Präambel VO (EU) 2018/1909
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(2),
gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Damit sichergestellt ist, dass die mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates(3) eingeführte Vereinfachung bezüglich Konsignationslagerregelungen ordnungsgemäß überwacht wird, müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf die Daten, die bei dem Steuerpflichtigen in Bezug auf derartige Umsätze erhoben werden, automatisch zugreifen können.
- (2)
- Da sich die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung aus durch die Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates(4) eingeführten Änderungen ergeben, sollte die vorliegende Verordnung ab dem Tag des Beginns der Anwendung dieser Änderungen gelten.
- (3)
- Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates(5) sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Stellungnahme vom 3. Juli 2018 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
- (2)
ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 35.
- (3)
Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1).
- (4)
Richtlinie (EU) 2018/1910 vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regeln des Mehrwertsteuersystems zur Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten (siehe Seite 3 dieses Amtsblatts).
- (5)
Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.