ANHANG II VO (EU) 2018/255

Genauigkeitsanforderungen

1.
Die Genauigkeitsanforderungen werden für alle Datensätze als Standardfehler ausgedrückt und sind als stetige Funktionen der tatsächlichen Schätzungen und des Umfangs der statistischen Grundgesamtheit in einem Land definiert.
2.
Der geschätzte Standardfehler einer bestimmtendarf den folgenden Betrag nicht überschreiten:

3.
Die Funktion f(N) lautet: fNa Nb.
4.
Für die Parameter N, a und b werden folgende Werte verwendet:

N a b
Prozentsatz der Bevölkerung, der aufgrund gesundheitlicher Beschwerden bei gewöhnlichen Tätigkeiten stark eingeschränkt ist (im Alter von 15 Jahren und darüber) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 Jahren und darüber, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 1200 2800

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