ANHANG VO (EU) 2018/1605

Im Anhang I zur Verordnung (EU) 2015/1755 erhält Eintrag 3 unter „Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2” folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe für die Benennung
3.

Mathias/Joseph NIYONZIMA

alias KAZUNGU

Geburtsdatum: 6.3.1956; 2.1.1967

Geburtsort: Kanyosha Commune, Mubimbi, Bujumbura-Rural Province, Burundi

Registriernummer (SNR): O/00064

Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit.

Reisepass Nr.: OP0053090

Beamter des Nationalen Nachrichtendienstes. Verantwortlich für die Behinderung der Suche nach einer politischen Lösung in Burundi, indem er zur Gewaltanwendung und zu Repressionen bei den Demonstrationen aufgestachelt hat, die am 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza begonnen haben. Ist verantwortlich dafür, auch außerhalb von Burundi die Ausbildung, Koordinierung und Bewaffnung der paramilitärischen Milizen der Imbonerakure unterstützt zu haben, die für Gewalthandlungen, Repressionsmaßnahmen und schwere Menschenrechtsübergriffe in Burundi verantwortlich sind.

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