Artikel 35 VO (EU) 2018/1727
Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
(1) Eurojust führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält alle der folgenden Angaben:
- a)
- Kontaktdaten von Eurojust sowie den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten;
- b)
- die Zwecke der Verarbeitung,
- c)
- die Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien operativer personenbezogener Daten;
- d)
- die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die operativen personenbezogenen Daten offen gelegt worden sind oder noch offen gelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittstaaten oder internationalen Organisationen;
- e)
- gegebenenfalls die Übermittlungen von operativen personenbezogenen Daten an einen Drittstaat oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung des Drittstaats oder der internationalen Organisation;
- f)
- wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
- g)
- wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 91 der Verordnung (EU) 2018/1725.
(2) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.
(3) Eurojust stellt dem EDSB die Protokolle auf Anfrage zur Verfügung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.