Präambel VO (EU) 2018/1709
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 7a Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Wie in der Mitteilung der Kommission über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020(2) unterstrichen wird, ist es notwendig, die Erfassung statistischer Daten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Expositionen und Gesundheitsschäden zu verbessern. Mit einer Wiederholung des 1999, 2007 und 2013 durchgeführten Ad-hoc-Moduls über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme sollte es möglich sein, Daten, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission(3) übermittelt wurden, zu ergänzen. Zudem sollten durch eine Wiederholung dieses Moduls Angaben zu berufsbedingten Risikofaktoren für die physische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden gewonnen werden.
- (2)
- In der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1851 der Kommission(4) werden die Bereiche spezieller Angaben ( „Untermodule” ) festgelegt und beschrieben, die in das Ad-hoc-Modul 2020 über Arbeitsunfälle und andere arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme aufgenommen werden sollten.
- (3)
- Die Kommission sollte die technischen Merkmale, Filter, Codes sowie die Frist für die Übermittlung der Daten nach dem Ad-hoc-Modul über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme festlegen.
- (4)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3.
- (2)
COM(2014) 332 final vom 6. Juni 2014.
- (3)
Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle (ABl. L 97 vom 12.4.2011, S. 3).
- (4)
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1851 der Kommission vom 14. Juni 2016 zur Annahme des die Jahre 2019, 2020 und 2021 umfassenden Programms von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 284 vom 20.10.2016, S. 1).
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