ANHANG VO (EU) 2018/2016

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird an der alphabetisch passenden Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen

Geschälte Körner von Digitaria exilis (Kippist) Stapf

(Traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland)

Keine Angabe Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet Geschälte Fonio-Körner (Digitaria exilis)

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikationen

Geschälte Körner von Digitaria exilis (Kippist) Stapf (Fonio)

(Traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland)

Beschreibung/Definition

Bei dem traditionellen Lebensmittel handelt es sich um geschälte Körner (ohne Kleie) von Digitaria exilis (Kippist) Stapf. Digitaria exilis (Kippist) Stapf ist eine einjährige krautige Pflanze aus der Familie der Poaceae.

Typische Nährstoffbestandteile geschälter Fonio-Körner

Kohlenhydrate: 76,1 g/100 g Fonio Wasser: 12,4 g/100 g Fonio Protein: 6,9 g/100 g Fonio Fett: 1,2 g/100 g Fonio Faser: 2,2 g/100 g Fonio Asche: 1,2 g/100 g Fonio Phytatgehalt: ≤ 2,1 mg/g

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