ANHANG VO (EU) 2018/1633
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:
- 1.
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In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgende letzte Spalte angefügt:
„Datenschutz”
- 2.
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In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz Raffiniertes Shrimps-Peptid-Konzentrat Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „raffiniertes Shrimps-Peptid-Konzentrat” . Zugelassen am 20. November 2018. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.
Antragsteller:
Marealis AS, Stortorget 1, Kystens Hus, 2. Stock, N-9008 Tromsø, Postanschrift: P.O. Box 1065, 9261 Tromsø, Norwegen . Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel „raffiniertes Shrimps-Peptid-Konzentrat” nur von Marealis AS in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die geschützten wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von Marealis AS.Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 20. November 2023.
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für die erwachsene Bevölkerung 1200 mg/Tag - 3.
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In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation Raffiniertes Shrimps-Peptid-Konzentrat Beschreibung
Bei raffiniertem Shrimps-Peptid-Konzentrat handelt es sich um eine Peptidmischung, die durch eine Reihe von Reinigungsschritten nach enzymatischer Proteolyse unter Verwendung einer Peptidase aus Bacillus licheniformis und/oder Bacillus amyloliquefaciens aus den Schalen und Köpfen von Eismeergarnelen (Pandalus borealis) gewonnen wird.Merkmale/Zusammensetzung
Gesamttrockenmasse (%): ≥ 95,0 % Peptide (w/w Trockengewicht): ≥ 87,0 %, davon Peptide mit einer Molmasse < 2 kDa: ≥ 99,9 % Fett (w/w): ≤ 1,0 % Kohlenhydrate (w/w): ≤ 1,0 % Asche (w/w): ≤ 15,0 % Calcium: ≤ 2,0 % Kalium: ≤ 0,15 % Natrium: ≤ 3,5 %Schwermetalle
Arsen (anorganisch): ≤ 0,22 mg/kg Arsen (organisch): ≤ 51,0 mg/kg Cadmium: ≤ 0,09 mg/kg Blei: ≤ 0,18 mg/kg Gesamtquecksilber: ≤ 0,03 mg/kgMikrobiologische Kriterien:
Gesamtzahl der lebensfähigen Zellen: ≤ 20000 KBE/g Salmonellen: NN/25 g Listeria monocytogenes: NN/25 g Escherichia coli: ≤ 20 KBE/g Koagulasepositive Staphylococcus aureus: ≤ 200 KBE/g Pseudomonas aeruginosa: NN/25 g Schimmelpilze/Hefe: ≤ 20 KBE/g- KBE:
- koloniebildende Einheiten;
- NN:
- nicht nachweisbar
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