ANHANG VO (EU) 2018/200

Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44 wird wie folgt geändert:

Der Eintrag:

1.
Bezeichnung: CAPRICORN

Benennung gemäß Nummer 10 Buchstaben a und b der Resolution 2146 (2014) in der durch Nummer 2 der Resolution 2362 (2017) verlängerten und geänderten Fassung (Verbot des Ladens, der Beförderung oder des Entladens; Verbot des Einlaufens in Häfen). Nach Ziffer 11 der Resolution 2146 wurde diese Benennung vom Ausschuss am 18. Januar 2018 verlängert und gilt bis zum 17. April 2018, es sei denn, sie wird vom Ausschuss gemäß Nummer 12 der Resolution 2146 vorher aufgehoben. Flaggenstaat: unbekannt.

Weitere Angaben

Benennung am 21. Juli 2017. IMO-Nummer: 8900878. Ab dem 21. September 2017 befand sich das Schiff in internationalen Gewässern vor den Vereinigten Arabischen Emiraten.

erhält erfolgende Fassung:

1.
Bezeichnung: NADINE

Benennung gemäß Nummer 10 Buchstaben a und b der Resolution 2146 (2014) in der durch Nummer 2 der Resolution 2362 (2017) verlängerten und geänderten Fassung (Verbot des Ladens, der Beförderung oder des Entladens; Verbot des Einlaufens in Häfen). Nach Ziffer 11 der Resolution 2146 wurde diese Benennung vom Ausschuss am 18. Januar 2018 verlängert und gilt bis zum 17. April 2018, es sei denn, sie wird vom Ausschuss gemäß Nummer 12 der Resolution 2146 vorher aufgehoben. Flaggenstaat: Palau.

Weitere Angaben

Benennung am 21. Juli 2017. IMO-Nummer: 8900878. Ab dem 19. Januar 2018 befand sich das Schiff nahe der Küste vor Maskat, Oman, außerhalb der Hoheitsgewässer des Landes.

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