Artikel 33 VO (EU) 2018/1727
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unbeschadet der Ausnahmen gemäß Artikel 29 Absatz 7 dieser Verordnung, wenn die Verarbeitung von operativen personenbezogenen Daten gemäß Artikel 82 der Verordnung (EU) 2018/1725 eingeschränkt wurde, dürfen diese operativen personenbezogenen Daten nur zum Schutz der Rechte der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die an einem Verfahren, an dem Eurojust beteiligt ist, oder zu den in Artikel 82 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Zwecken verarbeitet werden.
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