Artikel 3 VO (EU) 2018/1639

Strategien, mit denen sichergestellt wird, dass ein Kontributor alle relevanten Eingabedaten bereitstellt

Der Verhaltenskodex enthält Bestimmungen, die Kontributoren zur Festlegung und Einhaltung zumindest folgender Strategien verpflichten:

a)
einer Strategie für die Eingabedaten, in der zumindest Folgendes dargelegt wird:

i)
welche Daten bei der Festlegung des Eingabedatenbeitrags einzubeziehen sind; und
ii)
welche Daten der Kontributor von einem Eingabedatenbeitrag ausnehmen kann und aus welchem Grund/welchen Gründen ein solcher Ausschluss möglich ist;

b)
eine Strategie für die Übermittlung von Daten an den Administrator, die zumindest Folgendes umfasst:

i)
eine Beschreibung des Verfahrens, das zur Gewährleistung einer sicheren Datenübermittlung anzuwenden ist; und
ii)
Notfallpläne für die Dateneingabe bei technischen oder operativen Schwierigkeiten, vorübergehender Abwesenheit eines Submittenten oder Nichtverfügbarkeit der nach der Methodik erforderlichen Eingabedaten.

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