ANHANG III VO (EU) 2018/1874
Beschreibung der für die Betriebsdatenmodule zu verwendenden Variablen, wie in Anhang II dieser Durchführungsverordnung festgelegt
MODUL 1 — ARBEITSKRÄFTE UND AUẞERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKETEN
BESCHREIBUNG DER ARBEITSKRÄFTEVARIABLEN | |||
Inhaber Der Inhaber ist die natürliche Person (oder die ausgewählte natürliche Person im Falle eines Gruppenbetriebs), für deren Rechnung und in deren Namen der Betrieb bewirtschaftet wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist. Ist der Inhaber eine juristische Person, werden die Daten für den Inhaber nicht erfasst. Landwirtschaftliche Arbeiten werden in Anhang I definiert — ALLGEMEINE KERNVARIABLEN |
|||
Themenbereich: Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes | |||
Einzelthemen: Inhaber und Geschlechterverhältnis | |||
MLFO 001 | – |
Geschlecht des Inhabers Geschlecht des InhabersM — männlich F — weiblich |
|
MLFO 002 | – |
Geburtsjahr Geburtsjahr des Inhabers |
|
Einzelthema: Arbeitsleistung | |||
MLFO 003 | – |
Landwirtschaftliche Arbeit des Inhabers im landwirtschaftlichen Betrieb Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten landwirtschaftlicher Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb für den Inhaber, außer Hausarbeit |
|
Einzelthema: Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb | |||
MLFO 004 | – |
Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb Im Betrieb wurde eine Arbeitsplatzrisikobewertung zur Verringerung arbeitsbedingter Risiken durchgeführt, was zu einer schriftlichen Aufzeichnung geführt hat (z. B. „Betriebssicherheitsplan” ). |
|
Themenbereich: Familienarbeitskräfte | |||
Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der mitarbeitenden Personen und Geschlechterverhältnis | |||
Im Betrieb beschäftigte Familienangehörige Diese Position betrifft nur alleinige Betriebsinhaber, weil bei Gruppenbetrieben und juristischen Personen davon ausgegangen wird, dass sie keine Familienarbeitskräfte haben. Zu den Familienangehörigen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (ohne Hausarbeit) gehören der Ehepartner, Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sowie die Geschwister des Betriebsinhabers oder seines Ehepartners in Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber. Falls relevant, umfasst dies den Betriebsleiter, der ein Familienmitglied der Familie des Inhabers ist. |
|||
MLFO 005 | – |
Im Betrieb beschäftigte männliche Familienangehörige Zahl der männlichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten |
|
MLFO 006 | – |
Im Betrieb beschäftigte weibliche Familienangehörige Zahl der weiblichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten |
|
Themenbereich: nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte | |||
Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der Beschäftigten und Geschlechterverhältnis | |||
Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte Unter regelmäßig beschäftigten Arbeitskräften versteht man Personen, die nicht Inhaber und nicht Familienangehörige sind sowie unabhängig von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung jede Woche landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb verrichtet und dafür ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) erhalten haben. Dazu gehören auch Personen, denen es aus folgenden Gründen nicht möglich war, den gesamten Zeitraum über zu arbeiten:
|
|||
MLFO 007 | – | – |
Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, männlich Zahl der männlichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten |
MLFO 008 | – | – |
Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, weiblich Zahl der weiblichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten |
Einzelthema: Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte | |||
Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte bezieht sich auf Arbeitskräfte, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag der Erhebung aus anderen als den unter „Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte” genannten Gründen nicht jede Woche im landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet haben. Unter Arbeitstage der unregelmäßig beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte ist die normale tägliche Arbeitszeit einer mit landwirtschaftlichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft zu verstehen, der ein Arbeitsentgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) für einen vollen Arbeitstag gezahlt wird. Urlaubs- und Krankheitszeiten gelten nicht als Arbeitszeiten. |
|||
MLFO 009 | – |
Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte: männlich und weiblich Gesamtzahl der vollen Arbeitstage von unregelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräften |
|
Einzelthema: Arbeitsleistung durch Auftragnehmer | |||
MLFO 010 | – |
Nicht direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte und nicht in den vorherigen Kategorien enthaltene Personen Gesamtzahl der vollen Arbeitstage im landwirtschaftlichen Betrieb von nicht direkt im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen (z. B. von Dritten beschäftigte Unterauftragnehmer) |
|
Themenbereich: direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten werden erfasst für:
|
|||
Einzelthema: Arten von Tätigkeiten | |||
MLFO 011 | – |
Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsleistungen Vorhandensein von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsdienstleistungen stehen, und/oder wirtschaftliche Tätigkeiten mit sozialem Bezug, bei denen entweder die Betriebsmittel oder die primären Erzeugnisse des Betriebs verwendet werden |
|
MLFO 012 | – |
Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten Vorhandensein von Tätigkeiten im Bereich Fremdenverkehr, Beherbergung, Führung von Touristen und sonstigen Gruppen durch den Betrieb, Sport- und Freizeittätigkeiten usw., bei denen Grund und Boden, Gebäude oder sonstige Betriebsmittel des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden |
|
MLFO 013 | – |
Handwerk Herstellung handwerklicher Erzeugnisse, im landwirtschaftlichen Betrieb entweder vom Inhaber oder von den Familienangehörigen oder den familienfremden Arbeitskräften hergestellt, unabhängig davon, wie die Erzeugnisse verkauft werden |
|
MLFO 014 | – |
Verarbeitung von Agrarerzeugnissen Jegliche Verarbeitung eines landwirtschaftlichen Grunderzeugnisses zu einem verarbeiteten Nebenerzeugnis im landwirtschaftlichen Betrieb, unabhängig davon, ob der Rohstoff im Betrieb erzeugt oder von außerhalb zugekauft wurde |
|
MLFO 015 | – |
Erzeugung von erneuerbarer Energie Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke, einschließlich Biogas, Biokraftstoffe oder Strom, in Windturbinen oder sonstigen Einrichtungen oder aus landwirtschaftlichen Rohstoffen. Nur für den Eigenverbrauch des landwirtschaftlichen Betriebs erzeugte erneuerbare Energie wird nicht erfasst. |
|
MLFO 016 | – |
Holzverarbeitung Verarbeitung von Rohholz im landwirtschaftlichen Betrieb für Vermarktungszwecke (Sägen von Nutzholz usw.) |
|
MLFO 017 | – |
Aquakultur Erzeugung von Fischen, Flusskrebsen usw. im landwirtschaftlichen Betrieb. Reine Fischfangtätigkeiten sind ausgeschlossen. |
|
Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen Betriebs) Vertragliche Arbeiten unter Einsatz von Geräten des Betriebs, wobei zwischen Arbeiten innerhalb und außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors unterschieden wird |
|||
MLFO 018 | – | – |
Landwirtschaftliche vertragliche Arbeiten Vorhandensein landwirtschaftlicher Arbeiten innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors |
MLFO 019 | – | – |
Nichtlandwirtschaftliche vertragliche Arbeiten Vorhandensein von Arbeiten außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors (z. B. Schneeräumen, Transporttätigkeiten, Landschaftspflege, landwirtschaftliche und umweltbezogene Dienstleistungen) |
MLFO 020 | – |
Forstwirtschaft Vorhandensein forstwirtschaftlicher Arbeiten unter Einsatz sowohl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte als auch der im Allgemeinen für landwirtschaftliche Zwecke verwendeten Maschinen und Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebs |
|
MLFO 021 | – |
Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten a. n. g. Vorhandensein anderweitig nicht genannter sonstiger Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind |
|
Einzelthema: Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb | |||
MLFO 022 | – |
Prozentualer Anteil sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs Prozentklasse sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten in Bezug auf die Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Anteil der sonstigen Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem Betrieb verbunden sind, wird geschätzt als Anteil der direkt mit dem Umsatz des landwirtschaftlichen Betriebs verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten am Gesamtumsatz des landwirtschaftlichen Betriebs und der Direktzahlungen für diesen Betrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder neueren Rechtsvorschriften. |
|
Einzelthema: Arbeitsleistung Diese Position gilt für:
|
|||
MLFO 023 | – |
Inhaber mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten Der Inhaber von Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber oder Gruppenbetrieben übt sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten aus:M — Haupttätigkeit S — Nebentätigkeit N — keine Beteiligung |
|
MLFO 024 | – |
Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen |
|
MLFO 025 | – |
Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen |
|
MLFO 026 | – |
Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber oder Gruppenbetrieben als Haupttätigkeit nachgehen |
|
MLFO 027 | – |
Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Betriebsinhaber oder Gruppenbetrieben als Nebentätigkeit nachgehen |
|
Themenbereich: Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten Bezieht sich auf nicht landwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb und Tätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die gegen ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlung in Naturalien) durchgeführt werden, ausgenommen:
|
|||
Einzelthema: Arbeitsleistung | |||
MLFO 028 | – |
Alleiniger Inhaber, der auch Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs des alleinigen Inhabers ist, mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten Der Inhaber übt nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten aus:M — Haupttätigkeit S — Nebentätigkeit N — keine Beteiligung |
|
MLFO 029 | – |
Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen Erwerbstätigkeiten als ihre Haupttätigkeit Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen |
|
MLFO 030 | – |
Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen |
MODUL 2 — LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZUR LÄNDLICHEN ENTWICKLUNG | |||
Themenbereich: an Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe Der landwirtschaftliche Betrieb hat in den letzten drei Jahren von den Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung profitiert, wie in Titel III Kapitel I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 festgelegt, nach bestimmten Standards und Vorschriften neuerer Rechtsvorschriften, unabhängig davon, ob die Zahlung im Bezugszeitraum erfolgte, solange über die Zuteilung der Maßnahme positiv entschieden wurde (z. B. wenn der Antrag auf einen Zuschuss angenommen wurde). |
|||
MRDV 001 | – |
Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
MRDV 002 | – |
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
MRDV 003 | – |
Investitionen in materielle Vermögenswerte Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
MRDV 004 | – |
Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und im Fall von Kroatien auch gemäß Artikel 40 derselben Verordnung |
|||
MRDV 005 | – | – |
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
MRDV 006 | – | – |
Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
MRDV 007 | – | – |
Ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
MRDV 008 | – |
Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen | |||
MRDV 009 | – | – |
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
MRDV 010 | – | – |
Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
MRDV 011 | – |
Ökologischer Landbau Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
MRDV 012 | – |
Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
MRDV 013 | – |
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
MRDV 014 | – |
Tierschutz Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
|
MRDV 015 | – |
Risikomanagement Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert. |
MODUL 3 — STALLHALTUNGSVERFAHREN UND DÜNGEMITTEL
BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZU UNTERBRINGUNG DER TIERE UND DÜNGEWIRTSCHAFT | |||
Themenbereich: Unterbringung der Tiere Plätze im Rahmen der Tierunterbringung für Rinder, Schweine und Geflügel. Der Begriff Plätze bezieht sich auf die übliche Zahl von im Bezugsjahr in den Tierstallungen vorhandenen Tieren. Dies bedeutet, dass die Zahl der Tiere am Stichtag korrigiert werden muss, falls die Bedingungen nicht normal sind (Überbelegung, Unterbelegung, Sanitärentleerung, spezielle Produktionsregelungen usw.). Es sind nur im Bezugszeitraum genutzte Stallungen zu erfassen. Die Zahl der temporär leerstehenden Plätze in den Stallungen während des Bezugszeitraums wird ebenfalls erfasst. Definition von Tieren in Kernabschnitt III — VARIABLEN ZUM VIEHBESTAND |
|||
Einzelthema: Rinderställe | |||
MAHM 001 | – |
Milchkühe Durchschnittliche Zahl der Milchkühe im Bezugsjahr |
|
MAHM 002 | – | – |
Milchkühe in Anbindehaltung (Gülle) Zahl der Plätze für Milchkühe in Anbindehaltung mit Güllewirtschaft |
MAHM 003 | – | – |
Milchkühe in Anbindehaltung (Festmist) Zahl der Plätze für Milchkühe in Anbindehaltung mit Festmistwirtschaft |
MAHM 004 | – | – |
Milchkühe in Laufställen/Boxen (Gülle) Zahl der Plätze für Milchkühe in Laufställen/Boxen mit Güllewirtschaft |
MAHM 005 | – | – |
Milchkühe in Laufställen/Boxen (Festmist) Zahl der Plätze für Milchkühe in Laufställen/Boxen mit Festmistwirtschaft |
MAHM 006 | – | – |
Milchkühe — andere Stallungsarten (Gülle) Zahl der Plätze für Milchkühe mit anderen Stallungsarten anderweitig nicht genannt, mit Güllewirtschaft |
MAHM 007 | – | – |
Milchkühe — andere Stallungsarten (Festmist) Zahl der Plätze für Milchkühe mit anderen Stallungsarten anderweitig nicht genannt, mit Festmistwirtschaft |
MAHM 008 | – | – |
Milchkühe in ständiger Freilandhaltung Zahl der Plätze für Milchkühe in ständiger Freilandhaltung |
MAHM 009 | – | – |
Milchkühe — teilweise in Freilandhaltung (Weidehaltung) Monate, die Milchkühe in Freilandhaltung (Weidehaltung) verbringen |
MAHM 010 | – | – |
Milchkühe mit Zugang zu Bewegungshöfen/Auslaufflächen Vorhandensein von Bewegungshöfen/Auslaufflächen für Milchkühe |
MAHM 011 | – |
Sonstige Rinder Durchschnittliche Zahl sonstiger Rinder im Bezugsjahr |
|
MAHM 012 | – | – |
Sonstige Rinder in Anbindehaltung (Gülle) Zahl der Plätze für sonstige Rinder in Anbindehaltung mit Güllewirtschaft |
MAHM 013 | – | – |
Sonstige Rinder in Anbindehaltung (Festmist) Zahl der Plätze für sonstige Rinder in Anbindehaltung mit Festmistwirtschaft |
MAHM 014 | – | – |
Sonstige Rinder in Laufställen/Boxen (Gülle) Zahl der Plätze für sonstige Rinder in Laufställen/Boxen mit Güllewirtschaft |
MAHM 015 | – | – |
Sonstige Rinder in Laufställen/Boxen (Festmist) Zahl der Plätze für sonstige Rinder in Laufställen/Boxen mit Festmistwirtschaft |
MAHM 016 | – | – |
Sonstige Rinder — andere Stallungsarten (Gülle) Zahl der Plätze für sonstige Rinder mit anderen Stallungsarten anderweitig nicht genannt, mit Güllewirtschaft |
MAHM 017 | – | – |
Sonstige Rinder — andere Stallungsarten (Festmist) Zahl der Plätze für sonstige Rinder mit anderen Stallungsarten anderweitig nicht genannt, mit Festmistwirtschaft |
MAHM 018 | – | – |
Sonstige Rinder in ständiger Freilandhaltung Zahl der Plätze für sonstige Rinder in ständiger Freilandhaltung |
MAHM 019 | – | – |
Sonstige Rinder — teilweise in Freilandhaltung (Weidehaltung) Monate, die sonstige Rinder in Freilandhaltung (Weidehaltung) verbringen |
MAHM 020 | – | – |
Sonstige Rinder mit Zugang zu Bewegungshöfen/Auslaufflächen Vorhandensein von Bewegungshöfen/Auslaufflächen für sonstige Rinder |
Einzelthema: Schweineställe | |||
MAHM 021 | – |
Zuchtsauen Durchschnittliche Zahl der Zuchtsauen im Bezugsjahr |
|
MAHM 022 | – | – |
Zuchtsauen auf Vollspaltenboden Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Stallungen mit Vollspaltenboden |
MAHM 023 | – | – |
Zuchtsauen auf Teilspaltenboden Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Stallungen mit Teilspaltenboden |
MAHM 024 | – | – |
Zuchtsauen in Ställen mit planbefestigtem Boden (ausgenommen Tiefstreuhaltung) Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Stallungen mit planbefestigtem Boden, ausgenommen Tiefstreuhaltung |
MAHM 025 | – | – |
Zuchtsauen in Ställen mit vollständig mit Tiefstreu bedeckter Bodenfläche Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Stallungen mit Tiefstreu |
MAHM 026 | – | – |
Zuchtsauen — andere Stallungsarten Zahl der Plätze für Zuchtsauen mit anderen Stallungsarten |
MAHM 027 | – | – |
Zuchtsauen in Freilandhaltung Zahl der Plätze für Zuchtsauen in Freilandhaltung |
MAHM 028 | – | – |
Zuchtsauen in Freilandhaltung Monate, die Zuchtsauen in Freilandhaltung (Weidehaltung) verbringen |
MAHM 029 | – |
Sonstige Schweine Durchschnittliche Zahl sonstiger Schweine im Bezugsjahr |
|
MAHM 030 | – | – |
Sonstige Schweine auf Vollspaltenboden Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Stallungen mit Vollspaltenboden |
MAHM 031 | – | – |
Sonstige Schweine auf Teilspaltenboden Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Stallungen mit Teilspaltenboden |
MAHM 032 | – | – |
Sonstige Schweine in Ställen mit planbefestigtem Boden (ausgenommen Tiefstreuhaltung) Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Stallungen mit planbefestigtem Boden, ausgenommen Tiefstreuhaltung |
MAHM 033 | – | – |
Sonstige Schweine in Ställen mit vollständig mit Tiefstreu bedeckter Bodenfläche Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Stallungen mit Tiefstreu |
MAHM 034 | – | – |
Sonstige Schweine — andere Stallungsarten Zahl der Plätze für sonstige Schweine in anderen Stallungsarten |
MAHM 035 | – | – |
Sonstige Schweine in Freilandhaltung Zahl der Plätze für sonstige Schweine in Freilandhaltung |
MAHM 036 | – | – |
Sonstige Schweine mit Zugang zu Bewegungshöfen/Auslaufflächen Vorhandensein von Bewegungshöfen/Auslaufflächen für sonstige Schweine (ausgenommen Freilandhaltung) |
Einzelthema: Legehennenställe | |||
MAHM 037 | – |
Legehennen Durchschnittliche Zahl der Legehennen im Bezugsjahr |
|
MAHM 038 | – | – |
Legehennen in Tiefstreuhaltung Zahl der Plätze für Legehennen in Stallungen mit Tiefstreuhaltung |
MAHM 039 | – | – |
Legehennen in Volierenstall (ohne Streu) Zahl der Plätze für Legehennen in Volierenställen |
MAHM 040 | – | – |
Legehennen in Käfigen mit Kotbändern Zahl der Plätze für Legehennen in Käfigen mit Kotbändern |
MAHM 041 | – | – |
Legehennen in Käfigen mit Kotgruben Zahl der Plätze für Legehennen in Käfigen mit Kotgruben |
MAHM 042 | – | – |
Legehennen in Käfigen als Stilt House Zahl der Plätze für Legehennen in Käfigen als Stilt House |
MAHM 043 | – | – |
Legehennen — andere Stallungsarten Zahl der Plätze für Legehennen in anderen Stallungsarten |
MAHM 044 | – | – |
Legehennen in Freilandhaltung Zahl der Plätze für Legehennen in Freilandhaltung |
Themenbereich: Einsatz von Nährstoffen und Düngemitteln in dem Betrieb | |||
Einzelthema: gedüngte landwirtschaftlich genutzte Fläche | |||
MAHM 045 | – |
Gesamte mit Mineraldünger gedüngte landwirtschaftlich genutzte Fläche Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Mineraldünger |
|
MAHM 046 | – |
Gesamte mit Wirtschaftsdünger gedüngte landwirtschaftlich genutzte Fläche Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft |
|
Einzelthema: aus dem landwirtschaftlichen Betrieb exportierter und in den Betrieb importierter Wirtschaftsdünger Nettobetrag des vom Betrieb exportierten oder importierten Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft |
|||
Exportierter Wirtschaftsdünger des Betriebs — netto Nettobetrag des vom Betrieb abtransportierten oder zum Betrieb gebrachten Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft |
|||
MAHM 047 | – | – |
Exportierte Gülle/flüssiger Wirtschaftsdünger des Betriebs — netto Kubikmeter Gülle/flüssiger Wirtschaftsdünger, vom landwirtschaftlichen Betrieb importiert oder exportiert, zur direkten Verwendung als Dünger oder für die industrielle Verarbeitung unabhängig davon, ob er verkauft, gekauft oder kostenlos getauscht wird. Umfasst auch Gülle/flüssigen Wirtschaftsdünger, der zur Energieerzeugung eingesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt in der Landwirtschaft wiederverwendet wird. |
MAHM 048 | – | – |
Exportierter Festdünger des Betriebs — netto Tonnen Festdünger, vom landwirtschaftlichen Betrieb importiert oder exportiert, zur direkten Verwendung als Dünger oder für die industrielle Verarbeitung unabhängig davon, ob er verkauft, gekauft oder kostenlos getauscht wird. Umfasst auch Festdünger, der zur Energieerzeugung eingesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt in der Landwirtschaft wiederverwendet wird. |
Einzelthema: organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (ohne Wirtschaftsdünger) | |||
MAHM 049 | – |
Organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (ohne Wirtschaftsdünger), im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt Tonnen organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (ohne Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft), die in der Landwirtschaft im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden |
|
Themenbereich: Techniken der Ausbringung von Wirtschaftsdünger Techniken zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger |
|||
Einzelthema: Einarbeitungszeit nach Art der Ausbringung | |||
Breitausbringung Wirtschaftsdünger wird auf die Oberfläche einer Bodenfläche oder Kultur ausgebracht, ohne dass Reihenausbringungs- oder Injektionstechniken angewandt werden |
|||
MAHM 050 | – | – |
Einarbeitung innerhalb von vier Stunden Prozentklasse des gesamten ausgebrachten Wirtschaftsdüngers, der innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung mechanisch in den Boden eingearbeitet wurde |
MAHM 051 | – | – |
Einarbeitung nach vier Stunden Prozentklasse des gesamten ausgebrachten Wirtschaftsdüngers, der innerhalb von vier bis 24 Stunden nach der Ausbringung mechanisch in den Boden eingearbeitet wurde |
MAHM 052 | – | – |
Ohne Einarbeitung Prozentklasse des gesamten ausgebrachten Wirtschaftsdüngers, der nicht in den Boden eingearbeitet wurde, oder wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Ausbringung eingearbeitet wurde |
Reihenausbringung Flüssiger Wirtschaftsdünger oder Gülle wird in parallelen Reihen (ohne Wirtschaftsdünger zwischen den Reihen) auf eine Fläche mittels einer Vorrichtung (Reihenstreuer) ausgebracht, die am Ende eines Tankwagens oder einer Zugmaschine befestigt wird, um flüssigen Wirtschaftsdünger oder Gülle auf Bodenhöhe auszubringen. |
|||
MAHM 053 | – | – |
Schleppschlauch Prozentklasse von mit einem Schleppschlauchverteiler ausgebrachtem Flüssigdünger oder ausgebrachter Gülle |
MAHM 054 | – | – |
Schleppschuh Prozentklasse von mit einem Schleppschuhverteiler ausgebrachtem Flüssigdünger oder ausgebrachter Gülle |
Injektion Flüssiger Wirtschaftsdünger oder Gülle wird durch Einbringung in Schlitze, die je nach Art des Injektors unterschiedlich tief in den Boden geschnitten werden, ausgebracht. |
|||
MAHM 055 | – | – |
Flacher/offener Schlitz Prozentklasse von flüssigem Wirtschaftsdünger oder Gülle, in flache Schlitze eingebracht (in der Regel rund 50 mm tief) unabhängig davon, ob die Schlitze nach Ausbringung offen bleiben oder geschlossen werden |
MAHM 056 | – | – |
Tiefer/geschlossener Schlitz Prozentklasse von flüssigem Wirtschaftsdünger oder Gülle, in tiefe Schlitze eingebracht (in der Regel rund 150 mm tief), die nach Ausbringung geschlossen werden |
Themenbereich: Einrichtungen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger | |||
Einzelthema: Einrichtungen und Kapazitäten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger Einrichtungen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger Die Lagerkapazität von Einrichtungen für die Lagerung von Wirtschaftsdünger wird definiert als die Zahl der Monate, in der der im landwirtschaftlichen Betrieb produzierte Dünger in der Lagereinrichtung gelagert werden kann, ohne dass die Gefahr des Austretens besteht oder diese gelegentlich geleert wird. |
|||
MAHM 057 | – |
Lagerung von Festdünger in Haufen Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in nicht eingegrenzten Haufen oder Stapeln oder im Außenbereich gelagert wird, normalerweise für einen Zeitraum von mehreren Monaten |
|
MAHM 058 | – |
Lagerung von Wirtschaftsdünger in Komposthaufen Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in eingegrenzten Komposthaufen gelagert wird, die belüftet und/oder durchmischt werden |
|
MAHM 059 | – |
Lagerung von Wirtschaftsdünger in Gruben unter Viehwirtschaftsgebäuden Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der ohne oder mit wenig Zusatz von Wasser gelagert wird, in der Regel unter einem Spaltenboden in einem geschlossenen Viehwirtschaftsgebäude, üblicherweise für Zeiträume von weniger als einem Jahr |
|
MAHM 060 | – |
Lagerung von Wirtschaftsdünger in Tiefstreusystemen Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der im Verlauf eines Produktionszyklus gesammelt wird, der sich über sechs oder zwölf Monate erstrecken kann |
|
MAHM 061 | – |
Lagerung von Flüssigdünger/Gülle ohne Abdeckung Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in offenen Tanks oder Becken gelagert wird, in der Regel für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr |
|
MAHM 062 | – |
Lagerung von Flüssigdünger/Gülle mit durchlässiger Abdeckung Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in Tanks oder Becken, die mit einer durchlässigen Abdeckung versehen sind (wie Lehm, Stroh oder natürliche Schwimmdecke) gelagert wird, in der Regel für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr |
|
MAHM 063 | – |
Lagerung von Flüssigdünger/Gülle mit undurchlässiger Abdeckung Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der in Tanks oder Becken, die mit einer undurchlässigen Abdeckung versehen sind (etwa aus HDPE oder durch Unterdrucksicherung) gelagert wird, in der Regel für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr |
|
MAHM 064 | – |
Lagerung von Wirtschaftsdünger in anderen Lagerstätten, a.n.g. Prozentsatz von Wirtschaftsdünger (sowohl fest als auch flüssig/Gülle) in anderen Lagerstätten anderweitig nicht genannt |
|
MAHM 065 | – |
Tägliche Ausbringung Prozentsatz von Wirtschaftsdünger, der routinemäßig aus einem Viehwirtschaftsgebäude entfernt und innerhalb von 24 Stunden nach der Ausscheidung auf Kulturflächen oder Wiesen ausgebracht wird |
|
MAHM 066 | – |
Lagerung von Wirtschaftsdünger in Komposthaufen Zahl der Monate, in denen der Festdünger in eingegrenzten Komposthaufen gelagert werden kann |
|
MAHM 067 | – |
Lagerung von Wirtschaftsdünger in Gruben unter Viehwirtschaftsgebäuden Zahl der Monate, in denen in den Güllegruben des Betriebs Wirtschaftsdünger gelagert werden kann |
|
MAHM 068 | – |
Lagerung von Wirtschaftsdünger in Tiefstreusystemen Zahl der Monate, in denen der Wirtschaftsdünger in Tiefstreusystemen gelagert werden kann |
|
MAHM 069 | – |
Lagerung von Flüssigdünger/Gülle Zahl der Monate, in denen Flüssigdünger/Gülle unabhängig von der Abdeckung gelagert werden kann |
|
MAHM 070 | – |
Lagerung von Wirtschaftsdünger in anderen Lagerstätten a.n.g. Zahl der Monate, in denen der Wirtschaftsdünger (sowohl fest als auch flüssig/Gülle) in anderen Lagerstätten, anderweitig nicht genannt, gelagert werden kann |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.