Artikel 3 VO (EU) 2018/1639
Strategien, mit denen sichergestellt wird, dass ein Kontributor alle relevanten Eingabedaten bereitstellt
Der Verhaltenskodex enthält Bestimmungen, die Kontributoren zur Festlegung und Einhaltung zumindest folgender Strategien verpflichten:
- a)
-
einer Strategie für die Eingabedaten, in der zumindest Folgendes dargelegt wird:
- i)
- welche Daten bei der Festlegung des Eingabedatenbeitrags einzubeziehen sind; und
- ii)
- welche Daten der Kontributor von einem Eingabedatenbeitrag ausnehmen kann und aus welchem Grund/welchen Gründen ein solcher Ausschluss möglich ist;
- b)
-
eine Strategie für die Übermittlung von Daten an den Administrator, die zumindest Folgendes umfasst:
- i)
- eine Beschreibung des Verfahrens, das zur Gewährleistung einer sicheren Datenübermittlung anzuwenden ist; und
- ii)
- Notfallpläne für die Dateneingabe bei technischen oder operativen Schwierigkeiten, vorübergehender Abwesenheit eines Submittenten oder Nichtverfügbarkeit der nach der Methodik erforderlichen Eingabedaten.
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