ANHANG III VO (EU) 2018/337

Musterbescheinigung für deaktivierte Feuerwaffen

(Diese Bescheinigung sollte auf fälschungssicherem Papier ausgestellt werden)

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Bezeichnung der Stelle, die die Konformität der Deaktivierung überprüft und bescheinigt hat

Zeichen

DEAKTIVIERUNGSBESCHEINIGUNG
Bescheinigungsnummer:
Die Deaktivierungsmaßnahmen entsprechen den Anforderungen der technischen Spezifikationen für die Deaktivierung von Feuerwaffen nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/337 der Kommission vom 5. März 2018.
Bezeichnung der Stelle, die die Deaktivierung der Feuerwaffe durchgeführt hat:
Land:
Datum/Jahr der Bescheinigung der Deaktivierung:
Hersteller/Marke der deaktivierten Feuerwaffe:
Typ:
Marke/Modell:
Kaliber:
Seriennummer(n):
Anmerkungen:
Offizielles EU-Deaktivierungszeichen Name, Funktionsbezeichnung und Unterschrift der zuständigen Person
WICHTIGER HINWEIS: Diese Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument. Sie soll vom Besitzer einer deaktivierten Feuerwaffe jederzeit vorgezeigt werden können. Die wesentlichen Bestandteile der deaktivierten Feuerwaffe, für die diese Bescheinigung ausgestellt wurde, sind mit einem offiziellen Prüfzeichen versehen; derartige Zeichen dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
ACHTUNG: Das Fälschen einer Deaktivierungsbescheinigung könnte nach nationalem Recht strafbar sein.

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