Artikel 1 VO (EU) 2018/1933

Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 erhält folgende Fassung:

a)
an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen; hierzu zählt unter anderem:

i)
die Planung, Steuerung oder Begehung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen,
ii)
Handlungen, die den Friedens- und Aussöhnungsprozess in Somalia bedrohen,
iii)
Handlungen, die die Bundesregierung Somalias oder die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) mit Gewalt bedrohen,.

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