| Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
| mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
| 2b02056 |
— |
Hex-3(cis)-en-1-ol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-en-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-en-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung, als Summe der (Z)- und (E)-Isomere; mind. 92 % (Z)-Isomer
Chemische Formel: C6H12O
CAS-Nummer: 928-96-1
FLAVIS-Nr.: 02.056
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-en-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
|
| 2b02093 |
— |
Non-6-en-1-ol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Non-6-en-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Non-6-en-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C9H18O
CAS-Nummer: 35854-86-5
FLAVIS-Nr.: 02.093
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Non-6-en-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b02094 |
— |
Oct-3-en-1-ol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Oct-3-en-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Oct-3-en-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung, als (Z)-Isomer
Chemische Formel: C8H16O
CAS-Nummer: 20125-84-2
FLAVIS-Nr.: 02.094
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Oct-3-en-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b05059 |
— |
Non-6(cis)-enal |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Non-6(cis)-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Non-6(cis)-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung; sekundäre Komponente 6-9 % trans-6-Nonenal
Chemische Formel: C9H16O
CAS-Nummer: 2277-19-2
FLAVIS-Nr.: 05.059
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Non-6(cis)-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b05075 |
— |
Hex-3(cis)-enal |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C6H10O
CAS-Nummer: 6789-80-6
FLAVIS-Nr.: 05.075
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b05085 |
— |
Hept-4-enal |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hept-4-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hept-4-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % als Summe der (Z)- und (E)-Isomere; mind. 93 % (Z)-Isomer; sekundäre Komponente: 2-5 % (E)-Isomer
Chemische Formel: C7H12O
CAS-Nummer: 6728-31-0
FLAVIS-Nr.: 05.085
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hept-4-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b09197 |
— |
Hex-3(cis)-enylacetat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-enylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-enylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung, als Summe der (Z)- und (E)-Isomere; mind. 92 % (Z)-Isomer
Chemische Formel: C8H14O2
CAS-Nummer: 3681-71-8
FLAVIS-Nr.: 09.197
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-enylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
|
| 2b09240 |
— |
Hex-3(cis)-enylformiat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-enylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-enylformiat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C7H12O2
CAS-Nummer: 33467-73-1
FLAVIS-Nr.: 09.240
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-enylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
|
| 2b09270 |
— |
Hex-3-enylbutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3-enylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3-enylbutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H18O2
CAS-Nummer: 16491-36-4
FLAVIS-Nr.: 09.270
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hex-3-enylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
|
| 2b09271 |
— |
Hex-3-enylhexanoat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3-enylhexanoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3-enylhexanoat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C12H22O2
CAS-Nummer: 31501-11-8
FLAVIS-Nr.: 09.271
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hex-3-enylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
|
| 2b09563 |
— |
Hex-3(cis)-enylisobutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-enylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-enylisobutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H18O2
CAS-Nummer: 41519-23-7
FLAVIS-Nr.: 09.563
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-enylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b02011 |
— |
Citronellol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung; Racemat; sonstige Bestandteile: doppelt ungesättigte und gesättigte C10-Alkohole, Citronellylacetat und Citronellal
Chemische Formel: C10H20O
CAS-Nummer: 106-22-9
FLAVIS-Nr.: 02.011
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Citronellol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
|
| 2b02229 |
— |
(-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
(-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
(-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese oder gewonnen durch fraktionierte Destillation ätherischer Öle und Verseifung von Auszügen
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H20O
CAS-Nummer: 7540-51-4
FLAVIS-Nr.: 02.229
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von (-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b05021 |
— |
Citronellal |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 85 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H18O
CAS-Nummer: 106-23-0
FLAVIS-Nr.: 05.021
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Citronellal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b05074 |
— |
2,6-Dimethylhept-5-enal |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,6-Dimethylhept-5-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,6-Dimethylhept-5-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 85 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C9H16O
CAS-Nummer: 106-72-9
FLAVIS-Nr.: 05.074
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2,6-Dimethylhept-5-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b08036 |
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Citronellsäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellsäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellsäure
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H18O2
CAS-Nummer: 502-47-6
FLAVIS-Nr.: 08.036
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Citronellsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b09012 |
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Citronellylacetat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 92 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C11H22O2
CAS-Nummer: 150-84-5
FLAVIS-Nr.: 09.012
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Citronellylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b09049 |
— |
Citronellylbutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellylbutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C14H26O2
CAS-Nummer: 141-16-2
FLAVIS-Nr.: 09.049
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Citronellylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
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— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b09078 |
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Citronellylformiat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellylformiat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C11H20O2
CAS-Nummer: 105-85-1
FLAVIS-Nr.: 09.078
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Citronellylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
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— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b09129 |
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Citronellylpropionat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellylpropionat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellylpropionat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C13H24O2
CAS-Nummer: 141-14-0
FLAVIS-Nr.: 09.129
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Citronellylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Katzen,
- —
-
5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b06081 |
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1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy)ethan |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy)ethan
Charakterisierung des Wirkstoffs
1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy)ethan
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H20O2
CAS-Nummer: 28069-74-1
FLAVIS-Nr.: 06.081
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy)ethan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b09505 |
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Hex-3-enylisovalerat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3-enylisovalerat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3-enylisovalerat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C11H20O2
CAS-Nummer: 10032-11-8
FLAVIS-Nr.: 09.505
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Hex-3-enylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
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— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- 4.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .
- 5.
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- 6.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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