ANHANG II VO (EU) 2018/337
Muster für die Kennzeichnung deaktivierter Feuerwaffen
- (1)
- Deaktivierungszeichen (bleibt unverändert „EU” bei allen nationalen Kennzeichnungen).
- (2)
- Land der Deaktivierung — Ländercode.
- (3)
- Symbol der Stelle, die die Deaktivierung der Feuerwaffe bescheinigt hat.
- (4)
- Jahr der Deaktivierung.
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