ANHANG I VO (EU) 2018/1798

Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft

A.
Themen und dazugehörige Variablen

1.
Für das Bezugsjahr 2019 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)
IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;
b)
Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen;
c)
elektronischer Handel;
d)
e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte;
e)
IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;
f)
Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen;
g)
IKT-Sicherheit.

2.
Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

a)
IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

i)
für alle Unternehmen:

Nutzung von Computern;

ii)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen.

b)
Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

Internetzugang;

ii)
für Unternehmen mit Internetzugang:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen;

(fakultativ) Nutzung von Anwendungen für Sprach- oder Videoanrufe über das Internet für Arbeitszwecke;

Internetanschluss: Jede Art von Festanschluss;

Internetanschluss: Bereitstellung tragbarer Geräte, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen;

(fakultativ) Vorhandensein einer eigenen Website;

Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für bezahlte Werbeinhalte;

Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für bezahlte Werbeinhalte;

Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für bezahlte Werbeinhalte;

Nutzung von Wiki-Instrumenten zum Wissensaustausch, nicht nur für bezahlte Werbeinhalte;

iii)
für Unternehmen, die über eine beliebige Art eines festen Internetanschlusses verfügen:

maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung, in Mbit/s in den Spannen: [0,< 2], [2,< 10], [10,< 30], [30,< 100], [>=100];

iv)
für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte zur Verfügung stellen, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen;

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht;

v)
für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:

(fakultativ) Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten;

(fakultativ) Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

(fakultativ) Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;

(fakultativ) Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;

(fakultativ) personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;

(fakultativ) Links oder Verweise auf die Profile des Unternehmens in sozialen Medien;

(fakultativ) Nutzung von Informationen über das Verhalten von Besuchern auf Unternehmenswebsites, wie Klicks oder angesehene Inhalte, beispielsweise für Werbung oder die Verbesserung der Kundenzufriedenheit;

vi)
für Unternehmen, die soziale Medien (nicht nur für bezahlte Werbeinhalte) nutzen, insbesondere soziale Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte oder Wiki-Instrumente zum Wissensaustausch:

Nutzung sozialer Medien für die Entwicklung des Unternehmens-Images oder für die Produktvermarktung, etwa für Werbung oder die Markteinführung von Produkten;

Nutzung sozialer Medien für die Erfassung von Meinungen, Bewertungen und Fragen der Kunden bzw. für diesbezügliche Reaktionen;

Nutzung sozialer Medien für die Einbeziehung der Kunden in Entwicklungs- oder Innovationsmaßnahmen bezüglich Waren oder Dienstleistungen;

Nutzung sozialer Medien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern (z. B. Lieferanten) oder anderen Einrichtungen (z. B. Behörden oder Nichtregierungsorganisationen);

Nutzung sozialer Medien für die Einstellung von Mitarbeitern;

Nutzung sozialer Medien für den Austausch von Ansichten, Meinungen und Wissen innerhalb des Unternehmens.

c)
elektronischer Handel

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

ii)
für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben:

Umsatzwert in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz der Verkäufe im elektronischen Handel, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps entgegengenommenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Verkäufen an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern: B2C), und Verkäufe an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen: B2B), und Verkäufe an Behörden (Handel mit Behörden B2G), im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegebenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Bestellungen, die über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) entgegengenommen werden, und Bestellungen, die über von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze entgegengenommen werden;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: Inland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: andere Mitgliedstaaten, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps entgegengenommenen Bestellungen im vorausgegangenen Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Herkunft: Inland, andere Mitgliedstaaten und übrige Welt;

iii)
für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über EDI-Systeme aufgegebene Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen entgegengenommen haben:

Umsatzwert in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: Inland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: andere Mitgliedstaaten, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

d)
e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche ermöglichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke ermöglichen.

e)
IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigung von IKT-Fachleuten;

(fakultativ) Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Durchführung von IKT-Funktionen (z. B. Wartung der IKT-Infrastruktur, Unterstützung für Bürosoftware, Entwicklung oder Unterstützung von EPR-Software/-Systemen und/oder Weblösungen, Sicherheit und Datenschutz) durch eigene Beschäftigte (einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Durchführung von IKT Funktionen (z. B. Wartung der IKT-Infrastruktur, Unterstützung für Bürosoftware, Entwicklung oder Unterstützung von EPR-Software/-Systemen und/oder Weblösungen, Sicherheit und Datenschutz) durch externe Dienstleister im vorausgegangenen Kalenderjahr;

ii)
für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt oder einzustellen versucht haben:

(fakultativ) schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute.

f)
Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen

i)
für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr von Kunden aus anderen Mitgliedstaaten über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben, Angaben zu den folgenden Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten:

hohe Kosten der Lieferung oder Rücksendung von Produkten;

Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden und der Streitbeilegung;

Anpassung der Produktbeschriftung für den Verkauf in anderen Mitgliedstaaten;

mangelnde Fremdsprachenkenntnisse für die Kommunikation mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten;

von Geschäftspartnern des Unternehmens auferlegte Verkaufsbeschränkungen für bestimmte Mitgliedstaaten.

g)
IKT-Sicherheit

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Authentifizierung mit sicherem Kennwort;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: die Software (einschließlich Betriebssystem) auf dem neuesten Stand halten;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Nutzeridentifizierung und -authentifizierung mit biometrischen Verfahren, die vom Unternehmen umgesetzt werden;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Verschlüsselungstechniken für Daten, Dokumente und E-Mails;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Datensicherung an einem gesonderten Ort (einschließlich Sicherung in der Cloud);

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Netzzugangskontrolle (Verwaltung des Zugriffs von Geräten und Nutzern auf das Unternehmensnetzwerk);

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: VPN (Virtual Private Network, weitet das Privatnetz über ein öffentliches Netz aus, um einen sicheren Datenaustausch über ein öffentliches Netz zu ermöglichen);

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Speicherung von Protokolldateien (Log-files) zur Auswertung nach Sicherheitsvorfällen;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: IKT-Risikobewertung, d. h. regelmäßige Bewertung der Wahrscheinlichkeit und der Folgen von IKT-Sicherheitsvorfällen;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: IKT-Sicherheitsprüfungen, z. B. Durchführung von Penetrationstests, Tests der Sicherheitsalarmsysteme, Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen, Tests der Datensicherungssysteme;

Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit über freiwillige Schulungen oder intern verfügbare Informationen (z. B. Informationen im Intranet);

Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit über verpflichtende Schulungen oder die Konsultation vorgeschriebenen Informationsmaterialien;

Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit in Form eines Vertrags (z. B. Arbeitsvertrag);

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der IKT-Sicherheit, z. B. Sicherheitsprüfungen, sicherheitsbezogene IKT-Schulungen, Behebung von IKT-Sicherheitsvorfällen (mit Ausnahme von Upgrades vorgefertigter Software) durch eigene Beschäftigte des Unternehmens (einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen);

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der IKT-Sicherheit, etwa Sicherheitsprüfungen, sicherheitsbezogene IKT-Schulungen, Behebung von IT-Sicherheitsvorfällen (mit Ausnahme von Upgrades vorgefertigter Software) durch externe Dienstleister;

Verfügbarkeit von Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit;

im vorausgegangenen Kalenderjahr mindestens einmal aufgetretene Probleme aufgrund von Vorfällen im Zusammenhang mit den IKT: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten, z. B. Denial-of-Service-Angriffe, Ransomware-Angriffe, Hard- oder Softwarefehler mit Ausnahme mechanischer Störungen, Diebstahl;

im vorausgegangenen Kalenderjahr mindestens einmal aufgetretene Probleme aufgrund von Vorfällen im Zusammenhang mit den IKT: Vernichtung oder Verfälschung von Daten, etwa durch eine Infektion mit Schadsoftware oder unberechtigtes Eindringen, Hard- oder Softwarefehler;

im vorausgegangenen Kalenderjahr mindestens einmal aufgetretene Probleme aufgrund von Vorfällen im Zusammenhang mit den IKT: Offenlegung vertraulicher Daten, z. B. aufgrund von unerlaubtem Eindringen, Pharming, Phishing-Angriffen, Handlungen der eigenen Angestellten des Unternehmens (absichtlich oder unabsichtlich);

Verfügbarkeit einer Versicherung IKT-Sicherheitsvorfälle;

ii)
für Unternehmen, die über Unterlagen zu Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit verfügen;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Verwaltung der Zugangsrechte für die Nutzung der IKT, z. B. Computer, Netzwerk;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Speicherung, Schutz, Zugang oder Verarbeitung von Daten;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Verfahren oder Regeln für die Prävention oder Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, z. B. Pharming, Phishing-Angriffe, Ransomware;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Verantwortlichkeit, Rechte und Pflichten der Beschäftigten im Bereich der IKT, z. B. Verwendung von E-Mails, mobilen Geräten, sozialen Medien;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Schulung von Beschäftigten in der sicheren Verwendung der IKT;

letzte Definition oder Überprüfung der Unterlagen des Unternehmens über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit (z. B. Risikobewertung, Bewertung von IKT-Sicherheitsvorfällen): innerhalb der vergangenen zwölf Monate; vor mehr als zwölf Monaten aber weniger als 24 Monaten; vor mehr als 24 Monaten.

3.
Folgende Hintergrundinformationen sind von allen Unternehmen zu erheben oder aus alternativen Quellen zu gewinnen:

Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer).

B.
Geltungsbereich

Die Variablen nach Teil A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erheben:
1.
Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

Kategorie der NACE Rev. 2Bezeichnung
Abschnitt CVerarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Abschnitte D, EEnergieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abschnitt FBaugewerbe/Bau
Abschnitt GHandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Abschnitt HVerkehr und Lagerei
Abschnitt IGastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie;
Abschnitt JInformation und Kommunikation
Abschnitt LGrundstücks- und Wohnungswesen
Abteilungen 69-74Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Gruppe 95.1Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

2.
Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.
3.
Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats.

C.
Bezugszeiträume

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2018. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2019.

D.
Untergliederungen der Daten

Für die in Teil A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:
1.
Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18 19 + 20 + 21 + 22 + 23 24 + 25 26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33 35 + 36 + 37 + 38 + 39 41 + 42 + 43 45 + 46 + 47 47 49 + 50 + 51 + 52 + 53 55 58 + 59 + 60 + 61 + 62 + 63 68 69 + 70 + 71 + 72 + 73 + 74 77 + 78 + 79 + 80 + 81 + 82 26.1 + 26.2 + 26.3 + 26.4 + 26.8 + 46.5 + 58.2 + 61 + 62 + 63.1 + 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10 + 11 + 12 13 + 14 + 15 16 + 17 + 18 26 27 + 28 29 + 30 31 + 32 + 33 45 46 55 + 56 58 + 59 + 60 61 62 + 63 77 + 78 + 80 + 81 + 82 79 95.1

2.
Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

10 oder mehr Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte 250 oder mehr Beschäftigte

Wenn eine Erfassung vorgenommen wird, sind die Daten gemäß folgender Tabelle aufzuschlüsseln:

Größenklasse

0 bis 9 Beschäftigte (fakultativ) 2 bis 9 Beschäftigte (fakultativ) 0 bis 1 Beschäftigte (fakultativ)

E.
Periodizität

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2019 vorzulegen.

F.
Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse

1.
Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne des Artikels 6 und des Anhangs I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5. Oktober 2019 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.
2.
Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2019 an Eurostat zu übermitteln.
3.
Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2019 an Eurostat zu übermitteln.
4.
Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.