Präambel VO (EU) 2018/1654
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007(1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 5,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.
- (2)
- Am 3. Oktober 2017 hat der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „Ausschuss des VN-Sicherheitsrat” ) vier Schiffe für ein Verbot des Einlaufens in Häfen benannt.
- (3)
- Am 28. Dezember 2017 hat der Ausschuss des VN-Sicherheitsrates vier weitere Schiffe für ein Verbot des Einlaufens in Häfen benannt.
- (4)
- Am 30. März 2018 hat der Ausschuss des VN-Sicherheitsrates 15 Schiffe für ein Einfrieren von Vermögenswerten und 25 Schiffe für ein Verbot des Einlaufens in Häfen benannt. Diese Schiffe sind in Anhang XIV der Verordnung (EU) 2017/1509 aufgeführt.
- (5)
- Der Ausschuss des VN-Sicherheitsrates hat auf der Liste der benannten Schiffe weitere Angaben zu einigen dieser Schiffe veröffentlicht.
- (6)
- Anhang XIV der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.
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