Artikel 30 VO (EU) 2018/1971
Allgemeine Bestimmung
Für das Personal des GEREK-Büros gelten das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten sowie die im gegenseitigen Einvernehmen der Organe der Union erlassenen Regelungen zur Durchführung dieser Bestimmungen.
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