Präambel VO (EU) 2018/2053

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008(1), insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erlassen.
(2)
Am 17. September 2018 hat die unabhängige internationale Ermittlungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ihren ausführlichen Bericht über Myanmar veröffentlicht, in dem festgestellt wurde, dass in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan insbesondere von den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße begangen wurden, und dass zahlreiche dieser Menschenrechtsverletzungen als schlimmste Verbrechen nach dem Völkerrecht einzustufen sind.
(3)
Angesichts der Ergebnisse, zu denen die Ermittlungsmission gelangt ist, sollten sieben Personen in die Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(4)
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

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