Artikel 1 VO (EU) 2018/1798

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft” und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft” sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

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