ANHANG III VO (EU) 2018/1874

Beschreibung der für die Betriebsdatenmodule zu verwendenden Variablen, wie in Anhang II dieser Durchführungsverordnung festgelegt

MODUL 1 — ARBEITSKRÄFTE UND AUẞERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKETEN

BESCHREIBUNG DER ARBEITSKRÄFTEVARIABLEN

Inhaber

Der Inhaber ist die natürliche Person (oder die ausgewählte natürliche Person im Falle eines Gruppenbetriebs), für deren Rechnung und in deren Namen der Betrieb bewirtschaftet wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist. Ist der Inhaber eine juristische Person, werden die Daten für den Inhaber nicht erfasst. Landwirtschaftliche Arbeiten werden in Anhang I definiert — ALLGEMEINE KERNVARIABLEN
Themenbereich: Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes
Einzelthemen: Inhaber und Geschlechterverhältnis
MLFO 001

Geschlecht des Inhabers

Geschlecht des Inhabers

    M — männlich

    F — weiblich

MLFO 002

Geburtsjahr

Geburtsjahr des Inhabers
Einzelthema: Arbeitsleistung
MLFO 003

Landwirtschaftliche Arbeit des Inhabers im landwirtschaftlichen Betrieb

Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten landwirtschaftlicher Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb für den Inhaber, außer Hausarbeit
Einzelthema: Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb
MLFO 004

Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

Im Betrieb wurde eine Arbeitsplatzrisikobewertung zur Verringerung arbeitsbedingter Risiken durchgeführt, was zu einer schriftlichen Aufzeichnung geführt hat (z. B. „Betriebssicherheitsplan” ).
Themenbereich: Familienarbeitskräfte
Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der mitarbeitenden Personen und Geschlechterverhältnis

Im Betrieb beschäftigte Familienangehörige

Diese Position betrifft nur alleinige Betriebsinhaber, weil bei Gruppenbetrieben und juristischen Personen davon ausgegangen wird, dass sie keine Familienarbeitskräfte haben. Zu den Familienangehörigen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (ohne Hausarbeit) gehören der Ehepartner, Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sowie die Geschwister des Betriebsinhabers oder seines Ehepartners in Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber. Falls relevant, umfasst dies den Betriebsleiter, der ein Familienmitglied der Familie des Inhabers ist.
MLFO 005

Im Betrieb beschäftigte männliche Familienangehörige

Zahl der männlichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten
MLFO 006

Im Betrieb beschäftigte weibliche Familienangehörige

Zahl der weiblichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten
Themenbereich: nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte
Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der Beschäftigten und Geschlechterverhältnis

Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte

Unter regelmäßig beschäftigten Arbeitskräften versteht man Personen, die nicht Inhaber und nicht Familienangehörige sind sowie unabhängig von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung jede Woche landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb verrichtet und dafür ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) erhalten haben. Dazu gehören auch Personen, denen es aus folgenden Gründen nicht möglich war, den gesamten Zeitraum über zu arbeiten:
i)
besondere Produktionsbedingungen in spezialisiertem landwirtschaftlichem Betrieb oder
ii)
Abwesenheit wegen Urlaub, Militärdienst, Krankheit, Unfall oder Tod oder
iii)
Eintritt in den Betrieb oder Ausscheiden aus dem landwirtschaftlichen Betrieb oder
iv)
vollständiger Arbeitsausfall im Betrieb durch höhere Gewalt (Überschwemmung, Brand usw.).
MLFO 007

Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, männlich

Zahl der männlichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten
MLFO 008

Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, weiblich

Zahl der weiblichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten
Einzelthema: Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte

Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte bezieht sich auf Arbeitskräfte, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag der Erhebung aus anderen als den unter „Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte” genannten Gründen nicht jede Woche im landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet haben.

Unter Arbeitstage der unregelmäßig beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte ist die normale tägliche Arbeitszeit einer mit landwirtschaftlichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft zu verstehen, der ein Arbeitsentgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) für einen vollen Arbeitstag gezahlt wird. Urlaubs- und Krankheitszeiten gelten nicht als Arbeitszeiten.

MLFO 009

Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte: männlich und weiblich

Gesamtzahl der vollen Arbeitstage von unregelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräften
Einzelthema: Arbeitsleistung durch Auftragnehmer
MLFO 010

Nicht direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte und nicht in den vorherigen Kategorien enthaltene Personen

Gesamtzahl der vollen Arbeitstage im landwirtschaftlichen Betrieb von nicht direkt im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen (z. B. von Dritten beschäftigte Unterauftragnehmer)

Themenbereich: direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten werden erfasst für:
i)
den Inhaber von Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber und Gruppenbetriebe
ii)
die Familienangehörigen von Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber

und im Falle von direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten auch für

iii)
regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
Für Betriebsinhaber, die juristische Personen sind, werden keine Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten erfasst. Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten beziehen sich auf sonstige Erwerbstätigkeiten:
a)
im landwirtschaftlichen Betrieb oder
b)
außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs
Sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden Erwerbstätigkeiten sind Tätigkeiten, bei denen entweder die Betriebsmittel (Grund und Boden, Gebäude, Maschinen usw.) oder die Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden. Nichtlandwirtschaftliche und landwirtschaftliche Arbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe sind eingeschlossen. Reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Verpachtung von Grund und Boden für verschiedene Tätigkeiten ohne weitere Beteiligung an diesen Tätigkeiten.
Einzelthema: Arten von Tätigkeiten
MLFO 011

Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsleistungen

Vorhandensein von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsdienstleistungen stehen, und/oder wirtschaftliche Tätigkeiten mit sozialem Bezug, bei denen entweder die Betriebsmittel oder die primären Erzeugnisse des Betriebs verwendet werden
MLFO 012

Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten

Vorhandensein von Tätigkeiten im Bereich Fremdenverkehr, Beherbergung, Führung von Touristen und sonstigen Gruppen durch den Betrieb, Sport- und Freizeittätigkeiten usw., bei denen Grund und Boden, Gebäude oder sonstige Betriebsmittel des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden
MLFO 013

Handwerk

Herstellung handwerklicher Erzeugnisse, im landwirtschaftlichen Betrieb entweder vom Inhaber oder von den Familienangehörigen oder den familienfremden Arbeitskräften hergestellt, unabhängig davon, wie die Erzeugnisse verkauft werden
MLFO 014

Verarbeitung von Agrarerzeugnissen

Jegliche Verarbeitung eines landwirtschaftlichen Grunderzeugnisses zu einem verarbeiteten Nebenerzeugnis im landwirtschaftlichen Betrieb, unabhängig davon, ob der Rohstoff im Betrieb erzeugt oder von außerhalb zugekauft wurde
MLFO 015

Erzeugung von erneuerbarer Energie

Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke, einschließlich Biogas, Biokraftstoffe oder Strom, in Windturbinen oder sonstigen Einrichtungen oder aus landwirtschaftlichen Rohstoffen. Nur für den Eigenverbrauch des landwirtschaftlichen Betriebs erzeugte erneuerbare Energie wird nicht erfasst.
MLFO 016

Holzverarbeitung

Verarbeitung von Rohholz im landwirtschaftlichen Betrieb für Vermarktungszwecke (Sägen von Nutzholz usw.)
MLFO 017

Aquakultur

Erzeugung von Fischen, Flusskrebsen usw. im landwirtschaftlichen Betrieb. Reine Fischfangtätigkeiten sind ausgeschlossen.

Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen Betriebs)

Vertragliche Arbeiten unter Einsatz von Geräten des Betriebs, wobei zwischen Arbeiten innerhalb und außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors unterschieden wird
MLFO 018

Landwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

Vorhandensein landwirtschaftlicher Arbeiten innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors
MLFO 019

Nichtlandwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

Vorhandensein von Arbeiten außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors (z. B. Schneeräumen, Transporttätigkeiten, Landschaftspflege, landwirtschaftliche und umweltbezogene Dienstleistungen)
MLFO 020

Forstwirtschaft

Vorhandensein forstwirtschaftlicher Arbeiten unter Einsatz sowohl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte als auch der im Allgemeinen für landwirtschaftliche Zwecke verwendeten Maschinen und Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebs
MLFO 021

Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten a. n. g.

Vorhandensein anderweitig nicht genannter sonstiger Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind
Einzelthema: Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb
MLFO 022

Prozentualer Anteil sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs

Prozentklasse sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten in Bezug auf die Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Anteil der sonstigen Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem Betrieb verbunden sind, wird geschätzt als Anteil der direkt mit dem Umsatz des landwirtschaftlichen Betriebs verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten am Gesamtumsatz des landwirtschaftlichen Betriebs und der Direktzahlungen für diesen Betrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder neueren Rechtsvorschriften.QUOTIENTUmsatz sonstiger direkt mit dem Betrieb verbundener ErwerbstätigkeitenGesamter Umsatz des Betriebsdirekte Zahlungen

Einzelthema: Arbeitsleistung

Diese Position gilt für:
i)
den Inhaber von Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber und Gruppenbetrieben
ii)
die Familienangehörigen in Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber und
iii)
regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
Für Betriebsinhaber, die juristische Personen sind, werden keine Angaben erfasst.
MLFO 023

Inhaber mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

Der Inhaber von Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber oder Gruppenbetrieben übt sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten aus:

    M — Haupttätigkeit

    S — Nebentätigkeit

    N — keine Beteiligung

Die Tätigkeiten können im landwirtschaftlichen Betrieb selbst (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden.
MLFO 024

Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen
MLFO 025

Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen
MLFO 026

Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber oder Gruppenbetrieben als Haupttätigkeit nachgehen
MLFO 027

Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber oder Gruppenbetrieben als Nebentätigkeit nachgehen

Themenbereich: Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

Bezieht sich auf nicht landwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb und Tätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die gegen ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlung in Naturalien) durchgeführt werden, ausgenommen:
i)
die landwirtschaftliche Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb und
ii)
direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten des Inhabers
Nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten beziehen sich auf sonstige Erwerbstätigkeiten:
a)
im landwirtschaftlichen Betrieb (nichtlandwirtschaftliche Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder
b)
außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs
Einzelthema: Arbeitsleistung
MLFO 028

Alleiniger Inhaber, der auch Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs des alleinigen Inhabers ist, mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

Der Inhaber übt nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten aus:

    M — Haupttätigkeit

    S — Nebentätigkeit

    N — keine Beteiligung

Die Tätigkeiten können im landwirtschaftlichen Betrieb selbst (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden.
MLFO 029

Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen Erwerbstätigkeiten als ihre Haupttätigkeit

Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen
MLFO 030

Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen

MODUL 2 — LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZUR LÄNDLICHEN ENTWICKLUNG

Themenbereich: an Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe

Der landwirtschaftliche Betrieb hat in den letzten drei Jahren von den Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung profitiert, wie in Titel III Kapitel I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 festgelegt, nach bestimmten Standards und Vorschriften neuerer Rechtsvorschriften, unabhängig davon, ob die Zahlung im Bezugszeitraum erfolgte, solange über die Zuteilung der Maßnahme positiv entschieden wurde (z. B. wenn der Antrag auf einen Zuschuss angenommen wurde).
MRDV 001

Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 002

Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 003

Investitionen in materielle Vermögenswerte

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 004

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen

Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und im Fall von Kroatien auch gemäß Artikel 40 derselben Verordnung
MRDV 005

Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 006

Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 007

Ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 008

Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
MRDV 009

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 010

Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 011

Ökologischer Landbau

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 012

Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 013

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 014

Tierschutz

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.
MRDV 015

Risikomanagement

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MODUL 3 — STALLHALTUNGSVERFAHREN UND DÜNGEMITTEL

BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZU UNTERBRINGUNG DER TIERE UND DÜNGEWIRTSCHAFT

Themenbereich: Unterbringung der Tiere

Plätze im Rahmen der Tierunterbringung für Rinder, Schweine und Geflügel. Der Begriff Plätze bezieht sich auf die übliche Zahl von im Bezugsjahr in den Tierstallungen vorhandenen Tieren. Dies bedeutet, dass die Zahl der Tiere am Stichtag korrigiert werden muss, falls die Bedingungen nicht normal sind (Überbelegung, Unterbelegung, Sanitärentleerung, spezielle Produktionsregelungen usw.). Es sind nur im Bezugszeitraum genutzte Stallungen zu erfassen. Die Zahl der temporär leerstehenden Plätze in den Stallungen während des Bezugszeitraums wird ebenfalls erfasst. Definition von Tieren in Kernabschnitt III — VARIABLEN ZUM VIEHBESTAND
Einzelthema: Rinderställe
MAHM 001

Milchkühe

Durchschnittliche Zahl der Milchkühe im Bezugsjahr
MAHM 002

Milchkühe in Anbindehaltung (Gülle)

Zahl der Plätze für Milchkühe in Anbindehaltung mit Güllewirtschaft
MAHM 003

Milchkühe in Anbindehaltung (Festmist)

Zahl der Plätze für Milchkühe in Anbindehaltung mit Festmistwirtschaft
MAHM 004

Milchkühe in Laufställen/Boxen (Gülle)

Zahl der Plätze für Milchkühe in Laufställen/Boxen mit Güllewirtschaft
MAHM 005

Milchkühe in Laufställen/Boxen (Festmist)

Zahl der Plätze für Milchkühe in Laufställen/Boxen mit Festmistwirtschaft
MAHM 006

Milchkühe — andere Stallungsarten (Gülle)

Zahl der Plätze für Milchkühe mit anderen Stallungsarten anderweitig nicht genannt, mit Güllewirtschaft
MAHM 007

Milchkühe — andere Stallungsarten (Festmist)

Zahl der Plätze für Milchkühe mit anderen Stallungsarten anderweitig nicht genannt, mit Festmistwirtschaft
MAHM 008

Milchkühe in ständiger Freilandhaltung

Zahl der Plätze für Milchkühe in ständiger Freilandhaltung
MAHM 009

Milchkühe — teilweise in Freilandhaltung (Weidehaltung)

Monate, die Milchkühe in Freilandhaltung (Weidehaltung) verbringen
MAHM 010

Milchkühe mit Zugang zu Bewegungshöfen/Auslaufflächen

Vorhandensein von Bewegungshöfen/Auslaufflächen für Milchkühe
MAHM 011

Sonstige Rinder

Durchschnittliche Zahl sonstiger Rinder im Bezugsjahr
MAHM 012

Sonstige Rinder in Anbindehaltung (Gülle)

Zahl der Plätze für sonstige Rinder in Anbindehaltung mit Güllewirtschaft
MAHM 013

Sonstige Rinder in Anbindehaltung (Festmist)

Zahl der Plätze für sonstige Rinder in Anbindehaltung mit Festmistwirtschaft
MAHM 014

Sonstige Rinder in Laufställen/Boxen (Gülle)

Zahl der Plätze für sonstige Rinder in Laufställen/Boxen mit Güllewirtschaft
MAHM 015

Sonstige Rinder in Laufställen/Boxen (Festmist)

Zahl der Plätze für sonstige Rinder in Laufställen/Boxen mit Festmistwirtschaft
MAHM 016

Sonstige Rinder — andere Stallungsarten (Gülle)

Zahl der Plätze für sonstige Rinder mit anderen Stallungsarten anderweitig nicht genannt, mit Güllewirtschaft
MAHM 017

Sonstige Rinder — andere Stallungsarten (Festmist)

Zahl der Plätze für sonstige Rinder mit anderen Stallungsarten anderweitig nicht genannt, mit Festmistwirtschaft
MAHM 018

Sonstige Rinder in ständiger Freilandhaltung

Zahl der Plätze für sonstige Rinder in ständiger Freilandhaltung
MAHM 019

Sonstige Rinder — teilweise in Freilandhaltung (Weidehaltung)

Monate, die sonstige Rinder in Freilandhaltung (Weidehaltung) verbringen
MAHM 020

Sonstige Rinder mit Zugang zu Bewegungshöfen/Auslaufflächen

Vorhandensein von Bewegungshöfen/Auslaufflächen für sonstige Rinder
Einzelthema: Schweineställe
MAHM 021

Zuchtsauen

Durchschnittliche Zahl der Zuchtsauen im Bezugsjahr
MAHM 022

Zuchtsauen auf Vollspaltenboden

Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Stallungen mit Vollspaltenboden
MAHM 023

Zuchtsauen auf Teilspaltenboden

Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Stallungen mit Teilspaltenboden
MAHM 024

Zuchtsauen in Ställen mit planbefestigtem Boden (ausgenommen Tiefstreuhaltung)

Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Stallungen mit planbefestigtem Boden, ausgenommen Tiefstreuhaltung
MAHM 025

Zuchtsauen in Ställen mit vollständig mit Tiefstreu bedeckter Bodenfläche

Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Stallungen mit Tiefstreu
MAHM 026

Zuchtsauen — andere Stallungsarten

Zahl der Plätze für Zuchtsauen mit anderen Stallungsarten
MAHM 027

Zuchtsauen in Freilandhaltung

Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Freilandhaltung
MAHM 028

Zuchtsauen in Freilandhaltung

Monate, die Zuchtsauen in Freilandhaltung (Weidehaltung) verbringen
MAHM 029

Sonstige Schweine

Durchschnittliche Zahl sonstiger Schweine im Bezugsjahr
MAHM 030

Sonstige Schweine auf Vollspaltenboden

Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Stallungen mit Vollspaltenboden
MAHM 031

Sonstige Schweine auf Teilspaltenboden

Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Stallungen mit Teilspaltenboden
MAHM 032

Sonstige Schweine in Ställen mit planbefestigtem Boden (ausgenommen Tiefstreuhaltung)

Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Stallungen mit planbefestigtem Boden, ausgenommen Tiefstreuhaltung
MAHM 033

Sonstige Schweine in Ställen mit vollständig mit Tiefstreu bedeckter Bodenfläche

Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Stallungen mit Tiefstreu
MAHM 034

Sonstige Schweine — andere Stallungsarten

Zahl der Plätze für sonstige Schweine in anderen Stallungsarten
MAHM 035

Sonstige Schweine in Freilandhaltung

Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Freilandhaltung
MAHM 036

Sonstige Schweine mit Zugang zu Bewegungshöfen/Auslaufflächen

Vorhandensein von Bewegungshöfen/Auslaufflächen für sonstige Schweine (ausgenommen Freilandhaltung)
Einzelthema: Legehennenställe
MAHM 037

Legehennen

Durchschnittliche Zahl der Legehennen im Bezugsjahr
MAHM 038

Legehennen in Tiefstreuhaltung

Zahl der Plätze für Legehennen in Stallungen mit Tiefstreuhaltung
MAHM 039

Legehennen in Volierenstall (ohne Streu)

Zahl der Plätze für Legehennen in Volierenställen
MAHM 040

Legehennen in Käfigen mit Kotbändern

Zahl der Plätze für Legehennen in Käfigen mit Kotbändern
MAHM 041

Legehennen in Käfigen mit Kotgruben

Zahl der Plätze für Legehennen in Käfigen mit Kotgruben
MAHM 042

Legehennen in Käfigen als Stilt House

Zahl der Plätze für Legehennen in Käfigen als Stilt House
MAHM 043

Legehennen — andere Stallungsarten

Zahl der Plätze für Legehennen in anderen Stallungsarten
MAHM 044

Legehennen in Freilandhaltung

Zahl der Plätze für Legehennen in Freilandhaltung
Themenbereich: Einsatz von Nährstoffen und Düngemitteln in dem Betrieb
Einzelthema: gedüngte landwirtschaftlich genutzte Fläche
MAHM 045

Gesamte mit Mineraldünger gedüngte landwirtschaftlich genutzte Fläche

Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Mineraldünger
MAHM 046

Gesamte mit Wirtschaftsdünger gedüngte landwirtschaftlich genutzte Fläche

Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft

Einzelthema: aus dem landwirtschaftlichen Betrieb exportierter und in den Betrieb importierter Wirtschaftsdünger

Nettobetrag des vom Betrieb exportierten oder importierten Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft

Exportierter Wirtschaftsdünger des Betriebs — netto

Nettobetrag des vom Betrieb abtransportierten oder zum Betrieb gebrachten Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft
MAHM 047

Exportierte Gülle/flüssiger Wirtschaftsdünger des Betriebs — netto

Kubikmeter Gülle/flüssiger Wirtschaftsdünger, vom landwirtschaftlichen Betrieb importiert oder exportiert, zur direkten Verwendung als Dünger oder für die industrielle Verarbeitung unabhängig davon, ob er verkauft, gekauft oder kostenlos getauscht wird. Umfasst auch Gülle/flüssigen Wirtschaftsdünger, der zur Energieerzeugung eingesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt in der Landwirtschaft wiederverwendet wird.
MAHM 048

Exportierter Festdünger des Betriebs — netto

Tonnen Festdünger, vom landwirtschaftlichen Betrieb importiert oder exportiert, zur direkten Verwendung als Dünger oder für die industrielle Verarbeitung unabhängig davon, ob er verkauft, gekauft oder kostenlos getauscht wird. Umfasst auch Festdünger, der zur Energieerzeugung eingesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt in der Landwirtschaft wiederverwendet wird.
Einzelthema: organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (ohne Wirtschaftsdünger)
MAHM 049

Organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (ohne Wirtschaftsdünger), im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt

Tonnen organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (ohne Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft), die in der Landwirtschaft im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden

Themenbereich: Techniken der Ausbringung von Wirtschaftsdünger

Techniken zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger
Einzelthema: Einarbeitungszeit nach Art der Ausbringung

Breitausbringung

Wirtschaftsdünger wird auf die Oberfläche einer Bodenfläche oder Kultur ausgebracht, ohne dass Reihenausbringungs- oder Injektionstechniken angewandt werden
MAHM 050

Einarbeitung innerhalb von vier Stunden

Prozentklasse des gesamten ausgebrachten Wirtschaftsdüngers, der innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung mechanisch in den Boden eingearbeitet wurde
MAHM 051

Einarbeitung nach vier Stunden

Prozentklasse des gesamten ausgebrachten Wirtschaftsdüngers, der innerhalb von vier bis 24 Stunden nach der Ausbringung mechanisch in den Boden eingearbeitet wurde
MAHM 052

Ohne Einarbeitung

Prozentklasse des gesamten ausgebrachten Wirtschaftsdüngers, der nicht in den Boden eingearbeitet wurde, oder wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Ausbringung eingearbeitet wurde

Reihenausbringung

Flüssiger Wirtschaftsdünger oder Gülle wird in parallelen Reihen (ohne Wirtschaftsdünger zwischen den Reihen) auf eine Fläche mittels einer Vorrichtung (Reihenstreuer) ausgebracht, die am Ende eines Tankwagens oder einer Zugmaschine befestigt wird, um flüssigen Wirtschaftsdünger oder Gülle auf Bodenhöhe auszubringen.
MAHM 053

Schleppschlauch

Prozentklasse von mit einem Schleppschlauchverteiler ausgebrachtem Flüssigdünger oder ausgebrachter Gülle
MAHM 054

Schleppschuh

Prozentklasse von mit einem Schleppschuhverteiler ausgebrachtem Flüssigdünger oder ausgebrachter Gülle

Injektion

Flüssiger Wirtschaftsdünger oder Gülle wird durch Einbringung in Schlitze, die je nach Art des Injektors unterschiedlich tief in den Boden geschnitten werden, ausgebracht.
MAHM 055

Flacher/offener Schlitz

Prozentklasse von flüssigem Wirtschaftsdünger oder Gülle, in flache Schlitze eingebracht (in der Regel rund 50 mm tief) unabhängig davon, ob die Schlitze nach Ausbringung offen bleiben oder geschlossen werden
MAHM 056

Tiefer/geschlossener Schlitz

Prozentklasse von flüssigem Wirtschaftsdünger oder Gülle, in tiefe Schlitze eingebracht (in der Regel rund 150 mm tief), die nach Ausbringung geschlossen werden
Themenbereich: Einrichtungen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger

Einzelthema: Einrichtungen und Kapazitäten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger

Einrichtungen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger Die Lagerkapazität von Einrichtungen für die Lagerung von Wirtschaftsdünger wird definiert als die Zahl der Monate, in der der im landwirtschaftlichen Betrieb produzierte Dünger in der Lagereinrichtung gelagert werden kann, ohne dass die Gefahr des Austretens besteht oder diese gelegentlich geleert wird.
MAHM 057

Lagerung von Festdünger in Haufen

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in nicht eingegrenzten Haufen oder Stapeln oder im Außenbereich gelagert wird, normalerweise für einen Zeitraum von mehreren Monaten
MAHM 058

Lagerung von Wirtschaftsdünger in Komposthaufen

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in eingegrenzten Komposthaufen gelagert wird, die belüftet und/oder durchmischt werden
MAHM 059

Lagerung von Wirtschaftsdünger in Gruben unter Viehwirtschaftsgebäuden

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der ohne oder mit wenig Zusatz von Wasser gelagert wird, in der Regel unter einem Spaltenboden in einem geschlossenen Viehwirtschaftsgebäude, üblicherweise für Zeiträume von weniger als einem Jahr
MAHM 060

Lagerung von Wirtschaftsdünger in Tiefstreusystemen

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der im Verlauf eines Produktionszyklus gesammelt wird, der sich über sechs oder zwölf Monate erstrecken kann
MAHM 061

Lagerung von Flüssigdünger/Gülle ohne Abdeckung

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in offenen Tanks oder Becken gelagert wird, in der Regel für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr
MAHM 062

Lagerung von Flüssigdünger/Gülle mit durchlässiger Abdeckung

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in Tanks oder Becken, die mit einer durchlässigen Abdeckung versehen sind (wie Lehm, Stroh oder natürliche Schwimmdecke) gelagert wird, in der Regel für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr
MAHM 063

Lagerung von Flüssigdünger/Gülle mit undurchlässiger Abdeckung

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in Tanks oder Becken, die mit einer undurchlässigen Abdeckung versehen sind (etwa aus HDPE oder durch Unterdrucksicherung) gelagert wird, in der Regel für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr
MAHM 064

Lagerung von Wirtschaftsdünger in anderen Lagerstätten, a.n.g.

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger (sowohl fest als auch flüssig/Gülle) in anderen Lagerstätten anderweitig nicht genannt
MAHM 065

Tägliche Ausbringung

Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der routinemäßig aus einem Viehwirtschaftsgebäude entfernt und innerhalb von 24 Stunden nach der Ausscheidung auf Kulturflächen oder Wiesen ausgebracht wird
MAHM 066

Lagerung von Wirtschaftsdünger in Komposthaufen

Zahl der Monate, in denen der Festdünger in eingegrenzten Komposthaufen gelagert werden kann
MAHM 067

Lagerung von Wirtschaftsdünger in Gruben unter Viehwirtschaftsgebäuden

Zahl der Monate, in denen in den Güllegruben des Betriebs Wirtschaftsdünger gelagert werden kann
MAHM 068

Lagerung von Wirtschaftsdünger in Tiefstreusystemen

Zahl der Monate, in denen der Wirtschaftsdünger in Tiefstreusystemen gelagert werden kann
MAHM 069

Lagerung von Flüssigdünger/Gülle

Zahl der Monate, in denen Flüssigdünger/Gülle unabhängig von der Abdeckung gelagert werden kann
MAHM 070

Lagerung von Wirtschaftsdünger in anderen Lagerstätten a.n.g.

Zahl der Monate, in denen der Wirtschaftsdünger (sowohl fest als auch flüssig/Gülle) in anderen Lagerstätten, anderweitig nicht genannt, gelagert werden kann

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