Artikel 69 VO (EU) 2018/1725

Sanktionen

Verletzt ein Beamter und sonstiger Bediensteter der Union vorsätzlich oder fahrlässig die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten, so können nach den Vorschriften und Verfahren des Statuts Disziplinarstrafen und andere Maßnahmen gegen den Beamten oder sonstigen Bediensteten verhängt werden.

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