ANHANG VO (EU) 2018/460
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Phlorotannine aus Ecklonia cava Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet Phlorotannine aus Ecklonia cava.
Auf Nahrungsergänzungsmitteln, die Phlorotannine aus Ecklonia cava enthalten, sind folgende Angaben zu machen:
- a)
- Dieses Nahrungsergänzungsmittel sollte nicht von Kindern/Jugendlichen unter 12/14/18 (*) Jahren verzehrt werden.
- b)
- Dieses Nahrungsergänzungsmittel sollte nicht von Personen mit einer Schilddrüsenerkrankung oder von Personen verzehrt werden, bei denen das Risiko einer Schilddrüsenerkrankung bekannt ist oder festgestellt wurde.
- c)
- Dieses Nahrungsergänzungsmittel sollte nicht verzehrt werden, wenn gleichzeitig andere jodhaltige Nahrungsergänzungsmittel verzehrt werden.
- (*)
- Je nach Altersgruppe, für die das Nahrungsergänzungsmittel bestimmt ist.
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für die allgemeine Bevölkerung, ausgenommen Kinder unter 12 Jahren 163 mg/Tag für Jugendliche von 12 bis 14 Jahren;
230 mg/Tag für Jugendliche über 14 Jahren;
263 mg/Tag für Erwachsene.
- 2.
-
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation Phlorotannine aus Ecklonia cava Beschreibung/Definition:
Phlorotannine aus Ecklonia cava werden durch Alkoholextraktion aus der essbaren Meeresalge Ecklonia cava gewonnen. Bei dem Extrakt handelt es sich um ein dunkelbraunes Pulver, das reich an Phlorotanninen ist, Polyphenolverbindungen, die als sekundäre Metaboliten in bestimmten Braunalgenarten vorkommen.Merkmale/Zusammensetzung:
Phlorotanningehalt: 90 ± 5 % Antioxidative Aktivität: > 85 % Feuchtegehalt: < 5 % Aschegehalt: < 5 %Mikrobiologische Kriterien:
Gesamtzahl der lebensfähigen Zellen: < 3000 KBE/g Schimmelpilze/Hefe: < 300 KBE/g Coliforme: negativ Salmonella spp.: negativ Staphylococcus aureus: negativSchwermetalle und Halogene:
Blei: < 3,0 mg/kg Quecksilber: < 0,1 mg/kg Cadmium: < 3,0 mg/kg Arsen: < 25,0 mg/kg Anorganisches Arsen: < 0,5 mg/kg Jod: 150,0-650,0 mg/kgKBE: koloniebildende Einheiten
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