Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2018/183
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. Februar 2018
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude Juncker
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.