ANHANG VO (EU) 2018/328

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Darmflorastabilisatoren
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4b1829 Adisseo France SAS Bacillus subtilis DSM 29784

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Zubereitung aus Bacillus subtilis DSM 29784 mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff. Fest

Charakterisierung des Wirkstoffs:

Lebensfähige Sporen von Bacillus subtilis DSM 29784

Analysemethode (1)

Für die Auszählung von Bacillus subtilis DSM 29784 in Zusatzstoff, Vormischungen und Futtermitteln: Ausstrichverfahren EN 15784 Zur Bestimmung von Bacillus subtilis DSM 29784: Bestimmung: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Masthühner

Junghennen

1 × 108
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Verwendung in Futtermitteln, welche die folgenden zugelassenen Kokzidiostatika enthalten, ist erlaubt: Monensin-Natrium, Narasin/Nicarbazin, Salinomycin-Natrium, Lasalocid-A-Natrium, Diclazuril, Narasin, Maduramicin-Ammonium, Robenidin-Hydrochlorid oder Decoquinat.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken bei der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Haut-, Atem- und Augenschutz.
26.3.2028

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.