ANHANG VO (EU) 2018/1847

Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise
Chemische Bezeichnung/INN Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile CAS-Nummer EG-Nummer Art des Mittels, Körperteile Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung Sonstige
a b c d e f g h i
7 2-Hydroxybiphenyl(*) o-Phenylphenol 90-43-7 201-993-5
a)
Auszuspülende/abzuspülende Mittel
a)
0,2 % (als Phenol)
Kontakt mit den Augen vermeiden
b)
Nicht auszuspülende/nicht abzuspülende Mittel
b)
0,15 % (als Phenol)

Fußnote(n):

(*)

Ab dem 17. Juni 2019 dürfen kosmetische Mittel, die 2-Hydroxybiphenyl enthalten und die nicht diesen Bedingungen entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 17. September 2019 dürfen kosmetische Mittel, die 2-Hydroxybiphenyl enthalten und die nicht diesen Bedingungen entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.

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