Artikel 1 VO (EU) 2018/1633

1. Raffiniertes Shrimps-Peptid-Konzentrat gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung wird in die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 erstellte Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel aufgenommen.

2. Für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung darf nur der ursprüngliche Antragsteller:

Firma: Marealis AS;

Anschrift: Stortorget 1, Kystens Hus, 2. Stock, N-9008 Tromsø, Postanschrift: P.O. Box 1065, 9261 Tromsø, Norwegen,

das in Absatz 1 genannte neuartige Lebensmittel in der Union in Verkehr bringen, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Nutzung der nach Artikel 2 dieser Verordnung geschützten Daten oder mit Zustimmung von Marealis AS.

3. Der Eintrag in die in Absatz 1 genannte Unionsliste umfasst die im Anhang dieser Verordnung festgelegten Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsvorschriften.

4. Die Zulassung gemäß diesem Artikel gilt unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2002/46/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

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