Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2018/166
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 2. Februar 2018
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Leiterin des Dienstes für außenpolitische Instrumente
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