| Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
| mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
| 2b11009 |
— |
Trimethylamin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Trimethylamin
Charakterisierung des Wirkstoffs
Trimethylamin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C3H9N
CAS-Nummer: 75-50-3
FLAVIS-Nr.: 11.009
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Trimethylamin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Legehennen |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b11024 |
— |
Trimethylaminhydrochlorid |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Trimethylaminhydrochlorid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Trimethylaminhydrochlorid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98,5 %
Chemische Formel: C3H9N · HCl
CAS-Nummer: 593-81-7
FLAVIS-Nr.: 11.024
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Trimethylaminhydrochlorid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Legehennen |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b11001 |
— |
3-Methylbutylamin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbutylamin
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbutylamin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C5H13N
CAS-Nummer: 107-85-7
FLAVIS-Nr.: 11.001
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylbutylamin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten außer Legehennen |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel, ausgenommen Legehennen;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel, ausgenommen Legehennen;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel, ausgenommen Legehennen;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b03006 |
— |
2-Methoxyethylbenzol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methoxyethylbenzol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methoxyethylbenzol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel: C9H12O
CAS-Nummer: 3558-60-9
FLAVIS-Nr.: 03.006
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methoxyethylbenzol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
0,3 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,3 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,3 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b04016 |
— |
1,3-Dimethoxybenzol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1,3-Dimethoxybenzol
Charakterisierung des Wirkstoffs
1,3-Dimethoxybenzol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C8H10O2
CAS-Nummer: 151-10-0
FLAVIS-Nr.: 04.016
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 1,3-Dimethoxybenzol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b04034 |
— |
1,4-Dimethoxybenzol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1,4-Dimethoxybenzol
Charakterisierung des Wirkstoffs
1,4-Dimethoxybenzol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C8H10O2
CAS-Nummer: 150-78-7
FLAVIS-Nr.: 04.034
Analysemethode
(1)
(1)
Zur Bestimmung von 1,4-Dimethoxybenzol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b04043 |
— |
1-Isopropyl-2-methoxy-4-methylbenzol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1-Isopropyl-2-methoxy-4-methylbenzol
Charakterisierung des Wirkstoffs
1-Isopropyl-2-methoxy-4-methylbenzol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C11H16O
CAS-Nummer: 1076-56-8
FLAVIS-Nr.: 04.043
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 1-Isopropyl-2-methoxy-4-methylbenzol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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