ANHANG VO (EU) 2018/2017

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird an der alphabetisch passenden Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen

Sirup aus Sorghum bicolor (L.) Moench

(Traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland)

Keine Angabe Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet Sorghum-Sirup (Sorghum bicolor).

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikationen

Sirup aus Sorghum bicolor (L.) Moench

(Traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland)

Beschreibung/Definition

Bei dem traditionellen Lebensmittel handelt es sich um Sirup aus Sorghum bicolor (L.) Moench (Gattung Sorghum; Familie Poaceae (alt. Gramineae)). Die Halme von S. bicolor werden in Produktionsschritten wie Zerkleinern, Extraktion und Verdampfung mit Hitzebehandlung behandelt, bis ein Sirup von 74 Grad Brix entsteht.

Zusammensetzung von Sirup aus Sorghum bicolor (L.) Moench

Wasser: 22,7 g/100 g Asche: 2,4 Gesamtzucker: > 74,0 g/100 g

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