Artikel 18 VO (EU) 2018/1860

Bewertung

Die Kommission bewertet die Anwendung dieser Verordnung innerhalb von zwei Jahren ab dem Beginn ihrer Anwendung. Im Zuge dieser Bewertung werden die potenziellen Synergien zwischen dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) beurteilt.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20).

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