ANHANG VO (EU) 2018/1605
Im Anhang I zur Verordnung (EU) 2015/1755 erhält Eintrag 3 unter „Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2” folgende Fassung:
Name | Angaben zur Identität | Gründe für die Benennung | |
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3. |
Mathias/Joseph NIYONZIMA alias KAZUNGU |
Geburtsdatum: 6.3.1956; 2.1.1967 Geburtsort: Kanyosha Commune, Mubimbi, Bujumbura-Rural Province, Burundi Registriernummer (SNR): O/00064 Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit. Reisepass Nr.: OP0053090 |
Beamter des Nationalen Nachrichtendienstes. Verantwortlich für die Behinderung der Suche nach einer politischen Lösung in Burundi, indem er zur Gewaltanwendung und zu Repressionen bei den Demonstrationen aufgestachelt hat, die am 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza begonnen haben. Ist verantwortlich dafür, auch außerhalb von Burundi die Ausbildung, Koordinierung und Bewaffnung der paramilitärischen Milizen der Imbonerakure unterstützt zu haben, die für Gewalthandlungen, Repressionsmaßnahmen und schwere Menschenrechtsübergriffe in Burundi verantwortlich sind. |
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