Artikel 35 VO (EU) 2018/1727

Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten

(1) Eurojust führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält alle der folgenden Angaben:

a)
Kontaktdaten von Eurojust sowie den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten;
b)
die Zwecke der Verarbeitung,
c)
die Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien operativer personenbezogener Daten;
d)
die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die operativen personenbezogenen Daten offen gelegt worden sind oder noch offen gelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittstaaten oder internationalen Organisationen;
e)
gegebenenfalls die Übermittlungen von operativen personenbezogenen Daten an einen Drittstaat oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung des Drittstaats oder der internationalen Organisation;
f)
wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
g)
wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 91 der Verordnung (EU) 2018/1725.

(2) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.

(3) Eurojust stellt dem EDSB die Protokolle auf Anfrage zur Verfügung.

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