Präambel VO (EU) 2018/173
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2015 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhrregelung der Union fallen(1), insbesondere auf Artikel 35,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhrregelung der Union fallen, ist in der Verordnung (EU) 2015/936 niedergelegt. In Anhang I jener Verordnung sind durch Auflistung der entsprechenden Codes der Kombinierten Nomenklatur die Textilwaren festgelegt, auf die in Artikel 1 Bezug genommen wird.
- (2)
- Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(2) eingeführt. Anhang I jener Verordnung wird alljährlich aktualisiert und als eigenständige Durchführungsverordnung veröffentlicht, um die Kombinierte Nomenklatur an mögliche Änderungen anzupassen, die von der Weltzollorganisation in Bezug auf die Nomenklatur des Harmonisierten Systems beziehungsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation in Bezug auf die vertragsmäßigen Zollsätze angenommen wurden.
- (3)
- Die Kommission nahm am 6. Oktober 2016 die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821(3) an, durch die die Nomenklatur einiger Waren, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/936 aufgeführt sind, geändert wird.
- (4)
- Zur Anpassung der Verordnung (EU) 2015/936 an die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 sollte Anhang I der Verordnung (EU) 2015/936 entsprechend geändert werden.
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 160 vom 25.6.2015, S. 1.
- (2)
Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).
- (3)
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 294 vom 28.10.2016, S. 1).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.