ANHANG VO (EU) 2018/1991

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird an der alphabetisch passenden Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen

Beeren von Lonicera caerulea L. (Haskap)

(Traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland)

Keine Angabe Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Haskap-Beeren” (Lonicera caerulea).

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikationen

Beeren von Lonicera caerulea L. (Haskap)

(Traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland)

Beschreibung/Definition:

Bei dem traditionellen Lebensmittel handelt es sich um frische und gefrorene Beeren von Lonicera caerulea var. edulis.

Lonicera caerulea L. ist ein sommergrüner Strauch aus der Familie der Caprifoliaceae.

Typische Nährstoffbestandteile von Haskap-Beeren (frische Beeren):

Kohlenhydrate: 12,8 %

Faser: 2,1 %

Lipide: 0,6 %

Proteine: 0,7 %

Asche: 0,4 %

Wasser: 85,5 %

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.