Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2018/349
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 8. März 2018
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente
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