Artikel 6 VO (EU) 2018/2058
Verwaltung des Fischereiaufwands für Steinbutt
Fischereifahrzeuge der Union, die Steinbutt im Schwarzen Meer befischen dürfen, dürfen unabhängig von der Gesamtlänge des Schiffs nicht an mehr als 180 Fangtagen pro Jahr fischen.
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