Artikel 51 VO (EU) 2018/1971

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.

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