Artikel 1 VO (EU) 2018/1671

Die Verordnung (EU) 2017/825 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 4 erhält folgende Fassung:

Artikel 4 Übergeordnetes Ziel

Übergeordnetes Ziel des Programms ist es, die institutionellen, administrativen und wachstumsfördernden strukturellen Reformen in den Mitgliedstaaten zu fördern, indem die nationalen Behörden bei Maßnahmen zur Reform und Stärkung der Institutionen, der politischen Steuerung, der öffentlichen Verwaltung sowie der Bereiche Wirtschaft und Soziales als Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Herausforderungen unterstützt werden, um Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität zu verbessern und ein nachhaltiges Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Investitionen und soziale Eingliederung zu unterstützen und einen Beitrag zu realer Konvergenz in der Union zu leisten, insbesondere im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung, was auch als Vorbereitung auf eine Teilnahme am Euro-Währungsgebiet dienen kann, einschließlich der Unterstützung zum effizienten, wirksamen und transparenten Einsatz der Unionsfonds.

2.
Folgender Artikel wird eingefügt:

Artikel 5a Unterstützung der Vorbereitung auf die Mitgliedschaft im Euro-Währungsgebiet

Um die in den Artikeln 4 und 5 genannten Ziele zu erreichen, und innerhalb der förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 6, können im Rahmen des Programms Maßnahmen und Tätigkeiten auch zur Unterstützung von Reformen finanziert werden, die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung des Beitritts zum Euro-Währungsgebiet unterstützen können.

3.
Artikel 10 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt 222800000 EUR zu jeweiligen Preisen.;

b)
in Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die Ausgaben können auch die Kosten für andere unterstützende Tätigkeiten wie Qualitätskontrolle und Überwachung von Unterstützungsprojekten vor Ort decken.”

4.
In Artikel 16 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

f)
Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen..

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