| Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
| mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
| 2b14005 |
— |
2,3-Diethylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,3-Diethylpyrazi
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,3-Diethylpyrazin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C8H12N2
CAS-Nummer: 15707-24-1
FLAVIS-Nr.: 14.005
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2,3-Diethylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b14025 |
— |
2,5- oder 6-Methoxy-3-methylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,5- oder 6-Methoxy-3-methylpyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,5- oder 6-Methoxy-3-methylpyrazin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C6H8ON2
CAS-Nummer: 63450-30-6
FLAVIS-Nr.: 14.025
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2,5- oder 6-Methoxy-3-methylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b14049 |
— |
2-Acetyl-3-ethylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Acetyl-3-ethylpyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Acetyl-3-ethylpyrazin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C8H10ON2
CAS-Nummer: 32974-92-8
FLAVIS-Nr.: 14.049
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Acetyl-3-ethylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b14056 |
— |
2,3-Diethyl-5-methylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,3-Diethyl-5-methylpyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,3-Diethyl-5-methylpyrazin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C9H14N2
CAS-Nummer: 18138-04-0
FLAVIS-Nr.: 14.056
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2,3-Diethyl-5-methylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b14062 |
— |
2-(sec-Butyl)-3-methoxypyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-(sec-Butyl)-3-methoxypyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-(sec-Butyl)-3-methoxypyrazin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C9H14ON2
CAS-Nummer: 24168-70-5
FLAVIS-Nr.: 14.062
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-(sec-Butyl)-3-methoxypyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b14112 |
— |
2-Ethyl-3-methoxypyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Ethyl-3-methoxypyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Ethyl-3-methoxypyrazin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C7H10N2O
CAS-Nummer: 25680-58-4
FLAVIS-Nr.: 14.112
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Ethyl-3-methoxypyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b14015 |
— |
5,6,7,8-Tetrahydrochinoxalin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
5,6,7,8-Tetrahydrochinoxalin
Charakterisierung des Wirkstoffs
5,6,7,8-Tetrahydrochinoxalin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C8H10N2
CAS-Nummer: 34413-35-9
FLAVIS-Nr.: 14.015
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 5,6,7,8-Tetrahydrochinoxalin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b14022 |
— |
2-Ethylpyrazin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Ethylpyrazin
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Ethylpyrazin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C6H8N2
CAS-Nummer: 13925-00-3
FLAVIS-Nr.: 14.022
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Ethylpyrazin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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| 2b14028 |
— |
5-Methylchinoxalin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
5-Methylchinoxalin
Charakterisierung des Wirkstoffs
5-Methylchinoxalin
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C9H8N2
CAS-Nummer: 13708-12-8
FLAVIS-Nr.: 14.028
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 5-Methylchinoxalin im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
- 1.
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- 2.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- 3.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
0,05 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,08 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 4.
- Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
- 5.
- In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
0,05 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
0,08 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- 6.
- Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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