ANHANG I VO (EU) 2018/1999

ALLGEMEINER RAHMEN FÜR INTEGRIERTE NATIONALE ENERGIE- UND KLIMAPLÄNE

Teil 1

ABSCHNITT A: NATIONALER PLAN

1.
ÜBERBLICK UND VERFAHREN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES PLANS

1.1.
Zusammenfassung
i.
Politischer, wirtschaftlicher, umweltpolitischer und sozialer Kontext des Plans
ii.
Strategie im Zusammenhang mit den fünf Dimensionen der Energieunion
iii.
Übersichtstabelle mit den zentralen Zielen, Politiken und Maßnahmen des Plans
1.2.
Überblick über die aktuelle Lage der Politik
i.
Nationales Energiesystem, Energiesystem der Union und politischer Kontext des nationalen Plans
ii.
Derzeitige Politiken und Maßnahmen in den Bereichen Energie und Klima im Zusammenhang mit den fünf Dimensionen der Energieunion
iii.
Wesentliche Fragen von länderübergreifender Bedeutung
iv.
Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapolitik
1.3.
Konsultationen und Einbeziehung von nationalen Einrichtungen und Einrichtungen der Union und deren Ergebnis
i.
Einbeziehung des nationalen Parlaments
ii.
Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
iii.
Konsultation von Interessenträgern, einschließlich der Sozialpartner, und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit
iv.
Konsultationen anderer Mitgliedstaaten
v.
Iterativer Prozess mit der Europäischen Kommission
1.4.
Regionale Zusammenarbeit bei der Aufstellung des Plans
i.
Bestandteile, die Gegenstand einer gemeinsamen oder koordinierten Planung mit anderen Mitgliedstaaten sind
ii.
Erläuterung, wie die regionale Zusammenarbeit in dem Plan berücksichtigt wird

2.
NATIONALE ZIELE UND VORGABEN

2.1.
Dimension „Dekarbonisierung”
i.
Die in Artikel 4 Buchstabe a Absatz 1 genannten Elemente
ii.
Etwaige weitere nationale Ziele und Vorgaben, die mit dem Übereinkommen von Paris und den derzeitigen langfristigen Strategien übereinstimmen Falls dies auf den Beitrag zur Gesamtverpflichtung der Union zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zutrifft, weitere Ziele und Vorgaben, einschließlich etwaiger sektorspezifischer Vorgaben und Anpassungsziele
i.
Die in Artikel 4 Buchstabe a Ziffer 2 genannten Elemente
ii.
Erwartete Zielpfade für den sektorspezifischen Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Zeitraum 2021–2030 in den Sektoren Strom, Wärme- und Kälteversorgung sowie Verkehr
iii.
Erwartete Zielpfade nach einzelnen Technologien für erneuerbare Energie, mit denen der Mitgliedstaat auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie den Gesamtzielpfad und die sektorspezifischen Zielpfade im Zeitraum 2021–2030 erreichen will, unter Angabe des voraussichtlichen gesamten Bruttoendenergieverbrauchs je Technologie und Sektor in Mio. t RÖE und der geplanten installierten Gesamtleistung (aufgeschlüsselt nach neuer Kapazität und Repowering) pro Technologie und Sektor in MW
iv.
Erwartete Zielpfade für die Bioenergienachfrage, aufgeschlüsselt nach Wärme, Strom und Verkehr, und für das Biomasseangebot nach Rohstoffen und Ursprung (differenziert nach inländischer Erzeugung und Einfuhren); in Bezug auf forstwirtschaftliche Biomasse eine Bewertung ihrer Quelle und ihrer Auswirkung auf LULUCF-Senken
v.
Etwaige andere nationale — auch langfristige und sektorspezifische — Zielpfade und Ziele (z. B. Anteil der erneuerbaren Energie an der Fernwärmeerzeugung, Nutzung erneuerbarer Energie in Gebäuden, Erzeugung von erneuerbarer Energie durch Städte, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Eigenverbraucher von Energie aus erneuerbaren Quellen, aus bei der Abwasseraufbereitung anfallendem Klärschlamm gewonnene Energie)
2.2.
Dimension „Energieeffizienz”
i.
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Elemente
ii.
Die Richtwerte für 2030, 2040 und 2050, innerstaatlich festgelegte messbare Fortschrittsindikatoren, eine nachweisgestützte Schätzung der erwarteten Energieeinsparungen und weiter reichenden Vorteile und ihre Beiträge zu den Energieeffizienzvorgaben der Union gemäß den Fahrplänen der Strategien für die langfristige Renovierung des nationalen Bestands an öffentlichen und privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden gemäß Artikel 2a der Richtlinie 2010/31/EU
iii.
Etwaige weitere nationale Ziele, einschließlich langfristiger Vorgaben oder Strategien und sektorspezifischer Vorgaben, und nationale Ziele auf Gebieten wie Energieeffizienz im Verkehr und in Bezug auf die Wärme- und Kälteerzeugung
2.3.
Dimension „Sicherheit der Energieversorgung”
i.
Die in Artikel 4 Buchstabe c genannten Elemente
ii.
Nationale Ziele für die stärkere Diversifizierung der Energiequellen und Energieversorgung aus Drittstaaten, damit die regionalen und nationalen Energiesysteme widerstandsfähiger werden
iii.
Etwaige nationale Ziele für die Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus Drittstaaten, damit die regionalen und nationalen Energiesysteme widerstandsfähiger werden
iv.
Nationale Ziele für die Erhöhung der Flexibilität des nationalen Energiesystems, insbesondere durch die Erschließung heimischer Energiequellen, Laststeuerung und Energiespeicherung
2.4.
Dimension „Energiebinnenmarkt”
i.
Das Maß der Verbundfähigkeit der Stromnetze, das der Mitgliedstaat bis 2030 unter Berücksichtigung der Stromverbundvorgabe für 2030 von mindestens 15 % anstrebt, mit einer Strategie, bei der dieses Maß von 2021 an in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Verbundvorgabe für 2020 von 10 % anhand folgender Indikatoren für die gebotene Dringlichkeit von Maßnahmen festgelegt wird:

(1)
Die Differenz bei den Großhandelspreisen zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen oder Gebotszonen übersteigt einen Richtschwellenwert von 2 EUR/MWh.
(2)
Die nominale Übertragungskapazität der Verbindungsleitungen beträgt weniger als 30 % der Spitzenlast.
(3)
Die nominale Übertragungskapazität der Verbindungsleitungen beträgt weniger als 30 % der installierten Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien.

Neue Verbindungsleitungen werden einer sozioökonomischen und ökologischen Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und dürfen nur dann gebaut werden, wenn der mögliche Nutzen die Kosten übersteigt.

i.
Zentrale Vorhaben für die Stromübertragungs- und Gasfernleitungsinfrastruktur sowie etwaige Modernisierungsvorhaben, die für die Verwirklichung der Ziele und Vorgaben im Rahmen der fünf Dimensionen der Strategie für die Energieunion notwendig sind
ii.
etwaige wichtige geplante Infrastrukturprojekte, die keine Vorhaben von gemeinsamem Interesse sind(1)
i.
Nationale Ziele für andere Aspekte des Energiebinnenmarkts wie Erhöhung der Systemflexibilität, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung wettbewerbsbestimmter Strompreise gemäß den einschlägigen sektorspezifischen Rechtsvorschriften, Marktintegration und -kopplung zur Steigerung der handelbaren Kapazität bestehender Verbindungsleitungen, intelligente Netze, Aggregation, Laststeuerung, Speicherung, dezentrale Erzeugung, Mechanismen für die Einsatzplanung, Redispatch und Einspeisebeschränkung von Erzeugungsanlagen sowie Preissignale in Echtzeit, mit einem Zeitplan für die Verwirklichung der Ziele
ii.
Etwaige nationale Ziele für die diskriminierungsfreie Einbeziehung der Energie aus erneuerbaren Quellen, der Laststeuerung und der Speicherung, auch mithilfe von Aggregation, auf allen Energiemärkten, einschließlich eines Zeitplans für die Verwirklichung der Ziele
iii.
Etwaige nationale Ziele, um sicherzustellen, dass die Verbraucher am Energiesystem und an den Vorteilen der Eigenerzeugung und aus neuen Technologien, einschließlich intelligenter Stromzähler — teilhaben
iv.
Nationale Ziele für die Sicherstellung der Angemessenheit des Elektrizitätssystems, falls anwendbar, und der Flexibilität des Energiesystems im Hinblick auf die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen mit einem Zeitplan für die Verwirklichung der Ziele
v.
Etwaige nationale Ziele für den Schutz der Energieverbraucher und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Energie-Endkundenbranche
Etwaige nationale Ziele im Hinblick auf Energiearmut mit einem Zeitplan für die Verwirklichung der Ziele
2.5.
Dimension „Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit”
i.
Nationale Ziele und Finanzierungsvorgaben für öffentliche und etwaige private Forschung und Innovation im Zusammenhang mit der Energieunion, gegebenenfalls mit einem Zeitrahmen, innerhalb dessen die Ziele verwirklicht werden sollten
ii.
Etwaige nationale Ziele für 2050 im Zusammenhang mit der Förderung von Technologien für saubere Energie und etwaige nationale Ziele mit langfristigen Vorgaben (bis 2050) für die Einführung von CO2-emissionsarmen Technologien, einschließlich Technologien zur Dekarbonisierung energie- und CO2-intensiver Industriezweige und für die eventuell damit zusammenhängende Transport- und Speicherinfrastruktur
iii.
Etwaige nationale Ziele für die Wettbewerbsfähigkeit

3.
POLITIKEN UND MAẞNAHMEN

3.1.
Dimension „Dekarbonisierung”
i.
Politiken und Maßnahmen zur Erfüllung der in der Verordnung (EU) 2018/842 festgelegten und in Nummer 2.1.1 dieses Abschnitts genannten Vorgabe sowie Politiken und Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/841, die alle wichtigen Emissionssektoren und die für die Steigerung des Abbaus geeigneten Sektoren erfassen, mit Blick auf das Unionsziel der Klimaneutralität gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1119
ii.
Etwaige regionale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
iii.
Unbeschadet der Anwendbarkeit der Vorschriften für staatliche Beihilfen, Finanzierungsmaßnahmen, einschließlich etwaiger Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene
i.
Politiken und Maßnahmen zur Verwirklichung des nationalen Beitrags zur unionsweit verbindlichen Vorgabe für 2030 in Bezug auf erneuerbare Energie und der Zielpfade gemäß Artikel 4 Buchstabe a Absatz 2 und, falls anwendbar oder vorhanden, die in Nummer 2.1.2 beschriebenen Elemente, einschließlich sektor- und technologiespezifischer Maßnahmen(2)
ii.
Etwaige spezifische Maßnahmen für regionale Zusammenarbeit sowie optional die geschätzte Überschussproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen, die in andere Mitgliedstaaten übertragen werden könnte, um den nationalen Beitrag und die Zielpfade gemäß Nummer 2.1.2 zu verwirklichen
iii.
Spezifische Maßnahmen zur etwaigen finanziellen Unterstützung, einschließlich Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln, der Förderung der Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Sektoren Strom, Wärme- und Kälteerzeugung und Verkehr
iv.
Falls anwendbar, die etwaige Bewertung der Unterstützung für Strom aus erneuerbaren Quellen, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 vornehmen müssen
v.
Spezifische Maßnahmen zur Einführung einer oder mehrerer Anlaufstellen, zur Straffung von Verwaltungsverfahren, zur Bereitstellung von Information und Schulungen sowie zur Förderung des Abschlusses von Strombezugsverträgen

Zusammenfassung der Politiken und Maßnahmen in dem Rahmen, den die Mitgliedstaaten nach Artikel 21 Absatz 6 und Artikel 22 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 umsetzen müssen, um die Entwicklung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zu fördern und zu erleichtern

vi.
Prüfung, ob es Bedarf an der Errichtung neuer Infrastruktur für Fernwärme und -kälte aus erneuerbaren Energiequellen gibt
vii.
Etwaige spezifische Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Energie aus Biomasse, insbesondere zur Mobilisierung neuer Biomasseressourcen unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:

Verfügbarkeit von Biomasse, einschließlich nachhaltiger Biomasse: eigenes Potenzial und Einfuhren aus Drittstaaten

andere Biomassenutzungen durch weitere Sektoren Land- und Forstwirtschaft und Maßnahmen für die Nachhaltigkeit der erzeugten und genutzten Biomasse

i.
Etwaige nationale Politiken und Maßnahmen, die EU-EHS-Sektoren betreffen, und Bewertung der Komplementarität mit dem EU-EHS und der Auswirkungen auf das EU-EHS
ii.
Politiken und Maßnahmen zur Erfüllung etwaiger anderer nationaler Vorgaben
iii.
Politiken und Maßnahmen im Hinblick auf die emissionsarme Mobilität (einschließlich Elektrifizierung des Verkehrs)
iv.
Etwaige geplante nationale Politiken, Zeitpläne und Maßnahmen für die schrittweise Einstellung der Subventionierung von Energie, insbesondere fossiler Brennstoffe
3.2.
Dimension „Energieeffizienz”
Geplante Politiken, Maßnahmen und Programme zur Verwirklichung der indikativen nationalen Energieeffizienzbeiträge bis 2030 sowie von anderen in Nummer 2.2 genannten Zielen, einschließlich geplanter Maßnahmen und Instrumente (auch Finanzierungsinstrumente) zur Förderung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, insbesondere im Hinblick auf Folgendes:
i.
Energieeffizienzverpflichtungssysteme und alternative politische Maßnahmen gemäß den Artikeln 7a und 7b und Artikel 20 Absatz 6 der Richtlinie 2012/27/EU, die zudem gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung zu entwickeln sind
ii.
Langfristige Renovierungsstrategie für die Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands an öffentlichen und privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden(3), einschließlich Politiken und Maßnahmen zur Förderung kosteneffizienter umfassender Renovierungen sowie Politiken und Maßnahmen, die auf die Segmente des nationalen Gebäudebestands mit der schlechtesten Leistung gemäß Artikel 2a der Richtlinie 2010/31/EU abzielen
iii.
Beschreibung der Politiken und Maßnahmen zur Förderung von Energiedienstleistungen im öffentlichen Sektor und Maßnahmen zur Beseitigung von rechtlichen und sonstigen Hindernissen, die die Nutzung von Energieleistungsverträgen und anderen Energieeffizienz-Dienstleistungsmodellen erschweren(4)
iv.
Sonstige geplante Politiken, Maßnahmen und Programme zur Verwirklichung der indikativen nationalen Energieeffizienzbeiträge für 2030 sowie anderer in Ziffer 2.2 genannter Ziele (z. B. Maßnahmen zur Förderung des Vorbildcharakters der Gebäuden öffentlicher Einrichtungen und zur Förderung der energieeffizienten Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zur Förderung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen(5), Maßnahmen zur Schulung der Verbraucher sowie Informations- und Ausbildungsmaßnahmen(6), sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz(7))
v.
Etwaige Beschreibung von Politiken und Maßnahmen zur Förderung des Beitrags lokaler Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zur Umsetzung der Politiken und Maßnahmen gemäß den Ziffern i, ii, iii und iv
vi.
Beschreibung der Maßnahmen zur Erschließung der Energieeffizienzpotenziale der Gas- und Strominfrastruktur(8)
vii.
Etwaige regionale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
viii.
Finanzierungsmaßnahmen — einschließlich Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln — auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene
3.3.
Dimension „Sicherheit der Energieversorgung” (9)
i.
Politiken und Maßnahmen im Zusammenhang mit den in Ziffer 2.3 vorgesehenen Elementen(10)
ii.
Regionale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
iii.
Etwaige Finanzierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene, einschließlich Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln
3.4.
Dimension „Energiebinnenmarkt” (11)
i.
Politiken und Maßnahmen zur Verwirklichung des in Artikel 4 Buchstabe d vorgesehenen Grads der Verbundfähigkeit
ii.
Regionale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet(12)
iii.
Etwaige Finanzierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene, einschließlich Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln
i.
Politiken und Maßnahmen im Zusammenhang mit den in Ziffer 2.4.2 vorgesehenen Elementen, darunter etwaige spezifische Maßnahmen, die die Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse und anderer zentraler Infrastrukturprojekte ermöglichen sollen
ii.
Regionale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet(13)
iii.
Etwaige Finanzierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene, einschließlich Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln
i.
Politiken und Maßnahmen im Zusammenhang mit den in Ziffer 2.4.3 vorgesehenen Elementen
ii.
Maßnahmen zur Verbesserung der Flexibilität des Energiesystems im Hinblick auf die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen etwa intelligente Netze, Aggregation, Laststeuerung, Speicherung, dezentrale Erzeugung, Mechanismen für die Einsatzplanung, Redispatch und Einspeisebeschränkung von Erzeugungsanlagen sowie Preissignale in Echtzeit, einschließlich der Einführung von Intraday-Marktkopplung und Mehrländer-Ausgleichsmärkten
iii.
Etwaige Maßnahmen zur Sicherstellung der diskriminierungsfreien Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der Laststeuerung und der Speicherung, auch mithilfe von Aggregation, auf allen Energiemärkten
iv.
Politiken und Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, vor allem schutzbedürftiger und gegebenenfalls energiearmer Verbraucher, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Bestreitbarkeit des Energie-Einzelhandelsmarktes
v.
Beschreibung von Maßnahmen zur Ermöglichung und zum Ausbau der Laststeuerung, einschließlich Maßnahmen, mit denen die dynamische Tarifierung unterstützt wird(14)
i.
Gegebenenfalls Politiken und Maßnahmen zur Verwirklichung der in Ziffer 2.4.4 vorgesehenen Ziele
3.5.
Dimension „Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit”
i.
Politiken und Maßnahmen im Zusammenhang mit den in Ziffer 2.5 vorgesehenen Elementen
ii.
Etwaige Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet; dies umfasst auch etwaige Auskünfte darüber, wie die Ziele und Politiken des SET-Plans auf nationale Verhältnisse übertragen werden
iii.
Etwaige Finanzierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene, einschließlich Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln

ABSCHNITT B: ANALYSEGRUNDLAGE(15)

4.
AKTUELLE LAGE UND PROJEKTIONEN MIT DERZEITIGEN POLITIKEN UND MAẞNAHMEN(16)(17)

4.1.
Prognostizierte Entwicklung der wichtigsten exogenen Faktoren, die die Entwicklung des Energiesystems und der THG-Emissionen beeinflussen
i.
Makroökonomische Vorhersagen (BIP und Bevölkerungswachstum)
ii.
Sektorveränderungen, die sich voraussichtlich auf das Energiesystem und die THG-Emissionen auswirken
iii.
Globale Energietrends, internationale Preise für fossile Brennstoffe, CO2-Preis im EU-EHS
iv.
Entwicklung der Technologiekosten
4.2.
Dimension „Dekarbonisierung”
i.
Die Entwicklungstrends der aktuellen THG-Emissionen und des THG-Abbaus in den Sektoren des EU-EHS, der Lastenteilung und der LULUCF sowie in verschiedenen Energiesektoren
ii.
Projektionen der sektorspezifischen Entwicklungen mit derzeitigen nationalen und Unionsspolitiken und -maßnahmen mindestens bis 2040 (einschließlich für 2030)
i.
Aktueller Anteil der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie am Bruttoendenergieverbrauch in verschiedenen Sektoren (Wärme- und Kälteerzeugung, Strom und Verkehr) und nach Technologien innerhalb dieser Sektoren
ii.
Vorläufige Projektionen der Entwicklung mit derzeitigen Politiken und Maßnahmen für 2030 (mit einem Ausblick bis 2040)
4.3.
Dimension „Energieeffizienz”
i.
Aktueller Primär- und Endenergieverbrauch in der Wirtschaft nach Sektoren (darunter Industrie, Wohngebäude, Dienstleistungen und Verkehr)
ii.
Aktuelles Potenzial für den Einsatz der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung(18)
iii.
Projektionen unter Berücksichtigung der unter Nummer 1.2 Ziffer ii beschriebenen aktuellen Energieeffizienz-Politiken, -maßnahmen und -programme für den Primär- und den Endenergieverbrauch für jeden Sektor mindestens bis 2040 (einschließlich für 2030)(19)
iv.
Kostenoptimale Niveaus der Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2010/31/EU, die sich aus nationalen Berechnungen ergeben
4.4.
Dimension „Sicherheit der Energieversorgung”
i.
Aktueller Energiemix, inländische Energieressourcen, Einfuhrabhängigkeit und entsprechende Risiken
ii.
Projektionen der Entwicklung mit derzeitigen Politiken und Maßnahmen mindestens bis 2040 (einschließlich für 2030)
4.5.
Dimension „Energiebinnenmarkt”
i.
Aktueller Grad des Netzverbunds und wichtigste Verbindungsleitungen(20)
ii.
Projektionen der Anforderungen an den Ausbau der Übertragungsleitungen (einschließlich für 2030)(21)
i.
Wesentliche Merkmale der bestehenden Übertragungsinfrastruktur für Strom und Gas(22)
ii.
Projektionen der Anforderungen an den Netzausbau mindestens bis 2040 (einschließlich für 2030)(23)
i.
Aktuelle Lage der Strom- und Gasmärkte, einschließlich Energiepreise
ii.
Projektionen der Entwicklung mit derzeitigen Politiken und Maßnahmen mindestens bis 2040 (einschließlich für 2030)
4.6.
Dimension „Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit”
i.
Aktuelle Lage des Sektors der CO2-emissionsarmen Technologien und, soweit möglich, seiner Position auf dem Weltmarkt (diese Analyse ist unions- oder weltweit vorzunehmen)
ii.
Aktuelles Niveau der öffentlichen und etwaigen privaten Ausgaben für Forschung und Innovation auf dem Gebiet der CO2-emissionsarmen Technologien, aktuelle Anzahl der Patente und aktuelle Anzahl der Forscher
iii.
Aufschlüsselung der derzeitigen Preiselemente, die die wichtigsten drei Preisbestandteile ausmachen (Energie, Netze, Steuern bzw. Abgaben)
iv.
Beschreibung der Subventionen für Energie, einschließlich für fossile Brennstoffe

5.
FOLGENABSCHÄTZUNG DER GEPLANTEN POLITIKEN UND MAẞNAHMEN(24)

5.1.
Auswirkungen der in Abschnitt 3 beschriebenen geplanten Politiken und Maßnahmen auf das Energiesystem und die THG-Emissionen und den THG-Abbau mit einem Vergleich mit den Projektionen mit den (in Abschnitt 4 beschriebenen) derzeitigen Politiken und Maßnahmen
i.
Projektionen der Entwicklung des Energiesystems sowie der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen, aber auch, sofern sachdienlich, der Emissionen von Luftschadstoffen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 mit den geplanten Politiken und Maßnahmen mindestens bis zehn Jahre nach dem im Plan erfassten Zeitraum (einschließlich des letzten Jahres des Gültigkeitszeitraums des Plans), unter Berücksichtigung der einschlägigen Unionspolitiken und -Maßnahmen
ii.
Bewertung der strategischen Wechselbeziehungen (zwischen den derzeitigen und den geplanten Politiken und Maßnahmen innerhalb eines Politikbereichs und zwischen den derzeitigen und den geplanten Politiken und Maßnahmen verschiedener Politikbereiche) mindestens bis zum letzten Jahr des Gültigkeitszeitraums des Plans, womit insbesondere das Ziel verfolgt wird, ein umfassendes Verständnis davon zu erlangen, wie sich Energieeffizienz- bzw. Energiesparmaßnahmen auf die erforderliche Größe des Energiesystems auswirken, und dadurch das Risiko nicht amortisierbarer Investitionen in die Energieversorgung zu mindern
iii.
Bewertung der Wechselbeziehungen zwischen den bestehenden und geplanten nationalen Politiken und Maßnahmen und den klima- und energiepolitischen Maßnahmen der Union
5.2.
Auswirkungen der in Abschnitt 3 beschriebenen geplanten Politiken und Maßnahmen auf Volkswirtschaft und, soweit möglich, auf Gesundheit, Umwelt, Beschäftigung und Bildung, Kompetenzen und soziale Verhältnisse einschließlich der Aspekte des gerechten Übergangs (in Form von Kosten und Nutzen sowie Kosteneffizienz) zumindest bis zum letzten Jahr des Gültigkeitszeitraums des Plans mit einem Vergleich mit den Projektionen mit den derzeitigen Politiken und Maßnahmen
5.3.
Übersicht der erforderlichen Investitionen
i.
Bestehende Investitionsströme und Annahmen zu künftigen Investitionen im Zusammenhang mit den geplanten Politiken und Maßnahmen
ii.
Sektoren- bzw. marktbezogene Risikofaktoren oder Hindernisse im nationalen oder regionalen Kontext
iii.
Analyse zusätzlicher öffentlicher Finanzhilfen bzw. Ressourcen zum Schließen der in Ziffer ii festgestellten Lücken
5.4.
Auswirkungen der in Abschnitt 3 beschriebenen geplanten Politiken und Maßnahmen auf andere Mitgliedstaaten und die regionale Zusammenarbeit zumindest bis zum letzten Jahr des Gültigkeitszeitraums des Plans mit einem Vergleich mit den Projektionen mit den derzeitigen Politiken und Maßnahmen
i.
Soweit möglich, Auswirkungen auf das Energiesystem in benachbarten oder anderen Mitgliedstaaten in der Region
ii.
Auswirkungen auf Energiepreise, Versorgungseinrichtungen und die Integration des Energiemarktes
iii.
Etwaige Auswirkungen auf die regionale Zusammenarbeit
5.5.
Beitrag der geplanten Politiken und Maßnahmen zur Verwirklichung des Unionsziels der Klimaneutralität gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1119

Teil 2

Die folgenden Parameter, Variablen, Energiebilanzen und Indikatoren sind bei Bedarf in Abschnitt B „Analysegrundlage” der nationalen Pläne anzugeben:

1.
Allgemeine Parameter und Variablen

(1)
Bevölkerung [in Mio.]
(2)
BIP [in Mio. EUR]
(3)
Sektorspezifische Bruttowertschöpfung (einschließlich Hauptindustriezweige, Bauwesen, Dienstleistungen und Landwirtschaft) [in Mio. EUR]
(4)
Anzahl der Haushalte [in Tausend]
(5)
Größe der Haushalte [Einwohner/Haushalt]
(6)
Verfügbares Einkommen der Haushalte [in EUR]
(7)
Anzahl Personenkilometer: alle Verkehrsträger, d. h. aufgeschlüsselt nach Straßenverkehr (PKW und Busse nach Möglichkeit separat), Schienenverkehr, Luftfahrt und (falls vorhanden) nationale Schifffahrt [in Mio. Pkm]
(8)
Frachttonnenkilometer: alle Verkehrsträger ohne internationalen Seeverkehr, d. h. aufgeschlüsselt nach Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt und nationale Schifffahrt (Binnenwasserstraßen und nationaler Seeverkehr) [in Mio. tkm]
(9)
Internationale Einfuhrpreise für die Brennstoffe Öl, Gas und Kohle [EUR/GJ oder EUR/t RÖE] auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission
(10)
CO2-Preis im EU-EHS [EUR/EUA] auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission
(11)
Angenommene Euro- und US-Dollar-Wechselkurse (soweit zutreffend) [EUR/Währung und USD/Währung]
(12)
Anzahl Heizgradtage (HDD)
(13)
Anzahl Kühlgradtage (CDD)
(14)
In den Modellen für die wichtigsten relevanten Technologien angenommene Technologiekosten

2.
Energiebilanzen und -indikatoren

2.1.
Energieversorgung

(1)
Inländische Produktion nach Brennstofftyp (alle Energieprodukte, die in erheblichen Mengen hergestellt werden) [in kt RÖE]
(2)
Nettoeinfuhren nach Brennstofftyp (einschließlich Strom, aufgeschlüsselt nach Nettoeinfuhren innerhalb der EU und aus Drittstaaten) [in kt RÖE]
(3)
Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittstaaten [in %]
(4)
Haupteinfuhrquellen (Staaten) für Hauptenergie (einschließlich Gas und Strom)
(5)
Bruttoinlandsverbrauch nach Brennstofftypquellen (alle festen Brennstoffe, alle Energieprodukte: Kohle, Rohöl und Erdölerzeugnisse, Erdgas, Kernenergie, Strom, abgeleitete Wärme, erneuerbare Energie, Abfall) [in kt RÖE]

2.2.
Strom und Wärme

(1)
Brutto-Stromerzeugung [in GWh]
(2)
Brutto-Stromerzeugung nach Brennstoffen (alle Energieprodukte) [in GWh]
(3)
Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Strom- und Wärmeerzeugung insgesamt [in %]
(4)
Stromerzeugungskapazität nach Quellen, einschließlich Stilllegungen und Neuinvestitionen [MW]
(5)
Wärmeerzeugung in Wärmekraftwerken
(6)
Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen (einschl. industrielle Abwärme)
(7)
Kapazitäten für den staatenübergreifenden Verbund von Gas und Strom [Definition von Strom gemäß dem Ergebnis der laufenden Verhandlungen auf der Grundlage einer Verbundvorgabe von 15 %] und deren prognostizierter Auslastungsgrad

2.3.
Umwandlungssektor

(1)
Brennstoffeinsatz bei der Stromerzeugung in Wärmekraftwerken (feste Brennstoffe, Öl, Gas) [in kt RÖE]
(2)
Brennstoffeinsatz bei anderen Umwandlungsprozessen [in kt RÖE]

2.4.
Energieverbrauch

(1)
Primär- und Endenergieverbrauch [in kt RÖE]
(2)
Endenergieverbrauch je Sektor (einschließlich Industrie, Wohngebäude, Dienstleistungen, Landwirtschaft und Verkehr (sofern möglich, aufgeschlüsselt nach Personen- und Frachtverkehr)) [in kt RÖE]
(3)
Endenergieverbrauch nach Brennstoff (alle Energieprodukte) [in kt RÖE]
(4)
Nichtenergetischer Endverbrauch [in kt RÖE]
(5)
Primärenergieintensität der gesamten Wirtschaft (Primärenergieverbrauch pro BIP) [in t RÖE/EUR]
(6)
Endenergieintensität je Sektor (einschließlich Industrie, Wohngebäude, Dienstleistungen und Verkehr (sofern möglich, aufgeschlüsselt nach Personen- und Frachtverkehr))

2.5.
Preise

(1)
Strompreise nach Art des Verbrauchssektors (Wohngebäude, Industrie, Dienstleistungen)
(2)
Nationale Endkundenhandelspreise für Kraftstoff (einschließlich Steuern, nach Quellen und Sektoren) [in EUR/kt RÖE]

2.6.
Investitionen

Investitionskosten in die Sektoren Energieumwandlung, -versorgung, -übertragung und -verteilung

2.7.
Erneuerbare Energie

(1)
Bruttoendverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen und Anteil der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie am Bruttoendenergieverbrauch und nach Sektoren (Strom, Wärme- und Kälteerzeugung, Verkehr) und nach Technologien
(2)
Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Gebäuden; dies umfasst — falls verfügbar — Daten, die nach erzeugter, verbrauchter und ins Netz eingespeister Energie aus Fotovoltaiksystemen, Solarthermiesystemen, Biomasse, Wärmepumpen, Geothermiesystemen sowie allen anderen dezentralen Systemen auf Basis erneuerbarer Energiequellen aufgeschlüsselt wurden
(3)
Etwaige andere nationale, auch langfristige und sektorspezifische Zielpfade z. B. Anteil an aus Nahrungsmittelpflanzen gewonnener Biobrennstoffe und fortschrittlicher Biobrennstoffe, Anteil von erneuerbaren Energien an der Fernwärmeerzeugung sowie Anteil der von Städten und von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen

3.
Indikatoren für THG-Emissionen und THG-Abbau

(1)
THG-Emissionen nach Bereichen (EU-EHS, Lastenteilung und LULUCF)
(2)
THG-Emissionen nach IPCC-Bereichen und nach Gasen (sofern angebracht, aufgeschlüsselt in EU-EHS- und Lastenteilungssektoren) [in tCO2-Äq]
(3)
CO2-Intensität der Gesamtwirtschaft [in tCO2-Äq/BIP]
(4)
Indikatoren für CO2-Emissionen

(a)
THG-Intensität der inländischen Strom- und Wärmeerzeugung [in tCO2-Äq/MWh]
(b)
THG-Intensität des Endenergieverbrauchs nach Sektoren [in CO2-Äq/t RÖE]

(5)
Parameter für andere Emissionen als CO2-Emissionen

(a)
Viehbestand: Milchvieh [1000 Stück], Mastvieh [1000 Stück], Schafe [1000 Stück], Schweine [1000 Stück], Geflügel [1000 Stück]
(b)
Stickstoffeintrag durch Ausbringen von Kunstdünger [in kt Stickstoff]
(c)
Stickstoffeintrag durch Ausbringen von Dung [in kt Stickstoff]
(d)
Durch stickstoffbindende Pflanzen gebundener Stickstoff [in kt Stickstoff]
(e)
Stickstoff in in den Boden eingebrachten Ernterückständen [in kt Stickstoff]
(f)
Fläche bestellter organischer Böden [in ha]
(g)
Aufkommen an festen Siedlungsabfällen (FSA)
(h)
In Deponien gelagerte feste Siedlungsabfälle (FSA)
(i)
Anteil der CH4-Rückgewinnung an der aus Deponien freigesetzten CH4-Gesamtmenge [in %]

Fußnote(n):

(1)

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 39).

(2)

Bei der Planung dieser Maßnahmen berücksichtigen die Mitgliedstaaten das Ende der Lebensdauer von Bestandsanlagen und das Potenzial für Repowering.

(3)

Gemäß Artikel 2a der Richtlinie 2010/31/EU.

(4)

Gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2012/27/EU.

(5)

Gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2012/27/EU.

(6)

Gemäß den Artikeln 12 und 17 der Richtlinie 2012/27/EU.

(7)

Gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2012/27/EU.

(8)

Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2012/27/EU.

(9)

Die Strategien und Maßnahmen müssen dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle” gerecht werden.

(10)

Die Vereinbarkeit mit den Präventions- und Notfallplänen gemäß der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (ABl. L 280 vom 28.10.2017, S. 1) und mit den Risikovorsorgeplänen gemäß der Verordnung (EU) 2018/2001 [gemäß dem Vorschlag COM(2016)0862 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG] muss sichergestellt sein.

(11)

Die Strategien und Maßnahmen müssen dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle” gerecht werden.

(12)

Andere als die mit der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 festgelegten regionalen Gruppen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse.

(13)

Andere als die mit der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 festgelegten regionalen Gruppen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse.

(14)

Gemäß Artikel 15 Absatz 8 der Richtlinie 2012/27/EU.

(15)

Teil 2 enthält die ausführliche Liste der in Abschnitt B des Plans anzugebenden Parameter und Variablen.

(16)

Die aktuelle Lage gibt die Situation zum Zeitpunkt der Einreichung des nationalen Plans (oder die neuesten verfügbaren Daten) wieder. Derzeitige Strategien und Maßnahmen sind die Strategien und Maßnahmen, die durchgeführt werden oder verabschiedet wurden. Verabschiedete Strategien und Maßnahmen sind die Strategien und Maßnahmen, zu denen zum Zeitpunkt der Einreichung des nationalen Plans ein offizieller Regierungsbeschluss vorliegt und eine eindeutige Verpflichtung besteht, sie durchzuführen. Durchgeführte Strategien und Maßnahmen sind die Strategien und Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans oder des integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichts mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: unmittelbar anwendbare Unionsrechtsvorschriften oder nationale Rechtsvorschriften sind in Kraft, eine oder mehrere freiwillige Vereinbarungen wurden geschlossen, Finanzmittel wurden zugewiesen, Humanressourcen wurden mobilisiert.

(17)

Der Auswahl exogener Faktoren können die Annahmen des EU-Referenzszenarios 2016 oder anderer nachfolgender Politikszenarien, bei denen dieselben Variablen genutzt werden, zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus können auch die spezifischen Ergebnisse des EU-Referenzszenarios 2016 für die Mitgliedstaaten sowie die Ergebnisse nachfolgender Politikszenarien hilfreiche Informationen für die Erstellung nationaler Projektionen unter Berücksichtigung der derzeitigen Strategien und Maßnahmen und Folgenabschätzungen liefern.

(18)

Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU.

(19)

Dieses Referenzszenario mit unveränderten Rahmenbedingungen bildet die Grundlage für die unter Nummer 2.3 beschriebene Vorgabe für den Primär- und Endenergieverbrauch im Jahr 2030 und für die Umrechnungsfaktoren.

(20)

Unter Bezugnahme auf Übersichten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) über die bestehende Übertragungsinfrastruktur.

(21)

Unter Bezugnahme auf nationale Netzentwicklungspläne und regionale Investitionspläne von ÜNB.

(22)

Unter Bezugnahme auf Übersichten der ÜNB über die bestehende Übertragungsinfrastruktur.

(23)

Unter Bezugnahme auf nationale Netzentwicklungspläne und regionale Investitionspläne von ÜNB.

(24)

Geplante Strategien und Maßnahmen sind Optionen, die erörtert werden und bei denen eine realistische Chance besteht, dass sie nach dem Zeitpunkt der Einreichung des nationalen Plans verabschiedet und durchgeführt werden. Die entsprechenden Prognosen im Abschnitt 5.1 Ziffer i umfassen daher nicht nur die durchgeführten und verabschiedeten Strategien und Maßnahmen (Prognosen mit derzeitigen Strategien und Maßnahmen), sondern auch die geplanten Strategien und Maßnahmen.

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