ANHANG VO (EU) 2018/238

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
2b635 Dinatrium-5′-ribonucleotid

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dinatrium-5′-ribonucleotide

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dinatrium-5′-ribonucleotide: ein Gemisch aus Dinatrium-5′-guanylat (GMP) und Dinatrium-5′-inosinat (IMP). Hergestellt durch RNA-Hydrolyse. Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung Chemische Formel:

C10H11N4O8P · nH2O

C10H12N5Na2 O8P · nH2O

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von GMP und IMP im Futtermittelzusatzstoff: JECFA-Monografie, Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe: Dinatrium-5′-ribonucleotide. Zur Bestimmung von GMP und IMP im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Hochleistungsflüssigchromatografie mit UV-Detektion (HPLC-UV).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid (2b635), Dinatrium-5′-guanylat (2b627) und Dinatrium-5′-inosinat (2b631) beträgt

50 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid, Dinatrium-5′-guanylat und Dinatrium-5′-inosinat im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 50 mg/kg” .

5.
Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn folgender Gehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid, Dinatrium-5′-guanylat und Dinatrium-5′-inosinat im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 50 mg/kg.
6.
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
15.3.2028
2b627 Dinatrium-5′-guanylat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dinatrium-5′-guanylat (GMP)

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dinatrium-5′-guanylat Hergestellt durch RNA-Hydrolyse. Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung Chemische Formel: C10H12N5Na2O8P · n H2O CAS-Nummer: 5550-12-9

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von GMP im Futtermittelzusatzstoff: JECFA-Monografie, Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe: Dinatrium-5′-ribonucleotide. Zur Bestimmung von GMP im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Hochleistungsflüssigchromatografie mit UV-Detektion (HPLC-UV).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid (2b635), Dinatrium-5′-guanylat (2b627) und Dinatrium-5′-inosinat (2b631) beträgt

50 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid, Dinatrium-5′-guanylat und Dinatrium-5′-inosinat im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 50 mg/kg” .

5.
Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn folgender Gehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid, Dinatrium-5′-guanylat und Dinatrium-5′-inosinat im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 50 mg/kg.
6.
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
15.3.2028
2b631 Dinatrium-5′-inosinat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dinatrium-5′-inosinat (IMP)

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dinatrium-5′-inosinat Hergestellt durch RNA-Hydrolyse. Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung Chemische Formel: C10H11 N4O8P · nH2O CAS-Nummer: 4691-65-0

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von IMP im Futtermittelzusatzstoff: JECFA-Monografie, Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe: Dinatrium-5′-ribonucleotide. Zur Bestimmung von IMP im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Hochleistungsflüssigchromatografie mit UV-Detektion (HPLC-UV).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid (2b635), Dinatrium-5′-guanylat (2b627) und Dinatrium-5′-inosinat (2b631) beträgt

50 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid, Dinatrium-5′-guanylat und Dinatrium-5′-inosinat im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 50 mg/kg” .

5.
Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn folgender Gehalt des Wirkstoffs oder der Kombination von Dinatrium-5′-ribonucleotid, Dinatrium-5′-guanylat und Dinatrium-5′-inosinat im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 50 mg/kg.
6.
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
15.3.2028

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.