Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b14005 |
— |
2,3-Diethylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,3-Diethylpyrazi
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,3-Diethylpyrazin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung Chemische Formel: C8H12N2 CAS-Nummer: 15707-24-1 FLAVIS-Nr.: 14.005
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2,3-Diethylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
-
4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
-
6.
-
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14025 |
— |
2,5- oder 6-Methoxy-3-methylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,5- oder 6-Methoxy-3-methylpyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,5- oder 6-Methoxy-3-methylpyrazin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung Chemische Formel: C6H8ON2 CAS-Nummer: 63450-30-6 FLAVIS-Nr.: 14.025
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2,5- oder 6-Methoxy-3-methylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
-
4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14049 |
— |
2-Acetyl-3-ethylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Acetyl-3-ethylpyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Acetyl-3-ethylpyrazin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C8H10ON2 CAS-Nummer: 32974-92-8 FLAVIS-Nr.: 14.049
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Acetyl-3-ethylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14056 |
— |
2,3-Diethyl-5-methylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,3-Diethyl-5-methylpyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,3-Diethyl-5-methylpyrazin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C9H14N2 CAS-Nummer: 18138-04-0 FLAVIS-Nr.: 14.056
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2,3-Diethyl-5-methylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14062 |
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2-(sec-Butyl)-3-methoxypyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-(sec-Butyl)-3-methoxypyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-(sec-Butyl)-3-methoxypyrazin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % bei der Prüfung Chemische Formel: C9H14ON2 CAS-Nummer: 24168-70-5 FLAVIS-Nr.: 14.062
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-(sec-Butyl)-3-methoxypyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
-
4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14112 |
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2-Ethyl-3-methoxypyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Ethyl-3-methoxypyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Ethyl-3-methoxypyrazin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % bei der Prüfung Chemische Formel: C7H10N2O CAS-Nummer: 25680-58-4 FLAVIS-Nr.: 14.112
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Ethyl-3-methoxypyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14015 |
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5,6,7,8-Tetrahydrochinoxalin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
5,6,7,8-Tetrahydrochinoxalin
Charakterisierung des Wirkstoffs
5,6,7,8-Tetrahydrochinoxalin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C8H10N2 CAS-Nummer: 34413-35-9 FLAVIS-Nr.: 14.015
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 5,6,7,8-Tetrahydrochinoxalin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14022 |
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2-Ethylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Ethylpyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Ethylpyrazin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C6H8N2 CAS-Nummer: 13925-00-3 FLAVIS-Nr.: 14.022
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Ethylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b14028 |
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5-Methylchinoxalin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
5-Methylchinoxalin
Charakterisierung des Wirkstoffs
5-Methylchinoxalin Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C9H8N2 CAS-Nummer: 13708-12-8 FLAVIS-Nr.: 14.028
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 5-Methylchinoxalin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,05 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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0,08 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,05 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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0,08 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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