Artikel 21 VO (EU) 2018/1672
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 3. Juni 2021. Artikel 16 gilt jedoch ab dem 2. Dezember 2018.
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