Artikel 37 VO (EU) 2018/1725

Schutz von Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden

Die Organe und Einrichtungen der Union schützen die Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden, beim Zugriff auf ihre öffentlich zugänglichen Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG.

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