Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b16056 |
— |
Taurin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Taurin
Charakterisierung des Wirkstoffs
Taurin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C2H7O3NS CAS-Nummer: 107-35-7 FLAVIS-Nr.: 16.056
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Taurin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von Taurin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission(2) (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
-
4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
-
6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
-
7.
-
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17001 |
— |
beta-Alanin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
beta-Alanin
Charakterisierung des Wirkstoffs
beta-Alanin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung Chemische Formel: C3H7O2N CAS-Nummer: 107-95-9 FLAVIS-Nr.: 17.001
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von beta-Alanin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von beta-Alanin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
-
4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
-
6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
-
7.
-
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17002 |
— |
L-Alanin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Alanin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Alanin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98,5 % bei der Prüfung Chemische Formel: C3H7NO2 CAS-Nummer: 56-41-7 FLAVIS-Nr.: 17.002
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Alanin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Alanin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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— |
— |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
-
4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17003 |
— |
L-Arginin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Arginin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Arginin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C6H14O2N4 CAS-Nummer: 74-79-3 FLAVIS-Nr.: 17.003
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Arginin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Arginin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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— |
— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17005 |
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L-Asparaginsäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Asparaginsäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Asparaginsäure Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C4H7O4N CAS-Nummer: 56-84-8 FLAVIS-Nr.: 17.005
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Asparaginsäure in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Asparaginsäure in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
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Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17008 |
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L-Histidin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Histidin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Histidin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C6H9O2N3 CAS-Nummer: 71-00-1 FLAVIS-Nr.: 17.008
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Histidin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Histidin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
-
4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
-
6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17010 |
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D,L-Isoleucin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
D,L-Isoleucin
Charakterisierung des Wirkstoffs
D,L-Isoleucin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C6H13O2N CAS-Nummer: 443-79-8 FLAVIS-Nr.: 17.010
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von D,L-Isoleucin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von D,L-Isoleucin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
-
6.
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Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17012 |
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L-Leucin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Leucin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Leucin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C6H13O2N CAS-Nummer: 61-90-5 FLAVIS-Nr.: 17.012
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Leucin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Leucin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17018 |
— |
L-Phenylalanin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Phenylalanin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Phenylalanin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C9H11O2N CAS-Nummer: 63-91-2 FLAVIS-Nr.: 17.018
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Phenylalanin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Phenylalanin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
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Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17019 |
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L-Prolin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Prolin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Prolin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C5H9O2N CAS-Nummer: 147-85-3 FLAVIS-Nr.: 17.019
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Prolin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Prolin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
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Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17020 |
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D,L-Serin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
D,L-Serin
Charakterisierung des Wirkstoffs
D,L-Serin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung Chemische Formel: C3H7NO3 CAS-Nummer: 302-84-1 FLAVIS-Nr.: 17.020
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von D,L-Serin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von D,L-Serin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
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Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17022 |
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L-Tyrosin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Tyrosin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Tyrosin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C9H11O3N CAS-Nummer: 60-18-4 FLAVIS-Nr.: 17.022
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Tyrosin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Tyrosin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17027 |
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L-Methionin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Methionin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Methionin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98,5 % bei der Prüfung Chemische Formel: C5H11NO2S CAS-Nummer: 63-68-3 FLAVIS-Nr.: 17.027
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Methionin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Methionin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
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Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17028 |
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L-Valin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Valin
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Valin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98,5 % bei der Prüfung Chemische Formel: C5H11NO2 CAS-Nummer: 72-18-4 FLAVIS-Nr.: 17.028
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Valin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Valin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
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Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17033 |
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L-Cystein |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Cystein
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Cystein Hergestellt durch chemische Synthese oder Hydrolyse tierischer oder pflanzlicher Proteine Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C3H7O2NS CAS-Nummer: 52-90-4 FLAVIS-Nr.: 17.033
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Cystein in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Cystein in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
-
4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b920 |
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L-Cysteinhydrochloridmonohydrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Cysteinhydrochloridmonohydrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Cysteinhydrochloridmonohydrat Hergestellt durch chemische Synthese oder Hydrolyse tierischer oder pflanzlicher Proteine Reinheit: mind. 98,5 % bei der Prüfung Chemische Formel: C3H8ClNO2S · H2O CAS-Nummer: 7048-04-6
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Cysteinhydrochloridmonohydrat in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Cysteinhydrochloridmonohydrat in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten außer Katzen und Hunden |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg für alle Arten außer Katzen und Hunden” .
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4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg für alle Arten außer Katzen und Hunden.
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6.
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Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
-
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b17034 |
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Glycin |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Glycin
Charakterisierung des Wirkstoffs
Glycin Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C2H5O2N CAS-Nummer: 56-40-6 FLAVIS-Nr.: 17.034
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Glycin in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von Glycin in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben: Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
20 g/kg für Katzen und Hunde,
- —
-
25 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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4.
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Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
20 g/kg für Katzen und Hunde,
- —
-
25 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
-
6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
-
7.
-
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b621 |
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Mononatriumglutamat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Mononatriumglutamat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Mononatriumglutamat Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 99 % bei der Prüfung Chemische Formel: C5H8 NaNO4 · H2O CAS-Nummer: 142-47-2
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Mononatriumglutamat in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von Mononatriumglutamat in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
-
4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
-
6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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2b620 |
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L-Glutaminsäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
L-Glutaminsäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
L-Glutaminsäure Hergestellt durch chemische Synthese oder Proteinhydrolyse Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel: C5H9O4N CAS-Nummer: 56-86-0
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von L-Glutaminsäure in Aromastoff-Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung (Europäisches Arzneibuch 6.6-2.2.56 — Methode 1). Zur Bestimmung von L-Glutaminsäure in Vormischungen: Ionenaustauschchromatografie mit Ninhydrin-Nachsäulenderivatisierung und fotometrischem Nachweis; auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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4.
-
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
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5.
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In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
-
6.
-
Bei Zusatzstoffen, die durch die Hydrolyse von tierischem Protein hergestellt werden, sind auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen die Tierarten anzugeben.
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7.
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Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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15.3.2028
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