60175-95-3 Omonastein
60207-31-0 Azaconazol
60248-23-9 Fuprazol
60929-23-9 Indeloxazin
60940-34-3 Ebselen
61220-69-7 Tiopinac
61325-80-2 Flumezapin
61477-97-2 Dazolicin
61869-08-7 Paroxetin
62253-63-8 Nepidermin
62265-68-3 Chinfamid
62380-23-8 Cinecromen
62435-42-1 Perfosfamid
62473-79-4 Teniloxazin
62904-71-6 Doxpicomin
63394-05-8 Plafibrid
63590-64-7 Terazosin
63638-91-5 Brofaromin
63996-84-9 Tibalosin
64224-21-1 Oltipraz
64420-40-2 Etibendazol
64603-91-4 Gaboxadol
64748-79-4 Azumolen
64860-67-9 Valperinol
65277-42-1 Ketoconazol
65509-24-2 Maroxepin
65509-66-2 Citatepin
65576-45-6 Asenapin
65847-85-0 Morniflumat
65886-71-7 Fazarabin
65899-73-2 Tioconazol
66203-00-7 Carocainid
66203-94-9 Murocainid
66556-74-9 Nabitan
66564-16-7 Ciclosidomin
66788-41-8 Tinofedrin
66898-62-2 Talniflumat
66934-18-7 Flunoxaprofen
66969-81-1 Tiodazosin
67489-39-8 Talmetacin
67915-31-5 Terconazol
68020-77-9 Carprazidil
68134-81-6 Gacyclidin
68302-57-8 Amlexanox
68367-52-2 Sorbinil
68685-54-1 Parconazol
69049-73-6 Nedocromil
69118-25-8 Cinepaxadil
69123-90-6 Fiacitabin
69123-98-4 Fialuridin
69304-47-8 Brivudin
69425-13-4 Prifelon
69655-05-6 Didanosin
69815-38-9 Proxorphan
70374-39-9 Lornoxicam
70384-91-7 Lortalamin
70833-07-7 Prifurolin
71320-77-9 Moclobemid
71620-89-8 Reboxetin
71731-58-3 Tichiziumbromid
71923-29-0 Fludoxopon
71923-34-7 Clodoxopon
72324-18-6 Stepronin
72444-63-4 Lodiperon
72467-44-8 Piclonidin
72481-99-3 Brocrinat
72797-41-2 Tianeptin
72803-02-2 Darodipin
72822-56-1 Azaloxan
72830-39-8 Oxmetidin
72895-88-6 Eltenac
73080-51-0 Repirinast
73815-11-9 Cimoxaton
74191-85-8 Doxazosin
74711-43-6 Zaltoprofen
75358-37-1 Linoglirid
75458-65-0 Tienocarbin
75695-93-1 Isradipin
75706-12-6 Leflunomid
75841-82-6 Mopidralazin
75949-60-9 Isoxaprolol
75963-52-9 Nuclomedon
76053-16-2 Reclazepam
76535-71-2 Suproclon
76596-57-1 Broxaterol
76732-75-7 Picartamid
76743-10-7 Lucartamid
77181-69-2 Sorivudin
77590-96-6 Flordipin
77658-97-0 Anaxiron
77695-52-4 Ecastolol
78168-92-0 Filenadol
78410-57-8 Ociltid
78613-35-1 Amorolfin
78967-07-4 Mofezolac
78994-23-7 Levormeloxifen
79253-92-2 Taziprinon
79262-46-7 Savoxepin
79781-00-3 Bulaquin
79784-22-8 Barucainid
79874-76-3 Delmopinol
79944-58-4 Idazoxan
80263-73-6 Eclazolast
80680-05-3 Tivanidazol
80763-86-6 Glunicat
80880-90-6 Telenzepin
81167-16-0 Imiloxan
81382-51-6 Pentiapin
81403-80-7 Alfuzosin
81801-12-9 Xamoterol
82140-22-5 Etolotifen
82239-52-9 Moxiraprin
82419-36-1 Ofloxacin
82650-83-7 Tenilapin
82857-82-7 Ilepcimid
83153-39-3 Tiprinast
83386-35-0 Tifluadom
83573-53-9 Tizabrin
83602-05-5 Spiraprilat
83647-97-6 Spirapril
83656-38-6 Ipramidil
83688-84-0 Tertatolol
83784-21-8 Menabitan
83903-06-4 Lupitidin
84071-15-8 Ramixotidin
84145-89-1 Almoxaton
84145-90-4 Nafoxadol
84449-90-1 Raloxifen
84472-85-5 Navuridin
84558-93-0 Netivudin
84611-23-4 Erdostein
84625-59-2 Dotarizin
84625-61-6 Itraconazol
84697-21-2 Zinoconazol
84697-22-3 Tubulozol
85076-06-8 Axamozid
85118-44-1 Minocromil
85666-24-6 Furegrelat
86048-40-0 Chazolast
86433-40-1 Terflavoxat
86434-57-3 Beperidiumiodid
86487-64-1 Setoperon
86636-93-3 Neflumozid
86696-86-8 Tenilsetam
87051-43-2 Ritanserin
87151-85-7 Spiradolin
87495-31-6 Disoxaril
87691-91-6 Tiospiron
87940-60-1 Eprobemid
88053-05-8 Cinoxopazid
88058-88-2 Naxagolid
88859-04-5 Mafosfamid
89197-32-0 Efaroxan
89213-87-6 Carperitid
89651-00-3 Voxergolid
89875-86-5 Tiflucarbin
89943-82-8 Cicletanin
90055-97-3 Tienoxolol
90101-16-9 Droxicam
90243-97-3 Spiclamin
90697-57-7 Motapizon
90729-41-2 Oxodipin
90779-69-4 Atosiban
91833-77-1 Rocastin
92623-83-1 Pravadolin
93265-81-7 Ropidoxuridin
94006-14-1 Lufuradom
94011-82-2 Bazinaprin
94149-41-4 Midestein
94470-67-4 Cromakalim
94535-50-9 Levcromakalim
94746-78-8 Molracetam
95058-70-1 Nictiazem
95058-81-4 Gemcitabin
95105-77-4 Sornidipin
95232-68-1 Tenosal
95588-08-2 Tipentosin
95896-08-5 Anaritid
96125-53-0 Clentiazem
96306-34-2 Timelotem
97852-72-7 Tibenelast
98205-89-1 Flesinoxan
98224-03-4 Eltoprazin
98819-76-2 Esreboxetin
99156-66-8 Barmastin
99248-32-5 Donetidin
99453-84-6 Neltenexin
99464-64-9 Ampiroxicam
99592-32-2 Sertaconazol
99755-59-6 Rotigotin
99803-72-2 Nerbacadol
100927-14-8 Befiperid
100986-85-4 Levofloxacin
101335-99-3 Eprovafen
101363-10-4 Rufloxacin
101506-83-6 Namiroten
101530-10-3 Lanoconazol
101626-70-4 Talipexol
102908-59-8 Binospiron
103177-37-3 Pranlukast
103222-11-3 Vapreotid
103255-66-9 Pazinaclon
103377-41-9 Monatepil
103624-59-5 Traboxopin
103946-15-2 Elnadipin
103980-45-6 Metostilenol
104454-71-9 Ipenoxazon
104456-95-3 Cisconazol
104987-11-3 Tacrolimus
105118-13-6 Iprotiazem
105182-45-4 Fluparoxan
105219-56-5 Apafant
105567-83-7 Berefrin
105685-11-8 Batoprazin
106073-01-2 Taniplon
106100-65-6 Fasiplon
106266-06-2 Risperidon
106707-51-1 Dobuprid
106972-33-2 Deniprid
107233-08-9 Cevimelin
107320-86-5 Isomolpan
107452-89-1 Ziconotid
108001-60-1 Trochidazol
108736-35-2 Lanreotid
108912-17-0 Atliprofen
109543-76-2 Romazarit
109683-61-6 Utibapril
109683-79-6 Utibaprilat
109826-26-8 Zaldarid
110143-10-7 Lodenosin
110221-53-9 Temocaprilat
110299-05-3 Selodenoson
110314-48-2 Adozelesin
110588-56-2 Noberastin
110588-57-3 Saperconazol
111011-63-3 Efonidipin
111358-88-4 Lestaurtinib
111393-84-1 Amitivir
111406-87-2 Zileuton
111902-57-9 Temocapril
111974-69-7 Chetiapin
112018-01-6 Bemoradan
112362-50-2 Dalfopristin
112885-41-3 Mosaprid
112887-68-0 Raltitrexed
112893-26-2 Becliconazol
112984-60-8 Ulifloxacin
113457-05-9 Ledoxantron
113665-84-2 Clopidogrel
113759-50-5 Cronidipin
114030-44-3 Dexpemedolac
114676-16-3 Dichlormezanon
114686-12-3 Imitrodast
114716-16-4 Pemedolac
114776-28-2 Bepafant
114899-77-3 Trabectedin
115103-54-3 Tiagabin
115464-77-2 Elopiprazol
115550-35-1 Marbofloxacin
116289-53-3 Tulopafant
116476-13-2 Semotiadil
116476-16-5 Levosemotiadil
116539-59-4 Duloxetin
117279-73-9 Israpafant
117523-47-4 Mirfentanil
117545-11-6 Bimakalim
118288-08-7 Lafutidin
118292-40-3 Tazaroten
118635-52-2 Tilnoprofenarbamel
118778-75-9 Nesapidil
118812-69-4 Ularitid
118976-38-8 Dabelotin
119302-91-9 Rocuroniumbromid
119413-55-7 Elgodipin
119567-79-2 Taribavirin
119625-78-4 Terlakiren
119719-11-8 Ilatreotid
119813-10-4 Carzelesin
120210-48-2 Tenidap
120685-11-2 Midostaurin
120819-70-7 Naroparcil
121029-11-6 Altochalin
121032-29-9 Nelarabin
121288-39-9 Loxoribin
121617-11-6 Saviprazol
121929-20-2 Zoniclezol
122254-45-9 Glenvastatin
122384-88-7 Amlintid
122970-40-5 Isatoribin
123040-69-7 Azasetron
123318-82-1 Clofarabin
123447-62-1 Prulifloxacin
124012-42-6 Galocitabin
124066-33-7 Taurostein
124378-77-4 Enadolin
124423-84-3 Panadiplon
124584-08-3 Nesiritid
124784-31-2 Erbulozol
125372-33-0 Dacopafant
125533-88-2 Mofaroten
126294-30-2 Sagandipin
127045-41-4 Pazufloxacin
127214-23-7 Camiglibose
127308-82-1 Zamifenacin
127625-29-0 Fananserin
128517-07-7 Romidepsin
128620-82-6 Limazocin
129029-23-8 Ocaperidon
129336-81-8 Tenosiprol
129729-66-4 Emakalim
130306-02-4 Tezacitabin
130308-48-4 Icatibant
130370-60-4 Batimastat
130403-08-6 Soretolid
130782-54-6 Beciparcil
131094-16-1 Trafermin
131796-63-9 Odapipam
131986-45-3 Xanomelin
131987-54-7 Tazomelin
132014-21-2 Rilmakalim
132338-79-5 Terikalant
132418-35-0 Setipafant
132539-06-1 Olanzapin
132562-26-6 Aprikalim
132579-32-9 Rocepafant
132722-74-8 Pirsidomin
133040-01-4 Eprosartan
133099-04-4 Darifenacin
133242-30-5 Landiolol
133454-47-4 Iloperidon
134379-77-4 Dexelvucitabin
134564-82-2 Befloxaton
134678-17-4 Lamivudin
135202-79-8 Ilonidap
135306-39-7 Manifaxin
135459-90-4 Ranelinsäure
135463-81-9 Coluracetam
135928-30-2 Beloxepin
136087-85-9 Fidarestat
137071-32-0 Pimecrolimus
137214-72-3 Iliparcil
137215-12-4 Odiparcil
137219-37-5 Plitidepsin
137500-42-6 Darsidomin
138068-37-8 Lepirudin
138298-79-0 Alnespiron
138661-02-6 Pentetreotid
138661-03-7 Furnidipin
138778-28-6 Siratiazem
139225-22-2 Panamesin
139264-17-8 Zolmitriptan
141575-50-0 Vedaclidin
141790-23-0 Fozivudintidoxil
143248-63-9 Sinitrodil
143249-88-1 Dexefaroxan
143393-27-5 Azalanstat
143443-90-7 Ifetroban
143491-57-0 Emtricitabin
143631-62-3 Ciprokiren
144245-52-3 Fomivirsen
144348-08-3 Binodenoson
144598-75-4 Paliperidon
144689-63-4 Olmesartan medoxomil
145508-78-7 Icopezil
145514-04-1 Amdoxovir
145574-90-9 Scopinast
145781-32-4 Zolasartan
145918-75-8 Troxacitabin
146426-40-6 Alvocidib
147403-03-0 Azilsartan
147432-77-7 Ontazolast
147650-57-5 Tererstigmin
147817-50-3 Siramesin
148152-63-0 Napitan
148430-28-8 Sarakalim
148564-47-0 Milfasartan
148998-94-1 Trecovirsen
149908-53-2 Azimilid
150322-43-3 Prasugrel
150490-85-0 Berupipam
151356-08-0 Afovirsen
151823-14-2 Sapacitabin
151879-73-1 Aprinocarsen
152317-89-0 Alniditan
152735-23-4 Upidosin
152811-62-6 Piboserod
153062-94-3 Pumosetrag
153168-05-9 Pleconaril
153420-96-3 Atibepron
153507-46-1 Bibapcitid
154355-76-7 Atreleuton
154361-50-9 Capecitabin
154598-52-4 Efavirenz
155030-63-0 Emodepsid
155773-59-4 Ensaculin
159351-69-6 Everolimus
160707-69-7 Apricitabin
161178-07-0 Lubazodon
161605-73-8 Fanapanel
161832-65-1 Talampanel
162635-04-3 Temsirolimus
163252-36-6 Klevudin
163521-12-8 Vilazodon
163706-06-7 Cangrelor
164178-54-5 Mazokalim
165800-03-3 Linezolid
165800-04-4 Eperezolid
167305-00-2 Omapatrilat
167362-48-3 Abetimus
169939-94-0 Ruboxistaurin
170632-47-0 Lificiguat
170729-80-3 Aprepitant
170861-63-9 Reglitazar
170902-47-3 Roxifiban
171228-49-2 Posaconazol
171596-29-5 Tadalafil
171752-56-0 Adrogolid
172673-20-0 Fosaprepitant
174402-32-5 Edotecarin
174638-15-4 Fosfluridintidoxil
176161-24-3 Maribavir
176894-09-0 Omiloxetin
179474-81-8 Prucaloprid
179602-65-4 Mitratapid
181785-84-2 Elvucitabin
182133-25-1 Arzoxifen
182167-02-8 Acolbifen
182212-66-4 Avotermin
182415-09-4 Piclozotan
183547-57-1 Gantofiban
183747-35-5 Nepadutant
183849-43-6 Abaperidon
184475-35-2 Gefitinib
185229-68-9 Alicaforsen
185954-27-2 Tofimilast
187164-19-8 Luliconazol
187865-22-1 Derquantel
188116-07-6 Imepitoin
188181-42-2 Elacytarabin
188627-80-7 Eptifibatid
188630-14-0 Liatermin
189003-92-7 Trelanserin
189059-71-0 Lapaquistat
189681-70-7 Aplindor
189940-24-7 Daxalipram
190977-41-4 Oblimersen
192314-93-5 Iclaprim
192374-14-4 Radafaxin
192441-08-0 Lomeguatrib
192755-52-5 Pralnacasan
195733-43-8 Atrasentan
195962-23-3 Corifollitropin alfa
196808-45-4 Farglitazar
198821-22-6 Merimepodib
204318-14-9 Edotreotid
204512-90-3 Tecadenoson
204658-47-9 Torapsel
205887-54-3 Telbermin
206254-79-7 Opebacan
206260-33-5 Irampanel
207623-20-9 Agatolimod
208848-19-5 Freselestat
208993-54-8 Fiduxosin
209342-40-5 Finafloxacin
211448-85-0 Denufosol
211735-76-1 Farampator
214548-46-6 Lusaperidon
215174-50-8 Rimacalib
218298-21-6 Razaxaban
219846-31-8 Radequinil
219923-85-0 Pramiconazol
220997-97-7 Diflomotecan
220998-10-7 Elomotecan
221241-63-0 fandosentan
221877-54-9 Zotarolimus
222551-17-9 Adoprazin
222834-30-2 Ragaglitazar
223537-30-2 Rupintrivir
231277-92-2 Lapatinib
247046-52-2 Dilopetin
247207-64-3 Leconotid
250386-15-3 Apadenoson
250601-04-8 Imiglitazar
251303-04-5 Ertiprotafib
252260-02-9 Posizolid
255730-18-8 Artemison
257277-05-7 Iseganan
267243-28-7 Canertinib
269718-84-5 Pardoprunox
276690-58-5 Iroxanadin
279215-43-9 Tifenazoxid
282526-98-1 Cetilistat
285571-64-4 Barusiban
285983-48-4 Doramapimod
290296-68-3 Befetupitant
292634-27-6 Dianiclin
296251-72-4 Velimogenaliplasmid
304853-42-7 Tanaproget
308240-58-6 Talactoferrin alfa
308831-61-0 Sufugolix
313348-27-5 Regadenoson
320345-99-1 Aclidiniumbromid
325715-02-4 Indiplon
327026-93-7 Lensiprazin
328538-04-1 Edifoligid
329744-44-7 Embeconazol
331741-94-7 Muraglitazar
331744-64-0 Peliglitazar
332012-40-5 Telatinib
333754-36-2 Tesetaxel
335619-18-6 Inakalant
350992-10-8 Bifeprunox
351862-32-3 Sarizotan
361343-19-3 Elzasonan
366017-09-6 Mubritinib
366789-02-8 Rivaroxaban
377727-87-2 Preladenant
379231-04-6 Saracatinib
380886-95-3 Valtorcitabin
405159-59-3 Idrabiotaparinuxnatrium
434283-16-6 Lecozotan
446022-33-9 Pelitrexol
457075-21-7 Ganstigmin
457913-93-8 Ismomultin alfa
460738-38-9 Ecallantid
475479-34-6 Aleglitazar
480449-70-5 Edoxaban
496054-87-6 Radiprodil
506433-25-6 Depelestat
518048-05-0 Raltegravir
522664-63-7 Ibodutant
524684-52-4 Prinaberel
541550-19-0 Apilimod
566906-50-1 Beminafil
572924-54-0 Ridaforolimus
575458-75-2 Radotermin
583057-48-1 Arasertaconazol
625095-60-5 Pradefovir
627861-07-8 Beperminogen-Perplasmid
640281-90-9 Valopicitabin
757942-43-1 Bederocin
763903-67-9 Fosalvudintidoxil
769901-96-4 Capeserod
787548-03-2 Regrelor
791635-59-1 Simotaxel
820957-38-8 Retosiban
852313-25-8 Litenimod
863031-21-4 Azilsartan-Medoxomil
865311-47-3 Itarnafloxin
868540-17-4 Carfilzomib
869884-78-6 Radezolid
870524-46-2 Amolimogen-Bepiplasmid
872525-61-6 Votucalis
872847-66-0 Cenersen
875446-37-0 Anacetrapib
890056-27-6 Custirsen
904302-98-3 Viquidacin
925681-61-4 Trabedersen
959961-96-7 Bevasiranib
1000120-98-8 Mipomersen
29359090 54-31-9 Furosemid
57-66-9 Probenecid
57-67-0 Sulfaguanidin
57-68-1 Sulfadimidin
58-93-5 Hydrochlorothiazid
58-94-6 Chlorothiazid
59-40-5 Sulfachinoralin
59-66-5 Acetazolamid
61-56-3 Sultiam
63-74-1 Sulfanilamid
64-77-7 Tolbutamid
68-35-9 Sulfadiazin
72-14-0 Sulfathiazol
73-48-3 Bendroflumethiazid
73-49-4 Quinethazon
77-36-1 Chlortalidon
80-13-7 Halazon
80-32-0 Sulfachlorpyridazin
80-34-2 Glyprothiazol
80-35-3 Sulfamethoxypyridazin
85-73-4 Phthalylsulfathiazol
91-33-8 Benzthiazid
94-19-9 Sulfaethidol
94-20-2 Chlorpropamid
96-62-8 Dinsed
98-75-9 Propazolamid
102-65-8 Sulfaclozin
104-22-3 Benzylsulfamid
115-68-4 Sulfadicramid
116-42-7 Sulfaproxylin
116-43-8 Succinylsulfathiazol
119-85-7 Vanyldisulfamid
120-97-8 Diclofenamid
121-64-2 Sulocarbilat
122-11-2 Sulfadimethoxin
122-16-7 Sulfanitran
122-89-4 Mesulfamid
127-58-2 Sulfamerazinnatrium
127-65-1 Tosylchloramidnatrium
127-69-5 Sulfafurazol
127-71-9 Sulfabenzamid
127-77-5 Sulfabenz
127-79-7 Sulfamerazin
128-12-1 Sulfadiasulfonnatrium
133-67-5 Trichlormethiazid
135-07-9 Methyclothiazid
135-09-1 Hydroflumethiazid
138-39-6 Mafenid
138-41-0 Carzenid
139-56-0 Salazosulfamid
144-80-9 Sulfacetamid
144-82-1 Sulfamethizol
144-83-2 Sulfapyridin
148-56-1 Flumethiazid
152-47-6 Sulfalen
316-81-4 Thioproperazin
339-43-5 Carbutamid
346-18-9 Polythiazid
451-71-8 Glyhexamid
473-42-7 Nitrosulfathiazol
485-24-5 Phthalylsulfamethizol
485-41-6 Sulfachrysoidin
498-78-2 Stearylsulfamid
515-49-1 Sulfathioharnstoff
515-57-1 Maleylsulfathiazol
515-58-2 Salazosulfathiazol
515-64-0 Sulfisomidin
526-08-9 Sulfaphenazol
535-65-9 Glybuthiazol
547-32-0 Sulfadiazinnatrium
547-44-4 Sulfacarbamid
554-57-4 Methazolamid
565-33-3 Metahexamid
599-79-1 Sulfasalazin
599-88-2 Sulfaperin
631-27-6 Glyclopyramid
632-00-8 Sulfasomizol
636-54-4 Clopamid
651-06-9 Sulfametoxydiazin
664-95-9 Glycyclamid
671-88-5 Disulfamid
671-95-4 Clofenamid
723-42-2 Ditolamid
723-46-6 Sulfamethoxazol
729-99-7 Sulfamoxol
742-20-1 Cyclopenthiazid
852-19-7 Sulfapyrazol
968-81-0 Acetohexamid
1027-87-8 Tolpentamid
1034-82-8 Heptolamid
1038-59-1 Glyoctamid
1084-65-7 Meticran
1150-20-5 Azabon
1156-19-0 Tolazamid
1161-88-2 Sulfatolamid
1213-06-5 Etebenecid
1220-83-3 Sulfamonomethoxin
1228-19-9 Glypinamid
1421-68-7 Amidefrinmesilat
1492-02-0 Glybuzol
1580-83-2 Paraflutizid
1764-85-8 Epitizid
1766-91-2 Penflutizid
1824-52-8 Bemetizid
1824-58-4 Ethiazid
1984-94-7 Sulfasymazin
2043-38-1 Butizid
2127-01-7 Clorexolon
2259-96-3 Cyclothiazid
2315-08-4 Salazosulfadimidin
2447-57-6 Sulfadoxin
2455-92-7 Sulclamid
3074-35-9 Glidazamid
3184-59-6 Alipamid
3313-26-6 Tiotixen
3436-11-1 Delfantrin
3459-20-9 Glymidinnatrium
3563-14-2 Sulfasuccinamid
3567-08-6 Glysobuzol
3568-00-1 Mebutizid
3688-85-5 Tiamizid
3692-44-2 Thiohexamid
3754-19-6 Ambusid
3772-76-7 Sulfametomidin
3930-20-9 Sotalol
4015-18-3 Sulfaclomid
4267-05-4 Teclothiazid
5588-16-9 Altizid
5588-38-5 Tolpyrramid
7007-76-3 Glucosulfamid
7007-88-7 Butadiazamid
7195-27-9 Mefrusid
7456-24-8 Dimetotiazin
7541-30-2 Mesuprin
10238-21-8 Glibenclamid
13369-07-8 Sulfatrozol
13642-52-9 Soterenol
13957-38-5 Hydrobentizid
14293-44-8 Xipamid
14376-16-0 Sulfaloxinsäure
15676-16-1 Sulpirid
17560-51-9 Metolazon
17784-12-2 Sulfacitin
20287-37-0 Fenchizon
21132-59-2 Pazoxid
21187-98-4 Gliclazid
21662-79-3 Sulfacecol
22736-85-2 Diflumidon
22933-72-8 Salazodin
23256-23-7 Sulfatroxazol
23672-07-3 Levosulpirid
24243-89-8 Triflumidat
24455-58-1 Glicetanil
24477-37-0 Glisolamid
25046-79-1 Glisoxepid
26807-65-8 Indapamid
26944-48-9 Glibornurid
27031-08-9 Sulfaguanol
27589-33-9 Azosemid
28395-03-1 Bumetanid
29094-61-9 Glipizid
30236-32-9 Dexsotalol
30279-49-3 Suclofenid
32059-27-1 Sumetizid
32295-18-4 Tosifen
32797-92-5 Glisentid
32909-92-5 Sulfametrol
33342-05-1 Glichidon
35273-88-2 Gliflumid
36148-38-6 Besunid
36980-34-4 Glicaramid
37000-20-7 Zinterol
37087-94-8 Tibrinsäure
37598-94-0 Glipalamid
39860-99-6 Pipotiazin
42583-55-1 Carmetizid
42792-26-7 Isosulprid
51264-14-3 Amsacrin
51803-78-2 Nimesulid
51876-98-3 Gliamilid
52157-91-2 Galosemid
52406-01-6 Uredofos
52994-25-9 Glicondamid
54063-55-7 Sulfaclorazol
55837-27-9 Piretanid
56211-40-6 Torasemid
56302-13-7 Satranidazol
56488-58-5 Tizolemid
56488-61-0 Flubeprid
57479-88-6 Sulmeprid
60200-06-8 Clorsulon
61477-95-0 Monalazondinatrium
63198-97-0 Viroxim
64099-44-1 Chisultazin
65761-24-2 Sulfamazon
66644-81-3 Veraliprid
68291-97-4 Zonisamid
68475-40-1 Ciproprid
68556-59-2 Prosulprid
68677-06-5 Loraprid
69387-87-7 Tinisulprid
71010-45-2 Glisindamid
72131-33-0 Sulotroban
72301-78-1 Zinviroxim
72301-79-2 Enviroxim
73747-20-3 Sulveraprid
73803-48-2 Tripamid
74680-07-2 Glisamurid
74863-84-6 Argatroban
75820-08-5 Zidapamid
77989-60-7 Metibrid
79094-20-5 Daltroban
80937-31-1 Flosulid
81428-04-8 Taltrimid
81982-32-3 Alpiroprid
82666-62-4 Sulosemid
85320-68-9 Amosulalol
85977-49-7 Tauromustin
87051-13-6 Tosulur
90207-12-8 Sulicrinat
90992-25-9 Besulpamid
93479-97-1 Glimepirid
100981-43-9 Ebrotidin
101526-83-4 Sematilid
103628-46-2 Sumatriptan
103745-39-7 Fasudil
106133-20-4 Tamsulosin
107753-78-6 Zafirlukast
110311-27-8 Sulofenur
111974-60-8 Ritolukast
112966-96-8 Domitroban
115256-11-6 Dofetilid
116649-85-5 Ramatroban
119636-74-7 Sitalidon
119905-05-4 Delechamin
120279-96-1 Dorzolamid
120688-08-6 Risotilid
120824-08-0 Linotroban
121679-13-8 Naratriptan
122647-31-8 Ibutilid
123308-22-5 Sezolamid
123663-49-0 Iguratimod
125279-79-0 Ersentilid
127373-66-4 Sivelestat
129981-36-8 Sampatrilat
133267-19-3 Artilid
133276-80-9 Samixogrel
136564-68-6 Masilukast
136817-59-9 Delavirdin
138384-68-6 Metesind
138890-62-7 Brinzolamid
139133-26-9 Lexipafant
139133-27-0 Nupafant
139308-65-9 Tolafentrin
139755-83-2 Sildenafil
140695-21-2 Osutidin
141626-36-0 Dronedaron
144494-65-5 Tirofiban
144980-29-0 Repinotan
146623-69-0 Saprisartan
147536-97-8 Bosentan
149556-49-0 Susalimod
150375-75-0 Relcovaptan
151140-96-4 Avitriptan
154323-57-6 Almotriptan
154397-77-0 Napsagatran
158751-64-5 Clamikalant
159634-47-6 Ibutamoren
161814-49-9 Amprenavir
165538-40-9 Terutroban
165668-41-7 Indisulam
169590-41-4 Deracoxib
169590-42-5 Celecoxib
170569-88-7 Mavacoxib
170858-33-0 Sonepiprazol
173424-77-6 Laromustin
174484-41-4 Tipranavir
180200-68-4 Tilmacoxib
180384-56-9 Clazosentan
180384-57-0 Tezosentan
180918-68-7 Trecetilid
181695-72-7 Valdecoxib
184036-34-8 Sitaxentan
185913-78-4 Satavaptan
186497-07-4 Zibotentan
192329-42-3 Prinomastat
195533-53-0 Batabulin
197904-84-0 Apricoxib
198470-84-7 Parecoxib
206361-99-1 Darunavir
209733-45-9 Anatibant
210538-44-6 Taprizosin
210891-04-6 Edonentan
219311-44-1 Dabuzalgron
219757-90-1 Sulamserod
224785-90-4 Vardenafil
226700-79-4 Fosamprenavir
233254-24-5 Tomeglovir
243984-11-4 Resatorvid
254877-67-3 Ataciguat
265114-23-6 Cimicoxib
266359-83-5 Reparixin
268203-93-6 Udenafil
287405-51-0 Apratastat
287714-41-4 Rosuvastatin
290815-26-8 Avosentan
313682-08-5 Brecanavir
321915-31-5 Litomeglovir
358970-97-5 Drinabant
362505-84-8 Relacatib
381683-92-7 Ecopladib
381683-94-9 Efipladib
398507-55-6 Lodenafilcarbonat
403604-85-3 Nebentan
414864-00-9 Belinostat
439687-69-1 Nelivaptan
444731-52-6 Pazopanib
464213-10-3 Ibipinabant
519055-62-0 Tasisulam
691852-58-1 Nesbuvir
769169-27-9 Begacestat
778576-62-8 Oglemilast
839673-52-8 Cevoglitazar
862189-95-5 Mirodenafil
865200-20-0 Giripladib
29362100 68-26-8 Retinol
302-79-4 Tretinoin
4759-48-2 Isotretinoin
5300-03-8 Alitretinoin
29362200 59-43-8 Thiamin
59-58-5 Prosultiamin
154-87-0 Cocarboxylase
532-40-1 Monophosphothiamin
29362300 83-88-5 Riboflavin
29362400 81-13-0 Dexpanthenol
137-08-6 Calciumpantothenat
16485-10-2 Panthenol
29362500 65-23-6 Pyridoxin
29362600 68-19-9 Cyanocobalamin
13422-51-0 Hydroxocobalamin
13422-55-4 Mecobalamin
13870-90-1 Cobamamid
29362700 50-81-7 Ascorbinsäure
134-03-2 Natriumascorbat
29362800 9002-96-4 Tocofersolan
40516-48-1 Tretinointocoferil
61343-44-0 Tocofenoxat
29362900 50-14-6 Ergocalciferol
58-85-5 Biotin
59-30-3 Folsäure
59-67-6 Nicotinsäure
67-97-0 Colecalciferol
84-80-0 Phytomenadion
98-92-0 Nicotinamid
492-85-3 Nicopholin
1492-18-8 Calciumfolinat
5988-22-7 Phytonadiolnatriumdiphosphat
19356-17-3 Calcifediol
31690-09-2 Levomefolsäure
32222-06-3 Calcitriol
54573-75-0 Doxercalciferol
55721-11-4 Secalciferol
83805-11-2 Falecalcitriol
104121-92-8 Eldecalcitol
29369000 137-76-8 Cetotiamin
137-86-0 Octotiamin
6092-18-8 Cycotiamin
41294-56-8 Alfacalcidol
29371100 12629-01-5 Somatropin
82030-87-3 Somatrem
89383-13-1 Somidobov
96353-48-9 Somagrebov
102733-72-2 Sometripor
102744-97-8 Sometribove
106282-98-8 Somalapor
119693-74-2 Somenopor
123212-08-8 Somatosalm
126752-39-4 Somavubov
129566-95-6 Somfasepor
29371200 11061-68-0 Insulin, menschlich
29371900 0-00-0 Corticorelin
50-56-6 Oxytocin
50-57-7 Lypressin
56-59-7 Felypressin
113-78-0 Demoxytocin
113-79-1 Argipressin
113-80-4 Argiprestocin
1393-25-5 Secretin
3397-23-7 Ornipressin
9002-60-2 Corticotropin
9002-61-3 Choriongonadotrophin
9002-68-0 Follitropin alfa
9002-70-4 Serumgonadotropin
9002-71-5 Thyrotrophin
9002-79-3 Intermedin
9004-10-8 Dalanatedinsulin
9007-12-9 Calcitonin
11000-17-2 Vasopressininjektion
11091-62-6 Insulindefalan
11118-25-5 Calcitonin, Ratte
12279-41-3 Seractid
12321-44-7 Calcitonin, von Schwein
14636-12-5 Terlipressin
16679-58-6 Desmopressin
16941-32-5 Glucagon
16960-16-0 Tetracosactid
17692-62-5 Norleusactid
20282-58-0 Tricosactid
21215-62-3 Calcitonin, menschlich
22006-64-0 Tridecactid
22572-04-9 Codactid
24305-27-9 Protirelin
24870-04-0 Giractid
26112-29-8 Calcitonin, von Rindern
33515-09-2 Gonadorelin
33605-67-3 Cargutocin
34273-10-4 Saralasin
34765-96-3 Alsactid
37025-55-1 Carbetocin
38234-21-8 Fertirelin
38916-34-6 Somatostatin
47931-80-6 Tosactid
47931-85-1 Calcitonin, Lachs
52232-67-4 Teriparatid
53714-56-0 Leuprorelin
54017-73-1 Murodermin
57014-02-5 Calcitonin, von Aalen
57773-63-4 Triptorelin
57773-65-6 Deslorelin
57982-77-1 Buserelin
60731-46-6 Elcatonin
62305-86-6 Orotirelin
65807-02-5 Goserelin
66866-63-5 Lutrelin
68562-41-4 Mecasermin
68859-20-1 Insulinargin
68893-82-3 Parathyroidhormon
69558-55-0 Thymopentin
76712-82-8 Histrelin
76932-56-4 Nafarelin
77727-10-7 Nacartocin
78664-73-0 Posatirelin
81377-02-8 Seglitid
83150-76-9 Octreotid
83930-13-6 Somatorelin
85466-18-8 Thymocartin
86168-78-7 Sermorelin
89662-30-6 Detirelix
90243-66-6 Montirelin
95729-65-0 Azetirelin
97048-13-0 Urofollitropin
100016-62-4 Calcitonin, Hühnchen
103300-74-9 Taltirelin
103451-84-9 Avicatonin
105250-86-0 Ebiratid
105953-59-1 Dumorelin
111212-85-2 Ersofermin
116094-23-6 Insulinaspart
120287-85-6 Cetrorelix
124904-93-4 Ganirelix
127932-90-5 Ramorelix
133107-64-9 Insulinlispro
140703-49-7 Avorelin
140703-51-1 Examorelin
141758-74-9 Exenatid
144916-42-7 Sonermin
146479-72-3 Follitropin beta
146706-68-5 Rismorelin
147859-97-0 Peforelin
151126-32-8 Pramlintid
151272-78-5 Teverelix
152923-57-4 Lutropin alfa
158861-67-7 Pralmorelin
159768-75-9 Labradimil
160337-95-1 Insulinglargin
165101-51-9 Becaplermin
169148-63-4 Insulindetemir
170851-70-4 Ipamorelin
177073-44-8 Choriogonadotropin alfa
178535-93-8 Abrineurin
183552-38-7 Abarelix
186018-45-1 Metreleptin
197922-42-2 Teduglutid
204656-20-2 Liraglutide
207748-29-6 Insulinglulisin
214766-78-6 Degarelix
218620-50-9 Pegvisomant
218949-48-5 Tesamorelin
275371-94-3 Taspoglutid
295350-45-7 Ozarelix
308079-72-3 Thymostimulin
320367-13-3 Lixisenatid
348119-84-6 Obinepitid
782500-75-8 Albiglutid
29372100 50-23-7 Hydrocortison
50-24-8 Prednisolon
53-03-2 Prednison
53-06-5 Cortison
29372200 50-02-2 Dexamethason
53-33-8 Paramethason
53-34-9 Fluprednisolon
67-73-2 Fluocinolonacetonid
124-94-7 Triamcinolon
127-31-1 Fludrocortison
152-97-6 Fluocortolon
338-95-4 Isoflupredon
356-12-7 Fluocinonid
378-44-9 Betamethason
382-67-2 Desoximetason
426-13-1 Fluorometholon
595-52-8 Descinolon
1524-88-5 Fludroxycortid
2135-17-3 Flumetason
2193-87-5 Flupredniden
2355-59-1 Drocinonid
2557-49-5 Diflorason
2607-06-9 Diflucortolon
2825-60-7 Formocortal
3093-35-4 Halcinonid
3385-03-3 Flunisolid
3693-39-8 Fluclorolonacetonid
3841-11-0 Fluperolon
3924-70-7 Amcinafal
4419-39-0 Beclometason
4732-48-3 Meclorison
4828-27-7 Clocortolon
4989-94-0 Triamcinolonfuretonid
5251-34-3 Cloprednol
5534-05-4 Betamethasonacibutat
5611-51-8 Triamcinolonhexacetonid
7008-26-6 Dichlorison
7332-27-6 Amcinafid
19705-61-4 Cicortonid
19888-56-3 Fluazacort
21365-49-1 Tralonid
23674-86-4 Difluprednat
24320-27-2 Halocortolon
24358-76-7 Nivacortol
25092-07-3 Dimeson
25122-41-2 Clobetasol
26849-57-0 Triclonid
28971-58-6 Acrocinonid
29069-24-7 Prednimustin
31002-79-6 Triamcinolonbenetonid
33124-50-4 Fluocortin
35135-68-3 Cormetason
50629-82-8 Halometason
51022-69-6 Amcinonid
52080-57-6 Chloroprednison
54063-32-0 Clobetason
57781-15-4 Halopredon
58497-00-0 Procinonid
58524-83-7 Ciprocinonid
59497-39-1 Naflocort
60135-22-0 Flumoxonid
67452-97-5 Alclometason
74131-77-4 Ticabeson
78467-68-2 Locicortolondicibat
83880-70-0 Dexamethasonacefurat
85197-77-9 Tipredan
87116-72-1 Timobeson
90566-53-3 Fluticason
98651-66-2 Ulobetasol
103466-73-5 Icometasonenbutat
105102-22-5 Mometason
106033-96-9 Itrocinonid
123013-22-9 Amelometason
129260-79-3 Loteprednol
132245-57-9 Dexamethasoncipecilat
144459-70-1 Rofleponid
199331-40-3 Etiprednoldicloacetat
397864-44-7 Fluticasonfuroat
678160-57-1 Zoticason
29372300 50-28-2 Estradiol
50-50-0 Estradiolbenzoat
52-76-6 Lynestrenol
53-16-7 Estron
57-63-6 Ethinylestradiol
57-83-0 Progesteron
67-95-8 Chingestron
68-22-4 Norethisteron
68-23-5 Noretynodrel
68-96-2 Hydroxyprogesteron
72-33-3 Mestranol
79-64-1 Dimethisteron
152-43-2 Quinestrol
152-62-5 Dydrogesteron
313-05-3 Azacosterol
337-03-1 Flugeston
432-60-0 Allylestrenol
434-03-7 Ethisteron
514-68-1 Estriolsuccinat
520-85-4 Medroxyprogesteron
547-81-9 Epiestriol
566-48-3 Formestan
630-56-8 Hydroxyprogesteroncaproat
797-63-7 Levonorgestrel
809-01-8 Edogestron
848-21-5 Norgestrienon
850-52-2 Altrenogest
896-71-9 Tigestol
965-90-2 Ethylestrenol
977-79-7 Medrogeston
979-32-8 Estradiolvalerat
1169-79-5 Quinestradol
1231-93-2 Etynodiol
1253-28-7 Gestonoroncaproat
1961-77-9 Chlormadinon
2363-58-8 Epitiostanol
2740-52-5 Anageston
2998-57-4 Estramustin
3124-93-4 Ethyneron
3538-57-6 Haloprogesteron
3562-63-8 Megestrol
3571-53-7 Estradiolundecylat
3643-00-3 Oxogeston
4140-20-9 Estrapronicat
5192-84-7 Trengeston
5367-84-0 Clomegeston
5630-53-5 Tibolon
5633-18-1 Melengestrol
5941-36-6 Estrazinol
6533-00-2 Norgestrel
6795-60-4 Norvinisteron
7001-56-1 Pentagestron
7004-98-0 Epimestrol
7690-08-6 Segesteron
10116-22-0 Demegeston
10322-73-3 Estrofurat
10448-96-1 Almestron
10592-65-1 Chingestanol
13563-60-5 Norgesteron
13885-31-9 Orestrat
14340-01-3 Gestadienol
15262-77-8 Delmadinon
16320-04-0 Gestrinon
16915-71-2 Cingestol
19291-69-1 Gestaclon
20047-75-0 Clogeston
23163-42-0 Metynodiol
23873-85-0 Proligeston
25092-41-5 Norgestomet
28014-46-2 Polyestradiolphosphat
30781-27-2 Amadinon
34184-77-5 Promegeston
34816-55-2 Moxestrol
35189-28-7 Norgestimat
39219-28-8 Promestrien
39791-20-3 Nilestriol
52279-58-0 Metogest
54024-22-5 Desogestrel
54048-10-1 Etonogestrel
54063-31-9 Cismadinon
54063-33-1 Cloxestradiol
58691-88-6 Nomegestrol
60282-87-3 Gestoden
65928-58-7 Dienogest
74513-62-5 Trimegeston
80471-63-2 Epostan
105149-04-0 Osateron
110072-15-6 Tosagestin
129453-61-8 Fulvestrant
139402-18-9 Alestramustin
29372900 52-39-1 Aldosteron
52-78-8 Norethandrolon
53-39-4 Oxandrolon
53-43-0 Prasteron
58-18-4 Methyltestosteron
58-19-5 Drostanolon
58-22-0 Testosteron
64-85-7 Desoxycorton
67-81-2 Penmesterol
72-63-9 Metandienon
76-43-7 Fluoxymesteron
76-47-1 Hydrocortamat
83-43-2 Methylprednisolon
145-12-0 Oxymesteron
145-13-1 Pregnenolon
152-58-9 Cortodoxon
153-00-4 Metenolon
434-07-1 Oxymetholon
434-22-0 Nandrolon
521-10-8 Methandriol
521-11-9 Mestanolon
521-18-6 Androstanolon
595-77-7 Algeston
599-33-7 Prednyliden
638-94-8 Desonid
797-58-0 Norboleton
846-48-0 Boldenon
965-93-5 Metribolon
968-93-4 Testolacton
976-71-6 Canrenon
1093-58-9 Clostebol
1110-40-3 Cortivazol
1247-42-3 Meprednison
1254-35-9 Oxaboloncipionat
1424-00-6 Mesterolon
1491-81-2 Bolmantalat
1605-89-6 Bolasteron
2098-66-0 Cyproteron
2205-73-4 Tiomesteron
2320-86-7 Enestebol
2454-11-7 Formebolon
2487-63-0 Chinbolon
2668-66-8 Medryson
3570-10-3 Benorteron
3625-07-8 Mebolazin
3638-82-2 Propetandrol
3704-09-4 Miboleron
3764-87-2 Trestolon
5055-42-5 Silandron
5060-55-9 Prednisolonsteaglat
5197-58-0 Stenbolon
5591-27-5 Clometeron
5626-34-6 Prednisolamat
5714-75-0 Prednazat
5874-98-6 Testosteronketolaurat
6693-90-9 Prednazolin
7483-09-2 Mesabolon
7753-60-8 Anecortav
10161-33-8 Trenbolon
10418-03-8 Stanozolol
13085-08-0 Mazipredon
13583-21-6 Norclostebol
13647-35-3 Trilostan
14484-47-0 Deflazacort
16915-78-9 Bolenol
17021-26-0 Calusteron
17230-88-5 Danazol
17332-61-5 Isopredniden
18118-80-4 Oxisopred
19120-01-5 Hydroxystenozol
20423-99-8 Deprodon
21362-69-6 Mepitiostan
33122-60-0 Nordinon
33765-68-3 Oxendolon
41020-79-5 Dicirenon
43169-54-6 Mexrenoatkalium
49697-38-3 Rimexolon
49847-97-4 Prorenoatkalium
50801-44-0 Cortisuzol
51333-22-3 Budesonid
51354-32-6 Nisterim
53016-31-2 Norelgestromin
53608-96-1 Cloxotestosteron
60023-92-9 Roxibolon
60607-35-4 Topteron
61951-99-3 Tixocortol
63014-96-0 Delanteron
65415-41-0 Nicocortonid
66877-67-6 Domoprednat
67392-87-4 Drospirenon
73771-04-7 Prednicarbat
74050-20-7 Hydrocortisonaceponat
74220-07-8 Spirorenon
76675-97-3 Resocortol
77016-85-4 Plomestan
79243-67-7 Rosterolon
83625-35-8 Amebucort
84371-65-3 Mifepriston
86401-95-8 Methylprednisolonaceponat
87952-98-5 Mespirenon
89672-11-7 Cioteronel
90350-40-6 Methylprednisolonsuleptanat
91935-26-1 Toripriston
96301-34-7 Atamestan
98319-26-7 Finasterid
105051-87-4 Minamestan
107000-34-0 Zanoteron
107724-20-9 Eplerenon
107868-30-4 Exemestan
119169-78-7 Epristerid
120815-74-9 Butixocort
126544-47-6 Ciclesonid
137099-09-3 Turosterid
154229-19-3 Abirateron
159811-51-5 Ulipristal
164656-23-9 Dutasterid
199396-76-4 Asoprisnil
211254-73-8 Lonaprisan
222732-94-7 Asoprisnilecamat
29375000 363-24-6 Dinoproston
551-11-1 Dinoprost
745-65-3 Alprostadil
33813-84-2 Deprostil
35121-78-9 Epoprostenol
35700-23-3 Carboprost
40665-92-7 Cloprostenol
40666-16-8 Fluprostenol
51953-95-8 Doxaprost
54120-61-5 Prostalen
55028-70-1 Arbaprostil
56695-65-9 Rosaprostol
59122-46-2 Misoprostol
59619-81-7 Etiproston
60325-46-4 Sulproston
61263-35-2 Meteneprost
61557-12-8 Penprosten
62524-99-6 Delprostenat
62559-74-4 Froxiprost
63266-93-3 Eganoprost
64318-79-2 Gemeprost
67040-53-3 Tiprostanid
67110-79-6 Luprostiol
69381-94-8 Fenprostalen
69648-38-0 Butaprost
69648-40-4 Oxoprostol
69900-72-7 Trimoprostil
70667-26-4 Ornoprostil
71097-83-1 Nileprost
71116-82-0 Tiaprost
73121-56-9 Enprostil
73647-73-1 Viprostol
74176-31-1 Alfaprostol
77287-05-9 Rioprostil
78919-13-8 Iloprost
79360-43-3 Nocloprost
79672-88-1 Piriprost
80225-28-1 Tilsuprost
81026-63-3 Enisoprost
81845-44-5 Ciprosten
81846-19-7 Treprostinil
83997-19-7 Ataprost
85505-64-2 Vapiprost
86348-98-3 Flunoprost
87269-59-8 Naxaprosten
88430-50-6 Beraprost
88852-12-4 Limaprost
88931-51-5 Clinprost
88980-20-5 Mexiprostil
90243-98-4 Dimoxaprost
90693-76-8 Eptaloprost
95722-07-9 Cicaprost
105674-77-9 Lanproston
108945-35-3 Taprosten
110845-89-1 Remiprostol
120373-36-6 Unoproston
122946-42-3 Spiriprostil
130209-82-4 Latanoprost
136892-64-3 Ecraprost
155206-00-1 Bimatoprost
172740-14-6 Posaraprost
209860-87-7 Tafluprost
256382-08-8 Rivenprost
333963-40-9 Lubiproston
333963-42-1 Cobiproston
29379000 51-41-2 Norepinephrin
51-43-4 Epinephrin
55-03-8 Levothyroxinnatrium
104-14-3 Octopamin
329-65-7 Racepinefrin
3130-96-9 Rathyronin
6893-02-3 Liothyronin
9010-34-8 Thyroglobulin
13074-00-5 Azasten
83646-97-3 Inocoteron
342577-38-2 Velneperit
609799-22-6 Tasimelteon
834153-87-6 Elagolix
29381000 153-18-4 Rutosid
520-27-4 Diosmin
7085-55-4 Troxerutin
23869-24-1 Monoxerutin
30851-76-4 Ethoxazorutosid
29389010 71-63-6 Digitoxin
1111-39-3 Acetyldigitoxin
1405-76-1 Gitalin, amorph
3261-53-8 Gitaloxin
7242-04-8 Pengitoxin
10176-39-3 Gitoformat
17575-22-3 Lanatosid C
17598-65-1 Deslanosid
20830-75-5 Digoxin
30685-43-9 Metildigoxin
36983-69-4 Actodigin
29389090 466-06-8 Proscillaridin
474-58-8 Sitoglusid
8063-80-7 Polisaponin
14144-06-0 Disoglusid
17226-75-4 Khellosid
18719-76-1 Keracyanin
29767-20-2 Teniposid
33156-28-4 Ramnodigin
33396-37-1 Meproscillarin
33419-42-0 Etoposid
99759-19-0 Tichesid
100345-64-0 Siagosid
131129-98-1 Mipragosid
150332-35-7 Pamachesid
29391100 76-41-5 Oxymorphon
76-42-6 Oxycodon
125-28-0 Dihydrocodein
125-29-1 Hydrocodon
466-90-0 Thebacon
466-99-9 Hydromorphon
509-67-1 Pholcodin
639-48-5 Nicomorphin
14521-96-1 Etorphin
52485-79-7 Buprenorphin
29391900 62-67-9 Nalorphin
128-62-1 Noscapin
143-52-2 Metopon
427-00-9 Desomorphin
465-65-6 Naloxon
466-97-7 Normorphin
467-15-2 Norcodein
467-18-5 Myrophin
486-47-5 Ethaverin
509-56-8 Methyldihydromorphin
808-24-2 Nicodicodin
2183-56-4 Hydromorphinol
3688-66-2 Nicocodin
4406-22-8 Cyprenorphin
7125-76-0 Codoxim
14357-78-9 Diprenorphin
16008-36-9 Methyldesorphin
16549-56-7 Homprenorphin
16590-41-3 Naltrexon
16676-26-9 Nalmexon
20290-10-2 Morphinglucuronid
20594-83-6 Nalbuphin
23758-80-7 Alletorphin
25333-77-1 Acetorphin
42281-59-4 Oxilorphan
55096-26-9 Nalmefen
68616-83-1 Pentamorphon
69373-95-1 Diproteverin
72060-05-0 Conorfon
77287-89-9 Xorphanol
88939-40-6 Semorphon
152657-84-6 Nalfurafin
916055-92-0 Methylnaltrexonbromid
29392000 84-55-9 Viquidil
1301-42-4 Euprocin
29394100 90-81-3 Racephedrin
29394200 90-82-4 Pseudoephedrin
29394300 492-39-7 Cathin
29394400 14838-15-4 Phenylpropanolamin
29394900 54-49-9 Metaraminol
365-26-4 Oxilofrin
7681-79-0 Etafedrin
26652-09-5 Ritodrin
29395100 3736-08-1 Fenetyllin
29395900 314-35-2 Etamiphyllin
317-34-0 Aminophyllin
437-74-1 Xantinolnicotinat
479-18-5 Diprophyllin
519-30-2 Dimethazan
519-37-9 Etofyllin
523-87-5 Dimenhydrinat
603-00-9 Proxyphyllin
606-90-6 Piprinhydrinat
1703-48-6 Dimabefyllin
2016-63-9 Bamifyllin
4499-40-5 Cholintheophyllinat
5634-38-8 Guaifyllin
6493-05-6 Pentoxifyllin
10001-43-1 Pimefyllin
10226-54-7 Lomifyllin
13460-98-5 Theodrenalin
15518-82-8 Metescufyllin
15766-94-6 Theophyllinephedrin
17243-56-0 Visnafyllin
17243-70-8 Triclofyllin
17692-30-7 Diniprofyllin
17693-51-5 Promethazinteoclat
18833-13-1 Acefyllinpiperazin
30924-31-3 Cafaminol
36921-54-7 Xantifibrat
41078-02-8 Enprofyllin
53403-97-7 Pyridofyllin
54063-54-6 Reproterol
54504-70-0 Etofyllinclofibrat
55242-55-2 Propentofyllin
57076-71-8 Denbufyllin
58166-83-9 Cafedrin
65184-10-3 Teoprolol
69975-86-6 Doxofyllin
70788-27-1 Acefyllinclofibrol
79712-55-3 Tazifyllin
80288-49-9 Furafyllin
80294-25-3 Mexafyllin
81792-35-0 Teopranitol
82190-91-8 Flufyllin
85118-43-0 Fluprofyllin
90162-60-0 Isbufyllin
90749-32-9 Laprafyllin
98204-48-9 Spirofyllin
98833-92-2 Stacofyllin
100324-81-0 Lisofyllin
102144-78-5 Tameridon
105102-21-4 Torbafyllin
107767-55-5 Albifyllin
110390-84-6 Perbufyllin
116763-36-1 Nestifyllin
132210-43-6 Cipamfyllin
136145-07-8 Arofyllin
136199-02-5 Rolofyllin
151159-23-8 Midaxifyllin
151581-23-6 Apaxifyllin
155270-99-8 Istradefyllin
166374-49-8 Naxifyllin
29396100 60-79-7 Ergometrin
29396200 113-15-5 Ergotamin
29396900 50-37-3 Lysergid
113-42-8 Methylergometrin
361-37-5 Methysergid
511-12-6 Dihydroergotamin
3031-48-9 Acetergamin
5793-04-4 Propisergid
7125-71-5 Tochizin
17692-51-2 Metergolin
18016-80-3 Lisurid
22336-84-1 Metergotamin
25614-03-3 Bromocriptin
27848-84-6 Nicergolin
36945-03-6 Lergotril
37686-84-3 Tergurid
57935-49-6 Tiomergin
59032-40-5 Disulergin
59091-65-5 Delergotril
60019-20-7 Brazergolin
64795-23-9 Etisulergin
64795-35-3 Mesulergin
66104-22-1 Pergolid
66759-48-6 Desocriptin
74627-35-3 Cianergolin
77650-95-4 Protergurid
81409-90-7 Cabergolin
81968-16-3 Mergocriptin
83455-48-5 Bromergurid
87178-42-5 Dosergosid
88660-47-3 Epicriptin
107052-56-2 Romergolin
108674-86-8 Sergolexol
121588-75-8 Amesergid
29397100 537-46-2 Metamfetamin
33817-09-3 Levmetamfetamin
29397910 486-56-6 Cotinin
29397990 0-00-0 Exatecanalideximer
50-39-5 Protheobromin
50-55-5 Reserpin
52-88-0 Atropinmethonitrat
53-18-9 Bietaserpin
57-22-7 Vincristin
57-94-3 Tubocurarinchlorid
80-49-9 Homatropinmethylbromid
80-50-2 Octatropinmethylbromid
84-36-6 Syrosingopin
86-13-5 Benzatropin
90-39-1 Spartein
90-69-7 Lobelin
90-86-8 Cinnamedrin
131-01-1 Deserpidin
143-92-0 Tropenzilinbromid
357-70-0 Galantamin
428-07-9 Atromepin
477-30-5 Demecolcin
495-83-0 Tigloidin
511-55-7 Xenytropiumbromid
520-52-5 Psilocybin
522-87-2 Yohimbinsäure
524-83-4 Etybenzatropin
530-54-1 Methoxyphedrin
533-08-4 Tropiglin
546-06-5 Conessin
585-14-8 Poskin
602-40-4 Cyheptropin
602-41-5 Thiocolchicosid
604-51-3 Deptropin
865-04-3 Methoserpidin
865-21-4 Vinblastin
865-24-7 Vinglycinat
1028-33-7 Pentifyllin
1178-28-5 Metoserpat
1242-69-9 Decitropin
1617-90-9 Vincamin
2589-47-1 Prajmaliumbitartrat
3735-85-1 Mefeserpin
3784-89-2 Phenactropiniumchlorid
4438-22-6 Atropinoxid
4880-88-0 Vinburnin
4880-92-6 Apovincamin
4914-30-1 Dehydroemetin
5578-73-4 Sanguinariumchlorid
5610-40-2 Securinin
5627-46-3 Clobenztropin
5868-06-4 Fentoniumbromid
7008-24-4 Chloroserpidin
7008-42-6 Acronin
7009-65-6 Prampin
10405-02-4 Trospiumchlorid
15130-91-3 Sultroponium
15180-03-7 Alcuroniumchlorid
15228-71-4 Vinrosidin
15351-09-4 Metamfepramon
15790-02-0 Tropodifen
17127-48-9 Glaziovin
19410-02-7 Tropirin
19877-89-5 Vincanol
22254-24-6 Ipratropiumbromid
23360-92-1 Vinleurosin
24815-24-5 Rescinnamin
25573-43-7 Eseridin
25775-90-0 Zucapsaicin
29025-14-7 Butropiumbromid
30286-75-0 Oxitropiumbromid
33335-58-9 Dimethyltubocurariniumchlorid
40796-97-2 Bemesetron
42971-09-5 Vinpocetin
47562-08-3 Lorajmin
51598-60-8 Cimetropiumbromid
53643-48-4 Vindesin
53862-81-0 Detajmiumbitartrat
54022-49-0 Vinformid
57475-17-9 Brovincamin
57694-27-6 Vinpolin
58337-35-2 Elliptiniumacetat
63516-07-4 Flutropiumbromid
64294-94-6 Tropabazat
65285-58-7 Vincantril
67699-40-5 Vinzolidin
68170-69-4 Vinepidin
68779-67-9 Vindeburnol
71031-15-7 Cathinon
71486-22-1 Vinorelbin
72238-02-9 Retelliptin
73573-42-9 Rescimetol
76352-13-1 Tropaprid
79467-19-9 Sintropiumbromid
81571-28-0 Vinleucinol
81600-06-8 Vintriptol
83482-77-3 Vinmegallat
85181-40-4 Tropanserin
88199-75-1 Sevitropiummesilat
89565-68-4 Tropisetron
91421-42-0 Rubitecan
97682-44-5 Irinotecan
105118-14-7 Datelliptiumchlorid
109889-09-0 Granisetron
113932-41-5 Tematropiummetilsulfat
117086-68-7 Ricasetron
123258-84-4 Itasetron
123286-00-0 Vinfosiltin
123482-22-4 Zatosetron
123948-87-8 Topotecan
135905-89-4 Mirisetron
139404-48-1 Tiotropiumbromid
149882-10-0 Lurtotecan
162652-95-1 Vinflunin
171335-80-1 Exatecan
187852-63-7 Delimotecan
203066-49-3 Pegamotecan
215604-75-4 Afeletecan
246527-99-1 Mureletecan
256411-32-2 Belotecan
292618-32-7 Gimatecan
850607-58-8 Darotropiumbromid
29400000 488-69-7 Fosfructose
585-86-4 Lactitol
4618-18-2 Lactulose
7585-39-9 Betadex
9007-72-1 Eisen(III)carboxymaltose
10016-20-3 Alfadex
10310-32-4 Tribenosid
15351-13-0 Nicofuranose
15879-93-3 Chloralose
29899-95-4 Clobenosid
33779-37-2 Salprotosid
54182-58-0 Sucralfat
55902-93-7 Mebenosid
56824-20-5 Amiprilose
57680-56-5 Sucrosofat
96427-12-2 Lactalfat
132682-98-5 Glufosfamid
133692-55-4 Seprilose
179067-42-6 Tafluposid
187269-40-5 Bimosiamose
408504-26-7 Sergliflozinetabonat
442201-24-3 Remogliflozinetabonat
29411000 61-32-5 Meticillin
61-33-6 Benzylpenicillin
61-72-3 Cloxacillin
66-79-5 Oxacillin
69-53-4 Ampicillin
87-08-1 Phenoxymethylpenicillin
87-09-2 Almecillin
147-52-4 Nafcillin
147-55-7 Pheneticillin
525-94-0 Adicillin
551-27-9 Propicillin
751-84-8 Benethaminpenicillin
983-85-7 Penamecillin
1538-09-6 Benzathinbenzylpenicillin
1596-63-0 Quinacillin
1926-48-3 Fenbenicillin
1926-49-4 Clometocillin
3116-76-5 Dicloxacillin
3485-14-1 Ciclacillin
3511-16-8 Hetacillin
3736-12-7 Levopropicillin
4697-36-3 Carbenicillin
4780-24-9 Isopropicillin
5250-39-5 Flucloxacillin
6011-39-8 Clemizolpenicillin
6489-97-0 Metampicillin
7009-88-3 Phenyracillin
10004-67-8 Amantocillin
15949-72-1 Prazocillin
17243-38-8 Azidocillin
22164-94-9 Suncillin
26552-51-2 Tifencillin
26774-90-3 Epicillin
26787-78-0 Amoxicillin
27025-49-6 Carfecillin
33817-20-8 Pivampicillin
34787-01-4 Ticarcillin
35531-88-5 Carindacillin
37091-66-0 Azlocillin
40966-79-8 Sarpicillin
41744-40-5 Sulbenicillin
47747-56-8 Talampicillin
50972-17-3 Bacampicillin
51154-48-4 Fibracillin
51481-65-3 Mezlocillin
53861-02-2 Oxetacillin
54340-65-7 Furbucillin
55530-41-1 Rotamicillin
55975-92-3 Pirbenicillin
56211-43-9 Tameticillin
61477-96-1 Piperacillin
63358-49-6 Aspoxicillin
63469-19-2 Apalcillin
66148-78-5 Temocillin
66327-51-3 Fuzlocillin
67337-44-4 Sarmoxicillin
69414-41-1 Piridicillin
76497-13-7 Sultamicillin
78186-33-1 Fumoxicillin
82509-56-6 Piroxicillin
86273-18-9 Lenampicillin
98048-07-8 Fomidacillin
151287-22-8 Tobicillin
29412080 57-92-1 Streptomycin
4480-58-4 Streptoniazid
11011-72-6 Bluensomycin
102426-96-0 Paldimycin
29413000 57-62-5 Chlortetracyclin
60-54-8 Tetracyclin
79-57-2 Oxytetracyclin
127-33-3 Demeclocyclin
564-25-0 Doxycyclin
751-97-3 Rolitetracyclin
808-26-4 Sancyclin
914-00-1 Metacyclin
987-02-0 Demecyclin
992-21-2 Lymecyclin
1110-80-1 Pipacyclin
1181-54-0 Clomocyclin
2013-58-3 Meclocyclin
4599-60-4 Penimepicyclin
5585-59-1 Nitrocyclin
5874-95-3 Amicyclin
10118-90-8 Minocyclin
15301-82-3 Pecocyclin
15590-00-8 Etamocyclin
15599-51-6 Apicyclin
16259-34-0 Penimocyclin
16545-11-2 Guamecyclin
31770-79-3 Meglucyclin
58298-92-3 Colimecyclin
220620-09-7 Tigecyclin
29414000 56-75-7 Chloramphenicol
847-25-6 Racefenicol
13838-08-9 Azidamfenicol
15318-45-3 Thiamphenicol
31342-36-6 Cloramfenicolpantotenat, zusammengesetzte
73231-34-2 Florfenicol
29415000 114-07-8 Erythromycin
527-75-3 Berythromycin
53066-26-5 Lexithromycin
62013-04-1 Dirithromycin
80214-83-1 Roxithromycin
81103-11-9 Clarithromycin
82664-20-8 Flurithromycin
84252-03-9 Erythromycinstinoprat
96128-89-1 Erythromycinacistrat
110480-13-2 Idremcinal
29419000 0-00-0 Actagardin
50-07-7 Mitomycin
50-59-9 Cefaloridin
50-76-0 Dactinomycin
53-79-2 Puromycin
59-01-8 Kanamycin
66-81-9 Cicloheximid
68-41-7 Cycloserin
113-73-5 Gramicidin S
115-02-6 Azaserin
119-04-0 Framycetin
125-65-5 Pleuromulin
126-07-8 Griseofulvin
153-61-7 Cefalotin
154-21-2 Lincomycin
303-81-1 Novobiocin
480-49-9 Filipin
580-74-5 Xantocillin
636-47-5 Stallimycin
801-52-5 Porfiromycin
859-07-4 Cefaloram
1018-71-9 Pyrrolnitrin
1066-17-7 Colistin
1391-41-9 Endomycin
1392-21-8 Kitasamycin
1393-87-9 Fusafungin
1394-02-1 Hachimycin
1397-89-3 Amphotericin B
1400-61-9 Nystatin
1401-69-0 Tylosin
1402-81-9 Ambomycin
1402-82-0 Amfomycin
1403-17-4 Candicidin
1403-66-3 Gentamicin
1403-71-0 Hamycin
1403-99-2 Mitogillin
1404-04-2 Neomycin
1404-08-6 Neutramycin
1404-15-5 Nogalamycin
1404-20-2 Peliomycin
1404-26-8 Polymyxin B
1404-48-4 Relomycin
1404-55-3 Ristocetin
1404-59-7 Rutamycin
1404-64-4 Sparsomycin
1404-74-6 Streptovarycin
1404-88-2 Tyrothricin
1404-90-6 Vancomycin
1405-00-1 Viridofulvin
1405-52-3 Sulfomyxin
1405-87-4 Bacitracin
1405-97-6 Gramicidin
1407-05-2 Methocidin
1695-77-8 Spectinomycin
2508-89-6 Duazomycin
2750-76-7 Rifamid
2751-09-9 Troleandomycin
3577-01-3 Cefaloglycin
3922-90-5 Oleandomycin
3930-19-6 Rufocromomycin
4117-65-1 Aspartocin
4434-05-3 Cumamycin
4564-87-8 Carbomycin
4696-76-8 Bekanamycin
4803-27-4 Antramycin
5575-21-3 Cefalonium
6990-06-3 Fusidinsäure
6998-60-3 Rifamycin
7542-37-2 Paromomycin
7644-67-9 Azotomycin
7681-93-8 Natamycin
8025-81-8 Spiramycin
8052-16-2 Cactinomycin
9014-02-2 Zinostatin
10118-85-1 Lidimycin
10206-21-0 Cefacetril
11003-38-6 Capreomycin
11006-70-5 Olivomycin
11006-76-1 Mikamycin
11006-76-1 Ostreogrycin
11006-76-1 Pristinamycin
11006-76-1 Virginiamycin
11006-77-2 Vistatolon
11014-70-3 Levorin
11015-37-5 Bambermycin
11029-70-2 Heliomycin
11033-34-4 Steffimycin
11043-99-5 Mitomalcin
11048-13-8 Nebramycin
11048-15-0 Kalafungin
11051-71-1 Avilamycin
11056-06-7 Bleomycin
11056-09-0 Ranimycin
11056-11-4 Biniramycin
11056-12-5 Cirolemycin
11056-14-7 Mitocarcin
11056-15-8 Mitosper
11056-16-9 Nifungin
11096-49-4 Partricin
11115-82-5 Enramycin
11121-32-7 Mepartricin
12650-69-0 Mupirocin
12706-94-4 Antelmycin
12772-35-9 Butirosin
13058-67-8 Lucimycin
13292-46-1 Rifampicin
14289-25-9 Diproleandomycin
15686-71-2 Cefalexin
16846-24-5 Josamycin
17090-79-8 Monensin
18323-44-9 Clindamycin
18378-89-7 Plicamycin
18883-66-4 Streptozocin
19504-77-9 Pecilocin
20830-81-3 Daunorubicin
21102-49-8 Volpristin
21593-23-7 Cefapirin
22733-60-4 Siccanin
23110-15-8 Fumagillin
23155-02-4 Fosfomycin
23214-92-8 Doxorubicin
23477-98-7 Sedecamycin
24280-93-1 Mycophenolinsäure
25546-65-0 Ribostamycin
25953-19-9 Cefazolin
25999-31-9 Lasalocid
26631-90-3 Brobactam
26973-24-0 Ceftezol
27661-27-4 Benaxibin
28022-11-9 Megalomicin
30387-39-4 Colistimethatnatrium
31101-25-4 Mirincamycin
32385-11-8 Sisomicin
32886-97-8 Pivmecillinam
32887-01-7 Mecillinam
32986-56-4 Tobramycin
32988-50-4 Viomycin
33103-22-9 Enviomycin
34444-01-4 Cefamandol
34493-98-6 Dibekacin
35457-80-8 Midecamycin
35607-66-0 Cefoxitin
35775-82-7 Maridomycin
35834-26-5 Rosaramicin
36441-41-5 Lividomycin
36889-15-3 Betamicin
36920-48-6 Cefoxazol
37305-75-2 Actaplanin
37321-09-8 Apramycin
37332-99-3 Avoparcin
37517-28-5 Amikacin
37717-21-8 Flurocitabin
38129-37-2 Bicozamycin
38821-53-3 Cefradin
39685-31-9 Cefuracetim
41952-52-7 Cefcanel
47917-41-9 Primycin
50370-12-2 Cefadroxil
50846-45-2 Bacmecillinam
50935-04-1 Carubicin
50935-71-2 Mocimycin
51025-85-5 Arbekacin
51627-14-6 Cefatrizin
51627-20-4 Cefaparol
51762-05-1 Cefroxadin
52093-21-7 Micronomicin
52231-20-6 Cefrotil
53003-10-4 Salinomycin
53228-00-5 Cetocyclin
53994-73-3 Cefaclor
54083-22-6 Zorubicin
54182-65-9 Azalomycin
54818-11-0 Cefsumid
55134-13-9 Narasin
55268-75-2 Cefuroxim
55297-95-5 Tiamulin
55779-06-1 Astromicin
55870-64-9 Pentisomicin
56124-62-0 Valrubicin
56187-47-4 Cefazedon
56283-74-0 Laidlomycin
56377-79-8 Nosiheptid
56391-56-1 Netilmicin
56420-45-2 Epirubicin
56592-32-6 Efrotomycin
56689-42-0 Repromicin
56796-20-4 Cefmetazol
57576-44-0 Aclarubicin
57847-69-5 Cefedrolor
58152-03-7 Isepamicin
58665-96-6 Cefazaflur
58857-02-6 Ambruticin
58944-73-3 Sinefungin
58957-92-9 Idarubicin
58970-76-6 Ubenimex
59733-86-7 Butikacin
59794-18-2 Paulomycin
59865-13-3 Ciclosporin
60925-61-3 Ceforanid
61036-62-2 Teicoplanin
61270-58-4 Cefonicid
61379-65-5 Rifapentin
61622-34-2 Cefotiam
62107-94-2 Plauracin
62587-73-9 Cefsulodin
62893-19-0 Cefoperazon
63409-12-1 Tylvalosin
63521-85-7 Esorubicin
63527-52-6 Cefotaxim
64221-86-9 Imipenem
64314-52-9 Medorubicin
64952-97-2 Latamoxef
65052-63-3 Cefetamet
65057-90-1 Talisomycin
65085-01-0 Cefmenoxim
65195-55-3 Abamectin
65307-12-2 Cefetrizol
66211-92-5 Detorubicin
66474-36-0 Cefivitril
66508-53-0 Fosmidomycin
66887-96-5 Propikacin
68247-85-8 Peplomycin
68373-14-8 Sulbactam
68401-81-0 Ceftizoxim
69132-42-9 Ceftioxid
69712-56-7 Cefotetan
69739-16-8 Cefodizim
70639-48-4 Etisomicin
70774-25-3 Leurubicin
70797-11-4 Cefpiramid
71628-96-1 Menogaril
72496-41-4 Pirarubicin
72558-82-8 Ceftazidim
72559-06-9 Rifabutin
73384-59-5 Ceftriaxon
73684-69-2 Mirosamicin
74014-51-0 Rokitamycin
75747-14-7 Tanespimycin
76168-82-6 Ramoplanin
76470-66-1 Loracarbef
76610-84-9 Cefbuperazon
77360-52-2 Ceftiolen
78110-38-0 Aztreonam
79350-37-1 Cefixim
79404-91-4 Cilofungin
79548-73-5 Pirlimycin
80195-36-4 Cefdaloxim
80210-62-4 Cefpodoxim
80370-57-6 Ceftiofur
80621-81-4 Rifaximin
82219-78-1 Cefuzonam
82547-58-8 Cefteram
83905-01-5 Azithromycin
84305-41-9 Cefminox
84845-57-8 Ritipenem
84878-61-5 Maduramicin
84880-03-5 Cefpimizol
84957-29-9 Cefpirom
84957-30-2 Cefchinom
87638-04-8 Carumonam
87726-17-8 Panipenem
88040-23-7 Cefepim
88669-04-9 Trospectomycin
89786-04-9 Tazobactam
90850-05-8 Gloximonam
90898-90-1 Oximonam
91832-40-5 Cefdinir
92665-29-7 Cefprozil
94168-98-6 Rifametan
96036-03-2 Meropenem
96497-67-5 Rodorubicin
97068-30-9 Elsamitrucin
97275-40-6 Cefcaneldaloxat
97519-39-6 Ceftibuten
99665-00-6 Flomoxef
101312-92-9 Valnemulin
102130-84-7 Nemadectin
102507-71-1 Tigemonam
103060-53-3 Daptomycin
103238-57-9 Cefempidon
104145-95-1 Cefditoren
105239-91-6 Cefclidin
106560-14-9 Faropenem
107452-79-9 Cefmepidiumchlorid
108050-54-0 Tilmicosin
108319-07-9 Pirazmonam
108852-90-0 Nemorubicin
109545-84-8 Evernimicin
110267-81-7 Amrubicin
113102-19-5 Rifamexil
113167-61-6 Terdecamycin
113359-04-9 Cefozopran
113378-31-7 Semduramicin
114451-30-8 Ganefromycin
116853-25-9 Cefluprenam
117211-03-7 Cefetecol
117704-25-3 Doramectin
117742-13-9 Ardacin
119673-08-4 Becatecarin
120138-50-3 Chinupristin
120410-24-4 Biapenem
120788-07-0 Sulopenem
121584-18-7 Valspodar
122173-74-4 Mideplanin
122841-10-5 Cefoselis
123997-26-2 Eprinomectin
127785-64-2 Basifungin
129639-79-8 Abafungin
129791-92-0 Rifalazil
135821-54-4 Ceftizoxim-Alapivoxil
135889-00-8 Cefcapen
140128-74-1 Cefmatilen
140637-86-1 Galarubicin
145435-72-9 Gamithromycin
148016-81-3 Doripenem
149951-16-6 Lenapenem
152044-54-7 Patupilon
153832-46-3 Ertapenem
156131-91-8 Dimadectin
156769-21-0 Sanfetrinem
159445-62-2 Orientiparcin
161715-24-8 Tebipenem-Pivoxil
162808-62-0 Caspofungin
166663-25-8 Anidulafungin
171047-47-5 Ladirubicin
171099-57-3 Oritavancin
171500-79-1 Dalbavancin
191114-48-4 Telithromycin
193811-33-5 Tacapenem
205110-48-1 Cethromycin
209467-52-7 Ceftobiprol
211100-13-9 Sabarubicin
219989-84-1 Ixabepilon
222400-20-6 Tomopenem
224452-66-8 Retapamulin
229016-73-3 Ceftarolinfosamil
234096-34-5 Cefovecin
235114-32-6 Micafungin
305841-29-6 Sagopilon
318498-76-9 Flopristin
325965-23-9 Linopristin
328898-40-4 Tildipirosin
372151-71-8 Telavancin
376653-43-9 Ceftobiprol-Medocaril
400046-53-9 Ozogamicin
467214-20-6 Alvespimycin
677017-23-1 Berubicin
857402-23-4 Retaspimycin
926308-28-3 Latidectin
217500-96-4 tulathromycin A + 280755-12-6 tulath. B Tulathromycin
29420000 16037-91-5 Natriumstibogluconat
30012010 123774-72-1 Sargramostim
30012090 83712-60-1 Defibrotid
99283-10-0 Molgramostim
121547-04-4 Mirimostim
127757-91-9 Regramostim
30019091 0-00-0 Certoparinnatrium
0-00-0 Livaraparincalcium
0-00-0 Minolteparinnatrium
0-00-0 Nadroparincalcium
0-00-0 Parnaparinnatrium
0-00-0 Reviparinnatrium
0-00-0 Tinzaparinnatrium
9005-49-6 Heparinnatrium
9041-08-1 Ardeparinnatrium
9041-08-1 Dalteparinnatrium
9041-08-1 Deligoparinnatrium
9041-08-1 Enoxaparinnatrium
9041-08-1 Semuloparinnatrium
30019098 54182-59-1 Sulglicotid
120993-53-5 Desirudin
30021200 0-00-0 Hemoglobinglutamer
0-00-0 Fibrin, vom Rind
9000-94-6 Antithrombin III, menschlich
9001-27-8 Beroctocog alfa
80295-38-1 Conestat alfa
84720-88-7 Antithrombin alfa
98530-76-8 Drotrecogin alfa (aktiviert)
100209-30-1 Fibrin, menschlich
102786-61-8 Eptacog alfa (aktiviert)
113478-33-4 Nonacog alfa
120313-91-9 Thrombomodulin alfa
139076-62-3 Octocog alfa
142261-03-8 Hemoglobincrosfumaril
148363-16-0 Epoetin omega
148883-56-1 Tifacogin
154248-96-1 Iroplact
154725-65-2 Epoetin epsilon
197462-97-8 Hemoglobin-Raffimer
209810-58-2 Darbepoetin alfa
261356-80-3 Epoetin delta
284036-24-4 Moroctocog alfa
465540-87-8 Taneptacogin alfa
604802-70-2 Epoetin zeta
606138-08-3 Catridecacog
762263-14-9 Epoetin theta
869858-13-9 Thrombin alfa
879555-13-2 Epoetin kappa
897936-89-9 Vatreptacog alfa (aktiviert)
931101-84-7 Troplasminogen alfa
30021300 0-00-0 Biciromab
0-00-0 Epitumomab
0-00-0 Ziralimumab
0-00-0 Dorlimomab Aritox
9008-11-1 Interferon alfa
9008-11-1 Interferon beta
9008-11-1 Interferon gamma
62304-98-7 Thymalfasin
94948-59-1 Tasonermin
112721-39-8 Pifonakin
117276-75-2 Lanimostim
117305-33-6 Telimomabaritox
118390-30-0 Interferon alfacon-1
121181-53-1 Filgrastim
124146-64-1 Mobenakin
126132-83-0 Imciromab
127757-92-0 Maslimomab
134088-74-7 Nartograstim
135968-09-1 Lenograstim
137463-76-4 Milodistim
137487-62-8 Alvirceptsudotox
138660-96-5 Sevirumab
138660-97-6 Tuvirumab
138661-01-5 Nebacumab
140608-64-6 Muromonab-CD3
141410-98-2 Edobacomab
141483-72-9 Zolimomabaritox
141752-91-2 Pegaldesleukin
142298-00-8 Emoctakin
142864-19-5 Enlimomab
143090-92-0 Anakinra
143631-61-2 Atexakin alfa
143653-53-6 Abciximab
144058-40-2 Satumomab
145832-33-3 Detumomab
145941-26-0 Oprelvekin
147191-91-1 Priliximab
148189-70-2 Votumumab
148637-05-2 Cilmostim
148641-02-5 Muplestim
149824-15-7 Ilodecakin
150631-27-9 Nacolomabtafenatox
151763-64-3 Capromab
152923-56-3 Daclizumab
152981-31-2 Inolimomab
153101-26-9 Regavirumab
154361-48-5 Arcitumomab
156227-98-4 Afelimomab
156586-89-9 Edrecolomab
156586-90-2 Cedelizumab
156586-92-4 Altumomab
156679-34-4 Lenercept
157238-32-9 Cetermin
158318-63-9 Bectumomab
159445-64-4 Odulimomab
161753-30-6 Daniplestim
162774-06-3 Nerelimomab
163545-26-4 Ancestim
163796-60-9 Bifarcept
166089-32-3 Lintuzumab
166089-33-4 Nagrestipen
167747-19-5 Sulesomab
167747-20-8 Felvizumab
167816-91-3 Faralimomab
169802-84-0 Enlimomab Pegol
170277-31-3 Infliximab
171656-50-1 Igovomab
174722-30-6 Keliximab
174722-31-7 Rituximab
178823-49-9 Tiplimotid
179045-86-4 Basiliximab
180288-69-1 Trastuzumab
182912-58-9 Clenoliximab
185243-69-0 Etanercept
187139-68-0 Pegacaristim
187348-17-0 Edodekin alfa
188039-54-5 Palivizumab
189261-10-7 Natalizumab
192391-48-3 Tositumomab
193700-51-5 Leridistim
195158-85-1 Vepalimomab
195189-17-4 Minretumomab
196078-29-2 Mepolizumab
198153-51-4 Peginterferon alfa-2a
199685-57-9 Onercept
202833-07-6 Morolimumab
202833-08-7 Atorolimumab
204565-76-4 Pegnartograstim
205923-56-4 Cetuximab
205923-57-5 Epratuzumab
206181-63-7 Ibritumomab tiuxetan
207137-56-2 Binetrakin
208265-92-3 Pegfilgrastim
211323-03-4 Erlizumab
213327-37-8 Oregovomab
214559-60-1 Bivatuzumab
214745-43-4 Efalizumab
215647-85-1 Peginterferon alfa-2b
216503-57-0 Alemtuzumab
216503-58-1 Mitumomab
216669-97-5 Sibrotuzumab
216974-75-3 Bevacizumab
219649-07-7 Labetuzumab
219685-50-4 Eculizumab
219685-93-5 Pexelizumab
219716-33-3 Visilizumab
220578-59-6 Gemtuzumab
220651-94-5 Ruplizumab
220712-29-8 Tadekinig alfa
222535-22-0 Alefacept
235428-87-2 Taplitumomab-Paptox
241473-69-8 Reslizumab
242138-07-4 Omalizumab
244096-20-6 Gavilimomab
244130-01-6 Mirostipen
246861-96-1 Garnocestim
250242-54-7 Lemalesomab
250710-65-7 Adargileukin alfa
252662-47-8 Toralizumab
263547-71-3 Epitumomab-Cituxetan
267227-08-7 Apolizumab
267639-76-9 Romiplostim
272780-74-2 Metelimumab
285985-06-0 Lerdelimumab
287096-87-1 Delmitid
288392-69-8 Siplizumab
292819-64-8 Ecromeximab
299423-37-3 Teneliximab
305391-49-5 Ardenermin
326859-36-3 Fontolizumab
331243-22-2 Pascolizumab
331731-18-1 Adalimumab
332348-12-6 Abatacept
336801-86-6 Vapaliximab
339086-79-2 Rovelizumab
339086-80-5 Tadocizumab
339177-26-3 Panitumumab
339186-68-4 Matuzumab
339986-90-2 Tucotuzumab-Celmoleukin
347396-82-1 Ranibizumab
356547-88-1 Belimumab
357613-77-5 Galiximab
357613-86-6 Lumiliximab
372075-37-1 Sontuzumab
375348-49-5 Bertilimumab
375823-41-9 Tocilizumab
380610-22-0 Talizumab
380610-27-5 Pertuzumab
395639-53-9 Aselizumab
400010-39-1 Cantuzumab-Mertansine
428863-50-7 Certolizumab-Pegol
433922-67-9 Edratid
468715-71-1 Elsilimomab
472960-22-8 Albinterferon alfa-2b
476181-74-5 Golimumab
477202-00-9 Ipilimumab
479198-61-3 Iboctadekin
499212-74-7 Pritumumab
501081-76-1 Rilonacept
502496-16-4 Urtoxazumab
503605-66-1 Adecatumumab
507453-82-9 Mirococept
509077-98-9 Catumaxomab
509077-99-0 Ertumaxomab
521079-87-8 Tefibazumab
537694-98-7 Besilesomab
558480-40-3 Volociximab
565451-13-0 Raxibacumab
569658-79-3 Libivirumab
569658-80-6 Exbivirumab
595566-61-3 Pagibaximab
615258-40-7 Denosumab
635715-01-4 Inotuzumab-Ozogamicin
637334-45-3 Ocrelizumab
640735-09-7 Iratumumab
648895-38-9 Bapineuzumab
648904-28-3 Bavituximab
652153-01-0 Zanolimumab
658052-09-6 Mapatumumab
667901-13-5 Zalutumumab
676258-98-3 Naptumomab-Estafenatox
677010-34-3 Motavizumab
679818-59-8 Ofatumumab
680188-33-4 Ibalizumab
698389-00-3 Rolipoltid
705287-60-1 Stamulumab
706808-37-9 Belatacept
716840-32-3 Denenicokin
728917-18-8 Veltuzumab
745013-59-6 Tremelimumab
762260-74-2 Efungumab
780758-10-3 Nimotuzumab
792921-10-9 Abagovomab
815610-63-0 Ustekinumab
845264-92-8 Atacicept
845816-02-6 Lexatumumab
862111-32-8 Aflibercept
869881-54-9 Briobacept
876387-05-2 Teplizumab
880266-57-9 Tanezumab
880486-59-9 Dacetuzumab
881191-44-2 Otelixizumab
892553-42-3 Etaracizumab
896731-82-1 Conatumumab
899796-83-9 Milatuzumab
903512-50-5 Lucatumumab
909110-25-4 Baminercept
910649-32-0 Anrukinzumab
914613-48-2 Canakinumab
918127-53-4 Tigatuzumab
934216-54-3 Alacizumabpegol
944548-37-2 Rafivirumab
944548-38-3 Foravirumab
945228-49-9 Citatuzumabbogatox
949142-50-1 Obinutuzumab
1017276-51-5 Pitrakinra
1043556-46-2 Gantenerumab
1370261-50-9 Anatumomab Mafenatox
1412891-40-7 Tenatumomab
30022000 181477-43-0 Disomotid
181477-91-8 Ovemotid
295371-00-5 Verpasepcaltespen
915019-08-8 Tertomotid
30029090 86596-25-0 Tendamistat
223577-45-5 Aviscumin
372075-36-0 Cintredekinbesudotox
473553-86-5 Alferminogentadenovec
600735-73-7 Contusugenladenovec
721946-42-5 Transferrinaldifitox
851199-59-2 Linaclotid
898830-54-1 Sitimagenceradenovec
929881-05-0 Alipogentiparvovec
30032000 123760-07-6 Zinostatinstimalamer
30033100 8049-62-5 Insulinzinksuspension (amorph)
8049-62-5 Insulinzinksuspension (krystalline)
8049-62-5 zusammengesetzte Insulinzink Suspension
8063-29-4 zweiphasen Insulininjektion
53027-39-7 Isophaninsulin
30033900 0-00-0 Plusonermin
8049-55-6 Corticotropinzinkhydroxid
30034900 8012-34-8 Mercurophyllin
8069-64-5 Merallurid
60135-06-0 Mercumatilinnatrium
30039000 0-00-0 Fuladectin
57-50-1 Sucralox
5779-59-9 Alazanintriclofenat
8002-90-2 Chiniofon
8026-10-6 Natriumchloridzusammensetzungslösung
8026-79-7 Natriumlactatzusammensetzungslösung
8031-09-2 Natriummorrhuat
9014-67-9 Aloxiprin
13051-01-9 Carbazochromsalicylat
18673-08-0 Glucalox
66813-51-2 Alexitolnatrium
30043100 9004-10-8 Neutralinsulininjektion
9004-17-5 Protaminzinkinsulininjektion
9004-21-1 Globinzinkinsulininjektion
32030010 547-17-1 Xantofylpalmitat
32041200 3861-73-2 Anazolennatrium
15722-48-2 Olsalazin
32041300 61-73-4 Methylthioniniumchlorid
92-31-9 Toloniumchlorid
548-62-9 Methylrosaniliniumchlorid
7232-51-1 Pararosanilinembonat
32041900 7235-40-7 Betacaroten
32049000 1461-15-0 Oftascein
34021200 8001-54-5 Benzalkoniumchlorid
34021300 104-31-4 Benzonatat
8007-43-0 Sorbitansequioleat
9002-92-0 Lauromacrogol 400
9002-93-1 Octoxinol
9003-11-6 Poloxalen
9003-11-6 Poloxamer
9004-95-9 Cetomacrogol 1000
9005-64-5 Polysorbat 20
9005-64-5 Polysorbat 21
9005-65-6 Polysorbat 80
9005-65-6 Polysorbat 81
9005-66-7 Polysorbat 40
9005-67-8 Polysorbat 60
9005-67-8 Polysorbat 61
9005-70-3 Polysorbat 85
9009-51-2 Polysorbat 8
9016-45-9 Nonoxinol
9017-37-2 Polysorbat 1
57821-32-6 Menfegol
154362-61-5 Polysorbat 120
35040090 9009-65-8 Protaminsulfat
35079030 9074-07-1 Promelase
35079090 0-00-0 Bromelain
0-00-0 Eufauserase
9000-99-1 Brinase
9001-01-8 Kallidinogenase
9001-09-6 Chymopapain
9001-54-1 Hyaluronidase
9001-62-1 Rizolipase
9001-74-5 Penicillinase
9002-01-1 Streptokinase
9002-04-4 Thrombin, von Rindern
9004-07-3 Chymotrypsin
9004-09-5 Fibrinolysin (menschlich)
9026-00-0 Bucelipas alfa
9031-11-2 Tilactase
9039-53-6 Urokinase
9039-61-6 Batroxobin
9046-56-4 Ancrod
9054-89-1 Orgotein
9074-87-7 Glucarpidase
12211-28-8 Sutilains
37312-62-2 Serrapeptase
37326-33-3 Hyalosidase
37340-82-2 Streptodornase
50936-59-9 Idursulfase
51899-01-5 Ocrase
63551-77-9 Sfericase
81669-57-0 Anistreplase
99149-95-8 Saruplase
99821-44-0 Nasaruplase
99821-47-3 Urokinase alfa
104138-64-9 Agalsidase alfa
104138-64-9 Agalsidase beta
105857-23-6 Alteplase
110294-55-8 Sudismase
120608-46-0 Duteplase
130167-69-0 Pegaspargase
131081-40-8 Silteplase
133652-38-7 Reteplase
134774-45-1 Rasburicase
136653-69-5 Nasaruplase beta
143003-46-7 Alglucerase
143831-71-4 Dornase alfa
145137-38-8 Desmoteplase
149394-67-2 Ledismase
151912-11-7 Amediplase
151912-42-4 Pamiteplase
154248-97-2 Imiglucerase
155773-57-2 Pegorgotein
156616-23-8 Monteplase
159445-63-3 Nateplase
191588-94-0 Tenecteplase
196488-72-9 Ranpirnase
208576-22-1 Epafipase
210589-09-6 Laronidase
259074-76-5 Alfimeprase
420784-05-0 Alglucosidase alfa
552858-79-4 Galsulfase
884604-91-5 Velagluceras alfa
885051-90-1 Pegloticas
38089410 505-86-2 Cetrimid
38249964 69235-50-3 Acriflaviniumchlorid
87806-31-3 Porfimernatrium
38249993 107667-60-7 Polaprezinc
39019080 25053-27-4 Natriumapolat
39029090 71251-04-2 Surfomer
39059990 9003-39-8 Crospovidon
9003-39-8 Povidon
39069090 9003-97-8 Polycarbophil
39071000 54531-52-1 Polybenzarsol
390720 9005-71-4 Polysorbat 65
39072020 330988-75-5 Pegsunercept
39072099 0-00-0 Pegaptanib
186638-10-8 Pegmusirudin
39073000 9003-23-0 Polyetaden
390799 26009-03-0 Polyglycolinsäure
39079980 41706-81-4 Poliglecapron
39089000 263351-82-2 Paclitaxelpoliglumex
39091000 9011-05-6 Polynoxylin
39094000 101418-00-2 Policresulen
391190 75345-27-6 Polidroniumchlorid
39119019 31512-74-0 Polixetoniumchlorid
95522-45-5 Colestilan
39119099 28210-41-5 Tolevamer
32289-58-0 Polihexanid
41385-14-2 Leuciglumer
52757-95-6 Sevelamer
54063-44-4 Ferropolimaler
56959-18-3 Glusoferron
67832-40-0 Maletamer
82230-03-3 Carbetimer
90409-78-2 Polifeprosan
182815-43-6 Colesevelam
892497-01-7 Azoximerbromid
39123100 9000-11-7 Croscarmellose
39123985 0-00-0 Celucloral
9004-67-5 Methylcellulose
39129010 9004-36-8 Cellaburat
9004-38-0 Cellacefat
39139000 0-00-0 Danaparoidnatrium
9004-51-7 Dextriferron
9004-54-0 Dextran
9012-76-4 Poliglusam
9015-73-0 Colextran
9050-67-3 Sizofiran
37209-31-7 Detralfat
39464-87-4 Betasizofiran
53973-98-1 Poligeenan
56087-11-7 Dextranomer
57459-72-0 Suleparoidnatrium
57680-55-4 Gleptoferron
57821-29-1 Sulodexid
64440-87-5 Cideferron
66455-30-9 Polygelin
110042-95-0 Acemannan
140207-93-8 Pentosanpolysulfatnatrium
39140000 11041-12-6 Colestyramin
50925-79-6 Colestipol
54182-62-6 Polacrilin
56227-39-5 Polidexidsulfat

ANHANG 4

Präfixe und Suffixe können miteinander kombiniert werden (z. B. Hydrochloridphosphat). Es können vervielfältigende Präfixe, wie z. B. Bi-, Bis-, Di-, Hemi-, Hepta-, Hexa-, Mono-, Penta-, Sesqui-, Tetra-, Tri-, Tris- usw. vorangestellt werden (z. B. Diacetat). In gleicher Weise können Synonyme und systematische Bezeichnungen verwendet werden.
INN sind die internationalen Freinamen für Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (International Nonproprietary Names for pharmaceutical substances, World Health Organisation).
INNRG sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals, groups & others, comprehensive list 2007” aufgeführten Radikale und Gruppen.
INNCN sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals, groups & others, comprehensive list 2007” aufgeführten chemischen oder systematischen Bezeichnungen.
Gebräuchliches Präfix oder Suffix Synonyme Abweichende systematische Bezeichnung
Acefurat (INNRG) Acetat (Ester), Furan-2-carboxylat (Ester) (INNCN)
Aceglumat (INNRG) rac-Hydrogen-N-Acetylglutamat (INNCN)
Aceponat (INNRG) Acetat (Ester), Propanoat (Ester) (INNCN)
Acetat
Acetofenid Acetophenid 1-Phenylethan-1,1-diylbis(oxy)
Acetonid (INNRG) Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)
1-Acetoxyethyl 1-(Acetyloxy)ethyl
Aceturat (INNRG) N-Acetylglycinat (INNCN)
Acetylsalicylat 2-(Acetyloxy)benzoat
Acibutat (INNRG) Acetat (Ester), 2-Methylpropanoat (Ester) (INNCN)
Acistrat (INNRG) Acetat (Ester), Octadecanoat (Ester) (INNCN)
Acoxil (INNRG) (Acetyloxy)methyl (INNCN)
Adipat Hexandioat
Alanetil (INNRG) [(S)-1-Ethoxy-1-oxo-propan-2-yl]amino (INNCN)
Alaninat (INNRG) L-Alaninat (INNCN)
Alapivoxil (INNRG) L-Alanyl, [(2,2-dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN)
Aldifitox (INNRG) (4-Iminobutan-1,4-diyl)sulfandiyl[(3RS)-2,5-dioxopyrrolidin-1,3-diyl]-1,3-phenylencarbonyl unter Bildung eines N-Benzoyl-Derivats einer primären Aminogruppe des Diphtheria[550-L-phenylalanin]toxins des Corynebacterium-diphtheriae-(26-560)-peptids (INNCN)
Alfoscerat (INNRG) (2R)-2,3-Dihydroxypropylhydrogenphosphat (INNCN)
Alideximer (INNRG) Poly([oxy(2-hydroxyethan-1,1-diyl)]{oxy[1-(hydroxymethyl)ethan-1,2-diyl]}), teilweise O-verethert, die Carboxymethylgruppen und einige Carboxygruppen über Amide mit dem Tetrapeptidrest (Glycylglycyl-L-phenylalanylglycyl) (INNCN) verbunden
Allyl Prop-2-en-1-yl
Allylbromid Allylobromid N-Allyl, Bromid (Salz)
Allyliodid Allyloiodid N-Allyl, Iodid (Salz)
Aluminium
4-Aminosalicylat Aminosalicylat 2-Hydroxy-4-aminobenzoat
Ammonium
Amsonat (INNRG) 2,2′-Ethen-1,2-diylbis(5-aminobenzol-1-sulfonat) (INNCN)
Anisatil (INNRG) 2-(4-Methoxyphenyl)-2-oxoethyl (INNCN)
Antipyrat
Arbamel (INNRG) 2-(Dimethylamino)-2-oxoethyl (INNCN)
Arginin (INN)
Aritox (INNRG) Ricin A-Kette (INNCN)
Ascorbat
Aspart (INNRG) 28B-L-Asparaginsäure- (INNCN)
Aspartat
Axetil (INNRG) rac-1-(Acetyloxy)ethyl (INNCN)
Barbiturat 2,4,6(1H,3H,5H)-Pyrimidintrion
Benetonid (INNRG) N-Benzoyl-2-methyl-β-alanin (Ester), Acetonid (INNCN)
Benzathin N,N′-Dibenzylethylendiammonium
Benzoacetat
Benzoat (INNRG)
Benzyl
Benzylbromid Benzylobromid N-Benzyl, Bromid (Salz)
Benzyliodid Benzyloiodid N-Benzyl, Iodid (Salz)
Besilat (INNRG) Besylat Benzolsulfonat (INNCN), Benzolsulphonat
Besudotox (INNRG) L-Lysyl-L-alanyl-L-serylglycylglycin (Linker) Fusionsprotein mit Des-(365-380)-[Asn364,Val407,Ser515,Gln590,Gln606,Arg613]exotoxin-A-(Pseudomonas aeruginosa)-(251-613)-peptid (Toxin, bei dem Region IA und die ersten 16 Reste von Region IB abgespalten sind) (INNCN)
Bezomil (INNRG) (Benzoyloxy)methyl (INNCN)
Bismut
Borat
Bromid (INNRG)
Buciclat (INNRG) trans-4-Butylcyclohexancarboxylat (INNCN)
Bunapsilat (INNRG) 3,7-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)
Buteprat (INNRG) Butyrat (Ester), Propionat (Ester) (INNCN)
Butyl
tert-Butyl t-Butyl, tertiäres Butyl
Butylbromid Butylobromid N-Butyl, Bromid (Salz)
tert-Butylester t-Butylester, tertiärer Butylester
Butylester
Butyrat Butyrat Butanoat
Calcium
Camphorat 1,2,2-Trimethyl-1,3-cyclopentandicarboxylat
Camsilat (INNRG) Camsylat, Camphersulfonat, Camphersulphonat, R-Camphersulfonat, R-Camphersulphonat, S-Camphersulfonat, S-Camphersulphonat, Campher-10-sulfonat, Campher-10-sulphonat, Campher-10-sulfonsäure (7,7-Dimethyl-2-oxobicyclo[2.2.1]heptan-1-yl)methansulfonat (INNCN)
Caproat (INNRG) Hexanoat (INNCN)
Carbamat
Carbesilat (INNRG) 4-Sulfobenzoat (INNCN)
Carbonat
Ceribat (INNRG) rac-2,3-Dihydroxypropylcarbonat (Ester) (INNCN)
Chlorid (INNRG)
Cholin (2-Hydroxyethyl)trimethylammonium
Ciclotat (INNRG) Cyclotat 4-Methylbicyclo[2.2.2]oct-2-en-1-carboxylat (INNCN)
Cilexetil (INNRG) rac-1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN)
Cinnamat 3-Phenylprop-2-enoat
Cipecilat (INNRG) Cyclohexancarboxylat (Ester), Cyclopropancarboxylat (Ester) (INNCN)
Cipionat (INNRG) Cypionat, Cyclopentanpropionat 3-Cyclopentylpropanoat (INNCN), 3-Cyclopentylpropionat
Citrat 2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat
Cituxetan (INNRG) N-(4-{2(RS)-2-[Bis(carboxymethyl)amino)]-3-({2-[bis(carboxymethyl)=amino]ethyl}(carboxymethyl)amino)propyl}phenyl)thiocarbamoyl (INNCN)
Clofibrol (INNRG) 2-(4-Chlorophenoxy)-2-methylpropyl (INNCN)
Closilat (INNRG) Closylat, p-Chlorobenzolsulfonat, p-Chlorobenzolsulphonat, Chlorbenzolsulfonat 4-Chlorobenzol-1-sulfonat (INNCN), 4-Chlorobenzolsulfonat
Crobefat (INNRG) rac-{3-[(3E)-4-Methoxybenzyliden]-2-(4-methoxyphenyl)chroman-6-yl phosphat(2-)} (INNCN)
Cromacat (INNRG) 2-[(6-Hydroxy-4-methyl-2-oxo-2H-chromen-7yl)oxy]acetat (INNCN)
Cromesilat (INNRG) (6,7-Dihydroxy-2-oxo-2H-chromen-4-yl)methanesulfonat (INNCN)
Crosfumaril (INNRG) (2E)-But-2-endioyl (INNCN)
Cyclamat (INNRG) N-Cyclohexylsulfamat, N-Cyclohexylsulphamat Cyclohexylsulfamat (INNCN)
Cyclohexylamin
Cyclohexylammonium
Cyclohexylpropionat Cyclohexanpropionat Cyclohexylpropanoat
Dalanated (INNRG) Des-B30-alanin (INNCN)
Daloxat (INNRG) L-Alaninat (Ester), (5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN)
Daropat (INNRG) Dapropat 3-(Dimethylamino)propanoat (INNCN)
Deanil (INNRG) 2-(Dimethylamino)ethyl (INNCN)
Decanoat
Decil (INNRG) Decyl (INNCN)
Defalan (INNRG) Des-1B-L-phenylalanin-Insulin (INNCN)
Detemir (INNRG) Tetradecanoyl (INNCN)
Dibudinat (INNRG) 2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)
Dibunat (INNRG) 2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1-sulfonat (INNCN)
Dicibat (INNRG) Dicyclohexylmethylcarbonat (INNCN)
Dicyclohexylamin
Dicyclohexylammonium
Diethylamin
Diethylammonium
Diftitox (INNRG) N-L-Methionyl-387-L-histidin-388-L-alanin-1-388-Toxin (Corynebacterium diphtheriae Stamm C7) (388→2′)-Protein (INNCN)
Digolil (INNRG) 2-(2-Hydroxyethoxy)ethyl (INNCN)
Dihydroxybenzoat
N,N-Dimethyl-β-alanin N,N-Dimethyl-beta-alanin
Dinitrobenzoat
Diolamin (INNRG) Diethanolamin 2,2′-Azanediyldiethanol (INNCN)
Disulfid Disulphid
Docosil (INNRG) Docosyl (INNCN)
Dofosfat (INNRG) Octadecylhydrogenphosphat (INNCN)
Ecamat (INNRG) N-Ethylcarbamat (INNCN)
Edamin (INNRG) Ethan-1,2-diamin (INNCN)
Edisilat (INNRG) Edisylat, 1,2-Ethandisulfonat, 1,2-Ethandisulphonat Ethan-1,2-disulfonat (INNCN)
Eisen(II)- Ferro-
Eisenchlorid
Embonat (INNRG) Pamoat, 4,4′-Methylenbis(3-hydroxy-2-naphthoat) 4,4′-Methylenbis(3-hydroxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN)
Enacarbil (INNRG) {rac-1-[(2-Methylpropanoyl)oxy]ethoxy}carbonyl (INNCN)
Enantat (INNRG) Enanthat Heptanoat (INNCN)
Enbutat (INNRG) Acetat (Ester), Butanoat (Ester) (INNCN)
Epolamin (INNRG) 1-Pyrrolidinethanol 2-(Pyrrolidin-1-yl)ethanol (INNCN)
Erbumin (INNRG) tert-Butylamin, t-Butylamin, tertiäres Butylamin 2-Methylpropan-2-amin (INNCN)
Esilat (INNRG) Esylat, Ethansulfonat, Ethansulphonat Ethansulfonat (INNCN)
Estafenatox (INNRG) Glycylglycyl-L-prolin (Linker) Fusionsprotein mit Enterotoxin Typ A (Staphylococcus aureus)-(1-33)-peptidyl-L-seryl[Ser36,Ser37,Glu38,Lys39,Ala41,Thr46,Thr71,Ala72,Ser75,Glu76,Glu78,Ser80,Ser81,Thr214,Ser217,Thr219,Ser220,Ser222,Ser224]enterotoxin Typ E (Staphylococcus aureus)-(32-230)-peptid (synthetisches Superantigen SEA/E-120) (INNCN)
Estolat (INNRG) Propionatdodecylsulfat, Propionatdodecylsulphat, Propionatlaurylsulfat, Propionatlaurylsulphat Propanoat (Ester), Dodecylsulfat (Salz) (INNCN)
Etabonat (INNRG) Ethylcarbonat (INNCN)
Etexilat (INNRG) Ethyl, (Hexyloxy)carbonyl
Ethyl
Ethylamin
Ethylammonium
Ethylbromid Ethobromid N-Ethyl, Bromid (Salz)
Ethylenantat Ethylheptanoat
Ethylendiamin Ethan-1,2-diamin
Ethylester
Ethylhexanoat
Ethyliodid Ethyloiodid N-Ethyl, Iodid (Salz)
Ethylsuccinat
Etilsulfat (INNRG) Ethylsulfat Ethylsulfat (INNCN)
Farnesil (INNRG) (2E,6E)-3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-yl (INNCN)
Fendizoat (INNRG) 2-(6-Hydroxybiphenyl-3-carbonyl)benzoat (INNCN)
Fluorid
Fluorosulfonat Fluorosulphonat
Format
Fosamil (INNRG) Phosphono (INNCN)
Fosfatex
Fostedat (INNRG) Tetradecylhydrogenphosphat (INNCN)
Fumarat (2E)-But-2-endioat
Furetonid (INNRG) 1-Benzofuran-2-carboxylat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)
Furoat Furan-2(oder 3)-carboxylat
Fusidat
Gadolinium
Gamolenat (INNRG) (6Z,9Z,12Z)-Octadeca-6,9,12-trienoat (INNCN)
Glargin (INNRG) 21A-Glycin-30Bα-L-arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN)
Glucarat Saccharat (2R,3S,4S,5S)-2,3,4,5-Tetrahydroxyhexandioat, D-Glucarat
Gluceptat (INNRG) Glucoheptonat D-Glycero-D-gulo-heptonat (INNCN)
Gluconat
Glucosid
Glucuronid (INNRG) β-D-Glucopyranosid-Uronsäure [Osid] (INNCN)
Glulisin (INNRG) 3B-L-Lysin,29B-L-glutaminsäure (INNCN)
Glutamer (INNRG) Glutaraldehydpolymer (INNCN)
Glycolat Hydroxyacetat
Glyoxylat Oxoacetat
Gold
Guacil (INNRG) 2-Methoxyphenyl (INNCN)
Guanidin
Hemisuccinat (INNRG) Hydrogensuccinat Hydrogenbutandioat (INNCN)
Hexacetonid (INNRG) 3,3-Dimethylbutanoat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)
Hibenzat (INNRG) Hybenzat 4-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat (INNCN)
Hippurat N-Benzoylglycinsalz
Hyclat (INNRG) Ethanol — Hydrochlorid — Wasser (0,5/1/0,5) (INNCN)
Hydrat
Hydrobromid Bromwasserstoff
Hydrochlorid Chlorwasserstoff
Hydrogen Wasserstoff
Hydroxid
Hydroxybenzoat
2-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat o-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat
Hydroxynaphtoat (INNRG) Hydroxynaphthoat 3-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN)
Iod-131
Iodid (INNRG)
Isetionat (INNRG) Isethionat, 2-Hydroxyethansulfonat, 2-Hydroxyethansulphonat 2-Hydroxyethan-1-sulfonat (INNCN)
Isobutyrat 2-Methylpropanoat
Isocaproat 4-Methylpentanoat
Isonicotinat Pyridin-4-carboxylat
Isophthalat Benzol-1,3-dicarboxylat
Isopropionat
Isopropyl Propan-2-yl
Kalium (INNRG) Kalium (INNCN)
Lactat 2-Hydroxypropanoat
Lactobionat 4-O-(β-D-Galactopyranosyl)-D-gluconat
Laurat (INNRG) Dodecanoat (INNCN)
Lauril (INNRG) Lauryl Dodecyl (INNCN)
Laurilsulfat (INNRG) Laurilsulfat, Laurilsulphat, Laurylsulfat, Laurylsulphat, Laurilsulphat, Laurylsulfat Dodecylsulfat (INNCN)
Levulinat 4-Oxopentanoat
Lisetil (INNRG) L-Lysinat (Ester), Diethyl (Ester) (INNCN)
Lisicol (INNRG) {N-[(5S)-5-Carboxy-5-(3α,7α,12α-trihydroxy-5β-cholan-24-amido)pentyl]carbamothioyl}amino (INNCN)
Lispro (INNRG) 28B-L-Lysin-29B-L-prolin (INNCN)
Lithium
Lutetium
Lysinat Lysin (INN)
Mafenatox (INNRG) Enterotoxin A (227-Alanin) (Staphylococcus aureus) (INNCN)
Magnesium
Malat Hydroxybutandioat
Maleat (Z)-But-2-enoat
Malonat Propandioat
Mandelat 2-Hydroxy-2-phenylacetat, α-Hydroxybenzolacetat
Medocaril (INNRG) [(5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methoxy]carbonyl (INNCN)
Medoxomil (INNRG) (5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN)
Megallat (INNRG) 3,4,5-Trimethoxybenzoat (INNCN)
Meglumin (INN) N-Methylglucamin 1-Deoxy-1-methylamino-D-glucitol
Merpentan (INNRG) {N,N′-[1-(3-Oxopropyl)ethan-1,2-diyl]bis(2-sulfanylacetamidato)}(4-) (INNCN)
Mertansin (INNRG) Tetrakis{(4RS)-4[(3-{[(1S)-2-{[(1S,2R,3S,5S,6S,16E,18E,20R,21S)-11-chloro-21-hydroxy-12,20-dimethoxy-2,5,9,16-tetramethyl-8,23-dioxo-4,24-dioxa-9,22-diazatetracyclo[19.3.1.110,14.03,5]hexacosa-10,12,14(26),16,18-pentaen-6-yl]oxy}-1-methyl-2-oxoethyl]methylamino}-3-oxopropyl)disulfanyl]pentanoyl} (INNCN)
Mesilat (INNRG) Mesylat, Methansulfonat, Methansulphonat Methansulfonat (INNCN)
Metembonat (INNRG) 4,4′-Methylenbis(3-methoxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN)
Methonitrat (INNRG) N-Methyl, Nitrat (Salz) (INNCN)
Methylbromid (INNRG) Methobromid N-Methyl, Bromid (Salz) (INNCN)
Methylendisalicylat Methylenbis(2-hydroxybenzoat)
Methylester
Metilsulfat (INNRG) Metilsulphat, Methylsulfat, Methylsulphat Methylsulfat (INNCN)
Metiodid (INNRG) Methyliodid N-Methyl, Iodid (Salz) (INNCN)
Mofetil (INNRG) 2-(Morpholin-4-yl)ethyl (INNCN)
Mucat Galactarat, meso-Galactarat 2,3,4,5-Tetrahydroxyhexan-1,6-dioate
Nafat Natriumformat Formyloxy (Ester), Natrium (Salz)
Napadisilat (INNRG) Napadisylat, 1,5-Naphthalindisulfonat, 1,5-Naphthalindisulphonat Naphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)
Napsilat (INNRG) Napsylat, 2-Naphthalinsulfonat, 2-Naphthalinsulphonat Naphthalin-2-sulfonat (INNCN)
Natrium (INNRG)
Nicotinat (INNRG) Pyridin-3-carboxylat (INNCN)
Nitrat
Nitrobenzoat
Octil (INNRG) Octyl (INNCN)
Olamin (INNRG) Ethanolamin 2-Aminoethanol (INNCN)
Oleat (INNRG) (9Z)-Octadec-9-enoat (INNCN)
Orotat 1,2,3,6-Tetrahydro-2,6-dioxopyrimidin-4-carboxylat
Oxalat
Oxid
Oxoglurat (INNRG) Hydrogen-2-oxopentandioat (INNCN)
Palmitat (INNRG) Hexadecanoat (INNCN)
Pantothenat N-(2,4-Dihydroxy-3,3-dimethyl-1-oxobutyl)-β-alaninat
Paptox (INNRG) PA-Protein (Antivirus-Protein aus Phytolacca americana) (INNCN)
Pegol (INNRG) α-(2-Carboxyethyl)-ω-methoxypoly(oxyethan-1,2-diyl) (INNCN)
Pendetid (INN)
Pentexil (INNRG) Pivetil (RS)-1-[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN)
Perchlorat (INNRG)
Phenylpropionat
Phosphat Orthophosphat
Phosphit
Phthalat Benzol-1,2-dicarboxylat
Picrat 2,4,6-Trinitrobenzol-1-olat
Pivalat (INNRG) Trimethylacetat 2,2-Dimethylpropanoat (Ester) (INNCN)
Pivoxetil (INNRG) rac-1-[(2-Methoxy-2-methylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN)
Pivoxil (INNRG) (Pivaloyloxy)methyl [(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN)
Placarbil (INNRG) (R)-2-Methyl-1-[(2-methylpropanoyl)oxy]propoxy}carbonyl) (INNCN)
Poliglumex (INNRG) [Poly(L-glutaminsäure)z—(L-Glutamat-γ-ester)—Poly(L-glutaminsäure)y]n (INNCN)
Propionat Propanoat
Propyl
Propylester
Proxetil (INNRG) rac-1-{[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN)
Pyridylacetat Pyridinylacetat
Quinat 1,3,4,5-Tetrahydroxycyclohexancarboxylat
Raffimer (INNRG) (2S,4R,6R,8S,11S,13S)-2,4,8,13-Tetrakis(hydroxymethyl)-4,6,11-tris(ylomethyl)-3,5,7,10,12-pentaoxatetradecan-1,14-diyl (INNCN)
Resinat Abietat (1R,4aR,4bR,10aR)-1,4a-Dimethyl-7-(1-methylethyl)-1,2,3,4,4a,4b,5,6,10,10a-decahydro-1-phenanthrencarboxylat
Salicylat (INNRG) 2-Hydroxybenzoat (INNCN)
Salicyloylacetat 2-Hydroxybenzoylacetat
Sesquioleat (INNRG) (9Z)-Octadec-9-enoat(1,5) (INNCN)
Soproxil (INNRG) {[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}methyl (INNCN)
Steaglat (INNRG) 2-(Octadecanoyloxy)acetat (Ester) (INNCN)
Stearat (INNRG) Octadecanoat (INNCN)
Stinoprat (INNRG) N-Acetylcysteinat (Salz), Propanoat (Ester) (INNCN)
Succinat Butandioat
Succinil (INNRG) 3-Carboxypropanoyl (INNCN)
Succinyl Butandioyl
Sudotox (INNRG) 248-L-Histidin-249-L-methionin-250-L-alanin-251-L-glutaminsäure-248-613-exotoxin A (reduziert mittels Pseudomonas aeruginosa) (INNCN)
Suleptanat (INNRG) 8-[Methyl(2-sulfoethyl)amino]-8-oxooctanoat (Ester), Mononatriumsalz (INNCN)
Sulfat (INNRG) Sulphat
Sulfinat Sulphinat
Sulfit Sulphit
Sulfobenzoat Sulphobenzoat
3-Sulfobenzoat 3-Sulphobenzoat
Sulfosalicylat Sulphosalicylat 2-Hydroxysulfobenzoat
Sulfoxylat (INNRG) Sulfinomethyl, Mononatriumsalz (INNCN)
Tafenatox (INNRG) Enterotoxin A (Staphylococcus aureus) (INNCN)
Tannat
Tartrat (INNRG) L-Tartrat (2R,3R)-2,3-Dihydroxybutandioat (INNCN), L-Tartarat
D-Tartrat (2S,3S)-2,3-Dihydroxybutandioat, D-Tartarat
Tebutat (INNRG) tert-Butylacetat, t-Butylacetat, tertiäres Butylacetat 3,3-Dimethylbutanoat (INNCN)
Tenoat (INNRG) Thiophen-2-carboxylat (INNCN)
Teoclat (INNRG) Theoclat, 8-Chlorotheophyllinat 8-Chloro-1,3-dimethyl-2,6-dioxo-3,6-dihydro-1H-purin-7-(2H)-id (INNCN)
Teprosilat (INNRG) 3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)propan-1-sulfonat (INNCN)
Tetrahydrophthalat Cyclohexen-1,2-dicarboxylat
Tetraxetan (INNRG) [4,7,10-Tris(carboxymethyl)-1,4,7,10-tetraazacyclodec-1-yl]acetyl (INNCN)
Thiocyanat
Tidoxil (INNRG) rac-2-(Decyloxy)-3-(dodecylsulfanyl)propyl (INNCN)
Tiuxetan (INNRG) N-(4-{(2S)-2-[Bis(carboxymethyl)amino]-3-[(2RS)-{2-[bis(carboxymethyl)amino]propyl}(carboxymethyl)amino]propyl}phenyl) thiocarbamoyl (INNCN)
Tocoferil (INNRG) rac-(2R)-2,5,7,8-Tetramethyl-2-[(4R,8R)-4,8,12-trimethyltridecyl]chroman-6-yl (INNCN)
Tofesilat (INNRG) 3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)ethan-1-sulfonat (INNCN)
Tosilat (INNRG) Tosylat, p-Toluensulfonat, p-Toluensulphonat 4-Methylbenzol-1-sulfonat (INNCN)
Triclofenat (INNRG) 2,4,5-Trichlorophenolat (INNCN)
Triflutat (INNRG) Trifluoroacetat (INNCN)
Trioleat (INNRG) Tris[(9Z)-octadec-9-enoat] (INNCN)
Tristearat (INNRG) Tris(octadecanoat) (INNCN)
Trolamin (INNRG) Triethanolamin 2,2′,2″-Nitrilotriethanol (INNCN)
Trometamol (INN) Tromethamin 2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol, Tris(hydroxymethyl)methylamin
Troxundat (INNRG) [2-(2-Ethoxyethoxy)ethoxy]acetat (INNCN)
Undecylat (INNRG) Undecanoat (INNCN)
Undecylenat (INNRG) Undec-10-enoat (INNCN)
Valerat (INNRG) Pentanoat (INNCN)
Xinafoat (INNRG) 1-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN)
Zink
argin (INNRG) 30Bα-L-Arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN)

ANHANG 5

HS-Code INN Salz, Ester oder Hydrat des INN HS-Code CAS RN
2925.29 Arginin
2922.42 Glutaminsäure Arginin-L-glutamat 2925.29 4320-30-3
2918.99 Carbenoxolon Carbenoxolon, Dicholinsalz 2923.10 74203-92-2
2909.49 Chlorphenesin Chlorphenesincarbamat 2924.29 886-74-8
2907.29 Dienestrol Dienestroldi(acetat) 2915.39 84-19-5
2907.29 Diethylstilbestrol Diethylstilbestroldibutyrat 2915.60 74664-03-2
Diethylstilbestroldipropionat 2915.50.00 130-80-3
2918.99 Enoxolon Enoxolondihydrogenphosphat 2919.90 18416-35-8
2905.51 Ethchlorvynol Ethchlorvynolcarbamat 2924.19 74283-25-3
2907.29 Hexestrol Hexestroldibutyrat 2915.60 36557-18-3
Hexestroldipropionat 2915.50.00 59386-02-6
2934.91 Phenmetrazin Phenmetrazinteoclat 2939.59 13931-75-4

ANHANG 6

KN-Code CAS RN Bezeichnung
28432900 22199-08-2 (4-Amino-N-pyrimidin-2-ylbenzolsulfonamidato-NN,O1)silber
28433000 12192-57-3 (alpha-D-Glucopyranosylthio)gold
28444030 82407-94-1 1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)[14C]phenyl)]-1,2-diphenylbutan-1-ol
29021900 6746-94-7 Ethinylcyclopropan
29038980 7051-34-5 Brommethylcyclopropan
29039980 620-20-2 alpha,3-Dichlortoluol
3312-04-7 1-Chlor-4,4-bis(4-fluorphenyl)butan
42074-68-0 1-Chlor-2-(chlordiphenylmethyl)benzol
76283-09-5 alpha,4-Dibrom-2-fluortoluol
29049900 121-17-5 4-Chlor-alpha,alpha,alpha-trifluor-3-nitrotoluol
4714-32-3 1-Nitro-4-(1,2,2,2-tetrachlorethyl)benzol
29052200 505-32-8 3,7,11,15-Tetramethylhexadec-1-en-3-ol
1113-21-9 (6E,10E,14E)-3,7,11,15-Tetramethylhexadeca-1,6,10,14-tetraen-3-ol
7212-44-4 3,7,11-Trimethyldodeca-1,6,10-trien-3-ol
29052990 2914-69-4 (S)-But-3-yn-2-ol
173200-56-1 (E)-6,6-Dimethylhept-2-en-4-yn-1-ol
29053995 281214-27-5 (2R,3R)-2,3-Dimethylbutan-1,4-diyl-bis(4-methylbenzolsulfonat)
29054900 1947-62-2 (2R,3R)-1,4-Bis(mesyloxy)butan-2,3-diol
29055998 75-89-8 2,2,2-Trifluorethanol
920-66-1 1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan-2-ol
54322-20-2 Natrium-4-chlor-1-hydroxybutan-1-sulfonat
57090-45-6 (R)-3-Chlorpropan-1,2-diol
60827-45-4 (2S)-3-Chlorpropan-1,2-diol
148043-73-6 4,4,5,5,5-Pentafluorpentan-1-ol
441002-17-1 4-Chlorbutyl-2-nitrobenzolsulfonat
29062900 1570-95-2 2-Phenylpropan-1,3-diol
104265-58-9 2-[(1S,2R)-6-Fluor-2-hydroxy-1-isopropyl-1,2,3,4-tetrahydro-2-naphthyl]ethyl-p-toluolsulfonat
127852-28-2 (1R)-1-[3,5-bis(Trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol
167155-76-2 1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a,e]cyclopropa[c][7]annulen-6-ol
29071990 27673-48-9 5,8-Dihydro-1-naphthol
29072900 700-13-0 2,3,5-Trimethylhydrochinon
29093038 3259-03-8 1-(2-Bromethoxy)-2-ethoxybenzen oder 2-Bromethyl 2-ethoxyphenylether
5111-65-9 6-Brom-2-naphthylmethylether
29093090 3383-72-0 (2-Chlorethyl)(4-nitrophenyl)ether
31264-51-4 3-Chlorpropyl-2,5-xylylether
92878-95-0 2-(3-Chlorpropoxy)-1-methoxy-4-nitrobenzol
165254-21-7 1,2-bis{2-[2-(2-Methoxyethoxy)ethoxy]ethoxy}-4,5-dinitrobenzen
461432-23-5 4-(5-Brom-2-chlorbenzyl)phenylethylether
503070-57-3 2-({2-[(6-Bromhexyl)oxy]ethoxy}methyl)-1,3-dichlorbenzol
29094980 85309-91-7 2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethanol
160969-03-9 2-[2-(2,2,2-Trifluorethoxy)phenoxy]ethyl-methansulfonat
170277-77-7 (3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butyl methansulfonat
185954-75-0 (3R)-3-Methoxydecan-1-ol
29095000 63659-16-5 4-[2-(Cyclopropylmethoxy)ethyl]phenol
83682-27-3 Natrium-2-hydroxy-1-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)propan-2-sulfonat
167145-13-3 2-[2-(3-Methoxyphenyl)ethyl]phenol
29102000 15448-47-2 (2R)-2-Methyloxiran
29103000 51594-55-9 (R)-1-Chlor-2,3-epoxypropan
29109000 56718-70-8 (2,3-Epoxypropyl)(4-(2-methoxyethyl)phenyl)ether
62600-71-9 (2R)-2-(3-Chlorphenyl)oxiran
129940-50-7 (S)-[(Trityloxy)methyl]oxiran
683276-64-4 [(2R)-2-Methyloxiran-2-yl]methyl 4-nitrobenzolsulfonat
702687-42-1 (2R)-2-[(5-Brom-2,3-difluorphenoxy)methyl]oxiran
29110000 1132-95-2 1,1-Diisopropoxycyclohexan
20627-73-0 alpha,alpha-Dimethoxy-2-nitrotoluol
94158-44-8 1,1-Dimethoxy-2-(2-methoxyethoxy)ethan
29122900 38849-09-1 3-(9,10-Dihydro-9,10-ethanoanthracen-9-yl)acrylaldehyd
29124900 1620-98-0 3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxybenzaldehyd
2144-08-3 2,3,4-Trihydroxybenzaldehyd
3453-33-6 6-Methoxy-2-naphthaldehyd
29130000 80565-30-6 4′-Chlorbiphenyl-4-carbaldehyd
90035-34-0 4′-(Trifluormethyl)biphenyl-4-carbaldehyd
29143900 645-13-6 4-Methylvalerophenon
1210-35-1 10,11-Dihydro-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on
2222-33-5 5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on
29144090 80-75-1 11-alpha-Hydroxypregn-4-en-3,20-dion
17752-16-8 (3β)-3-Hydroxycholest-5-en-24-on
85700-75-0 11-alpha,17,21-Trihydroxy-16-beta-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion
29145000 104-20-1 4-(4-Methoxyphenyl)butan-2-on
974-23-2 (3β,16α)-3-Hydroxy-16,17-epoxypregn-5-en-20-on
981-34-0 9-beta,11-beta-Epoxy-17-alpha,21-dihydroxy-16-beta-methylenpregna-1,4-dien-3,20-dion
1078-19-9 6-Methoxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon
2107-69-9 5,6-Dimethoxyindan-1-on
4495-66-3 1-[4-(Benzyloxy)phenyl]propan-1-on
17720-60-4 1-(2,4-Dihydroxyphenyl)-2-(4-hydroxyphenyl)ethan-1-on
24916-90-3 9-beta,11-beta-Epoxy-17,21-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion
28315-93-7 5-Hydroxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon
82499-20-5 (1R)-1-Hydroxy-1-(3-hydroxyphenyl)aceton
29147900 534-07-6 1,3-Dichloraceton
2196-99-8 2-Chlor-1-(4-methoxyphenyl)ethan-1-on
2350-46-1 1-(2,3-Dichlor-4-hydroxyphenyl)butan-1-on
3874-54-2 4-Chlor-4′-fluorbutyrophenon
4252-78-2 2,2′,4′-Trichloracetophenon
10226-30-9 6-Chlorhexan-2-on
13054-81-4 4-Chlor-heptan-3,5-dion
26771-69-7 2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-on
43076-61-5 4′-tert-Butyl-4-chlorbutyrophenon
43229-01-2 1-[4-(Benzyloxy)-3-nitrophenyl]-2-bromethan-1-on
62932-94-9 2-Brom-1-[4-hydroxy-3-(hydroxymethyl)phenyl]ethan-1-on
79560-19-3 4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on
83881-08-7 21-Chlor-9-beta,11-beta-epoxy-17-hydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion
124379-29-9 (4S)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalen-1(2H)-on
135306-45-5 1-(3,5-Difluorphenyl)propan-1-on
150587-07-8 21-Benzyloxy-9-alpha-fluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion
151265-34-8 21-Chlor-16-alpha-methylpregna-1,4,9(11)-trien-3,20-dion
153977-22-1 trans-2-Chlor-3-[4-(4-chlorphenyl)cyclohexyl]-1,4-naphthochinon
162548-73-4 4,6-Difluorindan-1-on
190965-45-8 (2-Brom-5-propoxyphenyl)(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)methanon
29153900 910-99-6 17-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat
979-02-2 20-Oxopregna-5,16-dien-3-beta-ylacetat
2243-35-8 2-Oxo-2-phenylethylacetat
10106-41-9 17-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat
24085-06-1 2-Acetoxy-5-acetylbenzylacetat
24510-54-1 17-alpha-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat
24510-55-2 17-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat
37413-91-5 3,20-Dioxopregna-1,4,9(11),16-tetraen-21-ylacetat
60176-77-4 (1S,4R)-4-Hydroxycyclopent-2-en-1-ylacetat
127047-77-2 2-(Acetoxymethyl)-4-iodbutylacetat
131266-10-9 2-(Acetoxymethyl)-4-(benzyloxy)butylacetat
29155000 158894-67-8 1-Brom-2-methylpropylpropionat
29156090 53064-79-2 Iodmethylpivalat
29159070 638-41-5 Pentylchlorformiat
1069-66-5 Natrium 2-propylpentanoat
7693-41-6 4-Methoxyphenylchlorformat
18997-19-8 Chlormethylpivalat
22328-90-1 (3R)-3-Methylhexansäure
29162000 3721-95-7 Cyclobutancarbonsäure
7077-05-6 trans-4-(Propan-2-yl)cyclohexancarbonsäure
122665-97-8 4,4-Difluorcyclohexan-1-carbonsäure
211515-46-7 1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonylchlorid
381209-09-2 1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonsäure
29163100 132294-16-7 (2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanon
132294-17-8 (1S,2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanol
29163990 1716-12-7 Natrium 4-phenylbutanoat
2417-72-3 Methyl-4-(brommethyl)benzoat
2444-36-2 (2-Chlorphenyl)essigsäure
2901-13-5 Ethyl 2-methyl-2-phenylpropanoat
4276-85-1 2-(2,4,6-Triisopropylphenyl)essigsäure
17625-03-5 Natriumhydrogen-3-sulfonatobenzoat
21900-39-0 5-Fluor-2-methylbenzoylchlorid
29270-30-2 2-Brom-2-(2-chlorphenyl)essigsäure
37742-98-6 4-Brom-2,2-diphenylbuttersäure
49708-81-8 trans-4-(p-Chlorphenyl)cyclohexancarbonsäure
55332-37-1 (S)-2-(4-Fluorphenyl)-3-methylbuttersäure
110877-64-0 2-Chlor-4,5-difluorbenzoesäure
114772-40-6 Tert-butyl 4′-(brommethyl)biphenyl-2-carboxylat
119916-27-7 4,6-Dibrom-3-fluor-o-toluylsäure
29171910 0-00-0 Magnesium-bis(4-nitrobenzylmalonat)dihydrat
29171980 76-72-2 Diethylethyl(pentan-2-yl)propandioat
6065-63-0 Diethyldipropylmalonat
28868-76-0 Dimethylchlormalonat
48059-97-8 (E)-Oct-4-en-1,8-disäure
71170-82-6 Triethyl-3-brompropan-1,1,1-tricarboxylat
29173995 21601-78-5 Phenylhydrogenphenylmalonat
27932-00-9 Indan-5-ylhydrogenphenylmalonat
29181300 2743-38-6 Dibenzoyl-L-weinsäure
29181600 11116-97-5 Calciumgluconatlactat
29181998 138-59-0 (3R,4S,5R)-3,4,5-Trihydroxycyclohex-1-en-1-carbonsäure
611-71-2 D-Mandelsäure
774-40-3 Ethyl-DL-mandelat
3976-69-0 Methyl-(R)-3-hydroxybutyrat
4335-77-7 Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure
20585-34-6 (2S)-Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure
29169-64-0 (R)-alpha-(Chlorcarbonyl)benzylformiat
36394-75-9 (S)-alpha-Chlorformylethylacetat
52950-18-2 (2R)-(2-Chlorphenyl)hydroxyessigsäure
56188-04-6 {(1R,3R,5S)-3,5-Dihydroxy-2-[(E)-(3S)-3-hydroxyoct-1-enyl]cyclopentyl}essigsäure
77550-67-5 Ammonium-(3R,5R)-7-{(1S,2S,6R,8S,8aR)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-8-[(2S)-2-methylbutyryloxy]-1-naphthyl}-3,5-dihydroxyheptanoat
90315-82-5 Ethyl-(R)-2-hydroxy-4-phenylbutyrat
111969-64-3 (1R,2S,5R)-2-isopropyl-5-methylcyclohexyl-dihydroxyacetat oder thymolglyoxylat
139893-43-9 Ammonium-(3R,5R)-7-[(1S,2S,6R,8S,8aR)-8-(2,2-dimethylbutyryloxy)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-1-naphthyl]-3,5-dihydroxyheptanoat
157604-22-3 Dinatrium-(2S,3R)-2-hydroxy-3-isobutylsuccinat
29182900 3943-89-3 Ethyl-3,4-dihydroxybenzoat
167678-46-8 3-Chlorformyl-o-tolylacetat
168899-58-9 3-Acetoxy-o-toluylsäure
376592-58-4 5′-Chlor-2′-hydroxy-3′-nitrobiphenyl-3-carbonsäure
29183000 302-97-6 3-Oxoandrost-4-en-17-beta-carbonsäure
1944-63-4 3-[(3aS,4S,7aS)-7a-Methyl-1,5-dioxooctahydro-1H-inden-4-yl]propionsäure
22071-15-4 Ketoprofen (INN) ((RS)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure)
39562-16-8 Ethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat
39562-17-9 Methyl-2-(3-nitrobenzyliden)-3-oxobutyrat
39562-22-6 2-Methoxyethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat
39562-27-1 Methyl (2E)-2-(2-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat
56105-81-8 (R)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure
64920-29-2 Ethyl-2-oxo-4-phenylbutyrat
78834-75-0 Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat
121873-00-5 Ethyl-3-(2-chlor-4,5-difluorphenyl)-3-hydroxyacrylat
134176-18-4 Ethyl 2-oxobicyclo[3.1.0]hexan-6-carboxylat
149437-76-3 5-(4-Fluorphenyl)-5-oxopentansäure
29189990 87-13-8 Diethylethoxymethylenmalonat
1217-67-0 (4-Butyryl-2,3-dichlorphenoxy)essigsäure
4651-67-6 (3α,5β)-3-Hydroxy-7-oxocholan-24-säure
13335-71-2 (2,6-Dimethylphenoxy)essigsäure
23981-80-8 (RS)-2-(6-Methoxy-2-naphthyl)propionsäure
28416-82-2 6-alpha,9-Difluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methyl-3-oxoandrosta-1,4-dien-17-beta-carbonsäure
29754-58-3 Methyl-5-glyoxyloylsalicylathydrat
30131-16-9 4-(4-Phenylbutoxy)benzoesäure
33924-48-0 Methyl-5-chlor-o-anisat
35480-52-5 2,5-Bis(2,2,2-trifluorethoxy)benzoesäure
40098-26-8 Methyl-7-[(3RS)-3-hydroxy-5-oxocyclopent-1-enyl]heptanoat
52179-28-9 Ethyl-2-[4-(2,2-dichlorcyclopropyl)phenoxy]-2-methylpropanoat
70264-94-7 Methyl-4-(brommethyl)-m-anisat
100181-71-3 Isobutyl-3,4-epoxybutyrat
105560-93-8 Methyl-(2R,3S)-2,3-epoxy-3-(4-methoxyphenyl)propionat
150726-89-9 Dimethyl (2-methoxyphenoxy)malonat
204254-96-6 Ethyl (1S,5R,6S)-5-(1-ethylpropoxy)-7-oxabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat
530141-60-7 Methyl-3-(5-{[4-(cyclopentyloxy)-2-hydroxyphenyl]carbonyl}-2-hydroxyphenyl)propanoat
709031-28-7 (3-Hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl)(oxo)essigsäure
29209010 16606-55-6 (R)-Propylencarbonat
35180-01-9 Chlormethylisopropylcarbonat
80841-78-7 4-(Chlormethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on
91526-18-0 4-(Hydroxymethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on
208338-09-4 (4R,5R)-4,5-Bis(mesyloxymethyl)-1,3,2-dioxathiolan-2,2-dioxid
29209070 55-91-4 Diisopropylfluorphosphat
89729-09-9 5,7-Dioxa-6-thiaspiro[2.5]octan 6-oxid
29211400 4261-68-1 (2-Chlorethyl)diisopropylaminhydrochlorid
29211999 5407-04-5 3-Chlorpropyldimethylammoniumchlorid
29212900 100-36-7 2-Aminoethyldiethylamin
156886-85-0 N,N′-Bis[3-(ethylamino)propyl]propan-1,3-diamintetrahydrochlorid
29213010 167944-94-7 Cyclohexylammonium-1-[(S)-2-(tert-butoxycarbonyl)-3-(2-methoxyethoxy)propyl]cyclopentancarboxylat
29214200 671-89-6 4-Amino-6-chlorbenzol-1,3-di(sulfonylchlorid)
29214300 393-11-3 alpha,alpha,alpha-Trifluor-4-nitro-m-toluidin
29214900 89-97-4 2-Chlorbenzylamin
103-67-3 Benzyl(methyl)amin
328-93-8 alpha,alpha,alpha,alpha′,alpha′,alpha′-Hexafluor-2,5-xylidin
1614-57-9 3-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-ylpropyl)dimethylammoniumchlorid
3789-59-1 (1S)-1-Phenylpropan-1-amin
54396-44-0 alpha′,alpha′,alpha′-Trifluor-2,3-xylidin
69385-30-4 2,6-Difluorbenzylamin
79617-99-5 trans-(±)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl(methyl)ammoniumchlorid
81972-27-2 3-(Trichlorvinyl)anilinhydrochlorid
84467-54-9 1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin
107195-00-6 Triethylanilin
129140-12-1 1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enylamin
132173-07-0 (Z)-N-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]-N-ethylcyclohexylaminhydrochlorid
166943-39-1 Methyl(4′-nitrophenethyl)aminhydrochlorid
259729-93-6 (1R)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1)
334477-60-0 (1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]-N-methylethanamin
376608-71-8 (1R,2S)-2-(3,4-Difluorphenyl)cyclopropanamin (2R)-hydroxy(phenyl)ethanoat
389056-74-0 (1S)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1)
945717-05-5 2-(4-Chlor-3-ethylphenyl)ethanaminhydrochlorid
945717-43-1 N-(4-Tert-butylbenzyl)-2-(4-chlor-3-ethylphenyl)ethanamin
1034457-07-2 2-(2,3-Dihydro-1H-inden-2-yl)propan-2-aminhydrochlorid
29215990 122-75-8 N,N′-Dibenzylethylendiammoniumdi(acetat)
140-28-3 N,N′-Dibenzylethan-1,2-diamin
150812-21-8 N4-[(4-Fluorphenyl)methyl]-2-nitro-1,4-benzoldiamin
29221900 133-51-7 Antimonsäure–1-Desoxy-1-(methylamino)-D-glucitol (1:1)
534-03-2 2-Aminopropan-1,3-diol
1159-03-1 5-(3-Dimethylaminopropyl)-10,11-dihydrodibenzo[a,d]cyclohepten-5-ol
23323-37-7 1-Desoxy-1-(octylamino)-D-glucit
35320-23-1 (2R)-2-Aminopropan-1-ol
38345-66-3 (2S,3R)-4-Dimethylamino-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol
39068-94-5 2-(Dimethylamino)-2-phenylbutan-1-ol
42142-52-9 3-(Methylamino)-1-phenylpropan-1-ol
54527-65-0 2-[Benzyl(methyl)amino]ethylacetoacetat
56796-66-8 4-(Benzyloxy)-α1-[(tert-butylamino)methyl]benzen-1,3-dimethanol
68047-07-4 4′-[2-(Dimethylamino)ethoxy]-2-phenylbutyrophenon
83647-29-4 3-{(Z)-1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)phenyl]-2-phenylbut-1-enyl}phenol
114247-09-5 (3R)-N-Methyl-3-phenyl-3-[4-(trifluormethyl)phenoxy]propan-1-aminhydrochlorid
115287-37-1 N-Methyl-N-(4-nitrophenthyl)-2-(4-nitrophenoxy)ethan-1-amin
126456-43-7 (1S,2R)-1-Aminoindan-2-ol
151807-53-3 (1RS,2RS,3SR)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutylamin
151851-75-1 (R)-2-Amino-2-ethylhexan-1-ol
168960-19-8 ((1S,4R)-4-Aminocyclopent-2-en-1-yl)methanol-hydrochlorid
209414-27-7 (S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-ol
214353-17-0 1-(2-Amino-5-chlorphenyl)-2,2,2-trifluorethan-1,1-diolhydrochlorid
467426-34-2 (2S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-olmethansulfonat (1:1.5)
702686-97-3 Ethyl 3-(3-{[(2R)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}-2-hydroxypropyl]oxy}-4,5-difluorphenyl)propanoathydrochlorid
1035455-87-8 Ethyl(2E)-3-(3-{[(2R)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}-2-hydroxypropyl]oxy}-4,5-difluorphenyl)prop-2-enoathydrochlorid
1035455-90-3 (2R)-1-(5-Brom-2,3-difluorphenoxy)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}propan-2-ol-hydrochlorid
1260403-55-1 [2-(Chlormethyl)-4-(dibenzylamino)phenyl]methanol-hydrochlorid
29222900 120-20-7 3,4-Dimethoxyphenethylamin
20059-73-8 2-[4-(Aminomethyl)phenoxy]-N,N-dimethylethanamin
55174-61-3 3,4-Dimethoxy-beta-methylphenethylamin
115256-13-8 4-(1-{[2-(4-Aminophenoxy)ethyl]methylamino}ethyl)anilin
188690-84-8 (2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure—(2R)-N-Benzyl-1-(4-methoxyphenyl)propan-2-amin (1:1) (Salz)
202197-26-0 3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]anilin
29223900 784-38-3 2-Amino-5-chlor-2′-fluorbenzophenon
2011-66-7 2-Amino-2′-chlor-5-nitrobenzophenon
2958-36-3 2-Amino-2′,5-dichlorbenzophenon
14189-82-3 (2E)-3-(N-Methylanilin)acrylaldehyd
156732-13-7 (S)-5-Amino-2-(dibenzylamino)-1,6-diphenylhex-4-en-3-on
29224100 113403-10-4 Dexibuprofenlysin (INNM)
29224985 56-12-2 4-Aminobuttersäure
875-74-1 D-alpha-Phenylglycin
949-99-5 3-(4-Nitrophenyl)-L-alanin
961-69-3 Kalium-(R)-N-(3-ethoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycin
1118-89-4 Diethyl-L-glutamathydrochlorid
13291-96-8 Natrium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat
14205-39-1 Methyl-3-aminocrotonat
20763-30-8 2-Cyclohexa-1,4-dienylglycin
26774-89-0 Natrium 2-(cyclohexa-1,4-dien-1-yl)-2-[((E)-1-methoxy-1-oxobut-2-en-2-yl)amino]acetat
34582-65-5 Kalium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat
35453-19-1 5-Amino-2,4,6-triiodisophthalsäure
37441-29-5 5-Amino-2,4,6-triiodisophthaloyldichlorid
39068-93-4 Methyl-2-(dimethylamino)-2-phenylbutanoat
39878-87-0 (-)-alpha-(Chlorformyl)benzylammoniumchlorid
42854-62-6 Benzyl-L-alaninat-p-Toluolsulfonsäure (1:1)
54527-73-0 2-(N-Methylbenzylamino)ethyl-3-aminobut-2-enoat
67299-45-0 cis-4-(Benzyloxycarbonyl)cyclohexylammoniumtosylat
81677-60-3 Methyl-(4-nitrophenyl)-L-alaninat
82717-96-2 (S,S)-N-(1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl)alanin
82834-12-6 N-[(2S)-1-Ethoxy-1-oxopentan-2-yl]-L-alanin
94133-84-3 Natrium-2-amino-2-phenylbutanoat
119916-05-1 Methyl-3-amino-4,6-dibrom-o-toluat
128013-69-4 3-(Aminomethyl)-5-methylhexansäure
143785-86-8 4-(1-Aminocyclopropyl)-2,3,5-trifluorbenzoesäure
154772-45-9 Ethyl-(S)-3-aminopent-4-inoathydrochlorid
168619-25-8 Methyl-3′-aminobiphenyl-3-carboxylat
209216-09-1 2-Aminobicyclo[3.1.0]hexan-2,6-dicarbonsäurehydrat
223445-75-8 [(3S,4S)-1-(Aminomethyl)-3,4-dimethylcyclopentyl]essigsäure
610300-00-0 (3S,5R)-3-Amino-5-methyloctansäurehydrochlorid
610300-07-7 (3S,5R)-3-Amino-5-methyloctansäure
848133-35-7 (2E)-4-(Dimethylamino)but-2-ensäurehydrochlorid
848949-85-9 4-Fluor-L-leucin-Ethylhydrogensulfat (1:1)
29225000 0-00-0 Methyl N-(benzyloxycarbonyl)valyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalinat
7206-70-4 4-Amino-5-chlor-2-methoxybenzoesäure
16589-24-5 4-[1-Hydroxy-2-(methylamino)ethyl]phenol—L-Weinsäure (2:1)
22818-40-2 D-2-(4-Hydroxyphenyl)glycin
24085-03-8 2-[Benzyl(tert-butyl)amino]-1-(alpha,4-dihydroxy-m-tolyl)ethanol
24085-08-3 Benzyl(tert-butyl)(4-hydroxy-3-hydroxymethyl-4-oxophenethyl)ammoniumchlorid
26787-84-8 Natrium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat
35205-50-6 4′-Benzyloxy-2-[(1-methyl-2-phenoxyethyl)amino]propiophenonhydrochlorid
50293-90-8 4-[(1R)-2-(Tert-butylamino)-1-hydroxyethyl]-2-(hydroxymethyl)phenolhydrochlorid
59338-84-0 Methyl-4-amino-5-nitro-o-anisat
62023-62-5 (2S,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutansäure
69416-61-1 Kalium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat
71786-67-9 2-[Benzyl(methyl)amino]-1-(3-hydroxyphenyl)ethan-1-onhydrochlorid
79814-47-4 Methyl-(2S,3R)-3-amino-2-[(S)-(1-hydroxyethyl)]hydrogenglutarat
90005-55-3 3′-Amino-2′-hydroxyacetophenonhydrochlorid
96072-82-1 1-[4-(Benzyloxy)phenyl]-2-[(4-phenylbutan-2-yl)amino]propan-1-on
121524-09-2 Ethyl-((7S)-7-{[(2R)-2-(3-chlorphenyl)-2-hydroxyethyl]amino}-5,6,7,8-tetrahydro -2-naphthyloxy)acetathydrochlorid
141451-70-9 Ethyl-2-(2-chlor-4,5-difluorbenzoyl)-3-(2,4-difluoranilino)acrylat
174607-68-2 (1R)-1-[4-(Benzyloxy)-3-(hydroxymethyl)phenyl]-2-(tert-butylamino)ethan-1-ol
196810-09-0 Methyl N-(2-benzoylphenyl)-L-tyrosinat
503070-58-4 Triphenylessigsäure-4-{(1R)-2-[(6-{2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethoxy}hexyl)amino]-1-hydroxyethyl}-2-(hydroxymethyl)phenol (1:1)
29232000 4235-95-4 1,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phosphocholin
77286-66-9 2-O-Methyl-1-O-octadecyl-sn-glycero-3-phosphocholin
29241900 590-63-6 2-Carbamoyloxypropyltrimethylammoniumchlorid
5422-34-4 N-(2-Hydroxyethyl)lactamid
5794-13-8 L-Asparaginhydrat
7355-58-0 N-(2-Chlorethyl)acetamid
62009-47-6 2-Aminomalonamid
89182-60-5 1-Desoxy-1-formamidhexitol
90303-36-9 N-[N-(tert-Butoxycarbonyl)-L-alanyl]-L-alaninhydrat
116833-20-6 2-(Ethylmethylamino)acetamid
125496-24-4 (S)-3-Formamido-2-formyloxypropionsäure
153758-31-7 (2S)-2-Amino-3-hydroxy-N-pentylpropionamid-Oxalsäure (1:1)
162537-11-3 N-(Methoxycarbonyl)-3-methyl-L-valin
186193-10-2 (2S)-2-{[3-(Tert-butoxycarbonyl)-2,2-dimethylpropanoyl]oxy}-4-methylpentansäure
228706-30-7 1,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phospho[N-(4-carboxybutanoyl)ethanolamin]
29242970 121-60-8 N-Acetylsulfanilylchlorid
1142-20-7 N-Benzyloxycarbonyl-L-alanin
1149-26-4 N-(Benzyloxycarbonyl)-L-valin
1584-62-9 2-Brom-4′-chlor-2′-(2-fluorbenzoyl)acetanilid
1939-27-1 2-Methyl-N-(alpha,alpha,alpha-trifluor-m-tolyl)propionamid
3588-63-4 N-Benzyloxycarbonyl-DL-valin
4093-29-2 Methyl-4-acetamido-o-anisat
4093-31-6 Methyl-4-acetamido-5-chlor-o-anisat
6485-67-2 (2R)-2-Amino-2-phenylacetamid
13255-50-0 4-Formyl-N-isopropylbenzamid
22316-45-6 Ethyl-3-[(5-chlor-2-nitrophenyl)(phenyl)amino]-3-oxopropanoat
22871-58-5 3-Amino-5-[(2-hydroxyethyl)carbamoyl]-2,4,6-triiodbenzoesäure
24201-13-6 4-Acetamido-5-chlor-o-anissäure
27313-65-1 N-Acetyl-3-(3,4-dimethoxyphenyl)-DL-alanin
28197-66-2 N-[3-Acetyl-4-(oxiran-2-ylmethoxy)phenyl]butanamid
30566-92-8 5-(N,N-Dibenzylglycyl)salicylamid
32981-85-4 Methyl-(2R,3S)-3-benzamido-2-hydroxy-3-phenylpropionat
35661-39-3 N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-alanin
35661-60-0 N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-leucin
40187-51-7 5-Acetylsalicylamid
40188-45-2 3′-Acetyl-4′-hydroxybutyranilid
40371-50-4 (2S)-4-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-2-hydroxybutansäure
41526-21-0 2′-Benzoyl-2-brom-4′-chloracetanilid
41844-71-7 Methyl-N-(methoxycarbonyl)-L-phenylalaninat
49705-98-8 Benzyl ((1S,2R)-1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat
50978-11-5 3,5-Diacetamido-2,4,6-triiodbenzoesäuredihydrat
52806-53-8 2-Hydroxy-2-methyl-4′-nitro-3′-(trifluormethyl)propionanilid
53947-84-5 2-(Carboxyacetamido)benzoesäure
65864-22-4 L-Phenylalaninamid
71989-14-5 4-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-aspartat
71989-18-9 5-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamat
71989-20-3 N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamin
71989-23-6 N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-isoleucin
71989-26-9 N6-(Tert-butoxycarbonyl)-N2-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-lysin
71989-33-8 O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-serin
71989-35-0 O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-threonin
71989-38-3 O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tyrosin
75885-58-4 2,2-Dimethylcyclopropancarboxamid
76801-93-9 5-Amino-N,N′-bis(2,3-dihydroxypropyl)-2,4,6-triiodisophthalamid
80082-51-5 3-Amino-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-1-methyl-3-oxopropylmethansulfonat
84996-93-0 N-Cyclohexyl-5-hydroxypentanamid
91558-42-8 Benzyl-(1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat
98737-29-2 tert-Butyl{(S)-alpha-[(S)-oxiranyl]phenethyl}carbamat
98760-08-8 Tert-butyl [1-((2S)-oxiran-2-yl)-2-phenylethyl]carbamat
108166-22-9 4-{[(2-Methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure
116661-86-0 (2S,3S)-3-(tert-Butoxycarbonylamino)-2-hydroxy-4-phenylbuttersäure
125971-96-2 2-[alpha-(4-Fluorbenzoyl)benzyl]-4-methyl-3-oxovaleranilid
132327-80-1 N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N5-trityl-L-glutamin
132388-59-1 N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N4-trityl-L-asparagin
136450-06-1 3′-Acetyl-2′-hydroxy-4-(4-phenylbutoxy)benzanilid
137246-21-0 N-(1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enyl)cyclopropancarboxamid
141862-47-7 5-Glyoxyloylsalicylamidhydrat
143785-84-6 4-(1-Carbamoylcyclopropyl)-2,3,5-trifluorbenzoesäure
143785-87-9 4-[1-(Acetylamino)cyclopropyl]-2,3,5-trifluorbenzoesäure
144163-85-9 tert-Butyl-[(1S,3S,4S)-4-amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]carbamat
148051-08-5 5-Amino-N,N′-bis[2-acetoxy-1-(acetoxymethyl)ethyl]-2,4,6-triiodisophthalamid
149451-80-9 tert-Butyl-[(1S,2S)-1-benzyl-2,3-dihydroxypropyl]carbamat
150812-23-0 Ethyl{4-[(4-fluorbenzyl)amino]-2-nitrophenyl}carbamat
153441-77-1 Methyl-N-(phenoxycarbonyl)-L-valinat
168080-49-7 2-Chlor-4-{[(5-fluor-2-methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure
168960-18-7 tert-Butyl-(1R,4S)-4-(hydroxymethyl)cyclopent-2-enylcarbamat
170361-49-6 N-(3,4-Dichlorphenyl)-N-{3-[(2,3-dihydroinden-2-yl)methylamino]propyl}-5,6,7,8-tetrahydronaphthalen-2-carboxamid
176972-62-6 Methyl-(1S,2S)-1-benzyl-3-chlor-2-hydroxypropylcarbamat
180854-85-7 2-Chlor-N-[2-(2-chlorbenzoyl)-4-nitrophenyl]acetamid
244191-94-4 N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucin, 1,4,6,9-tetra-tert-butylester
266993-72-0 2,3-Diaminobenzamiddihydrochlorid
316173-29-2 Methyl(1S,2S,3S,4R)-3-[(1S)-1-amino-2-ethylbutyl]-4-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxycyclopentancarboxylat
317374-08-6 2-Methyl-4-{[(2-methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure
325715-13-7 N-(3-Acetylphenyl)-N-methylacetamid
361442-00-4 {2-[(Tert-butoxycarbonyl)amino]-3-hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl}essigsäure
376348-76-4 Ethyl (3S)-3-(4,4-difluorcyclohexan-1-carboxamid)-3-phenylpropanoat
376348-77-5 4,4-Difluor-N-((1S)-3-hydroxy-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid
376348-78-6 4,4-Difluor-N-((1S)-3-oxo-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid
481659-97-6 Tert-butyl {(1S)-2-[benzyl(methyl)amino]-2-oxo-1-phenylethyl}carbamathydrochlorid
579494-66-9 Propyl{4-[2-(diethylamino)-2-oxoethoxy]-3-ethoxyphenyl}acetat
667937-05-5 3-[4-(Trifluormethyl)anilino]pentanamid
29251995 1075-89-4 8-Azaspiro[4.5]decan-7,9-dion
3197-25-9 2-(4-Oxopentyl)-1H-isoindol-1,3(2H)-dion
84803-46-3 4-(4-Chlorphenyl)piperidin-2,6-dion
88784-33-2 1-Benzylhydrogen-(S)-4-phthalimidoglutarat
94213-26-0 Ethyl-(S)-3-{4-[bis(2-chlorethyl)amino]phenyl}-2-phthalimidopropionathydrochlorid
97338-03-9 Ethyl-(S)-3-(4-aminophenyl)-2-phthalimidopropionathydrochlorid
151860-15-0 meso-N-Benzyl-3-nitrocyclopropan-1,2-dicarboximid
265136-65-0 Ethyl-3-amino-4-[2-(1,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-isoindol-2-yl)ethoxy]but-2-enoat
29252900 3382-63-6 4-{(E)-[(4-Fluorphenyl)imino]methyl}phenol
149177-92-4 4′-Amidinosuccinanilsäurehydrochlorid
249561-98-6

Tris{[(2Z)-2-chlor-3-(dimethylamino)prop-2-en-1-yliden]dimethylammonium}

hexafluorphosphat(3-)

29269070 94-05-3 Ethyl-2-cyan-3-ethoxyacrylat
13338-63-1 3,4,5-Trimethoxyphenylacetonitril
14818-98-5 L-N-(1-Cyan-1-vanillylethyl)acetamid
15760-35-7 3-Methylencyclobutancarbonitril
20099-89-2 4-(Bromacetyl)benzonitril
20850-49-1 3-Methyl-2-(3,4-dimethoxyphenyl)butyronitril
28049-61-8 1-(4-Chlorphenyl)cyclobutan-1-carbonitril
31915-40-9 N-[1-Cyano-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]acetamid
32852-95-2 2-(3-Phenoxyphenyl)propiononitril
36622-33-0 3-Methyl-2-(3,4,5-trimethoxyphenyl)butyronitril
39186-58-8 4-Brom-2,2-diphenylbutannitril
56326-98-8 1-(4-Fluorphenyl)-4-oxocyclohexancarbonitril
58311-73-2 (Z)-(2-Cyanvinyl)trimethylammonium-p-toluolsulfonat
79370-78-8 5-Hydroxybenzol-1,3-dicarbonitril
114772-53-1 4′-Methylbiphenyl-2-carbonitril
114772-54-2 4′-(Brommethyl)biphenyl-2-carbonitril
123632-23-5 4-(2,2,3,3-Tetrafluorpropoxy)cinnamonitril
133481-10-4 Ethyl-(1-cyancyclohexyl)acetat
139481-28-0 Methyl 2-{[(2′-cyanobiphenyl-4-yl)methyl]amino}-3-nitrobenzoat
151338-11-3 N-tert-Butyl-3-cyanandrosta-3,5-dien-17-carboxamid
152630-47-2 1-[3-(Cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]-4-oxocyclohexan-1-carbonitril
152630-48-3 Dimethyl 4-cyano-4-[3-(cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]heptanedioat
186038-82-4 Diethyl-(1-cyan-3-methylbutyl)malonat
192869-10-6 2-Iod-3,4-dimethoxy-6-nitrobenzonitril
192869-24-2 6-Amino-2-iod-3,4-dimethoxybenzonitril
474554-45-5 4,5-Diethoxy-3-fluorbenzol-1,2-dicarbonitril
474645-97-1 (3R)-3-Aminopentanenitrilmethansulfonat
591769-05-0 3-Cyclopentylprop-2-ennitril
604784-44-3 Tert-butylammonium (Z)-3-cyano-5-methylhex-3-enoat
846023-24-3 2-Cyano-N-(2,4-dichlor-5-methoxyphenyl)acetamid
855425-38-6 1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonitril
29280090 618-26-8 1-Methyl-1-phenylhydrazinsulfat (2:1)
16390-07-1 4-Chlor-1′-(4-methoxyphenyl)benzohydrazid
55819-71-1 (RS)-Serinohydrazidhydrochlorid
84080-68-2 Tert-butyl(2Z)-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobutanoat
84080-70-6 4-Chlor-2-[(Z)-(methoxycarbonyl)methoxyimino]-3-oxobuttersäure
89766-91-6 1-Carboxy-1-methylethoxyammoniumchlorid
94213-23-7 (Z)-[Cyan(2,3-dichlorphenyl)methylen]carbazamidin
95759-10-7 4-Chlor-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobuttersäure
130580-02-8 trans-2′-Fluor-4-hydroxychalkon-O-[(Z)-2-(dimethylamino)ethyl]oxim-Fumarsäure (2:1)
158671-29-5 N,2-dihydroxy-4-methylbenzamid
192802-28-1 (S)-O-Benzyllactaldehyd-N-(tert-butoxycarbonyl)hydrazon
212631-79-3 2-(2-Chlor-4-iodanilino)-N-(cyclopropylmethoxy)-3,4-difluorbenzamid
253605-31-1 N-Hydroxy-2-methylpropan-2-aminacetat (Salz) oder Tert-butylhydroxylaminacetat (Salz)
268544-50-9 Tert-butyl-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobutanoat
473927-63-8 Ethyl(2Z)-chlor[2-(4-methoxyphenyl)hydrazinyliden]ethanoat
860035-10-5 1-({[(2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl)oxy]carbonyl}oxy)ethyl 2-methylpropanoat
910656-45-0 2-Hydroxy-2-(trifluormethyl)butanhydrazid
29299000 2188-18-3 N′-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N′-omega-nitro-L-arginin
92050-02-7 2,6-Diisopropylphenylsulfamat
139976-34-4 N′-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N-methoxy-N-methyl-N′-omega-nitro-L-argininamid
204254-98-8 Ethyl (3R,4S,5R)-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)-4-hydroxycyclohex-1-en-1-carboxylat
204255-06-1 Ethyl (3R,4R,5S)-4-acetamido-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)cyclohex-1-en-1-carboxylat
29309016 105996-54-1 N,N′-Bis(trifluoracetyl)-DL-homocystin
153277-33-9 Methyl N-[(benzyloxy)carbonyl]-S-phenyl-L-cysteinat
159453-24-4 N-(Benzyloxycarbonyl)-S-phenyl-L-cystein
29309098 1134-94-7 2-(Phenylthio)anilin
3483-12-3 (2R,3S)-1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol oder Dithiothreitol
4274-38-8 2-Mercapto-5-(trifluormethyl)aniliniumchlorid
6320-03-2 o-Chlorthiophenol
10191-60-3 Dimethylcyancarbonimidodithioat
10506-37-3 O-2-Naphthylchlorthioformiat
13459-62-6 {2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]phenyl}essigsäure
15570-12-4 3-Methoxybenzen-1-thiol
16188-55-9 [4-(Methylsulfanyl)phenyl]essigsäure
21048-05-5 N-Methylbenzolcarbothiohydrazid
27366-72-9 2-(Dimethylaminothio)acetamidhydrochlorid
33174-74-2 2,2′-Dithiodibenzonitril
40248-84-8 3-Sulfanylphenol
49627-27-2 (Z)-5-Fluor-2-methyl-1-(4-methylthiobenzyliden)-1H-inden-3-ylessigsäure
50413-24-6 2-Brom-1-(4-mesylphenyl)ethan-1-on
51458-28-7 (1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diol
51521-75-6 2,4-Dichlor-5-mesylbenzoesäure
56724-21-1 (1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diolhydrochlorid
60759-00-4 3,4-Diethoxybenzolcarbothioamid
61832-41-5 Methyl(1-methylthio-2-nitrovinyl)amin
62140-67-4 Methyl-5-(ethylsulfonyl)-o-anisat
63484-12-8 Methyl-2-methoxy-5-methylsulfonylbenzoat
67305-72-0 N-(2-Mercaptoethyl)propionamid
74345-73-6 D-(-)-3-Acetylthio-2-methylpropionylchlorid
76497-39-7 D-(-)-3-Acetylthio-2-methylpropionsäure
87483-29-2 4-Fluorbenzyl-4-(methylthio)phenylketon
90536-66-6 (4-Mesylphenyl)essigsäure
104458-24-4 2-Mesylethan-1-aminhydrochlorid
136511-43-8 Ethyl-N-{2-[(acetylthio)methyl]-3-(o-tolyl)-1-oxopropyl}-L-methionat
148757-89-5 9-Bromnonyl-4,4,5,5,5-pentafluorpentylsulfid
157521-26-1 (S)-2-(Acetylthio)-3-phenylpropionsäure-Dicyclohexylamin (1:1)
159878-02-1 Benzyl-(1R,2S)-3-chlor-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat
162515-68-6 2-[1-(Mercaptomethyl)cyclopropyl]essigsäure
182149-25-3 N,N′-[Dithiobis(o-phenylencarbonyl)]bis-L-isoleucin
211513-21-2 1-(2-Ethylbutyl)-N-(2-sulfanylphenyl)cyclohexancarboxamid
225652-11-9 1-(4-Chlorphenoxy)-4-(methylsulfanyl)benzen oder 4-Chlorphenyl 4-(methylsulfanyl)phenylether
289717-37-9 N,N-Dimethyl-2-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzylaminhydrochlorid
346413-00-1 1-(4-Ethoxyphenyl)-2-(4-mesylphenyl)ethan-1-on
364323-64-8 2-[4-(Methylsulfanyl)phenoxy]benzaldehyd
860035-07-0 1-{[(Methylsulfanyl)carbonyl]oxy}ethyl-2-methylpropanoat
893407-18-6 2,2,2-Trifluor-1-[4′-(methylsulfonyl)biphenyl-4-yl]ethanon
29313990 1660-95-3 Tetraisopropylmethylendiphosphonat
17814-85-6 4-Carboxybutyl)triphenylphosphoniumbromid
27784-76-5 Tert-butyl (diethoxyphosphoryl)acetat
31618-90-3 Diethyl-(tosyloxy)methylphosphonat
35000-38-5 tert-Butyltriphenylphosphoranylidenacetat
86552-32-1 (4-Phenylbutyl)phosphinsäure
87460-09-1 Benzylhydroxy(4-phenylbutyl)phosphinoylacetat
123599-78-0 [(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure
123599-82-6 {[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy](4-phenylbutyl)phosphoryl}essigsäure
128948-01-6 {(S)-[(R)-2-Methyl-1-propionyloxypropoxy](4-phenylbutyl)phosphinoyl}essigsäure
29319000 13682-94-5 (2-Bromoethenyl)(trimethyl)silan
89694-48-4 (5-Chlor-2-methoxyphenyl)boronsäure
172732-52-4 2-(1,3,2-Dioxaborinan-2-yl)benzonitril
185411-12-5 Methyl-3-(trimethylsilyl)pent-4-enoat
649761-22-8 (1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-(hydroxymethyl)cyclopent-2-en-1-carbonsäure-(1R,2R)-2-Amino-1-(4-nitrophenyl)propan-1,3-diol (1:1) (Salz)
701278-08-2 [(1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-{[(2-methoxypropan-2-yl)oxy]methyl}cyclopent-2-en-1-yl]methanol
701278-09-3 {(4S,5R)-5-[(Benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]cyclopent-1-en-1-yl}methanol
796967-18-5 1-(2-Fluor-5-methylphenyl)-3-[4-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)phenyl]harnstoff
871355-80-5 (4R)-2-Brom-7-{[tert-butyl(diphenyl)silyl]oxy}hept-1-en-4-yl-4-methylbenzolsulfonat
914922-88-6 (2R,4R)-4-{[Tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}-N-methoxy-N,2-dimethyloct-7-enamid
914922-89-7 (2R,4R)-4-[[(1,1-Dimethylethyl)dimethylsilyl]oxy]-N-methoxy-N,2-dimethyl-7-oxoheptanamid
29321900 27329-70-0 (5-Formyl-2-furyl)boronsäure
37076-71-4 1,2,3-Tri-O-acetyl-5-desoxy-D-ribofuranose
37743-18-3 3,3-Diphenyltetrahydrofuran-2-yliden(dimethyl)ammoniumbromid
66356-53-4 5-(2-Aminoethylthiomethyl)furfuryldimethylamin
86087-23-2 (S)-Tetrahydrofuran-3-ol
87392-07-2 (2S)-Tetrahydrofuran-2-carbonsäure
97148-39-5 Ammonium-(Z)-2-methoxyimino-2-(2-furyl)acetat
253128-10-8 (1S)-1,5:7,10-Dianhydro-12,13-bis-O-[tert-butyl(dimethyl)silyl]-2,3,4,6,8,11-hexadesoxy-1-{2-[(2S,5S)-5-(3-hydroxypropyl)-3-methylidentetrahydrofuran-2-yl]ethyl}-3-methyl-9-O-methyl-4-methyliden-8-[(phenylsulfonyl)methyl]-D-arabino-D-altro-tridecitol
441045-17-6 (1S,3S,6S,9S,12S,14R,16R,18S,20R,21R,22S,26R,29S,31R,32S,33R,35R,36S)-20-[(2S)-3-Amino-2-hydroxypropyl]-21-methoxy-14-methyl-8,15-bis(methylen)-2,19,30,34,37,39,40,41-octaoxanonacyclo[24.9.2.13,32.13,33.16,9.112,16.018,22.029,36.031,35]hentetracontan-24-onmethansulfonat
29322090 79-50-5 DL-alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton
298-81-7 9-Methoxyfuro[3,2-g]chromen-7-on
482-44-0 9-(3-Methylbut-2-enyloxy)-7H-furo[3,2-g]chromen-7-on
517-23-7 alpha-Acetyl-gamma-butyrolacton
599-04-2 D-(-)-alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton
976-70-5 3-Oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton
6559-91-7 4′-Desmethylepipodophyllotoxin
7734-80-7 2-Oxo-2H-chromen-6-carbonsäure
23363-33-9 4′-(Benzyloxycarbonyl)-4′-desmethylepipodophyllotoxin
39521-49-8 (3aR,4bS,4R,4aS,5aS)-4-(5,5-Dimethyl-1,3-dioxolan-2-yl)hexahydrocyclopropa[3,4]cyclopenta[1,2-b]furan-2(3H)-on
39746-01-5 (3aR,4R,5R,6aS)-4-Formyl-2-oxohexahydro-2H-cyclopenta[b]furan-5-ylbenzoat
51559-36-5 5-Methoxy-2H-chromen-2-on
63106-93-4 1-Phenyl-3-oxabicyclo[3.1.0]hexan-2-on
73726-56-4 11-alpha-Hydroxy-3-oxopregna-4,6-dien-21,17-alpha-carbolacton
95716-70-4 7α-(Methoxycarbonyl)-3-oxo-17α-pregna-4,9(11)-dien-21,17-carbolacton
96829-59-3 (1S,3E,6E)-1-[((2S,3S)-3-Hexyl-4-oxooxetan-2-yl)methyl]dodeca-3,6-dien-1-yl N-formyl-L-leucinat
104872-06-2 (3S,4S)-3-Hexyl-4-[(R)-2-(hydroxytridecyl)]oxetan-2-on
122111-01-7 [(2R)-2-(Benzoyloxy)-4,4-difluor-5-oxotetrahydrofuran-2-yl]methylbenzoat
142680-85-1 (25S)-25-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)-5-O-demethyl-22,23-dihydroavermectin A1a
145667-75-0 (3aR,4R,5R,6aS)-5-Hydroxy-4-((3R)-3-hydroxy-5-phenylpentyl)hexahydrocyclopenta[b]furan-2-on
192704-56-6 11-alpha-Hydroxy-7-alpha-(methoxycarbonyl)-3-oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton
220119-16-4 (25S)-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)- 5-demethoxy-5-oxo-22,23-dihydroavermectin A1a
221129-55-1 (6R)-4-Hydroxy-6-phenthyl-6-propyl-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on
916069-80-2 (4S)-4-(Fluormethyl)dihydrofuran-2(3H)-on
947408-90-4 6-[(2,4-Dimethoxyphenyl)carbonyl]-2H-chromen-2-on
947408-91-5 6-[(2,4-Dihydroxyphenyl)carbonyl]-2H-chromen-2-on
1229617-79-1 4-(4-Fluorphenyl)-7-(isothiocyanatomethyl)-2H-chromen-2-on
29329900 96-82-2 4-O-beta-D-Galaktopyranosyl-D-gluconsäure
467-55-0 3-beta-Hydroxy-5-alpha-spirostan-12-on
533-31-3 3,4-(Methylendioxy)phenol
3308-94-9 2-(3-Chlorpropyl)-2-(4-fluorphenyl)-1,3-dioxolan
7512-17-6 2-Acetamido-2-deoxy-D-glucose
7772-94-3 2-Acetamido-2-desoxy-β-D-mannopyranose
15826-37-6 Dinatrium-5,5′-[(2-hydroxypropan-1,3-diyl)bis(oxy)]bis(4-oxo-4H-chromen-2-carboxylat)
32981-86-5 10-Desacetylbaccatin III
33659-28-8 Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat)-Calciumbromid (1:1)
40591-65-9 2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-beta-D-glucopyranosylcarbamimidothioathydrobromid
57999-49-2 2-(3-Bromphenoxy)tetrahydropyran
65293-32-5 N-β-D-Glucopyranosylformamid
69999-16-2 (2,3-Dihydrobenzofuran-5-yl)essigsäure
79944-37-9 trans-6-Amino-2,2-dimethyl-1,3-dioxepan-5-ol
88128-61-4 (3aS,9aS,9bR)-3a-Methyl-6-[2-(2,5,5-trimethyl-1,3-dioxan-2-yl)ethyl]-1,2,4,5,8,9,9a,9b-octahydro-3aH-cyclopenta[a]naphthalin-3,7-dion
99541-23-8 (1R,2S,3R,4R,5R)-4-Azido-2-{[(4aR,6S,7R,8S,8aR)-7,8-bis(benzyloxy)-2-phenylhexahydropyrano[3,2-d][1,3]dioxin-6-yl]oxy}-6,8-dioxabicyclo[3.2.1]oct-3-ylacetat
99541-26-1 Methyl(2S,3S,4S,5S,6S)-6-{[(1S,2S,3S,4R,5R)-3-(acetyloxy)-4-azido-6,8-dioxabicyclo[3.2.1]oct-2-yl]methyl}-4,5-bis(benzyloxy)-3-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-carboxylat
107188-34-1 2,5,7,8-Tetramethyl-2-(4-nitrophenoxymethyl)-4-oxochroman-6-ylacetat
107188-37-4 2-(4-Aminophenoxymethyl)-2,5,7,8-tetramethyl-4-oxochroman-6-ylacetat
110638-68-1 Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat)dihydrat
114869-97-5 Methyl-6-O-acetyl-4-O-(2-O-acetyl-3-O-benzyl-6-methyl-α-L-idopyranuronosyl)-3-O-benzyl-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-desoxy-α-D-glucopyranosid
115437-18-8 (2α,4α,5β,7β,10β,13β)-4-Acetoxy-1,10,13-trihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat
115437-21-3 (4α)-4,10-Diacetoxy-1,13-dihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat
117661-72-0 5-(Chlormethyl)-6-methyl-1,3-benzodioxol
124655-09-0 Tert-butyl [(4R,6S)-6-(hydroxymethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl]acetat
125971-94-0 tert-Butyl-[(4R,6R)-6-(cyanmethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxolan-4-yl]acetat
130064-21-0 1-{2-Hydroxy-4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}-2-{4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}ethan-1-on
130525-58-5 Methyl 5-acetamido-7,8,9-O-triacetyl-2,6-anhydro-4-azido-3,4,5-tridoxy-D-glycero-D-galacto-non-2-enonat
130525-62-1 (4S,5R,6R)-5-Acetamido-4-amino-6-[(1R,2R)-1,2,3-trihydroxypropyl]-5,6-dihydropyran-2-carbonsäure
136172-58-2 1,6-Di-O-acetyl-2-azido-3,4-di-O-benzyl-2-desoxy-D-glucopyranose
149107-93-7 (2α,4α,5β,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-{[(2R,3S)-3-benzamido-2-(1-methoxy-1-methylethoxy)-3-phenylpropanoyl]oxy}-1-hydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoat
157518-70-2 (2R)-2-[(S)-2,2-Dimethyl-5-oxo-1,3-dioxolan-4-yl]-4-methylvaleriansäure
167256-05-5 Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)-5-propoxyindan-2-carboxylat
170242-34-9 (S)-2-Amino-5-(1,3-dioxolan-4-yl)valeriansäure
185954-98-7 [6(2Z,3R)]-3-O-Decyl-2-desoxy-6-O-[2-desoxy-3-O-(3-metoxydecyl)-6-methyl-2-[(1-oxo-11-octadecenyl)amino]-4-O-phosphono-β-D-glucopyranosyl]-2-[(1,3-dioxotetradecyl)amino]-α-D-glucopyranose-1-(dihydrogenphosphat)tetranatriumsalz
191106-49-7 Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-[2-(benzyloxy)-4-methoxyphenyl]-5-propoxyindan-2-carboxylat
192201-93-7 2-({3-[5-(6-Methoxy-1-naphthyl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}methylamino)-N-methylacetamid
196303-01-2 (7S)-7-Methyl-5-(4-nitrophenyl)-7,8-dihydro-5H-[1,3]dioxolo[4,5-g]isochromen
196597-79-2 (2E)-1,2,6,7-tetrahydro-8H-indeno[5,4-b]furan-8-ylidenethannitril
196597-80-5 2-[(8S)-1,6,7,8-Tetrahydro-2H-indeno[5,4-b]furan-8-yl]ethanaminhydrochlorid
199796-52-6 (2α,4α,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-({(2R,3S)-3-benzamido-2-[((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)oxy]-3-phenylpropanoyl}oxy)-1,7-dihydroxy-9-oxo-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoate
204254-84-2 Ethyl(3aR,7R,7aR)-2,2-dimethyl-7-[(methylsulfonyl)oxy]-3a,6,7,7a-tetrahydro-1,3-benzodioxol-5-carboxylat
274693-53-7 benzyl[(3aS,4R,6S,6aR)-6-Hydroxy-2,2-dimethyltetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]dioxol-4-yl]carbamat
452342-08-4 (1R)-2-(Benzylamino)-1-(2,2-dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)ethanol
461432-25-7 (1S)-2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-1,5-anhydro-1-[4-chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl]-D-glucitol
666860-59-9 2-Amino-2-oxoethyl {3-[trans-5-(6-methoxynaphthalen-1-yl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}carbamat
959624-24-9 6-(Hydroxymethyl)-4-phenyl-3,4-dihydro-2H-chromen-2-ol
960404-59-5 But-2-in-1,4-diol-Methyl-1-C-[4-chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl]-α-D-glucopyranosid (1:1)
29331190 6150-97-6 Magnesiumbis[(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)methylamino]methansulfonat
29331990 3736-92-3 1,2-Diphenyl-4-(2-phenylthioethyl)pyrazolidin-3,5-dion
4023-02-3 Pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid
18048-64-1 2-(3,4-Dimethylphenyl)-5-methyl-2,4-dihydro-3H-pyrazol-3-on
27511-79-1 3-Aminopyrazol-4-carboxamidhemisulfat
59194-35-3 N′1-Methyl-1H-pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid
139756-01-7 1-Methyl-4-nitro-3-propylpyrazol-5-carboxamid
334828-10-3 4-Amino-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-3-carboxamid
473921-12-9 5-{[3,5-Diethyl-1-(2-hydroxyethyl)-1H-pyrazol-4-yl]oxy}benzol-1,3-dicarbonitril
1028026-83-6 5-Methyl-1-(propan-2-yl)-4-[4-(propan-2-yloxy)benzyl]-1,2-dihydro-3H-pyrazol-3-on
1035675-24-1 3-(4-Chlorphenyl)-N-methyl-4-phenyl-4,5-dihydro-1H-pyrazol-1-carboximidamid
1035677-60-1 (4S)-3-(4-Chlorphenyl)-N-methyl-4-phenyl-4,5-dihydro-1H-pyrazol-1-carboximidamid-2,3-dihydroxybutandioat
29332100 186462-71-5 (1R,2R,5S,6R)-2′,5′-Dioxospiro[bicyclo[3.1.0]hexan-2,4′-imidazolidin]-6-carbonsäure
29332990 696-23-1 2-Methyl-4-nitroimidazol
822-36-6 4-Methylimidazol
4897-25-0 5-Chlor-1-methyl-4-nitroimidazol
24155-42-8 1-(2,4-Dichlorphenyl)-2-imidazol-1-ylethanol
57531-37-0 2-Chlor-4-nitro-1H-imidazol
65902-59-2 2-Brom-4-nitro-1H-imidazol
68282-49-5 2-Butylimidazol-5-carbaldehyd
68283-19-2 (2-Butylimidazol-5-yl)methanol
83857-96-9 2-Butyl-5-chlor-1H-imidazol-4-carbaldehyd
99614-02-5 Ondansetron (INN) (1,2,3,4-Tetrahydro-9-methyl-3-(2-methyl-1H-imidazol-1-ylmethyl)carbazol-4-on)
109425-51-6 N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N-trityl-L-histidin
130804-35-2 1-[5-(4,5-Diphenylimidazol-2-ylthio)pentyl]-1-heptyl-3-(2,4-difluorphenyl)harnstoff
133909-99-6 2-Butyl-4-chlor-1-[2′-(2-trityl-2H-tetrazol-5-yl)biphenyl-4-ylmethyl]-1H-imidazol-5-ylmethanol
138401-24-8 4′-[(2-Butyl-4-oxo-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-3-yl)methyl]biphenyl-2-carbonitril
150097-92-0 Methyl-5-pentafluorethyl-2-propylimidazol-4-carboxylat
151012-31-6 3-(4-Brombenzyl)-2-butyl-4-chlor-1H-imidazol-5-ylmethanol
151257-01-1 2-Butyl-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-4-onhydrochlorid
152074-97-0 L-α-Aspartyl-L-α-glutamyl-L-asparaginyl-L-prolyl-L-valyl-L-valyl-L-histidyl-L-phenylalanyl-L-phenylalanyl-L-lysyl-L-asparaginyl-L-isoleucyl-L-valyl-L-threonyl-L-prolyl-L-arginyl-L-threonin
152146-59-3 4-(2-Butyl-5-formylimidazol-1-ylmethyl)benzoesäure
178982-67-7 2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol
244191-88-6 N-acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1-trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutamin, 10,11-di-tert-butyl ester
244244-26-6 N-Acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1- trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, hepta-tert-butylester
451470-33-0 Methyl-3′-(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazol-1-yl)biphenyl-3-carboxylat
781666-30-6 L-α-Aspartyl-L-α-glutamyl-L-asparaginyl-L-prolyl-L-valyl-L-valyl-L-histidyl-L-phenylalanyl-L-phenylalanyl-L-lysyl-L-asparaginyl-L-isoleucyl-L-valyl-L-threonyl-L-prolyl-L-arginyl-L-threonintetraacetat
1000164-35-1 3-(1,1-Dimethylethyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-1-(triphenylmethyl)-L-histidyl-2-methylalanyl-L-α-glutamylglycin
29333999 0-00-0 11-Ethyl-5-methyl-8-{2-[(1-oxo-1λ4-chinolin-4-yl)oxy]ethyl}-11H-dipyrido[3,2-b:2′,3′-e][1,4]diazepin-6(5H)-on
0-00-0 3-Ethyl-5-methyl-(±)-4-(2-chlorphenyl)-1,4-dihydro-2-[2-(1,3-dioxoisoindolin-2-yl)ethoxymethyl]pyridin-3,5-dicarboxylat
100-76-5 Chinuclidin
875-35-4 2,6-Dichlor-4-methylnicotinonitril
1072-98-6 5-Chlorpyridin-2-amin
1452-94-4 Ethyl-2-chlornicotinat
1609-66-1 N-Phenyl-N-(4-piperidyl)propionamid
1619-34-7 Chinuclidin-3-ol
2008-75-5 1-(2-Chlorethyl)piperidiniumchlorid
2147-83-3 1-(1,2,3,6-Tetrahydro-4-pyridyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on
2942-59-8 2-Chlornicotinsäure
3613-73-8 2,8-Dimethyl-5-[2-(6-methylpyridin-3-yl)ethyl]-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol
4021-07-2 3-Methylpyridin-2-carbonsäure
4046-24-6 5-(1-Methyl-4-piperidyl)-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-olhydrochlorid
4783-86-2 4-Phenoxypyridin
5005-36-7 2-Phenyl-2-pyridylacetonitril
5223-06-3 2-(5-Ethyl-2-pyridyl)ethanol
5326-23-8 6-Chlornicotinsäure
5382-23-0 4-Chlor-1-methylpiperidinhydrochlorid
5421-92-1 1-(Pyridin-4-yl)pyridiniumchlorid-hydrochlorid
5424-11-3 2,2-Diphenyl-4-piperidinovaleronitril
5435-54-1 3-Nitro-4-pyridon
6298-19-7 2-Chlor-3-pyridylamin
6622-91-9 4-Pyridylessigsäurehydrochlorid
6935-27-9 Benzyl(2-pyridyl)amin
7379-35-3 4-Chlorpyridinhydrochlorid
19130-96-2 (2R,3R,4R,5S)-2-(Hydroxymethyl)piperidin-3,4,5-triol
19395-39-2 2-Phenyl-2-piperidin-2-ylacetamid
19395-41-6 2-Phenyl-2-(2-piperidyl)essigsäure
20662-53-7 1-(4-Piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on
21472-89-9 (±)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on
22065-85-6 1-Benzylpiperidin-4-carbaldehyd
25333-42-0 (3R)-Chinuclidin-3-ol
26815-04-3 4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzaldehyd
27262-47-1 (S)-1-Butyl-N-(2,6-dimethylphenyl)piperidin-2-carboxamid
29976-53-2 Ethyl-4-oxopiperidin-1-carboxylat
31255-57-9 3-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]pyridin-2-carbonitril
32998-95-1 N-(tert-Butyl)-3-methylpyridin-2-carboxamid
35794-11-7 3,5-Dimethylpiperidin
37699-43-7 2,3-Dimethyl-4-nitropyridin 1-oxid
38092-89-6 8-Chlor-6,11-dihydro-11-(1-methyl-4-piperidyliden)-5H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin
39512-49-7 4-(4-Chlorphenyl)piperidin-4-ol
40807-61-2 4-Phenylpiperidin-4-ol
43076-30-8 1-(4-tert-Butylphenyl)-4-[4-(alpha-hydroxybenzhydryl)piperidino]butan-1-on
43200-82-4 6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5,7(6H)-dion
49608-01-7 Ethyl-6-chlornicotinat
53786-28-0 5-Chlor-1-(4-piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on
53786-45-1 Ethyl-4-(2-amino-4-chloranilino)piperidin-1-carboxylat
53786-46-2 Ethyl-4-(5-chlor-2,3-dihydro-2-oxo-1H-benzimidazol-2-yl)piperidin-1-carboxylat
56488-00-7 3-(Cyanimino)-3-piperidinopropiononitril
56880-11-6 Ethyl[(3-endo)-8-methyl-8-azabicyclo[3.2.1]oct-3-yl]acetat
57988-58-6 4-(4-Bromphenyl)piperidin-4-ol
58859-46-4 Ethyl 4-aminopiperidin-1-carboxylat
61380-02-7 1-Benzyl-4-(methoxymethyl)-N-phenyl-4-piperidylamin
65326-33-2 2-Amino-3-pyridylmethylketon
70708-28-0 1-(2-Pyridyl)-3-(pyrrolidin-1-yl)-1-(p-tolyl)propan-1-ol
77145-61-0 1-(6-Chlor-2-pyridyl)-4-piperidylaminhydrochlorid
78750-61-5 4-[(3-Nitropyridin-2-yl)amino]phenol
78750-68-2 4-[(3-Aminopyridin-2-yl)amino]phenol
82671-06-5 2,6-Dichlor-5-fluornicotinsäure
83556-85-8 1-(3-Chlorpropyl)-2,6-dimethylpiperidiniumchlorid
83949-32-0 4-Carboxy-4-phenylpiperidinium-p-toluolsulfonat
84100-54-9 4-(Ethylamino)piperidin-4-carboxamid
84196-16-7 N-[4-(Methoxymethyl)-4-piperidyl]-N-phenylpropionamidhydrochlorid
84449-80-9 1-[2-(4-Carboxyphenoxy)ethyl]piperidiniumchlorid
84449-81-0 4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzoylchloridhydrochlorid
84501-68-8 Ethyl-4-[1-(4-fluorbenzyl)-1H-benzimidazol-2-ylamino]piperidin-1-carboxylat
86604-78-6 4-Methoxy-3,5-dimethyl-2-pyridylmethanol
87848-95-1 6-Brom-2-pyridyl-p-tolylketon
88150-62-3 3-Ethyl 5-methyl 4-(2-chlorphenyl)-2-{[2-(1,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-isoindol-2-yl)ethoxy]methyl}-6-methyl-1,4-dihydropyridin-3,5-dicarboxylat
100238-42-4 4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)phenol
101904-56-7 4-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-yl)piperidin
103577-66-8 3-Methyl-4-(2,2,2-trifluorethoxy)-2-pyridylmethanol
104860-26-6 cis-1-[3-(4-Fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidylamin
104860-73-3 4-Amino-5-chlor-N-{1-[3-(4-fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidyl}-2-methoxybenzamid
105812-81-5 [(3S,4R)-4-(4-Fluorphenyl)-1-methylpiperidin-3-yl]methanol
107256-31-5 3-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]-2-pyridyl-1-methyl-4-piperidylketonhydrochlorid
108555-25-5 1-[2-(4-Methoxyphenyl)ethyl]-4-piperidylamindihydrochlorid
118175-10-3 [4-(3-Methoxypropoxy)-3-methyl-2-pyridyl]methanol
120014-06-4 Donepezil (INN) ((RS)-2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methyl]-5,6-dimethoxyindan-1-on)
120014-07-5 2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methylen]-5,6-dimethoxyindan-1-on
122321-04-4 2-[Methyl(pyridin-2-yl)amino]ethanol
127293-57-6 (1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol
139781-09-2 5,5-Bis(4-pyridylmethyl)-5H-cyclopenta[2,1-b:3,4-b′]dipyridinhydrat
139886-04-7 1-Methyl-1,2,5,6-tetrahydropyridin-3-carbaldehyd-(E)-O-methyloximhydrochlorid
142034-92-2 (1S,3S,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-ol
142034-97-7 (1R,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on
153050-21-6 (S)-1-{2-[3-(3,4-Dichlorphenyl)-1-(3-isopropoxyphenacyl)-3-piperidyl]ethyl}-4-phenyl-1-azoniabicyclo[2.2.2]octanchlorid
157688-46-5 2-[1-(tert-Butoxycarbonyl)-4-piperidyl]essigsäure
158878-47-8 (3R,5R)-3-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-5-hydroxycyclohexan-1-on
159813-78-2 (3R,5S,6E)-7-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]-3,5-dihydroxyhept-6-enonsäure
160588-45-4 10,10-Bis[(2-fluor-4-pyridyl)methyl]anthron
161417-03-4 2-Methyl-3-((2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy)pyridin
171764-07-1 (S)-2-Amino-3,3-dimethyl-N-2-pyridylbutyramid
173050-51-6 (R)-N-(1-{3-[1-benzoyl-3-(3,4-dichlorphenyl)-3-piperidyl]propyl}-4-phenyl-4-piperidyl)-N-methylacetamidhydrochlorid
176381-97-8 (S)-N-[4-(4-Acetamido-4-phenyl-1-piperidyl)-2-(3,4-dichlorphenyl)butyl]-N-methylbenzamid-fumarsäure (1:1)
177964-68-0 3-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]acrylaldehyd
178460-82-7 (1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol hydrochlorid
178981-89-0 {5-[(3,5-Dichlorphenyl)sulfanyl]-4-isopropyl-1-(pyridin-4-ylmethyl)imidazol-2-yl}methanol
179024-48-7 N-[(R)-9-Methyl-4-oxo-1-phenyl-3,4,6,7-tetrahydro[1,4]diazepino[6,7,1-hi]indol-3-yl]isonicotinamid
179687-79-7 2-[(2-Chlor-4-nitrophenoxy)methyl]pyridin
180050-34-4 (1S,4R)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on-O-[(Z)-(3-methoxyphenyl)ethinyl]oxim-Maleinsäure (1:1)
180250-77-5 (2S,3S)-3-Amino-2-ethoxy-N-nitropiperidin-1-carboxamidinhydrochlorid
188396-54-5 1-(2-Biphenyl-4-ylethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]-1,2,3,6-tetrahydropyridinhydrochlorid
188591-61-9 1-(4-Benzyloxyphenyl)-2-(4-hydroxy-4-phenyl-1-piperidyl)propan-1-on
189894-57-3 1-[(1S,2S)-2-Hydroxy-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]-4-phenylpiperidin-4-olmethansulfonattrihydrat
192329-80-9 4-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonsäure
192330-49-7 4-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonylchloridhydrochlorid
193275-85-3 4-{4-[(11S)-3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-yl]piperidinocarbonylmethyl}piperidin-1-carboxamid
198904-85-7 Tert-butyl 2-(4-pyridin-2-ylbenzyl)hydrazin-1-carboxylat
198904-86-8 Tert-butyl 2-{(2S,3S)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxy-4-phenylbutyl}-2-[4-(pyridin-2-yl)benzyl]hydrazin-1-carboxylat
213839-64-6 N-{2-[5-(Aminoiminomethyl)-2-hydroxyphenoxy]-3,5-difluor-6-[3-(1-methyl-4,5-dihydroimidazol-2-yl)phenoxy]pyridin-4-yl]-N-methylglycindihydrochlorid
221180-26-3 4-Amino-5-chlor-2-methoxy-N-(3-methoxypiperidin-4-yl)benzamid
221615-75-4 2-(4-Mesylphenyl)-1-(6-methylpyridin-3-yl)ethan-1-on
230615-52-8 2,3,4,5-Tetrahydro-1H-1,5-methan-3-benzazepinhydrochlorid
230615-59-5 7,8-Dinitro-3-(trifluoracetyl)-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,5-methano-3-benzazepin
272776-12-2 1,1′-Binaphthalin-2,2′-diol-5-Methoxy-2-{(S)-[(4-methoxy-3,5-dimethylpyridin-2-yl)methyl]sulfinyl}-1H-benzimidazol (1:1)
280129-82-0 4-({2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol-1-yl}methyl)pyridinoxalat (1:2)
298692-34-9 6-(Chloracetyl)pyridin-2-carbonsäure
319460-94-1 N-(2-Fluor-5-{[3-((E)-2-pyridin-2-ylvinyl)-1H-indazol-6-yl]amino}phenyl)-1,3-dimethylpyrazol-5-carboxamid
329003-65-8 Natriumhydrogen[1-hydroxy-1-phosphono-2-(pyridin-3-yl)ethyl]phosphonat-hemipentahydrat
334618-23-4 (3R)-Piperidin-3-amindihydrochlorid
370882-57-8 (3aR,6aR)-1-(Pyridin-3-yl)octahydropyrrolo[3,4-b]pyrroldihydrochlorid
414909-98-1 Benzyl-2-(4-fluor-2-methylphenyl)-4-oxo-3,4-dihydropyridin-1(2H)-carboxylat
414910-13-7 (2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure-(2R)-2-(4-Fluor-2-methylphenyl)piperidin-4-on (1:1)
423165-13-3 8-Benzyl-3-exo-(3-isopropyl-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)-8-azabicyclo[3.2.1]octan
429659-01-8 Ethyl N-[4-(methylamino)-3-nitrobenzoyl]-N-pyridin-2-yl-ß-alaninat
440634-25-3 Tert-butyl 4-{2-[4-(mesyloxy)piperidin-1-yl]-2-oxoethyl}piperidin-1-carboxylat
548797-97-3 N-(2-{[(2S)-3-{[1-(4-Chlorbenzyl)piperidin-4-yl]amino}-2-hydroxy-2-methylpropyl]oxy}-4-hydroxyphenyl)acetamid
550349-58-1 7-Chlor-3-(6-methoxypyridin-3-yl)-N,N,5-trimethyl-4-oxo-4,5-dihydro-3H-pyridazino[4,5-b]indol-1-carboxamid
691882-47-0 4-Hydroxybenzoesäure-(2S,4E)-N-Methyl-5-[5-(propan-2-yloxy)pyridin-3-yl]pent-4-en-2-amin (1:1)
741705-70-4 (2R)-Phenyl[(2R)-piperidin-2-yl]essigsäure-hydrochlorid
850409-34-6 N-[(S)-1-azabicyclo[2.2.2]oct-2-yl(phenyl)methyl]-2,6-dichlor-3-(trifluormethyl)benzamid-hydrochlorid
866109-93-5 4-{4-[4-(Trifluormethoxy)phenoxy]piperidin-1-yl}phenol-4-methylbenzolsulfonat
871022-14-9 1-({4-[({[2-Oxo-3-(propan-2-yl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-1-yl]carbonyl}amino)methyl]piperidin-1-yl}methyl)cyclobutancarbonsäure
871022-19-4 1-[(4-{[(Tert-butoxycarbonyl)amino]methyl}piperidin-1-yl)methyl]cyclobutancarbonsäure
873546-30-6 4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]bis(N′-hydroxybenzolcarboximidamid)
873546-38-4 4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]dibenzolcarboximidamid-trihydrochlorid-pentahydrat
873546-74-8 4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]bis[N′-(acetyloxy)benzolcarboximidamid]
873546-80-6 4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]dibenzonitril
876068-46-1 5,6-Dichlor-N-(2,2-dimethoxyethyl)pyridin-3-amin
876068-51-8 [(3S,4S)-4-Amino-1-(5,6-dichlorpyridin-3-yl)pyrrolidin-3-yl]methanol
876170-44-4 (1S,5S)-3-(5,6-Dichlorpyridin-3-yl)-3,6-diazabicyclo[3.2.0]heptanbenzolsulfonat
925978-49-0 (+)-5-[6-(1-Methyl-1H-pyrazol-4-yl)pyridin-3-yl]-1-azabicyclo[3.2.1]octan
927889-51-8 4-Brom-2,6-diethylpyridin-4-methylbenzolsulfonat
936637-40-0 3,3′-Piperidin-1,4-diyldipropan-1-ol-4-methylbenzolsulfonat
945405-37-8 2-Methyl-3-[(2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy]pyridin-2,3-dihydroxybutandioat
1062580-52-2 (3R,4R)-1-Benzyl-N,4-dimethylpiperidin-3-amindihydrochlorid
1253735-20-4 (3aR,6aR)-1-(Pyridin-3-yl)octahydropyrrolo[3,4-b]pyrrol-4-methylbenzolsulfonat
1280135-64-9 4-(4-Fluorbenzoyl)pyridinium-p-toluolsulfonat
29334910 68077-26-9 7-Chlor-1-ethyl-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure
86393-33-1 7-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
93107-30-3 1-Cyclopropyl-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure
98105-79-4 7-Chlor-6-fluor-1-(4-fluorphenyl)-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure
98349-25-8 Ethyl-1-cyclopropyl-6,7-difluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat
100501-62-0 Ethyl-1-ethyl-6,7,8-trifluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carboxylat
103995-01-3 1-(2,4-Difluorphenyl)-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure
105956-96-5 7-[3-(tert-Butoxycarbonylamino)pyrrolidin-1-yl]-8-chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
112811-72-0 1-Cyclopropyl-6,7-difluor-8-methoxy-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
119916-34-6 7-Brom-1-cyclopropyl-6-fluor-5-methyl-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
136465-98-0 N-(2-Chinolylcarbonyl)-L-asparagin
136465-99-1 N-(2-Chinolylcarbonyloxy)succinimid
170143-39-2 3-Methylhydrogen-7-chlor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-2,3-dicarboxylat
194804-45-0 Ethyl 1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-7-((1R)-1-methyl-2-tritylisoindolin-5-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat
194805-07-7 Ethyl 7-brom-1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat
417716-92-8 4-{3-Chlor-4-[(cyclopropylcarbamoyl)amino]phenoxy}-7-methoxyquinolin-6-carboxamid
29334990 0-00-0 Methyl-2-[(3R)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)ethenyl]phenyl}-3-({[1-(hydroxymethyl)cyclopropyl]methyl}sulfanyl)propyl]benzoat-hydrochlorid
1087-69-0 (9S,13S,14S)-3-Methoxymorphinanhydrochlorid
4965-33-7 7-Chlor-2-methylchinolin
6340-55-2 2,6-Dimethoxy-4-methylchinolin
10500-57-9 5,6,7,8-Tetrahydrochinolin
22982-78-1 1,2,3,4-Tetrahydro-2-isopropylaminomethyl-6-methyl-7-nitrochinolinmethansulfonat
64228-78-0 Pentamethylenbis{3-[1-(3,4-dimethoxybenzyl)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydro-2-isochinolyl]propionat}--Oxalsäure (1:2)
74163-81-8 (S)-1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-3-carbonsäure
77497-97-3 (S)-3-Benzyloxycarbonyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolinium-p-toluolsulfonat
79276-06-5 Tert-butyl (3S)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat 4-methylbenzensulfonat
103733-32-0 Benzyl(3S)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat-hydrochlorid
104832-01-1 (R)-6,7-Dimethoxy-2-methyl-1-(3,4,5-trimethoxybenzyl)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-dibenzoyl-L-weinsäure (1:1)
106635-86-3 2,6-Dimethoxy-4-methyl-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin-8-amin
118864-75-8 (1S)-1-Phenyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin
120578-03-2 3-[(E)-2-(7-Chlor-2-chinolyl)vinyl]benzaldehyd
134388-95-7 (3S,4aS,8aR)-2-(Methoxycarbonyl)-6-oxodecahydroisochinolin-3-carbonsäure-(1R)-1-Phenylethanamin (1:1)
136465-81-1 (3S,4aS,8aS)-N-tert-Butyldecahydroisoquinolin-3-carboxamid
136522-17-3 (3S,4aS,8aS)-2-[(2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-tert-butyldecahydroisochinolin-3-carboxamid
142522-81-4 Natrium-(R)-1-[(1-{3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propyl)thiomethyl]cyclopropylacetat
149057-17-0 (S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidhydrochlorid
149182-72-9 (S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamid
149968-11-6 Methyl-2-(3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-oxopropyl)benzoat
159878-04-3 Benzyl-(1S,2S)-3-[(3S,4aS,8aS)-3-tert-butylcarbamoylperhydro-2-isochinolyl]-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat
159989-65-8 (3S,4aS,8aS)-N-(tert-Butyl)-2-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamido)-4-(phenylthio)butyl]perhydroisochinolin-3-carboxamid-methansulfonsäure (1:1)
172649-40-0 3-[(4S)-5-Oxo-2-(trifluormethyl)-1,4,5,6,7,8-hexahydrochinolin-4-yl]benzonitril
178680-13-2 Methyl-{(1S,2R)-1-benzyl-3-[(3S,4aS,8aS)-3-(tert-butylcarbamoyl)decahydro-2-isochinolyl]-2-hydroxypropyl}carbamat
181139-72-0 Methyl-2-[(S)-3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl]benzoat
186537-30-4 (S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidsulfat
189279-58-1 1-(6-Amino-3,5-difluorpyridin-2-yl)-8-chlor-6-fluor-7-(3-hydroxyazetidin-1-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
189746-15-4 2,6-Dimethoxy-4-methyl-8-nitro-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin
189746-19-8 5-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methylchinolin
189746-21-2 5-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methyl-8-nitrochinolin
209909-03-5 (2-Chlor-6,7-difluorchinolin-3-yl)methanol
220998-08-3 {2,7-Dichlor-6-methyl-4-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]chinolin-3-yl}methanol
287930-77-2 (1S)-1-{3-[(E)-2-(7-Chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propan-1-ol
287930-78-3 Methyl 2-((3S)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl)benzoathydrat
474645-93-7 Methyl [2-ethyl-6-(trifluormethyl)-1,2,3,4-tetrahydrochinolin-4-yl]carbamat
503290-66-2 (3S,4aS,6S,8aR)-6-[3-Chlor-2-(2H-tetrazol-5-yl)phenoxy]decahydro-3-isochinolincarbonsäure-hydrochlorid
503291-53-0 2-Ethylbutyl(3S,4aS,6S,8aR)-6-[3-chlor-2-(1H-tetrazol-5-yl)phenoxy]decahydro-3-isochinolincarboxylat-4-methylbenzolsulfonat
503293-98-9 (3S,4aS,6S,8aR)-6-Hydroxy-2-(methoxycarbonyl)decahydroisochinolin-3-carbonsäure
848133-76-6 N-(4-Chlor-3-cyano-7-ethoxychinolin-6-yl)acetamid
868210-14-4 4-(4-{[(2S,4R)-4-[Acetyl(4-chlorphenyl)amino]-2-methyl-3,4-dihydrochinolin-1(2H)-yl]carbonyl}phenoxy)-2,2-dimethylbuttersäure
936359-25-0 Methyl-2-((R)-3-(3-((E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl)phenyl)-3-(((1-(hydroxymethyl)cyclopropyl)methyl)sulfanyl)propyl)benzoat
939820-92-5 2-(Ethylamino)-5-[2-(chinolin-4-yloxy)ethyl]nicotinsäure
29335995 56-06-4 2,6-Diaminopyrimidin-4-ol
65-71-4 5-Methyluracil
66-22-8 Uracil
68-94-0 Purin-6(1H)-on
71-30-7 Cytosin
487-21-8 Pteridin-2,4(1H,3H)-dion
696-07-1 5-Ioduracil
707-99-3 6-Amino-9H-purin-9-ylethanol
841-77-0 1-Benzhydrylpiperazin
1780-26-3 4,6-Dichlor-2-methylpyrimidin
2210-93-7 1-Phenylpiperaziniumchlorid
3056-33-5 N-(9-Acetyl-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-2-yl)acetamid
3680-69-1 4-Chlor-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin
3934-20-1 2,4-Dichlorpyrimidin
5018-45-1 5,6-Dimethoxypyrimidin-4-ylamin
5081-87-8 3-(2-Chlorethyl)chinazolin-2,4(1H,3H)-dion
5464-78-8 1-(2-Methoxyphenyl)piperazinhydrochlorid
6928-85-4 4-Methylpiperazin-1-ylamin
7139-02-8 2,6-Dichlor-4,8-dipiperidinopyrimido[5,4-d]pyrimidin
7280-37-7 Estropipat
7597-60-6 6-Amino-5-formamido-1,3-dimethyluracil
10310-21-1 2-Amino-6-chlorpurin
13078-15-4 1-(3-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid
13889-98-0 1-Acetylpiperazin
14047-28-0 (R)-2-(6-Amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethanol
14080-23-0 Pyrimidin-2-carbonitril
16064-08-7 6-Iodchinazolin-4(1H)-on
19690-23-4 6-Iod-1H-purin-2-ylamin
19916-73-5 6-(Benzyloxy)-9H-purin-2-amin
20535-83-5 6-Methoxy-1H-purin-2-ylamin
20980-22-7 2-(Piperazin-1-yl)pyrimidin
23680-84-4 4-Amino-2-chlor-6,7-dimethoxychinazolin
27469-60-9 1-(4,4′-Difluorbenzhydryl)piperazin
28888-44-0 6,7-Dimethoxychinazolin-2,4(1H,3H)-dion
35386-24-4 1-(2-Methoxyphenyl)piperazin
41078-70-0 3-(2-Chlorethyl)-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on
41202-32-8 1-(2-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid
41202-77-1 1-(2,3-Dichlorphenyl)piperazin
52605-52-4 1-(3-Chlorphenyl)-4-(3-chlorpropyl)piperazinhydrochlorid
55112-42-0 4-Methylpiperazin-1-carbonylchloridhydrochlorid
55293-96-4 5,7-Dimethyl[1,2,4]triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-carbaldehyd
56177-80-1 2-Ethoxy-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on
57061-71-9 1-(2-Chlorethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]piperazindihydrochlorid
59703-00-3 4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-carbonylchlorid
59878-63-6 6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-oxo-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-yl piperazin-1-carboxylat
61379-64-4 4-Cyclopentylpiperazin-1-amin
64090-19-3 1-(4-Fluorphenyl)piperazindihydrochlorid
67914-60-7 4-(4-Acetylpiperazin-4-yl)phenol
67914-97-0 4-(4-Isopropylpiperazin-1-yl)phenol
70849-60-4 1-(o-Tolyl)piperazinhydrochlorid
75128-73-3 2-[(2-Acetamido-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-9-yl)methoxy]ethylacetat
90213-66-4 2,4-Dichlor-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin
93076-03-0 3-(2-Chlorethyl)-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-onhydrochlorid
94021-22-4 2-Piperazin-1-ylpyrimidindihydrochlorid
97845-60-8 2-(Acetoxymethyl)-4-(2-amino-6-chlorpurin-9-yl)butylacetat
106461-41-0 2-sec-Butyl-4-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}-2H-1,2,4-triazol-3(4H)-on
111641-17-9 4-(Piperazin-1-yl)-2,6-bis(pyrrolidin-1-yl)pyrimidin
112733-28-5 Ethyl-[3-(4-brom-2-fluorbenzyl)-7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl]acetat
112733-45-6 Ethyl-(7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl)acetat
119532-26-2 1-(2,3-Dichlorphenyl)piperazinhydrochlorid
124832-31-1 2-[(2-Amino-6-oxo-1,6-dihydro-9H-purin-9-yl)methoxy]ethyl-N-(benzyloxycarbonyl)-L-valinat
125224-62-6 (1S)-2-Methyl-2,5-diazabicyclo[2.2.1]heptandihydrobromid
132961-05-8 (Z)-3-{2-[4-(2,4-Difluor-alpha-hydroxyiminobenzyl)piperidino]ethyl}-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on
137234-74-3 4-Chlor-6-ethyl-5-fluorpyrimidin
137234-87-8 6-Ethyl-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on
137281-39-1 4-[2-(2-Amino-4-oxo-4,7-dihydro-3H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-5-yl)ethyl]benzoesäure
140373-09-7 4-{[(3-{[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl}-2,7-dimethyl-4-oxo-3,4-dihydrochinazolin-6-yl)methyl](prop-2-yn-1-yl)amino}-2-fluorbenzoesäure
145012-50-6 (7RS,9aRS)-Perhydropyrido[1,2-a]pyrazin-7-ylmethanol
145783-14-8 4,6-Dichlor-5-nitro-2-(propylsulfanyl)pyrimidin
147149-89-1 2-Amino-5-brom-6-methylchinazolin-4(1H)-on
147539-21-7 Isopropyl[2-(piperazin-1-yl)-3-pyridyl]amin
149062-75-9 1,3-Dichlor-6,7,8,9,10,12-hexahydroazepino[2,1-b]chinazolinhydrochlorid
150323-35-6 (3S)-1-(tert-Butoxycarbonyl)-3-(tert-butylcarbamoyl)piperazin
150728-13-5 4,6-Dichlor-5-(2-methoxyphenoxy)-2,2′-bipyrimidinyl
156126-48-6 Tetrabutylammonium-(6-iod-1H-purin-2-yl)amid
156126-53-3 (1R,2R,3S)-2-Amino-9-[2,3-bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-9H-purin-6-on
156126-83-9 (1R,2R,3S)-9-[2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-6-iod-9H-purin-2-ylamin
157810-81-6 (2R,4S)-2-Benzyl-5-[2-(tert-butylcarbamoyl)-4-(3-pyridylmethyl)piperazin-1-yl]-4-hydroxy-N-[(1S,2R)-2-hydroxyindan-1-yl]valeramidsulfat
160009-37-0 Methyl 4-(4-fluorphenyl)-6-isopropyl-2-(N-methylmethansulfonamido)pyrimidin-5-carboxylat
167465-36-3 (2R)-1-[4-((1aR,10bS)-1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a,e]cyclopropa[c][7]annulen-6-yl)piperazin-1-yl]-3-[(chinolin-5-yl)oxy]propan-2-ol trihydrochlorid
171887-03-9 N-(2-Amino-4,6-dichlorpyrimidin-5-yl)formamid
172015-79-1 [(1S,4R)-4-(2-amino-6-chlor-9H-purin-9-yl)cyclopent-2-enyl]methanolhydrochlorid
179688-01-8 7-(Benzyloxy)-6-methoxychinazolin-4(3H)-on
179688-29-0 6,7-Bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4(1H)-on
183319-69-9 (3-Ethinylphenyl)[6,7-bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4-yl]aminhydrochlorid
184177-81-9 Phenyl-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}carbamat
188416-20-8 3-(6-Chlor-5-fluorpyrimidin-4-yl)-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-olhydrochlorid
188416-28-6 4-(1-Bromethyl)-6-chlor-5-fluorpyrimidin
188416-34-4 (2RS,3SR)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(5-fluorpyrimidin-4-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol-(1R,4S)-2-Oxobornan-10-sulfonsäure (1:1)
192725-50-1 (2S)-3-Methyl-2-(2-oxohexahydropyrimidin-1-yl)butansäure
192726-06-0 (2S)-N-[(1S,3S,4S)-4-Amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]-3-methyl-2-(2-oxotetrahydropyrimidin-1(2H)-yl)butanamid-5-oxopyrrolidin-2-carbonsäure (1:1) (Salz)
202138-50-9 Bis[(isopropyloxycarbonyloxy)methyl-[(R)-2-(6-amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethoxy]methylphosphonat-Fumarsäure (1:1)
214287-88-4 (4S)-6-Chlor-4-(2-cyclopropylethynyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on
214287-99-7 (4S)-6-Chlor-4-((E)-2-cyclopropylvinyl)-4-(Trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on
225916-82-5 8-Chlor-5-((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)-11-(4-methylpiperazin-1-yl)-5H-dibenzo[b,e][1,4]diazepin
231278-20-9 N-{3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]phenyl}-6-iodchinazolin-4-amin
247565-04-4 (4S)-6-Chlor-4-(cyclopropylethynyl)-3-((R)-1-phenylethyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on
345217-02-9 1-[(1S,2S)-2-(Benzyloxy)-1-ethylpropyl]-N-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}hydrazin-1-carboxamid
356058-42-9 {2-[(4-Fluorbenzyl)sulfanyl]-4-oxo-4,5,6,7-tetrahydro-1H-cyclopenta[d]pyrimidin-1-yl}essigsäure
444731-74-2 N-(2-Chlorpyrimidin-4-yl)-2,3-dimethyl-2H-indazol-6-amin
451487-18-6 2-[(4-Fluorbenzyl)sulfanyl]-1,5,6,7-tetrahydro-4H-cyclopenta[d]pyrimidin-4-on
518048-03-8 2-(1-Amino-1-methylethyl)-N-(4-fluorbenzyl)-5-hydroxy-1-methyl-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-carboxamid
540737-29-9 3-{(3R,4R)-4-Methyl-3-[methyl(7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)amino]piperidin-1-yl}-3-oxopropannitril 2-hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat
599179-03-0 1-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)-4-((3S)-4-{(1R)-2-methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-3-methylpiperazin-1-yl)-4-methylpiperidinmaleat (1:1)
612494-10-7 1-{(1R)-2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-2-methylpiperazin D-tartarat (1:1)
612543-01-8 1-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)piperidin-4-on
649761-23-9 (1S,2S,3S,5S)-5-[2-Amino-6-(benzyloxy)-9H-purin-9-yl]-2-[(benzyloxy)methyl]-3-[dimethyl(phenyl)silyl]-1-(hydroxymethyl)cyclopentan-1-ol
649761-24-0 2-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidncyclopentyl}-9H-purin-6(1H)-on
654671-77-9 (2R)-4-Oxo-4-[3-(trifluormethyl)-5,6,7,8-tetrahydro[1,2,4]triazolo[4,3-a]pyrazin-7-yl]-1-(2,4,5-trifluorphenyl)butan-2-aminphosphathydrat (1:1)
722543-31-9 2-{Ethyl[3-({4-[(5-{2-[(3-fluorphenyl)amino]-2-oxoethyl}-1H-pyrazol-3-yl)amino]chinazolin-7-yl}oxy)propyl]amino}ethyldihydrogenphosphat
865758-96-9 2-[(6-Chlor-3-methyl-2,4-dioxo-3,4-dihydropyrimidin-1(2H)-yl)methyl]benzonitril
869490-23-3 (3,3-Difluorpyrrolidin-1-yl){(2S,4S)-4-[4-(pyrimidin-2-yl)piperazin-1-yl]pyrrolidin-2-yl}methanon
934815-71-1 2-[3-(6-{[2-(2,4-Dichlorphenyl)ethyl]amino}-2-methoxypyrimidin-4-yl)phenyl]-2-methylpropansäurephosphat
941678-49-5 (3R)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril
941685-27-4 4-(1H-Pyrazol-4-yl)-7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin
941685-39-8 3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril
941685-40-1 (3R)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril
941685-41-2 (3S)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril
957187-34-7 [(8R)-8-(3,5-Difluorphenyl)-10-oxo-6,9-diazaspiro[4.5]dec-9-yl]essigsäure
1032066-96-8 2-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidencyclopentyl}-1,9-dihydro-6H-purin-6-on Methansulfonat (2:1)
1068967-96-3 N-(5-Fluor-3-methyl-1H-indol-1-yl)-4-methyl-2-(pyridin-2-yl)pyrimidin-5-carboxamid
1137917-12-4 3-{[6-(Ethylsulfonyl)pyridin-3-yl]oxy}-5-{[(2S)-1-hydroxypropan-2-yl]oxy}benzoesäure-1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan (2:1)
1401419-78-0 2,3-Dihydroxy-2,3-bis(phenylcarbonyl)bernsteinsäure—Ethyl[(8R)-8-(3,5-difluorphenyl)-10-oxo-6,9-diazaspiro[4.5]dec-9-yl]acetat (1:1)
1401420-08-3 5-(Benzylamino)-2-(3-methoxyphenyl)-7-(4-methylpiperazin-1-yl)[1,2,4]triazolo[1,5-a]chinolin-4-carbonitril—(2E)-But-2-endioat (2:1) hydrat
29336980 58909-39-0 Tetrahydro-2-methyl-3-thioxo-1,2,4-triazin-5,6-dion
29337900 4876-10-2 4-(Brommethyl)chinolin-2(1H)-on
5006-66-6 6-Hydroxynicotinsäure
5057-12-5 4,6,7,8-Tetrahydrochinolin-2,5(1H,3H)-dion
5162-90-3 3-(2-Oxo-1,2-dihydrochinolin-4-yl)alanin
5342-23-4 6-Methoxy-4-methylchinolin-2(1H)-on
15362-40-0 1-(2,6-Dichlorphenyl)indolin-2-on
17630-75-0 5-Chlorindolin-2-on
20096-03-1 3,3-Diethyl-5-(hydroxymethyl)pyridin-2,4(1H,3H)-dion
22246-18-0 7-Hydroxy-3,4-dihydrochinolin-2(1H)-on
43200-81-3 6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-hydroxy-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-on
49805-30-3 (±)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on
54197-66-9 6-Hydroxy-3,4-dihydrochinolin-2(1H)-on
56341-37-8 6-Chlorindol-2(3H)-on
61516-73-2 Ethyl-2-oxopyrrolidin-2-ylacetat
71107-19-2 2-Oxo-5-vinylpyrrolidin-3-carboxamid
75363-99-4 p-Nitrobenzyl-(2R,5R,6S)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-3,7-dioxo-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat
76855-69-1 (3R,4R)-4-Acetoxy-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]azetidin-2-on
79200-56-9 (1R,4S)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on
80082-62-8 Tetrabutylammonium (2S,3S)-3-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat
80082-65-1 (2S,3S)-3-Amino-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonsäure
90776-59-3 4-Nitrobenzyl-(4R,5R,6S)-3-(diphenoxyphosphoryloxy)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-4-methyl-7-oxo-1-azabicyclo[3.2.0]hept-2-en-2-carboxylat
103335-41-7 Methyl-3-oxo-4-aza-5-alpha-androst-1-en-17-beta-carboxylat
103335-54-2 3-Oxo-4-azaandrost-5-en-17-beta-carbonsäure
103335-55-3 3-Oxo-4-aza-5-alpha-androstan-17-beta-carbonsäure
105318-28-3 ((2S,3S)-2-{(1R)-2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]-1-methyl-2-oxoethyl}-3-((1R)-1-hydroxyethyl)-4-oxoazetidin-1-yl)essigsäure
118289-55-7 6-Chlor-5-(2-chlorethyl)indol-2(3H)-on
122852-75-9 5-Methyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol-1-on
132127-34-5 (3R,4S)-3-Hydroxy-4-phenylazetidin-2-on
133066-59-8 (3R,4S)-2-Oxo-4-phenylazetidin-3-ylacetat
135297-22-2 (3S,4R)-3-[(R)-1-(tert-Butyldimethylsilyloxy)ethyl]-4-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]azetidin-2-on
139122-76-2 4-(2-Methyl-2-phenylhydrazino)-5,6-dihydro-2-pyridon
141316-45-2 Kalium-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat
141646-08-4 1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat
148776-18-5 (2-Oxo-1-phenylpyrrolidin-3-yl)triphenylphosphoniumbromid
149107-92-6 1-Benzoyl-3-(1-methoxy-1-methylethoxy)-4-phenylazetidin-2-on
159593-17-6 4-tert-Butylbenzyl-2-{(2R,3S)-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]-2-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]-4-oxoazetidin-1-yl}-2-oxoacetat
162142-14-5 1-Cyclopentyl-3-ethyl-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on
175873-08-2 4-[(S)-3-Amino-2-oxopyrrolidin-1-yl)benzonitrilhydrochlorid
175873-10-6 Ethyl-3-(3-{(S)-1-[4-(N′2-hydroxyamidino)phenyl]-2-oxopyrrolidin-3-yl}ureido)propionat
198213-15-9 Natrium 3-(methoxycarbonyl)-2-oxo-1,2,5,6-tetrahydropyridin-4-olat
205881-86-3 6-Fluor-9-methyl-2-phenyl-4-(pyrrolidin-1-carbonyl)-9H-pyrido[3,4-b]indol-1(2H)-on
244080-24-8 1-Ethyl-9-methoxy-2,6,7,12-tetrahydroindolo[2,3-a]chinolizin-4(3H)-on
283173-50-2 8-Fluor-2-{4-[(methylamino)methyl]phenyl}-1,3,4,5-tetrahydro-6H-azepino[5,4,3-cd]indol-6-on
303752-13-8 1-Cyclopentyl-3-ethyl-6-(4-methoxybenzyl)-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat
341031-54-7 N-[2-(Diethylamino)ethyl]-5-[(Z)-(5-fluor-2-oxo-1,2-dihydro-3H-indol-3-yliden)methyl]-2,4-dimethylpyrrol-3-carboxamid-L-malat (1:1)
425663-71-4 (1S)-1-Amino-3-methyl-1,3,4,5-tetrahydro-2H-3-benzazepin-2-onhydrochlorid
503614-91-3 Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)-7-oxo-6-[4-(2-oxopiperidin-1-yl)phenyl]-4,5,6,7-tetrahydro-1H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-3-carboxylat
536759-91-8 Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)-6-(4-nitrophenyl)-7-oxo-4,5,6,7-tetrahydro-1H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-3-carboxylat
536760-29-9 3-Chlor-1-(4-nitrophenyl)-5,6-dihydropyridin-2(1H)-on
586379-61-5 Methyl-3-(4-hydroxy-6-methyl-2-oxopyridin-1(2H)-yl)-4-methylbenzoat
586414-48-4 (-)-3-{3-Brom-4-[(2,4-difluorbenzyl)oxy]-6-methyl-2-oxopyridin-1(2H)-yl}-N,4-dimethylbenzamid
813452-14-1 (4S)-1-[(2S,3S,11bS)-2-Amino-9,10-dimethoxy-1,3,4,6,7,11b-hexahydro-2H-pyrido[2,1-a]isochinolin-3-yl]-4-(fluormethyl)pyrrolidin-2-ondihydrochlorid
29339980 0-00-0 (6-Ethyl-4,5-dioxohexahydropyridazin-3-carboxamid)(4-hydroxyphenyl)essigsäure
58-00-4 (6aR)-6-methyl-5,6,6a,7-tetrahydro-4H-dibenzo[de,g]quinoline-10,11-diol or apomorphine
256-96-2 5H-Dibenzo[b,f]azepin
494-19-9 10,11-Dihydro-5H-dibenzo[b,f]azepin
1458-18-0 Methyl-3-amino-5,6-dichlorpyrazin-2-carboxylat
2380-94-1 4-Hydroxyindol
2886-65-9 7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on
3641-08-5 1H-1,2,4-Triazol-3-carboxamid
4928-87-4 1H-1,2,4-Triazol-3-carbonsäure
4928-88-5 Methyl-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat
5424-01-1 3-Aminopyrazin-2-carbonsäure
5521-55-1 5-Methylpyrazin-2-carbonsäure
6548-09-0 5-Bromtryptophan
6969-71-7 1,2,4-Triazolo[4,3-a]pyridin-3(2H)-on
7250-67-1 N-(2-Chlorethyl)pyrrolidinhydrochlorid
13183-79-4 1-Methyltetrazol-5-thiol
13485-59-1 L-Alanyl-L-prolin
14907-27-8 Methyl D-tryptophanathydrochlorid
16298-03-6 Methyl 3-aminopyrazin-2-carboxylat
19686-05-6 2,8-Dimethyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol
21688-11-9 N2-[(benzyloxy)carbonyl]-L-glutaminyl-L-asparaginyl-S-benzyl-L-cysteinyl-L-prolyl-L-leucylglycinamid
21732-17-2 1H-Tetrazol-1-ylessigsäure
22162-51-2 1-(2-Nitrobenzyl)-1H-pyrrol-2-carbaldehyd
26116-12-1 1-Ethylpyrrolidin-2-ylmethylamin
27387-31-1 1,2,3,4-Tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on
31251-41-9 8-Chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-on
31560-19-7 Trans-1-benzoyl-4-hydroxyprolin
31560-20-0 Methyl trans-1-benzoyl-4-hydroxyprolinat
32065-66-0 2-(Dimethoxymethyl)chinoxalin 1,4-dioxid
35681-40-4 1-(Propan-2-yl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on
36916-19-5 5-Chlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon
37052-78-1 5-Methoxybenzimidazol-2-thiol
38150-27-5 5-Chlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon
39968-33-7 3H-[1,2,3]Triazol[4,5-b]pyridin-3-ol
41340-36-7 2-(7-Ethyl-1H-indol-3-yl)ethanol
51077-14-6 (2S)-1-(Tert-butoxycarbonyl)azetidin-2-carbonsäure
51856-79-2 Methyl-1-methylpyrrol-2-ylacetat
52099-72-6 1-Isopropenyl-1H-benzimidazol-2(3H)-on
52602-39-8 9H-Carbazol-4-ol
54196-61-1 2',5-Dichlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon
54196-62-2 2',5-Dichlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon
55321-99-8 3-Oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid
55408-10-1 Ethyltetrazol-5-carboxylat
59032-27-8 Natrium-1,2,3-triazol-5-thiolat
59467-63-9 7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin
59467-64-0 [7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]methylamin
59467-69-5 8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-3a,4-dihydro-3H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin
59468-44-9 8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-4H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin-3-carbonsäure
59469-29-3 [7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-ylmethyl]ammoniumbis(maleat)
59469-63-5 7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-3-methyl-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-4-oxid
61607-68-9 1-[2-(Dimethylamin)ethyl]-4,5-dihydro-1H-tetrazol-5-thion
64137-52-6 [3-(1H-Benzimidazol-2-yl)propyl]methylamin
64838-55-7 1-[(S)-3-(Acetylthio)-2-methylpropionyl]-L-prolin
65632-62-4 (S)-1-(Benzyloxycarbonyl)hexahydropyridazin-3-carbonsäure
66242-82-8 Dinatrium-2,5-dihydro-5-thiooxo-1H-tetrazol-1-ylmethansulfonat
66635-71-0 Isopropyl-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-1-carboxylat
69048-98-2 1-Ethyl-1,2-dihydro-5H-tetrazol-5-on
70890-50-5 3-Amino-7-methyl-5-phenyl-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on
71056-57-0 Ethyl 1-methyl-5-nitroindol-2-carboxylat
71208-55-4 Diethyl-(6-chlor-9H-carbazol-2-yl)methylmalonat
73963-42-5 5-(4-Chlorbutyl)-1-cyclohexyl-1H-tetrazol
75302-98-6 2-Tert-butoxy-2-oxoethyl [1-(4-chlorbenzoyl)-5-methoxy-2-methylindol-3-yl]acetat
80076-47-7 8,9-Difluor-5-methyl-1-oxo-6,7-dihydro-1H,5H-pyrido[3,2,1-ij]chinolin-2-carbonsäure
80875-98-5 (2S,3aS,7aS)-Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure
83783-69-1 4-Fluorbenzyl-1H-benzimidazol-2-ylamin
84946-20-3 2-Chlor-1-(4-fluorbenzyl)benzimidazol
85440-79-5 2-Methyl-1-nitrosoindolin
86386-73-4 Fluconazol (INN) (2-(2,4-Difluorphenyl)-1,3-bis(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol)
86386-75-6 2,4'-Difluor-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)acetophenonhydrochlorid
86404-63-9 1-(2,4-Difluorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)ethan-1-on
87269-87-2 Benzyl(2S,3aS,6aS)-octahydrocyclopenta[b]pyrrol-2-carboxylathydrochlorid
90657-55-9 trans-4-Cyclohexyl-2-prolinhydrochlorid
92992-17-1 1-(Methoxycarbonyl)-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-7-carbonsäure
95885-13-5 5-Ethyl-4-(2-phenoxyethyl)-4H-1,2,4-triazol-3(2H)-on
96034-57-0 trans-4-Hydroxy-1-(4-nitrobenzyloxycarbonyl)-L-prolin
96107-94-7 Ethyl-1H-tetrazol-5-carboxylatnatriumsalz
96314-26-0 (4S)-4-Phenyl-L-prolin
99724-19-3 tert-Butyl-[(RS)-pyrrolidin-3-yl]carbamat
100361-18-0 7-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure
100491-29-0 Ethyl-7-chlor-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxonaphthyridin-3-carboxylat
103201-78-1 4-Cyclohexylprolin
103300-89-6 N′6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin
103300-91-0 1-{N′2-[(S)-1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl]-N′6-trifluoracetyllysyl}prolin
103831-11-4 Pyrrolidin-3-ylamindihydrochlorid
105152-95-2 Ethyl-7-(3-aminopyrrolidin-1-yl)-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carboxylat
105641-23-4 N′6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin-p-toluolsulfonat
106928-72-7 tert-Butyl-(1S,9S)-6,10-dioxo-9-phthalimidooctahydropyridazo[1,2-a][1,2]diazepin-1-carboxylat
112193-77-8 1,4,7,10-Tetraazoniacyclododecanbis(sulfat)
113963-68-1 3,4-Di(indol-3-yl)-1-methylpyrrol-2,5-dion
114873-37-9 1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triyltriessigsäure
119192-10-8 4-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]anilin
120807-02-5 (4S)-N-Benzoyl-4-(mesyloxy)-L-prolin
120851-71-0 trans-1-Benzoyl-4-phenyl-L-prolin
122536-48-5 3-[(S)-3-(L-Alanylamino)pyrrolidin-1-yl]-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäurehydrochlorid
122536-66-7 tert-Butyl-{(S)-1-methyl-2-oxo-2-[(S)-pyrrolidin-3-ylamino]ethyl}carbamat
122536-91-8 7-{(S)-3-[(S)-2-(tert-Butoxycarbonylamino)-1-oxopropylamino]pyrrolidin-1-yl}-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure
122665-86-5 Ethyl-[3-(cyanmethyl)-4-oxo-3,4-dihydrophthalazin-1-yl]acetat
124750-53-4 5-(4′-Methylbiphenyl-2-yl)-1-trityl-1H-tetrazol
127105-49-1 Methyl-(S)-2-amino-4-(1H-tetrazol-5-yl)butyrat
130404-91-0 N-[(R)-2-({(R)-2-[(2-Adamantyloxycarbonyl)amino]-3-(1H-indol-3-yl)-2-methyl-1-oxopropyl}amino)-1-phenylethyl]succinamidsäure-1-Desoxy-1-methylamino-D-glucitol (1:1)
131707-24-9 Ethyl-6-brom-5-hydroxy-1-methyl-2-[(phenylsulfanyl)methyl]-1H-indol-3-carboxylat
132026-12-1 4-(2-Methyl-1H-imidazo[4,5-c]pyridin-1-yl)benzoesäure
134575-17-0 tert-Butyl-meso-3-azabicyclo[3.1.0]hex-6-ylcarbamat
137733-33-6 N′,N′-Diethyl-2-methyl-N-(6-phenyl-5-propylpyridazin-3-yl)propan-1,2-diamin-Fumarsäure (2:3)
139481-44-0 Methyl-1-[(2′-cyanobiphenyl-4-yl)methyl]-2-ethoxy-1H-benzimidazol-7-carboxylat
139592-99-7 (Z)-1-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]hexahydro-1H-azepinhydrochlorid
141113-41-9 (R)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-1,2-diol
143322-57-0 5-Brom-3-[(R)-1-methylpyrrolidin-2-ylmethyl]indol
143722-25-2 2-(2-Trityl-2H-tetrazol-5-yl)phenylboronsäure
143824-78-6 N1-(Tert-butoxycarbonyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tryptophan
145641-35-6 Benzyl(2S,3aR,7aS)-octahydro-1H-indol-2-carboxylathydrochlorid
149365-59-3 Dibenzyl 5,5′-[(3,4-diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-methoxy-3-oxopropyl)-3-methylpyrrol-2-carboxylat]
149365-62-8 5,5′-[(3,4-Diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-hydroxypropyl)-3-methylpyrrol-2-carbaldehyd]
149715-95-7 (E)-(+)-2-(2,4-Difluorphenyl)-1-{3-[4-(2,2,3,3-tetrafluorpropoxy)styryl]-1H-1,2,4-triazol-1-yl}-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol
151860-16-1 meso-3-Benzyl-6-nitro-3-azabicyclo[3.1.0]hexan
152628-02-9 1,4′-Dimethyl-2′-propyl-1H,1′H-2,6′-bibenzimidazol
152628-03-0 4-Methyl-2-propylbenzimidazol-6-carbonsäure
153139-56-1 3-Dimethylaminomethyl-1,2,3,4-tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on
153435-96-2 Ethyl-4,6-dichlor-3-formylindol-2-carboxylat
155322-92-2 (3R)-3-[(S)-1-(Methylamino)ethyl]pyrrolidin
160194-26-3 2-Iod-4-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)anilin
160194-39-8 2-{5-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]indol-3-yl}ethan-1-ol
163457-23-6 3,3-Difluorpyrrolidinhydrochlorid
166170-15-6 1-(Tert-butoxycarbonyl)-2-methyl-D-prolin
170142-29-7 7-Chlor-2-(4-methoxy-2-methylphenyl)-2,3-dihydro-5H-pyridazino[4,5-b]chinolin-1,4,10-trion, Natriumsalz
171964-73-1 [N-(4-Methoxybenzoyl)-L-valyl]-N-[(1S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid
172733-42-5 Natrium [(1-benzyl-2-ethyl-3-oxamoylindol-4-yl)oxy]acetat
176161-55-0 (5,6-Dichlor-1H-benzimidazol-2-yl)isopropylamin
177932-89-7 (4R,5S,6S,7R)-4,7-Dibenzyl-1,3-bis(3-aminobenzyl)-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-ondimethansulfonat
178619-89-1 6,7-Dichlor-2,3-dimethoxychinoxalin-5-ylamin
179528-39-3 N-(Biphenyl-2-yl)-4-[(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazo[4,5-d][1]benzazepin-6-yl)carbonyl]benzamid
180637-89-2 3-[((2R)-1-Methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol
180915-94-0 1-{2-[4-(6-Methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin
180915-95-1 1-{2-[4-(2-Brom-6-methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin
181827-47-4 [N-(Methoxycarbonyl)-L-valyl]-L-prolin
182073-77-4 N′-[N-Methoxycarbonyl-L-valyl]-N-[(S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid
185453-89-8 7-Ethyl-3-[2-(trimethylsilyloxy)ethyl]indol
188113-71-5 1-Acetyl-3-[((2R)-1-methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol
188978-02-1 (4R,5S,6S,7R)-1-[(3-Amino-1H-indazol-5-yl)methyl]-4,7-dibenzyl-3-butyl-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-on
190791-29-8 (5R,6S)-6-Phenyl-5-[4-(2-pyrrolidinoethoxy)phenyl]-5,6,7,8-tetrahydro-2-naphthol-(-)-Weinsäure (1:1)
193077-87-1 [(2S)-7-(2-Methoxy-2-oxoethyl)-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure
193274-37-2 3a-Benzyl-2-methyl-2,3a,4,5,6,7-hexahydro-3H-pyrazolo[4,3-c]pyridin-3-on L-tartarat
194602-25-0 Dibenzyl-1-(2,4-difluorophenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)ethylphosphat
194602-27-2 Diphenyl[(S)-pyrrolidin-3-yl]acetonitrilhydrobromid
197143-35-4 (3Z)-4-(Aminomethyl)pyrrolidin-3-on O-methyloximdihydrochlorid
204255-02-7 Ethyl (1R,5R,6R)-5-(1-ethylpropoxy)-7-azabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat
210288-67-8 [(2S)-7-Iod-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure
210558-66-0 (1R,2S)-1-Phenyl-2-pyrrolidin-1-ylpropan-1-olhydrochlorid
219909-83-8 3-((4S)-4-Sulfanyl-L-prolinamido)benzoesäurehydrochlorid
221030-56-4 2-(4-Fluorphenyl)-4-(3-hydroxy-3-methylbutoxy)-5-(4-mesylphenyl)pyridazin-3(2H)-on
221148-46-5 2-(4-Ethoxyphenyl)-3-(4-mesylphenyl)pyrazol[1,5-b]pyridazin
227025-33-4 1-Benzyl-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on
235106-62-4 2,2′-[(4-Hydroxyphenyl)methylen]bis(4-{(E)-[(5-methyl-1H-tetrazol-1-yl)imino]methyl}phenol)
239463-85-5 3-{5-[(2R)-2-Aminopropyl]-7-cyano-2,3-dihydro-1H-indol-1-yl}propylbenzoat(2R,3R)-2,3-dihydroxybutandioat
244191-95-5 α-L-Aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, tert-butylester
244191-96-6 N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophan, 1-tert-butylester
244244-29-9 N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylester
244244-31-3 α-L-Glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylestermonohydrochlorid
251579-55-2 (N-Acetyl-N-methylglycyl)glycylvalyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalylisoleucylarginyl(N-ethylprolinamid) monoacetat (Salz)
252742-72-6 5-(Chlormethyl)-1,2-dihydro-3H-1,2,4-triazol-3-on
259793-88-9 6-Brom-3-oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid
261953-36-0 6-Iod-1H-indazol
269731-84-2 (5R,6R)-1-Benzyl-5-hydroxy-6-(methylamino)-5,6-dihydro-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on
272107-22-9 3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin
288385-88-6 4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-ol
346412-97-3 1-Aminopyridaziniumhexafluorphosphat(1-)
361440-67-7 Tert-butyl(1S,3S,5S)-3-carbamoyl-2-azabicyclo[3.1.0]hexan-2-carboxylat
442526-89-8 Isoleucylarginyl(N-ethylprolinamid)dihydrochlorid
444731-72-0 2,3-Dimethyl-2H-indazol-6-amin
481659-93-2 Ethyl 1-methyl-5-[4′-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat
481659-96-5 Kalium 1-methyl-5-[4′-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat
503293-47-8 5-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-2H-tetrazol
557101-39-0 Ethyl-2-amino-9,10-dimethoxy-1,6,7,11b-tetrahydro-4H-pyrido[2,1-a]isochinolin-3-carboxylat
606143-52-6 5-[(4-Brom-2-chlorphenyl)amino]-4-fluor-N-(2-hydroxyethoxy)-1-methyl-1H-benzimidazol-6-carboxamid
631916-97-7 (2S)-N-{4-[(Z)-Amino(methoxyimino)methyl]benzyl}-1-{(2R)-2-[3-chlor-5-(difluormethoxy)phenyl]-2-hydroxyethanoyl}azetidin-2-carboxamid-Benzensulfonsäure (1:1)
649735-46-6 (2R)-1-({4-[(4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-yl)oxy]-5-methylpyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl}oxy)propan-2-ol
709031-38-9 Tert-butyl(2S)-2-carbamoyl-2,3-dihydro-1H-pyrrol-1-carboxylat
709031-43-6 Tert-butyl[(1S)-2-[(1S,3S,5S)-3-cyano-2-azabicyclo[3.1.0]hex-2-yl]-1-(3-hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl)-2-oxoethyl]carbamat
709031-45-8 (1S,3S,5S)-2-Azabicyclo[3.1.0]hexan-3-carboxamidmethansulfonat
796967-16-3 1-[4-(3-Amino-1H-indazol-4-yl)phenyl]-3-(2-fluor-5-methylphenyl)harnstoff
872206-47-8 5-Methyl-4-oxo-1,4-dihydropyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl-2,2-dimethylpropanoat
912444-00-9 2-[(2R)-2-Methylpyrrolidin-2-yl]-1H-benzimidazol-4-carboxamid
912445-36-4 2-[(2S)-2-Methylpyrrolidin-2-yl]-1H-benzimidazol-4-carboxamiddihydrochlorid
942436-93-3 4-Amino-8-(2,5-dimethoxyphenyl)-N-propylcinnolin-3-carboxamid
942437-37-8 4-Amino-8-(2-fluor-6-methoxyphenyl)-N-propylcinnolin-3-carboxamid
948846-40-0 (2S,3S)-2,3-bis[(Phenylcarbonyl)oxy]bernsteinsäure-Ethyl(3aR,6aR)-hexahydropyrrolo[3,4-b]pyrrol-5(1H)-carboxylat (1:1)
952490-01-6 4-[(4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-yl)oxy]-5-methylpyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl-2,2-dimethylpropanoat
1000164-36-2 (5S,8S,11S,14S,17S,20S,23S,26S,29S,32S,35S,38S)-5-(3-Amino-3-oxopropyl)-20-benzyl-23-[(2S)-butan-2-yl]-14,38-bis{4-[(tert-butoxycarbonyl)amino]butyl}-29-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1H-indol-3-yl]methyl}-17-(3-tert-butoxy-3-oxopropyl)-1-(1H-fluoren-9-yl)-8,11,26,41,41-pentamethyl-32-(2-methylpropyl)-3,6,9,12,15,18,21,24,27,30,33,36,39-tridecaoxo-35-(propan-2-yl)-2-oxa-4,7,10,13,16,19,22,25,28,31,34,37,40-tridecaazadotetracontan-42-säure
1137606-74-6 6-Fluor-3-oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carbonitril-N-cyclohexylcyclohexanamin (1:1)
1145655-58-8 1-[4-(3-Amino-1H-indazol-4-yl)phenyl]-3-(2-fluor-5-methylphenyl)harnstoffhydrochlorid
1246733-24-3 Methyl-1-tert-butyl-2-hydroxy-1H-pyrrolo[2,3-b]pyridin-3-carboxylat
1253734-75-6 5-Fluor-1-(3-fluorbenzyl)-N-(1H-indol-5-yl)-1H-indol-2-carboxamid
1256462-18-6 1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triessigsäuresulfat
29341000 556-90-1 2-Imino-1,3-thiazol-4-on
2295-31-0 Thiazolidin-2,4-dion
29676-71-9 (2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure
34272-64-5 (4-Methyl-2-sulfanyl-1,3-thiazol-5-yl)essigsäure
38585-74-9 Thiazol-5-ylmethanol
64485-82-1 Ethyl-2-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-hydroxyiminoacetat
64485-88-7 Ethyl-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetat
64486-18-6 (Z)-2-[2-(Chloracetamido)thiazol-4-yl]-2-(methoxyimino)essigsäure
64987-03-7 Ethyl-(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylat
64987-06-0 (2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylsäure
65872-41-5 (Z)-2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure
65872-43-7 2-(2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure
66215-71-2 (Z)-2-Methoxyimino-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]essigsäure
66339-00-2 Ethyl-2-(hydroxyimino)-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]acetathydrochlorid
68672-66-2 (2Z)-{[(1-Tert-butoxy-2-methyl-1-oxopropan-2-yl)oxy]imino}[2-(tritylamino)-1,3-thiazol-4-yl]essigsäure
76823-93-3 1-{4-[(2-Cyanethyl)thiomethyl]thiazol-2-yl}guanidin
88023-65-8 Kalium 3-[(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)oxoacetamido]-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat
88046-01-9 2-Guanidinothiazol-4-ylmethylcarbamimidothioatdihydrochlorid
102199-36-0 (2E)-2-(2-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-1,3-thiazol-4-yl)-5-[(3-methylbut-2-en-1-yl)oxy]-5-oxopent-2-enonsäure
105889-80-3 Pivaloyloxymethyl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]pent-2-enamido}-3-(carbamoyloxymethyl)-3-cephem-4-carboxylat
110130-88-6 (2Z)-[(Acetyloxy)imino](2-amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure
119154-86-8 (Z)-2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoacetylchloridhydrochlorid
127660-04-2 Natrium(2Z)-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)(hydroxyimino)ethanoat
136401-69-9 (Z)-5-{4-[2-(5-Ethylpyridin-2-yl)ethoxy]benzylidn}-1,3-thiazolidin-2,4-dion
139340-56-0 {5-[(Z)-3,5-Di(tert-butyl)-4-hydroxybenzyliden]-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-2-yl}ammoniummethansulfonat
154212-59-6 4-Nitrophenylthiazol-5-ylmethylcarbonathydrochlorid
154212-61-0 N-[2-Isopropylthiazol-4-ylmethyl(methyl)carbamoyl]-L-valin
161798-03-4 Ethyl 2-(3-formyl-4-isobutoxyphenyl)-4-methylthiazol-5-carboxylat
162208-27-7 O-[2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-((Z)-methoxyimino)acetyl] O, O-diethylphosphorthioat
162208-28-8 O-(2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1-methylethoxy]imino}acetyl) O′,O″-diethylphosphorthioat
171485-87-3 2-[4-(2-Amino-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-5-ylmethyl)phenoxymethyl]-2,5,7,8-tetramethylchroman-6-ylacetat
174761-17-2 Benzhydryl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]-4-(3-methylbut-2-enyloxycarbonyl)but-2-enamido}-3-cephem-4-carboxylat
179258-52-7 Tert-butyl (7Z)-7-(2-amino-1,3-thiazol-5-yl)-4-ethoxy-10,10-dimethyl-6-oxo-3,5,9-trioxa-8-aza-4-phosphaundec-7-en-11-oat 4-oxid
180144-61-0 3-{[4-(4-Amidinophenyl)thiazol-2-yl][1-(carboxymethyl)-4-piperidyl]amino}propionsäure
186538-00-1 3-[(2S,3S)-2-Hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethyl-N-(2-methylbenzyl)-1,3-thiazolidin-4-carboxamid
189448-35-9 (7R)-7-[(2E)-2-(2-Amino-5-chlor-1,3-thiazol-4-yl)-2-(hydroxyimino)acetamido]-3-[(3-{[(2-aminoethyl)sulfanyl]methyl}pyridin-4-yl)sulfanyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
190841-79-3 Ethyl-3-({4-[4-(N-ethoxycarbonylamidino)phenyl]thiazol-2-yl}[1-(ethoxycarbonylmethyl)-4-piperidyl]amino)propionat
213252-19-8 5-[(2,4-Dioxo-1,3-thiazolidin-5-yl)methyl]-2-methoxy-N-[4-(trifluormethyl)benzyl]benzamid
221671-63-2 Kalium (2-{N-[4-(4-chlor-2,5-dimethoxyphenyl)-5-(2-cyclohexylethyl)-1,3-thiazol-2-yl]carbamoyl}-5,7-dimethylindolin-1-yl)acetat
224631-15-6 2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl N-{N-[(2-isopropyl-1,3-thiazol-4-yl)methyl]-N-methylcarbamoyl}-L-valinat
291536-35-1 (5Z)-5-(4-Fluorbenzyliden)-1,3-thiazolidin-2,4-dion
302964-08-5 N-(2-Chlor-6-methylphenyl)-2-[(6-chlor-2-methylpyrimidin-4-yl)amino]-1,3-thiazol-5-carboxamid
302964-24-5 2-Amino-N-(2-chlor-6-methylphenyl)-1,3-thiazol-5-carboxamid
478410-84-3 (4R)-N-Allyl-3-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethylthiazolidin-4-carboxamid
752253-39-7 4-(2-Chlor-4-methoxy-5-methylphenyl)-N-[(1S)-2-cyclopropyl-1-(3-fluor-4-methylphenyl)ethyl]-5-methyl-N-(prop-2-in-1-yl)-1,3-thiazol-2-amin
866920-24-3 3-[2-Chlor-4-({4-methyl-2-[4-(trifluormethyl)phenyl]-1,3-thiazol-5-yl}methoxy)phenyl]-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on
914361-45-8 L-Lysin – {[(2R,3R)-3-[4-(4-Cyanophenyl)-1,3-thiazol-2-yl]-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-yl]oxy}methyldihydrogenphosphat-Ethanol (1:1:1)
29342080 80756-85-0 S-(Benzothiazol-2-yl)-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminothioacetat
87691-88-1 1-(1,2-Benzisothiazol-3-yl)piperazinhydrochlorid
89604-92-2 tert-Butyl-2-{[1-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(benzisothiazol-2-ylthio)-2-oxoethyliden]aminooxy}-2-methylpropionat
177785-47-6 (2S,3S)-3-Methyl-2-(3-oxo-2,3-dihydro-1,2-benzisothiazol-2-yl)valeriansäure
29343090 92-39-7 2-Chlorphenothiazin
6631-94-3 2-Acetylphenothiazin
32338-15-1 Phenothiazin-2-ylamin
29349960 957-68-6 7-Aminocephalosporansäure
29349990 50-89-5 Thymidin
58-61-7 Adenosin
63-37-6 Cytidin-5′-(dihydrogenphosphat)
98-03-3 Thiophen-2-carbaldehyd
551-16-6 6-Aminopenicillansäure
940-69-2 DL-5-(1,2-Dithiolan-3-yl)valeramid
1463-10-1 5-Methyluridin
3083-77-0 1-(beta-D-Arabinofuranosyl)pyrimidin-2,4(1H,3H)-dion
3158-91-6 2-Chlordibenzo[b,f][1,4]oxazepin-11(10H)-on
4097-22-7 2′,3′-Didesoxyadenosin
4295-65-2 2-Chlor-9-(3-dimethylaminopropyl)-9H-thioxanthen-9-ol
4462-55-9 3-(2,6-Dichlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid
4691-65-0 Inosin-5′-dinatriumphosphat
4923-87-9 5-Brom-1-benzothiophen
5271-67-0 Thiophen-2-carbonylchlorid
6504-57-0 4-[3-Hydroxy-3-phenyl-3-(thiophen-2-yl)propyl]-4-methylmorpholin-4-methylsulfat
7481-90-5 1-(3,5-Anhydro-2-desoxy-β-D-threo-pentofuranosyl)-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion
13062-59-4 4-Morpholin-2-ylpyrocatechinhydrochlorid
13636-02-7 (RS)-3-(Dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol
14282-76-9 2-Brom-3-methylthiophen
16883-16-2 5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-carbonylchlorid
17381-54-3 (1-Benzothiophen-5-yl)essigsäure
18686-82-3 1,3,4-Thiadiazol-2-thiol
20893-30-5 2-Thienylacetonitril
21080-92-2 3-Thienylmalonsäure
22252-43-3 7-Amino-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure
22720-75-8 2-Acetylbenzo[b]thiophen
24209-38-9 7-Amino-3-(1-methyltetrazol-5-ylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure
24209-43-6 (7R)-7-Amino-3-[2-(1,3,4-thiadiazol-2-ylsulfanyl)ethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
24683-26-9 Ethyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-1,2-benzothiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid
24701-69-7 7-Amino-3-methoxymethyl-3-cephem-4-carbonsäure
25229-97-4 2-Cyan-3-morpholinoacrylamid
25629-50-9 3-(2-Chlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid
25954-21-6 5-Methyluridinhemihydrat
26638-53-9 3-Chlor-6-methyldibenzo[c,f][1,2]thiazepin-11(6H)-on-5,5-dioxid
27255-72-7 3-Methyl-7-(phenylacetamido)-3-cephem-4-carbonsäure
28092-62-8 (3aS,6aR)-1,3-Dibenzyl-2,3,3a,4,6,6a-hexahydro-1H-furo[3,4-d]imidazol-2,4-dion
28657-79-6 1-Ethyl-1,4-dihydro-4-oxo-1,3-dioxolo[4,5-g]cinnolin-3-carbonitril
28783-41-7 4,5,6,7-Tetrahydrothieno[3,2-c]pyridinhydrochlorid
29490-19-5 5-Methyl-1,3,4-thiadiazol-2-thiol
29706-84-1 3′-Azido-3′-desoxy-5′-O-tritylthymidin
29707-62-8 4-Nitrobenzyl-6-(2-phenoxyacetamido)penicillanat-1-oxid
30165-96-9 4-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin
30246-33-4 7-Amino-3-[(5-methyl-1,3,4-thiadiazol-2-yl)thiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäure
32231-06-4 1-Piperonylpiperazin
36923-17-8 (7R)-7-Amino-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
37539-03-0 (7R)-7-Amino-3-[(1H-1,2,3-triazol-4-ylsulfanyl)methyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
38313-48-3 3′,5′-Anhydrothymidin
39098-97-0 2-Thienylacetylchlorid
39754-02-4 7-[(R)-Amino(phenyl)acetamido]-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure-Dimethylformamid (2:1)
39925-10-5 Methyl-1-(2,3,5-tri-O-acetyl-beta-D-ribofuranosyl)-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat
40172-95-0 1-(2-Furoyl)piperazin
42399-49-5 (2S,3S)-3-Hydroxy-2-(4-methoxyphenyl)-2,3-dihydro-1,5-benzothiazepin-4(5H)-on
51762-51-7 Benzhydryl-3-hydroxy-7-(phenylacetamido)cepham-4-carboxylat
51818-85-0 7-[(D)-Mandelamido]cephalosporansäure
53994-69-7 (7R)-7-Amino-3-chlor-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
53994-83-5 4-Nitrobenzyl-7-amino-3-chlor-3-cephem-4-carboxylat
55612-11-8 5′-O-Tritylthymidin
59337-92-7 Methyl-3-(chlorsulfonyl)thiophen-2-carboxylat
59804-25-0 Methyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-thieno[2,3-e][1,2]thiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid
61807-78-1 7-(Bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
63074-07-7 1-(Tetrahydro-2-furoyl)piperazin
63427-57-6 4-Nitrobenzyl-3-methylen-7-(phenoxyacetamido)cepham-4-carboxylat-5-oxid
63457-21-6 Diphenylmethyl 2-(3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-3-enoat
63675-74-1 6-Methoxy-2-(4-methoxyphenyl)benzo[b]thiophen
63877-96-3 2-(4-Fluorbenzyl)thiophen
67914-85-6 cis-2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol
67978-05-6 Diphenylmethyl(2R)-3-methyl-2-[(1R,5S)-3-(4-methylphenyl)-7-oxo-4-oxa-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl]but-3-enoat
68350-02-7 (7R)-7-Amino-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäurehydrochlorid
69399-79-7 3-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid
70035-75-5 Diphenylmethyl (7S)-7-(bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat
70918-74-0 1-(2,3-Dihydro-1,4-benzodioxin-2-ylcarbonyl)piperazinhydrochlorid
71420-85-4 7-Amino-3-[1-(sulfomethyl)-1H-tetrazol-5-ylthiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäurenatriumsalz
75776-79-3 1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäurehydrobromid
76247-39-7 Iodmethylpenicillanat-1,1-dioxid
76646-91-8 (3S)-6,6-Dibrom-2,2-dimethylpenam-3-carbonsäure 1,1-dioxid
76801-85-9 (2R,3S,4R,5R,8R,10R,11R,12S,13S,14R)-13-[(2,6-Didoxy-3-C-methyl-3-O-methyl-α-L-ribo-hexopyranosyl)oxy]-2-ethyl-3,4,10-trihydroxy-3,5,8,10,12,14-hexamethyl-11-{[3,4,6-tridoxy-3-(dimethylamino)-β-D-xylo-hexopyranosyl]oxy}-1-oxa-6-azacyclopentadecan-15-on
77887-68-4 Benzhydryl-6-(4-methylbenzamido)penicillanat-4-oxid
78850-37-0 Methyl-(3aR,4R,7aR)-2-methyl-4-[(1S,2R)-1,2,3-triacetoxypropyl]-3a,7a-dihydro-4H-pyrano[3,4-d]oxazol-6-carboxylat
79349-82-9 Trans-(7R)-7-amino-3-vinyl-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
80370-59-8 7-Amino-3-(2-furoylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure
84682-23-5 2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-imidazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol
84793-24-8 Ethyl-(S)-2-[(S)-4-methyl-2,5-dioxo-1,3-oxazolidin-3-yl]-4-phenylbutyrat
84915-43-5 (3S)-2,2-Dimethyl-1,4-thiazinan-3-carbonsäure
85006-31-1 Methyl-3-amino-4-methylthiophen-2-carboxylat
86639-52-3 (4S)-4,11-Diethyl-4,9-dihydroxy-1H,12H-pyrano[3′,4′:6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion
87932-78-3 3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamido]-3-cephem-4-carbonsäure
92096-37-2 Diphenylmethyl (7R)-3-(mesyloxy)-7-(phenylacetamido)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat
93183-15-4 2′-Desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)-N2-isobutyrylguanosin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)
94732-98-6 1-(1-{3-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]propyl}-4-piperidyl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-2-thion
96219-87-3 (3-Aminopyrazol-4-yl)(2-thienyl)methanon
96803-30-4 2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethanol
98796-51-1 2′-Desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)thymidin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)
98796-53-3 N6-Benzoyl-2′-desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)adenosin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)
100988-63-4 1-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]pyridiniumiodid
102212-98-6 N4-Benzoyl-2′-desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)cytidin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)
103788-59-6 4-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzaldehyd
103788-65-4 2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethan-1-ol
104146-10-3 4-Methoxybenzyl-3-chlormethyl-7-(2-phenylacetamido)-3-cephem-4-carboxylat
104218-44-2 3′-O-Mesyl-5′-O-tritylthymidin
104795-66-6 3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid
104795-67-7 3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid-1H-Imidazol (1:1)
104795-68-8 3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamidnatriumsalz
106447-44-3 7-Amino-3-[(Z)-prop-1-enyl]-3-cephem-4-carbonsäure
108895-45-0 3′-Azido-2′,3′-didesoxy-5-methylcytidinhydrochlorid
110314-42-6 5-[(Benzofuran-2-ylcarbonyl)amino]indol-2-carbonsäure
110351-94-5 (S)-4-Ethyl-4-hydroxy-7,8-dihydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-3,6,10(4H)-trion
110483-43-7 2′-Brom-2′-desoxy-5-methyluridin 3′,5′-diacetat
112913-94-7 N-{[4-(4-Fluorbenzyl)morpholin-2-yl]methyl}acetamid
113891-01-3 Diphenylmethyl (2S,5R)-6,6-dibrom-3,3-dimethyl-7-oxo-4-thia-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat 4-oxid
114341-88-7 3-(2-Brompropanoyl)-4,4-dimethyl-1,3-oxazolidin-2-on
115787-67-2 2-(2-Amino-5-nitro-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-yl)-3-(3-thienyl)propiononitril
116539-55-0 (1S)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol
116833-10-4 (Z)-2-(5-Amino-1,2,4-thiadiazol-3-yl)-2-[(fluormethoxy)imino]essigsäure
117829-20-6 2-Amino-7-thenyl-1,7-dihydro-4H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-onhydrochlorid
119221-49-7 5-[(2-Aminoethyl)amino]-2-(2-diethylaminoethyl)-2H-[1]benzothiopyrano[4,3,2-cd]indazol-8-ol
120788-03-6 S-[(1R,3S)-1-Oxidotetrahydrothiophen-3-yl] ethanthioat
122567-97-9 5′-Benzoyl-2′,3′-didehydro-3′-desoxythymidin
124492-04-2 (S)-1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäure
125995-03-1 (4R,6R)-6-{2-[2-(4-Fluorphenyl)-5-isopropyl-3-phenyl-4-(phenylcarbamoyl)pyrrol-1-yl]ethyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on
126429-09-2 2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol
126813-11-4 (4R,5R)-2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol
127000-90-2 1-{[(2R,3S)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-methyloxiran-2-yl]methyl}-1H-1,2,4-triazol
127111-98-2 Diphenylmethyl (7R)-7-amino-3-(mesyloxy)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid
130209-90-4 Methyl-2-(2-chlorphenyl)-2-(4,5,6,7-tetrahydrothieno[3,2-c]pyridin-5-yl)acetathydrochlorid
130800-76-9 5-(3-Chlorpropyl)-3-methylisoxazol
131986-28-2 3-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)pyridin
131988-19-7 3-(4-Hexyloxy-1,2,5-thiadiazol-3-yl)-1-methylpyridiniumiodid
132335-44-5 (S)-3-(Dimethylamino)-1-(thiophen-2-yl)propan-1-ol
132335-46-7 (3S)-N,N-Dimethyl-3-(naphthalen-1-yloxy)-3-(thiophen-2-yl)propan-1-amin
133413-70-4 (3S,6R,9S,12R,15S,18R,21S,24R)-6,18-Dibenzyl-4,10,12,16,22,24-hexamethyl-3,9,15,21-tetrakis(2-methylpropyl)-1,7,13,19-tetraoxa-4,10,16,22-tetraazacyclotetracosan-2,5,8,11,14,17,20,23-octon
135790-89-5 [(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (7R)-7-[(2Z)-2-(2-{(2S)-2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]propanamid}-1,3-thiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetamido]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat
138564-59-7 5-Methyl-2-(2-nitroanilino)thiophen-3-carbonitril
140128-37-6 Diphenylmethyl (7R)-7-(2-{2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-1,3-thiazol-4-yl}-2- [(trityloxy)imino]acetamido)-3-({[(1H-1,2,3-triazol-4-yl)sulfanyl]methyl}sulfanyl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat
140841-32-3 6-[3-Fluor-5-(4-methoxytetrahydropyran-4-yl)phenoxymethyl]-1-methyl-2-chinolon
143468-96-6 Ethylhydrogen(2-thienylmethyl)malonat
147027-10-9 (1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5S)-5-(4-amino-2-oxo-1,2-dihydropyrimidin-1-yl)-1,3-oxathiolan-2-carboxylat
147086-81-5 (4S,6S)-5,6-Dihydro-6-methyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-ol-7,7-dioxid
147086-83-7 N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid
147126-62-3 (1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5R)-5-hydroxy-1,3-oxathiolan-2-carboxylat
152305-23-2 (S)-4-(4-Aminobenzyl)oxazolidin-2-on
155990-20-8 N-[(1-{[2-(Diethylamino)ethyl]amino}-7-methoxy-9-oxo-9H-thioxanthen-4-yl)methyl]formamid
157341-41-8 (2S)-N-[(R)-1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)butyl]-3,3-diethyl-2-{4-[(4-methylpiperazin-1-yl)carbonyl]phenoxy}-4-oxoazetidin-1-carboxamid
158512-24-4 (3aS,8aR)-3-[(2R,4S)-2-Benzyl-4,5-epoxyvaleryl]-2,2-dimethyl-3,3a,8,8a-tetrahydro-2H-indeno[1,2-d]oxazol
158878-46-7 6-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on
160115-08-2 {(E)-3-[(6R,7R)-7-Amino-2-carboxylato-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-3-yl]allyl}(carbamoylmethyl)(ethyl)methylammonium
161005-84-1 (S)-N,N-Dimethyl-[3-(2-thienyl)-3-(1-naphthyloxy)propyl]amin-Phosphorsäure (1:1)
161599-46-8 (2R,3R,4R,5R)-2-(4-Amino-5-fluor-2-oxopyrimidin-1(2H)-yl)-2-fluor-5-methyltetrahydrofuran-3,4-diyldiacetat
163680-80-6 (3S)-10-[1-(Acetylamino)cyclopropyl]-9-fluor-3-methyl-7-oxo-2,3-dihydro-7H-[1,4]oxazino[2,3,4-ij]chinolin-6-carbonsäure
164015-32-1 N-Methyl-3-(1-naphthyloxy)-2-(2-thienyl)propan-1-aminphosphat
165172-60-1 1-[(2R,5S)-5-(Hydroxymethyl)-2,5-dihydrofuran-2-yl]-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion-1-methylpyrrolidin-2-on (1:1)
166964-09-6 4-Chlor-3-methyl-1,2-oxazol-5-amin
167304-98-5 Methyl-(4S,7S,10aS)-4-amino-5-oxooctahydro-7H-pyrido[2,1-b][1,3]thiazepin-7-carboxylat
168828-81-7 Benzyl-(3-fluor-4-morpholinophenyl)carbamat
170985-86-1 1-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)-1H-1,2,4-triazol-5(4H)-on
171482-05-6 (2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(4-fluorphenyl)morpholinhydrochlorid
175712-02-4 [(3S,5S)-5-(2,4-Difluorphenyl)-5-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)tetrahydrofuran-3-yl]methyl-4-chlorbenzolsulfonat
176773-87-8 (3R)-3-(Methoxymethyl)-7-(4,4,4-trifluorbutoxy)-3,3a,4,5-tetrahydro[1,3]oxazolo[3,4-a]chinolin-1-on
177575-17-6 (S)-N-{5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-1H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl}-2-thenoyl]-L-glutaminsäure
177575-19-8 Diethyl-N-{5-[2-((6S)-2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]-2-thenoyl}-L-glutamat
177587-08-5 N-{5-[2-((6S)-2-Amino-4-oxo-3,4,5,6,7,8-hexahydropyrid[2,3-d]pyrimidin-6-yl)ethyl]-4-methylthiophen-2-carbonyl}-L-glutaminsäure
178357-37-4 (5aR,11bS)-9,10-Dimethoxy-2-propyl-4,5,5a,6,7,11b-hexahydrobenzo[f]thieno[2,3-c]chinolinhydrochlorid
181640-09-5 3-(1-{2-[4-Benzoyl-2-(3,4-difluorphenyl)morpholin-2-yl]ethyl}-4-phenylpiperidin-4-yl)-1,1-dimethylharnstoffhydrochlorid
181696-73-1 5-Methyl-3,4-diphenyl-4,5-dihydroisoxazol-5-ol
182133-09-1 6-(Benzyloxy)-3-brom-2-(4-methoxyphenyl)-1-benzothiophen 1-oxid
183433-66-1 [6-Chlor-4-(2-ethyl-1,3-dioxolan-2-yl)-2-methoxypyridin-3-yl]methanol
183434-04-0 Tert-butyl (4S)-4-ethyl-4,6-dihydroxy-3,10-dioxo-3,4,8,10-tetrahydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-7-carboxylat
185835-97-6 (5S)-5-(Methoxymethyl)-3-[6-(4,4,4-trifluorbutoxy)-1,2-benzoxazol-3-yl]-1,3-oxazolidin-2-on
186256-67-7 (3S,10R,13Z,16S)-10-(3-Chlor-4-methoxybenzyl)-3-isobutyl-6,6-dimethyl-16-[(1S)-1-((2R,3R)-3-phenyloxiran-2-yl)ethyl]-1,4-dioxa-8,11-diazacyclohexadec-13-en-2,5,9,12-tetron
186348-69-6 7-Chlor-8-[((2R)-1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan-2-yl)methylamino]-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-carboxamid
186521-38-0 Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat
186521-39-1 Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-(mesyloxy)butyl]thiophen-2-carboxylat
186521-40-4 Ethyl-5-[(3S)-3-(acetylthio)-4-(tert-butoxycarbonylamino)butyl]thiophen-2-carboxylat
186521-41-5 Dimethyl-2-[(S)-1-(tert-butoxycarbonylaminomethyl)-2-(5-ethoxycarbonyl-2-thienyl)propylthio]malonat
186521-42-6 Methyl-(S)-6-{2-[5-ethoxycarbonyl)-2-thienyl]ethyl}-3-oxo-1,4-thiazinan-2-carboxylat
186521-44-8 Ethyl-(6S)-5-[2-(2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carboxylat
186521-45-9 (6S)-5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carbonsäure
188016-51-5 Methyl N-(butoxycarbonyl)-3-{[(5R)-3-(4-cyanophenyl)-4,5-dihydroisoxazol-5-yl]acetamido}-L-alaninat
189028-95-3 (4S)-3-[(5R)-5-(4-Fluorphenyl)-5-hydroxypentanoyl]-4-phenyl-1,3-oxazolidin-2-on
191023-43-5 5-(8-Amino-7-chlor-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-yl)-3-(1-phenthylpiperidin-4-yl)-1,3,4-oxadiazol-2(3H)-on
192049-49-3 4-Nitrobenzyl 2-((1R,5R)-3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-2-enoat
194861-99-9 ((5S)-3-Tert-butyl-2-phenyl-1,3-oxazolidin-5-yl)methanol
195708-14-6 (2R,3R,4S)-4-(1,3-Benzodioxol-5-yl)-3-(ethoxycarbonyl)-2-(4-methoxyphenyl)pyrrolidinium (2S)-hydroxy(phenyl)acetat
197897-11-3 1-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]-1H-imidazo[1,2-b]pyridazin-4-iumiodid
199327-61-2 7-Methoxy-6-(3-morpholinopropoxy)chinazolin-4(3H)-on
208337-82-0 Ethyl-5-(but-3-enyl)thiophen-2-carboxylat
208337-83-1 Ethyl-5-[(3R)-3,4-dihydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat
208337-84-2 Ethyl-5-[(3R)-4-amino-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat
220099-91-2 (2R)-3′H-Spiro[4-azabicyclo[2.2.2]octan-2,2′-furo[2,3-b]pyridin]
220100-81-2 (2R)-3′H-Spiro[4-azabicyclo[2.2.2]octan-2,2′-furo[2,3-b]pyridin](S,S)-2,3-dihydroxybutandioat
220997-99-9 (5R)-9-Chlor-5-ethyl-5-hydroxy-10-methyl-12-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]-1,4,5,13-tetrahydro-3H,15H-oxepino[3′,4′:6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,15-dionhydrochlorid
221054-70-2 (5R)-5-Ethyl-5-hydroxy-1,4,5,8-tetrahydrooxepino[3,4-c]pyridin-3,9-dion
223570-85-2 8-Methyl-8-azabicyclo[3.2.1]octan-3-yl 2,3-dihydropyrazol[1,5,4-de][1,4]benzoxazin-6-carboxylat
223595-20-8 (1R)-5-(1,3,6,2-Dioxazaborocan-2-yl)-1-methyl-2-tritylisoindolin
227029-27-8 2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethylmethansulfonat
227625-35-6 3-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on
227626-65-5 Tert-butyl N-methyl-N-{2-[(5-oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)methyl]cyclohexyl}carbamat
227626-75-7 3-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on hydrochlorid
229336-92-9 3-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamid
229340-73-2 3-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamidtrifluoracetat
252317-48-9 {(3S)-1-[1-(2,3-Dihydro-1-benzofuran-5-yl)ethyl]pyrrolidin-3-yl}diphenylacetonitril
253450-09-8 6-({2-[4-(4-Fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethyl}sulfinyl)-1,3-benzoxazol-2(3H)-on
253450-12-3 6-{[2-(4-Benzylpiperidin-1-yl)ethyl]sulfinyl}-1,3-benzoxazol-2(3H)-on
265121-04-8 (3-{[(2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(2-fluorphenyl)morpholin-4-yl]methyl}-5-oxo-2,5-dihydro-1H-1,2,4-triazol-1-yl)phosphonsäure-1-desoxy-1-(methylamino)-D-glucitol (1:2)
287737-72-8 (2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure-(1S)-3-(dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol (1:1) (Salz)
287930-73-8 4-Benzyl-2-hydroxymorpholin-3-on
287930-75-0 (2R)-4-Benzyl-2-{(1R)-1-[3,5-bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}morpholin-3-on
345217-03-0 2-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)semicarbazid
356782-84-8 3-Oxo-4-(β-D-ribofuranosyl)-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid
362543-73-5 DNA, d(P-thio) (C-T-A-G-A-T-T-T-C-C-C-G-C-G), tridecanatriumsalz
376608-74-1 2-{[(3aR,4S,6R,6aS)-6-{[5-Amino-6-chlor-2-(propylsulfanyl)pyrimidin-4-yl]amino}-2,2-dimethyltetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]dioxol-4-yl]oxy}ethanol
388082-75-5 5-[4-[[3-Chlor-4-[(3-fluorphenyl)methoxy]phenyl]amino]-6-chinazolinyl]-2-furancarboxaldehyd-4-Methylbenzolsulfonat (1:1)
390800-88-1 N,N′,N′′-(Boroxin-2,4,6-triyltris{[(1S)-3-methylbutan-1,1-diyl]imino[(2S)-1-oxo-3-phenylpropan-1,2-diyl]})tripyrazin-2-carboxamid
452339-73-0 (5R)-5-(2,2-Dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)-1,3-oxazolidin-2-on
474554-48-8 2-Brom-1-[3-tert-butyl-4-methoxy-5-(morpholin-4-yl)phenyl]ethanon
475480-88-7 4-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]-1-benzothiophen-7-carbaldehyd
499785-81-8 3-Oxo-4-(2,3,5-tri-O-acetyl-β-D-ribofuranosyl)-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid
503068-36-8 (5R)-3-(6-{2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethoxy}hexyl)-5-(2,2-dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)-1,3-oxazolidin-2-on
519187-97-4 1-[3-(2-Benzo[b]thien-5-ylethoxy)propyl]-3-azetidinol-(2Z)-2-Butendioat (1:1)
519188-42-2 3-[2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethoxy]propionsäure
519188-55-7 3-[2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethoxy]-1-(3-hydroxyazetidin-1-yl)propan-1-on
521266-46-6 (2S)-1-{N-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethyl]glycyl}pyrrolidin-2-carbonitril
530141-72-1 3-(5-{[4-(Cyclopentyloxy)-2-hydroxyphenyl]carbonyl}-2-[(3-hydroxy-1,2-benzoxazol-6-yl)methoxy]phenyl)propansäure
630100-90-2 (1R)-1,2-Anhydro-4-C-{(1E,3E)-4-[(1S,2S,3E,5R,6R,9R)-5-(1-carboxylato-4-cycloheptylpiperazin-2-yl)-6,9-dihydroxy-2,6-dimethyl-11-oxooxacyclododec-3-en-1-yl]penta-1,3-dien-1-yl}-3,5-didesoxy-1-[(2R,3S)-3-hydroxypentan-2-yl]-D-erythropentitol
635724-55-9 (2S)-2-[(S)-(2-Ethoxyphenoxy)phenylmethyl]morpholinsuccinat
649761-25-1 Methyl N-{4-[2-(5-methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzyl}glycinathydrochlorid
655233-39-9 4-Nitrobenzyl (7R)-7-amino-3-((2S)-tetrahydrofuran-2-yl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid oder 4-Nitrobenzyl(6R,7R)-7-amino-8-oxo-3-[(2S)-tetrahydrofuran-2-yl]-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carboxylathydrochlorid
663603-70-1 (2Z)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)prop-2-en-1-on
665058-78-6 DNA, d(T-sp-C-G-sp-T-sp-C-G-sp-T-sp-T-sp-T-sp-T-sp-G-sp-A-sp-C-G-sp-T-sp-T-sp-T-sp-T-sp-G-sp-T-sp-C-G-sp-T-sp-T)
690270-65-6 (2R,3S,4R)-5-(4-Amino-2-oxopyrimidin-1(2H)-yl)-2-azido-2-{[(2-methylpropanoyl)oxy]methyl}tetrahydrofuran-3,4-diylbis(2-methylpropanoat)hydrochlorid
710281-33-7 2-({[(1R,3S)-3-{[2-(3-Methoxyphenyl)-5-methyl-1,3-oxazol-4-yl]methoxy}cyclohexyl]oxy}methyl)-6-methylbenzoesäure
744239-10-9 DNA, d(P-thio) (G-A-T-C-C-G-C-G-G-G-A-A-A-T), tridecanatriumsalz
753015-42-8 3-{(E)-2-[(3R)-Pyrrolidin-3-yl]ethenyl}-5-(tetrahydro-2H-pyran-4-yloxy)pyridin
812647-80-6 {(2R,3S,4R,5R)-2-Azido-5-(2,4-dioxo-3,4-dihydropyrimidin-1(2H)-yl)-3,4-bis[(phenylcarbonyl)oxy]tetrahydrofuran-2-yl}methyl-3-chlorbenzoat
871484-32-1 4-[4-({3-[(4-Desoxy-4-fluor-β-D-glucopyranosyl)oxy]-5-(propan-2-yl)-1H-pyrazol-4-yl}methyl)phenyl]-N-[1,3-dihydroxy-2-(hydroxymethyl)propan-2-yl]butanamid
872728-82-0 N-[4-(5-Oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)phenyl]glycin
877130-28-4 (6R)-6-Cyclopentyl-6-[2-(2,6-diethylpyridin-4-yl)ethyl]-3-[(5,7-dimethyl[1,2,4]triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-yl)methyl]-4-hydroxy-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on
888504-28-7 Kalium 5-methyl-1,3,4-oxadiazol-2-carboxylat
893428-72-3 N-(5-Chlor-1,3-benzodioxol-4-yl)-7-[2-(4-methyl-1-piperazinyl)ethoxy]-5-[(tetrahydro-2H-pyran-4-yl)oxy]-4-chinazolinamin-(2E)-2-Butendioat (1:2)
913695-00-8 2-[({4-[(2,2-Dimethyl-1,3-dioxan-5-yl)methoxy]-3,5-dimethylpyridin-2-yl}methyl)sulfinyl]-1H-benzimidazol, Natriumsalz (1:1)
923591-06-4 Methyl(5R,7S,10S)-10-tert-butyl-15,15-dimethyl-3,9,12-trioxo-6,7,9,10,11,12,14,15,16,17,18,19-dodecahydro-1H,5H-2,23:5,8-dimethano-4,13,2,8,11-benzodioxatriazacyclohenicosin-7(3H)-carboxylat
947408-94-8 6-Methyl-2-trityl-1,2-benzoxazol-3(2H)-on
947408-95-9 6-(Brommethyl)-2-triphenylmethyl-1,2-benzisoxazol-3(2H)-on
947409-01-0 Methyl-3-[5-[4-(cyclopentyloxy)-2-hydroxybenzoyl]-2-[(2-triphenylmethyl-1,2-benzisoxazol-3(2H)-on-6-yl)methoxy]phenyl]propionat
1001859-46-6 DNA (synthetischer pCOR -Plasmidvektor, exprimiert als humanes Interferon-β-Signalpeptidfusionsprotein mit humanem saurem Fibroblastenwachstumsfaktor der Aminosäuren 21 bis 154)
1029716-44-6 1-(1-Ethoxyethyl)-4-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)-1H-pyrazol
1256445-67-6 (4S,5S)-5-Benzyl-2-oxo-1,3-oxazolidin-4-ylmethyl-4-nitrobenzolsulfonat
1256462-17-5 (1R,2S,3S,6R)-[(S)-1-Phenylethyl]-3,6-epoxytetrahydrophthalimid
1403828-58-9 1-(1-{4-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]butyl}-1,2,3,6-tetrahydropyridin-4-yl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on
29359090 121-30-2 4-Amino-6-chlorbenzol-1,3-disulfonamid
6292-59-7 4-tert-Butylbenzolsulfonamid
6973-09-7 5-Amino-2-methylbenzolsulfonamid
16673-34-0 N-(2-(4-Sulfamoyl)phenyl)ethyl-5-chlor-2-methoxybenzamid
17852-52-7 4-Hydrazonobenzolsulfonamidhydrochlorid
22663-37-2 1-(4-Chlorbenzolsulfonyl)harnstoff
24310-36-9 1-[(4-Methylphenyl)sulfonyl]-1,2,3,4-tetrahydro-5H-1-benzazepin-5-on
33045-52-2 Methyl-5-sulfamoyl-o-anisat
33288-71-0 5-Methyl-N-[4-(sulfamoyl)phenethyl]pyrazin-2-carboxamid
39570-96-2 (2R)-3-(Benzylsulfanyl)-N-[(2S)-1-{[(2S,3S)-1-hydrazinyl-3-methyl-1-oxopentan-2-yl]amino}-3-(4-hydroxyphenyl)-1-oxopropan-2-yl]-2-{[(4-methylphenyl)sulfonyl]amino}propanamid
66644-80-2 3-Methoxy-5-sulfamoyl-o-anissäure
81880-96-8 N-(4-Hydrazinobenzyl)methansulfonamidhydrochlorid
84522-34-9 Natrium-4-[2-(5-methylpyrazin-2-carboxamido)ethyl]benzolsulfonamid
88918-84-7 4-Aminobenzyl-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid
88919-22-6 3-(2-Aminoethyl)-N-methylindol-5-ylmethansulfonamid
88933-16-8 1-(4-Hydrazinophenyl)-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid
100632-57-3 4-[(4-Mesylamino)phenyl]-4-oxobuttersäure
105951-31-3 5,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid
105951-35-7 5,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid-7,7-dioxid
106820-63-7 Methyl-3-[(methoxycarbonylmethyl)sulfamoyl]thiophen-2-carboxylat
112101-81-2 5-[(R)-(2-Aminopropyl)]-2-methoxybenzolsulfonamid
120298-38-6 N-(5,6-Dihydro-6-methyl-2-sulfamoyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl)acetamid-7,7-dioxid
123664-84-6 N-(5-Methoxy-2-phenoxyphenyl)methansulfonamid
137431-02-8 N-[3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-fluorphenyl]methansulfonamid
141430-65-1 N-[2-(4-Hydroxyanilin)pyridin-3-yl]-4-methoxybenzen-1-sulfonamid
141450-48-8 N-{2-[(4-Hydroxyphenyl)amino]pyridin-3-yl}-4-methoxybenzolsulfonamidhydrochlorid
147200-03-1 N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-2-sulfamoyl-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid
149456-98-4 N-[4-(N-Formylglycyl)-5-methoxy-2-phenoxyphenyl]methansulfonamid
149457-03-4 N-[4-(N-Formylglycyl)-5-hydroxy-2-phenoxyphenyl]methansulfonamid
149490-60-8 N-(Butan-1-sulfonyl)-L-tyrosin
149490-61-9 N-(Butan-1-sulfonyl)-O-(4-pyridin-4-ylbutyl)-L-tyrosin
150975-95-4 5-Methansulfonamidoindol-2-carbonsäure
151140-66-8 (4-Amino-3-iodphenyl)-N-methylmethansulfonamid
160231-69-6 (3S)-Tetrahydrofuran-3-yl N-[(2S,3R)-3-hydroxy-4-(N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamido)-1-phenylbutan-2-yl]carbamat
169280-56-2 4-Amino-N-[(2R,3S)-3-amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-isobutylbenzen-1-sulfonamid
179524-67-5 (S)-2-{3-[(2-Fluorbenzyl)sulfonylamino]-2-oxo-2,3-dihydro-1-pyridyl}-N-(1-formyl-4-guanidinobutyl)acetamid
183556-68-5 (S)-N-{(1S,2R)-3-[(1,3-Benzodioxol-5-ylsulfonyl)(isobutyl)amino]-1-benzyl-2-hydroxypropyl}-3,3-dimethyl-2-(sarkosylamino)butyramid
189814-01-5 3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-methoxybenzen-1-sulfonamid
192329-83-2 (3S)-2,2-Dimethyl-4-[4-(4-pyridyloxy)phenylsulfonyl]-1,4-thiazinan-3-carbonsäure
193686-76-9 7-Chlor-1-[(4-methylphenyl)sulfonyl]-1,2,3,4-tetrahydro-5H-1-benzazepin-5-on
194602-23-8 2-Ethoxy-5-[(4-methylpiperazin-1-yl)sulfonyl]benzoesäure
198470-85-8 N-[4-(5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-yl)phenylsulfonyl]propionamid, Natriumsalz
200575-15-1 4-[2-Ethoxy-5-(4-methylpiperazin-1-sulfonyl)benzamid]-1-methyl-3-propylpyrazol-5-carboxamid
210538-75-3 N-(1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-5-yl)methansulfonamidhydrochlorid
244634-31-9 N-((2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl)-N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamidhydrochlorid
247582-73-6 2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl]nicotinsäure
289042-10-0 N-{5-[(Diphenylphosphoryl)methyl]-4-(4-fluorphenyl)-6-(propan-2-yl)pyrimidin-2-yl}-N-methylmethansulfonamid
289042-12-2 (4R,6S)-6-((E)-2-{4-(4-Fluorphenyl)-6-isopropyl-2-[mesyl(methyl)amino]pyrimidin-5-yl}vinyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl 3,3-dimethylbutanoat
334826-98-1 5-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on
334827-99-5 5-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat
334828-19-2 N-[3-Carbamoyl-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-4-yl]-2-ethoxy-5-[(4-ethylpiperazin-1-yl)sulfonyl]nicotinamid
364321-71-1 3-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid
364323-49-9 3-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid L-tartarat (1:1)
941690-55-7 3-[(Methylsulfonyl)amino]-2-phenyl-N-[(1S)-1-phenylpropyl]chinolin-4-carboxamid
1198178-65-2 (1R,2R)-1-[(Cyclopropylsulfonyl)carbamoyl]-2-ethylcyclopropanamin-4-methylbenzolsulfonat
1403823-55-1 2-(Cyclohexylmethyl)-N-{2-[(2S)-1-methylpyrrolidin-2-yl]ethyl}-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-7-sulfonamid-di[(2E)-but-2-endioat]hydrat
29389010 5511-98-8 Acetyldigoxin
29389090 81-27-6 Sennosid A
128-57-4 Sennosid B
517-43-1 Gemisch aus Sennosid A und B
8024-48-4 Casanthranol
52730-36-6 Sennosid A, Calciumsalz
52730-37-7 Sennosid B, Calciumsalz
104443-57-4 1-O-[O-2-Acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid
104443-62-1 1-O-[O-(N-Acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-[O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,3)-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)]-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid
196085-62-8 N-{[(1R,2R)-1-[O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyloxymethyl]-2-hydroxy-3-formylpropyl}stearamid
52730-36-6, 52730-37-7 Gemisch aus Sennosid A und B, Calciumsalze
29391100 41444-62-6 Codeinphosphathemihydrat
29391900 6429-04-5 (RS)-Tetrahydropapaverinhydrochlorid
54417-53-7 (R)-1,2,3,4-Tetrahydropapaverinhydrochlorid
29392000 123599-79-1 [(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure-Cinchonidin (1:1)
467430-13-3 2-[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy]-2-[(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure, (9R)-cinchonan-9-olsalz (1:1)
29397990 51-55-8 Atropin
92-13-7 Pilocarpin
477-29-2 Colchicosid
7689-03-4 (4S)-4-Ethyl-4-hydroxy-1H-pyrano[3′,4′:6,7]indolizino[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion
29400000 50-69-1 D-Ribose
533-67-5 2-Desoxy-D-erythropentose
604-69-3 1,2,3,4,6-Penta-O-acetyl-β-D-glucopyranose
4132-28-9 2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucose
6564-72-3 2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucopyranose
13035-61-5 1,2,3,5-Tetraacetyl-beta-D-ribofuranose
24259-59-4 L-Ribose
80312-55-6 2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-1-O-(trimethylsilyl)-beta-D-glucose
141256-04-4 1-(28-{O-D-Apio-beta-D-furanosyl-(1,3)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,4)-O-6-desoxy-alpha-L-mannopyranosyl)-(1,2)-4-O-[5-(5-alpha-L-arabinofuranosyloxy-3-hydroxy-6-methyloctanoyloxy)-3-hydroxy-6-methyloctanoyl]-6-desoxy-beta-D-galaktopyranosyloxy}-16-alpha-hydroxy-23-beta,28-dioxoolean-12-en-3-beta-yl)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,2)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,3)-beta-D-glucopyranosiduronsäure
182410-00-0 beta-Cyclodextrinsulfobutylether, Natriumsalze
270071-40-4 Benzyl 2,6-dimethoxy-4-{(5R,5aR,8aR,9S)-6-oxo-9-[(2,3,4,6-tetra-O-benzyl-β-D-glucopyranosyl)oxy]-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3′,4′:6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl}phenylcarbonat
471863-88-4 2,3-Di-O-benzyl-4,6-O-((1R)-ethyliden)-D-xylo-hexopyranose
473799-30-3 (5S,5aS,9S)-9-(4-Hydroxy-3,5-dimethoxyphenyl)-8-oxo-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3′,4′:6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl 2,3-di-O-benzyl-4,6-O-[(1R)-ethylidn]-β-D-glucopyranosid
647834-15-9 2-(4-Methoxybenzyl)thiophen-3-yl-β-D-glucopyranosid
29419000 13292-22-3 3-Formylrifamycin
14487-05-9 Rifamycin O
54122-50-8 Dicyclohexylammonium (7R)-3-(acetoxymethyl)-7-[2-({(3R)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-3-carboxypropyl}amino)-2-oxoethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat oder Cephalosporin D dicyclohexylaminsalz
76610-92-9 (6R,7R)-7-({N-[(4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-yl)carbonyl]-D-threonyl}amino)-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure
30021200 42617-41-4 Blutgerinnungsfaktor XIVa
116638-33-6 SC-59735
30039000 195993-11-4 Hemocyanine, Megathura crenulata, Reaktionprodukte mit 1-O-[O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranose
30063000 155773-56-1 Ferristen
35079090 8055-80-9 Fibrinuclease, Pulver
9001-63-2 Lysozym
9002-12-4 Uratoxidase
9003-98-9 Desoxyribonuclease
382499 41201-60-9 alpha-(6-Fluor-2-methylinden-3-yl)-p-tolylmethylsulfid, in Form einer Lösung in Toluol
78441-62-0 4-(2-Aminoethylthiomethyl)-1,3-thiazol-2-ylmethyl(dimethyl)amin, in Form einer Lösung in Toluol
38249964 0-00-0 Kaliumclavulanat—Saccharose (1:1)
0-00-0 Kaliumclavulanat—Siliciumdioxid (1:1)
0-00-0 Kaliumclavulanat—mikrokristalline Cellulose (1:1)
0-00-0 Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora inyoensis, zur Herstellung der Antibiotika Sisomicin (INN) und Netilmicin (INN)
0-00-0 Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora purpurea, zur Herstellung der Antibiotika Gentamicinsulfat (INNM) und Isepamicin (INN)
0-00-0 Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, einen Faktor enthaltend, der humane Granulozyten-Makrophagen-Kolonien anregt, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002
0-00-0 Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, humanes Interferon alpha-2b enthaltend, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002
330-95-0 1,3-Bis(4-nitrophenyl)harnstoff—4,6-Dimethylpyrimidin-2-ol (1:1)
38249992 30165-96-9 4-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin, Toluenlösung
38345-66-3 (2S,3R)-4-(Dimethylamino)-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol, Toluenlösung
78834-75-0 Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat, in Form einer Lösung in Toluol
84449-81-0 4-[2-(Piperidin-1-yl)ethoxy]benzoylchloridhydrochlorid, 1,2-dichlorethanlösung
127852-28-2 (1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol, Acetonitrillösung
170277-77-7 (3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butylmethansulfonat, Dimethylformamidlösung
39072020 1350810-60-4 Poly(oxy-1,2-ethandiyl), α-hydro-ω-methoxy, Diester mit 21N6,21′N6-[[(N2,N6-Dicarboxy-L-lysyl-β-alanyl)imino]bis(1-oxo-2,1-ethandiyl)]bis[N-acetylglycyl-L-leucyl-L-tyrosyl-L-alanyl-L-cysteinyl-L-histidyl-L-methionylglycyl-L-prolyl-L-isoleucyl-L-threonyl-3-(1-naphthalenyl)-L-alanyl-L-valyl-L-cysteinyl-L-glutaminyl-L-prolyl-L-leucyl-L-arginyl-N-methylglycyl-L-lysinamid] zyklisches (6→15), (6′→15′) Bis(disulfid)
391190 162430-94-6 1,6-Hexandiamin, Polymer mit 1,10-Dibromdecan

[ABSCHNITT III]

[ANHANG 7]

ABSCHNITT IV

ANHANG 8

ANHANG 8

Die Vergällung von Waren, ungenießbar oder ungenießbar gemacht, unter einem KN-Code, der sich auf die vorliegenden Bestimmungen bezieht, ist mit Hilfe der in Spalte 4 genannten Vergällungsmittel und unter Verwendung der in Spalte 5 genannten Mengen vorzunehmen.
Lfd. Nr. KN-Code Warenbezeichnung Vergällungsmittel
Bezeichnung Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis
(1) (2) (3) (4) (5)
1 0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: Terpentinöl 500
Lavendelöl 100
Rosmarinöl 150
Betulaöl 100
Eigelb:
040811
– –
getrocknet:

Fischmehl der Unterposition 23012000 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von:

62,5 % Rohprotein (Eiweiß)

6 % Rohfett

5000
04081120
– – –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
040819
– –
anderes:
04081920
– – –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
andere:
040891
– –
getrocknet:
04089120
– – –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
040899
– –
andere:
04089920
– – –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
2 1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8: Fischöl oder Fischlebertran, gefiltert, nicht geruchlos gemacht, nicht entfärbt, ohne Zusätze 1000
110620
Mehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714:
Fischmehl der Unterposition 23012000 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von: 5000
11062010
– –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

62,5 % Rohprotein (Eiweiß)

6 % Rohfett

(131)
Lfd. Nr. KN-Code Warenbezeichnung Vergällungsmittel
Bezeichnung Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis
Chemische Bezeichnung oder Beschreibung Übliche Bezeichnung Farb-Index(131)
(1) (2) (3) (4) (4) (4) (5)
3 250100 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser: Natriumsalz des p-Sulfobenzoazorescin oder der 2,4-Dihydroxyazobenzol-4′-sulfonsäure (Farbe: gelb) Chrysoin S 14270 6
Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien):
Dinatriumsalz der 1-(4′-Sulfo-1-phenylazo)-4-aminobenzol-5-sulfonsäure (Farbe: gelb) Echtgelb AB 13015 6
– –
anderes:
25010051
– – –
vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln
Tetranatriumsalz der 1′-(4′-Sulfo-1-naphthylazo)-2-naphthol-3,6,8-trisulfonsäure (Farbe: rot) Ponceau 6 R 16290 1
Tetrabromfluorescein (Farbe: gelb fluoreszierend) Eosin 45380 0,5
Naphthalin Naphthalin 250
Seifenpulver Seifenpulver 1000
Natrium- oder Kaliumdichromat (Farbe: gelb) Natrium- oder Kaliumdichromat 30
Eisenoxid mit einem Gehalt von Fe2O3 von mindestens 50 %. Das Eisenoxid muß dunkelrot bis braun gefärbt und feingepulvert sein, so dass es mindestens zu 90 % durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,1 mm hindurchgeht. Eisenoxid 250
Natriumhypochlorid Natriumhypochlorid 3000
Lfd. Nr. KN-Code Warenbezeichnung Vergällungsmittel
Bezeichnung Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis
(1) (2) (3) (4) (5)
4 3502 Albumine (einschließlich Konzentraten aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine in der Trockenmasse enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate: Rosmarinöl (ausschließlich für flüssige Albumine) 150
Rohes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine) 2000
Weißes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine) 2000
Natriumazid (für flüssige und feste Albumine) 100
Diethanolamin (ausschließlich für feste Albumine) 6000
Eieralbumin:
350211
– –
getrocknet:
35021110
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
350219
– –
anderes:
35021910
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
350220
Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen:
35022010
– –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
350290
andere:
– –
Albumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin):
35029020
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht

ANHANG 9

ANHANG 9

Unter der Voraussetzung, dass Zeugnisse oder Bescheinigungen vorgelegt werden, wie sie in diesem Anhang abgedruckt sind, wird eine Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware für folgende Produkte gewährt:

frische Tafeltrauben der Position ex0806,

Tabak der Position ex 2401,

Nitrat der Positionen ex 3102 und 3105.

Die Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen den Mustern in diesem Anhang entsprechen. Die Zeugnisse oder Bescheinigungen werden in einer der Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften und gegebenenfalls in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Ausfuhrlandes gedruckt und ausgefüllt. Die Zeugnisse oder Bescheinigungen haben ein Format von etwa 210 × 297 Millimeter, und hierbei ist weißes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g zu verwenden. Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen vollständig ausgefüllt sein, den Ort und das Datum der Ausstellung, den Stempelabdruck der ausstellenden Stelle des Ausfuhrlandes und die Unterschrift einer befugten Person oder der folgenden Personen enthalten. Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen von einer in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stelle ausgestellt werden, wenn diese

vom Ausfuhrland als solche anerkannt ist;

sich verpflichtet, die in dem Zeugnis oder der Bescheinigung gemachten Angaben zu überprüfen;

sich verpflichtet, der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Anfrage alle Auskünfte zu erteilen, die zur Beurteilung der in dem Zeugnis oder der Bescheinigung enthaltenen Angaben erforderlich sind.

Die Ausfuhrländer übermitteln der Kommission die Muster der Stempelabdrücke, die von ihrer ausstellenden Stelle oder ihren ausstellenden Stellen und deren befugten Außenstellen verwendet werden. Die Kommission übermittelt diese Angaben den Zollbehörden der Mitgliedstaaten. Der Gültigkeitszeitraum eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung beträgt 10 Monate, im Fall von Tabak 24 Monate, vom Zeitpunkt der Erteilung an gerechnet. Im Fall der Aufteilung der Sendung ist für jede Teilsendung eine Fotokopie des ursprünglichen Zeugnisses oder der ursprünglichen Bescheinigung anzufertigen. Die Fotokopie und das ursprüngliche Zeugnis bzw. die ursprüngliche Bescheinigung sind der zuständigen Zollstelle vorzulegen. Auf jeder Fotokopie sind Name und Anschrift des Empfängers sowie die Bezeichnung „Auszug gültig für … kg” (in Zahlen und Buchstaben) sowie Datum und Ort der Aufteilung anzugeben. Diese Angaben sind durch Abdruck des Dienststempels der Zollstelle zu bestätigen und von einem zeichnungsberechtigten Beamten zu unterschreiben. Die Aufteilung der Sendung ist auf den ursprünglichen Zeugnissen oder Bescheinigungen, die von der betreffenden Zollstelle aufbewahrt werden, zu vermerken.

Verzeichnis der für die Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen zuständigen Stellen(132)

(132)
Ex-KN-Code Ausfuhrland Ausstellende Stelle Ort
0806 Vereinigte Staaten von Amerika Arizona Department of Agriculture Arizona Department of Agriculture, Shipping Point Inspection, Phoenix, AZ
California Department of Food and Agriculture California Department of Food and Agriculturale, Division of Inspection Services, Shipping Point Inspection, Sacramento, CA
2401 Vereinigte Staaten von Amerika Tobacco Association of the United States, oder befugte Außenstelle Raleigh, North Carolina
Kanada Canadian Food Inspection Agency, oder befugte Außenstelle Ottawa
Argentinien Cámara del Tabaco de Salta, oder befugte Außenstelle Salta
Cámara del Tabaco de Jujuy, oder befugte Außenstelle San Salvador de Jujuy
Cámara de Comercio Exterior de Misiones, oder befugte Außenstelle Posadas
Bangladesch Ministry of Agriculture, Department of Agriculture Extension, Cash Crop Division, oder befugte Außenstelle Dacca
Brasilien Banco do Brasil Brasilia
Federação das Indústrias do Estado de Santa Catarina Florianópolis
Federação das Indústrias do Estado do Paraná Curitiba
Federação das Indústrias do Estado do Rio Grande do Sul Porto Alegre
China Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau Shangai
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Shandong
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Hubei
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Guangdong
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Liaoning
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Yunnan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Hainan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Inner Mongolia
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Anhui
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Beijing
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Chongqing
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Fujian
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Gansu
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Guangxi
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Guizhou
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Hebei
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Henan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Hunan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Jiangsu
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Jiangxi
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Jilin
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Zhejiang
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Ningxia
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Qinghai
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Shaanxi
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Shanxi
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Ningbo
Entry-Exit Inspection & Quarantine, Bureau, oder befugte Außenstelle Shenzen
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Sichuan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Tianjin
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Tibet
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Xiamen
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Xinjiang
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Zhuhai
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle Heilongjiang
Columbia Superintendencia de Industria y Comercio-División de Control de Normas y Calidades, oder befugte Außenstelle Bogotá
Cuba Empresa Cubana del Tabaco, Cubatabaco, oder befugte Außenstelle La Habana
Corporación Habanos S.A La Habana
Internacional Cubana de Tabacos S.A. La Habana
Guatemala Dirección de Comercio Interior y Exterior del Ministerio de Economía, oder befugte Außenstelle Guatemala Stadt
VUPE (Ventanilla Unica para las Exportaciones) Guatemala City
Indien Tobacco Board, oder befugte Außenstelle Guntur
Indonesien Ministry of Trade Republic of Indonesia — Lembaga Tembakau Surakarte (Tobacco Institution in Surakarta) Surakarta
Ministry of Trade Republic of Indonesia —- Regional Laboratory for testing and quality control and tobacco institution Jember
Ministry of Trade Republic of Indonesia — Regional Laboratory for testing and quality control and tobacco institution Surabaya — Jawa Timur
Lembaga Tembakau Cabang Medan Medan
(Lembaga Tembakau Medan) Tobacco Institution in Medan Medan
Mexiko

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal Colima

Colima

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal Metropolitana

Delegación Federal Metropolitana

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Acapulco, Gro

Acapulco

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Aguascalientes, Ags

Aguascalientes

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Campeche

Campeche

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en CD. Victoria, Tamaulipas

Tamaulipas

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Chetumal, Quintana Roo

Quintana Roo

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Chihuahua, Chih

Chihuahua, Chih

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Cuernavaca, Morelos

Cuernavaca, Morelos

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Culiacán, Sinaloa

Culiacán, Sinaloa

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Durango, Durango

Durango, Durango

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Guadalajara, Jalisco

Guadalajara, Jalisco

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Hermosillo, Sonora

Hermosillo, Sonora

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Jalapa, Veracruz

Jalapa, Veracruz

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en La Paz, Baja California Sur

La Paz, Baja California Sur

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Leon, Guanajuato

Leon, Guanajuato

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Merida, Yucatan

Merida, Yucatan

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Mexicali, Baja California

Baja California

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Monterrey, Nuevo Leon

Monterrey, Nuevo Leon

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Morelia, Michoacan

Morelia, Michoacan

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Oaxaca, Oax

Oaxaca, Oax

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Pachuca, Hidalgo

Pachuca, Hidalgo

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Puebla, Pue

Puebla, Pue

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdirección de Servicios al Público en la Delegación Federal en Querétaro, Querétaro

Querétaro, Querétaro

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Saltillo, Coahuila

Saltillo, Coahuila

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Tlaxcala, Tlaxcala

Tlaxcala, Tlaxcala

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Toluca, Estado de México

Toluca, Estado de México

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Tuxtla Gutiérrez, Chiapas

Tuxtla Gutiérrez, Chiapas

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Villahermosa, Tabasco

Villahermosa, Tabasco

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Zacatecas

Zacatecas

Dirección General de Comercio Exterior

Insurgentes Sur 1940, PH

Col. Florida. C.P. 01030

México, D.F.

Col. Florida. C.P. 01030

México, D.F.

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Nuevo Laredo, Tamaulipas

Nuevo Laredo, Tamaulipas

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en San Luis Rio Colorado, Sonora

San Luis Rio Colorado, Sonora

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Cancún, Quintana Roo

Cancún, Quintana Roo

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Cd. Juárez, Chih

Juárez, Chih

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Celaya Guanajuato

Celaya Guanajuato

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Chilpancingo, Guerrero

Chilpancingo, Guerrero

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Ciudad Obregon, Sonora

Obregon, Sonora

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Coatzacoalcos, Veracruz

Coatzacoalcos, Veracruz

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Gomez Palacio, Durango

Gomez Palacio, Durango

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Matamoros, Tamaulipas

Matamoros, Tamaulipas

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Nogales, Sonora

Nogales, Sonora

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Piedras Negras, Coahuila

Piedras Negras, Coahuila

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Poza Rica, Veracruz

Poza Rica, Veracruz

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Reynosa, Tamaulipas

Reynosa, Tamaulipas

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Tampico, Tamaulipas

Tampico, Tamaulipas

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Tapachula, Chiapas

Tapachula, Chiapas

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Tijuana, Baja California

Tijuana, Baja California

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Torreon, Coahuila

Torreon, Coahuila

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Subdelegación Federal en Veracruz, Ver

Veracruz, Ver
Philippinen

Republic of Philippines

Department of Agriculture

National Tobacco Administration

Quezón City
Südkorea Korea Tobacco and Ginseng Corporation, oder befugte Außenstelle Taejon
Sri Lanka Department of Commerce, oder befugte Außenstelle Colombo
Schweiz

Eidgenössische Zollverwaltung EZV — Oberzolldirektion — Sektion Tabak- und Bierbesteuerung

Administration fédérale des douanes AFD — Direction générale des douanes — Section Imposition du tabac et de la bière

Amministrazione federale delle dogane AFD — Direzione generale delle dogane — Sezione Imposizione del tabacco e della birra

Swiss Customs Administration — Directorate-General — Tobacco and beer taxation section

Bern
Thailand Bureau of Foreign Trade Services Nonthaburi
Office Foreign Trade Region 1 (Chiangmai) Chiangmai
Office Foreign Trade Region 2 (Hatyai) Hatyai
Office Foreign Trade Region 3 (Chonburi) Chonburi
Office Foreign Trade Region 4 (Srakaew) Srakaew
Office Foreign Trade Region 5 (NongKhai) NongKhai
Office Foreign Trade Region 6 (Chiangrai) Chiangrai

3102

3105

Chile Servicio Nacional de Geología y Minería Santiago

Liste der Zeugnisse oder Bescheinigungen

Bescheinigung 1: ECHTHEITSZEUGNIS FRISCHE TAFELTRAUBEN „EMPEREUR”
Bescheinigung 2: ECHTHEITSZEUGNIS TABAK
Bescheinigung 3: REINHEITSZEUGNIS NITRAT AUS CHILE

ANHANG 10

ANHANG 10

Die folgenden Unterpositionen werden in TARIC aufgenommen. Diese Codierung dient allerdings nur der Information; sie kann sich beispielsweise aufgrund der Durchführung etwaiger künftiger zolltariflicher Maßnahmen ändern
KN- / TARIC-Code Warenbezeichnung Besondere Maßeinheit
1 2 3
05119985
– – –
andere:
0511998510
– – – –
Sperma von Säugetieren
0511998520
– – – –
Eizellen und Embryonen von Säugetieren
0511998590
– – – –
andere
*****
10062017
– – – –
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
– – – – –
Duftreis
– – – – – –
Basmati-Reis
1006201713
– – – – – – –
der Sorten Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Type-3 (Dehradun Indien), Taraori Basmati (HBC-19 Indien), Basmati 217 (Indien), Ranbir Basmati (Indien), Kernel (Basmati Pakistan), Pusa Basmati, Super Basmati
1006201718
– – – – – – –
anderer
1006201791
– – – – – –
anderer
1006201799
– – – – –
anderer
10062098
– – – –
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
– – – – –
Duftreis
– – – – – –
Basmati-Reis
1006209813
– – – – – – –
der Sorten Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Type-3 (Dehradun Indien), Taraori Basmati (HBC-19 Indien), Basmati 217 (Indien), Ranbir Basmati (Indien), Kernel (Basmati Pakistan), Pusa Basmati, Super Basmati
1006209818
– – – – – – –
anderer
1006209891
– – – – – –
anderer
1006209899
– – – – –
anderer
10063027
– – – – –
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
– – – – – –
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
– – – – – – –
Duftreis
1006302712
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006302714
– – – – – – – –
anderer
1006302716
– – – – – – –
anderer
– – – – – –
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
– – – – – – –
Duftreis
1006302722
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006302724
– – – – – – – –
anderer
1006302726
– – – – – – –
anderer
– – – – – –
anderer
– – – – – – –
Duftreis
1006302792
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006302794
– – – – – – – –
anderer
1006302796
– – – – – – –
anderer
10063048
– – – – –
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
– – – – – –
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
– – – – – – –
Duftreis
1006304812
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006304814
– – – – – – – –
anderer
1006304816
– – – – – – –
anderer
– – – – – –
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
– – – – – – –
Duftreis
1006304822
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006304824
– – – – – – – –
anderer
1006304826
– – – – – – –
anderer
– – – – – –
anderer
– – – – – – –
Duftreis
1006304892
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006304894
– – – – – – – –
anderer
1006304896
– – – – – – –
anderer
10063067
– – – – –
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
– – – – – –
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
– – – – – – –
Duftreis
1006306712
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006306714
– – – – – – – –
anderer
1006306716
– – – – – – –
anderer
– – – – – –
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
– – – – – – –
Duftreis
1006306722
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006306724
– – – – – – – –
anderer
1006306726
– – – – – – –
anderer
– – – – – –
anderer
– – – – – – –
Duftreis
1006306792
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006306794
– – – – – – – –
anderer
1006306796
– – – – – – –
anderer
10063098
– – – – –
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
– – – – – –
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
– – – – – – –
Duftreis
1006309812
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006309814
– – – – – – – –
anderer
1006309816
– – – – – – –
anderer
– – – – – –
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
– – – – – – –
Duftreis
1006309822
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006309824
– – – – – – – –
anderer
1006309826
– – – – – – –
anderer
– – – – – –
anderer
– – – – – – –
Duftreis
1006309892
– – – – – – – –
Basmati-Reis
1006309894
– – – – – – – –
anderer
1006309896
– – – – – – –
anderer
*****
15091020
– –
natives Olivenöl extra
1509102010
– – –
in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 l oder weniger
1509102090
– – –
andere
15091080
– –
andere
1509108010
– – –
in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 l oder weniger
1509108090
– – –
andere
15099000
andere
1509900010
– –
in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 l oder weniger
1509900090
– –
andere
*****
280530
Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert:
28053010
– –
untereinander gemischt oder miteinander legiert:
2805301010
– – –
Legierung aus Cer und anderen Seltenerdmetallen, mit einem Gehalt an Cer von 47 GHT oder mehr
– – –
andere:
2805301030
– – – –
neodym- und dysprosiumhaltig
2805301040
– – – –
neodymhaltig
2805301050
– – – –
dysprosiumhaltig
2805301080
– – – –
andere
– –
andere:
– – –
mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr:
28053020
– – – –
Cer, Lanthan, Praseodym, Neodym und Samarium:
2805302010
– – – – –
Cer
2805302020
– – – – –
Lanthan
2805302030
– – – – –
Praseodym
2805302040
– – – – –
Neodym
2805302050
– – – – –
Samarium
28053030
– – – –
Europium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium, Lutetium und Yttrium:
2805303010
– – – – –
Europium
2805303015
– – – – –
Gadolinium
2805303020
– – – – –
Terbium
2805303025
– – – – –
Dysprosium
2805303030
– – – – –
Holmium
2805303035
– – – – –
Erbium
2805303040
– – – – –
Thulium
2805303045
– – – – –
Ytterbium
2805303050
– – – – –
Lutetium
2805303055
– – – – –
Yttrium
*****
2846 Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle:
284690
andere:
28469010
– –
Lanthan-, Praseodym-, Neodym- oder Samariumverbindungen:
2846901020
– – –
Lanthanverbindungen
2846901030
– – –
Praseodymverbindungen
2846901040
– – –
Neodymverbindungen
2846901050
– – –
Samariumverbindungen
28469020
– –
Europium-, Gadolinium-, Terbium-, Dysprosium-, Holmium-, Erbium-, Thulium-, Ytterbium-, Lutetium- oder Yttriumverbindungen:
2846902010
– – –
Europiumverbindungen
2846902015
– – –
Gadoliniumverbindungen
2846902020
– – –
Terbiumverbindungen
2846902025
– – –
Dysprosiumverbindungen
2846902030
– – –
Holmiumverbindungen
2846902035
– – –
Erbiumverbindungen
2846902040
– – –
Thuliumverbindungen
2846902045
– – –
Ytterbiumverbindungen
2846902050
– – –
Lutetiumverbindungen
2846902055
– – –
Yttriumverbindungen

Fußnote(n):

(1)

Als „Verpackungen” gelten innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln — insbesondere Behältern —, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs. Der Ausdruck „Verpackungen” umfasst nicht die in der Allgemeinen Vorschrift 5 a) angesprochenen Behältnisse.

(2)

ABI. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

(3)

ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1.

(4)

ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 23.

(5)

Die betreffenden Unterpositionen und TARIC-Codes lauten wie folgt: 04081120, 04081920, 04089120, 04089920, 07011000, 07129011, 08061010, 10019110, 10051013, 10051015, 10051018, 10061010, 10071010, 11062010, 12011000, 12023000, 12040010, 12051010, 12060010, 12072100, 12074010, 12075010, 12079110, 12079920, 24011035, 24011085, 24011095, 24012035, 24012085, 24012095, 25010051, 3102500010, 3105902010, 3105908010, 35021110, 35021910, 35022010, 35029020, 59112000.

(6)

ABI. P 125 vom 11.7.1966, S. 2309.

(7)

ABI. L 193 vom 20.7.2002, S. 60.

(8)

ABI. L 193 vom 20.7.2002, S. 74.

(9)

Unter Ladetonnen (ct/l) versteht man die in metrischen Tonnen ausgedrückte Ladefähigkeit eines Schiffes. Die als Schiffsbedarf beförderten Güter (z. B. Treibstoff, Betriebsmittel, Proviant) bleiben ebenso wie die beförderten Personen (Schiffspersonal und Fahrgäste) einschließlich ihres Gepäcks bei der Berechnung der Ladetonnen außer Betracht.

(10)

WTO-Zollkontingent.

(11)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 66); Durchführungsverordnung (EU) der Kommission 2017/717 (ABl. L 109 vom 26.4.2017, S. 9) und Durchführungsverordnung (EU) der Kommission 2015/262 (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1)).

(12)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).

(13)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 66); Durchführungsverordnung (EU) der Kommission 2017/717 (ABl. L 109 vom 26.4.2017, S. 9), Verordnung (EG) Nr. 133/2008 der Kommission (ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 11) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(14)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 66); Durchführungsverordnung (EU) der Kommission 2017/717 (ABl. L 109 vom 26.4.2017, S. 9) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(15)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 66); Durchführungsverordnung (EU) der Kommission 2017/717 (ABl. L 109 vom 26.4.2017, S. 9); Verordnung (EG) Nr. 874/96 der Kommission (ABI. L 118 vom 15.5.1996, S. 12) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(16)

4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg: Autonomer Zollsatz: 17.

(17)

Die Zulassung zu dieser Unterposition ist abhängig von der Vorlage einer Echtheitsbescheinigung, die den in der Verordnung (EWG) Nr. 139/81 der Kommission (ABI. L 15 vom 17.1.1981, S. 4), festgesetzten Voraussetzungen entspricht.

(18)

Autonomer Zollsatz: frei.

(19)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 15. WTO-Zollkontingent.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(20)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 13.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(21)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 20.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(22)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 10.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(23)

Siehe Anhang 1.

(24)

„Frei” für alle Verwendungszwecke mit Ausnahme der Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).

(25)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:

a)
dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht an Milchbestandteilen in 100 kg der Ware, und
b)
dem angegebenen anderen Betrag.
(26)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware.

(27)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:

a)
dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware, und
b)
dem angegebenen anderen Betrag.
(28)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (ABI. L 341 vom 22.12.2001, S. 29)).

(29)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 75 Absätze 2 und 3 und Artikel 230 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)).

(30)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

(31)

Portion (Spermamenge für eine Besamung).

(32)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8,5.

Vom 1. Juni bis 31. Oktober: 12.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 8,5.

(33)

Autonomer Zollsatz: 3.

(34)

Siehe Anhang 2.

(35)

Statistische TARIC-Codes: siehe Anhang 10.

(36)

Der spezifische Betrag wird als autonome Maßnahme vom Abtropfgewicht erhoben.

(37)

Vom 1. Januar bis 15. Mai: 9,6. WTO-Zollkontingent.

Vom 16. Mai bis 30. Juni: 13,4.

(38)

Vom 1. Januar bis 14. April: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.

Vom 15. April bis 30. November: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. bis 31. Dezember: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.

(39)

Vom 1. Januar bis 31. März: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.

Vom 1. April bis 30. November: 12 MIN 2 €/100 kg/br.

Vom 1. bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.

(40)

Vom 1. Januar bis 30. April: 13,6.

Vom 1. Mai bis 30. September: 10,4.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 13,6.

(41)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8.

Vom 1. Juni bis 31. August: 13,6.

Vom 1. September bis 31. Dezember: 8.

(42)

Vom 1. Januar bis 30. Juni: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. Juli bis 30. September: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.

(43)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EU) Nr. 1085/2010 der Kommission (ABl. L 310 vom 26.11.2010, S. 3)).

(44)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 4.

Vom 1. Juni bis 30. November: 5,1.

Vom 1. bis 31. Dezember: 4.

(45)

Vom 1. Januar bis 31. März: 16.

Vom 1. April bis 15. Oktober: 12.

Vom 16. Oktober bis 31. Dezember: 16.

(46)

Vom 1. Januar bis 30. April: 1,5.

Vom 1. Mai bis 31. Oktober: 2,4.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 1,5.

(47)

Vom 1. Januar bis 14. Juli: 14,4.

Vom 15. Juli bis 31. Oktober: 17,6.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 14,4.

(48)

Vom 1. Januar bis 30. April: 11,2.

Vom 1. Mai bis 31. Juli: 12,8 MIN 2,4 €/100 kg/net.

Vom 1. August bis 31. Dezember: 11,2.

(49)

Vom 1. Januar bis 14. Mai: 8,8.

Vom 15. Mai bis 15. November: 8.

Vom 16. November bis 31. Dezember: 8,8.

(50)

Autonomer Zollsatz: 2.

(51)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vom 11. September 2014 zur Festlegung der Refraktometermethode zur Bestimmung des löslichen trockenen Rückstands in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse zwecks Einreihung dieser Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 274 vom 16.9.2014, S. 6).

(52)

Die Europäischen Union verpflichtet sich, für Getreide der Positionen:

ex1001 (Weizen),

1002 (Roggen),

ex1005 (Mais, ohne Hybridmais) sowie

ex1007 (Körner-Sorghum, ohne Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat)

einen Zollsatz in einer Höhe und einer Form anzuwenden, dass der Einfuhrpreis nach Entrichtung der Zölle und Abgaben für dieses Getreide nicht höher ist als der effektive Interventionspreis (oder im Falle einer Änderung des derzeitigen Systems des effektiven Stützpreises), erhöht um 55 %.

Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.

(53)

Der Einfuhrzoll für geschälten Reis der Unterpositionen 10062011 bis 10062098 unterliegt möglicherweise einer Zollermäßigung gemäß den in den einschlägigen Unionsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen.

Der Einfuhrzoll für halbgeschliffenen oder vollständig geschliffenen Reis der Unterpositionen 10063021 bis 10063098 unterliegt möglicherweise einer Zollermäßigung gemäß den in den einschlägigen Unionsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen.

(54)

Delta-5,23-Stigmastadienol, Chlerosterin, Beta-Sitosterin, Sitostanol, Delta-5-Avenasterin und Delta-5,24-Stigmastadienol.

(55)

Bei der Bestimmung des Vomhundertsatzes an Geflügelfleisch wird das Gewicht der Knochen nicht mitgerechnet.

(56)

Bei der Anwendung des Zolls auf Würstchen in Behältnissen, die auch Konservierungsflüssigkeit enthalten, wird nur das Gewicht der Würstchen zugrunde gelegt.

(57)

Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.

(58)

Je 1 GHT Saccharose, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern (siehe Zusätzliche Anmerkung 4 (KN)).

(59)

Die Anwendung des spezifischen Zollsatzes wird autonom auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

(60)

Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezieht sich jede Anführung einer Bestimmungsmethode auf die jeweils vom „Comité européen de normalisation” (CEN), von der „International Standardisation Organisation” (ISO) oder von der „American Society for Testing and Materials” (ASTM) festgelegte gültige Fassung.

(61)

Siehe Zusätzliche Anmerkung 6 (KN).

(62)

Gemessen bei einer Temperatur von 15 °C.

(63)

Dieser Zollsatz ist autonom für Gasöl mit einem Schwefelgehalt von 0,2 GHT oder weniger auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

(64)

Bei einem Druck von 1013 mbar und einer Temperatur von 15 °C.

(65)

Zollsatz für „natürlichem Natriumnitrat aus Chile” (TARIC-Code 3102500010): frei. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(66)

Zollsatz für „natürlichem Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an Kaliumnitrat von 44 GHT oder weniger), mit einem Gesamtgehalt an Stickstoff von 16,3 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff” (TARIC-Code 3105902010 und 3105908010): frei. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(67)

Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 9 % ermäßigt (Aussetzung).

(68)

Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 3 % ermäßigt (Aussetzung).

(69)

Autonomer Zollsatz: 2,3.

(70)

Autonomer Zollsatz: 5 €/100 m.

(71)

Autonomer Zollsatz: 3,5 €/100 m.

(72)

Ein Tor, eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(73)

Die Anwendung des Zollsatzes für Präservative aus Polyurethan wird autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt (TARIC-Code 3926909760).

(74)

Autonomer Zollsatz: 2,5.

(75)

Ein Fenster oder eine Fenstertür mit oder ohne Rahmen oder Verkleidung gilt als ein Stück.

(76)

Autonomer Zollsatz: 3.

(77)

Autonomer Zollsatz: 3,8.

(78)

Die Zulassung von Müllergaze, nicht konfektioniert, zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

(79)

Bei der Einfuhr gilt für die Einreihung in diese Unterposition und die Befreiung von den Einfuhrabgaben die Bedingung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates.

(80)

ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.

(81)

ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.

(82)

Andere Elemente, z. B. Al, Be, Co, Fe, Mn, Ni, Si.

(83)

Andere Elemente, insbesondere Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn.

(84)

Ein Kupfergehalt von mehr als 0,1 bis 0,2 GHT ist zugelassen, sofern der Chrom- und Mangangehalt jeweils 0,05 GHT oder weniger betragen.

(85)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt für Blei mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren ( „Werkblei” ) (TARIC-Code 7801910010). Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).

(86)

Für eingeführte und für die Montage bestimmte Waren für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Europäischen Union hergestellt werden, wird die Anwendung des Zollsatzes vorläufig autonom ausgesetzt. Bei Inanspruchnahme dieser Aussetzung sind die in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Modalitäten und Bedingungen zu beachten (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).

(87)

Autonomer Zollsatz: 3,8 %.

Vertragsmäßiger Zollsatz:

aus Chemiefasern: 5 %,

andere: 3,8 %.

(88)

Autonomer Zollsatz: 6,3 %.

Vertragsmäßiger Zollsatz:

aus Gewirken oder Gestricken: 12 %,

andere: 6,3 %.

(89)

Autonomer Zollsatz: 10,5 %.

Vertragsmäßiger Zollsatz:

aus Gewirken oder Gestricken: 12 %,

andere: 10,5 %.

(90)

Autonomer Zollsatz: frei.

Vertragsmäßiger Zollsatz:

aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellsto.sern: frei,

andere: 6,5 %.

(91)

Stärke/Glucose

Gehalt an Stärke, Stärkeabbauprodukten — einschließlich aller Polymere der Glucose — und ggf. vorhandener Glucose (bezogen auf die Ware), bestimmt über Glucose und berechnet als Stärke (Trockensubstanz, Reinheit 100 %, Umrechnungsfaktor von Glucose in Stärke: 0,9).

Glucose wird im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der den Gehalt an ggf. vorhandener Fructose übersteigt, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) von Glucose und Fructose angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird.

(92)

Saccharose/Invertzucker/Isoglucose

Gehalt an Saccharose und, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird, zuzüglich der Summe aus ggf. vorhandener Glucose und Fructose, nach Multiplikation mit 0,95 zur Berechnung als Saccharose (bezogen auf die Ware).

Falls weniger Fructose als Glucose enthalten ist, wird Glucose im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der dem Fructosegehalt entspricht.

NB:

Wenn ein Lactosehydrolysat als Bestandteil der Ware angemeldet und/oder Galactose neben anderen Zuckern festgestellt wird, ist die der Galactosemenge äquivalente Glucosemenge grundsätzlich von der Gesamtmenge Glucose vor jeder weiteren Berechnung abzuziehen.

(93)

Milchproteine

Caseine und/oder Caseinate, die als Bestandteil der Ware vorhanden sind, gelten nicht als Milchproteine, wenn die Ware keine anderen Milchbestandteile enthält.

Milchfett in der Ware zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT und Lactose zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT gelten nicht als andere Milchbestandteile.

Bei der Erfüllung der Zollformalitäten hat der Zollbeteiligte: „einziger Milchbestandteil: Casein/Caseinat” anzumelden, wenn dies der Fall ist.

(94)

Der Einfuhrpreis für Obst und Gemüse wird festgesetzt gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 (ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1).

(95)

Der Einfuhrpreis ist auf autonomer Grundlage festgesetzt.

(96)

Autonomer Zollsatz: 12,8.

(97)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 0,7 €/100 kg/net.

(98)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 1,4 €/100 kg/net.

(99)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,1 €/100 kg/net.

(100)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,8 €/100 kg/net.

(101)

Autonomer Zollsatz: 16.

(102)

Autonomer Zollsatz: 16 + 0,7 €/100 kg/net.

(103)

Autonomer Zollsatz: 16 + 1,4 €/100 kg/net.

(104)

Autonomer Zollsatz: 16 + 2,1 €/100 kg/net.

(105)

Autonomer Zollsatz: 16 + 2,8 €/100 kg/net.

(106)

Autonomer Zollsatz: 3 + 1,1 €/100 kg/net.

(107)

Autonomer Zollsatz: 3 + 2,3 €/100 kg/net.

(108)

Autonomer Zollsatz: 3 + 3,4 €/100 kg/net.

(109)

Autonomer Zollsatz: 3 + 4,5 €/100 kg/net.

(110)

Autonomer Zollsatz: 3 + 5,7 €/100 kg/net.

(111)

Autonomer Zollsatz: 3 + 6,8 €/100 kg/net.

(112)

Autonomer Zollsatz: 3 + 8 €/100 kg/net.

(113)

Autonomer Zollsatz: 3 + 23,8 €/100 kg/net.

(114)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 1 €/100 kg/net.

(115)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 2 €/100 kg/net.

(116)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 3,1 €/100 kg/net.

(117)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 4,1 €/100 kg/net.

(118)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 5,1 €/100 kg/net.

(119)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 6,1 €/100 kg/net.

(120)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 7,1 €/100 kg/net.

(121)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 23,8 €/100 kg/net.

(122)

Autonomer Zollsatz: 12.

(123)

Autonomer Zollsatz: 12 + 1,0 €/100 kg/net.

(124)

Autonomer Zollsatz: 12 + 2,0 €/100 kg/net.

(125)

Autonomer Zollsatz: 12 + 3,0 €/100 kg/net.

(126)

Autonomer Zollsatz: 12 + 4,1 €/100 kg/net.

(127)

Autonomer Zollsatz: 12 + 0,9 €/100 kg/net.

(128)

Autonomer Zollsatz: 12 + 1,8 €/100 kg/net.

(129)

Autonomer Zollsatz: 12 + 2,8 €/100 kg/net.

(130)

Autonomer Zollsatz: 12 + 3,7 €/100 kg/net.

(131)

Die Nummern in dieser Spalte entsprechen dem Rewe Colour Index, 3. Auflage 1971, Bradford, England.

(132)

Die Änderungen zu dieser Liste werden im Laufe des Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht.

(133)

Bei der Einfuhr gilt für die Einreihung in diese Unterposition und die Befreiung von den Einfuhrabgaben die Bedingung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates.

(134)

Die Erhebung dieses Zolls wird für Waren, die zur Bearbeitung in einem begünstigten Verfahren bestimmt sind (TARIC-Code 2710990010), für unbestimmte Zeit autonom ausgesetzt. Diese Aussetzung der Zölle unterliegt den in den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).

(135)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorten „light air-cured Burley” (einschließlich Burleyhybriden) und „light air-cured Maryland” : 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(136)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorte „flue-cured Virginia” : 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(137)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für „fire-cured” Tabak: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(138)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,4 €/hl.

(139)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 14,8 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,8 €/hl.

(140)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 18,6 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(141)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 14,8 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 15,8 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(142)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 18,6 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(143)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 14,2 €/hl.

(144)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 9,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 12,1 €/hl.

(145)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(146)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 12,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(147)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 9,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 12,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(148)

Definition gemäß der Norm EN 16575.

(149)

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1).

(150)

Durchführungsverordnung (EU) 2018/150 der Kommission vom 30. Januar 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission in Bezug auf die Analyse und Qualitätsbewertung von Milch und Milcherzeugnissen, die für die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung in Betracht kommen (ABl. L 26 vom 31.1.2018, S. 14).

(151)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: frei.

(152)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 7.

(153)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,6.

(154)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 7.

(155)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 5.

(156)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 6.

(157)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,5.

(158)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 2,5.

(159)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1.

(160)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 3,4.

(161)

Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,7.

(162)

Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (ABI. L 248 vom 5.9.1991, S. 1).

(163)

Saccharose/Invertzucker/Isoglucose

Gehalt an Saccharose und, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird, zuzüglich der Summe aus ggf. vorhandener Glucose und Fructose, nach Multiplikation mit 0,95 zur Berechnung als Saccharose (bezogen auf die Ware).

Falls weniger Fructose als Glucose enthalten ist, wird Glucose im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der dem Fructosegehalt entspricht.

NB:

Wenn ein Lactosehydrolysat als Bestandteil der Ware angemeldet und/oder Galactose neben anderen Zuckern festgestellt wird, ist die der Galactosemenge äquivalente Glucosemenge grundsätzlich von der Gesamtmenge Glucose vor jeder weiteren Berechnung abzuziehen.

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