Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b14003 |
— |
Piperin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Piperin
Charakterisierung des Wirkstoffs
Piperin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C17H19O3N CAS-Nummer: 94-62-2 FLAVIS-Nr.: 14.003
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Piperin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID)
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,5 mg/kg” .
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5.
-
Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,5 mg/kg.
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6.
-
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14004 |
— |
3-Methylindol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylindol
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylindol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C9H9N CAS-Nummer: 83-34-1 FLAVIS-Nr.: 14.004
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylindol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,5 mg/kg” .
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5.
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Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,5 mg/kg.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14007 |
— |
Indol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Indol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Indol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C8H7N CAS-Nummer: 120-72-9 FLAVIS-Nr.: 14.007
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Indol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,5 mg/kg” .
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5.
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Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,5 mg/kg.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14047 |
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2-Acetylpyrrol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Acetylpyrrol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Acetylpyrrol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C6H7ON CAS-Nummer: 1072-83-9 FLAVIS-Nr.: 14.047
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Acetylpyrrol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,5 mg/kg” .
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5.
-
Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,5 mg/kg.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14064 |
— |
Pyrrolidin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Pyrrolidin
Charakterisierung des Wirkstoffs
Pyrrolidin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C4H9N CAS-Nummer: 123-75-1 FLAVIS-Nr.: 14.064
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Pyrrolidin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
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0,3 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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4.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,3 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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5.
-
Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,3 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
-
6.
-
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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