Artikel 2 VO (EU) 2018/183

Rücknahme vom Markt

1. Vorhandene Bestände an Formaldehyd als Zusatzstoff der Kategorie „technologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Konservierungsmittel” für die Verwendung in Magermilch für Schweine bis zum Alter von sechs Monaten und in Vormischungen, die diesen Zusatzstoff enthalten, sind so schnell wie möglich vom Markt zu nehmen, spätestens jedoch bis zum 28. Mai 2018.

2. Vor dem 28. Mai 2018 hergestellte Magermilch, die den Zusatzstoff enthält oder Magermilch, die die in Absatz 1 genannten Vormischungen enthält, sowie Mischfuttermittel, die solche Magermilch enthalten, sind so schnell wie möglich vom Markt zu nehmen, spätestens jedoch bis zum 28. August 2018.

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