Artikel 36 VO (EU) 2018/1971

Zugang zu Dokumenten und Datenschutz

(1) Für Dokumente im Besitz des GEREK und des GEREK-Büros gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates(*).

(2) Der Regulierungsrat und der Verwaltungsrat erlassen bis zum 21. Juni 2019 ausführliche Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das GEREK und das GEREK-Büro unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725.

(4) Der Regulierungsrat und der Verwaltungsrat treffen bis zum 21. Juni 2019 Maßnahmen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 durch das GEREK und das GEREK-Büro, einschließlich Maßnahmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten des GEREK-Büros. Diese Maßnahmen werden nach Anhörung des Europäischen Datenschutzbeauftragten getroffen.

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.